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DE102011087054A1 - Fahrzeugsitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Fahrzeugsitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102011087054A1
DE102011087054A1 DE201110087054 DE102011087054A DE102011087054A1 DE 102011087054 A1 DE102011087054 A1 DE 102011087054A1 DE 201110087054 DE201110087054 DE 201110087054 DE 102011087054 A DE102011087054 A DE 102011087054A DE 102011087054 A1 DE102011087054 A1 DE 102011087054A1
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Germany
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backrest
seat according
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DE201110087054
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English (en)
Inventor
Tomislav Galesic
Christian Kindl
Stefanie Behrend
Bernhard Weiler
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Bayerische Motoren Werke AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
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Abstract

Fahrzeugsitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einer Rückenlehne (2), die an einem Sitzteil (9) winkeleinstellbar befestigt ist und einen Lehnenrahmen (1) mit einer Durchgangsöffnung (3) aufweist, in der wenigstens ein Federelement (4) angeordnet ist. Der Lehnenrahmen (1) ist im Wesentlichen aus einem durch Fasern verstärkten Kunststoff gefertigt und jeweils in einem Seitenbereich mit einem Lehnenrahmen-Tragteil (5, 6) fest oder lösbar verbunden, das winkeleinstellbar und in der eingestellten Winkellage arretierbar mit dem hinteren Bereich des Sitzteiles (9) verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit den im Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegebenen Merkmalen.
  • Ein derartiger Fahrzeugsitz weist in der DE 10 2009 016 888 A1 eine Rückenlehne auf, die an einem Sitzteil winkeleinstellbar befestigt ist. Die Rückenlehne sieht einen Lehnenrahmen mit einer Durchgangsöffnung vor, in der eine Drahtmatte angeordnet ist. Die Abstützung der seitlichen Holme und Schutzabschnitte an der Rückenlehne sowie der Rückenlehne am Sitzteil des Fahrzeugsitzes ist der Veröffentlichung nicht entnehmbar. Die elastisch verformbare Drahtmatte in der Durchgangsöffnung des Lehnenrahmens dürfte die Holme und Schutzabschnitte nicht oder kaum stützen. Zumindest die jeweils durch einen Holm, einen Schutzabschnitt und einen Verbindungsbereich gebildeten Seitenbereiche des Lehnenrahmens dürften aus einem Metallgefertigt sein, das eine Gewichtserhöhung des Fahrzeugsitzes und im Fahrbetrieb eine Erhöhung des Kraftstoffverbrauches des Kraftfahrzeugs bewirkt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Fahrzeugsitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit den Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruches 1 anzugeben, der eine hohe Belastbarkeit aufweist und einfacher und kostengünstiger zu fertigen ist sowie ein geringes Gewicht aufweist.
  • Diese Aufgabe ist durch die. Merkmale im Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen entnehmbar.
  • Der Fahrzeugsitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, weist eine Rückenlehne mit einem Lehnenrahmen auf, in dem eine Durchgangsöffnung ausgebildet ist. In der Durchgangsöffnung ist wenigstens ein Federelement angeordnet, an dem sich der Rücken eines Sitzbenutzers mittelbar zumindest bereichsweise elastisch abstützen kann. Der Lehnenrahmen ist im Wesentlichen aus einem durch Fasern verstärkten Kunststoff gefertigt und jeweils in einem Seitenbereich mit einem Lehnenrahmen-Tragteil fest oder lösbar verbunden. Die beiden Lehnenrahmen-Tragteile sind jeweils winkeleinstellbar und in der eingestellten Winkellage arretierbar mit einem zugeordneten hinteren Bereich des Sitzteiles des Fahrzeugsitzes verbunden. Mit dem aus einem durch Fasern verstärkten Kunststoff gefertigten Lehnenrahmen und einer jeweils seitlichen Abstützung des Lehnenrahmens über ein Lehnenrahmen-Tragteil ist der Fahrzeugsitz hoch belastbar sowie einfacher und kostengünstiger zu fertigen. Er weist auch ein geringes Gewicht auf, wodurch der Kraftstoffverbrauch im Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs vermindert ist. Der Lehnenrahmen kann einteilig oder mehrteilig beispielsweise in Schalenform ausgebildet sein. Der Lehnenrahmen kann die Durchgangsöffnung vollständig umschließen. Ebenso kann die Durchgangsöffnung an zumindest einem Umfangsbereich offen ausgebildet sein. Der aus einem Kunststoff gefertigte und durch Fasern verstärkte Lehnenrahmen kann eine hohe Belastungsfähigkeit aufweisen und zumindest etwas elastisch verformbar sein, wodurch sich der Lehnenrahmen bei einer unfallbedingten Belastung der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes elastisch an die Körperform des Sitzbenutzers anpassen kann. Die Belastungsfähigkeit des Lehnenrahmens kann in Abhängigkeit von dem gewählten Kunststoff und durch eine Wahl und Anordnung der Fasern im Kunststoff an die zu erwartenden Belastungen angepasst sein, die bei einer normalen Benutzung des Fahrzeugsitzes und bei einem Unfall unterschiedlich wirken. Eine beispielsweise unfallbedingte Belastung der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes wird über die jeweils in einem Seitenbereich des Lehnenrahmens mit dem Lehnenrahmen fest oder lösbar verbundenen Lehnenrahmen-Tragteile in den jeweils zugeordneten hinteren Bereich des Sitzteiles eingeleitet. Die seitlich gegenüber jeweils mit dem Lehnenrahmen verbundenen Lehnenrahmen-Tragteile, die eine Winkelverstellung und Arretierung der Rückenlehne gegenüber dem Sitzteil des Fahrzeugsitzes ermöglichen, können beispielsweise aus einem Metall gefertigt sein, das eine hohe unfallbedingte Belastung aufnehmen kann. Beispielsweise aus einem Metall gefertigte Lehnenrahmen-Tragteile können auch unfallbedingte Kräfte eines Sicherungsgurtes aufnehmen, der beispielsweise in einem oberen seitlichen Bereich der Rückenlehne abgestützt oder umgelenkt ist. Die Form und der Querschnitt der Lehnenrahmen-Tragteile können nahezu beliebig vorgegeben werden. Die beispielsweise aus einem Vollmaterial oder rohrförmig ausgebildeten Lehnenrahmen-Tragteile können in Längsrichtung beispielsweise zumindest bereichsweise beliebig gekrümmt und/oder gerade verlaufen und/oder im Querschnitt beispielsweise derart veränderlich ausgebildet sein, dass ihr Widerstandsmoment an die zu erwartende Belastung angepasst ist. Die Fasern im Kunststoff des Lehnenrahmens können beispielsweise zumindest bereichsweise durch Basaltfasern, Borfasern, Glasfasern, Keramikfasern, Kieselsäurefasern, Stahl-Fasern, Aramidfasern, Kohlenstofffasern, Polyester-Fasern, Nylon-Fasern, Polyethylen-Fasern, Plexiglas-Fasern, Holzfasern, Flachs-Fasern, Hanf-Fasern oder Sisalfasern gebildet sein. Die Fasern können beispielsweise zumindest bereichsweise ein Gewebe, Gelege, Multiaxialgelege, Gesticke, Geflecht, Vlies oder eine Matte oder einen Feinschnitt bilden und/oder zumindest bereichsweise durch Kurz- oder Lang- oder Endlosfasern gebildet sein. Zur einfachen Versteifung des Lehnenrahmens kann der Lehnenrahmen zumindest bereichsweise einfach zu bildende Versteifungsrippen aufweisen, die unterschiedlich gebildet und beispielsweise zumindest bereichsweise über Querrippen verbunden sein können. Beispielsweise ist eine hohe Belastungsfähigkeit und Steifigkeit des Lehnenrahmens auf einfache Weise erreichbar, wenn die Versteifungsrippen und Querrippen zumindest jeweils an einer Seite offene Versteifungswaben bilden. Der auf unterschiedliche Weise belastbar ausgebildete Lehnenrahmen aus einem durch Fasern verstärkten Kunststoff ist insbesondere durch seine Abstützung über Lehnenrahmen-Tragteile unerwartet dafür geeignet, beispielsweise in einem Aufnahmeraum im Lehnenrahmen einen aufblasbaren Airbag aufzunehmen und im Belastungsfall abzustützen, der den Sitzbenutzer bei einem Unfall schützen soll. Der durch Fasern verstärkte Kunststoff kann ein beliebiger Kunststoff, beispielsweise ein Thermoplast oder Duroplast oder Elastomer oder thermoplastisches Elastomer sein. Beispielsweise ist der Kunststoff der thermoplastische Kunststoff Polyamid 6, dem beispielsweise zur Verstärkung 40% Glasfasern beigefügt sind.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine vereinfachte Vorderansicht auf den linken vorderen Fahrzeugsitz eines Kraftfahrzeugs, wobei ein Lehnenrahmen der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes ohne ein Schaumteil und ohne einen Bezug der Rückenlehne dargestellt ist,
  • 2 den in 1 vereinfacht dargestellten Lehnenrahmen der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes in einer Perspektive von rechts hinten.
  • In 1 ist ein linker vorderer Fahrzeugsitz eines Kraftfahrzeugs in einer vereinfachten Vorderansicht dargestellt, wobei ein Lehnenrahmen 1 der Rückenlehne 2 des Fahrzeugsitzes ohne ein verwendetes Schaumteil und ohne einen verwendeten Bezug der Rückenlehne dargestellt ist. Das nicht dargestellte Schaumteil ist im Wesentlichen vor dem Lehnenrahmen 1 angeordnet und bildet ein elastisches Polster. Der nicht dargestellte Bezug der Rückenlehne 2 überdeckt den Lehnenrahmen 1 und das Schaumteil zumindest von vorne. Zur Befestigung des Bezugs ist bei dem Ausführungsbeispiel ein nicht dargestellter Keder verwendet, der in eine randseitige Schlaufe des Bezugs eingebracht ist und nach der Befestigung des Bezugs unter Spannung des Bezugs in eine Randnut an der Rückseite des Lehnenrahmens 1 eingreift.
  • Der Lehnenrahmen 1 der Rückenlehne 2 weist eine Durchgangsöffnung 3 auf, in der wenigstens ein Federelement 4 angeordnet ist, an dem sich zumindest ein Rückenbereich des Sitzbenutzers mittelbar abstützen kann. Der Lehnenrahmen 1 ist im Wesentlichen aus einem durch Fasern verstärkten Kunststoff gefertigt und an seinen beiden gegenüber angeordneten Seitenbereichen jeweils mit einem in 2 dargestellten Lehnenrahmen-Tragteil 5, 6 fest oder lösbar verbunden, die unten über eine Querstrebe 7 drehfest verbunden sind. Die Lehnenrahmen-Tragteile 5, 6 sind um eine Sitzquerachse 8 winkeleinstellbar und in der eingestellten Winkellage arretierbar mit dem hinteren Bereich des Sitzteiles 9 verbunden.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel ist der Lehnenrahmen 1 im Wesentlichen einteilig und über den Umfang der Durchgangsöffnung 3 geschlossen ausgebildet. Außerdem weist der Lehnenrahmen 1 bei dem Ausführungsbeispiel an seiner Vorderseite zumindest bereichsweise Versteifungsrippen 10 auf, die über Querrippen 11 derart verbunden sind, dass die Versteifungsrippen 10 und Querrippen 11 zumindest bereichsweise jeweils an einer Seite offene Versteifungswaben 12 bilden.
  • Die zur Verstärkung des Kunststoffes des Lehnenrahmens 1 vorgesehenen Fasern können zumindest bereichsweise durch Basaltfasern, Borasern, Glasfasern, Keramikfasern, Kieselsäurefasern, Stahl-Fasern, Aramidfasern, Kohlenstofffasern, Polyester-Fasern, Nylon-Fasern, Polyethylen-Fasern, Plexiglas-Fasern, Holzfasern, Flachs-Fasern, Hanf-Fasern oder Sisalfasern gebildet sein und beispielsweise zumindest bereichsweise ein Gewebe, Gelege, Multiaxialgelege, Gesticke, Geflecht, Vlies oder eine Matte oder einen Feinschnitt bilden. Die Fasern können insgesamt oder bereichsweise durch Kurz- oder Lang- oder Endlosfasern gebildet sein.
  • Der Lehnenrahmen 1 bildet bei dem Ausführungsbeispiel an seiner zur benachbarten Fahrzeugaußenseite nahen Rahmeninnenseite einen Aufnahmeraum 13 für einen durch ein Punktmuster markierten Airbag 14, der unfallbedingt aufgeblasen den Sitzbenutzer schützen soll. Dabei sind der Aufnahmeraum 13 und der Airbag 14 in einem mittleren seitlichen Höhenbereich der Rückenlehne 2 bzw. des Lehnenrahmens 1 ausgebildet bzw. angeordnet und von dem nicht dargestellten Schaumteil überdeckt, das zumindest mittelbar von einem nicht dargestellten Bezug überzogen ist. Der Bezug weist in Aufblasrichtung des Airbags vor dem Airbag eine von dem Airbag zumindest mittelbar aufreißbare Aufreißnaht auf, die nicht dargestellt ist.
  • Die Durchgangsöffnung 3 im Lehnenrahmen 1 ist jeweils seitlich von einer Längsstrebe 15, 16 und oben und unten von jeweils einer die Längsstreben 15, 16 zumindest mittelbar verbindenden Querstrebe 17, 18 begrenzt. Dabei ist bei dem Ausführungsbeispiel die Durchgangsöffnung 3 im Lehnenrahmen 1 in einem mittleren Höhenbereich von den beiden Längsstreben 15, 16 des Lehnenrahmens 1 seitlich verengt.
  • Außerdem ist bei dem Ausführungsbeispiel mit der oberen Querstrebe 17 des Lehnenrahmens 1 ein Kopfstützenträger 19 lösbar oder einstückig verbunden, mit dem eine nicht dargestellte Kopfstütze verbunden oder verbindbar und/oder abzustützen ist.
  • Der Kopfstützenträger 19 weist bei dem Ausführungsbeispiel zwei mit einem seitlichen Abstand von der oberen Querstrebe 17 des Lehnenrahmens 1 nach oben abstehende Kopfstützen-Längsträger 20, 21 auf, die jeweils zumindest mittelbar entweder lösbar oder einstückig mit einer mittleren Kopfstützenplatte 22 verbunden sind, an der die nicht dargestellte Kopfstütze zumindest bereichsweise abgestützt ist.
  • Der Lehnenrahmen 1 aus Kunststoff ist bei dem Ausführungsbeispiel an wenigstens einem Bereich, der bei der Benutzung des Fahrzeugsitzes und/oder bei einem Unfall besonders belastet ist, durch wenigstens eine eingebettete Fasermatte und/oder ein Metallteil versteift.
  • Zur Abstützung des Lehnenrahmens 1 am Sitzteil 9 des Fahrzeugsitzes ist der Lehnenrahmen 1 jeweils in einem Seitenbereich mit den über eine untere Querstrebe 7 drehfest querverbundenen Lehnenrahmen-Tragteil 5, 6 fest oder lösbar, beispielsweise über Schrauben verbunden. Die Lehnenrahmen-Tragteile 5, 6 sind winkeleinstellbar und in der eingestellten Winkellage arretierbar mit dem hinteren Bereich des Sitzteiles 6 verbunden und ermöglichen dadurch ein winkelmäßiges Einstellen der Rückenlehne 2 auf den Sitzbenutzer und arretieren in der eingestellten Winkellage.
  • Der aus einem Kunststoff gefertigte und durch Fasern verstärkte Lehnenrahmen 1 weist einerseits eine hohe Belastungsfähigkeit und andererseits eine zumindest etwas elastische Verformbarkeit auf, die bei einer unfallbedingten Belastung der Rückenlehne 2 des Fahrzeugsitzes eine elastische Anpassung des Lehnenrahmens 1 an die Körperform des Sitzbenutzers ermöglicht. Die Belastungsfähigkeit des Lehnenrahmens 1 kann in Abhängigkeit von dem gewählten Kunststoff und durch eine Wahl und Anordnung der Fasern im Kunststoff an die zu erwartenden Belastungen angepasst sein, die bei einer normalen Benutzung des Fahrzeugsitzes und bei einem Unfall unterschiedlich wirken. Eine beispielsweise unfallbedingte Belastung der Rückenlehne 2 des Fahrzeugsitzes wird über die jeweils in einem Seitenbereich des Lehnenrahmens 1 mit dem Lehnenrahmen 1 fest oder lösbar verbundenen Lehnenrahmen-Tragteile 5, 6 in den jeweils zugeordneten hinteren Bereich des Sitzteiles 6 eingeleitet. Die seitlich gegenüber liegend jeweils mit dem Lehnenrahmen 1 verbundenen Lehnenrahmen-Tragteile 5, 6, die eine Winkelverstellung und Arretierung der Rückenlehne 2 gegenüber dem Sitzteil 6 des Fahrzeugsitzes ermöglichen, können beispielsweise aus einem Metall gefertigt sein, das eine hohe unfallbedingte Belastung aufnehmen kann. Die beispielsweise aus einem Metall gefertigten Lehnenrahmen-Tragteile 5, 6 können auch unfallbedingte Kräfte eines Sicherungsgurtes aufnehmen, der beispielsweise in einem oberen seitlichen Bereich der Rückenlehne 2 abgestützt oder umgelenkt ist. Die Form und der Querschnitt der Lehnenrahmen-Tragteile 5, 6 können nahezu beliebig vorgegeben werden.
  • Der durch Fasern verstärkte Kunststoff kann ein beliebiger Kunststoff und somit ein Thermoplast oder Duroplast oder Elastomer oder thermoplastisches Elastomer sein. Beispielsweise ist der Kunststoff der thermoplastische Kunststoff Polyamid 6, dem beispielsweise zur Verstärkung 40% Glasfasern beigefügt sind.
  • Die Erfindung ist selbstverständlich von dem einzigen Ausführungsbeispiel abweichend ausführbar. Der Fahrzeugsitz ist bei einem beliebigen Fahrzeug verwendbar. Die Rückenlehne des Fahrzeugsitzes kann über die seitlich symmetrisch oder unsymmetrisch gegenüber angeordneten Lehnenrahmen-Tragteile mittels einem beliebigen Mechanismus gegenüber dem Sitzteil des Fahrzeugsitzes winkeleinstellbar und in der eingestellten Winkellage arretierbar befestigt sein. Jedes Lehnenrahmen-Tragteil kann ein- oder mehrteilig aus wenigstens einem Material, beispielsweise Metall, gefertigt sein. Das in der Durchgangsöffnung des Lehnenrahmens angeordnete wenigstens eine Federelement kann beliebig, beispielsweise durch eine Federmatte gebildet und mit dem Lehnenrahmen fest oder lösbar verbunden sein. Der durch Fasern verstärkte Kunststoff kann ein beliebiger Kunststoff, beispielsweise ein Thermoplast oder Duroplast oder Elastomer oder thermoplastisches Elastomer sein. Die den Kunststoff verstärkenden Fasern können zumindest bereichsweise durch Basaltfasern, Borfasern, Glasfasern, Keramikfasern, Kieselsäurefasern, Stahl-Fasern, Aramidfasern, Kohlenstofffasern, Polyester-Fasern, Nylon-Fasern, Polyethylen-Fasern, Plexiglas-Fasern, Holzfasern, Flachs-Fasern, Hanf-Fasern oder Sisalfasern gebildet sein. Die Fasern können zumindest bereichsweise ein Gewebe, Gelege, Multiaxialgelege, Gesticke, Geflecht, Vlies oder eine Matte oder einen Feinschnitt bilden und/oder zumindest bereichsweise durch Kurz- oder Lang- oder Endlosfasern gebildet sein. Die Fasern im Kunststoff oder zusätzliche Fasern oder Fasermatten im Kunststoff können an besonders belasteten Stellen angeordnet und beispielsweise lokal durch Metallteile verstärkt sein. Der Lehnenrahmen kann nach seiner Fertigung einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein. Vorzugsweise ist der Lehnenrahmen über den Umfang der Durchgangsöffnung geschlossen ausgebildet. Zur Versteifung des Lehnenrahmens insbesondere an besonders belasteten Bereichen, kann der Lehnenrahmen zumindest bereichsweise Versteifungsrippen aufweisen, die eventuell zumindest bereichsweise über Querrippen verbunden sind und beispielsweise mit diesen zumindest bereichsweise an einer Seite offene Versteifungswaben bilden. Die Versteifungsrippen und Querrippen können einen beliebigen, beispielsweise zumindest bereichsweise geraden, ein- oder mehrfach abgewinkelten oder gekrümmten Verlauf aufweisen. Der Lehnenrahmen aus Kunststoff und die Lehnenrahmen-Tragteile können überraschend so belastbar ausgebildet sein, dass der Lehnenrahmen einen Airbag und/oder einen Sicherungsgurt abstützen kann, der beispielsweise in einem oberen seitlichen Bereich der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes umgelenkt ist. Der Airbag kann beispielsweise an seiner zur benachbarten Fahrzeugaußenseite nahen Rahmeninnenseite einen Aufnahmeraum für den Airbag bilden, der bei einem Unfall aufgeblasen den Sitzbenutzer schützen kann. Der Lehnenrahmen und das wenigstens eine Federelement in der Durchgangsöffnung des Lehnenrahmens können zumindest an der in normaler Fahrtrichtung vorderen Seite von wenigstens einem Schaumteil überdeckt sein, das zumindest mittelbar von einem Bezug überzogen ist. Ein zumindest bereichsweiser Austritt des bei einem Unfall aufblasbaren Airbags aus dem Aufnahmeraum im Lehnenrahmen kann auf unterschiedliche Weise beispielsweise durch die Ausbildung einer von dem Airbag zumindest mittelbar aufreißbaren Aufreißnaht im Bezug ermöglicht sein. An dem oberen Bereich des Lehnenrahmens kann in beliebiger Weise eine Kopfstütze oder ein Kopfstützenträger, an dem eine Kopfstütze zu befestigen oder abzustützen ist, lösbar oder ortsfest befestigt sein. Der durch Fasern verstärkte Kunststoff kann beispielsweise an wenigsten einem sichtbaren Oberflächenbereich eine Narbung aufweisen. Durch die Verwendung eines durch Fasern verstärkten Kunststoffes für den Lehnenrahmen und die Abstützung des Lehnenrahmens am Sitzteil über jeweils in einem Seitenbereich mit dem Lehnenrahmen verbundene Lehnenrahmen-Tragteile weist der Fahrzeugsitz keine wesentliche Temperaturabhängigkeit auf und kann mit einem geringen Aufwand in Großserie gefertigt werden. Der Fahrzeugsitz ist in sehr unterschiedlichen Formen beispielsweise ähnlich wie ein Schalensitz zu gestalten, wobei das Gewicht des Fahrzeugsitzes gering gehalten werden kann. Mit dem Fahrzeugsitz können alle derzeitigen und in der überschaubaren Zukunft kommenden gesetzlichen Anforderungen, beispielsweise auch Crashanforderungen bezüglich Whiplash und einer Airbagentfaltung, erfüllt werden. Bei einem unfallbedingten Aufprall beispielsweise eines Kraftfahrzeugs von hinten, schützt der Fahrzeugsitz den Sitzbenutzer unabhängig davon, ob das Kraftfahrzeug mit einer geringeren oder höheren Geschwindigkeit aufprallt, dadurch, dass der Sitzbenutzer mit einem Rückenbereich gegen die Widerstandskraft des wenigstens einen Federelements in der Durchgangsöffnung bis zum Anliegen anderer Rückenbereiche des Sitzbenutzers an wenigstens einem von dem Lehnenrahmen gestützten Bereich der Rückenlehne zumindest etwas in die Durchgangsöffnung im Lehnenrahmen eintauchen kann und sich dabei der Lehnenrahmen elastisch an den Rückenbereich des Sitzbenutzers anpasst. Auf diese Weise wird erreicht, dass bei dem unfallbedingten Aufprall beispielsweise eines anderen Kraftfahrzeugs von hinten der Kopf und Oberkörper des Sitzbenutzers in etwa gleicher Weise mit einer etwa gleichen Beschleunigung und Geschwindigkeit gegen die Rückenlehne des Fahrzeugsitzes und eventuell zurück katapultiert werden, so dass bei dem unfallbedingten Aufprall ein Whiplash-Effekt bzw. eine Scherbelastung der Halswirbel des Sitzbenutzers auf passive Weise vermieden oder wesentlich reduziert ist, die eine Schädigung der Halswirbel des Sitzbenutzers bzw. ein Halswirbelsyndrom verursachen könnte. Durch diese passive Maßnahme ist eine aufwendige aktive Kopfstütze am Fahrzeugsitz zur Vermeidung von unfallbedingten Verletzungen im Halsbereich eines Sitzbenutzers nicht erforderlich. Eine weitere Energieaufnahme und Weiterleitung der Aufprallenergie in das Sitzteil des Fahrzeugsitzes erfolgt über die vorzugsweise steifer ausgebildeten Lehnenrahmen-Tragteile, die jeweils in einem Seitenbereich mit dem Lehnenrahmen winkeleinstellbar verbunden und in der eingestellten Winkellage arretierbar sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102009016888 A1 [0002]

Claims (14)

  1. Fahrzeugsitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einer Rückenlehne, die an einem Sitzteil winkeleinstellbar befestigt ist und einen Lehnenrahmen mit einer Durchgangsöffnung aufweist, in der wenigstens ein Federelement angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Lehnenrahmen (1) im Wesentlichen aus einem durch Fasern verstärkten Kunststoff gefertigt und jeweils in einem Seitenbereich mit einem Lehnenrahmen-Tragteil (5, 6) fest oder lösbar verbunden ist, das winkeleinstellbar und in der eingestellten Winkellage arretierbar mit dem hinteren Bereich des Sitzteiles (9) verbunden ist.
  2. Fahrzeugsitz nach Anspruche 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lehnenrahmen (1) nach seiner Fertigung im Wesentlichen einteilig und über den Umfang der Durchgangsöffnung (3) geschlossen ausgebildet ist.
  3. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Lehnenrahmen (1) zumindest bereichsweise Versteifungsrippen (10) aufweist, oder zusätzlich die Versteifungsrippen (10) zumindest bereichsweise über Querrippen (11) verbunden sind, oder zusätzlich die Versteifungsrippen (10) und Querrippen (11) zumindest jeweils an einer Seite offene Versteifungswaben (12) bilden.
  4. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern zumindest bereichsweise durch Basaltfasern, Borfasern, Glasfasern, Keramikfasern, Kieselsäurefasern, Stahl-Fasern, Aramidfasern, Kohlenstofffasern, Polyester-Fasern, Nylon-Fasern, Polyethylen-Fasern, Plexiglas-Fasern, Holzfasern, Flachs-Fasern, Hanf-Fasern oder Sisalfasern gebildet sind, oder zusätzlich zumindest bereichsweise ein Gewebe, Gelege, Multiaxialgelege, Gesticke, Geflecht, Vlies oder eine Matte oder einen Feinschnitt bilden und/oder zumindest bereichsweise durch Kurz- oder Lang- oder Endlosfasern gebildet sind.
  5. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Lehnenrahmen (1) an seiner zur benachbarten Fahrzeugaußenseite nahen Rahmeninnenseite einen Aufnahmeraum (13) für einen Airbag (14) bildet.
  6. Fahrzeugsitz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeraum (13) und der Airbag (14) in einem mittleren seitlichen Höhenbereich der Rückenlehne (2) ausgebildet bzw. angeordnet und von einem Schaumteil überdeckt sind, das zumindest mittelbar von einem Bezug überzogen ist.
  7. Fahrzeugsitz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Bezug in der Aufblasrichtung des Airbags (14) vor dem Airbag (14) eine von dem Airbag (14) zumindest mittelbar aufreißbare Aufreißnaht aufweist.
  8. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsöffnung (3) im Lehnenrahmen (1) jeweils seitlich von einer Längsstrebe (15, 16) und oben und unten von jeweils einer die Längsstreben (15, 16) zumindest mittelbar verbindenden Querstrebe (17, 18) begrenzt ist.
  9. Fahrzeugsitz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Längsstreben (15, 16) des Lehnenrahmens (1) die Durchgangsöffnung (3) in einem mittleren Höhenbereich jeweils seitlich verengen.
  10. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils oberhalb der Durchgangsöffnung (3) mit dem Lehnenrahmen (1) oder gegebenenfalls mit der oberen Querstrebe (17) des Lehnenrahmens (1) ein Kopfstützenträger (19) lösbar befestigt oder einstückig verbunden ist, mit dem eine Kopfstütze verbunden oder verbindbar ist.
  11. Fahrzeugsitz nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfstützenträger (19) zwei mit einem seitlichen Abstand von der oberen Querstrebe (17) des Lehnenrahmens (1) nach oben abstehende Kopfstützen-Längsträger (20, 21) aufweist, die jeweils zumindest mittelbar entweder lösbar oder einstückig mit einer Kopfstützenplatte (22) verbunden sind, an der die Kopfstütze zumindest bereichsweise abgestützt ist.
  12. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Lehnenrahmen (1) aus Kunststoff an wenigstens einem Bereich, der bei der Benutzung des Fahrzeugsitzes und/oder bei einem Unfall besonders belastet ist, durch ein Metallteil versteift ist.
  13. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Lehnenrahmen (1) jeweils in einem Seitenbereich mit einem Lehnenrahmen-Tragteil (5, 6) fest oder lösbar verbunden ist, das winkeleinstellbar und in der eingestellten Winkellage arretierbar mit dem hinteren Bereich des Sitzteiles (9) verbunden ist.
  14. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der durch Fasern verstärkte Kunststoff ein Thermoplast oder Duroplast oder Elastomer oder thermoplastisches Elastomer ist.
DE201110087054 2011-11-24 2011-11-24 Fahrzeugsitz, insbesondere für ein Kraftfahrzeug Pending DE102011087054A1 (de)

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