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DE102009008574A1 - Geruchsverschluss für ein Urinal - Google Patents

Geruchsverschluss für ein Urinal Download PDF

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DE102009008574A1
DE102009008574A1 DE200910008574 DE102009008574A DE102009008574A1 DE 102009008574 A1 DE102009008574 A1 DE 102009008574A1 DE 200910008574 DE200910008574 DE 200910008574 DE 102009008574 A DE102009008574 A DE 102009008574A DE 102009008574 A1 DE102009008574 A1 DE 102009008574A1
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Urimat Schweiz AG
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Geruchsverschluss für ein Urinal mit einem in eine Ausnehmung am Urinal einsetzbaren Topf 1, der zumindest in seinem unteren Bereich mindestens eine Ablauföffnung 16 aufweist, einem sich am Topf 1 abstützenden Aufsatzteil 2, das mindestens einen Ablauf 17 aufweist, und eienr Verschlusseinrichtung 20, 21, die, in einer Grundstellung, die strömungsmäßige Verbindung zwischen dem Ablauf 17 des Aufsatzteils 2 und der Ablauföffnung 16 des Topfes 1 verschließt und die sich im Falle eines Einlaufens von Urin und/oder Spülwasser in den Ablauf 17 des Aufsatzteils 2 bei einer bestimmten Menge an Flüssigkeit öffnet. Der Geruchsverschluss ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusseinrichtung midnestens zwei, das Volumen einer Kammer 19 begrenzende Kammer-Teile 20, 21 aufweist, wobei der erste Kammer-Teil 20 ein Membranteil ist, das sich bei einer vorgegebenen, sich in der Kammer 19 ansammelnden Menge an Flüssigkeit von dem anderen, zweiten Kammer-Teil 21 abhebt und die Strömungsverbindung zu der Ablauföffnung 16 des Topfes 1 hin freigibt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Geruchsverschluss für ein Urinal mit einem in eine Ausnehmung am Urinal einsetzbaren Topf, der zumindest in seinem unteren Bereich mindestens eine Ablauföffnung aufweist, einem sich am Topf abstützenden Aufsatzteil, das mindestens einen Ablauf aufweist, und einer Verschlusseinrichtung, die, in einer Grundstellung, die strömungsmäßige Verbindung zwischen dem Ablauf des Aufsatzteils und der Ablauföffnung des Topfes verschließt und die sich im Falle eines Einlaufens von Urin und/oder Spülwasser in den Ablauf des Aufsatzteils bei einer bestimmten Menge an Flüssigkeit öffnet.
  • Ein derartiger Geruchsverschluss für ein Urinal ist beispielsweise aus der CH 694 274 A5 bekannt. Dieser Geruchsverschluss umfasst einen Topf, der im oberen Bereich in der Mitte einer ringförmigen Einlauffläche eine Öffnung aufweist, die durch eine Verschlusskappe verschlossen ist. Die Verschlusskappe wird über einen Schaft von unten gegen den Rand der ringförmigen Einlauffläche gedrückt. Dieser verschlossene Zustand wird durch einen Magneten, der sich am unteren Ende des Schaftes befindet, und einen weiteren Magneten, der im Boden des Topfes eingesetzt ist, aufrechterhalten, indem sich die beiden Magnete gleicher Polarität abstoßen. Wenn sich eine ausreichende Menge an Urin und/oder Spülwasser auf der Verschlusskappe ansammelt, wird diese nach unten gedrückt, so dass die Flüssigkeit ablaufen kann.
  • Eine andere Art eines Geruchsverschlusses für ein Urinal ist aus der EP 1 076 739 B1 bekannt. Bei diesem Geruchsverschluss wird anstelle der Verschlusskappe nach der CH 694 274 A5 , ein Schwimmkörper eingesetzt, der durch den Flüssigkeitsstand in dem Topf aufschwimmt und sich in die Öffnung der ringförmigen Einlauffläche einlegt. Der Schwimmkörper kann die Form einer Kugel aufweisen. Wenn sich eine ausreichende Flüssigkeitsmenge im Bereich der Einlauffläche und somit auf dem Schwimmkörper ansammelt, wird dieser nach unten gedrückt, so dass diese Flüssigkeit ablaufen kann.
  • Ein System eines Geruchsverschlusses, wie es beispielweise in der CH 694 274 A5 beschrieben ist, zeigt zwar Vorteile gegenüber anderen Systemen, da der Verschluss so über die Magnete eingestellt werden kann, dass er anspricht, sobald sich geringe Flüssigkeitsmengen auf der Verschlusskappe ansammelt. Allerdings zeigt sich, dass die Wartung des Systems ebenso wie der Wechsel der Verschlusskappe relativ aufwändig ist und auch unangenehm sein kann, da sich in dem System Rückstände, wie Schlämme und Urinstein, ansammeln.
  • Bekannt sind auch Geruchsverschlüsse in der Art eines Schlauchventils. Solche Ventile können sehr schnell undicht werden, wenn sie bei längerer Nichtbenutzung austrocknen. Auch sind sie nicht gegen Reinigungsmittel resistent, da sie üblicherweise aus Silikon besteht. Schließlich können solche Schlauchventile sehr leicht verstopfen und damit undicht werden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen sicher arbeitenden Geruchsverschluss zu schaffen, der einen einfachen Aufbau aufweist, leicht auszutauschen ist und bei dem ein Austrocknen nach einer längeren Nichtbenutzung zu keinem Ausfall führt.
  • Gelöst wird diese Aufgabe bei einem Geruchsverschluss mit den eingangs angegebenen Merkmalen dadurch, dass die Verschlusseinrichtung mindestens zwei das Volumen einer Kammer begrenzende Kammer-Teile aufweist, wobei der erste Kammer-Teil ein Membranteil ist, das sich bei einer vorgegebenen, in der Kammer ansammelnden Menge an Flüssigkeit von dem anderen, zweiten Kammer-Teil abhebt und die Strömungsverbindung zu der Ablauföffnung des Topfes hin freigibt.
  • Ein wesentlicher Teil des erfindungsgemäßen Geruchsverschlusses sind die Kammer und das Membranteil, das den ersten Kammer-Teil bildet. Beim Einlaufen von Urin über das Aufsatzteil in den Ablauf und damit in die Kammer hinein steigt der Flüssigkeitsspiegel in der Kammer an. Die sich in der Kammer ansammelnde Flüssigkeit übt dann eine Kraft auf die Dichtfläche zwischen dem Membranteil, das den ersten Kammer-Teil bildet, und dem zweiten Kammer-Teil, der aus einem formstabilen Material gebildet ist, aus. Hierdurch hebt sich der dichtende Rand des Membranteils von dem zweiten Kammer-Teil ab, so dass die sich in der Kammer ansammelnde Flüssigkeit über die Ablauföffnung des Topfes ablaufen kann. Wenn sich die Kammer durch große Mengen an zulaufender Flüssigkeit zunehmend schneller füllt, steigen auch entsprechend die auf die Membranfläche der Membran wirkenden Kräfte an, so dass der Spalt zwischen dem Membranteil und dem zweiten Kammer-Teil größer wird, um die zunehmenden Mengen an Flüssigkeit zu der Ablauföffnung hin abzuführen.
  • Sobald die in die Kammer zulaufende Flüssigkeitsmenge abnimmt und somit auch der Flüssigkeitspegel in der Kammer fällt, verschließt die Membran, aufgrund ihres Eigengewichts, die Ablauföffnung der Kammer und stellt somit den Geruchsverschluss her. Die dichtende Funktion ist auch dann gewährleistet, wenn zwischenzeitlich im Kanalsystem ein Unterdruck auftreten sollte.
  • Es ist ersichtlich, dass durch die Ausgestaltung der Membran, die den ersten Kammer-Teil bildet, hinsichtlich Dimensionierung und Form, die Arbeitsweise der Membran definiert eingestellt werden kann.
  • In einer Ausgestaltung weist der erste Kammer-Teil eine sehr flexible im Wesentlichen horizontale Membranfläche sowie eine um den Rand der Membranfläche umlaufende, formstabile Dichtlippe auf. Mit dieser Dichtlippe liegt dann der zweite Kammer-Teil bzw. die Membran dichtend an dem ersten Kammer-Teil an.
  • Um dem zweiten Kammer-Teil und damit der Membran eine gleichmäßige Dichtwirkung um deren gesamten Umfang herum zu verleihen, sollte diese tellerförmig oder becherförmig ausgebildet sein.
  • Vorzugsweise wird auch an der Membranfläche auf der zur Kammer hin abgewandten Seite ein Anschlussstutzen angeordnet. Über diesen Anschlussstutzen kann das Membranteil mit dem Ablauf des Aufsatzteils, der dann als Ablaufstutzen ausgeführt wird, in einfacher Weise verbunden werden. Durch diese Verbindung kann das Membranteil in einfacher Weise eingebaut werden.
  • Das Membranteil sollte aus einem elastischen Material, bevorzugt Gummi, gebildet werden. Gummi ist gegenüber aggressiven Flüssigkeiten beständig und hält auch über lange Zeiträume seine Elastizität und somit die Dichteigenschaft des Membranteils aufrecht. Besonders vorteilhaft ist hierbei ein Membranteil aus Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM).
  • Eine sichere, aber leicht lösbare Verbindung zwischen Membranteil und Aufsatzteil ist dann gegeben, wenn der Ablaufstutzen des Membranteils den Ablauf des Aufsatzteils auf der Außenseite umgreift, so dass die beiden Teile für die Montage nur aufeinander gesteckt werden müssen.
  • Um die Montageposition zwischen Ablaufstutzen und Aufsatzteil zu gewährleisten, sollte dazwischen mindestens eine radial umlaufende Nut-Feder-Verbindung ausgebildet sein. Das bedeutet, dass an der einen der beiden aufeinander liegenden Flächen ein radial umlaufender Vorsprung gebildet wird, der sich in eine entsprechende Nut an der Fläche des anderen Teils einlegt. Gegebenenfalls können mehrere solcher Nut-Feder-Verbindungen vorgesehen werden.
  • Die Dichtlippe des Membranteils, die auf dem zweiten Kammer-Teil aufliegt, kann durch einen abgewinkelten Randstreifen gebildet werden, der sich flächig gegen den zweiten Kammer-Teil anlegt und somit eine breite Dichtfläche erzeugt. Diese Kombination von flexibler Membranfläche mit Dichtfläche ergibt eine sehr sichere Dichtung. Diese Dichtung passt sich auch bei geometrischen Unebenheiten, bei Montageungenauigkeiten und bei partiellen Verschmutzungen, z. B. einzelne Haare, sicher und zuverlässig an.
  • Um in einfacher Weise den zweiten Kammer-Teil in dem Topf des Geruchsverschlusses zu positionieren, kann der Topf an seiner Bodenfläche einen Fortsatz aufweisen, auf dessen freies Ende der zweite Kammer-Teil aufgesetzt ist. Damit auch der zweite Kammer-Teil in einfacher Weise montierbar ist, kann eine Steckverbindung in Form von zwei Rohrabschnitten vorgesehen werden. Der eine Rohrabschnitt bildet dann den Fortsatz, der dem Topf zugeordnet ist, während der andere Rohrabschnitt an der Unterseite des zweiten Kammer-Teils angeordnet ist. Der zweite Kammer-Teil kann dann auch als Teller ausgeführt sein, auf den sich das Membranteil auflegt.
  • Um einen Ablauf auch geringster Flüssigkeitsmengen sicherzustellen, die sich in der Kammer ansammeln, sollte die Bodenfläche der Kammer, die durch den zweiten Kammer-Teil gebildet ist, in der Mitte eine leichte Erhöhung aufweisen, so dass die Flüssigkeit zum Rand hin abläuft. Die Bodenfläche sollte eine Schräge von mindestens 2 Grad aufweisen, damit Flüssigkeit abläuft. Somit können sich keine Gerüche durch Rückstände entwickeln.
  • Für einen rückstandsfreien Ablauf von Urin sollte das Aufsatzteil als Trichter ausgeführt sein, in dessen Mitte sich der Ablauf befindet. Weiterhin ist es bevorzugt, dass das Aufsatzteil einen Durchmesser aufweist, der größer ist als der Außendurchmesser des Topfes. Insbesondere in dieser Ausführung des Aufsatzteils in Form eines Trichters kann dessen äußerer Umfangsrand als Ringflansch geformt sein, mit dem der Geruchsverschluss in einem Urinal eingesetzt wird. Hierzu kann auch auf den äußeren Umfangsrand des Trichters ein Dichtring aufgesetzt werden.
  • Um zum einen den Ablauf des Aufsatzteils zu schützen, aber auch zur Aufnahme eines Reinigungssteins, wird auf das Aufsatzteil auf dessen zur Kammer abgewandten Seite eine den Ablauf abdeckende Abdeckhaube aufgesetzt. Diese Abdeckhaube ist so gestaltet, dass am unteren Rand ein so dimensionierter Ringspalt entsteht, dass einerseits Urin abfließen kann, jedoch andererseits Abfallreste, wie Zigarettenstummel, zurückgehalten werden. Damit wird auch gewährleistet, dass der Siphon nicht verstopft. Möglich ist eine domförmige Form der Abdeckhaube, die einen ausreichenden Raum auch für quaderförmige Reinigungssteine zur Verfügung stellt, aber auch dennoch ein sicheres Ablaufen von Flüssigkeit gewährleistet. Aufgrund der abgerundeten Form der Abdeckhaube trifft ein Urin-Strahl praktisch immer tangential auf die Abdeckhaube, so dass ein zu starkes Spritzen vermieden wird.
  • Eine solche Abdeckhaube bietet in einer besonders bevorzugten Ausführungsform die Möglichkeit, sie als Verriegelungselement von Topf und Aufsatzteil zu verwenden. Hierzu wird/werden die Abdeckhaube und/oder der Topf mit Verriegelungsteilen versehen, die die Abdeckhaube und den Topf lösbar zusammenhalten und gleichzeitig das sich dazwischen befindliche Aufsatzteil fixieren.
  • Unter der Abdeckhaube kann auf das Aufsatzteil ein Sieb aufgesetzt werden, das insbesondere dann von Vorteil ist, wenn unter der Abdeckhaube ein Reinigungsstein verwendet werden soll. Dieses Sieb stellt eine zusätzliche Barriere zum Zurückhalten von Schmutzpartikeln und Haaren dar. Außerdem kann durch dieses Sieb ein Reinigungsstein so zu dem Ablauf des Aufsatzteils auf Abstand gehalten werden, dass Urin ungehindert in den Ablauf und damit in die Kammer eintreten kann.
  • Die Abdeckhaube sollte entweder Öffnungen aufweisen, durch die Urin in ausreichender Menge hindurchtreten kann, oder es sollten am unteren Rand der Abdeckhaube ausreichend große Durchlauföffnungen vorhanden sein.
  • Nach einem eigenständigen Gedanken der Erfindung weist die Abdeckhaube Öffnungen auf, die darüber hinaus, in Umfangsrichtung gesehen, auf mindestens zwei Sektoren der Abdeckhaube aufgeteilt sind. Diese Aufteilung ist allerdings so, dass jeder Sektor eine unterschiedliche Anzahl Öffnungen aufweist.
  • Die Abdeckhaube sollte darüber hinaus dann, wenn Sektoren mit unterschiedlich vielen Öffnungen vorgesehen sind, in unterschiedlichen Orientierungen an dem Aufsatzteil anordenbar sein, so dass einer der Sektoren der Abdeckhaube in einer bestimmten Stellung ausgerichtet werden kann. Urinale werden nämlich, je nachdem, wo sie installiert sind, unterschiedlich häufig benutzt. Dies hat zur Folge, dass dort, wo sie wenig benutzt werden, nur geringe Mengen des Reinigungssteins aufgelöst werden, während dort, wo sie häufig benutzt werden, der Reinigungsstein einem sehr schnellem Verbrauch unterliegt. Die Nutzung solcher Urinale reicht somit von beispielsweise 10 Benutzungen pro Woche bis zu 100 Benutzungen pro Stunde. Damit der Reinigungsstein eine gewisse Lebensdauer erzielt, um seine reinigende und desinfizierende Wirkung erzielen zu können, wird die Abdeckhaube dort, wo nur eine geringe Anzahl Benutzungen zu erwarten ist, so zu dem Benutzer des Urinals hin orientiert, dass ein Sektor der Abdeckhaube mit vielen Löchern Urin zum Inneren der Abdeckhaube hindurch lässt. Dadurch ist sichergestellt, dass ausreichende Flüssigkeit den Reinigungsstein erreicht. Im andern Fall wird dort, wo sehr häufige Benutzungen des Urinals zu erwarten sind, die Abdeckhaube so orientiert, dass ein Sektor mit wenigen Löchern nur wenig Flüssigkeit zu dem Reinigungsstein hindurch lässt.
  • Vorzugsweise wird die Abdeckhaube in drei Sektoren, jeweils mit einer unterschiedlichen Anzahl Löchern, unterteilt, so dass sie für eine geringe, mittlere oder häufige Benutzung an dem Geruchsverschluss und/oder an dem Urinal durch entsprechende Orientierung des Topfes beim Einbau in das Urinal ausgerichtet werden kann. Zwecks richtiger Montage werden diese Sektoren gut sichtbar gekennzeichnet, beispielsweise mit römischen Ziffern I, II, III.
  • Um einfach zu erkennen, ob ein Reinigungsstein, der sich unterhalb der Abdeckhaube befindet, verbraucht ist oder nicht, wird nach wiederum einem eigenständigen Gedanken der Erfindung das Sieb, auf dem der Reinigungsstein aufsitzt, farblich derart gestaltet, dass sich dessen Farbe deutlich unterscheidbar von der Farbe der Abdeckhaube absetzt. Wenn der Reinigungsstein abgenutzt ist, wird dadurch das Sieb durch die Öffnung in der Abdeckhaube sichtbar, so dass nur durch visuelle Prüfung der Verbrauch des Reinigungssteins erkannt werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit, die Haube transparent oder rauchig transparent zu gestalten. Als Farbe bietet sich eine leuchtende Farbe, beispielsweise rot oder gelb an.
  • Schließlich kann es von Vorteil sein, den Boden des Topfes, der die Ablauföffnung bildet, in Form eines Auffangsiebs auszugestalten, um eventuell in den Geruchsverschluss eintretende Schwebstoffe zurückzuhalten.
  • Ein solches Auffangsieb kann durch Aussteifungsstege gebildet werden, die im Wesentlichen den Boden des Topfes bilden.
  • Bevorzugt ist der gesamte Geruchsverschluss im Wesentlichen rotationssymmetrisch zu einer Längsachse aufgebaut.
  • Alle Teile des Geruchsverschlusses, abgesehen von der Membrane und den Dichtungsteilen, können aus Polypropylen gefertigt werden.
  • Weitere Ziele, Merkmale sowie vorteilhafte Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. Dabei bilden sämtliche beschriebenen sowie bildlich wiedergegebenen Merkmale in ihrer sinnvollen Kombination den Gegenstand der Erfindung, auch unabhängig von den Patentansprüchen und deren Rückbezügen.
  • In der Zeichnung zeigt
  • 1 eine perspektivische, schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Geruchsverschlusses in einem Längsschnitt, und
  • 2 eine Draufsicht auf die Abdeckhaube des Geruchsverschlusses, wie sie die 1 zeigt.
  • Der Geruchsverschluss für ein Urinal, wie er in 1 dargestellt ist, umfasst einen Topf 1, ein Aufsatzteil 2, das auf dem oberen Rand 3 des Topfes 1 aufsitzt, sowie eine Abdeckhaube 4.
  • Das Aufsatzteil 2 besitzt einen Durchmesser der etwa dem Außendurchmesser des Topfes 1 entspricht. An dem äußeren Rand des Aufsatzteiles 2 ist ein nach unten weisendes Flächenteil 5 vorhanden, das um das Aufsatzteil 2 herumläuft und eine Art Flansch bildet. Auf dieses Flächenteil bzw. diesen Flansch 5 ist eine Dichtung 6 aufgesetzt. Diese Dichtung 6 besitzt ein C-förmiges Querschnittsprofil, so dass es den oberen Rand des Tellers 7 des Aufsatzteils 2 sowie den unteren, freien Rand 8 des Flanschs 5 umgreift. Diese Dichtung 6 besitzt, radial nach außen gerichtet, einen oberen Dichtrand 9 sowie eine untere Dichtfläche 10. Mit dieser Dichtung 6 wird der Geruchsverschluss in ein Urinal eingesetzt.
  • Der gesamte Geruchsverschluss ist im Wesentlichen rotationssymmetrisch um eine vertikale Achse, mit der strichpunktierten Linie 11 angedeutet, aufgebaut.
  • Der Topf 1 besitzt eine Bodenfläche 12 mit einem zentralen Fortsatz 13. Zwischen diesem Fortsatz 13 in Form eines Rohrabschnitts und der Seitenwand 14 des Topfes sind Stege 15 vorhanden. Zwischen den Stegen 15 befinden sich Ablauföffnungen 16.
  • In der Mitte des Aufsatzteiles 2 ist ein Ablauf 17 vorhanden, der in einen sich nach unten erstreckenden Rohrstutzen 18 übergeht. Dieser Rohrstutzen 18 führt in eine Kammer 19 mit einem oberen, ersten Kammer-Teil 20 und einem unteren, zweiten Kammer-Teil 21.
  • Bei dem unteren Kammer-Teil 21 handelt es sich um ein tellerförmiges Teil, das in seiner Mitte leicht nach oben zu dem Ablauf 17 hin erhöht ist und das an seiner Unterseite einen Rohrabschnitt 22 besitzt, mit dem es an dem rohrförmigen Fortsatz 13 des Topfes 1 aufgesteckt ist.
  • Der obere Kammer-Teil 20 bildet ein Membranteil. Das Membranteil ist aus einem elastischen Material, vorzugsweise einem Gummi, insbesondere aus Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk, geformt. Dieser Kammer-Teil 20 ist in ein oberes tellerförmiges, sehr elastisches Teil 23 sowie einen äußeren, sich axial nach unten erstreckenden, formstabilen Randstreifen 24 unterteilt. Der Randstreifen 24 besitzt an seinem unteren freien Ende eine Dichtlippe 25, die sich an den äußeren Randbereich des zweiten Kammer-Teils 21 dichtend anlegt.
  • Wie anhand der 1 zu erkennen ist, erstreckt sich der Randstreifen 24 von dem Rand des tellerförmigen Teils 23 radial nach innen zu der Achse 11 hin, während wiederum die Dichtlippe 25 radial nach außen und leicht nach unten in Richtung der Bodenfläche 12 des Topfes 1 verläuft. Somit kann sich die Dichtlippe 25 flächig an der leicht schräg nach unten verlaufende Bodenfläche des zweiten Kammerteils 21, die eine Schräge > 2 Grad aufweist, anlegen.
  • Das Membranteil weist eine Wandstärke vorzugsweise etwa von 0,4 mm auf und ist in seiner gesamten Elastizität so ausgelegt, dass sich dann, wenn sich in der Kammer eine Kammerflüssigkeit ansammelt, durch den Druck der Flüssigkeit die Dichtlippe 25 von dem zweiten Kammer-Teil 21 abhebt.
  • Die Abdeckhaube 4, die auch in einer Draufsicht in 2 gezeigt ist, besitzt eine Dom-Form und deckt den Ablauf 17 zu der Kammer 19 hin ab.
  • Im unteren Bereich der Abdeckhaube 4 befindet sich ein Sieb 26, auf dem ein Reinigungsstein 27 aufliegt.
  • Um dieses Sieb 26 in einem bestimmten Abstand oberhalb des Tellers 7 zu positionieren, ist in Verlängerung der Wand des Topfes 1 ein rohrförmiger Distanzring 28 angeformt. Der obere Rand dieses Distanzrings 28 dient als Auflage für das Sieb 26.
  • Parallel und auf der Außenseite zu dem rohrförmigen Distanzring 28 verläuft ein weiterer rohrförmiger Distanzring 29, der als Auflage für die Abdeckhaube 4 dient.
  • An dem unteren Rand der Abdeckhaube 4 befinden sich, über den Umfang verteilt, mehrere Verriegelungsteile 30, im gezeigten Beispiel vier, die sich durch den Teller 7 des Aufsatzteils 2 und einen Randstreifen am oberen Rand 3 des Topfes erstrecken und diesen Randstreifen mit ihren hakenförmigen Enden hintergreifen. Dadurch werden alle Teile nur durch diese Verriegelungsstelle 30 der Abdeckhaube 4 zusammengehalten. Ein einfacher Zusammenbau ist dadurch möglich.
  • Wie insbesondere die 2 zeigt, sind über den Umfang des Abdeckteils 4 herum mehrere Löcher 31 verteilt, so dass Flüssigkeit durch das Abdeckteil 4 zu dem Reinigungsstein 27 dringen kann. Die Löcher 31 sind unterschiedlich über die Fläche des Abdeckteils 4 verteilt.
  • Eine Reihe von sechs Löchern 31 ist im oberen Bereich des Abdeckteils 4 gleichmäßig um den Umfang verteilt. Weitere drei Löcher 31 sind, eng zueinander zusammenliegend, weiter unten nur über einen Sektor von etwa 90° verteilt, während ein weiteres einzelnes Loch 31 zu der Gruppe der drei Löcher 31 versetzt ist.
  • Die einzelnen Sektoren sind mit I, II und III gekennzeichnet.
  • Das Abdeckteil 4 kann nun so gedreht werden oder auf dem Topf 1 aufgesetzt werden, dass nur ein bestimmter Sektor I, II oder III und damit bestimmte Gruppen der Löcher 31 zu dem Benutzer des Urinals hinweisen, um so, in Abhängigkeit von der Frequentierung des Urinals, den Reinigungsstein 27 definiert feucht zu halten, um eine effektive und lang anhaltende Reinigungs- und Desinfektionswirkung mit einem Reinigungsstein 27 zu erreichen.
  • Der Durchmesser des Topfes 1 kann auch größer sein, so dass er außerhalb der Befestigungslaschen liegt. Damit ist der Freiraum zwischen Außendurchmesser des tellerförmigen Teils 23 und Innendurchmesser des Topfes 1 größer, wodurch sich eine geringere Verschmutzungsgefahr ergibt.
  • Der Geruchsverschluss, wie er in den Figuren gezeigt ist, arbeitet wie folgt:
    Über den Teller 7 des Aufsatzteils 2, der eine Neigung aufweist, fließen Urin und/oder Spülwasser, und zwar auch kleine Mengen, nach unten in die Kammer 19. Das wiederum führt zu einer Hebelwirkung auf die Membranfläche des oberen Kammer-Teils 20. Selbst wenn kleine Mengen an Flüssigkeit in die Kammer 19 gelangen, wird sich der Raum zwar nicht füllen, aber die Flüssigkeit wird trotzdem die Membran durch die Kraft, die auf die Dichtfläche wirkt, anheben, und somit wird sich die Kammer 19 entleeren. Wenn größere Mengen Urin und/oder Spülwasser ankommen, wird sich die Kammer 19 füllen und die Öffnungskraft auf die Membran wird wesentlich größer (Kraft = Fläche × spez. Druck), so dass der Spalt zwischen der Dichtlippe 25 und dem zweiten Kammer-Teil 21 eine Breite von 1 bis 2 mm haben kann.
  • Die beschriebene Membrane, das bedeutet der erste Kammer-Teil 20, ist sehr leicht und besteht aus einem in Montagestellung waagrechten Teil und aus den seitlichen Flanken, die der ganzen Membrane Stabilität geben. Dadurch, dass die Membrane sehr weich ist (EPDM), kann sie sich allen Schrägen und Unebenheiten sehr gut anpassen. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie selbstschließend ist. Die Membrane fällt durch ihr Eigengewicht herunter auf den Teller des zweiten Kammer-Teils und verschließt die Kammer 19. Sobald nun Flüssigkeit in die Kammer 19 eintritt, wird die Membrane durch diese Vektoreinwirkung sehr rasch nach oben gedrückt, und nach Abfließen der Flüssigkeit bleiben praktisch keine Rückstände zurück. Sobald etwas Flüssigkeit nachfließt, öffnet sich die Membrane, die Flüssigkeit fließt wieder ab und die Membrane verschließt sich anschließend wieder. Bezugszeichenliste
    1 Topf 25 Dichtlippe
    2 Aufsatzteil 26 Sieb
    3 oberer Rand von 2 27 Reinigungsstein
    4 Abdeckhaube 28 Distanzring
    5 Flächenteil/Flansch 29 weiterer Distanzring
    6 Dichtung 30 Verriegelungsteil
    7 Teller von 2 31 Löcher von 2
    8 freier Rand
    9 oberer Dichtrand
    10 untere Dichtfläche
    11 vertikale hintere Achse
    12 Bodenfläche
    13 Fortsatz
    14 Seitenwand
    15 Steg
    16 Ablauföffnung
    17 Ablauf
    18 Rohrstutzen
    19 Kammer
    20 erster Kammer-Teil
    21 zweiter Kammer-Teil
    22 Rohrabschnitt
    23 tellerförmiges Teil
    24 Randstreifen
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - CH 694274 A5 [0002, 0003, 0004]
    • - EP 1076739 B1 [0003]

Claims (28)

  1. Geruchsverschluss für ein Urinal mit einem in eine Ausnehmung am Urinal einsetzbaren Topf (1), der zumindest in seinem unteren Bereich mindestens eine Ablauföffnung (16) aufweist, einem sich am Topf (1) abstützenden Aufsatzteil (2), das mindestens einen Ablauf (17) aufweist, und einer Verschlusseinrichtung (20, 21), die, in einer Grundstellung, die strömungsmäßige Verbindung zwischen dem Ablauf (17) des Aufsatzteils (2) und der Ablauföffnung (16) des Topfes (1) verschließt und die sich im Falle eines Einlaufens von Urin und/oder Spülwasser in den Ablauf (17) des Aufsatzteils (2) bei einer bestimmten Menge an Flüssigkeit öffnet, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusseinrichtung mindestens zwei, das Volumen einer Kammer (19) begrenzende Kammer-Teile (20, 21) aufweist, wobei der erste Kammer-Teil (20) ein Membranteil ist, das sich bei einer vorgegebenen, sich in der Kammer (19) ansammelnden Menge an Flüssigkeit von dem anderen, zweiten Kammer-Teil (21) abhebt und die Strömungsverbindung zu der Ablauföffnung (16) des Topfes (1) hin freigibt.
  2. Geruchsverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Membranteil (20) eine im wesentlichen horizontale Membranfläche (23) sowie eine um den Rand der Membranfläche (23) umlaufende Dichtlippe (25) aufweist, wobei sich diese Dichtlippe (25) an das zweite Kammer-Teil (21) dichtend anlegt.
  3. Geruchsverschluss nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Kammer-Teil (21) tellerförmig ausgebildet ist.
  4. Geruchsverschluss nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Membranteil (20) becherförmig ausgebildet ist.
  5. Geruchsverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an der Membranfläche (23) auf der zur Kammer (19) hin abgewandten Seite ein Anschlussstutzen (18) angeordnet ist, über den das Membranteil (20) mit dem als Ablaufstutzen ausgeführten Ablauf (18) des Aufsatzteils (2) verbunden ist.
  6. Geruchsverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Membranteil (20) aus einem elastischen Material, vorzugsweise Gummi, gebildet ist.
  7. Geruchsverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Membranteil (20) aus Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM) gebildet ist.
  8. Geruchsverschluss nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Ablaufstutzen des Membranteils (20) den Ablauf (18) des Aufsatzteils (2) auf der Außenseite umgreift.
  9. Geruchsverschluss nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Ablauf (18) und Aufsatzteil (2) mindestens eine radial umlaufende, dichtende Nut-Feder-Verbindung gebildet ist.
  10. Geruchsverschluss nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe (25) des Membranteils (20) durch einen abgewinkelten Randstreifen (24) gebildet ist, der sich flächig gegen den zweiten Kammer-Teil (21) anlegt.
  11. Geruchsverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Topf (1) an seiner Bodenfläche einen Fortsatz (13) aufweist, auf dessen freies Ende der zweite Kammer-Teil (21) aufgesetzt ist.
  12. Geruchsverschluss nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen dem Fortsatz (13) und dem zweiten Kammer-Teil (21) durch eine Steckverbindung von zwei Rohrabschnitten gebildet ist.
  13. Geruchsverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufsatzteil (2) als Trichter ausgeführt ist, in dessen Mitte sich der Ablauf (17) befindet.
  14. Geruchsverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufsatzteil (2) einen Durchmesser aufweist, der größer ist als der Außendurchmesser des Topfes (1).
  15. Geruchsverschluss nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der äußere Umfangsrand des Trichters als Ringflansch ausgebildet ist.
  16. Geruchsverschluss nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass auf den äußeren Umfangsrand (5) des Trichters ein Dichtring (6; 9, 10) aufgesetzt ist.
  17. Geruchsverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass auf das Aufsatzteil (2) auf dessen zur Kammer (19) abgewandten Seite eine den Ablauf (17) abdeckende Abdeckhaube (4) aufgesetzt ist.
  18. Geruchsverschluss nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckhaube (4) eine domartige Form aufweist.
  19. Geruchsverschluss nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass unter der Abdeckhaube (4) ein Reinigungsstein (27) einlegbar ist.
  20. Geruchsverschluss nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass unter der Abdeckhaube (4) auf das Aufsatzteil (2) ein Sieb (26) aufgesetzt ist.
  21. Geruchsverschluss nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckhaube (4) und/oder der Topf (1) Verriegelungsteile (30) aufweist/aufweisen, die die Abdeckhaube (4) und den Topf (1) lösbar zusammenhalten und gleichzeitig das sich dazwischen befindliche Aufsatzteil (2) fixieren.
  22. Geruchsverschluss nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckhaube (4) Öffnungen (31) aufweist.
  23. Geruchsverschluss nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckhaube (4) in Umfangsrichtung gesehen in mindestens zwei Sektoren unterteilt ist, die jeweils eine unterschiedliche Anzahl Öffnungen (31) aufweisen.
  24. Geruchsverschluss nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckhaube in unterschiedlichen Orientierungen auf dem Aufsatzteil (2) anordenbar ist, um die mindestens zwei Sektoren der Abdeckhaube (4) in einer bestimmten Stellung auszurichten.
  25. Geruchsverschluss nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Sieb (26) unter der Abdeckhaube (4) und/oder die Öffnungen (31) in der Abdeckhaube (4) so positioniert sind, dass zumindest Teile des Siebs (26) durch die Öffnungen (31) sichtbar sind.
  26. Geruchsverschluss nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Sieb (26) farblich derart gestaltet ist, dass sich dessen Farbe deutlich unterscheidbar von der Farbe der Abdeckhaube (4) absetzt.
  27. Geruchsverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (12) des Topfes (1) die Ablauföffnung (16) bildet und in Form eines Auffangsiebs ausgebildet ist.
  28. Geruchsverschluss nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Auffangsieb durch Aussteifungsstege (15) gebildet ist, die im Wesentlichen den Boden des Topfes (1) bilden.
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