DE19902499A1 - Verfahren zum Herstellen einer Kontaktanordnung für eine Vakuumschaltröhre - Google Patents
Verfahren zum Herstellen einer Kontaktanordnung für eine VakuumschaltröhreInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Kontaktanordnung, umfassend einen Kontaktträger und ein mit diesem verbundenes Kontaktstück, als Hubleiter oder Festleiter für eine Vakuumschaltröhre, wobei der Kontaktträger aus Kupfer und das Kontaktstück aus einem abbrandfesten elektrisch leitfähigen Material, enthaltend Kupfer und mindestens eine Metallkomponente mit einem Schmelzpunkt oberhalb 1400 DEG C besteht, wobei für das Kontaktstück ein Rohling aus einer gesinterten Metallmatrix, deren Schmelzpunkt oberhalb 1400 DEG C liegt, verwendet wird, und dieser Rohling in eine der kompletten Form der Kontaktanordnung aus Kontaktstück und Kontaktträger, wie einem Hubleiter oder Festleiter entsprechende Gießform eingebracht wird, dann die Gießform mit Kupferpulver aufgefüllt wird und im Vakuum auf die Schmelztemperatur des Kupferpulvers erhitzt wird, wobei ein Teil des schmelzflüssigen Kupfers in den Rohling infiltriert und der verbleibende Teil des schmelzflüssigen Kupfers den Kontaktträger der Kontaktanordnung, wie eines Halbleiters oder Festleiters ausbildet, und die so gebildete einstückige Kontaktanordnung beispielsweise in der Gestalt eines Hubleiters oder Festleiters nach dem Abkühlen und Erstarren aus der Gießform entnommen wird.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer
Kontaktanordnung, umfassend einen Kontaktträger und ein mit
diesem verbundenes Kontaktstück als Hubleiter oder Festleiter
für eine Vakuumschaltröhre, wobei der Kontaktträger aus Kupfer
und das Kontaktstück aus einem abbrandfesten elektrisch
leitfähigen Material, enthaltend Kupfer und mindestens eine
Metallkomponente mit einem Schmelzpunkt oberhalb 1400°C
besteht.
Kontaktanordnungen in Gestalt von Hubleitern und Festleitern
für eine Vakuumschaltröhre mit einem Kontaktträger aus
elektrisch gut leitendem Material, wie Kupfer, und einem
Kontaktstück aus abbrandfestem Material, das elektrisch etwas
weniger gut leitend ist als der Kontaktträger, wobei eine
Metallkomponente Kupfer und mindestens eine Metallkomponente
mit einem Schmelzpunkt oberhalb 1400°C vorhanden ist,
beispielsweise Kupfer-Chrom, sind bekannt, wozu beispielsweise
auf die DE 195 34 398 A1, DE 44 47 391 C1 und DE 196 32 573 A1
verwiesen wird.
Bei einer bekannten Herstellungsweise werden der Kontaktträger
und das Kontaktstück separat gefertigt und nachfolgend
vereinigt, beispielsweise durch Verlöten unter Zwischenlage
einer Lötscheibe oder Lötfolie. Die hierbei entstehenden
Verbindungsstellen bewirken eine zusätzliche Strom- bzw.
Wärmeübergangsstelle, des weiteren kann es zu
Benetzungsfehlstellen im Verbindungsbereich kommen, die
ebenfalls zu einem erhöhten Übergangswiderstand führen. Das
Auftragen der Lötscheibe oder Lötfolie und richtige Plazieren
derselben für den Lötvorgang, um ein Verrutschen der
miteinander zu verbindenden Teile zu vermeiden, ist mit
erhöhtem Aufwand insbesondere bei hängender Position des
Kontaktstückes während des Lötvorganges verbunden.
Eine bekannte Herstellungsweise der Kontaktstücke wird
beispielsweise wie in der DE 44 47 391 beschrieben, wobei für
den Kontaktwerkstoff des Kontaktstückes eine gesinterte
Metallmatrix hergestellt wird, deren Hauptkomponente aus
Wolfram, Molybdän, Chrom, Nickel oder Eisen besteht, und die
dann anschließend mit einer Tränksubstanz aus einem gut
elektrisch leitenden Material, wie Kupfer, Silber oder deren
Legierungen, getränkt wird, wobei das Tränken in einem
Hochvakuumofen stattfindet. Die so gefertigten Kontaktstücke
oder Kontaktwerkstoffe werden dann anschließend durch
Verbinden mit einem Kontaktträger zu der jeweils gewünschten
Kontaktanordnung weiterverarbeitet. Hierfür ist meistens eine
Bearbeitung des Kontaktstückes bzw. Kontaktträgers für die
gegenseitige formschlüssige Aufnahme erforderlich, des
weiteren ist es in vielen Fällen erforderlich, daß der das
Kontaktstück aufnehmende Kontaktträger aus einem gasarmen
Kupfer oder Kupferlegierung, wie OFHC-Kupfer, gefertigt werden
muß.
Des weiteren ist die Herstellung von Kontaktwerkstoffen für
Kontaktstücke für Kontaktanordnungen von Vakuumschaltern,
enthaltend eine gesinterte Metallmatrix, die anschließend mit
einer Tränksubstanz aus Kupfer, Silber oder deren Legierungen
getränkt wird, beispielsweise in der DE 22 S4 623 A1,
DE 22 40 493 A1 und DE 23 57 333 A1 beschrieben.
Aus der DE 196 32 573 ist bereits ein Verfahren zum Herstellen
einer Kontaktanordnung, umfassend einen Kontaktträger und ein
Kontaktstück in einstückiger Weise, beschrieben, wobei zuerst
ein Kontaktträger aus elektrisch gut leitendem Material, wie
zum Beispiel Kupfer, hergestellt wird, und der Kontaktträger
anschließend unter Vakuum in dem Bereich, in dem das
Kontaktstück anschließen soll, mittels einer Wärmequelle
aufgeschmolzen wird und in diese Kupferschmelze ein Pulver aus
einem elektrisch weniger gut leitendem Material, zum Beispiel
aus Chrom, eingegeben wird und danach die so hergestellte
Kontaktanordnung abgekühlt wird. Bei dieser Art der
Herstellung des Kontaktstückbereiches an dem Kontaktträger ist
die Herstellung einer gleichmäßigen homogenen Durchdringung
des das Kontaktstück bildenden Materials mit dem
aufgeschmolzenen Kupfer des Kontaktträgers problematisch. Auch
das Herstellen gleichmäßiger Schichten ist schwierig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein preiswertes und
wirtschaftliches Verfahren zum Herstellen einer
Kontaktanordnung aus einem Kontaktträger aus Kupfer,
insbesondere auch aus preiswertem Elektrolytkupfer und einem
abbrandfesten Kontaktstück zu schaffen, bei dem nur noch eine
geringfügige Nachbearbeitung erforderlich ist und definierte
Verhältnisse bezüglich der Schichtdicke und Gleichmäßigkeit
des Kontaktstückes und dessen Form möglich sind und ein
homogener gleichmäßiger Übergang und Verbindung vom
Kontaktstück zum Kontaktträger erzeugt wird.
Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe bei einem
gattungsgemäßen Verfahren gemäß Patentanspruch 1 dadurch, daß
für das Kontaktstück ein Rohling aus einer gesinterten Metallmatrix, deren Schmelzpunkt oberhalb 1400°C liegt, verwendet wird, und
dieser Rohling in eine der Form der Kontaktanordnung aus Kontaktstück und Kontaktträger einer einen Hubleiter oder Festleiter entsprechende Gießform eingebracht wird,
dann die Gießform mit Kupferpulver aufgefüllt wird und
im Vakuum auf die Schmelztemperatur des Kupferpulvers erhitzt wird, wobei ein Teil des schmelzflüssigen Kupfers in den Rohling infiltriert und der verbleibende Teil des schmelzflüssigen Kupfers den Kontaktträger der Kontaktanordnung, wie eines Hubleiters oder Festleiters, ausbildet,
und die so gebildete einstückige Kontaktanordnung beispielsweise in der Gestalt eines Hubleiters oder Festleiters nach dem Abkühlen und Erstarren aus der Gießform entnommen wird.
für das Kontaktstück ein Rohling aus einer gesinterten Metallmatrix, deren Schmelzpunkt oberhalb 1400°C liegt, verwendet wird, und
dieser Rohling in eine der Form der Kontaktanordnung aus Kontaktstück und Kontaktträger einer einen Hubleiter oder Festleiter entsprechende Gießform eingebracht wird,
dann die Gießform mit Kupferpulver aufgefüllt wird und
im Vakuum auf die Schmelztemperatur des Kupferpulvers erhitzt wird, wobei ein Teil des schmelzflüssigen Kupfers in den Rohling infiltriert und der verbleibende Teil des schmelzflüssigen Kupfers den Kontaktträger der Kontaktanordnung, wie eines Hubleiters oder Festleiters, ausbildet,
und die so gebildete einstückige Kontaktanordnung beispielsweise in der Gestalt eines Hubleiters oder Festleiters nach dem Abkühlen und Erstarren aus der Gießform entnommen wird.
Die Erfindung ermöglicht die Herstellung der Kontaktanordnung
in zwei Hauptschritten, nämlich zum einen die Herstellung
eines Rohlings für das Kontaktstück in Gestalt einer
gesinterten Metallmatrix. Der Rohling ist porös. In dem
zweiten erfindungsgemäßen Verfahrensschritt wird die
Herstellung des Kontaktträgers und seiner Form zugleich mit
der Tränkung der gesinterten Metallmatrix des Kontaktstückes
in einem Verfahrensschritt durchgeführt, so daß eine
einstückige integrierte Kontaktanordnung aus Kontaktträger und
Kontaktstück entsteht. Zugleich mit der Herstellung des
Kontaktträgers wird der Rohling zu dem Kontaktstück
komplettiert und des weiteren zugleich der Verbund von
Kontaktstück und Kontaktträger erzeugt und die einstückige
Kontaktanordnung erhalten. Diese integrierte Kontaktanordnung,
die die Form eines Hubleiters oder eines Festleiters bzw. jede
gewünschte Form eines Leiters aufweisen kann, kann ohne
umfangreiche Nacharbeit zum Beispiel in eine Vakuumschaltröhre
eingebaut werden. Die Nacharbeit beschränkt sich im
wesentlichen auf eine Nacharbeit und Paßarbeit im Bereich der
Oberflächen der Kontaktstücke.
Das erfindungsgemäße Verfahren hat den Vorteil, daß ein
Lotmaterial und auch der Vorgang des Verbindens von separat
hergestelltem Kontaktstück mit einem separat hergestellten
Kontaktträger entfällt. Darüber hinaus ist die Herstellung des
Kontaktträgers als fertiger Gießling wesentlich preiswerter
als die Herstellung aus einem Rohgießling, der nachträglich
bearbeitet werden muß, wie durch Drehen und zusätzlich
aufwendige Reinigung. Das erfindungsgemäße Verfahren
ermöglicht eine absolut vollflächige Verbindung des
Kontaktträgers mit dem Kontaktstück über die einheitliche
Kupferschmelze. Darüber hinaus kann das erfindungsgemäße
Verfahren mit preiswertem Elektrolytkupfer für die Herstellung
der Kontaktanordnung durchgeführt werden.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind den kennzeichnenden Merkmalen der Unteransprüche
entnehmbar. Für das erfindungsgemäße Verfahren wird bevorzugt
ein Rohling eingesetzt, der das spätere Kontaktstück an der
Kontaktanordnung bildet, der aus einem Metallpulver oder -pulver
mischung, enthaltend Chrom, Eisen, Kobalt, Wolfram,
Wolframcarbid, Molybdän, Nickel, Zirkon und/oder Titan,
hergestellt wird, wobei das Metallpulver zuerst zu einem
Formkörper kalt verpreßt wird und danach der Formkörper durch
Zufuhr von Wärme zu dem Rohling gesintert wird, d. h. die
Metallmatrix hergestellt wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung
beispielhaft erläutert. Es zeigen
Fig. 1a einen Hubleiter für eine Vakuumschaltröhre
schematisch im Längsschnitt,
Fig. 1b einen Festleiter für eine Vakuumschaltröhre
schematisch im Längsschnitt,
Fig. 2 einen Rohling für das Kontaktstück nach Fig. 1a,
1b,
Fig. 3 einen schematischen Schnitt durch eine Gießform
für einen Festleiter gemäß Fig. 1b.
Die in der Fig. 1a und 1b dargestellten Kontaktanordnungen
sind in Gestalt des Hubleiters 1 bzw. des Festleiters 2 für
den Einsatz in einer Vakuumschaltröhre ausgebildet und sind
mit ihrem Kontaktstücken 11, 21 einander zugewandt
dargestellt, wie sie auch in einer Vakuumschaltröhre einander
zugeordnet sind. Jede Kontaktanordnung weist einen
Kontaktträger 10 bzw. 20 für die die Kontaktfläche bildenden
Kontaktstücke 11 bzw. 21 auf. Die Kontaktträger 10 bzw. 20 der
Kontaktanordnungen 1 bzw. 2 sind entsprechend ihrer Funktion
und Anordnung in einer Vakuumschaltröhre gestaltet. Die
Kontakträger 10, 20 der Kontaktanordnung 1, 2 sind aus einem
gut leitenden elektrischen Material, vorzugsweise Kupfer,
bevorzugt Elektrolytkupfer, hergestellt.
Die Kontaktstücke 11, 21 sind weniger gut elektrisch leitend
als die Kontaktträgerbereiche 10, 20 ausgebildet, da sie als
schaltende Oberflächenschicht entsprechende Anforderungen nach
hohem Stromschaltvermögen, guter dielektrischer Festigkeit,
hoher Lebensdauer und niedrigem Abbrand sowie ausreichend
geringen Schweißkräften erfüllen müssen. Die Kontaktstücke
umfassen daher eine gesinterte Metallmatrix beispielsweise auf
Chrombasis, die integral mit dem Material der
Kontaktträgerbereiche 10, 20 durchtränkt ist. Auf diese Weise
entstehen einstückige Kontaktanordnungen 1, 2 mit einem
integrierten Kontaktstückbereich 11, 21.
Die Herstellung der integrierten einstückigen Kontaktanordnung
erfolgt in der Weise, daß zuerst ein Rohling 21a, siehe Fig. 2,
aus einer gesinterten Metallmatrix, beispielsweise auf
Basis Chrom oder Eisen, Kobalt, Wolfram, Wolframcarbid oder
Molybdän oder Kombinationen solcher Metalle, in bekannter
Weise hergestellt wird. Hierbei wird ein poröser Körper aus
hochschmelzenden Metallen erhalten. Ein solcher Rohling 21a
aus einer gesinterten Metallmatrix, beispielsweise Chrom, wird
dann, siehe Fig. 3, in die mehrteilige Gießform 3, die die
äußere Kontur einer Kontaktanordnung, hier der
Kontaktanordnung 2 gemäß Fig. 1b, aufweist, eingelegt. Dann
wird die Gießform, d. h. der verbleibende Hohlraum mit
Kupferpulver 4 aufgefüllt. Danach wird die Gießform in einem
Hochvakuumofen auf Schmelztemperatur des Kupferpulvers
erhitzt, wobei das geschmolzene Kupferpulver zum einen in das
Metallgerüst des Rohlings 21a infiltriert und im übrigen den
Gießhohlraum ausfüllt. Nach dem Erstarren der Kupferschmelze
kann die so hergestellte nunmehr einstückige Kontaktanordnung
mit Kontaktträgerbereich 20 und Kontaktstückbereich 21, siehe
Fig. 1b, aus der Gießform entnommen werden. Es sind nur noch
geringe Nacharbeiten vorzugsweise im Bereich der Oberfläche
des Kontaktstückes 21 erforderlich.
Es ist auch möglich, daß nach dem Einsetzen des Rohlings 21a
für die Tränkung des Kontaktstückbereiches von
Kontaktstückbereich und Kontaktträger unterschiedlich
zusammengesetzte elektrisch leitende Metallpulver aufgestreut
werden, zum Beispiel eine Kupfersilber-Pulverschicht
aufgestreut wird, die ausreicht, um nach dem Anschmelzen den
Rohling 21a zu infiltrieren und erst hierauf für die
Ausbildung des übrigen Bereiches des Kontaktträgers die
Gießform mit Kupferpulver aufgefüllt wird.
Claims (4)
1. Verfahren zum Herstellen einer Kontaktanordnung, umfassend
einen Kontaktträger und ein mit diesem verbundes
Kontaktstück, als Hubleiter oder Festleiter für eine
Vakuumschaltröhre, wobei der Kontaktträger aus Kupfer und
das Kontaktstück aus einem abbrandfesten elektrisch
leitfähigen Material, enthaltend Kupfer und mindestens
eine Metallkomponente mit einem Schmelzpunkt oberhalb
1400°C besteht, dadurch gekennzeichnet, daß
für das Kontaktstück ein Rohling aus einer gesinterten Metallmatrix, deren Schmelzpunkt oberhalb 1400°C liegt, verwendet wird, und
dieser Rohling in eine der Form der Kontaktanordnung aus Kontaktstück und Kontaktträger, wie einem Hubleiter oder Festleiter entsprechende Gießform eingebracht wird,
dann die Gießform mit Kupferpulver aufgefüllt wird und
im Vakuum auf die Schmelztemperatur des Kupferpulvers erhitzt wird, wobei ein Teil des schmelzflüssigen Kupfers in den Rohling infiltriert und der verbleibende Teil des schmelzflüssigen Kupfers den Kontaktträger der Kontaktanordnung, wie eines Hubleiters oder Festleiters ausbildet,
und die so gebildete einstückige Kontaktanordnung beispielsweise in der Gestalt eines Hubleiters oder Festleiters nach dem Abkühlen und Erstarren aus der Gießform entnommen wird.
für das Kontaktstück ein Rohling aus einer gesinterten Metallmatrix, deren Schmelzpunkt oberhalb 1400°C liegt, verwendet wird, und
dieser Rohling in eine der Form der Kontaktanordnung aus Kontaktstück und Kontaktträger, wie einem Hubleiter oder Festleiter entsprechende Gießform eingebracht wird,
dann die Gießform mit Kupferpulver aufgefüllt wird und
im Vakuum auf die Schmelztemperatur des Kupferpulvers erhitzt wird, wobei ein Teil des schmelzflüssigen Kupfers in den Rohling infiltriert und der verbleibende Teil des schmelzflüssigen Kupfers den Kontaktträger der Kontaktanordnung, wie eines Hubleiters oder Festleiters ausbildet,
und die so gebildete einstückige Kontaktanordnung beispielsweise in der Gestalt eines Hubleiters oder Festleiters nach dem Abkühlen und Erstarren aus der Gießform entnommen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die aus der Gießform
entnommene Kontaktanordnung fertig bearbeitet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des das
Kontaktstück bildenden Teils der Kontaktanordnung
nachgearbeitet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rohling aus einem
Metallpulver oder Metallpulvermischung enthaltend Chrom,
Eisen, Kobalt, Wolfram, Wolframcarbid, Molybdän, Nickel,
Zirkon und/oder Titan hergestellt wird, die zuerst zu
einem Formkörper kalt verpreßt wird und danach der
Formkörper durch Zufuhr von Wärme zu dem Rohling gesintert
wird.
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
D2 | Grant after examination | ||
8363 | Opposition against the patent | ||
8331 | Complete revocation |