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Die Erfindung betrifft eine Zusatzeinrichtung für ein Druckwerk,
die in einer Arbeitsposition an das Druckwerk angestellt und in
mindestens einer Wartungsposition aus dem Bereich des Druckwerks
entfernt ist, wobei die Zusatzeinrichtung mittels eines Schwenkmechanismus
an der Druckmaschine befestigt ist.
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Da der Bauraum von Druckwerken, vor
allem bei Offsetdruckmaschinen für
zahlreiche notwendige Druckwerksbestandteile wie das Farbwerk und
in der Regel auch das Feuchtwerk benötigt wird, ist es oft nicht
möglich
Zusatzeinrichtungen fest zu installieren. Daher besteht das Bedürfnis nach
Zusatzeinrichtungen, die wahlweise angestellt, jedoch für Wartungsarbeiten,
Druckplatten- oder Farbwechsel entfernt werden können, um diese notwendigen
Arbeiten am Druckwerk vornehmen zu können.
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Die
US 5 630 363 A schlägt vor, eine solche Zusatzeinrichtung
an einem auf der Oberseite des Druckwerks befestigten Schwenkarm
anzuordnen, um sie über
das Druckwerk schwenken zu können. Dieser
Lösung
steht jedoch entgegen, daß der
Raum an der Oberseite des Druckwerks oft nicht zur Verfügung steht,
weil sich dort bereits andere Einrichtungen befinden; oder der Raum
für solche
frei gehalten werden muß.
Im Übrigen
erschwert die vorgeschlagene Lösung
die Zugänglichkeit
zum Farbwerk und kann mit Druckplattenwechseleinrichtungen kollidieren.
Eine derartige Schwenkung einer Zusatzeinrichtung nach oben benötigt viel
Raum oberhalb der Maschine und könnte
in niedrigen Räumen
nicht eingesetzt werden.
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Aus der
DE 34 07 681 C2 ist ebenfalls
eine Zusatzeinrichtung für
eine Druckmaschine bekannt, wonach eine Eindruck- und Nummeriervorrichtung an
einen Gegendruckzylinder anstellbar ist. Diese Vorrichtung besteht
im Wesentlichen aus zwei Teilen (Eindruckvorrichtung- und Farbwerk)
die getrennt voneinander schwenkbar sind. So wird das Farbwerk an
Schwenkarmen befestigt in eine Position oberhalb des Druckwerks
verschwenkt. Die Eindruckvorrichtung wird zunächst vom Gegendruckzylinder
parallel weggeschwenkt, und kann danach auf einer Traverse seitlich
verschoben.
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Der Nachteil dieser Lösung liegt
neben dem bereits dargelegten erhöhten Platzbedarf oberhalb der
Maschine noch zusätzlich
in dem seitlich der Druckmaschine erforderlichen Platz.
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Weiterhin ist aus dem Stand der Technik
die
DE 84 34 012 U1 bekannt.
Entsprechend einem Lösungsvorschlag
kann die Zusatzeinrichtung mittels einer drehbaren Lagerung an einer
der Seitenwände des
Druckwerks in horizontale Richtung geschwenkt werden. Nachteilig
an dieser Lösung
ist ein zusätzlicher
Platzbedarf der bei abgeschwenkter Zusatzeinrichtung benötigt wird,
indem die Zusatzeinrichtung in voller Länge aus dem Bereich der Druckmaschine herausragt.
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Aus der
US 4,727,807 ist eine Vorrichtung zum
automatischen Aufziehen und Entfernen von Druckplatten bekannt.
Diese Vorrichtung ist seitlich verfahrbar vor dem Druckwerk angeordnet,
wobei ein Schwenkarm eine Druckplatte zum Plattenzylinder bringt
bzw. von dort entfernt.
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Ausgehend von dem gattungsbildenden Stand
der Technik gemäß
DE 34 07 681 C2 liegt
der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, eine Zusatzeinrichtung
der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß sie innerhalb
kürzester
Zeit in einen Bereich der Druckmaschine verbracht werden kann, in
dem sie die vorzunehmenden Arbeiten am Druckwerk nicht stört, in dem
der erforderliche Raum vorhanden ist und auch für weitere Zusatzeinrichtungen nicht
freigehalten werden muß.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen 2-14.
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Durch die erfindungsgemäße Lösung ist
es möglich,
die Zusatzeinrichtung je nach Bedarf in eine von zwei Wartepositionen
zu verbringen. Für
viele Arbeiten am Druckwerk, insbesondere für den Druckplattenwechsel,
reicht eine horizontale Verschiebung der Zusatzeinrichtung aus.
Durch diese horizontale Verschiebung wird die Zusatzeinrichtung
parallel zu den Zylindern von diesen weg bewegt. Folgt bei einer Mehrfarbendruckmaschine
ein weiteres Druckwerk, so wird die Zusatzeinrichtung in den Gang
zwischen den Druckwerken hineinbewegt. Die horizontale Verschiebung
benötigt
nur eine äußerst kurze
Zeit, so daß die
Maschinenstillstandszeit, zum Beispiel für den Druckplattenwechsel,
nicht verlängert
wird, und es daher zu keiner Beeinträchtigung der wirtschaftlichen
Rentabilität
der Maschine kommt. Für
größere Wartungsarbeiten,
wie die Reinigung des Druckwerks, Gummituchwechsel usw. kann die
Zusatzeinrichtung in einen Bereich verbracht werden, in dem sie
für diese
Arbeiten völlig
aus dem Weg ist und in dem weder Kollisionsprobleme mit anderen
Zusatzeinrichtungen auftreten, noch der Raum von diesen eingenommen
wird bzw. für
solche freigehalten werden muß.
Durch den erfindungsgemäßen Vorschlag entsteht
kein weiterer Raumbedarf oberhalb des Druckwerks, so daß es möglich ist,
eine Maschinenhöhe
von ca. 2,60 m auch bei großen
Druckmaschinen einzuhalten, so daß diese auch in Druckereien mit
geringer Deckenhöhe
eingesetzt werden können.
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Dadurch, daß sowohl eine Horizontalverschiebung
wie eine Schwenkung der Zusatzeinrichtung möglich sind, ist es kein Problem,
wenn eine Zusatzeinrichtung in das Druckwerk eingreift. Die erfindungsgemäße Lösung bietet
die Möglichkeit,
daß die Zusatzeinrichtung
vor der Schwenkung in die Vertikalposition horizontal mindestens
soweit verschoben wird, daß sie
nicht mehr in das Druckwerk eingreift.
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Zweckmäßigerweise wird vorgeschlagen, daß der Schwenkmechanismus
und die Linearführung
an der Seitenwand der Antriebsseite angeordnet sind. Dadurch wird
die Bedienseite freigehalten, die weggeschwenkte Zusatzeinrichtung
stört am
wenigsten und ist auch nicht im Weg, wenn eine Bedienperson zwischen
die Druckwerke treten will.
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Insbesondere, wenn es sich bei Zusatzeinrichtungen
um Bebilderungseinrichtungen handelt, müssen solche Zusatzeinrichtungen äußerst exakt positioniert
werden, damit eine derartige Bebilderung mit dem Maschinenregister übereinstimmt.
Deshalb wird vorgeschlagen, daß die
Zusatzeinrichtung mittels einer Zentriereinrichtung exakt in der
Arbeitsposition positionierbar ist. Weiterhin kann vorgesehen sein,
daß eine
Verriegelungseinrichtung die Zusatzeinrichtung mit einer Haltekraft
in der zentrierten Stellung arretiert. Dadurch ist jegliche Relativbewegung zwischen
der Bebilderungseinrichtung und beispielsweise dem Plattenzylinder
ausgeschlossen, auch Schwingungen können nicht zu einer solchen
Relativbewegung führen.
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Eine Ausführungsform sieht vor, daß die Zentriereinrichtung
mindestens einen in ein Prisma eingreifenden Bolzen aufweist. Durch
die horizontale Ausrichtung von Prisma und Bolzen kann eine exakte horizontale
Positionierung erreicht werden, auf die es insbesondere bei Bebilderungseinheiten
ankommt. Für
eine exakte Ausrichtung in der Senkrechten kann vorgesehen sein,
daß die
Zentriereinrichtung zusätzlich
mindestens einen Anschlag aufweist. Dieser ist zweckmäßigerweise
in vertikaler Richtung von dem Prisma beabstandet . Eine Ausführungsform
für die Verriegelungseinrichtung
sieht vor, daß diese
mindestens ein Pneumatikelement ist, das die Zusatzeinrichtung gegen
die Berührflächen der
Zentriereinrichtung drückt.
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Eine Ausführungsform für die Durchführung der
Stellbewegungen der Zusatzeinrichtung sieht vor, daß ein Antrieb
und eine Kurve mit einer Kurvenrolle vorgesehen sind, wobei diese
derart ausgebildet sind, daß sie
der Zusatzeinrichtung am Anfang der Stellbewegung die Horizontalverschiebung
und danach die Schwenkung in die Vertikalposition vermitteln. Da
für diese
Ausführungsform
nur ein Antrieb, beispielsweise ein einziger Pneumatikzylinder,
Hydraulikzylinder oder Elektroantrieb erforderlich ist, handelt
es sich um eine besonders einfache und kostengünstige Lösung. Wird bei dieser Ausführungsform
nur der gerade Teil der Kurve von der Kurvenrolle durchfahren, so
findet die Horizontalverschiebung der Zusatzeinrichtung in die horizontale
Wartungsposition statt. In dieser Position kann beispielsweise ein Druckplattenwechsel
oder eine ähnliche
Arbeit vorgenommen werden. Für
größere Wartungsarbeiten durchfährt die
Kurvenrolle einen Kurventeil, in dem die Kurvenrolle um 90° geschwenkt
wird. Auf diese Weise wird mit demselben einzigen Antrieb auch die Schwenkbewegung
durchgeführt,
um die Wartungssposition anzufahren, in der die Zusatzeinrichtung
vertikal vor einer Seitenwand des Druckwerks steht, und dieses für größere Wartungsarbeiten
freigegeben ist.
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Für
die genannte wie auch für
weitere Ausführungsformen
ist es zweckmäßig, wenn
eine Feder, vorzugsweise eine Gasdruckfeder, die Schwenkbewegung
unterstützt.
Im vorgenannten Ausführungsbeispiel
führt dies
zu dem Vorteil, daß keine
langen Hebel zwischen Kurvenrolle und Zusatzeinrichtung für die Kraftübertragung
erforderlich sind.
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Eine weitere Ausführungsform, bei der die Schwenkbewegung
der Zusatzeinrichtung von Hand eingeleitet wird, sieht vor, daß die Feder
und die Kraftübertragung
so ausgelegt sind, daß die
Zusatzeinrichtung selbsttätig
in die Vertikalposition schwenkt, sobald sie mit Hand einen vorgegebenen Winkel,
beispielsweise 30°,
aus der horizontalen Lage geschwenkt wird. Handelt sich bei dieser
Ausführungsform
um Zusatzeinrichtungen, welche in das Druckwerk eingreifen, ist
es zweckmäßig, die Schwenkung
in die Vertikalposition erst freizugeben, wenn die Zusatzeinrichtung
so weit horizontal verschoben ist, daß sie nicht mehr in das Druckwerk
eingreift. Bei dieser Ausführungsform
kann vorgesehen sein, daß ein
Antrieb für
die Horizontalverschiebung vorgesehen ist. Auch dieser Antrieb ist
selbstverständlich
von Hand möglich,
zweckmäßig ist
jedoch ein selbsttätiger
Antrieb, vorzugsweise ein oder zwei Pneumatikzylinder.
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Eine wesentliche Anwendung besteht
darin, daß die
Zusatzeinrichtung eine Bebilderungseinrichtung ist, die in der Arbeitsposition
an den Plattenzylinder angestellt ist. Bei derartigen Bebilderungseinrichtungen
kann es sich um eine Laserbelichtungseinheit für den Plattenzylinder, jedoch
auch um eine Einrichtung handeln, die am Gummi- oder Druckzylinder
angeordnet ist, um Eindrucke in die bedruckten Bögen vorzunehmen, beispielsweise
als fortlaufende Nummern oder sonstige für die einzelnen Drucke individuellen
Eindrucke. Dazu kann beispielsweise eine Ink-Jet-Einheit oder ein
Numerierwerk dienen. Selbstverständlich
ist es jedoch auch möglich,
auf diese Weise andere Zusatzeinrichtungen für ein Druckwerk vorzusehen,
beispielsweise ein zusätzliches
Farb- oder Lackwerk, einen Trockner, Meßsysteme in Form von Meßbalken,
beispielsweise zur Register- oder Farbmessung.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Es
zeigen:
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1 Ein
erstes Ausführungsbeispiel
in Seitenansicht,
-
2 dasselbe
in Draufsicht und
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3 in
einer Ansicht zwischen den Druckwerken,
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4 ein
zweites Ausführungsbeispiel
in perspektivischer Ansicht mit einer Zusatzeinrichtung in Arbeitsstellung,
-
5 dasselbe
Ausführungsbeispiel
mit der Zusatzeinrichtung in der horizontalen Wartungsposition und
-
6 der
Zusatzeinrichtung in der vertikalen Wartungsposition,
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7 eine
Druckmaschine mit einer erfindungsgemäßen Zusatzeinrichtung und einer
Druckplattenwechseleinrichtung, beide in verschiedenen Arbeitspositionen,
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8 eine
Zentrier- und Verriegelungseinrichtung in Draufsicht und
-
9 in
Seitenansicht.
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel der
Erfindung in Seitenansicht. Dargestellt sind zwei Druckwerke 2 einer
Druckmaschine 9. Eine Zusatzeinrichtung 1 ist
sowohl in ihrer Arbeitsposition 3 als auch in ihrer vertikalen
Wartundsposition 5 gezeichnet. Selbstverständlich nimmt
sie die eine oder die andere Stellung ein. Eine derartige Zusatzeinrichtung 1 kann
einem bestimmten oder auch jedem beliebigen Druckwerk 2 einer
Druckmaschine 9 zugeordnet werden. In der Arbeitsposition 3 kann
die Zusatzeinrichtung 1 Arbeiten an einem Zylinder vornehmen, beispielsweise
am Plattenzylinder 6 oder am Gummizylinder 7.
Im dargestellten Beispiel handelt es sich um eine Zusatzeinrichtung 1,
beispielsweise eine Lasereinheit, die eine auf dem Plattenzylinder 6 befindliche
Druckplatte 25 bebildert. Um einen Druckplattenwechsel
vorzunehmen, reicht es aus, wenn die Zusatzeinrichtung 1 ein
kleines Stück
horizontal nach hinten in eine Wartungsposition 4 verschoben
wird (entsprechend der Darstellung in 5).
Anhand der eingezeichneten Druckplatte 25 ist ersichtlich,
welcher Raum für
diesen Druckplattenwechsel freigegeben werden muß. Bei der eingezeichneten
Wartungsposition 5 handelt es sich um die Vertikalposition,
die die Zusatzeinrichtung 1 einnehmen muß, um größere Arbeiten
am Druckwerk 2 zu verrichten. Der Horizontalverschiebung 23 dient
eine Linearführung 12,
und der Schwenkung in die Vertikalposition 5 dient ein Schwenkmechanismus 8.
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2 zeigt
dasselbe Ausführungsbeispiel
in Draufsicht, wobei ersichtlich ist, wie die Zusatzeinrichtung 1 in
ihrer Arbeitsposition 3 an dem Druckwerk 2 anliegt,
meistens in dieses eingreift, beispielsweise um Bebilderungen einer
auf dem Plattenzylinder 6 befindlichen Druckplatte 25 vorzunehmen.
In dieser Draufsicht ist ersichtlich, wie die Seitenwand 11 des
Druckwerks 2 auf der Bedienseite völlig frei ist und die Zusatzein richtung 1 in
ihrer Vertikalposition 5 sich neben der anderen Seitenwand 10,
also auf der Antriebsseite der Druckmaschine 9, befindet.
In diesem Bereich ist die Zusatzeinrichtung 1 deshalb nicht im
Weg, weil die Bedienperson von der Bedienseite her zwischen die
Druckwerke 2 tritt, um notwendige Wartungsarbeiten durchzuführen.
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Schließlich zeigt 3 eine Ansicht dieses Ausführungsbeispiels
zwischen den Druckwerken 2, indem die Druckmaschine 9 an
dieser Stelle geschnitten dargestellt ist. Auch hier ist die Zusatzeinrichtung 1 sowohl
in ihrer Arbeitsposition 3 als auch in ihrer vertikalen
Wartungsposition 5 dargestellt. Der Schwenkung von der
Horizontalposition 4 in die Wartungsposition 5 dient
ein Schwenkmechanismus 8. Die Schwenkung kann je nach Ausgestaltung
automatisch erfolgen oder von Hand vorgenommen werden. Zur Unterstützung der
Schwenkbewegung wird zweckmäßigerweise
eine Feder, beispielsweise eine Gasdruckfeder 22 angeordnet.
Selbstverständlich kann
sich an dieser Stelle auch ein anderer Antrieb befinden, der die
Verstellung automatisch vornimmt.
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4 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel in
perspektivischer Ansicht mit einer Zusatzeinrichtung 1 in
ihrer Arbeitsposition 3. An der Seitenwand 10 der
Antriebsseite des Druckwerks 2 befindet sich eine Linearführung 12,
die so ausgebildet ist, daß die Zusatzeinrichtung 1 um
die Linearführung 12 schwenkbar
ist. Es kann sich dabei um einen umfaßten Rundstab handeln. Weiterhin
befindet sich an der Seitenwand 10 eine Kurve 20,
in der eine Kurvenrolle 21 bewegbar ist, welche mit der
Zusatzeinrichtung 1 verbunden ist. Die Kurve 20 ist
mit einer derartigen Verschränkung
ausgebildet, daß sich
die Bahn der Kurvenrolle 21 um 90° in ihrer Ausrichtung ändert. Im Bereich
der Anbindung der Kurvenrolle 21 an die Zusatzeinrichtung 1 ist
ein Antrieb 19 angeordnet, der die Stellbewegung übernimmt.
Dieser Antrieb kann pneumatisch, hydraulisch oder elektrisch sein.
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5 zeigt,
wie der Antrieb 19 die Zusatzeinrichtung 1 in
ihre horizontale Wartungsposition 4 verschiebt. Während dieser
Stellbewegung bewegt sich die Kurvenrolle 21 in einem geraden
Stück der Kurve 20,
wodurch die Zusatzeinrichtung 1 in ihrer horizontalen Ausrichtung
verbleibt.
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6 zeigt
die Schwenkung der Zusatzeinrichtung 1 in ihre Vertikalposition 5.
Dies wird dadurch erreicht, daß die
Kurvenrolle 21 zwischen der Wartungsposition 4 und
der Wartungsposition 5 die Schränkung der Kurve 20 durchläuft, und
dadurch die Schwenkbewegung herbeigeführt wird. Zweckmäßigerweise
wird auch bei diesem Ausführungsbeispiel eine
Feder, beispielsweise eine Gasdruckfeder 22, vorgesehen,
die jedoch hier der Einfachheit halber nicht dargestellt wurde.
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7 zeigt
eine Druckmaschine 9 mit einer erfindungsgemäßen Zusatzeinrichtung 1 und
einer Druckplattenwechseleinrichtung 24, 24', jeweils in verschiedenen
Arbeitspositionen. Im linken Druckwerk 2 befindet sich
die Zusatzeinrichtung 1 in ihrer Arbeitsposition 3,
in der sie beispielsweise mittels eines Lasers die Druckplatte 25 auf
dem Plattenzylinder 6 bebildert. Beim mittleren Druckwerk 2 wurde
die Zusatzeinrichtung 1 in ihre horizontale Wartungsposition 4 verschoben,
um beispielsweise einen Druckplattenwechsel einzuleiten. Anhand
des rechten Druckwerks 2 ist aufgezeigt, wie der automatische Druckplattenwechsler 24' in seiner Drukplattenwechselposition
ist, in der er eine Druckplatte 25 von dem Plattenzylinder 6 abnimmt
oder eine Druckplatte 25 dem Plattenzylinder 6 zuführt.
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Durch diese Darstellung wird verdeutlicht, wie
eine horizontale Verschiebung der Zusatzeinrichtung 1 ausreicht,
um einen Druckplattenwechsel, beispielsweise mittels eines automatischen
Druckplattenwechslers 24 oder auch eines halbautomatischen Druckplattenwechslers,
vornehmen zu können. Selbstverständlich gibt
es auch weitere Arbeiten, für die
diese Verschiebung in die horizontale Wartungsposition 4 ausreicht.
Nur für
größere Servicearbeiten, wie
beispielsweise bei einem Gummituchwechsel oder einer Druckwerkreinigung,
muß die
Zusatzeinrichtung 1 in die Vertikalwartungsposition 5 verfahren werden.
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8 zeigt
eine Zentrier- 13 und Verriegelungseinrichtung 14 in
Draufsicht. Beidseitig der Zusatzeinrichtung 1 sind an
den Seitenwänden 10 und 11 Pneumatikelemente 17 angeordnet,
die jeweils auf Spannhebel 26 wirken und dadurch als Verriegelungseinrichtung 14 dienen.
Die Spannhebel 26 können
an den Seitenwänden 10 und 11 angelenkt
sein und durch die Bemessung der Hebel einer Kraftverstärkung dienen.
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9 zeigt
die Funktion dieser Verriegelungseinrichtung 14, durch
welche an der Maschine angeordnete Bolzen 15 gegen Berührflächen 18 einer
Zentriereinrichtung 13 gepreßt werden. Dabei wird der obere
Bolzen 15 in die Berührflächen 18 eines
Prismas 27 gepreßt,
wodurch eine exakte Positionierung der Zusatzeinrichtung 1 erreicht
wird. Ein Anschlag 16 mit einem Bolzen 15 und
einer geraden Berührfläche 18 im
unteren Bereich dient dazu, daß auch
die senkrechte Ausrichtung der Zusatzeinrichtung 1 gegeben
ist. Auf diese Weise wird erreicht, daß die Zusatzeinrichtung 1 exakt
positioniert ist, und eine Bebilderungseinrichtung für die jeweilige
Bebilderung genau im Maschinenregister positioniert werden. Die
horizontalen Arbeitspositionen, beispielsweise des Laserstahls,
müssen
mittels einer horizontalen Stelleinrichtung für denselben erreicht werden. Diese
wird durch mindestens einen Sensor zur Seitenwand justiert.
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Bei der vorgenannt dargestellten
Zentriereinrichtung 13 und Verriegelungseinrichtung 14 handelt es
sich lediglich um ein Ausführungsbeispiel,
zahlreiche andere Verriegelungen sind denkbar, wobei wesentlich
ist, daß die
Zusatzeinrichtung 1 in der Höhe und der vertikalen Ausrichtung
exakt positioniert wird, um eine Bearbeitung in Übereinstimmung mit dem Maschinenregister
vornehmen zu können.
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- 1
- Zusatzeinrichtung
- 2
- Druckwerk
- 3
- Arbeitsposition
- 4
- Wartungsposition
(Horizontalposition)
- 5
- Wartungsposition
(Vertikalposition)
- 6
- Zylinder
(Plattenzylinder)
- 7
- Zylinder
(Gummizylinder)
- 8
- Schwenkmechanismus
- 9
- Druckmaschine
- 10
- Seitenwand
(Antriebsseite)
- 11
- Seitenwand
(Bedienseite)
- 12
- Linearführung
- 13
- Zentriereinrichtung
- 14
- Verriegelungseinrichtung
- 15
- Bolzen
- 16
- Anschlag
- 17
- Pneumatikelement
- 18
- Berührflächen
- 19
- Antrieb
- 20
- Kurve
- 21
- Kurvenrolle
- 22
- Feder,
z. B. Gasdruckfeder
- 23
- Pfeil
(Horizontalverschiebung)
- 24
- automatischer
Druckplattenwechsler
- 24'
- automatischer
Druckplattenwechsler in der Arbeitsposition
- 25
- Druckplatte
- 26
- Spannhebel
- 27
- Prisma