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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Fahrzeugtürverriegelungsvorrichtung,
die mit einem Diebstahlschutzmechanismus ausgerüstet ist, um einen Entsperrvorgang
eines an der Türinnenfläche angebauten,
inneren Sperrknopfes zu verhindern. Der Diebstahlschutzmechanismus
wird auch Doppelsperrmechanismus oder Einriegelschloßmechanismus
genannt.
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Es
sind zwei Arten einer Fahrzeugtürverriegelungsvorrichtung
mit einem Diebstahlschutzmechanismus bekannt. Eine von diesen bekannten
Arten weist einen Elektromotor auf, der dazu verwendet wird, einen
Sperrhebel der Verriegelungsvorrichtung zwischen einer gesperrten
Stellung und einer entsperrten Stellung zu bewegen, und wird auch
dazu verwendet, ein Diebstahlschutzelement zwischen einer Diebstahlschutzstellung
und einer Diebstahlschutzaufhebungsstellung zu bewegen. Die andere Art
weist zwei Elektromotoren auf, das heißt, einen Sperrmotor zum Bewegen
des Sperrhebels und einen Diebstahlschutzmotor zum Verschieben des Diebstahlschutzelements.
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Die
Verriegelungsvorrichtung der ersten Generation mit dem Diebstahlschutzmechanismus
hat im allgemeinen zwei Elektromotoren umfaßt, während die Verriegelungsvorrichtung
der zweiten Generation im allgemeinen einen Elektromotor umfaßt hat. Es
ist angenommen worden, daß die
Verriegelungsvorrichtung der zweiten Generation durch Verzicht auf
einen teuren Motor wirtschaftlich herstellbar wäre. Jedoch ist tatsächlich ein
teurer Schalter oder Sensor erforderlich, um auf den teuren Motor
zu verzichten, so daß es
schwierig ist, bei dem Preis der Verriegelungsvorrichtung einen
ansehnlichen Gewinn zu erzielen. Um den Motor unter Verwendung des
Schalters zu steuern, ist ferner viel Fachwissen erforderlich und
zusätzlich
müssen
verschiedene Bauteile kompliziert zusammengesetzt werden. Unter
solchen Umständen
ist es schwierig, zu beurteilen, ob die Verriegelungsvorrichtung
mit einem Motor oder die Verriegelungsvorrichtung mit zwei Motoren vorzuziehen
ist.
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Die
DE 196 15 764 C1 offenbart
eine Fahrzeugtürverriegelungsvorrichtung
des einmotorigen Typs, bei der durch einen einzigen Elektromotor über ein
Planetengetriebe wahlweise ein Verriegelungsmechanismus oder ein
Diebstahlschutzmechanismus angetrieben wird.
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Die
DE 195 31 763 A1 beschreibt
ebenfalls eine einmotorige Fahrzeugtürverriegelungsvorrichtung mit
einem einzigen Motor zum Betätigen
eines Verriegelungshebels und eines Diebstahlschutzhebels.
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Aus
der
DE 43 23 813 C2 ist
eine Fahrzeugtürverriegelungsvorrichtung
des zweimotorigen Typs bekannt, bei welcher ein erster Motor zur
Betätigung eines
Verriegelungsmechanismus und ein zweiter Motor zur Betätigung eines
Diebstahlschutzmechanismus vorgesehen sind. Der Verriegelungsmechanismus
und der Diebstahlschutzmechanismus sind von einem aus Harz hergestelltem
Körper
getragen. An einem unteren Abschnitt des Körpers ist ein Stellgliedteil
angebracht, welches die von dem Verriegelungsmechanismus und dem
Diebstahlschutzmechanismus räumlich
getrennten Motoren umfasst.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Türverriegelungsvorrichtung mit
einem Diebstahlschutzmechanismus, die zwei Motoren aufweist.
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Die
Türverriegelungsvorrichtung
mit zwei Motoren ist relativ leicht zu konstruieren, weil jeder Motor
zu einem einzigen Zweck verwendet wird. Jedoch gibt es wegen der
Einfachheit dadurch ein Problem, daß die Bauteile der Vorrichtung
nicht rationell angeordnet und positioniert sind. Mit anderen Worten ist
die Konstruktion nicht sorgfältiger
vorgenommen worden, da es möglich
ist, eine Konstruktion der Verriegelungsvorrichtung in einer relativ
kurzen Zeitdauer, wenn auch nicht perfekt, durchzuführen.
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Demgemäß ist es
eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine klein bemessene Türverriegelungsvorrichtung
vom Zwei-Motor-Typ mit einem Diebstahlschutzmechanismus zu schaffen.
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Zur
Lösung
der Aufgabe ist eine Fahrzeugtürverriegelungsvorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vorgesehen.
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Die
Erfindung wird im folgenden beispielhaft anhand der Zeichnung beschrieben,
in dieser ist
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1 eine
Rückansicht
einer Fahrzeugtürverriegelungsvorrichtung
mit einem Diebstahlschutzmechanismus gemäß der vorliegenden Erfindung, die
einen entsperrten Zustand der Verriegelungsvorrichtung zeigt,
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2 eine
Ansicht, die einen Diebstahlschutzzustand der Verriegelungsvorrichtung
zeigt,
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3 eine
Ansicht, die einen Zustand zeigt, bei dem ein äußerer Sperrhebel der Verriegelungsvorrichtung
in eine Diebstahlschutzaufhebungsstellung gedreht ist, um den Diebstahlschutzzustand
aufzuheben,
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4 eine
Ansicht, die einen Zustand zeigt, bei dem der äußere Sperrhebel in eine entsperrte Stellung
gedreht ist, um den inneren Sperrhebel in eine entsperrte Stellung
zurückzuführen,
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5 eine
Ansicht, die einen Zusammenhang zwischen einem Diebstahlschutzhebel,
der in einer Diebstahlschutzaufhebungsstellung angeordnet ist, und
einem Aufhebungsvorsprung eines Aufhebungshebels zeigt,
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6 eine
Ansicht, die einen Zusammenhang zwischen dem Diebstahlschutzhebel,
der in einer Diebstahlschutzstellung angeordnet ist, und dem Aufhebungsvorsprung
des Aufhebungshebels zeigt,
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7 eine
Rückansicht
eines Zahnradelements eines Untersetzungsgetriebemechanismus,
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8 eine
Rückansicht
eines Endzahnrades des Untersetzungsgetriebemechanismus,
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9 eine
Rückansicht
eines Sektorzahnrades der Verriegelungsvorrichtung,
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10 eine
Rückansicht
des Aufhebungshebels,
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11 eine
Rückansicht
des Diebstahlschutzhebels,
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12 eine
Ansicht, die einen Zustand zeigt, bei dem ein Trägerelement an einer Rückseite
der Verriegelungsvorrichtung angebracht ist, und
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13 eine
Rückansicht
des Trägerelements.
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Nun
wird eine bevorzugte Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Eine Fahrzeugtürverriegelungsvorrichtung
mit einem Diebstahlschutzmechanismus der vorliegenden Erfindung
umfaßt
ein Verriegelungsgehäuse 1,
einen Öffnungshebel 3,
der an einem unteren Teil einer Rückseite des Verriegelungsgehäuses 1 mittels
einer Welle 2 angebracht ist, und Sperrhebel 6 und 7,
die an der Rückseite
des Gehäuses 1 mittels
Wellen 4 und 5 an dem im wesentlichen mittleren
Teil in einer vertikalen oder Längsrichtung
des Gehäuses 1 angebracht
sind. Der Öffnungshebel 3 ist
wirksam mit allgemein bekannten Öffnungsgriffen 8 und 8 einer
Fahrzeugtür
verbunden. Der Sperrhebel 6 ist mit einer allgemein bekannten
Türschlüsseleinheit 9 der
Fahrzeugtür über ein Verbindungsmittel 10,
wie eine Stange oder dergleichen, verbunden, und der Sperrhebel 7 ist
mit einem allgemein bekannten inneren Sperrknopf 11 der Fahrzeugtür über ein
Verbindungsmittel 12, wie eine Stange oder dergleichen,
verbunden.
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Am
oberen Teil der Rückseite
des Verriegelungsgehäuses 1 ist
ein erster Motor oder ein Sperrmotor 13 auf eine Art und
Weise angebracht, daß sich
eine Ausgangswelle 14 des Motors 13 in einer horizontalen
oder seitlichen Richtung des Verriegelungsgehäuses 1 erstreckt.
Eine Schnecke 15 ist an der Ausgangswelle 14 befestigt.
Ein Untersetzungsgetriebemechanismus 16 mit einem Einrichtungskupplungsmechanismus
(nicht gezeigt) ist zwischen der Schnecke 15 und dem inneren
Sperrhebel 7 angeordnet. Der Untersetzungsgetriebemechanismus 16 umfaßt ein erstes
Zahnrad 18, das an dem Verriegelungsgehäuse 1 mittels einer
Welle 17 angebracht ist und mit der Schnecke 15 kämmt, ein
zweites Zahnrad 19, das koaxial zu dem ersten Zahnrad 18 an
der Welle 17 drehbar gelagert ist, ein drittes Zahnrad 21,
das an dem Verriegelungsgehäuse 1 mittels einer
Welle 20 angebracht ist und mit dem zweiten Zahnrad 19 kämmt, und
ein viertes Zahnrad 22, das koaxial zu dem dritten Zahnrad 21 an
der Welle 20 drehbar gelagert ist. Der Untersetzungsgetriebemechanismus 16 weist
ferner ein sektorförmiges
Zahnradelement 24 (7) auf,
das an dem Verriegelungsgehäuse 1 mittels
einer Welle 23 angebracht ist und mit dem vierten Zahnrad 22 kämmt, und
ein Endzahnrad 25 (siehe 8), das
koaxial zu dem Zahnradelement 24 an der Welle 23 drehbar
gelagert ist. Im allgemeinen ist die Einrichtungskupplung des Untersetzungsgetriebemechanismus 16 zweckdienlich zwischen
dem dritten Zahnrad 21 und dem vierten Zahnrad 22 angeordnet.
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Das
Endzahnrad 25 kämmt
mit einem Zahnradteil 27, der an einem sich nach oben erstreckenden
Arm 26 des inneren Sperrhebels 7 ausgebildet ist.
Ein Zwischenhebel 28 mit einer umgekehrten L-Form ist an
der Welle 5 angebracht, so daß er sich als eine Einheit
mit dem inneren Sperrhebel 7 drehen kann. Ein vorderes
Ende des Zwischenhebels 28 ist mit einem oberen Ende eines
Sperrverbindungsstücks 29 mittels
eines Stiftes 30 verbunden, und ein Stift 31,
der an einem unteren Ende des Sperrverbindungsstücks 29 ausgebildet
ist, ist verschiebbar in einen Schlitz 32 des Öffnungshebels 3 eingepaßt.
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Der
innere Sperrhebel 7 ist durch die Kraft des Sperrmotors 13 zwischen
einer gesperrten Stellung A und einer entsperrten Stellung B verschwenkbar.
Wenn sich der innere Sperrhebel 7 in der entsperrten Stellung
B befindet, wie es in 1 gezeigt ist, ist der Stift 31 des
Sperrverbindungsstücks 29 an einem
oberen Teil des Schlitzes 32 angeordnet, und dadurch wird
eine Türöffnungsbetätigung durch
den Öffnungshebel 3 zulässig. Wenn
im Gegensatz dazu der innere Sperrhebel 7 durch die Kraft
des Sperrmotors 13 aus der entsperrten Stellung B in die
gesperrte Stellung A geschwenkt wird (siehe 3), wird
der Stift 31 des Sperrverbindungsstücks 29 zu einem unteren
Teil des Schlitzes 32 bewegt, und dadurch wird der Türbetätigungsvorgang
durch den Öffnungshebel 3 unzulässig.
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Der
innere Sperrhebel 7 ist mit einem Ende eines Verbindungselements 34 mittels
eines Stiftes 33 verbunden, und ein Stift 35 des
anderen Endes des Verbindungselements 34 ist verschiebbar
in einem kreisförmig
gekrümmten
Schlitz 36 des äußeren Sperrhebels 6 eingepaßt. Der äußere Sperrhebel 6 ist
durch eine Betätigung
der Türschlüsseleinheit 9 zwischen
einer gesperrten Stellung C und einer entsperrten Stellung F drehbar,
und eine neutrale Stellung D und eine Diebstahlschutzaufhebungsstellung E
sind zwischen der gesperrten Stellung C und der entsperrten Stellung
F festgelegt. Der äußere Sperrhebel 6 ist
gewöhnlich
mittels der Türschlüsseleinheit 9 in
der neutralen Stellung D gehalten. Wenn sich der äußere Sperrhebel 6 in
der neutralen Stellung D befindet, kann sich der innere Sperrhebel 7 durch
einen durch den Schlitz 36 und den Stift 35 festgelegten
toten Gang zwischen der gesperrten Stellung A und der entsperrten
Stellung B bewegen, ohne daß der äußere Sperrhebel 6 bewegt
wird.
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Ein
oberer Arm 37 des äußeren Sperrhebels 6 weist
einen Zahnradteil 38 auf, der mit einem Sektorzahnrad 40 (9)
kämmt,
das an dem Verriegelungsgehäuse 1 mittels
einer Aufhebungswelle 39 angebracht ist. Ein Aufhebungshebel 41 (10)
ist an der Welle 39 angebracht, so daß er mit dem Sektorzahnrad 40 als
eine Einheit gedreht werden kann. Die Aufhebungswelle 39 ist
auf einer Rückplatte (nicht
gezeigt) getragen, die an der Rückseite
des Verriegelungsgehäuses 1 angebracht
ist.
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Ein
Diebstahlschutzmotor 42 ist an einer oberen linken Seite
auf der Rückseite
des Verriegelungsgehäuses 1 auf
eine Art und Weise angebracht, daß sich eine Ausgangswelle 43 des
Motors 42 in der vertikalen Richtung des Verriegelungsgehäuses 1 erstreckt.
Eine Schnecke 44 ist an der Ausgangswelle 43 befestigt.
Ein in Längsrichtung
verlängerter
Diebstahlschutzhebel 46 (11) befindet
sich in einem Zwischenraum 45 zwischen dem Diebstahlschutzmotor 42 und
dem Untersetzungsgetriebemechanismus 16. Der Diebstahlschutzhebel 46 ist
an dem Verriegelungsgehäuse 1 mittels
einer Diebstahlschutzwelle 48 angebracht und weist einen
Zahnradteil 47 auf, der mit der Schnecke 44 kämmt. Die
Diebstahlschutzwelle 48 und die Aufhebungswelle 39 liegen
nicht koaxial zueinander sondern sind nebeneinander längs der
seitlichen Richtung des Verriegelungsgehäuses 1 angeordnet,
wobei ein vorherbestimmter Abstand verbleibt.
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Der
Diebstahlschutzhebel 46 ist zwischen einer Diebstahlschutzstellung
G und einer Diebstahlschutzaufhebungsstellung H durch eine Kraft
des Diebstahlschutzmotors 42 verschwenkbar. Außerdem sind
die Schnecke 44 und das Zahnradteil 47 derart
festgelegt, daß der
Diebstahlschutzhebel 46 durch eine relativ schwache äußere Kraft,
die auf den Diebstahlschutzhebel 46 aufgebracht wird, aus
der Diebstahlschutzstellung G in die Diebstahlschutzaufhebungsstellung
H zurückgeführt werden
kann.
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Der
Diebstahlschutzhebel 46 weist ferner eine Klinke 50 auf,
die mit einem gestuften Teil 49 in Eingriff stehen kann,
der in dem Zahnradelement 24 ausgebildet ist. Der gestufte
Teil 49 befindet sich in einem im wesentlichen horizontalen
Zustand, wie es in 1 gezeigt ist, wenn sich der
innere Sperrhebel 7 in der entsperrten Stellung B befindet,
und der gestufte Teil 49 ist unter einem Winkel von ungefähr 45 Grad
geneigt, wie es in 3 gezeigt ist, wenn der innere
Sperrhebel 7 in die gesperrte Stellung A geschwenkt ist.
Wenn sich der innere Sperrhebel 7 in der entsperrten Stellung
B befindet, wie es in 1 gezeigt ist, kann der Diebstahlschutzhebel 46 durch den
Kontakt mit einer Anschlagfläche 51 des
Zahnradelements 24 nicht aus der Diebstahlaufhebungsstellung
H in die Diebstahlschutzstellung G bewegt werden. Wenn jedoch der
innere Sperrhebel 7 sich in der gesperrten Stellung A befindet,
kann der Diebstahlschutzhebel 46 durch die Kraft des Motors 42 in
die Diebstahlschutzstellung G geschoben werden. Wie es in 2 gezeigt
ist, liegt die Klinke 50 des Diebstahlschutzhebels 46,
der sich in der Diebstahlschutzstellung G befindet, gegenüber dem
gestuften Teil 49 des Zahnradelements 24, so daß eine Drehung
des Zahnradelements 24 im Gegenuhrzeigersinn verhindert
wird, und dadurch ist es möglich,
eine Bewegung des inneren Sperrhebels 7 in die entsperrte
Stellung B zu verhindern. Wenn der Diebstahlschutzhebel 46 in
die Diebstahlschutzstellung G geschoben ist, ist es deshalb unmöglich, den
inneren Sperrhebel 7 durch eine Betätigungskraft an dem inneren
Sperrknopf 11 aus der gesperrten Stellung A in die entsperrte
Stellung B zu bewegen. Dieser Zustand ist ein Diebstahlschutzzustand
der Türverriegelungsvorrichtung.
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An
dem Aufhebungshebel 41 ist ein Aufhebungsvorsprung 52 an
einer Vorderseite oder verdeckten Seite von diesem einstückig ausgebildet,
der in das Verriegelungsgehäuse 1 hinein
ausgebaucht ist. An der Rückseite
des Diebstahlschutzhebels 46 ist ein Eingriffsteil 53 einstückig ausgebildet,
der mit dem Aufhebungsvorsprung 52 in Eingriff treten kann. Wenn
der äußere Sperrhebel 6 in
der neutralen Stellung D ist, befindet sich der Aufhebungsvorsprung 52 in
einer Stellung, die in 5 und 6 durch
eine gestrichelte Linie gezeigt ist, und stört somit eine Drehung des Diebstahlschutzhebels 46 nicht.
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Wie
es in den 2 und 6 gezeigt
ist, liegt der Eingriffsteil 53 des Diebstahlschutzhebels 46,
der sich in der Diebstahlschutzstellung G befindet, eingriffsfähig gegenüber dem
Aufhebungsvorsprung 52. In diesem Diebstahlschutzzustand
wird, wenn der äußere Sperrhebel 6 mittels
der Türschlüsseleinheit 9 aus
der neutralen Stellung D in die Diebstahlschutzaufhebungsstellung
E geschwenkt wird, der Aufhebungshebel 41 im Gegenuhrzeigersinn
gedreht, und der Aufhebungsvorsprung 52 wird dann in Kontakt
mit dem Eingriffsteil 53 gebracht, um den Diebstahlschutzhebel 46 aus
der Diebstahlschutzstellung G in die Diebstahlschutzaufhebungsstellung H
zu bewegen, und dadurch ist der Diebstahlschutzzustand aufgehoben.
Der Eingriff zwischen dem Aufhebungsvorsprung 52 und dem
Eingriffsteil 53 ist gelöst, wie es in 3 gezeigt
ist, wenn der Diebstahl schutzhebel 46 in die Diebstahlschutzaufhebungsstellung
H zurückgeführt ist,
weil der Drehmittelpunkt des Aufhebungsvorsprungs 52 von
demjenigen des Eingriffsteils 53 abweicht. Es ist anzumerken,
daß der
innere Sperrhebel 7 durch den toten Gang zwischen dem Stift 35 und
dem Schlitz 36 in der gesperrten Stellung A bleibt, selbst
wenn der äußere Sperrhebel 6 in
die Aufhebungsstellung E geschwenkt ist. Wie es oben beschrieben
ist, ist es möglich,
den Diebstahlschutzzustand der Türverriegelungsvorrichtung
der vorliegenden Erfindung mittels des Türschlüssels aufzuheben.
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Wenn
der äußere Sperrhebel 6 in 3 in die
entsperrte Stellung F gedreht wird, wird der innere Sperrhebel 7 mittels
des Verbindungselements 34 aus der gesperrten Stellung
A in die entsperrte Stellung B bewegt. In diesem Moment wird der
Diebstahlschutzhebel 46 nicht gedreht, da der Aufhebungsvorsprung 52 nicht
mit dem Eingriffsteil 53 des Diebstahlschutzhebels 46 in
Eingriff steht. Dies verringert den Drehbereich des Diebstahlschutzhebels 46 in bezug
auf denjenigen des äußeren Sperrhebels 6. Dadurch
kann der Zwischenraum 45, der zwischen dem Untersetzungsgetriebemechanismus 16 und dem
Diebstahlschutzmotor 42 zur Aufnahme des Diebstahlschutzhebels 46 gebildet
ist, klein gehalten werden, und deshalb weist die Türverriegelungsvorrichtung
der vorliegenden Erfindung einen kompakten Aufbau auf.
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Wie
es in 12 gezeigt ist, ist der obere
Teil der Rückseite
des Verriegelungsgehäuses 1 an
einem Trägerteil 54 angebracht,
das den Diebstahlschutzmotor 42 und den Untersetzungsgetriebemechanismus 16 im
wesentlichen bedeckt. Das Trägerteil 54 ist
mit einem Schlüsselschalter 55 zum
Detektieren einer Schlüsselbetätigung,
einem Sperrschalter 56 zum Detektieren, ob sich die Türverriegelungsvorrichtung
im gesperrten Zustand oder im entsperrten Zustand befindet, einem
Türschalter 57 zum
Detektieren, ob sich die Tür
im offenen Zustand oder im geschlossenen Zustand befindet, und einen
Diebstahlschutzschalter 58 zum Detektieren, ob sich die Türverriegelungsvorrichtung
im Diebstahlschutzzustand oder im Diebstahlschutzaufhebungszustand befindet,
versehen. Diese Schalter 55 bis 58 sind im voraus
an das Trägerteil 54 angebaut.
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Der
Schlüsselschalter 55 umfaßt einen Schalteranschluß 60,
der in einen gegabelten Teil 59 des Aufhebungshebels 41 eingepaßt ist.
Der Anschluß 60 ist
durch eine Drehung des Aufhebungshebels 41 drehbar. Ein
Schalteranschluß 61 des
Sperrschalters 56 wird von dem Anschlagteil 51 des
Zahnradelements 24 gedrückt,
wenn der innere Sperrhebel 7 in die entsperrte Stellung
B verschoben wird, wodurch der Sperrschalter 56 den entsperrten
Zustand der Türverriegelungsvorrichtung
detektiert.
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Ein
Schalteranschluß 62 des
Türschalters 57 wird
durch Anschlagen an ein allgemein bekanntes Verriegelungselement 63 verschoben.
Ein Schalteranschluß 64 des
Diebstahlschutzschalters 58 wird von dem Diebstahlhebel 46 gedrückt, wenn
der Diebstahlschutzhebel 46 in die Diebstahlschutzstellung
G geschoben wird. Das Trägerteil 54 weist
einen Motorhalteteil 65 auf, der beide Seiten des Sperrmotors 13 hält, so daß der Sperrmotor 13 nicht
in die seitliche Richtung geschoben wird.
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Wie
es oben erwähnt
ist, kann erfindungsgemäß eine rationelle
Konstruktion durchgeführt
werden, da der Diebstahlschutzhebel 46 der Türverriegelungsvorrichtung
in dem Zwischenraum 45 angeordnet ist, der zwischen dem
Diebstahlschutzmotor 42 und dem Untersetzungsgetriebemechanismus 16 gebildet
ist.
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Da
außerdem
die Schwenkrate des Diebstahlschutzhebels 46 kleiner als
diejenige des äußeren Sperrhebels 6 ist,
kann der Raum 45 zur Aufnahme des Diebstahlschutzhebels 46 klein
ausgeführt sein,
und deshalb kann die Türverriegelungsvorrichtung
der vorliegenden Erfindung einen kompakten Aufbau aufweisen.
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Der
Untersetzungsgetriebemechanismus 16, der Diebstahlschutzmotor 42 und
der Diebstahlschutzhebel 46 sind außerdem zwischen dem Sperrmotor 13 und
den paarweisen Sperrhebeln 6 und 7 eingerichtet,
so daß diese
Bauteile rationell angeordnet sein können. Deshalb kann die Größe der Türverriegelungsvorrichtung
klein gehalten werden.
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Da
außerdem
der Diebstahlschutzhebel 46 mit dem Zahnradelement 24 des
Untersetzungsgetriebemechanismus 16 in Eingriff treten
kann, kann zudem der Raum 45 zum Unterbringen des Diebstahlschutzhebels 46 klein
gehalten werden.
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Zusammengefaßt enthält eine
Fahrzeugtürverriegelungsvorrichtung
einen äußeren Sperrhebel, einen
inneren Sperrhebel, ein Diebstahlschutzelement, einen Sperrmotor
zum Bewegen des inneren Sperrhebels zwischen einer gesperrten Stellung
und einer entsperrten Stellung, einen Diebstahlschutzmotor zum Bewegen
des Diebstahlschutzhebels zwischen einer Diebstahlschutzstellung
und einer Diebstahlschutzaufhebungsstellung und einen Untersetzungsgetriebemechanismus
zum Verbinden des Sperrmotors und des inneren Sperrhebels. Der Diebstahlschutzmotor
und der Untersetzungsgetriebemechanismus sind nebeneinander in einer
gegebenen Richtung mit einem Zwischenraum angeordnet, in dem der
Diebstahlschutzhebel vorgesehen ist. Der Diebstahlschutzhebel steht
mit einem Zahnradelement des Untersetzungsgetriebemechanismus in Eingriff,
so daß die
Bewegung des inneren Sperrhebels verhindert ist, wenn der Diebstahlschutzhebel
in die Diebstahlschutzstellung bewegt ist.