DE19731120A1 - Stromlinienförmiger Doppelstock-Steuerwagen - Google Patents
Stromlinienförmiger Doppelstock-SteuerwagenInfo
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- B61C17/04—Arrangement or disposition of driving cabins, footplates or engine rooms; Ventilation thereof
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B61—RAILWAYS
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- B61D1/00—Carriages for ordinary railway passenger traffic
- B61D1/06—Carriages for ordinary railway passenger traffic with multiple deck arrangement
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Description
ie Erfindung betrifft einen stromlinienförmigen Steuer- oder Triebwagen für dop
pelstöckige Regelspur- Eisenbahnzüge mit einer gegenüber dem Fahrgastraum
abschließbaren Führerstandskabine.
Eine Design-Studie für den Doppelstock "IC 2000" der SBB zeigt beispielsweise
einen Doppelstocksteuerwagen für Regelspur- Eisenbahnzüge (vgl. Schweizer
Eisenbahn- Revue 6/1995 S. 241). Das aus dieser Studie bekannte Fahrzeug
sieht einen Fahrgastraum im Oberstock des Wagens vor, der sich bis an die vor
dere Stirnseite des Wagens erstreckt. Unterhalb des Fahrgastraumes im Un
terstock ist an der Stirnseite des Wagens ein Führerstand angeordnet. Obwohl in
der Beschreibung der Studie nicht näher ausgeführt, darf man davon ausgehen,
daß die Führerstandskabine gegenüber den Fahrgasträumen sowohl im Un
terstock als auch im Oberstock abschließbar ist.
Ein ähnliches Fahrzeug ist beispielsweise von der schmalspurigen Berner Ober
landbahn (BOB) bekannt. Diese, unter dem Namen Crystall-Panoramic-Express
laufenden Fahrzeuge erfreuen sich großer Beliebtheit bei den Fahrgästen. Hier
ist am vorderen Ende des Steuerwagens ein Fahrgastraum angeordnet. Mittig zur
Längsachse des Fahrzeugs befindet sich eine Führerstandskabine, die so hoch
angeordnet ist, daß der Fahrzeugführer über den vor ihm liegenden Fahr
gastraum hinausschauen kann. Die Führestandskabine dieses im übrigen ein
stöckigen, bekannten Fahrzeugs ist vom Fahrgastraum getrennt über einen eige
nen Zugang zu erreichen. Weil eben der Fahrgastraum auf der sonst üblichen
Höhe der Führerstandskabine angeordnet ist, erfreut sich das Fahrzeug bei den
Fahrgästen großer Beliebtheit, indem es ihnen neben einer herrlichen Rundum
sicht gleichzeitig auch das Gefühl vermittelt, selbst Fahrzeugführer zu sein.
Daraus ergibt sich die Aufgabe für die vorliegende Erfindung, auch für dop
pelstöckige Regelspur-Eisenbahnfahrzeuge, die an der Zugspitze laufen, eine
mit dem bekannten Schmalspurfahrzeug vergleichbare Anordnung zur allgemei
nen Freude des Publikums zu schaffen. Dabei soll zugleich von den vielfältigen
Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden, die eine stromlinienförmige Ausge
staltung der Kopfform von doppelstöckigen Fahrzeugen bietet. Hierbei soll eine
Anwendung beim reinen Steuerwagen, als auch bei Triebfahrzeugen mit Antrieb
durch Verbrennungs- oder Elektromotoren in gleicher Weise möglich sein, sofern
sie an der Spitze eines Zuges laufen. Zusätzlich soll, wenn auch in beschränktem
Umfang, auch für jene Fahrgäste, die im hinteren Teil des Fahrzeugs Platz gefun
den haben, die Möglichkeit bestehen, von der gebotenen Rundumsicht zu profitie
ren.
Die Aufgabe wird von einem Schienenfahrzeug der genannten Art gelöst, bei dem
die Führerstandskabine mittig zur Fahrzeuglängsmitte oberhalb des Fahrwerks in
einer Fußbodenhöhe angeordnet ist, die zwischen der von der Höhe des Fahr
werkes vorgegebenen Fußbodenhöhe und der Fußbodenhöhe des Oberstocks
liegt und bei dem der zwischen dem vorderen Ende des Wagens und der Führer
standskabine gelegene Raum als Fahrgastraum ausgebildet ist, welcher vom In
neren des Fahrzeugs her über einen seitlich neben der Führerstandskabine gele
genen Gang zugänglich ist. Bei einer solchen Anordnung wird von den vielfältigen
Möglichkeiten, die durch eine stromlinienförmige Ausgestaltung des Fahrzeug
kopfes eröffnet werden, ausgiebig Gebrauch gemacht. Neben der bei den Fahr
gästen so beliebten Rundumsicht mit Blick auf die freie, vor ihnen liegende Strec
ke, bietet der dermaßen ausgestaltete Fahrzeugkopf dem Betrachter gleicherma
ßen eine formschöne und elegante äußere Form. Außerdem können bei dem
doppelstöckigen Fahrzeug wegen der nach oben hin abnehmenden Breite im un
teren Stockwerksbereich mehr Sitzplätze in einer Querreihe nebeneinander an
geordnet werden, als das im oberen Stockwerksbereich der Fall ist. Die durch die
Höhe des Fahrgestells vorgegebene Fußbodenhöhe an den jeweiligen Enden
eines Doppelstockwagens wird dabei optimal genutzt, indem der unterhalb des
Fußbodens der Führerstandskabine verbleibende Raum für die Unterbringung
von für den Betrieb des Fahrzeugs notwendigen Aggregaten beispielsweise An
triebsaggregaten, Steuerschränken, Klimatisierungseinrichtungen und derglei
chen mehr verfügbar gemacht wird.
Als zweckmäßig hat sich erwiesen, wenn die Führerstandskabine über einen
zweiten seitlichen Gang zugänglich ist, der gegenüber dem Seitengang liegend
angeordnet ist, der zum vorderen Fahrgastraum führt. Aber in einer Abwandlung
dieses Prinzips ist es ebenso gut möglich, den Zugang zur Führerstandskabine
von jener Treppe aus zu ermöglichen, die in den oberen Stock des Doppelstock
wagens führt. Im Falle einer derartigen Ausgestaltung kann auf eine weitere
Treppe verzichtet werden, wie sie gegebenenfalls zwischen dem zweiten seitli
chen Gang und der Führerstandskabine erforderlich wird. Damit der Fahrzeugfüh
rer zum Erreichen der Führerstandskabine nicht die Fahrgasträume durchschrei
ten muß, ist für das Betreten des zweiten seitlichen Ganges eine besondere Au
ßentür vorgesehen. Zusätzlich aber kann auch eine Tür vorgesehen sein, über
welche der zweite seitliche Gang vom vorderen Fahrgastraum aus erreicht wer
den kann.
Sofern der Raum unterhalb der Führerstandskabine für die Unterbringung von
technischen Einrichtungen nicht ausreicht, kann unter Einsparung des zweiten
seitlichen Ganges auch dieser Platz noch für die Anordnung von technischen Ein
richtungen vorgesehen sein. Dann ergibt sich eben die Lösung des unmittelbaren
Zugangs zur Führerstandkabine vom Einstiegsbereich des Fahrzeugs her. Übli
cherweise verbleibt aber zwischen dem Einstiegsbereich bzw. der zum Oberstock
führenden Treppe und dem rückwärtigen Ende der Führerstandskabine auch
noch ein größerer Raum frei. Dieser Raum kann ebenso zur Unterbringung von
technischen Einrichtungen genutzt werden, beispielsweise bei einem elektrischen
Triebfahrzeug zur Unterbringung des Trafos. Daneben aber kann auch an dieser
Stelle eine Toilette vorgesehen sein oder Ablagen für Gepäck, Einstellmöglich
keiten für Krankenfahrstühle, Fahrräder oder es kann sogar eine Anrichte dort
eingebaut werden, von der aus die Fahrgäste mit Speisen und Getränken ver
sorgt werden können.
Zur Sicherheit der Fahrgäste im vorderen Fahrgastraum ist ein Rammschutz vor
gesehen. Dieser Rammschutz leitet etwaige Aufprallkräfte in die Fahrzeuglängs
träger ein.
Natürlich weist der vordere Fahrgastraum auch eine Bestuhlung auf. Üblich ist
eine Bestuhlung in zwei bis drei Reihen. Diese Reihen sind hintereinander ste
hend angeordnet, wobei die Lehnen der Sitzreihe jeweils zum rückwärtigen Ende
des Fahrgastraumes weisen.
Ein besonders elegantes Aussehen des Fahrzeugs wird erreicht, wenn der vorde
re Fahrgastraum von einer Panoramaverglasung umgeben ist, die gleichzeitig
auch noch die Führerstandskabine mit abdeckt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Fahrzeug in modulbauweise ausgeführt
wird. Dabei werden beispielsweise seitliche Module verwendet, zum Aufbau des
vorderen Fahrgastraumes. Auch die Führerstandskabine kann als Modul ausge
staltet sein, welches zwischen die seitlichen Module eingelassen wird. Schließlich
wird das so gestaltete Gebilde nach oben hin von Modulen abgeschlossen, die
den Dachbereich bilden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den einzelnen Unteran
sprüchen.
Nachfolgend wird die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es
zeigen jeweils im verkleinerten Maßstab die
Fig. 1 die Seitenansicht eines Fahrzeugkopfes,
Fig. 2 die Vorderansicht des Fahrzeugkopfes
Fig. 3 den aufgeschnittenen Fahrzeugkopf in Draufsicht.
Wie unschwer erkennbar, zeigt die Fig. 1 den stromlinienförmigen Kopf 1 eines
Steuer- oder Triebwagens für doppelstöckige Regelspur- Eisenbahnzüge. Der
Fahrzeugkopf 1 ruht auf einem Fahrgestell 2. Im vorliegenden Falle ist das Fahr
gestell 2 als Drehgestell ausgebildet. Die Bauhöhe des Fahrgestells 2 gibt zu
gleich die Höhe des Fußbodens 3 oberhalb der Schienenoberkante 4 vor. Zum
rückwärtigen Teil des Fahrzeugs hin liegt die Höhe des Fußbodens 5 des Un
terstocks 6 wesentlich näher an der Schienenoberkante 4 als die Höhe des Fuß
bodens 3 im vorderen Fahrgastraum 7. Der Fußboden 8 des Oberstocks 9 ist
demgegenüber von der Schienenoberkante 4 weiter entfernt, als dies bei den
Fußböden 3 und 5 der Fall ist.
Wie man aus der Fig. 3 erkennt, ist die Führerstandskabine 11 mittig zur Fahr
zeuglängsachse 12 angeordnet. In Fahrtrichtung gesehen auf der linken Seite
befindet sich ein Seitengang 13, über den der Fahrgastraum 7 vom Eingangsbe
reich aus erreicht werden kann, wie er durch die beiden Türen 14 angedeutet ist.
Der Seitengang 13 ist über vom unteren Teil einer Wendeltreppe 15 erreichbar,
deren oberer Teil zum Oberstock 9 führt.
Auf der gegenüberliegenden Fahrzeugseite ist ein zweiter seitlicher Gang 16 vor
gesehen. Der Seitengang 16 kann über eine Tür 17 von außen her begangen
werden. Eine kurze Treppe 18 und eine Tür 19 führen vom zweiten Seitengang 16
aus zur Führerstandskabine 11. Eine weitere Tür 20 schließt den zweiten Seiten
gang 16 gegenüber dem Fahrgastraum 7 ab.
Unterhalb des Fußbodens 10 der Führerstandskabine 11 verbleibt ein Raum 21,
der aufgrund seiner verringerten Höhe besonders gut zur Unterbringung von
technischen Einrichtungen geeignet ist. Als technische Einrichtungen kommen
beispielsweise in Betracht: Antriebsaggregate, wie Verbrennungs- oder Elektro
motoren, Steuerungseinrichtungen, Beleuchtungseinrichtungen oder Einrichtun
gen zur Klimatisierung des Fahrzeuginnenraums. Insbesondere Schaltschränke
können in dem Raum 21 unauffällig angeordnet werden.
Bei genügend großzügigem Abstand zwischen dem Eingangsbereich 14 und der
Führerstandskabine 11 verbleibt ein Raum 22. Auch dieser Raum 22 kann bei
Bedarf für die Unterbringung von technischen Einrichtungen genutzt werden. Vor
allem bei Triebfahrzeugen mit elektrischem Antrieb eignet sich der Raum 22 vor
züglich zur Unterbringung eines Trafos und sonstiger Schaltungseinrichtungen.
Der Raum 22 kann aber auch anderweitig dadurch genutzt werden, so daß in ihm
beispielsweise eine Toilette, oder Flächen zum Abstellen von Gepäck, Fahrrädern
oder Krankenfahrstühlen geschaffen werden. Nach einer besonderen Ausstat
tungsvariante kann der Raum 22 zum Einbau einer Anrichte genutzt werden, von
der aus die Fahrgäste mit Speisen und Getränken versorgt werden können.
Nach einer weiteren, hier nicht gezeigten Ausgestaltungsvariante entfällt bei
spielsweise der zweite Seitengang 16. Die Führerstandskabine 11 wird dann un
mittelbar über eine der Stufen der Wendeltreppe 15 erreicht, indem der Fußboden
10 der Führerstandkabine 11 näher an der Wendeltreppe 15 angeordnet ist. In
einem solchen Fall entfällt zwar der Raum 22, dafür wird aber an Stelle des
zweiten Seitenganges 16 Raum hinzu gewonnen. Dieser hinzu gewonnene Raum
ist ebenso für die Unterbringung von technischen Einrichtungen geeignet.
Schließlich wird der vordere Fahrgastraum 7 von einer Panoramascheibe 23 nach
vorne hin abgeschlossen. Die Panoramascheibe erstreckt sich über einen großen
Teil des Fahrzeugkopfes und überdeckt zugleich den vorderen Fahrgastraum 7
wie auch die Führerstandskabine 11. Diese Anordnung bietet den Vorteil, daß
auch die auf den Sitzen 24 des Oberstocks 9 plazierten Fahrgäste seitlich an der
Führerstandskabine 11 vorbei noch etwas Aussicht nach vorne genießen können.
Der vordere Fahrgastraum 7 weist eine Bestuhlung 25 auf, die sich in zwei Rei
hen 26 und 27 in leichtem Bogen quer über die Fahrzeugbreite erstreckt. Nach
oben hin wird der Fahrgastraum 27 von einer Decke 28 abgeschlossen, die in
Richtung des unteren Schenkels 30 des Blickwinkels 29 des Fahrzeugführers 31
nach unten geneigt ist. Beim Wegfall der Tür 20 wird Platz geschaffen für einen
weiteren Sitz 25 der Sitzreihe 27. Schließlich kann gegenüber der Außentür 17
auch noch eine weitere Außentür 32 als Notausstieg am Seitengang 13 vorgese
hen sein. Letztendlich ist auch noch ein Rammschutz 33 zum Schutze von Fahr
zeug und Fahrgästen an der vorderen Front sowie auch seitlich davon am Fahr
zeugkopf 1 angeordnet.
1
Fahrzeugkopf
2
Fahrgestell
3
Fußbodenhöhe
4
Schienenoberkante
5
Fußbodenhöhe
6
Unterstock
7
vorderer Fahrgastraum
8
Fußboden
9
Oberstock
10
Fußboden
11
Führerstandskabine
12
Fahrzeuglängsmitte
13
Seitengang
14
Eingangsbereich
15
Wendeltreppe
16
Seitengang
17
Außentür
18
Treppe
19
Innentür
20
Innentür
21
Raum
22
Raum
23
Panoramascheibe
24
Sitz
25
Bestuhlung
26
Reihe
27
Reihe
28
Decke
29
Blickwinkel
30
unterer Schenkel
31
Fahrzeugführer
32
Außentür
33
Rammschutz
Claims (16)
1. Stromlinienförmiger Steuer- oder Triebwagen für doppelstöckige Regel
spur- Eisenbahnzüge mit einer gegenüber dem Fahrgastraum abschließba
ren Führerstandskabine, dadurch gekennzeichnet, daß
- - die Führerstandskabine (11) mittig zur Fahrzeuglängsmitte (12) oberhalb des Fahrwerks (2),
- - in einer Fußbodenhöhe (3) angeordnet ist, die zwischen der von der Bau höhe des Fahrwerks (2) vorgegebenen Höhe und der Fußbodenhöhe (8) des Oberstocks (9) liegt und bei dem
- - der zwischen dem vorderen Ende des Wagens und der Führerstandskabi ne (11) gelegenen Raum als Fahrgastraum (7) ausgebildet ist, der vom In neren des Fahrzeugs her über einen seitlich neben der Führerstandskabi ne (11) gelegenen Seitengang (13) zugänglich ist.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führer
standskabine (11) über einen zweiten seitlichen Gang (16) zugänglich ist,
der gegenüberliegend zu dem zum vorderen Fahrgastraum (7) führenden
Seitengang (13) angeordnet ist.
3. Fahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem
zweiten Seitengang (16) und der Führerstandskabine (11) eine Treppe
vorgesehen ist.
4. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß am zweiten Seitengang (16) eine Außentür (17) vorgesehen ist.
5. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß am vorderen Ende des zweiten Seitenganges (16) eine Innentür (20)
vorgesehen ist, die zum vorderen Fahrgastraum (7) führt.
6. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß am rückwärtigen Ende des zweiten Seitenganges (16) eine Tür (19)
vorgesehen ist, die zur Führerstandskabine (11) oder ins Innere des Wa
gens führt.
7. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am rückwärti
gen Ende der Führerstandskabine (11) eine Tür (19) vorgesehen ist, die
ins Innere des Wagens führt.
8. Fahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Treppe
(15) vorgesehen ist, die vom Inneren des Wagens zur Führerstandskabine
(11) führt.
9. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet,
daß der unmittelbar unterhalb der Führerstandskabine (11) befindliche
Raum (21) und/oder der Raum des zweiten Seitenganges (16) für die Un
terbringung von technischen Einrichtungen vorgesehen ist.
10. Fahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen
der Führerstandskabine (11) und dem Fahrgasteinstieg (14) befindliche In
nenraum (22) des Wagens für die Unterbringung von technischen Einrich
tungen, oder einer Toilette oder von Gepäck, Krankenfahrstühlen, Fahrrä
dern oder einer Anrichte vorgesehen ist.
11. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am vorderen
Ende des vorderen Fahrgastraums (17) ein Rammschutz (33) vorgesehen
ist.
12. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere
Fahrgastraum (7) eine Bestuhlung (25) aufweist.
13. Fahrzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestuh
lung (25) in einer Mehrzahl von hintereinanderliegenden Reihen (26,27)
angeordnet ist, deren Lehnen jeweils zum rückwärtigen Ende des Fahr
gastraums (7) weisen.
14. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der vordere Fahrgastraum (7) von einer Panoramaverglasung (23)
umgeben ist.
15. Fahrzeug nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Pan
oramaverglasung (23) bis über die Führerstandskabine (11) erstreckt.
16. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß der vordere Fahrgastraum (7) und/oder die Führerstandskabine (11)
als Modulbauteile ausgeführt sind.
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- 1998-06-18 EP EP98111173A patent/EP0891909B1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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