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DE19935102A1 - Modulares Krankenpflegesystem zur Reduzierung der Kosten im Alten- und Krankenpflegebereich - Google Patents

Modulares Krankenpflegesystem zur Reduzierung der Kosten im Alten- und Krankenpflegebereich

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Publication number
DE19935102A1
DE19935102A1 DE1999135102 DE19935102A DE19935102A1 DE 19935102 A1 DE19935102 A1 DE 19935102A1 DE 1999135102 DE1999135102 DE 1999135102 DE 19935102 A DE19935102 A DE 19935102A DE 19935102 A1 DE19935102 A1 DE 19935102A1
Authority
DE
Germany
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bed
mattress
mattress frame
recliner
chair
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1999135102
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English (en)
Inventor
Thomas Dirk Vossnacke
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to EP00116341A priority patent/EP1092408A3/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Durch die Erfindung eines modularen Krankenpflegesystems, sollen sowohl bei der zu pflegenden Person als auch beim Pflegenden körperliche Belastungen auf ein Minimum reduziert werden und gleichzeitig soll es durch den modularen Aufbau auf Veränderungen entsprechend angepaßt werden können. Aufgabe ist es, durch vielseitige Anwendungen der einzelnen Module eine Kostensenkung in Kranken- und Pflegeeinrichtungen zu erreichen.
Im Krankenpflegebereich ist es bereits üblich durch entsprechende Vorrichtungen den Arbeitsaufwand des Pflegepersonals durch unterschiedliche Vorrichtungen erheblich zu erleichtern, wie beispielsweise folgende Patentanmeldungen zeigen:
EP 0 576 924 B1 ein Ruhebett mit in der Höhe verstellbarem Matratzen­ rahmen, der in der Längsrichtung neigbar und auf Rollen geführt ist;
EP 0 524 998 B1 eine Vorrichtung zum Heben oder Positionieren einer kranken oder pflegebedürftigen Person;
EP 0 420 263 A1 einen Rollstuhl für jeden Zweck;
PN 19529813 bzw. PN 19632681 ein Kranken- und Pflegebett mit integriertem Rollstuhl, das dem Patienten einen vereinfachten übergang vom Bett auf einen Rollstuhl und umgekehrt ermöglicht;
EP 0 341 358 A1 ein doppelt hydraulisches Krankenhausbett mit Umgehungskreis;
DE 35 90 309 C2 eine Vorrichtung zum Wenden des Patienten;
EP 509292 B1 941026 eine Waschvorrichtung, die es ermöglicht den Patienten im Bett zu waschen;
EP 0 491 679 B1 ein automatisches System zur Pflege bettlägeriger Patienten;
EP 0558 527 B1 ein Umbettungs- und Pflegesystem;
Allerdings ist bei keinem dieser Systeme ein modulares und somit auf- oder abrüstbares Krankenpflegebett bekannt und es muß bei entsprechenden Krankheitsbildveränderungen auf unterschiedliche Pflegesysteme zurückgegriffen werden, was kostenintensiv ist.
Bei den erwähnten Pflegesystemen ist es nicht möglich, sie im wesentlichen bei veränderten Bedürfnissen entsprechend anzupassen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein modulares Pflegesystem mit einer vielfältigen Aufbauweise zu schaffen, welches die Grundbedürfnisse, wie Ruhen, Beweglichkeit außerhalb des Ruhebereiches, Überwachung des Gesundheitszustandes als auch die Körperpflege, des Patienten befriedigt, das Pflegepersonal entlastet und die Kosten im Krankenpflegebereich reduziert. Außerdem können alle Antriebselemente sowohl motorisch als auch über Handantrieb angetrieben werden, was einen Einsatz auch in der Dritten Welt erlaubt.
Diese Aufgabe wird durch eine modulare Aufbauweise, die es ermöglicht, ein Pflegesystem durch einen relativen geringen Kosten- und Arbeitsaufwand den Bedürfnissen des Patienten und des Personals anzupassen und das leicht auch zukünftigen Entwicklungen angepaßt werden kann, mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Aufgrund des modularen Aufbaus kann das Pflegesystem z. B. bei einer Pflegesituation, bei der sich der Pflegezustand der zu betreuenden Person verschlechtert, entsprechend den daraus entstehenden Bedürfnissen durch Anschaffung entsprechender Module angepaßt werden. Somit entfällt eine komplette Neuanschaffung, was die Kosten erheblich reduziert.
Beschreibung der Erfindung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Krankenpflegesystem, dessen wesentliche Bestandteile Bett, Ruhestuhl, Badevorrichtung und einsetzbarer Toilettentopf sind.
Es kann durch zusätzliches Anbringen von großen Laufrädern am Ruhestuhl auch bei einem Patienten benutzt werden, dessen Armbewegungen im wesentlichen nicht eingeschränkt sind. Sowohl Krankenbett und Ruhestuhl sind modular aufgebaut und die entsprechenden Module können teilweise in beiden Systemen zur Anwendung kommen.
Die einzelnen Elemente werden wie folgt beschrieben:
Das Krankenbettelement besteht, wie hinlänglich bekannt, in seiner Grundausstattung aus einem Bettgestell und einem Matrazenrahmen, dessen Kopf- und Fußende höhenverstellbar sind und zwar vorzugsweise durch eine Dreiteilung des Matrazenrahmens, die über Gelenke miteinander verbunden sind und mittels eines Hebels, der sowohl rechts als auch links am Bettgestell angebracht werden und über vorzugsweise eine Gasdruckfeder oder ein Federelement gehoben oder gesenkt werden kann.
Das Bettgestell besteht vorzugsweise, wie hinlänglich bekannt, aus einem Kopf- und Fußteil mit je zwei Beinen vorzugsweise aus Metall, die nach oben offen ausgeführt sind und mit einer Abdeckung vorzugsweise aus Kunststoff verschlossen werden können. In diese, nach Entfernung der Abdeckung, können unterschiedliche Module, die auch am Ruhestuhl verwendet werden können eingesetzt werden, wie vorzugsweise ein Gestell zur Aufnahme von Tropfflaschen, eine Steuerungsvorrichtung für die motorische Steuerung des Bettes, eine Lesevorrichtung, eine Auflage für elektronische Apparate zur überwachung oder Unterstützung des Patienten, eine Vorrichtung, die es dem Patienten ermöglicht zu lesen oder eine Vorrichtung, die über ein zweifaches Gelenk ein Tablett vor den Patienten bringt, so daß dieser bequem im Bett Nahrung zu sich nehmen kann oder eine Vorrichtung zur Aufnahme mehrerer Vorrichtungen. Die Vorrichtung zur Aufnahme der Tropfflaschen ermöglicht auch ein unkomplizierteres Transportieren frisch operierter oder verletzter Personen. Außerdem können am Kopf- und Fußende des Bettgestells unterschiedliche Matrazenrahmenhalterungen in variabler Höhe angebracht werden, so daß die relativ günstigste Pflegeposition für den Patienten eingestellt werden kann. Kopf- und Fußteil sind über zwei Querver­ bindungen, die es in normaler und in variabler überlänge gibt, über vorzugsweise Bayonettverschlüsse miteinander verbunden.
Aufrüstung Bett
Der modulare Aufbau des Standardbettsystems ermöglicht durch das Austauschen entsprechender Elemente, die den Matratzenrahmen halten, ein nachträgliches Aufrüsten, die ein automatisches Anheben und Absenken oder ein Abneigen nach links oder rechts der Liegefläche erlauben, welches eine Erleichterung der Belastung des Pflegepersonals beim Umbetten des Patienten ermöglicht. An den Querverbindungen des Kranken- oder Pflegebettes befindet sich an der unteren Seite eine Nut, in die ein Winkel eingreift, der am Ruhestuhl seitlich ausgeklappt werden kann und vorzugsweise aus Metall besteht, der mit einem gleitfähigen Kunststoff überzogen ist, wodurch der Ruhestuhl vom Kopf- oder Fußende her in diese Nut eingeschoben werden kann und in Längsrichtung frei beweglich bleibt und somit die für den Patienten günstigste Position eingenommen werden kann, die durch Arretierung der Laufräder fixiert wird. Gleichzeitig wird durch Nut und Winkel verhindert, daß beim Umbetten der Ruhestuhl sich vom Bett entfernt oder gar umkippt.
Wird an dem Bett eine motorische oder per Kurbel bedienbare Höhenver­ stellung durch entsprechende Module genutzt, kann die Matratzenoberfläche in eine Position gebracht werden, die geringfügig höher ist, was es dem Patienten erleichtert vom Bett in den Ruhestuhl zu gelangen oder niedriger ist, was es ihm erleichtert vom Ruhestuhl in das Bett zu gelangen. Diese Bedingungen lassen sich durch leichte Senkung des Matratzenrahmens in der Längsachse oder der Sitzfläche des Ruhestuhls, je nach Modulanwendung noch optimieren. Durch in der Nut angebrachte Kontakte und entsprechende Kontaktflächen an der Führungsschiene des Ruhestuhls können elektronische und elektrische Bedienungselemente sowohl die Steuerung des Bettes als auch des Ruhestuhls ermöglichen. Falls am Ruhestuhl ein Elektromotor zum Antrieb genutzt wird, kann dieser vorzugsweise über ein Umlenkgetriebe, welches in das Antriebselement des Pflegebettes eingreift zur Verstellung des Matratzenrahmens genutzt werden. Wobei gleichzeitig eine elektrische Verbindung stattfindet, die in der Zeit wo der Ruhestuhl neben dem Bett steht, eine Aufladung der Akkumulatoren des Ruhestuhls ermöglicht, der durch diese Aufrüstung auch von schwerbehinderten Patienten zur Fortbewegung benutzt werden kann.
Die unterschiedlichen Module, die noch wie folgt im einzelnen beschrieben werden, sollen vorzugsweise folgende Möglichkeiten beinhalten:
automatisches Anheben und Absenken der Liegefläche (des Matrazen­ rahmens), ein leichtes Schwenken der Längsachse. Außerdem können an den Beinen des Kopf- und Fußteiles je nach Bedarf auch über Schwingungs­ dämpfer die gleichen Räder wie am Ruhestuhl eingesetzt werden, wobei die Räder entweder über Absenkung oder durch Arretierung der Laufräder, wie hinlänglich bekannt, einen festen Stand des Bettes erlauben.
Die gleichen Module, die am Ruhestuhl zur Hebung und Senkung zur Anwendung gebracht werden können, können auch am Bett zur automatischen Hebung und Senkung der Liegefläche benutzt werden und sind untereinander austauschbar.
Die Matratzen für das Bett bestehen aus drei Elementen, die eine freie Beweglichkeit des Matratzenrahmens erlauben und vorzugsweise über Laschen und Druckknöpfe dennoch sicher miteinander verbunden sind, so daß die Elemente nicht untereinander verrutschbar aber dennoch austauschbar sind, z. B. gegen ein Matratzenmittelteil, in dem ein runder Mittelteil herausgenommen und gegen eine flache Kunststoffschale ausgetauscht werden kann, in der ein schwerbettlägeriger Patient seine Notdurft verrichten kann, ohne daß er danach in seinen eigenen Exkrementen liegen muß. Diese Matratzenelemente gibt es mit unterschiedlicher Füllung, z. B. normale Federkernmatratzenelemente oder je nach Bedürfnis Elemente mit Luft-, Gas- oder Gelfüllung um bei entsprechender Pflegesituation nach Möglichkeit Druckstellen (Inkubation) auszuschließen, was im Falle des Eintretens die Schmerzbelastung des Patienten und den Pflegeaufwand des Personals nur erhöht. Gleichzeitig wird durch die Wahl eines entsprechenden Schwingungsdämpfers an den Rollelementen des Bettes und entsprechender Matratzenwahl bei schwerstverletzten oder frisch operierten Patienten die Erschütterung des Patienten während des Transportes, z. B. vom OP in die Intensivstation, auf ein Minimum reduziert, was entsprechende Komplikationen wie Embolie- oder Tromboserisiken und entsprechende Folgekosten stark verringert. Außerdem besteht die Möglichkeit über ein vorzugsweise aus dünner stabiler Kunststoffolie, welche nach Art einer Luftmatratze, wie hinlänglich bekannt, nach dem der Patient durch eine Rollbewegung desselben auf diese Matratze bewegtworden ist, die danach über Druckluft aufgepumbt werden kann, wobei die seitlichen Elemente höher sind und somit eine Wannenform haben, in die ein Abfluß integriert ist, so daß ein schwerbettlägeriger Patient mit geringem Aufwand in seinem Bett geduscht oder gebadet werden kann, wozu in dem Pflegeraum nur ein Warmwasseranschluß und -ablauf notwendig sind, was insbesondere bei der häuslichen Alten- und Krankenpflege durch weniger Umbaumaßnahmen zu einer erheblich günstigeren Kostensituation führt.
Das Sitzflächen-, Rückenlehnen- und Fußablageelement des Ruhestuhls kann durch ein Element ausgetauscht werden, daß wie in der Skizze angegeben, über zwei vorzugsweise aus Metall bestehende Zapfen, die in die beiden seitlichen Öffnungen des für diesen Zweck vorgesehenen zweigeteilten Matratzenrahmens eingreifen, an denen an der Oberseite vorzugsweise drei konische Zapfen vorhanden sind, die in Öffnungen am Matratzenrahmen eingreifen und somit nach Anheben dieses Matratzenrahmenteils ein seitliches Verrutschen verhindern, wodurch der halbierte Matratzenrahmen als Sitz- und Liegefläche benutzt werden kann und diesen Teil des Matratzenrahmens durch weiteres Absenken der Matratzenrahmenhalterung aus dem Bettgestell mit aufliegendem Patienten über diesen Weg auf den Ruhestuhl gebracht werden kann, wobei die Absenkung des Beinteils und die Anhebung des Rückenteils über vorzugsweise eine kurbel- oder motorangetriebene Spindel erreicht werden kann und somit der Patient von der Liege- in die Sitzposition gebracht werden kann. Dies ermöglicht auch, den Patienten, ohne ihn anzuheben, in andere Behandlungsräumlichkeiten auch liegend zu transportieren und ihn darauf auch zu behandeln.
Der Ruhestuhl
Der Ruhestuhl kann zur sicheren Umbettung des Patienten, wie oben beschrieben über eine Nut und einen ausklappbaren Winkel mit dem Krankenpflegebett und über feststellbare Laufrollen in eine sichere Position gebracht werden, wodurch verhindert wird, daß bei der Umbettung des Patienten durch eine pflegende Person eine Instabilität, ein Wegrollen oder gar Umkippen des Roll- oder Ruhestuhls und daraus resultierende Unzuträglichkeiten oder gar Verletzungen des Patienten eintreten. Außerdem ermöglicht es dies auch einem Patienten, der in seiner Beweglichkeit nicht komplett eingeschränkt ist, eigenständig und gefahrlos vom Bett in den Ruhestuhl und umgekehrt zu gelangen, ohne dafür das Pflegepersonal unbedingt in Anspruch nehmen zu müssen, somit wird die Eigenständigkeit des Patienten gefördert, was vor allem im häuslichen Pflegebereich sehr sinnvoll ist.
Wenn bei dem modularen System ein Elektromotor zur Hebevorrichtung benutzt wird, kann dieser Motor, der vorzugsweise über eine Bayonettverbindung angebracht und leicht auch an anderen Betten zum Einsatz gebracht werden kann, auch zur Fortbewegung des Ruhestuhls benutzt werden, wobei unterschiedliche Bedienungs- und Steuerungs­ elemente, wie hinlänglich bekannt, z. B. Joy Stick oder andere den Behinderungen des Patienten angepaßte Bedienungssysteme, wie hinlänglich bekannt, gesteuert werden können. Der gleiche Elektromotor kann auch in dem verwendeten Pflegebettsystem zur Hebung und Senkung oder Neigung des dafür entsprechenden Matratzenrahmenmoduls verwendet werden.
Der Standardmatratzenrahmen des Krankenpflegebettes kann durch einen in Längsrichtung zweigeteilten Matratzenrahmen, an dessen Mittelteil sich sowohl rechts als auch links vorzugsweise zwei Öffnungen befinden, in die vorzugsweise zwei Zapfen eingreifen können, die an der oberen Seite vorzugsweise drei konische Zapfen tragen, die in Öffnungen des Matratzenrahmens greifen und dabei einen Kontakt schließen, der dem Personal oder Patienten über einen Summton und/oder das Aufleuchten einer vorzugsweise grünen Lampe, je nach verwendeten Modulen, signalisieren, daß der Matratzenrahmenteil fest und sicher auf dem Ruhestuhl liegt und durch seitliches Herausfahren aus der Bettgestell-konstruktion entfernt werden kann.

Claims (10)

1. Modulares Krankenpflegesystem zur Reduzierung der Kosten im Alten- und Krankenpflegebereich, besonders auch im privaten Pflegebereich, dadurch gekennzeichnet, daß das Krankenpflegesystem aus unterschiedlichen Modulen besteht, die teilweise sowohl am Krankenpflegebett als auch am Ruhestuhl benutzt werden können und durch die modulare Aufbauweise ein nachträgliches Aufrüsten oder ein Austauschen defekter Teile ermöglichen und somit bei einer Veränderung des Krankheitsbildes des Patienten den Umständen entsprechend angepaßt werden kann und somit ein Auf- oder Abrüsten der pflegetechnischen Hilfsmittel kostengünstig erreicht werden kann.
2. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß ein auf Rollen geführter Stuhl rechts oder links des Bettes positioniert werden kann. An den Querverbindungen des Kranken- oder Pflegebettes befindet sich an der unteren Seite eine Nut (3.3), in die vorzugsweise ein Winkel (Fig. 4) eingreift, der am Ruhestuhl seitlich ausgeklappt werden kann und vorzugsweise aus Metall besteht, der vorzugsweise mit einem gleitfähigen Kunststoff überzogen ist, wodurch der Ruhestuhl vom Kopf- oder Fußende her in diese Nut eingeschoben werden kann und in Längsrichtung frei beweglich und durch die Arretierung der Laufräder fixiert wird.
3. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1 + 2 zum Umbetten eines Patienten gekennzeichnet dadurch, daß das Sitzflächen-, Rückenlehnen- und Fußablageelement am Ruhestuhl (Fig. 10) durch ein Element des zweigeteilten Matratzenrahmens (Fig. 1), wie unten beschrieben, ausgetauscht werden kann, der den Standardmatratzenrahmen ersetzt. Zu diesem Zweck wird auf das Rollengestell des Ruhestuhls (Fig. 2) ein in der Höhe verstellbares Modul eingesetzt. Welches über vorzugsweise 2 aus Metall oder Kunststoff bestehende Zapfen (2.2), die in die entsprechenden seitlichen Öffnungen (1.2) des für diesen Zweck vorgesehenen zweigeteilten Matratzenrahmens eingreifen und an deren Oberseite vorzugsweise 3 konische Zapfen (2.1) vorhanden sind, die in entsprechende Öffnungen am Matratzenrahmen eingreifen und dabei einen Kontakt (1.1) schließen, der dem Personal oder dem Patienten über einen Summton und/oder das Aufleuchten einer vorzugsweise grünen Lampe signalisieren, daß der Matratzenrahmenteil fest und sicher auf dem zu diesen Zweck verwendeten Modul aufliegt und je nach verwendeten Modulen durch ein Anheben des halben Matratzenrahmens, durch das in der höhe verstellbare Ruhestuhlmodul (Fig. 2), welches vorzugsweise über eine Handkurbel oder einen Elektromotor wie hinlänglich bekannt, oder durch entsprechendes Absenken der Matratzenrahmen­ halterungen (Fig. 7), wie oben beschrieben am Bett, der halbe Matratzenrahmen mit aufliegendem Patienten vom Bett auf den Ruhestuhl gebracht werden kann.
4. Ein Krankenpflegebett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es modular aufgebaut ist. Der modulare Aufbau des Standardbettsystems ermöglicht es durch das Austauschen entsprechender Elemente, die den Matratzenrahmen halten (Fig. 6/Fig. 7), in nachträgliches Aufrüsten, die ein automatisches Anheben und Absenken über eine Kurbel oder einen Elektromotor ermöglichen, wie hinlänglich bekannt, oder ein Abneigen nach links oder rechts der Liegefläche erlauben. An den Querverbindungen des Kranken- oder Pflegebettes befindet sich an der unteren Seite eine Nut (3.3), in die ein Winkel (Fig. 4) eingreift, der am Ruhestuhl seitlich ausgeklappt werden kann und vorzugsweise aus Metall besteht, der mit einem gleitfähigen Kunststoff überzogen ist, wodurch der Ruhestuhl vom Kopf- oder Fußende her in diese Nut eingeschoben werden kann und in Längsrichtung frei beweglich bleibt und durch Arretietung der Laufräder, wie hinlänglich bekannt, fixiert wird. Wird an dem Bett ein motorisches oder per Kurbel bedienbares Höhenverstellungmodul genutzt, kann die Matratzenoberfläche in eine Position gebracht werden, die geringfügig höher oder niedriger ist als die Sitzfläche des Ruhestuhls. Diese Bedingungen lassen sich durch leichte Senkung des Matratzenrahmens in der Längsachse oder der Sitzfläche des Ruhestuhls, je nach Modulanwendung noch optimieren. Durch in der Nut an den Längsverbindungen (Fig. 3) angebrachte Kontakte (3.2) und entsprechende Kontaktflächen (4.2) an der Führungsschiene des Ruhestuhls können elektronische und elektrische Bedienungselemente sowohl die Steuerung des Bettes als auch des Ruhestuhls ermöglichen. Falls am Ruhestuhl ein Elektromotormodul zum Antrieb genutzt wird, kann dieser vorzugsweise über ein Umlenkgetriebe, welches in das Antriebselement des Pflegebettes eingreift und zur Verstellung des Matratzenrahmens genutzt werden. Wobei gleichzeitig eine elektrische Verbindung stattfindet, die eine Aufladung der Akkumulatoren des Ruhestuhls ermöglicht.
5. Das Krankenpflegebett nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß das Bettgestell vorzugsweise wie hinlänglich bekannt aus einem Kopf- und Fußteil mit je zwei Beinen (Fig. 5), vorzugsweise aus Metall, die nach oben offen ausgeführt sind und mit einer Abdeckung vorzugsweise aus Kunststoff verschlossen werden können, besteht. In diese, nach Entfernung der Abdeckung, können unterschiedliche Module, die auch am Ruhestuhl verwendet werden können, eingesetzt werden, wie vorzugsweise ein Gestell zur Aufnahme von Tropfflaschen (8.2), eine Steuerungsvorrichtung für die motorische Steuerung des Bettes, eine Lesevorrichtung, eine Auflage (8.1) für elektronische Apparate zur Überwachung oder Unterstützung des Patienten, eine Vorrichtung, die es dem Patienten ermöglicht zu lesen oder eine Vorrichtung, die über ein zweifaches Gelenk ein Tablett vor den Patienten bringt.
6. Die unterschiedlichen Module nach Anspruch 1, die noch wie folgt im einzelnen beschrieben werden, sollen vorzugsweise folgende Möglichkeiten beinhalten: automatisches Anheben und Absenken der Liegefläche (des Matrazenrahmens), ein leichtes Schwenken der Längsachse (Fig. 6) Außerdem können an den Beinen des Kopf- und Fußteiles je nach Bedarf auch über Schwingungsdämpfer (5.1) die gleichen Räder wie am Ruhestuhl eingesetzt werden, wobei die Räder entweder über Absenkung oder durch Arretierung der Laufräder, wie hinlänglich bekannt, einen festen Stand des Bettes erlauben.
7. Die gleichen Module nach Anspruch 1, die am Ruhestuhl zur Hebung und Senkung zur Anwendung gebracht werden können, können auch am Bett zur automatischen Hebung und Senkung der Liegefläche benutzt werden und sind untereinander austauschbar. (Fig. 6/Fig. 7)
8. Die Matratzen nach Anspruch 1 für das Bett bestehen aus drei Elementen, die eine freie Beweglichkeit des Matratzenrahmens erlauben (Fig. 9) und vorzugsweise über Laschen und Druckknöpfe dennoch sicher miteinander verbunden sind, so daß die Elemente nicht untereinander verrutschbar aber dennoch austauschbar sind, z. B. gegen ein Matratzenmittelteil, in dem ein runder Mittelteil (9.1), wie hinlänglich bekannt, herausgenommen und gegen eine flache Kunststoffschale (9.2) ausgetauscht werden kann. Diese Matratzenelemente gibt es mit unterschiedlicher Füllung, wie hinlänglich bekannt vorzugsweise normale Federkernmatratzenelemente oder je nach Bedürfnis Elemente mit Luft-, Gas- oder Gelfüllung. Gleichzeitig wird durch die Wahl eines entsprechenden Schwingungsdämpfermoduls (5.1) an den Rollelementen des Bettes eine Reduzierung von Erschütterungen erreicht. Außerdem besteht die Möglichkeit über ein vorzugsweise aus dünner stabiler Kunststoffolie, welche nach Art einer Luftmatratze, wie hinlänglich bekannt, nach dem der Patient durch eine Rollbewegung desselben auf diese Matratze bewegt worden ist, die danach über Druckluft aufgepumpt werden kann, wobei die seitlichen Elemente höher sind und somit eine Wannenform haben, in die ein Abfluß integriert ist, wie hinlänglich bekannt.
9. Vorrichtung gekennzeichnet dadurch, das das Sitzflächen-, Rückenlehnen- und Fußablageelement des Ruhestuhls durch ein Element ausgetauscht werden kann, das wie in der Skizze (Fig. 1 /Fig. 2) angegeben, über zwei vorzugsweise aus Metall bestehende Zapfen (2.2), die in die beiden seitlichen Öffnungen des für diesen Zweck vorgesehenen zweigeteilten Matratzenrahmens (Fig. 1) eingreifen, an denen an der Oberseite vorzugsweise drei konische Zapfen (2.1) vorhanden sind, die in Öffnungen am Matratzenrahmen eingreifen und somit nach Anheben dieses Matratzenrahmenteils ein seitliches Verrutschen verhindern, wodurch der halbierte Matratzenrahmen als Sitz- und Liegefläche benutzt werden kann und diesen Teil des Matratzenrahmens durch weiteres Absenken der Matratzenrahmenhalterung aus dem Bettgestell auf den Ruhestuhl gebracht werden kann, wobei die Absenkung des Beinteils und die Anhebung des Rückenteils über vorzugsweise eine kurbel- oder motorangetriebene Spindel (Fig. 10) erreicht wird.
10. Der Ruhestuhl nach Anspruch 1 kann zu einer Laufradhalterung gefahren werden, an der die großen Laufräder, wie von herkömmlichen Rollstühlen bekannt, so in einer Halterung angebracht sind, daß der Ruhestuhl durch Zurückfahren mit den großen Laufrädern, vorzugsweise ohne Zutun eines Menschen, verbunden werden kann, was durch einen konventionellen Antrieb des Ruhe-, Rollstuhles erreicht werden kann; bei motorischem Antrieb können, vorzugsweise durch ein Differentialgetriebe angetrieben, die hinteren kleinen Antriebsräder die großen Laufräder antreiben, wobei durch Abbremsen des einen oder anderen großen Laufrades eine Richtungsänderung erreicht wird.
DE1999135102 1999-07-27 1999-07-27 Modulares Krankenpflegesystem zur Reduzierung der Kosten im Alten- und Krankenpflegebereich Withdrawn DE19935102A1 (de)

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