DE9421209U1 - Doppelstöckiges Schienenfahrzeug zur Beförderung von Personen im Nah- und Fernverkehr auf Strecken mit unterschiedlichen Bahnsteighöhen - Google Patents
Doppelstöckiges Schienenfahrzeug zur Beförderung von Personen im Nah- und Fernverkehr auf Strecken mit unterschiedlichen BahnsteighöhenInfo
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Description
· &idigr;
Doppelstöckiges Schienenfahrzeug zur Beförderung von Personen im Nah- und Fernverkehr auf Strecken mit unterschiedlichen Bahnsteighöhen
Die Erfindung betrifft ein doppelstöckiges Schienenfahrzeug zur Beförderung von Personen im Nah- und Fernverkehr auf Strecken
mit unterschiedlichen Bahnsteighöhen.
Es sind ganz allgemein doppeistöckige Schienenfahrzeuge als
Nahverkehrswagen bekannt, welche ausschließlich beidseitig an den Fahrzeugenden Einstiege über den Drehgestellen (Standardeinstiege)
aufweisen. Der Fahrgastfluß erfolgt von den Einstiegsbereichen über den Drehgestellen direkt über Zwei- oder
Dreitreppensysterne zum Unter-/ Oberstock. Desweiteren sind ganz
allgemein Schienenfahrzeuge doppeistöckiger Bauart, welche
ebenfalls als Nahverkehrswagen eingesetzt werden, bekannt, bei denen die Einstiege beidseitig an den Enden des doppeistöckigen
Bereiches ausschließlich im Unterstock {Niederflureinstiege)
angeordnet sind. Hierbei erfolgt der Fahrgastfluß von den Einstiegsbereichen des Unterstocks unmittelbar in die Unterstockfahrgasträume
und direkt über eine durchgehende Treppe oder indirekt über ein oder zwei Treppen in die einstöckigen Bereiche
und von dort nur über eine Treppe in den Oberstock, was dem Zwei- oder Dreitreppensystem entspricht. Beiden beschriebenen
Lösungen haftet der Nachteil an, daß diese doppeistöckigen
Schienenfahrzeuge bezogen auf einen zügigen Fahrgastfluß bzw. Fahrgastwechsel bei kurzen Haltezeiten auf den Bahnhöfen
vordergründig nur für Strecken mit konstanter Bahnsteighöhe ganz optimal einsetzbar sind. Zwar können die Fahrzeuge mit
Standardeinstiegen für den Einsatz auf Strecken mit niedrigen Bahnsteigen mit festen, im Wageninneren angeordneten und zusätzlichen,
klappbaren, außen angeordneten Trittstufen versehen werden, wodurch sich die Einstiegsbedingungen verbessern.
Weiterhin ist aus der Raumaufteilung eines doppeIstöckigen Wirtschaftswagen (DD 28 341) mit Ausstattungen zur Versorgung der Reisenden, vornehmlich für Doppelstockzüge mit hohem Platzangebot, dessen Stockwerke über Stirn- bzw. Seitenwandtüren zugänglich sind, eine Lösung bekannt, bei dem der Oberstock für
Weiterhin ist aus der Raumaufteilung eines doppeIstöckigen Wirtschaftswagen (DD 28 341) mit Ausstattungen zur Versorgung der Reisenden, vornehmlich für Doppelstockzüge mit hohem Platzangebot, dessen Stockwerke über Stirn- bzw. Seitenwandtüren zugänglich sind, eine Lösung bekannt, bei dem der Oberstock für
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die Reisenden nur über die Stirnwandübergänge, für das Personal dagegen über zwei seitliche, diagonal versetzt angeordnete Seitenwandtüren
über den Drehgestellen mittels separaten Aufstiegen zugänglich ist. Während der Oberstock durch die Seitengangwand
in einen nicht ganz über die gesamte Länge des Fahrzeuges erstreckenden Speiseraum mit an seinen Enden befindlichen
Büfett- bzw. Ausgaberäumen und in einen seitlich zu diesen Räumen verlaufenden, die benachbarten Zugglieder durchgehend
verbindenden Gangraum unterteilt ist, weist der Unterstock einen tiefliegenden Mitteleinstieg und einen zugehörigen Einstiegsraum
auf, welcher den Zugang für das Personal zu den funktionsbedingten Anlagen des Wirtschaftswagens von außen ermöglicht.
Desweiteren ist der Einstiegsraum des Unterstockes über einen Aufstiegsschacht, welcher ausschließlich durch das Personal
benutzbar ist, mit dem Oberstock verbunden. Diese Einstiegsanordnung hat den Nachteil, daß sie lediglich für den
funktionsbedingten Zweck als Wirtschaftswagen einsetzbar ist und nicht dem angestrebten Verwendungszweck zur Beförderung von Personen
dient. So ist der Unterstock im Fahrbetrieb ausschließlich über den inneren Aufsstiegsschacht und nur bei Stillstand des
Fahrzeuges von außen zugänglich.
Der im Schutzanspruch angegebenen Erfindung liegt das Problem zu Grunde, ein dopppelstöckiges Schienenfahrzeug zur Beförderung
von Personen in Nah- und Fernverkehr zu schaffen, welches wahlweise auf Strecken mit unterschiedlichen Bahnsteighöhen oder
auf Strecken mit konstanten Bahnsteighöhen universell einsetzbar ist, wobei sich kaum abweichende Haltezeiten für das Ein- und
Aussteigen ergeben und auch Kinderwagen, größere Sportgeräte, Fahrräder und sonstige Traglasten problemlos mitgeführt werden
können.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß der
Einstiegsbereich des einen Schienenfahrzeugenendes als Standardeinstieg mit Zugänglichkeit über eine oder zwei Treppen zum Unterstock
sowie eine Treppe zum Oberstock und der Einstiegsbereich des anderen Schienenfahrzeugendes als Niederflureinstieg
mit Zugänglichkeit zum Oberstock über den einstöckigen Bereich mittels des Zwei- oder Dreitreppensystems oder mit direktem
ft
Zugang über eine durchgehende Treppe vom Unterstock zum Oberstock
ausgebildet ist.
Die Vorteile der erfindungsgemäßen Lösung bestehen insbesondere
darin, daß durch diese Einstiegsanordnung bei Strecken mit konstanten Bahnsteighöhen von 550 mm von Schienenoberkante (SO)
bei einem Fahrzeugende sich ein höhengleicher Einstieg mit all seinen Vorteilen ergibt. Am anderen Fahrzeugende sind die
Einstiegsbedingungen durch die Nutzung von einer oder höchstens zwei Stufen geringfügig schlechter, die aber durch den kleinen
Neigungswinkel zur Horizontalen von nur zirka 42 Grad bezüglich Ein- und Ausstiegszeit wieder ausgeglichen werden.
Wird das Fahrzeug auf Strecken mit zum Beispiel einer konstanten Bahnsteighöhe von 760 mm von SO eingesetzt, kommt es zu keiner Umkehr der Einstiegsbedingungen an den beiden Fahrzeugenden. Es erfolgt eine Annäherung, da beim Niederflureinstieg dann auf jeden Fall eine Stufe benutzt werden muß, wohingegen beim Standardeinstieg auf jeden Fall eine der beiden möglichen Stufen nicht mehr zu betreten ist, d.h. zum Erreichen des Einstiegsfußbodenniveaus ist ebenfalls nur eine Stufe zu benutzen. Kommt das Fahrzeug auf Strecken mit unterschiedlichen Bahnsteighöhen von SO zum Einsatz, kompensieren sich die geringen Vor- und Nachteile der beiden Einstiegsanordnungen am Fahrzeug gegenseitig. Das Fahrzeug mit dieser Einsteigsanordnung beweist sich dadurch als universell einsetzbar, da sich daraus kaum negative Einflüsse auf die Haltezeiten für das Ein- und Aussteigen ergeben.
Wird das Fahrzeug auf Strecken mit zum Beispiel einer konstanten Bahnsteighöhe von 760 mm von SO eingesetzt, kommt es zu keiner Umkehr der Einstiegsbedingungen an den beiden Fahrzeugenden. Es erfolgt eine Annäherung, da beim Niederflureinstieg dann auf jeden Fall eine Stufe benutzt werden muß, wohingegen beim Standardeinstieg auf jeden Fall eine der beiden möglichen Stufen nicht mehr zu betreten ist, d.h. zum Erreichen des Einstiegsfußbodenniveaus ist ebenfalls nur eine Stufe zu benutzen. Kommt das Fahrzeug auf Strecken mit unterschiedlichen Bahnsteighöhen von SO zum Einsatz, kompensieren sich die geringen Vor- und Nachteile der beiden Einstiegsanordnungen am Fahrzeug gegenseitig. Das Fahrzeug mit dieser Einsteigsanordnung beweist sich dadurch als universell einsetzbar, da sich daraus kaum negative Einflüsse auf die Haltezeiten für das Ein- und Aussteigen ergeben.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Hierbei zeigt die Zeichnung in:
Fig. 1 eine Seitenansicht des döppelstöckigen
Fig. 1 eine Seitenansicht des döppelstöckigen
Schienenfahrzeuges mit einem Standard- und
einem Niederflureinstieg
Fig. 2 einen Schnitt durch den Unterstock nach Fig. 1
Fig. 3 einen Schnitt durch den Oberstock nach Fig. 1
Fig. 4 eine Teilseitenansicht eines döppelstöckigen
Fig. 3 einen Schnitt durch den Oberstock nach Fig. 1
Fig. 4 eine Teilseitenansicht eines döppelstöckigen
Schienenfahrzeugendes mit Niederflureinstieg
Fig. 5 einen Schnitt durch den Unterstock nach Fig. 4
Fig. 6 einen Schnitt durch den Oberstock nach Fig. 4
Fig. 5 einen Schnitt durch den Unterstock nach Fig. 4
Fig. 6 einen Schnitt durch den Oberstock nach Fig. 4
Wie aus den Fig. 1 bis 3 ersichtlich, weist das doppelstöckige
Schienenfahrzeug 1, beispielsweise ein Doppelstock- Steuerwagen, an einem Fahrzeugende im einstöckigen Teil den Einstiegsbereich
2 über den Drehgestellen (Standardeinstieg) und am anderen Fahrzeugende im Unterstock des doppeistöckigen Teiles den Einstiegsbereich
3 (Niederflureinstieg) auf. Hierbei sind die funktionsbedingten Elemente des Fahrzeuges, wie beispielsweise Führerstand,
Ausrüstungen, Toiletten und Durchgangstüren angedeutet und nicht mit Bezugszeichen versehen. Der Einstiegsbereich 2 ist
über beidseitig des Schienenfahrzeuges 1 angeordnete, vorzugsweise zweiflüglige Schwenkschiebetüren 4 in beispielsweise 3-spuriger
Ausführung erreichbar. Um günstige Einstiegsbedingungen von hohen und niedrigen Bahnsteigen zu sichern, ist der Fußboden
5 des Einstiegsbereiches 2 gegenüber dem der Standardhöhe von Fahrzeugen für den UIC- Verkehr abgesenkt. Eine klappbare, äußere
Trittstufe 6 und ein fester Tritt mit Trittschacht 7 im Schienenfahrzeug 1 sind weitere Elemente zum Erreichen der vorgenannten
günstigen Einstiegsbedingungen bei unterschiedlichen Bahnsteighöhen. Der Fahrgastfluß im Schienenfahrzeug 1 erfolgt
vom Einstiegsbereich 2 über eine Treppe 8 in den Unterstock und über eine Treppe 9 in den Oberstock des Fahrzeuges. Es ist
grundsätzlich auch möglich, ein Dreitreppensystern vorzusehen,
d.h. eine mittig liegende Treppe 9 führt vom Einstiegsbereich 2 in den Oberstock und je eine links und rechts von dieser liegende
Treppe 8 führt in den Unterstock. Das vorbehandelte Zweitreppensystem 8, 9 hat den Vorteil eines gleichmäßigen, für beide
Treppen 8,9 zutreffenden 2- spurigen Fahrgastflusses, der für kurze Aufenthalte mit starkem Fahrgastwechsel sehr effektiv ist.
Der Einstiegsbereich 3 hingegen, welcher ebenfalls beidseitig des Schienenfahrzeuges 1 vorgesehene, vorzugsweise zweiflüglige
Schwenkschiebetüren 4 aufweist, gewährleistet den Fahrgastfluß
in den Oberstock mittels eines Zwei- oder Dreitreppensystems
10. Beim hier dargestellten Dreitreppensystem 10 aber auch beim
möglichen Zweitreppensystem erfolgt der Zugang in den Oberstock
stets über den am Schienenfahrzeugende befindlichen einstöckigen Bereich. Der Zugang in die im Unterstock angeordneten Räume
erfolgt direkt aus dem Einstiegsbereich 3, vorzugsweise stufen-
los über im Fußboden angeordnete Schrägen 11. Die Ausführung des
Einstiegsraumes 3 mit Schrägen 11, die in zwei Ebenen bis auf den Fußboden des Unterstockes führen, weisen den Einstieg und
den sich anschließenden Fahrgastraum als besonders geeignet für Fahrgäste mit Kinderwagen, größeren Sportgeräten, Fahrrädern und
sonstigen Traglasten aus. Dem kann zusätzlich durch entsprechende Ausstattungen entsprochen werden. Über dem Einstiegsbereich
3 kann unabhängig vom Zwei- oder Dreitreppensystem 10 der Oberstockfußboden
in Fahrzeugquerrichtung zur Gewährleistung der Kopffreiheit im Unterstock nicht durchgängig eben ausgeführt
werden. Im Seitenwandbereich ist dort, beispielsweise bei Anordnung
von Schwenkschiebetüren 4, die Türmechanik angeordnet. Desweiteren benötigt das Schienenfahrzeug 1 mit im Dachendbereich
vorgesehenen, hier nicht näher dargestelltem Luftbehandlungsgerät Platz über und neben der Türmechanik für die Kanäle
zur Zuführung der Luft in den Ober- und Unterstock. Der Einstiegsbereich 3 läßt daher im Oberstock mit den vorgenannten
Randbedingungen die Anordnung von sonst üblichen Abteil- oder Reihensitzen nicht zu, so daß dort beispielsweise Längssitze
vorgesehen sind.
Die Fig. 4 bis 6 zeigen eine andere Variante des doppeIstöckigen
Schienenfahrzeugendes mit dem Einstiegsbereich 3 als Niederflureinstieg
in Verbindung mit einem durchgehenden Oberstock und oben liegendem Stirnwandübergang 12. Ein Führerstand wäre dann
an diesem Fahrzeugende nicht anzuordnen. Der Zugang zum Oberstock erfolgt dabei direkt über eine durchgehende Treppe 13. Bei
dieser Anordnung ist die Fahrzeugausrüstung, wie beispielsweise das Luftbehandlungsgerät, unmittelbar über dem Drehgestell vorgesehen.
Desweiteren können die unter den Schrägen 11 des Fußbodens des Einstiegsbereiches 3 entstehenden Räume für Kanäle zur
Luftverteilung in den Unterstock verwendet werden. Es ist auch
möglich, in die Schrägen 11 Überfahrhilfen für Behinderte mit
Rollstühlen zu integrieren, was sich besonders beim Einsatz auf Strecken mit einer Bahnsteighöhe von 550 mm von SO anbietet.
Sollten im Einzelfall auf einer Strecke hohe und niedrige Bahnsteige im Wechsel auftreten, kann der Fahrgast frei wählen,
welchen Einstieg er benutzen will. Einer behinderten Person
bleibt ebenfalls dieses Wahlrecht, da in beiden Einstiegsbereichen
Plätze für Rollstuhlfahrer zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls
sind Überfahrhilfen erforderlich, wenn ein manuelles Hineinheben des Behinderten mit dem Rollstuhl nicht praktiziert
werden soll. Eine rollstuhlfahrergerechte Toilette kann jedoch nur im Unterstock räumlich sinnvoll angeordnet werden.
Bezugszeichenliste
1 Schienenfahrzeug
2 Einstiegsbereich {Standardeinsteig)
3 Einstiegsbereich (Niederflureinstieg)
4 Schwenkschiebetüren
5 abgesenkter Fußboden
6 klappbare Trittstufe
7 Tritt mit Trittschacht
8 Treppe Unterstock
9 Treppe Oberstock
Zwei-/ Dreitreppensystem Schrägen Stirnwandübergang durchgehende Treppe
Claims (1)
- • » ? fSchut &zgr; anspruchDoppelstöckiges Schienenfahrzeug zur Beförderung von Personen im Nah- und Fernverkehr auf Strecken mit unterschiedlichen Bahnsteighöhen, bestehend aus über den Drehgestellen angeordneten einstöckigen Bereichen und einem zwischen diesen vorgesehenen doppelstöckigen Teil sowie Stirnwandübergangen und vorzugsweise im Bereich der Fahrzeugenden vorgesehenen Einstiegsbereichen, welche über beidseitig des Fahrzeuges positionierte Einstiegstüren zugänglich sind, dadurch gekennzeichnet, daß ein Einstiegsbereich (2) des Schienenfahrzeuges (1) als Standardeinstieg mit Zuganglichkeit über eine oder zwei Treppen {8) zum Unterstock sowie eine Treppe (9) zum Oberstock und der andere Einstiegsbereich (3) als Niederflureinstieg mit Zugänglichkeit zum Oberstock über den einstöckigen Bereich mittels des Zwei- oder Dre i treppensys tems (10) oder mit direktem Zugang über eine durchgehende Treppe 13 vom Unterstock zum Oberstock ausgebildet ist.Hierzu 2 Seiten Zeichnung
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