DE19905215A1 - Sitz - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Sitz (1), insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem Sitzbereich (2) und/oder einem Rückenlehnenbereich (3). Um einen Sitz (1) zur Verfügung zu stellen, der einfach und kostengünstig aufgebaut ist, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Sitzbereich (2) und/oder der Rückenlehnenbereich (3) eine Hinterschale (4) und eine Vorderschale (5) mit einer Federeinrichtung (6) aufweisen/aufweist, daß die Hinterschale (4) und die Vorderschale (5) zu einem Grundkörper (7) fest miteinander verbunden sind und daß zumindest auf einen Teil der Außenseite (8) des Grundkörpers (7) ein schaumartiges Material, insbesondere PUR-Schaum, aufgebracht ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Sitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem Sitz
bereich und/oder einem Rückenlehnenbereich.
Im Automobilbereich werden an die in Kraftfahrzeugen verwendeten Sitze verschie
dene Anforderungen gestellt. Da es sich bei Sitzen um einen ausgesprochenen Mas
senartikel handelt, müssen die Produktstückkosten gering sein. Des weiteren soll zur
Reduzierung des Montageaufwandes und damit der Montagezeit die Anzahl der
Einzelteile des Sitzes möglichst gering sein. Eine weitere wesentliche Anforderung
besteht darin, das Gewicht des Sitzes so weit wie möglich zu reduzieren.
Die zuvor genannten Anforderungen werden bei bekannten Sitzen nur zum Teil re
alisiert. Sowohl der Sitzbereich als auch der Rückenlehnenbereich eines aus der Pra
xis bekannten Sitzes besteht aus einem offenem Rahmen, in den ein vergleichsweise
aufwendiges Federsystem eingehakt ist. Der Rahmen selbst hat in der Regel eine
U-förmige Querschnittsform und besteht aus miteinander verschweißten Blechen. Die
Bleche sind CO2- oder schutzgasverschweißt. Im Hinblick auf diese Art der Ver
schweißung besteht an den Blechen eine Rostgefahr, so daß der Rahmen nach seiner
Verschweißung lackiert werden muß. Die Lackierung bedeutet dabei nicht nur einen
zusätzlichen Herstellungsschritt, sondern auch noch nicht unerhebliche Kosten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Sitz der eingangs genannten
zur Verfügung zu stellen, der einfach und kostengünstig hergestellt werden kann.
Die zuvor hergeleitete und genannte Aufgabe ist erfindungsgemäß im wesentlichen
dadurch gelöst, daß der Sitzbereich und/oder der Rückenlehnenbereich eine Hinter
schale und eine Vorderschale mit einer Federeinrichtung aufweisen/aufweist, daß die
Hinterschale und die Vorderschale zu einem Grundkörper fest miteinander verbunden
sind und daß zumindest auf einen Teil der Außenseite des Grundkörpers ein schaum
artiges Material, insbesondere PUR-Schaum, aufgeschäumt ist. Durch die Erfindung
wird mit dem Grundkörper ein einfaches Bauteil für den Sitzbereich und auch für den
Rückenlehnenbereich zur Verfügung gestellt, der aus einer ausgesprochen geringen
Anzahl an Teilen besteht, nämlich bei der einfachsten Ausgestaltung lediglich aus ei
ner Vorderschale mit Federeinrichtung und einer Hinterschale, wobei nur diese beiden
Bauteile miteinander verbunden werden müssen, um den Grundkörper herzustellen.
Nach Verbindung der beiden Schalen zu dem Grundkörper muß auf diesen nur noch
an den relevanten Stellen auf der Außenseite der Schaum aufgebracht werden. Durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist die Anzahl der Einzelteile erheblich redu
ziert. Gleiches gilt für den Montageaufwand und die Montagezeit, was letztlich in ei
ner erheblichen Kostenreduzierung resultiert. Durch die verringerte Anzahl von Ein
zelteilen lassen sich im übrigen auch die Kosten, die sich durch den erhöhten Logi
stikaufwand bedingt durch eine Vielzahl von Einzelteilen ergeben, verringern.
Die Verwendung einer Hinterschale und einer Vorderschale bietet aber noch eine
Reihe von weiteren Vorteilen. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, daß die Hinter
schale und die Vorderschale derart ausgebildet und miteinander verbunden sein kön
nen, daß der Randbereich des Grundkörpers an gewünschten Stellen einen im Quer
schnitt gesehen geschlossenen Hohlraum bzw. eine geschlossene Form aufweist. Der
vorzugsweise umlaufende Randbereich ist im Querschnitt also quasi rohrförmig aus
gebildet und ermöglicht dadurch bei geringem Gewicht des Grundkörpers eine aus
gesprochen hohe Kraftaufnahme. Die für den jeweiligen Anwendungsfall erforderli
che Kraftaufnahme läßt sich dabei in einfacher Weise durch die Materialdicke der
Schalen und die Form und Größe des Hohlraumes bzw. der im Querschnitt geschlos
senen Form einstellen.
Nach der Befestigung bzw. Verbindung der beiden Schalen miteinander bzw. anein
ander bedarf es - wie zuvor ausgeführt - lediglich noch der Aufbringung der Schaum
schicht. Dabei hat die Schaumschicht in dem dem Benutzer zugewandten mittigen
Bereich des Sitzbereichs bzw. des Rückenlehnenbereichs eine Schichtdicke größer 2 cm,
vorzugsweise von etwa 3 cm. Auf den übrigen Bereich insbesondere auf den
rückwärtigen und seitlichen Bereich des Grundkörpers ist aus Gründen der Haptik
und aus Sicherheitsgründen eine geringere Schichtdicke von weniger als 2 cm auf
gebracht, insbesondere von etwa 1 cm. Die Aufbringung kann in einfacher Weise da
durch erfolgen, daß der an sich fertiggestellte Grundkörper in eine entsprechende
Form eingelegt, die Form verschlossen und der Grundkörper an den relevanten Stel
len eingeschäumt wird.
Da es sich bei dem in der Regel verwendeten PUR- bzw. Integral-Schaum um ein
nicht atmungsfähiges Material handelt, ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung vor
gesehen, daß auf der dem Benutzer zugewandten Seite des Sitzbereichs und ggf. des
Rückenlehnenbereichs wenigstens eine atmungsfähige Schicht oder Matte auf der
Schaumschicht angeordnet und befestigt.
Die Basiselemente des Grundkörpers sind, wie zuvor ausgeführt, die Vorderschale
und die Hinterschale. Im Gegensatz zum Stand der Technik, wo miteinander ver
schweißte Bleche mit offenem Profil verwendet werden, handelt es sich bei der Vor
derschale und der Hinterschale jeweils um einstückige Formteile. Der Ausdruck
"Formteil" steht hierbei für ein einstückiges Bauteil, das beispielsweise durch Spritzen,
Pressen, Gießen oder Umformen und nicht aus einer Mehrzahl von Einzelteilen herge
stellt worden ist. Durch die Einstückigkeit ergibt sich eine extrem vereinfachte Her
stellung.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung bestehen die Vorderschale
und/oder die Hinterschale aus einem gestanzten und anschließend verformten, ver
zinkten Blechteil. Die Vorderschale und die Hinterschale können dabei dann zur
Verbindung miteinander punktverschweißt, gefalzt oder getoxt sein. Dies läßt sich
nicht nur sehr einfach und kostengünstig realisieren, diese Art der Verbindung der
Vorderschale und der Hinterschale gewährleistet in Verbindung mit dem verzinkten
Blechteil auch, daß eine anschließende Lackierung des Grundkörpers nicht erforder
lich ist.
Alternativ zu der vorgenannten Ausgestaltung ist es auch möglich, daß die Vorder
schale und/oder die Hinterschale aus ggf. glasfaserverstärktem Kunststoff bestehen,
die dann vorzugsweise miteinander verklebt sind.
Um die Verbindung der Schalen in einfacher Weise realisieren zu können, sind im Be
reich des den Hohlraum aufweisenden Randbereiches des Grundkörpers an der Vor
derschale und/oder der Hinterschale Befestigungsvorsprünge vorgesehen. Um dabei
die Zugänglichkeit zu den Befestigungsstellen vor allem am äußeren Rand, insbeson
dere für Schweißelektroden zur Punktverschweißung, zu gewährleisten, befinden
sich in der Vorderschale und/oder der Hinterschale entsprechende Öffnungen, über
die die Befestigungsvorsprünge zugänglich sind. Die vorgenannten Öffnungen die
nen aber nicht nur der Zugänglichkeit zu den Befestigungsstellen, sondern auch zur
Gewichtsreduzierung des Grundkörpers. Dabei versteht es sich, daß die Anzahl und
Form der Öffnungen derart gewählt sind, daß keine zu starke Schwächung des den
Hohlraum aufweisenden Randbereiches des Grundkörpers auftritt.
Da der Grundkörper insbesondere mit dem randseitig geschlossenen Hohlraum ein
relativ starres Bauteil darstellt, ist es ahne weiteres möglich, daran eine Kopfstütze mit
wenigstens einem entsprechenden Befestigungsstift zu befestigen. Hierzu ist der
obere Bereich des Grundkörpers derart ausgebildet, daß jeder Befestigungsstift der
Kopfstütze wenigstens dreifach gelagert und abgestützt ist. Durch diese dreifache
Lagerung jedes Befestigungsstiftes der Kopfstütze ergibt sich eine ausgesprochen si
chere Halterung der Kopfstütze am Grundkörper.
Da es sich, wie zuvor ausgeführt, bei dem Grundkörper aufgrund der Verwendung
der beiden Schalen um ein an sich sehr starres Bauteil handelt, ergibt sich ein weiterer
erheblicher Vorteil durch die vorliegende Erfindung. Durch die schalenförmige Aus
bildung ist es nämlich möglich, in der Hinterschale eine Einbuchtung zur Anordnung
eines Airbags für die Fondpassagiere vorzusehen. An der starren Hinterschale kann
sich der Airbag ohne weiteres abstützen. Im übrigen wird hierdurch überhaupt erst
mals die Möglichkeit zur Verfügung gestellt, einen Airbag für Fondpassagiere zu re
alisieren. In diesem Zusammenhang versteht es sich im übrigen, daß die Anordnung
des Fond-Airbags nicht auf einen Rückenlehnenbereich mit einem zweischaligen
Grundkörper der erfindungsgemäßen Art beschränkt ist. Grundsätzlich ist es auch
möglich, in anderen Rückenlehnenbereichen eine Einbuchtung vorzusehen, in der
ein Airbag für Fondpassagiere aufgenommen werden kann.
Im übrigen ist es aber in Verbindung mit der Einbuchtung auch möglich, die zuvor
beschriebene, dreifache Lagerung der Befestigungsstifte der Kopfstütze in einfacher
Weise zu realisieren. Die Einsetzöffnungen für die Befestigungsstifte sind dann durch
die Außenseite des Grundkörpers und an zwei Stellen durch die Einbuchtung ge
führt. In diesem Falle erfüllt die Einbuchtung dann nicht nur die Funktion der Auf
nahme des Fond-Airbags, sondern auch die Lagerungsfunktion der Befestigungsstif
te der Kopfstütze.
Insbesondere an Sitze für hochwertige Autos wird die Forderung der Möglichkeit
des dynamischen Sitzens gestellt. Bei einer bekannten Ausgestaltung befinden sich
im Sitzbereich bzw. im Rückenlehnenbereich zwei miteinander verbundene Kam
mern, zwischen denen eine Flüssigkeit hin- und hergepumpt wird, so daß sich für den
Benutzer eine Massage ergibt. Diese Art der Realisierung des dynamischen Sitzens ist
vergleichsweise aufwendig.
Erfindungsgemäß ist nunmehr insbesondere in Verbindung mit einem Sitz der zuvor
beschriebenen Art vorgesehen, daß im Sitzbereich und/oder im Rückenlehnenbereich
eine auf die Federeinrichtung wirkende Exzentereinrichtung vorgesehen ist. Bei ei
ner derartigen Exzentereinrichtung handelt es sich um eine einfache mechanische
Baueinheit, die insbesondere in Verbindung mit einem einen Grundkörper der vorge
nannten Art aufweisenden Sitz einfach realisiert werden kann.
Bei einer besonders einfachen konstruktiven Ausgestaltung weist die Exzenterein
richtung wenigstens eine motorbetriebene Exzenterwelle auf, die sich vorzugsweise
im wesentlichen über die gesamte Länge des Sitzbereichs bzw. des Rückenlehnenbe
reichs erstreckt. Um dabei in einfacher Weise mit der Federeinrichtung zusammenwir
ken zu können, weist die Federeinrichtung flächige Bereiche auf, auf die die Exzen
terbereiche der Exzenterwelle einwirken. Es versteht sich, daß es natürlich grund
sätzlich auch möglich ist, die Exzenterbereiche der Exzenterwelle mit der Federein
richtung zu verbinden. Dies ist grundsätzlich aber aufwendiger. Um in diesem Zu
sammenhang das Ablaufen der Exzenterbereiche auf der Federeinrichtung so einfach
wie möglich zu gestalten, sind an den Exzenterbereichen der Exzenterwelle Rollen
vorgesehen, die auf den flächigen Bereichen der Federeinrichtung ablaufen.
Von besonderem Vorteil ist es in diesem Zusammenhang, wenn die Vorderschale ein
stückig mit der Federeinrichtung ausgebildet ist. Die einstückige Ausbildung der Fe
dereinrichtung mit der Vorderschale läßt sich insbesondere unter Berücksichtigung
der Ausbildung der Vorderschale als Formteil ohne weiteres verwirklichen. Eine zu
sätzliche Montage der Federeinrichtung an der Vorderschale entfällt in diesem Fall.
Dabei läßt es sich ohne weiteres verwirklichen, daß die Federeinrichtung eine Mehr
zahl von wellenförmig ausgebildeten flachen Federschenkeln aufweist, wobei gerade
in Verbindung mit der zuvor beschriebenen Exzenterwelle sichergestellt sein muß,
daß die Exzenterbereiche der Exzenterwelle stets auf flache Bereiche der Federein
richtung wirken. Im übrigen versteht es sich aber auch, daß es grundsätzlich nicht er
forderlich ist, daß die Federschenkel wellenförmig ausgebildet sind. Die Federschen
kel können grundsätzlich auch jede andere Form haben. Vorzugsweise ist es aber so,
daß benachbarte Federschenkel über Verbindungsstege miteinander verbunden sind.
Die Lagerung der Exzenterwelle läßt sich im übrigen in einfacher Weise an der Vor
derschale und/oder der Hinterschale des Grundkörpers realisieren. Hierzu sind an ent
sprechenden Stellen der Hinterschale bzw. der Vorderschale abstehende, insbesonde
re ausgestanzte Ösen vorgesehen, an denen vorzugsweise aus Kunststoff bestehen
der Lager zur Halterung und Lagerung der Exzenterwelle befestigt sind.
Um ein Klappern der Exzenterwelle und ggf. weiterer im Grundkörper angeordneter
Mittel bzw. Bauteile zu verhindern, ist weiterhin vorgesehen, daß der innere Bereich
des Grundkörpers mit Ausnahme des umlaufenden Randbereichs bzw. des Hohlrau
mes ausgeschäumt ist. Um in diesem Zusammenhang die Funktion der Exzenterein
richtung noch in jedem Falle sicherstellen zu können, ist die Exzenterwelle und sind
ggf. auch die Ösen mit den Lagern von einer schlauchförmigen Umhüllung als Ein
schäumschutz umgeben.
Die Erfindung bietet aber noch einen weiteren positiven Aspekt. Bekannt sind Drei
punkt-Gurtsysteme bei Kraftfahrzeugen, bei denen der Gurtaufroller an der B-Säule
befestigt ist. Es hat sich gezeigt, daß es bei Unfällen zu Verformungen und zum Ein
knicken der B-Säule kommen kann. Man ist deshalb zum Teil dazu übergegangen,
den Gurtaufroller an andere Stellen zu verlegen. Bekannt ist die Befestigung des Gurt
aufrollers an dem Sitz. Da im Falle eines Unfalls erhebliche Kräfte auf das Gurtsystem
wirken, muß ein solcher Sitz sehr stabil ausgebildet sein, um ein zu starkes Verbiegen
des Sitzes aufgrund der auftretenden Kräfte zu vermeiden. Derartige Sitze sind bei
spielsweise bei Sportwagen der Marken Mercedes und BMW bekannt. Nachteilig an
diesen den Gurtaufroller aufweisenden Sitzen ist, daß der Sitz ein erhebliches Ge
wicht (nämlich etwa 65 kg) hat, was sich entsprechend nachteilig auf das Fahrzeug
gewicht auswirkt. Darüber hinaus sind diese Sitze sehr aufwendig und daher sehr
teuer.
Zur Lösung dieses Problems ist nun erfindungsgemäß vorgesehen, daß der im Rücken
lehnenbereich angeordnete Gurtaufroller mit einem am Rahmen des Kraftfahr
zeugs zu befestigenden Zugmittel, insbesondere einen Zugseil, derart verbunden ist,
daß im Belastungsfall die auf den Gurt wirkenden Kräfte über den Gurtaufroller nur
umgelenkt und damit im wesentlichen in den Rahmen eingeleitet werden. Im Gegen
satz zum Stand der Technik ist der dritte Befestigungspunkt also nicht der Gurtauf
roller, sondern der Rahmen des Kraftfahrzeugs. Der Gurtaufroller dient an sich ledig
lich zur Kraftumleitung. Bei der Erfindung verformt sich bei einem Crashfall der Sitz
ausgesprochen wenig, da die auftretenden Kräfte nur zu einem geringen Teil in den
Sitz und im übrigen direkt in den Boden eingeleitet werden. Dies hat zur Folge, daß
ein Sitz verwendet werden kann, der extrem leicht ausgeführt und daher auch sehr
kostengünstig ist. Insbesondere in Verbindung mit dem zuvor beschriebenen Grund
körper bietet sich die zuvor genannte Ausführung an, da, wie bereits ausgeführt wor
den ist, im Grundkörper der Verstärkung dienende Hohlräume vorgesehen sind, in de
nen das Zugmittel ohne weiteres angeordnet werden kann, so daß das Zugmittel im
Fahrzeuginnenraum nicht stört und das Ein- und Aussteigen der Fondpassagiere
nicht behindert. Allerdings sei darauf hingewiesen, daß es natürlich grundsätzlich
möglich ist, den Gurtaufroller in der erfindungsgemäßen Art und Weise auch bei Sit
zen vorzusehen, die nicht mit einem Grundkörper der erfindungsgemäßen Art verse
hen sind.
Zur Lagerung des Gurtaufrollers kann in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen
Grundkörper eine Halterung vorgesehen sein, die an den Grundkörper angesetzt und
daran befestigt ist. Für eine sichere Befestigung kann dabei vorgesehen sein, daß die
Halterung einen seitlichen und einen oberen Auflageabschnitt zur Auf- bzw. Anlage
an dem Grundkörper aufweist.
Des weiteren gestattet die erfindungsgemäße Verwendung des Grundkörpers es ohne
weiteres, daß am unteren seitlichen Bereich des Grundkörpers eine Befestigungsla
schen aufweisende Verstelleinrichtung befestigbar ist. Die starre Ausbildung des
Grundkörpers ermöglicht eine Befestigung der Befestigungslaschen dabei ohne wei
teres. Damit die Montage der Verstelleinrichtung über die Befestigungslaschen ohne
weiteres erfolgen kann, ist der Befestigungsbereich vorzugsweise nicht verschäumt.
Gerade in Verbindung mit dem zuvor beschriebenen Gurtsystem ist es dabei von Vor
teil, daß der Grundkörper am Befestigungsbereich einen zumindest überstehenden
Abschnitt aufweist und daß die Befestigungslasche mit ihrem seitlichen Rand an dem
Abschnitt anliegt. Die Befestigungslasche ist in diesem Falle nicht nur auf den
Grundkörper aufgesetzt, die im Crashfall auftretenden Kräfte werden über den Rand
der Befestigungslasche und den überstehenden Abschnitt, wobei es sich lediglich um
eine hochgebogene Lasche oder aber den Rand einer Einsenkung handeln kann, di
rekt in den Grundkörper eingeleitet. Die Gefahr des Abreißens der Befestigungsla
sche vom Grundkörper ist dabei erheblich verringert, während die Kraftaufnahme
und -einleitung in den Grundkörper vergrößert ist.
Weitere Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausfüh
rungsbeispielen anhand der Zeichnung. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Sitzes,
Fig. 2 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Rückenlehnenbereichs
eines erfindungsgemäßen Sitzes,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des zusammengesetzten Rückenlehnenbe
reichs aus Fig. 2 ohne Exzentereinrichtung,
Fig. 4 eine Querschnittsansicht durch den Rückenlehnenbereich aus Fig. 3,
Fig. 5 eine weitere Querschnittsansicht des Rückenlehnenbereichs aus Fig. 3,
Fig. 6 eine Ansicht eines Teils des erfindungsgemäßen Rückenlehnenbereichs
und
Fig. 7 eine Schnittansicht entsprechend der Schnittlinie VII-VII aus Fig. 6.
In Fig. 1 ist ein Sitz 1 dargestellt, der vorliegend im Kraftfahrzeugbereich, also in Per
sonenkraftwagen, Lastkraftwagen und Bussen verwendet werden kann. Grundsätz
lich läßt sich der Sitz 1 aber auch in Flugzeugen, Schiffen und Eisenbahnen verwen
den. Der Sitz 1 weist vorliegend einen Sitzbereich 2 und einen Rückenlehnenbereich
3 auf.
Es sei darauf hingewiesen, daß die nachfolgend im einzelnen beschriebene Erfindung
nur an einem Rückenlehnenbereich 3 oder auch nur an einem Sitzbereich 2 verwirk
licht sein kann. Bevorzugt ist es aber, die Erfindung an beiden Bereichen 2, 3 zu re
alisieren. Nachfolgend wird die Erfindung nur anhand des in den Fig. 2 bis 7 darge
stellten Rückenlehnenbereichs 3 erläutert. Sämtliche Ausführungen gelten aber auch
für den Sitzbereich 2, auch wenn dies im einzelnen nicht beschrieben ist. Der grund
sätzliche Aufbau des Sitzbereichs 2 unterscheidet sich also nicht von dem nachfol
gend beschriebenen Aufbau des Rückenlehnenbereichs 3, so daß die nachfolgenden
Ausführungen zum Rückenlehnenbereich 3 auch für den Sitzbereich 2 gelten.
Wesentlich ist nun, daß der Rückenlehnenbereich 3 eine Hinterschale 4 und eine
Vorderschale 5 mit einer Federeinrichtung 6 aufweist, wobei die Hinterschale 4 und
die Vorderschale 5 zu einem Grundkörper 7 fest miteinander verbunden sind. Auf die
Außenseite 8 des Grundkörpers 7 ist zumindest teilweise ein schaumartiges Material
9, insbesondere ein PUR-Schaum, angebracht, wie sich dies nur aus Fig. 4 ergibt. Wie
sich weiter aus den Fig. 3 und 4 ergibt, sind die Hinterschale 4 und die Vorderschale 5
an ihrem äußeren Randbereich derart ausgebildet und miteinander verbunden, daß
sich jedenfalls im seitlichen Rand; d. h. an den Seitenwangen 10a, und im oberen
Randbereich 10b jeweils Hohlräume 10 ergeben. Fig. 4 zeigt, daß die Hohlräume 10 in
den Seitenwangen 10a im Querschnitt jeweils eine umlaufend geschlossene Form ha
ben. Die Ausbildung des Randbereichs des Grundkörpers 7 als Hohlraum bedeutet
jedoch nicht, daß dieser Hohlraum 10 über seine Länge allseitig geschlossen sein
müßte. Der Hohlraum 10 ist durchaus zugänglich, worauf nachfolgend noch näher
eingegangen wird. Allerdings ist die Profilierung des Hohlraumes 10 im Querschnitt
gesehen zur Erzielung einer erhöhten Kraftaufnahme grundsätzlich umlaufend ge
schlossen.
Wie sich im übrigen aus Fig. 4 ergibt, ist die Schaumschicht 9 auf der Außenseite 8
des Grundkörpers 7 unterschiedlich dick. An dem Benutzer zugewandten mitti
gen Bereich des Rückenlehnenbereichs 3 ist die Schaumschicht 9 dicker, vorzugs
weise etwa 3 mm dick. Im übrigen Bereich, also seitlich und am rückwärtigen Bereich
des Rückenlehnenbereichs 3 beträgt die Schichtdicke der Schaumschicht 9 etwa 1 cm.
Des weiteren ist auf der dem Benutzer zugewandten Seite des Rückenlehnenbe
reichs 3 auf der Schaumschicht 9 eine atmungsfähige Matte 11 vorgesehen.
Wie sich am besten aus Fig. 2 ergibt, handelt es sich bei der Hinterschale 4 und der
Vorderschale 5 um einstückige Formteile. Im dargestellten Ausführungsbeispiel be
stehen die Hinterschale 4 und die Vorderschale 5 aus einem gestanzten und verform
ten; verzinkten Blechteil. Wie sich wiederum aus Fig. 4 ergibt, sind die Hinterschale 4
und die Vorderschale 5 jeweils an ihren Enden bzw. äußeren Rändern punktver
schweißt. Des weiteren sind vorliegend an der Hinterschale 4 und auch an der Vor
derschale 5 eine Reihe von Befestigungsvorsprüngen 12 vorgesehen, an denen die
Hinterschale 4 und die Vorderschale 5 miteinander punktverschweißt sind. Durch die
Punktverschweißung an den Enden bzw. äußeren Rändern der Hinterschale 4 und
der Vorderschale 5 einerseits und an den Befestigungsvorsprüngen 12 andererseits
ergeben sich, wie zuvor beschrieben, die der Verstärkung des Grundkörpers 7 die
nenden Hohlräume 10. Um die Zugänglichkeit zu den Hohlräumen 10 in diesem Zu
sammenhang gewährleisten zu können, sind, wie sich insbesondere aus Fig. 2 und 3
ergibt, Öffnungen 13 in der Vorderschale 5 vorgesehen, über die Schweißelektroden
in die Hohlräume 10 einsetzbar sind.
Der Sitz 1 weist weiterhin, wie sich aus den Fig. 1 und 5 ergibt, eine Kopfstütze 14
auf. Die Kopfstütze 14 weist dabei zwei Befestigungsstifte 15 zum Einstecken in
zwei Einsetzöffnungen 16, 17 im oberen Bereich des Rückenlehnenbereichs 3 auf.
Die Profilierung des oberen Bereichs des Grundkörpers 7 ist dabei derart, daß jeder
Befestigungsstift 15 der Kopfstütze 14 dreifach geführt und abgestützt ist, wie sich
dies aus Fig. 5 ergibt. Letztlich ist die Profilierung des oberen Bereichs des Grund
körpers 7 etwa S-förmig, so daß sich die Befestigungsstifte 15 an drei Stellen durch
den Grundkörper 7 hindurch erstrecken.
Aus Fig. 5 ergibt sich weiterhin, daß an der Hinterschale 4 im oberen Bereich eine
nach außen geöffnete Einbuchtung 18 vorgesehen ist. In dieser Einbuchtung 18 be
findet sich ein Airbag 19. Im übrigen dient die Einbuchtung 18 auch zur Realisierung
der zuvor angesprochenen S-förmigen Profilierung für die Einsetzöffnungen 16, 17,
die sich durch die Außenseite des Grundkörpers 7 und durch die Einbuchtung 18
hindurch erstrecken. In diesem Zusammenhang kann vorgesehen sein, daß der Airbag
19 derart mit den Befestigungsstiften 15 gekoppelt ist, daß sich die Kopfstütze 14 im
Crashfall nach vorn bewegt.
Der Rückenlehnenbereich 3 weist vorliegend, wie sich weiter aus Fig. 5 ergibt, eine
auf die Federeinrichtung 6 wirkende Exzentereinrichtung 20 auf. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel ist die Exzentereinrichtung 20 mit zwei Exzenterwellen 21, 22
versehen, die sich, was sich insbesondere aus Fig. 2 ergibt, im wesentlichen über die
gesamte Länge des Rückenlehnenbereichs 3 erstrecken. Die beiden Exzenterwellen
21, 22 sind motorbetrieben, auch wenn der Antrieb im einzelnen nicht dargestellt ist.
Hierzu können die Exzenterwellen 21, 22 beispielsweise an ihren Enden mit einem
Vierkant o. dgl. versehen sein, auf den ein Motor aufgesetzt ist. Die Federeinrichtung
6 weist wiederum flächige Bereiche auf, auf die die Exzenterbereiche 23 der Exzen
terwellen 21, 22 wirken. Um dabei ein gutes Ablaufen der Exzenterbereiche 23 auf
den flächigen Bereichen der Federeinrichtung 6 zu erzielen, sind auf die Exzenterbe
reiche 23 Rollen 24 aufgesetzt, die auf den flächigen Bereichen der Federeinrichtung
6 ablaufen.
Die Fig. 2 und 3 zeigen im übrigen, daß die Vorderschale 5 einstückig mit der Feder
einrichtung 6 ausgebildet ist. Durch die Ausbildung der Vorderschale 5 als Formteil
läßt sich die einstückige Ausbildung mit der Federeinrichtung 6 ohne weiteres ver
wirklichen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Federeinrichtung 6 eine
Mehrzahl von wellenförmig ausgebildeten flachen Federschenkeln 25 auf. Durch die
flachen Federschenkel 25 ergeben sich die flächigen Bereiche, auf denen die Exzen
terbereiche 23 bzw. die Rollen 24 ablaufen können.
Die Federschenkel 25 erstrecken sich dabei von der einen Seitenwange der Vorder
schale 5 zur anderen Seitenwange. Benachbarte Federschenkel 25 sind über Verbin
dungsstege 26 miteinander verbunden. Verbindungsstege 26 sind aber auch am
Übergang des oberen und des unteren Randbereichs des Grundkörpers 7 zu den Fe
derschenkeln 25 vorgesehen.
Die Lagerung der Exzenterwellen 21, 22 erfolgt über abstehende Ösen 27, die aus der
Hinterschale 4 gestanzt und entsprechend herausgebogen sind. In den Ösen 27 sind
aus Kunststoff bestehende Lager 28 gehalten, in denen die Exzenterwellen 21, 22
gelagert sind.
Wie sich nur aus Fig. 4 ergibt, ist der innere Bereich des Grundkörpers 7 mit Ausnah
me der Hohlräume 10, also der gesamte mittige Bereich 29 zwischen der Hinterschale
4 und der Vorschale 5 ausgeschäumt. Hierdurch wird ein Klappern der im mittigen
Bereich 29 vorgesehenen Bauteile verhindert. Um in diesem Zusammenhang die
Funktion der Exzenterwellen 21, 22 sicherstellen zu können, ist jede der Exzenter
wellen 21, 22 von einer schlauchförmigen Umhüllung 30 umgeben, wie dies in Fig. 5
bei der Exzenterwelle 22 angedeutet ist. Die Umhüllung 30 dient dabei als Ein
schäumschutz.
Im einzelnen nicht dargestellt ist, daß dem Sitz 1 ein Dreipunkt-Gurtsystem zugeord
net ist, wobei das Gurtsystem einen Gurt und einen am Rückenlehnenbereich 3 vor
gesehenen nicht dargestellten Gurtaufroller aufweist.
Wesentlich ist nun weiterhin, daß der Gurtaufroller mit einem am Rahmen des Kraft
fahrzeugs zu befestigenden Zugmittel 31, wobei es sich vorliegend um ein Zugseil
handelt, derart verbunden ist, daß im Belastungsfall die auf den Gurt einwirkenden
Kräfte über den Gurtaufroller umgelenkt und zumindest im wesentlichen in den Rah
men des Kraftfahrzeugs eingeleitet werden. Wie sich dabei aus Fig. 4 ergibt, ist das
Zugmittel 31 in einer Seitenwange 10a bzw. innerhalb eines seitlichen Hohlraums 10
des Grundkörpers 7 angeordnet.
Zur Lagerung des Gurtaufrollers ist an den Grundkörper 7 eine Halterung 32 ange
setzt, wobei der Gurtaufroller in der Halterung 32 gelagert ist. Die Halterung 32 weist
einen seitlichen Auflageabschnitt 33 und einen oberen Auflageabschnitt 34 auf. An
diesen Stellen kann die Halterung 32 mit dem Grundkörper 7 verschraubt sein. Bei
der Halterung 32 selbst handelt es sich um einen Hohlkörper, der in Richtung auf den
Grundkörper 7 geöffnet ist. Auch der Grundkörper 7 weist am Übergang zur Halte
rung 32 eine Öffnung auf, um das Zugmittel 31 vom Gurtaufroller durch die Halte
rung 32 und den Grundkörper 7 im Bereich des seitlichen Hohlraums 10 führen zu
können. Im übrigen versteht es sich, daß auch im unteren Bereich des Grundkörpers 7
eine Öffnung für das Zugmittel 31 zum Herausführen des Zugmittels 31 aus dem
Grundkörper 7 vorgesehen ist, damit das Zugmittel 31 am Rahmen des Kraftfahrzeugs
befestigt werden kann.
Wie sich beispielsweise aus Fig. 1 ergibt, weist der Sitz 1 eine Verstelleinrichtung 35
zur Drehverstellung des Sitzbereichs 2 gegenüber dem Rückenlehnenbereich 3 auf.
Diese Verstelleinrichtung 35 weist auf jeder Seite ein Verstellmittel 36 zur handbetä
tigten oder motorbetätigten Verstellung auf. Jedes Verstellmittel 36 weist Befesti
gungslaschen 37 zur Befestigung des Verstellmittels 36 am unteren seitlichen Bereich
des Grundkörpers 7 auf. Dieser Bereich ist im übrigen nicht verschäumt. Dabei weist
der Grundkörper 7 an dem Befestigungsbereich einen überstehenden oder einge
senkten Abschnitt 38 auf, an dessen Rand die Befestigungslasche 37 mit ihrem seitli
chen Rand 39 anliegt. Im übrigen ist die Befestigungslasche 37 aber auch mit dem
Grundkörper 7, vorliegend der Hinterschale 4 verschraubt, wobei die auf die Hinter
schale 4 aufgesetzte Vorderschale 5 die Befestigungslasche 37 verdeckt, was sich aus
Fig. 3 ergibt.
Claims (22)
1. Sitz (1), insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem Sitzbereich (2) und/oder ei
nem Rückenlehnenbereich (3), dadurch gekennzeichnet, daß der Sitzbereich (2)
und/oder der Rückenlehnenbereich (3) eine Hinterschale (4) und eine Vorderschale
(5) mit einer Federeinrichtung (6) aufweisen/aufweist, daß die Hinterschale (4) und die
Vorderschale (5) zu einem Grundkörper (7) fest miteinander verbunden sind und daß
zumindest auf einen Teil der Außenseite (8) des Grundkörpers (7) ein schaumartiges
Material, insbesondere PUR-Schaum, aufgebracht ist.
2. Sitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hinterschale (4) und die
Vorderschale (5) derart ausgebildet und miteinander verbunden sind, daß der Grund
körper (7) an seinem seitlichen Randbereich, an seinem oberen und/oder seinem unte
ren Randbereich, vorzugsweise umlaufend als äußerer Rahmen, zumindest abschnitts
weise eine im Querschnitt geschlossene Form aufweist.
3. Sitz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaumschicht (9)
im dem Benutzer zugewandten mittigen Bereich des Sitzbereichs (2) und/oder des
Rückenlehnenbereichs (3) größer 2 cm ist und daß der übrige Bereich insbesondere
der seitliche und der rückwärtige Bereich des Sitzbereichs (2) und/oder des Rücken
lehnenbereichs (3) eine geringere Schichtdicke von weniger als 2 cm aufweist.
4. Sitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf
der dem Benutzer zugewandten Seite des Sitzbereichs (2) und/oder des Rückenleh
nenbereichs (3) wenigstens eine atmungsfähige Schicht oder Matte (11) auf der
Schaumschicht (9) vorgesehen ist.
5. Sitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hinterschale (4) und/oder die Vorderschale (5) einstückige Formteile sind.
6. Sitz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hinterschale (4) und/oder
die Vorderschale (5) aus einem gestanzten und verformten und insbesondere verzink
ten Blechteil bestehen und daß, vorzugsweise, die Hinterschale (4) und die Vorder
schale (5) punktverschweißt, gefalzt oder getoxt sind.
7. Sitz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hinterschale (4) und/oder
die Vorderschale (5) aus ggf. glasfaserverstärktem Kunststoff bestehen und daß, vor
zugsweise, die Hinterschale (4) und die Vorderschale (5) miteinander verklebt sind.
8. Sitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im
Randbereich der Hinterschale (4) und/oder der Vorderschale (5) Befestigungsvor
sprünge (12) vorgesehen sind und daß, vorzugsweise, in der Hinterschale (4)
und/oder der Vorderschale (5) Öffnungen (13) im Randbereich vorgesehen sind.
9. Sitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im
oberen Bereich des Rückenlehnenbereichs (3) wenigstens eine Einsetzöffnung (16,
17) für eine Kopfstütze (14) mit wenigstens einen Befestigungsstift (15) vorgesehen
ist und daß der obere Randbereich des Rückenlehnenbereichs (3) derart ausgebildet
ist, daß jeder Befestigungsstift (15) der Kopfstütze (14) wenigstens dreifach geführt
und abgestützt ist.
10. Sitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem Sitzbereich und einem Rücken
lehnenbereich, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß rückseitig insbesondere im oberen Randbereich des Rücken
lehnenbereichs (3) eine Einbuchtung (18) für einen Airbag vorgesehen ist.
11. Sitz nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsetzöffnun
gen (16, 17) durch die Außenseite des Grundkörpers (7) und durch die Einbuchtung
(18) geführt sind.
12. Sitz (1), insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem eine Federeinrichtung (6)
aufweisenden Sitzbereich (2) und/oder mit einem eine Federeinrichtung (6) aufwei
senden Rückenlehnenbereich (3), insbesondere nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Sitzbereich (2) und/oder im Rückenleh
nenbereich (3) eine auf die Federeinrichtung (6) wirkende Exzentereinrichtung (20)
vorgesehen ist.
13. Sitz nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Exzentereinrichtung
(20) wenigstens eine motorbetriebene Exzenterwelle (21, 22) aufweist, die sich vor
zugsweise im wesentlichen über die gesamte Länge des Sitzbereichs (2) und/oder des
Rückenlehnenbereichs (3) erstreckt und daß die Federeinrichtung (6) flächige Berei
che aufweist, die auf die Exzenterbereiche (23) der Exzenterwelle (21, 22) einwirken.
14. Sitz nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß an den Exzenterbereichen
(23) der Exzenterwelle (21, 22) Rollen (24) vorgesehen sind.
15. Sitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorderschale (5) einstückig mit der Federeinrichtung (6) ausgebildet ist und daß,
vorzugsweise, die Federeinrichtung (6) eine Mehrzahl von insbesondere wellenför
mig ausgebildeten flachen Federschenkeln (25) aufweist, wobei vorzugsweise be
nachbarte Federschenkel (25) über Verbindungsstege (26) miteinander verbunden
sind.
16. Sitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Exzenterwelle (21, 22) an abstehenden Ösen (27) vorzugsweise in insbesondere
aus Kunststoff bestehenden Lagern (28) an der Hinterschale (4) und/oder der Vorder
schale (5) gelagert ist.
17. Sitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der innere Bereich des Grundkörpers (7) mit Ausnahme des Randbereichs ausge
schäumt ist und daß, vorzugsweise, die Exzenterwelle (21, 22) und ggf. die Ösen (27)
einschließlich der Lager (28) von einer Umhüllung (30) umgeben ist.
18. Sitz (1) für ein Kraftfahrzeug, mit einem Sitzbereich (2), einem Rückenlehnenbe
reich (3) und einem dem Sitz (1) zugeordneten Gurtsystem, insbesondere einem Drei
punkt-Gurtsystem, wobei das Gurtsystem einen Gurt und einen am Rückenlehnenbe
reich vorgesehenen Gurtaufroller aufweist, insbesondere nach einem der vorherge
henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gurtaufroller mit einem am
Rahmen des Kraftfahrzeugs zu befestigenden Zugmittel (31), insbesondere einem
Zugseil, derart verbunden ist, daß im Belastungsfall die auf den Gurt wirkenden
Kräfte über den Gurtaufroller umgelenkt und im wesentlichen über das Zugmittel (31)
in den Rahmen eingeleitet werden.
19. Sitz nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel (31) innerhalb
und insbesondere im Hohlraum (10) einer Seitenwange (10a) des Rückenlehnenbe
reichs (3) angeordnet ist.
20. Sitz nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß an den Grundkör
per (7) eine Halterung (32) für den Gurtaufroller angesetzt ist und daß, vorzugsweise,
die Halterung (31) einen seitlichen und einen oberen Auflageabschnitt (33, 34) auf
weist.
21. Sitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
am unteren seitlichen Bereich des Grundkörpers (7) eine Befestigungslaschen (37)
aufweisende Verstelleinrichtung (35) befestigbar ist und daß, vorzugsweise, der Befe
stigungsbereich am Grundkörper (7) nicht verschäumt ist.
22. Sitz nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (7) am Be
festigungsbereich einen überstehenden oder eingesenkten Abschnitt (38) aufweist
und daß die Befestigungslasche (37) mit ihrem seitlichen Rand (39) am Rand des Ab
schnittes (38) anliegt.
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