DE19935102A1 - Modulares Krankenpflegesystem zur Reduzierung der Kosten im Alten- und Krankenpflegebereich - Google Patents
Modulares Krankenpflegesystem zur Reduzierung der Kosten im Alten- und KrankenpflegebereichInfo
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Description
Durch die Erfindung eines modularen Krankenpflegesystems, sollen sowohl bei
der zu pflegenden Person als auch beim Pflegenden körperliche Belastungen
auf ein Minimum reduziert werden und gleichzeitig soll es durch den
modularen Aufbau auf Veränderungen entsprechend angepaßt werden
können. Aufgabe ist es, durch vielseitige Anwendungen der einzelnen Module
eine Kostensenkung in Kranken- und Pflegeeinrichtungen zu erreichen.
Im Krankenpflegebereich ist es bereits üblich durch entsprechende
Vorrichtungen den Arbeitsaufwand des Pflegepersonals durch
unterschiedliche Vorrichtungen erheblich zu erleichtern, wie beispielsweise
folgende Patentanmeldungen zeigen:
EP 0 576 924 B1 ein Ruhebett mit in der Höhe verstellbarem Matratzen rahmen, der in der Längsrichtung neigbar und auf Rollen geführt ist;
EP 0 524 998 B1 eine Vorrichtung zum Heben oder Positionieren einer kranken oder pflegebedürftigen Person;
EP 0 420 263 A1 einen Rollstuhl für jeden Zweck;
PN 19529813 bzw. PN 19632681 ein Kranken- und Pflegebett mit integriertem Rollstuhl, das dem Patienten einen vereinfachten übergang vom Bett auf einen Rollstuhl und umgekehrt ermöglicht;
EP 0 341 358 A1 ein doppelt hydraulisches Krankenhausbett mit Umgehungskreis;
DE 35 90 309 C2 eine Vorrichtung zum Wenden des Patienten;
EP 509292 B1 941026 eine Waschvorrichtung, die es ermöglicht den Patienten im Bett zu waschen;
EP 0 491 679 B1 ein automatisches System zur Pflege bettlägeriger Patienten;
EP 0558 527 B1 ein Umbettungs- und Pflegesystem;
EP 0 576 924 B1 ein Ruhebett mit in der Höhe verstellbarem Matratzen rahmen, der in der Längsrichtung neigbar und auf Rollen geführt ist;
EP 0 524 998 B1 eine Vorrichtung zum Heben oder Positionieren einer kranken oder pflegebedürftigen Person;
EP 0 420 263 A1 einen Rollstuhl für jeden Zweck;
PN 19529813 bzw. PN 19632681 ein Kranken- und Pflegebett mit integriertem Rollstuhl, das dem Patienten einen vereinfachten übergang vom Bett auf einen Rollstuhl und umgekehrt ermöglicht;
EP 0 341 358 A1 ein doppelt hydraulisches Krankenhausbett mit Umgehungskreis;
DE 35 90 309 C2 eine Vorrichtung zum Wenden des Patienten;
EP 509292 B1 941026 eine Waschvorrichtung, die es ermöglicht den Patienten im Bett zu waschen;
EP 0 491 679 B1 ein automatisches System zur Pflege bettlägeriger Patienten;
EP 0558 527 B1 ein Umbettungs- und Pflegesystem;
Allerdings ist bei keinem dieser Systeme ein modulares und somit auf- oder
abrüstbares Krankenpflegebett bekannt und es muß bei entsprechenden
Krankheitsbildveränderungen auf unterschiedliche Pflegesysteme
zurückgegriffen werden, was kostenintensiv ist.
Bei den erwähnten Pflegesystemen ist es nicht möglich, sie im wesentlichen
bei veränderten Bedürfnissen entsprechend anzupassen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein modulares Pflegesystem mit einer
vielfältigen Aufbauweise zu schaffen, welches die Grundbedürfnisse, wie
Ruhen, Beweglichkeit außerhalb des Ruhebereiches, Überwachung des
Gesundheitszustandes als auch die Körperpflege, des Patienten befriedigt,
das Pflegepersonal entlastet und die Kosten im Krankenpflegebereich
reduziert. Außerdem können alle Antriebselemente sowohl motorisch als auch
über Handantrieb angetrieben werden, was einen Einsatz auch in der Dritten
Welt erlaubt.
Diese Aufgabe wird durch eine modulare Aufbauweise, die es ermöglicht, ein
Pflegesystem durch einen relativen geringen Kosten- und Arbeitsaufwand
den Bedürfnissen des Patienten und des Personals anzupassen und das leicht
auch zukünftigen Entwicklungen angepaßt werden kann, mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Aufgrund des modularen Aufbaus kann das Pflegesystem z. B. bei einer
Pflegesituation, bei der sich der Pflegezustand der zu betreuenden Person
verschlechtert, entsprechend den daraus entstehenden Bedürfnissen durch
Anschaffung entsprechender Module angepaßt werden. Somit entfällt eine
komplette Neuanschaffung, was die Kosten erheblich reduziert.
Die Erfindung bezieht sich auf ein Krankenpflegesystem, dessen wesentliche
Bestandteile Bett, Ruhestuhl, Badevorrichtung und einsetzbarer
Toilettentopf sind.
Es kann durch zusätzliches Anbringen von großen Laufrädern am Ruhestuhl
auch bei einem Patienten benutzt werden, dessen Armbewegungen im
wesentlichen nicht eingeschränkt sind. Sowohl Krankenbett und Ruhestuhl
sind modular aufgebaut und die entsprechenden Module können teilweise in
beiden Systemen zur Anwendung kommen.
Die einzelnen Elemente werden wie folgt beschrieben:
Das Krankenbettelement besteht, wie hinlänglich bekannt, in seiner Grundausstattung aus einem Bettgestell und einem Matrazenrahmen, dessen Kopf- und Fußende höhenverstellbar sind und zwar vorzugsweise durch eine Dreiteilung des Matrazenrahmens, die über Gelenke miteinander verbunden sind und mittels eines Hebels, der sowohl rechts als auch links am Bettgestell angebracht werden und über vorzugsweise eine Gasdruckfeder oder ein Federelement gehoben oder gesenkt werden kann.
Das Krankenbettelement besteht, wie hinlänglich bekannt, in seiner Grundausstattung aus einem Bettgestell und einem Matrazenrahmen, dessen Kopf- und Fußende höhenverstellbar sind und zwar vorzugsweise durch eine Dreiteilung des Matrazenrahmens, die über Gelenke miteinander verbunden sind und mittels eines Hebels, der sowohl rechts als auch links am Bettgestell angebracht werden und über vorzugsweise eine Gasdruckfeder oder ein Federelement gehoben oder gesenkt werden kann.
Das Bettgestell besteht vorzugsweise, wie hinlänglich bekannt, aus einem
Kopf- und Fußteil mit je zwei Beinen vorzugsweise aus Metall, die nach oben
offen ausgeführt sind und mit einer Abdeckung vorzugsweise aus Kunststoff
verschlossen werden können. In diese, nach Entfernung der Abdeckung,
können unterschiedliche Module, die auch am Ruhestuhl verwendet werden
können eingesetzt werden, wie vorzugsweise ein Gestell zur Aufnahme von
Tropfflaschen, eine Steuerungsvorrichtung für die motorische Steuerung des
Bettes, eine Lesevorrichtung, eine Auflage für elektronische Apparate zur
überwachung oder Unterstützung des Patienten, eine Vorrichtung, die es
dem Patienten ermöglicht zu lesen oder eine Vorrichtung, die über ein
zweifaches Gelenk ein Tablett vor den Patienten bringt, so daß dieser bequem
im Bett Nahrung zu sich nehmen kann oder eine Vorrichtung zur Aufnahme
mehrerer Vorrichtungen. Die Vorrichtung zur Aufnahme der Tropfflaschen
ermöglicht auch ein unkomplizierteres Transportieren frisch operierter oder
verletzter Personen. Außerdem können am Kopf- und Fußende des
Bettgestells unterschiedliche Matrazenrahmenhalterungen in variabler Höhe
angebracht werden, so daß die relativ günstigste Pflegeposition für den
Patienten eingestellt werden kann. Kopf- und Fußteil sind über zwei Querver
bindungen, die es in normaler und in variabler überlänge gibt, über
vorzugsweise Bayonettverschlüsse miteinander verbunden.
Der modulare Aufbau des Standardbettsystems ermöglicht durch das
Austauschen entsprechender Elemente, die den Matratzenrahmen halten, ein
nachträgliches Aufrüsten, die ein automatisches Anheben und Absenken oder
ein Abneigen nach links oder rechts der Liegefläche erlauben, welches eine
Erleichterung der Belastung des Pflegepersonals beim Umbetten des
Patienten ermöglicht. An den Querverbindungen des Kranken- oder
Pflegebettes befindet sich an der unteren Seite eine Nut, in die ein Winkel
eingreift, der am Ruhestuhl seitlich ausgeklappt werden kann und
vorzugsweise aus Metall besteht, der mit einem gleitfähigen Kunststoff
überzogen ist, wodurch der Ruhestuhl vom Kopf- oder Fußende her in diese
Nut eingeschoben werden kann und in Längsrichtung frei beweglich bleibt und
somit die für den Patienten günstigste Position eingenommen werden kann,
die durch Arretierung der Laufräder fixiert wird. Gleichzeitig wird durch Nut
und Winkel verhindert, daß beim Umbetten der Ruhestuhl sich vom Bett
entfernt oder gar umkippt.
Wird an dem Bett eine motorische oder per Kurbel bedienbare Höhenver
stellung durch entsprechende Module genutzt, kann die Matratzenoberfläche
in eine Position gebracht werden, die geringfügig höher ist, was es dem
Patienten erleichtert vom Bett in den Ruhestuhl zu gelangen oder niedriger
ist, was es ihm erleichtert vom Ruhestuhl in das Bett zu gelangen. Diese
Bedingungen lassen sich durch leichte Senkung des Matratzenrahmens in der
Längsachse oder der Sitzfläche des Ruhestuhls, je nach Modulanwendung
noch optimieren. Durch in der Nut angebrachte Kontakte und entsprechende
Kontaktflächen an der Führungsschiene des Ruhestuhls können elektronische
und elektrische Bedienungselemente sowohl die Steuerung des Bettes als
auch des Ruhestuhls ermöglichen. Falls am Ruhestuhl ein Elektromotor zum
Antrieb genutzt wird, kann dieser vorzugsweise über ein Umlenkgetriebe,
welches in das Antriebselement des Pflegebettes eingreift zur Verstellung
des Matratzenrahmens genutzt werden. Wobei gleichzeitig eine elektrische
Verbindung stattfindet, die in der Zeit wo der Ruhestuhl neben dem Bett
steht, eine Aufladung der Akkumulatoren des Ruhestuhls ermöglicht, der
durch diese Aufrüstung auch von schwerbehinderten Patienten zur
Fortbewegung benutzt werden kann.
Die unterschiedlichen Module, die noch wie folgt im einzelnen beschrieben
werden, sollen vorzugsweise folgende Möglichkeiten beinhalten:
automatisches Anheben und Absenken der Liegefläche (des Matrazen rahmens), ein leichtes Schwenken der Längsachse. Außerdem können an den Beinen des Kopf- und Fußteiles je nach Bedarf auch über Schwingungs dämpfer die gleichen Räder wie am Ruhestuhl eingesetzt werden, wobei die Räder entweder über Absenkung oder durch Arretierung der Laufräder, wie hinlänglich bekannt, einen festen Stand des Bettes erlauben.
automatisches Anheben und Absenken der Liegefläche (des Matrazen rahmens), ein leichtes Schwenken der Längsachse. Außerdem können an den Beinen des Kopf- und Fußteiles je nach Bedarf auch über Schwingungs dämpfer die gleichen Räder wie am Ruhestuhl eingesetzt werden, wobei die Räder entweder über Absenkung oder durch Arretierung der Laufräder, wie hinlänglich bekannt, einen festen Stand des Bettes erlauben.
Die gleichen Module, die am Ruhestuhl zur Hebung und Senkung zur
Anwendung gebracht werden können, können auch am Bett zur
automatischen Hebung und Senkung der Liegefläche benutzt werden und sind
untereinander austauschbar.
Die Matratzen für das Bett bestehen aus drei Elementen, die eine freie
Beweglichkeit des Matratzenrahmens erlauben und vorzugsweise über
Laschen und Druckknöpfe dennoch sicher miteinander verbunden sind, so daß
die Elemente nicht untereinander verrutschbar aber dennoch austauschbar
sind, z. B. gegen ein Matratzenmittelteil, in dem ein runder Mittelteil
herausgenommen und gegen eine flache Kunststoffschale ausgetauscht
werden kann, in der ein schwerbettlägeriger Patient seine Notdurft
verrichten kann, ohne daß er danach in seinen eigenen Exkrementen liegen
muß. Diese Matratzenelemente gibt es mit unterschiedlicher Füllung, z. B.
normale Federkernmatratzenelemente oder je nach Bedürfnis Elemente mit
Luft-, Gas- oder Gelfüllung um bei entsprechender Pflegesituation nach
Möglichkeit Druckstellen (Inkubation) auszuschließen, was im Falle des
Eintretens die Schmerzbelastung des Patienten und den Pflegeaufwand des
Personals nur erhöht. Gleichzeitig wird durch die Wahl eines
entsprechenden Schwingungsdämpfers an den Rollelementen des Bettes und
entsprechender Matratzenwahl bei schwerstverletzten oder frisch
operierten Patienten die Erschütterung des Patienten während des
Transportes, z. B. vom OP in die Intensivstation, auf ein Minimum reduziert,
was entsprechende Komplikationen wie Embolie- oder Tromboserisiken und
entsprechende Folgekosten stark verringert. Außerdem besteht die
Möglichkeit über ein vorzugsweise aus dünner stabiler Kunststoffolie, welche
nach Art einer Luftmatratze, wie hinlänglich bekannt, nach dem der Patient
durch eine Rollbewegung desselben auf diese Matratze bewegtworden ist, die
danach über Druckluft aufgepumbt werden kann, wobei die seitlichen
Elemente höher sind und somit eine Wannenform haben, in die ein Abfluß
integriert ist, so daß ein schwerbettlägeriger Patient mit geringem Aufwand
in seinem Bett geduscht oder gebadet werden kann, wozu in dem Pflegeraum
nur ein Warmwasseranschluß und -ablauf notwendig sind, was insbesondere
bei der häuslichen Alten- und Krankenpflege durch weniger Umbaumaßnahmen
zu einer erheblich günstigeren Kostensituation führt.
Das Sitzflächen-, Rückenlehnen- und Fußablageelement des Ruhestuhls kann
durch ein Element ausgetauscht werden, daß wie in der Skizze angegeben,
über zwei vorzugsweise aus Metall bestehende Zapfen, die in die beiden
seitlichen Öffnungen des für diesen Zweck vorgesehenen zweigeteilten
Matratzenrahmens eingreifen, an denen an der Oberseite vorzugsweise drei
konische Zapfen vorhanden sind, die in Öffnungen am Matratzenrahmen
eingreifen und somit nach Anheben dieses Matratzenrahmenteils ein
seitliches Verrutschen verhindern, wodurch der halbierte Matratzenrahmen
als Sitz- und Liegefläche benutzt werden kann und diesen Teil des
Matratzenrahmens durch weiteres Absenken der Matratzenrahmenhalterung
aus dem Bettgestell mit aufliegendem Patienten über diesen Weg auf den
Ruhestuhl gebracht werden kann, wobei die Absenkung des Beinteils und die
Anhebung des Rückenteils über vorzugsweise eine kurbel- oder
motorangetriebene Spindel erreicht werden kann und somit der Patient von
der Liege- in die Sitzposition gebracht werden kann. Dies ermöglicht auch,
den Patienten, ohne ihn anzuheben, in andere Behandlungsräumlichkeiten
auch liegend zu transportieren und ihn darauf auch zu behandeln.
Der Ruhestuhl kann zur sicheren Umbettung des Patienten, wie oben
beschrieben über eine Nut und einen ausklappbaren Winkel mit dem
Krankenpflegebett und über feststellbare Laufrollen in eine sichere Position
gebracht werden, wodurch verhindert wird, daß bei der Umbettung des
Patienten durch eine pflegende Person eine Instabilität, ein Wegrollen oder
gar Umkippen des Roll- oder Ruhestuhls und daraus resultierende
Unzuträglichkeiten oder gar Verletzungen des Patienten eintreten.
Außerdem ermöglicht es dies auch einem Patienten, der in seiner
Beweglichkeit nicht komplett eingeschränkt ist, eigenständig und gefahrlos
vom Bett in den Ruhestuhl und umgekehrt zu gelangen, ohne dafür das
Pflegepersonal unbedingt in Anspruch nehmen zu müssen, somit wird die
Eigenständigkeit des Patienten gefördert, was vor allem im häuslichen
Pflegebereich sehr sinnvoll ist.
Wenn bei dem modularen System ein Elektromotor zur Hebevorrichtung
benutzt wird, kann dieser Motor, der vorzugsweise über eine
Bayonettverbindung angebracht und leicht auch an anderen Betten zum
Einsatz gebracht werden kann, auch zur Fortbewegung des Ruhestuhls
benutzt werden, wobei unterschiedliche Bedienungs- und Steuerungs
elemente, wie hinlänglich bekannt, z. B. Joy Stick oder andere den
Behinderungen des Patienten angepaßte Bedienungssysteme, wie hinlänglich
bekannt, gesteuert werden können. Der gleiche Elektromotor kann auch in
dem verwendeten Pflegebettsystem zur Hebung und Senkung oder Neigung
des dafür entsprechenden Matratzenrahmenmoduls verwendet werden.
Der Standardmatratzenrahmen des Krankenpflegebettes kann durch einen in
Längsrichtung zweigeteilten Matratzenrahmen, an dessen Mittelteil sich
sowohl rechts als auch links vorzugsweise zwei Öffnungen befinden, in die
vorzugsweise zwei Zapfen eingreifen können, die an der oberen Seite
vorzugsweise drei konische Zapfen tragen, die in Öffnungen des
Matratzenrahmens greifen und dabei einen Kontakt schließen, der dem
Personal oder Patienten über einen Summton und/oder das Aufleuchten einer
vorzugsweise grünen Lampe, je nach verwendeten Modulen, signalisieren, daß
der Matratzenrahmenteil fest und sicher auf dem Ruhestuhl liegt und durch
seitliches Herausfahren aus der Bettgestell-konstruktion entfernt werden
kann.
Claims (10)
1. Modulares Krankenpflegesystem zur Reduzierung der Kosten im Alten- und
Krankenpflegebereich, besonders auch im privaten Pflegebereich, dadurch
gekennzeichnet, daß das Krankenpflegesystem aus unterschiedlichen Modulen
besteht, die teilweise sowohl am Krankenpflegebett als auch am Ruhestuhl
benutzt werden können und durch die modulare Aufbauweise ein
nachträgliches Aufrüsten oder ein Austauschen defekter Teile ermöglichen
und somit bei einer Veränderung des Krankheitsbildes des Patienten den
Umständen entsprechend angepaßt werden kann und somit ein Auf- oder
Abrüsten der pflegetechnischen Hilfsmittel kostengünstig erreicht werden
kann.
2. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß ein auf
Rollen geführter Stuhl rechts oder links des Bettes positioniert werden kann.
An den Querverbindungen des Kranken- oder Pflegebettes befindet sich an
der unteren Seite eine Nut (3.3), in die vorzugsweise ein Winkel (Fig. 4)
eingreift, der am Ruhestuhl seitlich ausgeklappt werden kann und
vorzugsweise aus Metall besteht, der vorzugsweise mit einem gleitfähigen
Kunststoff überzogen ist, wodurch der Ruhestuhl vom Kopf- oder Fußende
her in diese Nut eingeschoben werden kann und in Längsrichtung frei
beweglich und durch die Arretierung der Laufräder fixiert wird.
3. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1 + 2 zum Umbetten eines Patienten
gekennzeichnet dadurch, daß das Sitzflächen-, Rückenlehnen- und
Fußablageelement am Ruhestuhl (Fig. 10) durch ein Element des zweigeteilten
Matratzenrahmens (Fig. 1), wie unten beschrieben, ausgetauscht werden
kann, der den Standardmatratzenrahmen ersetzt.
Zu diesem Zweck wird auf das Rollengestell des Ruhestuhls (Fig. 2) ein in der
Höhe verstellbares Modul eingesetzt. Welches über vorzugsweise 2 aus Metall
oder Kunststoff bestehende Zapfen (2.2), die in die entsprechenden
seitlichen Öffnungen (1.2) des für diesen Zweck vorgesehenen zweigeteilten
Matratzenrahmens eingreifen und an deren Oberseite vorzugsweise 3
konische Zapfen (2.1) vorhanden sind, die in entsprechende Öffnungen am
Matratzenrahmen eingreifen und dabei einen Kontakt (1.1) schließen, der dem
Personal oder dem Patienten über einen Summton und/oder das Aufleuchten
einer vorzugsweise grünen Lampe signalisieren, daß der Matratzenrahmenteil
fest und sicher auf dem zu diesen Zweck verwendeten Modul aufliegt und je
nach verwendeten Modulen durch ein Anheben des halben Matratzenrahmens,
durch das in der höhe verstellbare Ruhestuhlmodul (Fig. 2), welches
vorzugsweise über eine Handkurbel oder einen Elektromotor wie hinlänglich
bekannt, oder durch entsprechendes Absenken der Matratzenrahmen
halterungen (Fig. 7), wie oben beschrieben am Bett, der halbe
Matratzenrahmen mit aufliegendem Patienten vom Bett auf den Ruhestuhl
gebracht werden kann.
4. Ein Krankenpflegebett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es
modular aufgebaut ist. Der modulare Aufbau des Standardbettsystems
ermöglicht es durch das Austauschen entsprechender Elemente, die den
Matratzenrahmen halten (Fig. 6/Fig. 7), in nachträgliches Aufrüsten, die
ein automatisches Anheben und Absenken über eine Kurbel oder einen
Elektromotor ermöglichen, wie hinlänglich bekannt, oder ein Abneigen nach
links oder rechts der Liegefläche erlauben. An den Querverbindungen des
Kranken- oder Pflegebettes befindet sich an der unteren Seite eine Nut
(3.3), in die ein Winkel (Fig. 4) eingreift, der am Ruhestuhl seitlich
ausgeklappt werden kann und vorzugsweise aus Metall besteht, der mit einem
gleitfähigen Kunststoff überzogen ist, wodurch der Ruhestuhl vom Kopf-
oder Fußende her in diese Nut eingeschoben werden kann und in
Längsrichtung frei beweglich bleibt und durch Arretietung der Laufräder, wie
hinlänglich bekannt, fixiert wird. Wird an dem Bett ein motorisches oder per
Kurbel bedienbares Höhenverstellungmodul genutzt, kann die
Matratzenoberfläche in eine Position gebracht werden, die geringfügig höher
oder niedriger ist als die Sitzfläche des Ruhestuhls. Diese Bedingungen lassen
sich durch leichte Senkung des Matratzenrahmens in der Längsachse oder
der Sitzfläche des Ruhestuhls, je nach Modulanwendung noch optimieren.
Durch in der Nut an den Längsverbindungen (Fig. 3) angebrachte Kontakte
(3.2) und entsprechende Kontaktflächen (4.2) an der Führungsschiene des
Ruhestuhls können elektronische und elektrische Bedienungselemente sowohl
die Steuerung des Bettes als auch des Ruhestuhls ermöglichen. Falls am
Ruhestuhl ein Elektromotormodul zum Antrieb genutzt wird, kann dieser
vorzugsweise über ein Umlenkgetriebe, welches in das Antriebselement des
Pflegebettes eingreift und zur Verstellung des Matratzenrahmens genutzt
werden. Wobei gleichzeitig eine elektrische Verbindung stattfindet, die eine
Aufladung der Akkumulatoren des Ruhestuhls ermöglicht.
5. Das Krankenpflegebett nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß das
Bettgestell vorzugsweise wie hinlänglich bekannt aus einem Kopf- und Fußteil
mit je zwei Beinen (Fig. 5), vorzugsweise aus Metall, die nach oben offen
ausgeführt sind und mit einer Abdeckung vorzugsweise aus Kunststoff
verschlossen werden können, besteht. In diese, nach Entfernung der
Abdeckung, können unterschiedliche Module, die auch am Ruhestuhl
verwendet werden können, eingesetzt werden, wie vorzugsweise ein Gestell
zur Aufnahme von Tropfflaschen (8.2), eine Steuerungsvorrichtung für die
motorische Steuerung des Bettes, eine Lesevorrichtung, eine Auflage (8.1)
für elektronische Apparate zur Überwachung oder Unterstützung des
Patienten, eine Vorrichtung, die es dem Patienten ermöglicht zu lesen oder
eine Vorrichtung, die über ein zweifaches Gelenk ein Tablett vor den
Patienten bringt.
6. Die unterschiedlichen Module nach Anspruch 1, die noch wie folgt im
einzelnen beschrieben werden, sollen vorzugsweise folgende Möglichkeiten
beinhalten: automatisches Anheben und Absenken der Liegefläche (des
Matrazenrahmens), ein leichtes Schwenken der Längsachse (Fig. 6)
Außerdem können an den Beinen des Kopf- und Fußteiles je nach Bedarf auch
über Schwingungsdämpfer (5.1) die gleichen Räder wie am Ruhestuhl
eingesetzt werden, wobei die Räder entweder über Absenkung oder durch
Arretierung der Laufräder, wie hinlänglich bekannt, einen festen Stand des
Bettes erlauben.
7. Die gleichen Module nach Anspruch 1, die am Ruhestuhl zur Hebung und
Senkung zur Anwendung gebracht werden können, können auch am Bett zur
automatischen Hebung und Senkung der Liegefläche benutzt werden und sind
untereinander austauschbar. (Fig. 6/Fig. 7)
8. Die Matratzen nach Anspruch 1 für das Bett bestehen aus drei Elementen,
die eine freie Beweglichkeit des Matratzenrahmens erlauben (Fig. 9) und
vorzugsweise über Laschen und Druckknöpfe dennoch sicher miteinander
verbunden sind, so daß die Elemente nicht untereinander verrutschbar aber
dennoch austauschbar sind, z. B. gegen ein Matratzenmittelteil, in dem ein
runder Mittelteil (9.1), wie hinlänglich bekannt, herausgenommen und gegen
eine flache Kunststoffschale (9.2) ausgetauscht werden kann. Diese
Matratzenelemente gibt es mit unterschiedlicher Füllung, wie hinlänglich
bekannt vorzugsweise normale Federkernmatratzenelemente oder je nach
Bedürfnis Elemente mit Luft-, Gas- oder Gelfüllung. Gleichzeitig wird durch
die Wahl eines entsprechenden Schwingungsdämpfermoduls (5.1) an den
Rollelementen des Bettes eine Reduzierung von Erschütterungen erreicht.
Außerdem besteht die Möglichkeit über ein vorzugsweise aus dünner stabiler
Kunststoffolie, welche nach Art einer Luftmatratze, wie hinlänglich bekannt,
nach dem der Patient durch eine Rollbewegung desselben auf diese Matratze
bewegt worden ist, die danach über Druckluft aufgepumpt werden kann,
wobei die seitlichen Elemente höher sind und somit eine Wannenform haben,
in die ein Abfluß integriert ist, wie hinlänglich bekannt.
9. Vorrichtung gekennzeichnet dadurch, das das Sitzflächen-, Rückenlehnen-
und Fußablageelement des Ruhestuhls durch ein Element ausgetauscht
werden kann, das wie in der Skizze (Fig. 1 /Fig. 2) angegeben, über zwei
vorzugsweise aus Metall bestehende Zapfen (2.2), die in die beiden seitlichen
Öffnungen des für diesen Zweck vorgesehenen zweigeteilten
Matratzenrahmens (Fig. 1) eingreifen, an denen an der Oberseite
vorzugsweise drei konische Zapfen (2.1) vorhanden sind, die in Öffnungen am
Matratzenrahmen eingreifen und somit nach Anheben dieses
Matratzenrahmenteils ein seitliches Verrutschen verhindern, wodurch der
halbierte Matratzenrahmen als Sitz- und Liegefläche benutzt werden kann
und diesen Teil des Matratzenrahmens durch weiteres Absenken der
Matratzenrahmenhalterung aus dem Bettgestell auf den Ruhestuhl gebracht
werden kann, wobei die Absenkung des Beinteils und die Anhebung des
Rückenteils über vorzugsweise eine kurbel- oder motorangetriebene Spindel
(Fig. 10) erreicht wird.
10. Der Ruhestuhl nach Anspruch 1 kann zu einer Laufradhalterung gefahren
werden, an der die großen Laufräder, wie von herkömmlichen Rollstühlen
bekannt, so in einer Halterung angebracht sind, daß der Ruhestuhl durch
Zurückfahren mit den großen Laufrädern, vorzugsweise ohne Zutun eines
Menschen, verbunden werden kann, was durch einen konventionellen Antrieb
des Ruhe-, Rollstuhles erreicht werden kann; bei motorischem Antrieb
können, vorzugsweise durch ein Differentialgetriebe angetrieben, die hinteren
kleinen Antriebsräder die großen Laufräder antreiben, wobei durch
Abbremsen des einen oder anderen großen Laufrades eine Richtungsänderung
erreicht wird.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1999135102 DE19935102A1 (de) | 1999-07-27 | 1999-07-27 | Modulares Krankenpflegesystem zur Reduzierung der Kosten im Alten- und Krankenpflegebereich |
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