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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Geruchsverschluss für
ein Urinal mit einem in eine Ausnehmung am Urinal einsetzbaren Topf,
der zumindest in seinem unteren Bereich mindestens eine Ablauföffnung aufweist,
einem sich am Topf abstützenden Aufsatzteil, das mindestens
einen Ablauf aufweist, und einer Verschlusseinrichtung, die, in
einer Grundstellung, die strömungsmäßige
Verbindung zwischen dem Ablauf des Aufsatzteils und der Ablauföffnung
des Topfes verschließt und die sich im Falle eines Einlaufens
von Urin und/oder Spülwasser in den Ablauf des Aufsatzteils
bei einer bestimmten Menge an Flüssigkeit öffnet.
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Ein
derartiger Geruchsverschluss für ein Urinal ist beispielsweise
aus der
CH 694 274 A5 bekannt. Dieser
Geruchsverschluss umfasst einen Topf, der im oberen Bereich in der
Mitte einer ringförmigen Einlauffläche eine Öffnung
aufweist, die durch eine Verschlusskappe verschlossen ist. Die Verschlusskappe
wird über einen Schaft von unten gegen den Rand der ringförmigen
Einlauffläche gedrückt. Dieser verschlossene Zustand
wird durch einen Magneten, der sich am unteren Ende des Schaftes
befindet, und einen weiteren Magneten, der im Boden des Topfes eingesetzt
ist, aufrechterhalten, indem sich die beiden Magnete gleicher Polarität
abstoßen. Wenn sich eine ausreichende Menge an Urin und/oder
Spülwasser auf der Verschlusskappe ansammelt, wird diese
nach unten gedrückt, so dass die Flüssigkeit ablaufen
kann.
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Eine
andere Art eines Geruchsverschlusses für ein Urinal ist
aus der
EP 1 076 739
B1 bekannt. Bei diesem Geruchsverschluss wird anstelle
der Verschlusskappe nach der
CH
694 274 A5 , ein Schwimmkörper eingesetzt, der
durch den Flüssigkeitsstand in dem Topf aufschwimmt und
sich in die Öffnung der ringförmigen Einlauffläche
einlegt. Der Schwimmkörper kann die Form einer Kugel aufweisen.
Wenn sich eine ausreichende Flüssigkeitsmenge im Bereich
der Einlauffläche und somit auf dem Schwimmkörper
ansammelt, wird dieser nach unten gedrückt, so dass diese
Flüssigkeit ablaufen kann.
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Ein
System eines Geruchsverschlusses, wie es beispielweise in der
CH 694 274 A5 beschrieben
ist, zeigt zwar Vorteile gegenüber anderen Systemen, da
der Verschluss so über die Magnete eingestellt werden kann,
dass er anspricht, sobald sich geringe Flüssigkeitsmengen
auf der Verschlusskappe ansammelt. Allerdings zeigt sich, dass die
Wartung des Systems ebenso wie der Wechsel der Verschlusskappe relativ
aufwändig ist und auch unangenehm sein kann, da sich in
dem System Rückstände, wie Schlämme und
Urinstein, ansammeln.
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Bekannt
sind auch Geruchsverschlüsse in der Art eines Schlauchventils.
Solche Ventile können sehr schnell undicht werden, wenn
sie bei längerer Nichtbenutzung austrocknen. Auch sind
sie nicht gegen Reinigungsmittel resistent, da sie üblicherweise
aus Silikon besteht. Schließlich können solche
Schlauchventile sehr leicht verstopfen und damit undicht werden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen sicher
arbeitenden Geruchsverschluss zu schaffen, der einen einfachen Aufbau
aufweist, leicht auszutauschen ist und bei dem ein Austrocknen nach einer
längeren Nichtbenutzung zu keinem Ausfall führt.
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Gelöst
wird diese Aufgabe bei einem Geruchsverschluss mit den eingangs
angegebenen Merkmalen dadurch, dass die Verschlusseinrichtung mindestens
zwei das Volumen einer Kammer begrenzende Kammer-Teile aufweist,
wobei der erste Kammer-Teil ein Membranteil ist, das sich bei einer
vorgegebenen, in der Kammer ansammelnden Menge an Flüssigkeit
von dem anderen, zweiten Kammer-Teil abhebt und die Strömungsverbindung
zu der Ablauföffnung des Topfes hin freigibt.
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Ein
wesentlicher Teil des erfindungsgemäßen Geruchsverschlusses
sind die Kammer und das Membranteil, das den ersten Kammer-Teil
bildet. Beim Einlaufen von Urin über das Aufsatzteil in
den Ablauf und damit in die Kammer hinein steigt der Flüssigkeitsspiegel
in der Kammer an. Die sich in der Kammer ansammelnde Flüssigkeit übt
dann eine Kraft auf die Dichtfläche zwischen dem Membranteil,
das den ersten Kammer-Teil bildet, und dem zweiten Kammer-Teil,
der aus einem formstabilen Material gebildet ist, aus. Hierdurch hebt
sich der dichtende Rand des Membranteils von dem zweiten Kammer-Teil
ab, so dass die sich in der Kammer ansammelnde Flüssigkeit über
die Ablauföffnung des Topfes ablaufen kann. Wenn sich die
Kammer durch große Mengen an zulaufender Flüssigkeit
zunehmend schneller füllt, steigen auch entsprechend die
auf die Membranfläche der Membran wirkenden Kräfte
an, so dass der Spalt zwischen dem Membranteil und dem zweiten Kammer-Teil
größer wird, um die zunehmenden Mengen an Flüssigkeit
zu der Ablauföffnung hin abzuführen.
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Sobald
die in die Kammer zulaufende Flüssigkeitsmenge abnimmt
und somit auch der Flüssigkeitspegel in der Kammer fällt,
verschließt die Membran, aufgrund ihres Eigengewichts,
die Ablauföffnung der Kammer und stellt somit den Geruchsverschluss
her. Die dichtende Funktion ist auch dann gewährleistet,
wenn zwischenzeitlich im Kanalsystem ein Unterdruck auftreten sollte.
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Es
ist ersichtlich, dass durch die Ausgestaltung der Membran, die den
ersten Kammer-Teil bildet, hinsichtlich Dimensionierung und Form,
die Arbeitsweise der Membran definiert eingestellt werden kann.
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In
einer Ausgestaltung weist der erste Kammer-Teil eine sehr flexible
im Wesentlichen horizontale Membranfläche sowie eine um
den Rand der Membranfläche umlaufende, formstabile Dichtlippe
auf. Mit dieser Dichtlippe liegt dann der zweite Kammer-Teil bzw.
die Membran dichtend an dem ersten Kammer-Teil an.
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Um
dem zweiten Kammer-Teil und damit der Membran eine gleichmäßige
Dichtwirkung um deren gesamten Umfang herum zu verleihen, sollte
diese tellerförmig oder becherförmig ausgebildet
sein.
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Vorzugsweise
wird auch an der Membranfläche auf der zur Kammer hin abgewandten
Seite ein Anschlussstutzen angeordnet. Über diesen Anschlussstutzen
kann das Membranteil mit dem Ablauf des Aufsatzteils, der dann als
Ablaufstutzen ausgeführt wird, in einfacher Weise verbunden
werden. Durch diese Verbindung kann das Membranteil in einfacher
Weise eingebaut werden.
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Das
Membranteil sollte aus einem elastischen Material, bevorzugt Gummi,
gebildet werden. Gummi ist gegenüber aggressiven Flüssigkeiten
beständig und hält auch über lange Zeiträume
seine Elastizität und somit die Dichteigenschaft des Membranteils
aufrecht. Besonders vorteilhaft ist hierbei ein Membranteil aus Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk
(EPDM).
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Eine
sichere, aber leicht lösbare Verbindung zwischen Membranteil
und Aufsatzteil ist dann gegeben, wenn der Ablaufstutzen des Membranteils
den Ablauf des Aufsatzteils auf der Außenseite umgreift,
so dass die beiden Teile für die Montage nur aufeinander
gesteckt werden müssen.
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Um
die Montageposition zwischen Ablaufstutzen und Aufsatzteil zu gewährleisten,
sollte dazwischen mindestens eine radial umlaufende Nut-Feder-Verbindung
ausgebildet sein. Das bedeutet, dass an der einen der beiden aufeinander
liegenden Flächen ein radial umlaufender Vorsprung gebildet
wird, der sich in eine entsprechende Nut an der Fläche
des anderen Teils einlegt. Gegebenenfalls können mehrere
solcher Nut-Feder-Verbindungen vorgesehen werden.
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Die
Dichtlippe des Membranteils, die auf dem zweiten Kammer-Teil aufliegt,
kann durch einen abgewinkelten Randstreifen gebildet werden, der
sich flächig gegen den zweiten Kammer-Teil anlegt und somit
eine breite Dichtfläche erzeugt. Diese Kombination von
flexibler Membranfläche mit Dichtfläche ergibt
eine sehr sichere Dichtung. Diese Dichtung passt sich auch bei geometrischen
Unebenheiten, bei Montageungenauigkeiten und bei partiellen Verschmutzungen,
z. B. einzelne Haare, sicher und zuverlässig an.
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Um
in einfacher Weise den zweiten Kammer-Teil in dem Topf des Geruchsverschlusses
zu positionieren, kann der Topf an seiner Bodenfläche einen
Fortsatz aufweisen, auf dessen freies Ende der zweite Kammer-Teil
aufgesetzt ist. Damit auch der zweite Kammer-Teil in einfacher Weise
montierbar ist, kann eine Steckverbindung in Form von zwei Rohrabschnitten
vorgesehen werden. Der eine Rohrabschnitt bildet dann den Fortsatz,
der dem Topf zugeordnet ist, während der andere Rohrabschnitt
an der Unterseite des zweiten Kammer-Teils angeordnet ist. Der zweite
Kammer-Teil kann dann auch als Teller ausgeführt sein,
auf den sich das Membranteil auflegt.
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Um
einen Ablauf auch geringster Flüssigkeitsmengen sicherzustellen,
die sich in der Kammer ansammeln, sollte die Bodenfläche
der Kammer, die durch den zweiten Kammer-Teil gebildet ist, in der
Mitte eine leichte Erhöhung aufweisen, so dass die Flüssigkeit
zum Rand hin abläuft. Die Bodenfläche sollte eine
Schräge von mindestens 2 Grad aufweisen, damit Flüssigkeit
abläuft. Somit können sich keine Gerüche
durch Rückstände entwickeln.
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Für
einen rückstandsfreien Ablauf von Urin sollte das Aufsatzteil
als Trichter ausgeführt sein, in dessen Mitte sich der
Ablauf befindet. Weiterhin ist es bevorzugt, dass das Aufsatzteil
einen Durchmesser aufweist, der größer ist als
der Außendurchmesser des Topfes. Insbesondere in dieser
Ausführung des Aufsatzteils in Form eines Trichters kann
dessen äußerer Umfangsrand als Ringflansch geformt
sein, mit dem der Geruchsverschluss in einem Urinal eingesetzt wird.
Hierzu kann auch auf den äußeren Umfangsrand des
Trichters ein Dichtring aufgesetzt werden.
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Um
zum einen den Ablauf des Aufsatzteils zu schützen, aber
auch zur Aufnahme eines Reinigungssteins, wird auf das Aufsatzteil
auf dessen zur Kammer abgewandten Seite eine den Ablauf abdeckende
Abdeckhaube aufgesetzt. Diese Abdeckhaube ist so gestaltet, dass
am unteren Rand ein so dimensionierter Ringspalt entsteht, dass
einerseits Urin abfließen kann, jedoch andererseits Abfallreste,
wie Zigarettenstummel, zurückgehalten werden. Damit wird
auch gewährleistet, dass der Siphon nicht verstopft. Möglich
ist eine domförmige Form der Abdeckhaube, die einen ausreichenden
Raum auch für quaderförmige Reinigungssteine zur
Verfügung stellt, aber auch dennoch ein sicheres Ablaufen
von Flüssigkeit gewährleistet. Aufgrund der abgerundeten
Form der Abdeckhaube trifft ein Urin-Strahl praktisch immer tangential
auf die Abdeckhaube, so dass ein zu starkes Spritzen vermieden wird.
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Eine
solche Abdeckhaube bietet in einer besonders bevorzugten Ausführungsform
die Möglichkeit, sie als Verriegelungselement von Topf
und Aufsatzteil zu verwenden. Hierzu wird/werden die Abdeckhaube und/oder
der Topf mit Verriegelungsteilen versehen, die die Abdeckhaube und
den Topf lösbar zusammenhalten und gleichzeitig das sich
dazwischen befindliche Aufsatzteil fixieren.
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Unter
der Abdeckhaube kann auf das Aufsatzteil ein Sieb aufgesetzt werden,
das insbesondere dann von Vorteil ist, wenn unter der Abdeckhaube
ein Reinigungsstein verwendet werden soll. Dieses Sieb stellt eine zusätzliche
Barriere zum Zurückhalten von Schmutzpartikeln und Haaren
dar. Außerdem kann durch dieses Sieb ein Reinigungsstein
so zu dem Ablauf des Aufsatzteils auf Abstand gehalten werden, dass
Urin ungehindert in den Ablauf und damit in die Kammer eintreten
kann.
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Die
Abdeckhaube sollte entweder Öffnungen aufweisen, durch
die Urin in ausreichender Menge hindurchtreten kann, oder es sollten
am unteren Rand der Abdeckhaube ausreichend große Durchlauföffnungen vorhanden
sein.
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Nach
einem eigenständigen Gedanken der Erfindung weist die Abdeckhaube Öffnungen
auf, die darüber hinaus, in Umfangsrichtung gesehen, auf
mindestens zwei Sektoren der Abdeckhaube aufgeteilt sind. Diese
Aufteilung ist allerdings so, dass jeder Sektor eine unterschiedliche
Anzahl Öffnungen aufweist.
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Die
Abdeckhaube sollte darüber hinaus dann, wenn Sektoren mit
unterschiedlich vielen Öffnungen vorgesehen sind, in unterschiedlichen
Orientierungen an dem Aufsatzteil anordenbar sein, so dass einer
der Sektoren der Abdeckhaube in einer bestimmten Stellung ausgerichtet
werden kann. Urinale werden nämlich, je nachdem, wo sie
installiert sind, unterschiedlich häufig benutzt. Dies
hat zur Folge, dass dort, wo sie wenig benutzt werden, nur geringe
Mengen des Reinigungssteins aufgelöst werden, während
dort, wo sie häufig benutzt werden, der Reinigungsstein
einem sehr schnellem Verbrauch unterliegt. Die Nutzung solcher Urinale reicht
somit von beispielsweise 10 Benutzungen pro Woche bis zu 100 Benutzungen
pro Stunde. Damit der Reinigungsstein eine gewisse Lebensdauer erzielt,
um seine reinigende und desinfizierende Wirkung erzielen zu können,
wird die Abdeckhaube dort, wo nur eine geringe Anzahl Benutzungen
zu erwarten ist, so zu dem Benutzer des Urinals hin orientiert,
dass ein Sektor der Abdeckhaube mit vielen Löchern Urin
zum Inneren der Abdeckhaube hindurch lässt. Dadurch ist
sichergestellt, dass ausreichende Flüssigkeit den Reinigungsstein erreicht.
Im andern Fall wird dort, wo sehr häufige Benutzungen des
Urinals zu erwarten sind, die Abdeckhaube so orientiert, dass ein
Sektor mit wenigen Löchern nur wenig Flüssigkeit
zu dem Reinigungsstein hindurch lässt.
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Vorzugsweise
wird die Abdeckhaube in drei Sektoren, jeweils mit einer unterschiedlichen
Anzahl Löchern, unterteilt, so dass sie für eine
geringe, mittlere oder häufige Benutzung an dem Geruchsverschluss und/oder
an dem Urinal durch entsprechende Orientierung des Topfes beim Einbau
in das Urinal ausgerichtet werden kann. Zwecks richtiger Montage
werden diese Sektoren gut sichtbar gekennzeichnet, beispielsweise mit
römischen Ziffern I, II, III.
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Um
einfach zu erkennen, ob ein Reinigungsstein, der sich unterhalb
der Abdeckhaube befindet, verbraucht ist oder nicht, wird nach wiederum
einem eigenständigen Gedanken der Erfindung das Sieb, auf
dem der Reinigungsstein aufsitzt, farblich derart gestaltet, dass
sich dessen Farbe deutlich unterscheidbar von der Farbe der Abdeckhaube
absetzt. Wenn der Reinigungsstein abgenutzt ist, wird dadurch das
Sieb durch die Öffnung in der Abdeckhaube sichtbar, so
dass nur durch visuelle Prüfung der Verbrauch des Reinigungssteins erkannt
werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit, die Haube
transparent oder rauchig transparent zu gestalten. Als Farbe bietet
sich eine leuchtende Farbe, beispielsweise rot oder gelb an.
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Schließlich
kann es von Vorteil sein, den Boden des Topfes, der die Ablauföffnung
bildet, in Form eines Auffangsiebs auszugestalten, um eventuell
in den Geruchsverschluss eintretende Schwebstoffe zurückzuhalten.
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Ein
solches Auffangsieb kann durch Aussteifungsstege gebildet werden,
die im Wesentlichen den Boden des Topfes bilden.
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Bevorzugt
ist der gesamte Geruchsverschluss im Wesentlichen rotationssymmetrisch
zu einer Längsachse aufgebaut.
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Alle
Teile des Geruchsverschlusses, abgesehen von der Membrane und den
Dichtungsteilen, können aus Polypropylen gefertigt werden.
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Weitere
Ziele, Merkmale sowie vorteilhafte Anwendungsmöglichkeiten
der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. Dabei bilden
sämtliche beschriebenen sowie bildlich wiedergegebenen
Merkmale in ihrer sinnvollen Kombination den Gegenstand der Erfindung,
auch unabhängig von den Patentansprüchen und deren
Rückbezügen.
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In
der Zeichnung zeigt
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1 eine
perspektivische, schematische Darstellung des erfindungsgemäßen
Geruchsverschlusses in einem Längsschnitt, und
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2 eine
Draufsicht auf die Abdeckhaube des Geruchsverschlusses, wie sie
die 1 zeigt.
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Der
Geruchsverschluss für ein Urinal, wie er in 1 dargestellt
ist, umfasst einen Topf 1, ein Aufsatzteil 2,
das auf dem oberen Rand 3 des Topfes 1 aufsitzt,
sowie eine Abdeckhaube 4.
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Das
Aufsatzteil 2 besitzt einen Durchmesser der etwa dem Außendurchmesser
des Topfes 1 entspricht. An dem äußeren
Rand des Aufsatzteiles 2 ist ein nach unten weisendes Flächenteil 5 vorhanden,
das um das Aufsatzteil 2 herumläuft und eine Art
Flansch bildet. Auf dieses Flächenteil bzw. diesen Flansch 5 ist eine
Dichtung 6 aufgesetzt. Diese Dichtung 6 besitzt
ein C-förmiges Querschnittsprofil, so dass es den oberen Rand
des Tellers 7 des Aufsatzteils 2 sowie den unteren,
freien Rand 8 des Flanschs 5 umgreift. Diese Dichtung 6 besitzt,
radial nach außen gerichtet, einen oberen Dichtrand 9 sowie
eine untere Dichtfläche 10. Mit dieser Dichtung 6 wird
der Geruchsverschluss in ein Urinal eingesetzt.
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Der
gesamte Geruchsverschluss ist im Wesentlichen rotationssymmetrisch
um eine vertikale Achse, mit der strichpunktierten Linie 11 angedeutet,
aufgebaut.
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Der
Topf 1 besitzt eine Bodenfläche 12 mit
einem zentralen Fortsatz 13. Zwischen diesem Fortsatz 13 in
Form eines Rohrabschnitts und der Seitenwand 14 des Topfes
sind Stege 15 vorhanden. Zwischen den Stegen 15 befinden
sich Ablauföffnungen 16.
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In
der Mitte des Aufsatzteiles 2 ist ein Ablauf 17 vorhanden,
der in einen sich nach unten erstreckenden Rohrstutzen 18 übergeht.
Dieser Rohrstutzen 18 führt in eine Kammer 19 mit
einem oberen, ersten Kammer-Teil 20 und einem unteren,
zweiten Kammer-Teil 21.
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Bei
dem unteren Kammer-Teil 21 handelt es sich um ein tellerförmiges
Teil, das in seiner Mitte leicht nach oben zu dem Ablauf 17 hin
erhöht ist und das an seiner Unterseite einen Rohrabschnitt 22 besitzt,
mit dem es an dem rohrförmigen Fortsatz 13 des
Topfes 1 aufgesteckt ist.
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Der
obere Kammer-Teil 20 bildet ein Membranteil. Das Membranteil
ist aus einem elastischen Material, vorzugsweise einem Gummi, insbesondere
aus Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk, geformt. Dieser Kammer-Teil 20 ist
in ein oberes tellerförmiges, sehr elastisches Teil 23 sowie
einen äußeren, sich axial nach unten erstreckenden,
formstabilen Randstreifen 24 unterteilt. Der Randstreifen 24 besitzt
an seinem unteren freien Ende eine Dichtlippe 25, die sich
an den äußeren Randbereich des zweiten Kammer-Teils 21 dichtend
anlegt.
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Wie
anhand der 1 zu erkennen ist, erstreckt
sich der Randstreifen 24 von dem Rand des tellerförmigen
Teils 23 radial nach innen zu der Achse 11 hin,
während wiederum die Dichtlippe 25 radial nach
außen und leicht nach unten in Richtung der Bodenfläche 12 des
Topfes 1 verläuft. Somit kann sich die Dichtlippe 25 flächig
an der leicht schräg nach unten verlaufende Bodenfläche
des zweiten Kammerteils 21, die eine Schräge > 2 Grad aufweist, anlegen.
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Das
Membranteil weist eine Wandstärke vorzugsweise etwa von
0,4 mm auf und ist in seiner gesamten Elastizität so ausgelegt,
dass sich dann, wenn sich in der Kammer eine Kammerflüssigkeit
ansammelt, durch den Druck der Flüssigkeit die Dichtlippe 25 von
dem zweiten Kammer-Teil 21 abhebt.
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Die
Abdeckhaube 4, die auch in einer Draufsicht in 2 gezeigt
ist, besitzt eine Dom-Form und deckt den Ablauf 17 zu der
Kammer 19 hin ab.
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Im
unteren Bereich der Abdeckhaube 4 befindet sich ein Sieb 26,
auf dem ein Reinigungsstein 27 aufliegt.
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Um
dieses Sieb 26 in einem bestimmten Abstand oberhalb des
Tellers 7 zu positionieren, ist in Verlängerung
der Wand des Topfes 1 ein rohrförmiger Distanzring 28 angeformt.
Der obere Rand dieses Distanzrings 28 dient als Auflage
für das Sieb 26.
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Parallel
und auf der Außenseite zu dem rohrförmigen Distanzring 28 verläuft
ein weiterer rohrförmiger Distanzring 29, der
als Auflage für die Abdeckhaube 4 dient.
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An
dem unteren Rand der Abdeckhaube 4 befinden sich, über
den Umfang verteilt, mehrere Verriegelungsteile 30, im
gezeigten Beispiel vier, die sich durch den Teller 7 des
Aufsatzteils 2 und einen Randstreifen am oberen Rand 3 des
Topfes erstrecken und diesen Randstreifen mit ihren hakenförmigen
Enden hintergreifen. Dadurch werden alle Teile nur durch diese Verriegelungsstelle 30 der
Abdeckhaube 4 zusammengehalten. Ein einfacher Zusammenbau
ist dadurch möglich.
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Wie
insbesondere die 2 zeigt, sind über
den Umfang des Abdeckteils 4 herum mehrere Löcher 31 verteilt,
so dass Flüssigkeit durch das Abdeckteil 4 zu
dem Reinigungsstein 27 dringen kann. Die Löcher 31 sind
unterschiedlich über die Fläche des Abdeckteils 4 verteilt.
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Eine
Reihe von sechs Löchern 31 ist im oberen Bereich
des Abdeckteils 4 gleichmäßig um den
Umfang verteilt. Weitere drei Löcher 31 sind,
eng zueinander zusammenliegend, weiter unten nur über einen
Sektor von etwa 90° verteilt, während ein weiteres
einzelnes Loch 31 zu der Gruppe der drei Löcher 31 versetzt
ist.
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Die
einzelnen Sektoren sind mit I, II und III gekennzeichnet.
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Das
Abdeckteil 4 kann nun so gedreht werden oder auf dem Topf 1 aufgesetzt
werden, dass nur ein bestimmter Sektor I, II oder III und damit
bestimmte Gruppen der Löcher 31 zu dem Benutzer
des Urinals hinweisen, um so, in Abhängigkeit von der Frequentierung
des Urinals, den Reinigungsstein 27 definiert feucht zu
halten, um eine effektive und lang anhaltende Reinigungs- und Desinfektionswirkung
mit einem Reinigungsstein 27 zu erreichen.
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Der
Durchmesser des Topfes 1 kann auch größer
sein, so dass er außerhalb der Befestigungslaschen liegt.
Damit ist der Freiraum zwischen Außendurchmesser des tellerförmigen
Teils 23 und Innendurchmesser des Topfes 1 größer,
wodurch sich eine geringere Verschmutzungsgefahr ergibt.
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Der
Geruchsverschluss, wie er in den Figuren gezeigt ist, arbeitet wie
folgt:
Über den Teller 7 des Aufsatzteils 2,
der eine Neigung aufweist, fließen Urin und/oder Spülwasser,
und zwar auch kleine Mengen, nach unten in die Kammer 19.
Das wiederum führt zu einer Hebelwirkung auf die Membranfläche
des oberen Kammer-Teils 20. Selbst wenn kleine Mengen an
Flüssigkeit in die Kammer 19 gelangen, wird sich
der Raum zwar nicht füllen, aber die Flüssigkeit
wird trotzdem die Membran durch die Kraft, die auf die Dichtfläche
wirkt, anheben, und somit wird sich die Kammer 19 entleeren.
Wenn größere Mengen Urin und/oder Spülwasser
ankommen, wird sich die Kammer 19 füllen und die Öffnungskraft
auf die Membran wird wesentlich größer (Kraft
= Fläche × spez. Druck), so dass der Spalt zwischen
der Dichtlippe 25 und dem zweiten Kammer-Teil 21 eine
Breite von 1 bis 2 mm haben kann.
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Die
beschriebene Membrane, das bedeutet der erste Kammer-Teil
20,
ist sehr leicht und besteht aus einem in Montagestellung waagrechten
Teil und aus den seitlichen Flanken, die der ganzen Membrane Stabilität
geben. Dadurch, dass die Membrane sehr weich ist (EPDM), kann sie
sich allen Schrägen und Unebenheiten sehr gut anpassen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass sie selbstschließend ist.
Die Membrane fällt durch ihr Eigengewicht herunter auf
den Teller des zweiten Kammer-Teils und verschließt die
Kammer
19. Sobald nun Flüssigkeit in die Kammer
19 eintritt,
wird die Membrane durch diese Vektoreinwirkung sehr rasch nach oben gedrückt,
und nach Abfließen der Flüssigkeit bleiben praktisch
keine Rückstände zurück. Sobald etwas
Flüssigkeit nachfließt, öffnet sich die
Membrane, die Flüssigkeit fließt wieder ab und
die Membrane verschließt sich anschließend wieder. Bezugszeichenliste
1 | Topf | 25 | Dichtlippe |
2 | Aufsatzteil | 26 | Sieb |
3 | oberer
Rand von 2 | 27 | Reinigungsstein |
4 | Abdeckhaube | 28 | Distanzring |
5 | Flächenteil/Flansch | 29 | weiterer
Distanzring |
6 | Dichtung | 30 | Verriegelungsteil |
7 | Teller
von 2 | 31 | Löcher
von 2 |
8 | freier
Rand | | |
9 | oberer
Dichtrand | | |
10 | untere
Dichtfläche | | |
11 | vertikale
hintere Achse | | |
12 | Bodenfläche | | |
13 | Fortsatz | | |
14 | Seitenwand | | |
15 | Steg | | |
16 | Ablauföffnung | | |
17 | Ablauf | | |
18 | Rohrstutzen | | |
19 | Kammer | | |
20 | erster
Kammer-Teil | | |
21 | zweiter
Kammer-Teil | | |
22 | Rohrabschnitt | | |
23 | tellerförmiges
Teil | | |
24 | Randstreifen | | |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - CH 694274
A5 [0002, 0003, 0004]
- - EP 1076739 B1 [0003]