DE2000515A1 - Schneidmaschine fuer Stoff und anderes Material - Google Patents
Schneidmaschine fuer Stoff und anderes MaterialInfo
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Description
Die erfindungsgemäße Schneidmaschine arbeitet mit einer Supporteinrichtung für das zu schneidende Material.
Es ist bekannt, zwei Niederhaltergehäuse auf gegenüberliegenden Seiten eines Schneidmessers anzuordnen. Die Gehäuse sind so gelagert, daß sie sich gegenüber dem zu schneidenden Material gleichzeitig heben und senken lassen. Jedes der Gehäuse enthält ein am Material angreifendes endloses Band. Die von den Gehäusen auf das Material ausgeübte Gesamtkraft wird gesteuert.
Die Niederhaltergehäuse müssen in einem gewissen Abstand angeordnet werden, da ihre endlosen Bänder in dem Bereich, in dem das Material von der unteren Supportkonstruktion nicht getragen wird, keine nach unten gerichtete Kraft auf das Material ausüben dürfen. Die unteren Supportkonstruktionen für das Material müssen voneinander getrennt sein, damit die untere Supportkonstruktion das Schneidmesser aufnehmen kann, das sich zwischen den unteren Supportkonstruktionen für das Material in Querrichtung bewegt. Da die Niederhaltergehäuse vom Eingriff mit dem Material nach oben abgehoben werden, um nach Beendigung des Schneidens des Materials dieses von den unteren Supportkonstruktionen wegnehmen bzw. auf diese legen zu können, müssen die Niederhaltergehäuse mit Abstand angeordnet sein, um die obere Supportkonstruktion für das Schneidmesser einschließlich der Supportkonstruktion für die Messerführung aufnehmen zu können.
Es ist somit ein Bereich vorhanden, in dem sich das zu schneidende Material infolge der auf beiden Seiten dieses Bereiches von den Niederhaltergehäusen ausgeübten, nach unten gerichteten Kraft auflockern oder anheben kann. Zur Erzielung genauer Schnitte muß ein solches Auflockern möglichst begrenzt werden.
Außerdem versucht das geschnittene Material sich entlang der Schnittlinie zu kräuseln. Dadurch würde ein Teil des Materials nicht in der gewünschten Ebene liegen, in der anschließend genaue Schritte erfolgen sollen. In einzelnen Schichten des Materials kann es sogar zu einem Umschlagen nach rückwärts kommen, so daß die Materialschneidmaschine festgehen kann.
Gemäß der Erfindung werden diese Nachteile durch Verwendung eines Abschlußorganes vermieden, das den Bereich oberhalb des zu schneidenden Materiales zwischen den Niederhaltergehäusen erheblich verkleinert, ohne daß es zu Störungen mit der oberen Supportkonstruktion des Messers und seiner Führung
kommt, wenn die Niederhaltergehäuse angehoben werden. Überdies kann das Verschlußorgan gemäß der Erfindung ohne weiteres mit den Niederhaltergehäusen angehoben werden, wenn Material auf die Maschine geladen oder von dieser abgenommen wird.
Damit sich das Schneidmesser in Querrichtung bewegen kann, muß immer noch etwas Platz zwischen den Elementen des Verschlußorganes vorhanden sein. Dieser Platz ist jedoch erheblich kleiner als der Abstand zwischen den Niederhaltergehäusen.
Das Verschlußorgan gemäß der Erfindung enthält ferner ein Niederhalterelement, das sich zwischen den beiden Gehäusen erstreckt und das Material in dem Bereich erfaßt, in dem das Schneidmesser das Material schneidet. Dieses Element kann sich mit dem Schneidmesser bewegen und behindert dadurch nicht dessen Bewegung in Querrichtung.
Durch Verwendung dieses zusätzlichen Elementes, das mit dem Schneidmesser bewegbar ist, wird jeder Hebekraft, die vom Schneidmesser auf das Material während seiner Hin- und Herbewegung ausgeübt wird, entgegengewirkt. Da hierdurch das zu schneidende Material in einer Ebene senkrecht zur Hin- und Herbewegung des Schneidmessers bleibt, lassen sich mit Hilfe des erfindungsgemäßen Abschlußorganes sehr genaue Schnitte erzielen.
Durch die Erfindung wird somit ein Abschlußorgan geschaffen, das den Bereich des zu schneidenden Materials, in dem keinerlei Niederhaltedruck auf dieses ausgeübt wird, beträchtlich herabsetzt. Das Abschlußorgan übt hierbei eine Kraft auf das zu schneidende Material aus.
Ferner wird durch die Erfindung verhindert, daß beim Schneiden mit einem hin- und hergehenden Schneidmesser das Material aufgehoben wird.
Die erfindungsgemäße Schneidmaschine für Stoff und anderes Material besitzt eine erste und eine zweite Einrichtung, die je auf einer Seite der Schneideinrichtung über dem von der Supporteinrichtung getragenen Material angeordnet sind und auf dieses eine nach unten gerichtete Kraft ausüben. Die Maschine ist dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußorgan zwischen der ersten und der zweiten Einrichtung angeordnet ist und praktisch den gesamten dazwischenliegenden Bereich oberhalb des von der Supporteinrichtung getragenen Materials abschließt. Das Abschlußorgan übt eine nach unten gerichtete Kraft auf das Material aus und enthält Einrichtungen zur Aufnahme der Schneideinrichtung. Das Abschlußorgan ist auf geeignete Weise gelagert.
Zur ausführlichen Erläuterung der Merkmale der Erfindung und zur besseren Hervorhebung ihrer Vorteile wird auf die Zeichnung verwiesen. Darin zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf den Teil einer Schneidmaschine, der mit dem erfindungsgemäßen Abschlußorgan versehen ist.
Fig. 2 einen zum Teil geschnittenen seitlichen Aufriß, geschnitten längs der Linie 2-2 in Fig. 1, zur Darstellung der Anbringung des Abschlußorganes,
Fig. 3 eine zum Teil geschnittene Seitenansicht, geschnitten längs der Linie 3-3 in Fig. 1, zur Darstellung der Anordnung zum Bewegen eines Schiebestückes des Abschlußorganes mit dem Schneidmesser während seiner Querbewegung und
Fig. 4 eine teilweise Schnittansicht, geschnitten längs der Linie 4-4 in Fig. 1, der Anordnung zum Verbinden des Abschlußorganes mit seiner Supportkonstruktion.
Die Zeichnung zeigt eine Maschine zum Schneiden von Stoff und anderem Material, wie sie im einzelnen in der Patentschrift . (P 1921690.1 vom 28.4.1969, Erfinder: George W. Sederberg) dargestellt ist. Wie in dieser genannten Sederberg-Patentschrift ausführlich gezeigt ist, arbeitet die Maschine mit einem mittels Elektromotor hin- und herbewegten Schneidmesser 10.
Der Motor ist in einem Gehäuse 11 angeordnet (vgl. Fig. 3), das das Schneidmesser 10 trägt. Zur Bewegung des Schneidmessers 10 quer zum Material 12 (Fig. 2), das beispielsweise aus mehreren Schichten Stoff bestehen kann, ist das Gehäuse 11 in Querrichtung bewegbar (vgl. die Sederberg-Patentschrift).
Das Material 12 wird von endlosen Bändern 14 und 15 und Durchtrittsabschnitten 16 und 17 getragen. Der zwischen den Durchtrittsabschnitten 16 und 17 vorhandene Spalt kann nach der genannten Sederberg-Patentschrift verschlossen werden. Die Bänder 14 und 15 werden gleichmäßig angetrieben und bewegen das Material 12 gegenüber dem Schneidmesser 10 in Längsrichtung (vgl. ebenfalls die Sederberg-Patentschrift).
Die Materialschneidmaschine enthält zwei L-förmige Supporte 18 und 19 (Fig. 1) auf gegenüberliegenden Seiten der endlosen Bänder 14 und 15. Die L-förmigen Supporte 18 und 19 sind vertikal beweglich angebracht.
An jedem der Supporte 18 und 19 sind zwei getrennte Seile angebracht. Diese laufen über Seilscheiben, die von einer Brücke nach der genannten Sederberg-Patentschrift getragen werden. Die Enden eines der Seile, das an einem Teil des Supports 18 angebracht ist, und eines der Seile, das an dem gleichen Teil des Supports 19 angebracht ist, sind an einer Seilscheibe festgemacht, die auf einer Welle sitzt. Die Welle ist auf der Brücke drehbar gelagert. Die Enden der Seile, die mit den anderen Teilen der Supporte 18 und 19 verbunden sind,
sind an einer weiteren Seilscheibe angebracht, die ebenfalls an der drehbar gelagerten Welle befestigt ist. Beim Drehen der Welle mittels eines Handrades werden dadurch die L-förmigen Supporte 18 und 19 vertikal bewegt.
Ein Niederhaltergehäuse 20 ist zur Lagerung am einen Ende am L-förmigen Support 18 und am anderen Ende am L-förmigen Support 19 festgemacht. Ein Niederhaltergeshäuse 21 auf der anderen Seite des Schneidmessers 10, dem Gehäuse 20 gegenüber, ist zur Lagerung am einen Ende ebenfalls an dem L-förmigen Support 18 und am anderen Ende mit dem L-förmigen Support 19 verbunden.
Das Gehäuse 20 enthält ein flexibles, endloses Band (Riemen) 22, während das Gehäuse 21 ein endloses Band 23 trägt. Das endlose Band 22 läuft um eine Antriebsrolle und eine Aufnahmerolle, die im Gehäuse 20 drehbar gelagert sind. Die Aufnahmerolle ist zum Spannen des Bandes 22 im Gehäuse einstellbar. Die gleiche Anordnung ist auch zur Lagerung des endlosen Bandes 23 im Gehäuse 21 vorhanden.
Die endlosen Bänder 22 und 23 greifen am Material 12 an und üben eine vorgegebene Kraft auf dieses aus. Wie bereits erwähnt, lassen sich die L-förmigen Supporte 18 und 19 durch Drehen der Welle vertikal verschieben, wobei die Welle von der Brücke getragen wird (vgl. die Sederberg-Patentschrift). Durch Anbringen eines Gewichtsausgleiches auf der Welle läßt sich die von den endlosen Bändern 22 und 23 ausgeübte Kraft steuern.
Der Gewichtsausgleich arbeitet mit einem Hydraulikzylinder, dessen Kolbenstange über ein Soll mit einer Seilscheibe verbunden ist, die an der Welle festgemacht ist. Der Gewichtsausgleich bewirkt an der Welle eine Kraft in entgegengesetzter Richtung, die derjenigen der L-förmigen Supporte und der von ihnen getragenen Konstruktionen entgegengerichtet ist. Dadurch wird die Differenz zwischen der von der Masse der endlosen
Bänder und ihrer Tragkonstruktion ausgeübten Kraft vom Hydraulikzylinder ausgeglichen und die gewünschte Kraft über die Bänder 22 und 23 am Material 12 erzeugt.
Das Abschlußorgan gemäß vorliegender Erfindung enthält zwei parallele Elemente 24 und 25, die entlang dem Abstand verlaufen, über den das Schneidmesser 10 quer bewegt werden kann, und die voneinander getrennt sind, damit sich das Schneidmesser 10 gegenüber dem Material 12 quer bewegen kann. Die Elemente 24 und 25 verringern den Bereich zwischen den Niederhaltergehäusen 20 und 21 über dem Material 12.
Das Element 24 ist an einem unteren Flansch 26 eines Elementes 27 festgemacht, während das Element 23 am unteren Flansch 28 eines Elementes 29 festgemacht ist. Die Elemente 27 und 29 sind zu einem einheitlichen Rahmen verbunden. Ein Ende jedes Elementes 27 und 29 ist an einem Block 30 festgemacht, während das andere Ende an einem Block 31 befestigt ist.
Ein Ende des Rahmens ist auf dem L-förmigen Support 18 gelagert, in der der Block 30 durch eine Schraube 34 mit einer Platte 32 verbunden ist, während die Platte durch Schrauben 33 an der Basis des L-förmigen Supports 18 festgemacht ist.
Die gleiche Anordnung ist am anderen Ende des Rahmens vorhanden, wo der Block 31 durch eine Schraube 37 mit einer Platte 39 verbunden ist, während die Platte durch Schrauben 38 an der Basis des L-förmigen Supports 19 angebracht ist.
Wie Fig. 2 zeigt, wird das Element 24 von einem Rahmen getragen, so daß es sich in sehr geringem Abstand vom endlosen Band 22 des Niederhaltergehäuses 20 befindet. In gleicher Weise ist das Element 23 durch den Rahmen im geringen Abstand
<NichtLesbar>
<NichtLesbar>
Die Lage des Rahmens gegenüber der Platte 32 kann durch Hubschrauben 38 vertikal verstellt werden. Auf die gleiche Weise kann die Lage des Rahmens gegenüber der Platte 35 durch Hubschrauben 39 verstellt werden. Der die Elemente 24 und 25 tragende Rahmen läßt sich somit vertikal einstellen. Auf diese Weise ist die Kraft, mit der die Elemente 24 und 25 am Material 12 angreifen, nach Wunsch variabel.
Bei Bedarf kann die Stärke der Platten 32 und 35 variiert werden. Dadurch verändert sich auch die Stellung, an der die Elemente 24 und 25 am Material 12 angreifen.
Die Gehäuse 20 und 21 sowie das Abschlußorgan gemäß der Erfindung üben eine Gesamtkraft nach unten auf das Material 12 aus. Wenn die vom Abschlußorgan ausgeübte Kraft erhöht wird, geht dadurch die von den Gehäusen 20 und 21 ausgeübte Kraft um den gleichen Betrag zurück.
Die Elemente 24 und 25 sind an den gegenüberliegenden Seiten abgeschrägt und bilden eine Schwalbenschwanzführung mit einem Element 40, das darin verschiebbar ist. Das Element 40 ist mit dem Schneidmesser 10 verschiebbar.
Das Element 40 ist an den Elementen 23 und 25 mittels Bügeln 41 und 42 gelagert, die auf der Oberseite des Elementes 40 festgemacht sind. Wie die Fig. 1 und 2 zeigen, liegt jeder Bügel 41 und 42 über einem Teil der Oberseite der Elemente 24 und 25.
Das Element 40 enthält eine Öffnung 43 zur Aufnahme des Schneidmessers 10 und seiner Führung 44. Dadurch greift das Element 40 am Material 12 neben dem Messer 10 an. Das Element 40 verhindert jedes Anheben des Materials 12 neben dem Messer 10, da dieser Bereich bis auf die Öffnung 43 vollkommen abgeschlossen ist.
Das Element 40 besteht vorzugsweise aus einem leichten Material, wie etwa Plexiglas. Es kommt auch ein geeignetes anderes Material in Frage, das jedoch vorzugsweise sowohl transparent als auch leicht sein sollte.
Durch die Anbringung am Gehäuse 11, das das Messer 10 trägt und quer bewegt, bleibt das Element 40 mit dem Messer 10 ausgerichtet. Die Verbindung zwischen dem Element 40 und dem Gehäuse 11 enthält eine Stange 45, die am Gehäuse 11 festgemacht ist und davon nach unten geht. Ein Hohlzylinder 46 ist auf der Stange 45 verschiebbar und mittels einer Feststellschraube 47 vertikal arretierbar, die über Gewinde im Hohlzylinder 46 sitzt und an einer ebenen Fläche 48 der Stange 45 angreift.
Der Hohlzylinder 46 ist beispielsweise mit Schrauben an einer Platte 49 festgemacht. Eine durch eine Öffnung der Platte 49 gehende Stange 50 ist an dem Bügel 41 festgemacht, wodurch die Querbewegung der Platte 49 mit dem Messer 10 auf das Element 40 übertragen wird, so daß es zwischen den Elementen 24 und 25 gleitet.
Die vertikale Lage der Platte 49 gegenüber dem Element 40 ist durch den Hohlzylinder 46 an der Stange 45 und die Feststellschraube 47 einstellbar. Die Einstellung ist zur Anordnung der Platte 49 in Übereinstimmung mit der vertikalen Stellung des Elementes 40 erforderlich. Die vertikale Stellung des Elementes 40 hängt von der Stärke des Materials 12 ab. Infolge der vertikal verschiebbaren Anordnung der Platte 49 und der Stange 50 kann außerdem das Element 40 nach oben gegen die Platte 49 angehoben werden, wenn die L-förmigen Supporte 18 und 19 nach oben bewegt werden.
Das Messer 10, das drehbar ist, kann von seiner Lage in Fig. 1 aus quer bewegt werden (Fig. 1 zeigt die äußerste rechte Position), während das Material 12 über die gleichmäßig angetriebenen endlosen Bänder 14 und 15 in Längsrichtung bewegt werden
kann (vgl. die Sederberg-Patentschrift). Bei jeder Querbewegung des Messers 10 bewegt sich auch das Element 40 quer. Dadurch steht der Bereich des Materials 12 neben dem Messer 10 vollständig mit dem Abschlußorgan gemäß der Erfindung in Eingriff, so daß sich das zu schneidende Material 12 während der Hin- und Herbewegung des Messers 10 nicht anheben kann.
Durch Verändern der Lage des Supportrahmens für die Elemente 23, 25 und 40 kann die von diesen Elementen ausgeübte Kraft etwas variiert werden. Ebenso läßt sich durch geänderte Stärke der Platten 32 und 35 die Kraft variieren, mit der die Elemente 23, 25 und 40 am Material angreifen.
Das erfindungsgemäße Abschlußorgan gemäß dem Ausführungsbeispiel besitzt somit ein drittes Element, das zwischen den Elementen 24 und 25 verschiebbar gelagert und mit diesen Elementen in einer Ebene angeordnet ist. Selbstverständlich kann das dritte Element auch durch eine andere Ausführungsform ersetzt werden, die nicht von den Elementen 24 und 25 getragen wird. Beispielsweise kann man mit einer Niederhalterplatte gemäß der Patentschrift . (Patentanmeldung P 1919470.8 vom 17.4.1969, Erfinder: Herman J. Baldwin) arbeiten. Erforderlich ist lediglich, daß das Abschlussorgan irgendeine Vorrichtung enthält, die den Bereich neben dem Schneidmesser 10 abschließt.
Beim beschriebenen Ausführungsbeispiel war außerdem ein hin- und hergehendes Schneidmesser vorgesehen (vgl. die Sederberg-Patentschrift). Selbstverständlich läßt sich das Abschlußorgan gemäß der Erfindung auch bei Schneidmaschinen mit einem anderen Messer einsetzen.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht somit darin, daß der Bereich neben dem Messer, in dem sonst keine Einrichtung zum Niederhalten des zu schneidenden Materials vorhanden ist, wesentlich reduziert wird. Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß sich das bereits geschnittene Material nicht mehr kräuseln kann, wenn es in den Bereich zwischen den Niederhaltergehäusen eintritt.
Claims (7)
1. Schneidmaschine für Stoff und andere Materialien mit einer Schneideinrichtung, einem Materialsupport und mit einer ersten und einer zweiten Einrichtung, die je auf einer Seite der Schneideinrichtung über dem von der Supporteinrichtung getragenen Material angeordnet sind und auf dieses eine nach unten gerichtete Kraft ausüben, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abschlußorgan (24, 25, 40) zwischen der ersten Einrichtung (20) und der zweiten Einrichtung (21) angeordnet ist und den dazwischenliegenden Bereich oberhalb des von der Supporteinrichtung (14, 15) getragenen Materials abschließt und eine nach unten gerichtete Kraft auf das Material ausübt, und daß das Abschlußorgan eine Einrichtung (40) zur Aufnahme der Schneideinrichtung enthält und von einer Einrichtung (27, 29) getragen wird.
2. Schneidmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußorgan mittels der Supporteinrichtung zur Bewegung auf das Material zu und von diesem weg einstellbar gelagert ist.
3. Schneidmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste vertikal bewegliche Einrichtung (18) zur Lagerung einer Seite sowohl der ersten als auch der zweiten Einrichtung dient, daß die zweite vertikal bewegliche Einrichtung (19) zur Lagerung der anderen Seite sowohl der ersten als auch der zweiten Einrichtung dient, wobei die erste und die zweite vertikal bewegliche Einrichtung gemeinsam auf das Material zu- und von diesem wegbewegbar sind, und daß die Supporteinrichtung Einrichtungen (30, 32) zur Lagerung einer Seite des Abschlußorganes auf der ersten vertikal beweglichen Einrichtung enthält und Einrichtungen (31, 35) zur Lagerung der anderen Seite des Abschlußorganes auf der zweiten vertikal beweglichen Einrichtung.
4. Schneidmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der eine Einrichtung eine Relativbewegung in Längsrichtung zwischen der Materialsupporteinrichtung und der Schneideinrichtung erzeugt zur Bewegung des Materials auf der Supporteinrichtung und der Schneideinrichtung relativ zueinander in Längsrichtung, und bei der eine Einrichtung eine Relativbewegung in Querrichtung zwischen der Schneideinrichtung und der Materialsupporteinrichtung in Übereinstimmung mit der sich relativ dazu in Längsrichtung bewegenden Einrichtung erzeugt, zur Bewegung des Materials auf der Supporteinrichtung relativ zum anderen in Querrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußorgan zwei Elemente (24, 25) enthält, die auf gegenüberliegenden Seiten der Schneideinrichtung angeordnet sind, daß die beiden Elemente durch Einrichtungen (27, 29) mit der ersten und der zweiten Einrichtung verbunden sind, daß zwischen den zwei Elementen eine Einrichtung (40) zur Aufnahme der Schneideinrichtung vorhanden ist und daß diese Einrichtung (40) zwischen den zwei Elementen beweglich ist, wenn eine Relativquerbewegung zwischen der Schneideinrichtung und der Materialsupporteinrichtung vorhanden ist.
5. Schneidmaschine nach Anspruch 4, bei der die Querrelativbewegungseinrichtung die Schneideinrichtung quer bewegt, während die Materialsupporteinrichtung in der Querrichtung stationär ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung (45, 46, 49, 50) die so angeordnete Einrichtung (40) des Abschlußorganes mit der Querrelativbewegungseinrichtung (11) verbindet zwecks Querbewegung mit der Schneideinrichtung.
6. Schneidmaschine nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die so angeordnete Einrichtung (40) des Abschlußorganes ein drittes Element (40) ist, das zwischen den zwei Elementen (24, 25) verschiebbar gelagert ist.
7. Schneidmaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 6, gekennzeichnet durch Einrichtungen (27, 29, 30, 31) zur gegenseitigen festen Lagerung der zwei Elemente, durch eine Einrichtung (32, 33) zur Befestigung der Abschlußsupporteinrichtung an der ersten vertikal beweglichen Einrichtung, durch eine zweite Einrichtung (35, 37) zur Befestigung der Abschlußsupporteinrichtung an der zweiten vertikal beweglichen Einrichtung, durch eine dritte Einrichtung (38) zur einstellbaren Einstellung der Abschlußsupporteinrichtung vertikal relativ zur ersten Befestigungseinrichtung und durch eine vierte Einrichtung (39) zur einstellbaren Einstellung der Abschlußsupporteinrichtung vertikal relativ zur zweiten Befestigungseinrichtung, wobei die dritte und die vierte Vorrichtung zur Veränderung der vom Abschlußorgan auf das Material ausgeübten Kraft zusammenwirken und die vertikale Lage des Abschlußorganes gegenüber dem Material einstellen.
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