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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Umwandlung alter
Schienenfahrzeuge und genauer ein Konzept für die Modernisierung alter
Eisenbahn-Personenwagen im Rahmen einer Politik der Aufwertung.
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Das
wirtschaftliche Umfeld kann Eisenbahngesellschaften in eine schwierige
Lage bringen, wenn sie einen modernen und attraktiven Fahrzeugpark
bewahren möchten.
Wegen mangelnder Mittel müssen
sie oft auf die Anschaffung neuer Ausrüstungen verzichten. Sie suchen
Alternativen in der Modernisierung alter Fahrzeuge. Daher haben
viele Gesellschaften die Nachrüstung
in ihr mit der Regionalisierung verbundenes Investitionsprogramm
aufgenommen. Durch dieses Bedürfnis
des Marktes motiviert haben sich mehrere Eisenbahnbauer auf die
Erneuerung spezialisiert.
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Alle
Konzepte, die entwickelt worden sind, haben das Ziel, alte bzw.
veraltete Wagen durch eine Modernisierung der Innenausstattungen,
die Erneuerung der Sitze, die Verbreiterung der Zugänge, die Verbesserung
des Komforts durch den Einbau von Klimaanlagen, die Erhöhung der
Geschwindigkeit und Verringerung der Fahrgeräusche sowie überholte
oder neue Drehgestelle unter den Wagenkästen aufzuwerten. Bei der gleichen
Gelegenheit wird eine neue Aussenverkleidung angebracht.
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Trotz
dieser umfangreichen Erneuerung entsprechen die meisten dieser Wagen
nicht den Anforderungen beim Reisekomfort bezüglich eines leichten Zugangs.
Die Bedingungen für
den Zustieg bleiben erschwert. Viel Zeit ist für den Einstieg in die Wagen
bzw. den Ausstieg aus den Wagen erforderlich. Die Schwierigkeiten
für gehbehinderte
Personen sind nicht gelöst,
und die Aufnahme von Behinderten mit Rollstuhl ist fast unmöglich. Diese
Kriterien sind von erstrangiger Bedeutung für Fahrzeuge, die dazu bestimmt
sind, im Regionalverkehr eingesetzt zu werden.
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Die
vorliegende Neuerung hat das Ziel, ein Konzept für die Umwandlung alter Wagen
umzusetzen, das es ermöglicht,
diese verschiedenen Nachteile zu beheben, um den Reisekomfort auf
den derzeitigen Qualitätsstandard
neuer Eisenbahnausrüstungen
zu bringen.
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Um
diese Ziele zu verwirklichen, ist die vorliegenden Erfindung dadurch
gekennzeichnet, dass das Verfahren das Zertrennen des oder der Wagenkästen alter
Schienenfahrzeuge in zumindest drei Kastenabschnitte mit einem mittleren
Abschnitt und zwei Kastenendabschnitten, das Absenken des oder der
mittleren Kastenabschnitte und das Verbinden des oder der mittleren
Kastenabschnitte in abgesenkter Position mit zwei nicht abgesenkten
Kastenendabschnitten durch Befestigungsmittel und durch Trennlinienverläufe umfasst,
die geeignet sind, ein Niederflurschienenfahrzeug zu erhalten.
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Durch
diese Merkmale wird ein Verfahren der Umwandlung realisiert, mit
dem modernisierte Fahrzeuge erhalten werden können, die einen Reisekomfort
gewährleisten,
der dem Qualitätsstandard
derzeitiger moderner Eisenbahnausrüstungen entspricht. Insbesondere
ist selbst für
gehbehinderte Personen der Zugang zu den Fahrzeugen erleichtert.
Das Verfahren ist wirtschaftlich, lässt sich leicht realisieren und
ermöglicht
es, eine breite und vielfältige
Auswahl an Schienenfahrzeugen zu erhalten.
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Die
Trennlinie des Wagenkastens des Spenderfahrzeugs wird so gelegt,
dass die Arbeit des erneuten Zusammenbaus erleichtert und die Widerstandsfähigkeit
des modifizierten Fahrzeugs auf wirtschaftliche Weise gewährleistet
wird, zum Beispiel durch eine Überlappung
zwischen dem auf der ursprünglichen
Höhe verbleibenden
Kastenteil und dem abgesenkten Kastenteil.
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Günstigerweise
wird als Befestigungsmittel ein Ausgleichsmodul eingesetzt, der
als strukturelle und funktionelle Verbindung zwischen den in der Senkrechten
versetzten Kastenabschnitten wirkt; dieser Ausgleichsmodul ist vorteilhafterweise
ein Türenmodul
oder ein kombinierter Türen-Fenster-Modul,
wobei dieser Ausgleichsmodul so zwischen den abgesenkten und nicht
abgesenkten Kastenabschnitten angeordnet wird, dass die Tür dieses
Moduls zu einem Niederflurbereich Zugang gewährt.
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Diese
Ausgleichsmoduln bilden die Verbindung zwischen dem hohen und tiefen
Teil des gewonnenen Wagenkastens. Sie sind ausserdem multifunktional,
weil sie den erleichterten Zugang zum Fahrzeug gewährleisten
und die Verbindungselemente zwischen den beiden versetzten Kastenabschnitten darstellen.
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Eine
vorteilhafte Ausführungsform
ist dadurch gekennzeichnet, dass der Wagenkasten eines einzigen
alten Schienenfahrzeugs in drei Kastenabschnitte zertrennt wird
und der mittlere Kastenabschnitt in einer abgesenkten Position über Türenmoduln
an den nicht abgesenkten Kastenendabschnitten befestigt wird.
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Diese
Merkmale ermöglichen
es, ein modernes Niederflurschienenfahrzeug zu einem besonders geringen
Gestehungspreis zu erhalten.
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Eine
weitere günstige
Ausführungsform
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Wagenkästen von zwei alten Schienenfahrzeugen
entlang einer ersten Trennlinie zertrennt werden, um zwei Kastenendabschnitte
zu gewinnen, dass die beiden Wagenkästen entlang einer zweiten
Trennlinie zertrennt werden, um zwei mittlere Kastenabschnitte zu
gewinnen, dass zwischen die beiden abgesenkten mittleren Kastenabschnitte
und die nicht abgesenkten Kastenendabschnitte ein Türenmodul
eingefügt
wird und dass die beiden abgesenkten mittleren Kastenabschnitte
vermittels eines zentralen Drehgestells verbunden werden, das zwei
Gelenkmoduln trägt,
die an je einem mittleren Kastenabschnitt befestigt sind, um ein
Gelenkfahrzeug mit einem Niederflurbereich in einem durch die beiden
Kastenendabschnitte begrenzten Bereich zu gewinnen.
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Man
gewinnt so ein Gelenkschienenfahrzeug mit einem grossen Niederflurbereich,
der direkt durch mehrere Zugangstüren erschlossen ist.
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Noch
eine weitere Ausführungsform
ist dadurch gekennzeichnet, dass mehrere alte Schienenfahrzeuge
in je drei Kastenabschnitte zertrennt werden, von denen jeweils
der mittlere Kastenabschnitt abgesenkt und an seinen beiden Enden
mit je einem kombinierten Türen-Fenster-Modul
und einem auf zentralen Drehgestellen abgestützten Gelenkmodul ausgerüstet wird,
wobei jeder der beiden an den Enden befindlichen mittleren Kastenabschnitte über je einen
Türenmodul
mit einem nicht abgesenkten Kastenendabschnitt verbunden wird, um
einen Schienenzug aus mehreren Niederflurwagen zu gewinnen.
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Diese
Merkmale ermöglichen
die Herstellung von sehr modernen durchgehenden Niederflur-Schienenzügen aus
alten Eisenbahnwagen, und zwar in sehr wirtschaftlicher und rationeller
Weise.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch Schienenfahrzeuge, die durch
das vorstehend beschriebene Verfahren gewonnen werden und dadurch
gekennzeichnet sind, dass der Wagenkasten aus zumindest drei herausgeschnittenen
und umgestellten Kastenabschnitten besteht, die zwei Kastenendabschnitte
sowie zumindest einen mittleren Kastenabschnitt umfassen, sowie
dadurch, dass dieser oder diese mittleren Kastenabschnitte in einer
abgesenkten Position durch Befestigungsmittel und durch geeignete
Trennlinienführung
so mit den beiden nicht abgesenkten Kastenendabschnitten verbunden
werden, dass sie ein Niederflurschienenfahrzeug bilden.
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Weitere
Vorteile gehen aus den Merkmalen hervor, die in den abhängigen Ansprüchen und
der Beschreibung ausgedrückt
sind, die hiernach die Erfindung eingehender mit Hilfe von Zeichnungen
darlegt, die schematisch und beispielhaft mehrere Ausführungsformen
darstellen.
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1 zeigt
eine erste Ausführungsform
des Verfahrens zur Umwandlung eines alten Eisenbahnwagens oder Schienenfahrzeugs
als Spender in einen Niederflurwagen, bei der zwei Türenmoduln
hinzugefügt
werden.
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2 zeigt
eine zweite Ausführungsform des
Verfahrens zur Umwandlung von zwei alten Wagen als Spender in einen
Niederflurgelenkwagen, bei der zwei Türenmoduln und zwei mit einem
zentralen abgesenkten Drehgestell ausgerüstete Gelenkmoduln hinzugefügt werden.
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3 zeigt
eine dritte Ausführungsform
des Verfahrens zur Umwandlung von zwei alten Wagen als Spender in
einen Niederflurgelenkwagen mit vier Zugangstüren auf jeder Seite, bei der
zwei Türenmoduln,
die sich hinter jedem Enddrehgestell befinden, und zwei kombinierte
Türen-Fenster-Moduln
mit einem Gelenk in der Mitte von zwei mit einem zentralen abgesenkten
Drehgestell ausgerüsteten
Wagenkasten hinzugefügt
werden.
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4 zeigt
eine vierte Ausführungsform
des Verfahrens zur Umwandlung einer ganzen Reihe alter Wagen als
Spender in einen Niederflurwagenzug, der aus einem Führerwagen
und Zwischenwagen besteht. Türenmoduln,
Gelenke, abgesenkte Drehgestelle und ein Führerstand sind mit dieser Modernisierung
verbunden.
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5 veranschaulicht
eine vereinfachte Ausführungsform.
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In
den verschiedenen Figuren sind in der ersten Zeile das oder die
Spender-Schienenfahrzeuge 1 und
die Trennlinien 2, 2a, 2b für die Türenmoduln,
die Trennlinien 3 für
die Gelenkmoduln und die Trennlinien 4, 4a für die kombinierten
Türen-Fenster-
und Gelenkmoduln dargestellt.
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Die
wiedergewonnenen Kastenabschnitte sind in den Figuren in der zweiten
Zeile dargestellt. Die Kastenabschnitte 7, 7a, 7b, 7c der
Kastenenden verbleiben auf ihrer ursprünglichen Höhe, und die mittleren Kastenabschnitte 8, 8c, 9, 9a und 10 werden
abgesenkt, um einen Niederflurfahrzeugteil zu gewinnen.
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Die
Elemente 5, 5a, 5b sind nicht wiedergewonnene
Teile der Spenderfahrzeuge. Die Türöffnung 6 des Spenderfahrzeugs
wird verschlossen und durch ein Fenster ersetzt.
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Die
zwischen die wiedergewonnenen Kastenabschnitte einzubauenden neuen
Moduln sind in den Figuren in der dritten Zeile dargestellt, mit
Ausnahme der 5, wo diese Zeile fehlt. Man
findet Türenmoduln 22,
die aus je einer Tür 11,
einem Türrahmen 12 und
Verbindungselementen 13 und 14 bestehen. Der Türenmodul
gewährleistet
die Verbindung zwischen zwei Kastenabschnitten 7 und 8 bzw. 7, 7a, 7b und 9, 9a.
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Die
Verbindungselemente 14 sind nämlich so aufgebaut, dass sie
die Verbindung mit den Längsträgern des
Kastenabschnitts 7, 7a, 7b herstellen
und die Treppe für
den Zugang zur oberen Plattform des Abschnitts 7, 7a, 7b einbeziehen.
Die Verlängerungen 13 des
Türrahmens
kompensieren den Niveauunterschied zwischen den beiden Kastenabschnitten 7 und 8 bzw. 7, 7a, 7b und 9, 9a.
Je nach dem Aufbau und der Beanspruchung des Kastens kann das Element 14 direkt
durch die Verlängerung der
Längsträger des
Kastenabschnitts 8 bzw. 9, 9a ersetzt
werden, indem die Trennlinie modifiziert wird.
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2 zeigt
in der dritten Zeile zusätzlich
zu den Türenmoduln
noch Gelenkmoduln 15 und ein zentrales Drehgestell 16.
Der Aufbau der Gelenkmoduln 15 bildet die Verbindung zwischen
den Kastenabschnitten 9 und enthält die Gelenkvorrichtung und die
Abstützungen
auf dem Drehgestell 16.
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Das
zentrale Drehgestell 16 hat eine sehr kompakte Auslegung
und ermöglicht
es, hier den Niederflurbereich zu bewahren.
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3 stellt
in der dritten Zeile die neuen Bauteile dar, die den wiedergewonnenen
Kastenabschnitten hinzuzufügen
sind. Man findet zwei Türenmoduln, 22,
zwei Gelenkmoduln 15 mit einem zentralen Drehgestell 16 und
zwei kombinierte Türen-Fenster-Moduln 17.
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4 stellt
in der dritten Zeile einen Türenmodul 22,
zwei Gelenkmoduln 15, zwei zentrale Drehgestelle 16,
zwei kombinierte Türen-Fenster-Moduln 17 und
einen Führerstandmodul 18 dar.
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Auf
der letzten Zeile der 1, 2, 3 und 4 sind
die zusammengefügten
Fahrzeuge 23, 27, 29, 32, 41 in
ihrer neuen Architektur dargestellt. Diese erneuerten, nachgerüsteten Fahrzeuge bieten
einen bedeutenden Anteil an Niederflurbereich. Alle Türen sind
im niedrigen Bereich installiert und bieten einen erleichterten
Zugang für
alle Reisenden. Durch eine geschickte Nachrüstungstechnik derart transformiert,
sind diese alten Wagen auf das gleiche Niveau des Komforts und der
Zugänglichkeit gebracht
wie die modernsten Entwicklungen des Regionalverkehrs.
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Indem
eine Verkleidung 19 auf dem Dach der abgesenkten Kastenabschnitte
hinzugefügt
wird, kann das Aussehen dieser Wagen allen Wünschen angepasst werden.
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Unter
Bezugnahme auf 1, die die erste Ausführungsform
des Umwandlungsverfahrens betrifft, wird das aus einem herkömmlichen
Eisenbahnwagen bestehende Spenderfahrzeug 1 entlang der punktiert
dargestellten Trennlinien 2 zerschnitten. Wie in der zweiten
Zeile von 1 veranschaulicht, erhält man so
zwei Kastenendabschnitte 7 und einen mittleren Kastenabschnitt 8.
Die Elemente 5 des Spenderfahrzeugs werden für den Wiederaufbau
des transformierten Fahrzeugs 23 nicht wiedergewonnen und
verwendet.
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Um
dieses zu erhalten, führt
man die Türenmoduln 22 zwischen
den Kastenendabschnitten 7, die auf ihrer ursprünglichen
Höhe verbleiben,
und den mittleren Kastenabschnitt 8, der auf die Höhe eines
Niederflurfahrzeugs abgesenkt wird, zusammen. Die Teile 14 des
Türenmoduls 22 werden
somit an den Längsträgern des
Kastenendabschnitts 7 befestigt, und die Verlängerungen 13 werden
am oberen Teil des mittleren Kastenabschnitts 8 befestigt.
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Die
Türöffnungen 6 des
Spenderfahrzeugs 1 werden verschlossen und durch ein Fenster 24 ersetzt.
Schliesslich wird eine Verkleidung 19 auf das Dach des
abgesenkten mittleren Kastenabschnitts 8 aufgesetzt.
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Man
gewinnt so einen Eisenbahnwaggon mit einem niedrigen Boden grosser
Oberfläche
und Türen,
die einen erleichterten und schnellen Zugang selbst für gehbehinderte
Reisende bieten. Die Aufnahme von Behinderten mit Rollstuhl ist
ebenfalls erleichtert. Die Trennlinie des Spenderfahrzeugkastens 1 ist
so ausgelegt, dass eine grosse Widerstandsfähigkeit des transformierten
Fahrzeugs 23 gewährleistet
ist. Eine bedeutende Überlappung
in Gestalt einer Verlängerung 25 der
Kastenendabschnitte 7 erfasst die Türenmoduln 22 und einen
Teil des mittleren Kastenabschnitts 8. Diese Überlappung
ermöglicht
es, eine hohe Starrheit und Festigkeit des transformierten Fahrzeugs 23 zu
erhalten. Die Türenmoduln 22 sind
so gestaltet, dass sie als Verbindungselement zwischen den nicht
abgesenkten Kastenendabschnitten 7 und dem abgesenkten
mittleren Kastenabschnitt 8 dienen, indem sie Treppenzugänge zwischen
den Niveaus dieser beiden versetzten Abschnitte aufweisen.
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Sie
gewährleisten
ausserdem einen direkten und ebenerdigen Zugang zum tiefen Fussboden
des transformierten Fahrzeugs 23 sowie verbreiterte Zugangstüren. Die
für den
Einstieg in den Wagen oder den Ausstieg aus dem Wagen erforderliche
Zeit ist daher für alle
Personen stark verringert. Das transformierte Fahrzeug genügt daher
ganz besonders den Anforderungen einer regionalen Nutzung mit häufigem Halten.
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Die
in 2 veranschaulichte zweite Ausführungsform ermöglicht es,
aus zwei herkömmlichen
Spenderfahrzeugen 1 ein Gelenkschienenfahrzeug 27 zu
erhalten, das einen grossen Niederflurbereich und einen erleichterten
Zugang gewährt.
Die Spenderfahrzeuge werden einerseits entlang einer Trennlinie 2a zerschnitten,
die der vorstehend beschriebenen ähnelt, andererseits entlang
einer weiteren Trennlinie 3, die punktiert dargestellt
ist. Man gewinnt so zwei Kastenendabschnitte 7a, die denen
der ersten Ausführungsform ähneln, sowie
zwei mittlere Kastenabschnitte 9, die dafür bestimmt
sind, abgesenkt zu werden. Diese mittleren Kastenabschnitte 9 werden
wie in der ersten Ausführungsform über einen
Türenmodul 22 an
den Kastenendabschnitten 7a befestigt. In ihrem mittleren
Teil werden diese mittleren Kastenabschnitte 9 an Gelenkmoduln 15 befestigt,
die an einem zentralen Drehgestell 16 sehr kompakter Auslegung
angelenkt und abgestützt
sind, das einen Niederflurbereich ermöglicht, der die beiden mittleren
Kastenabschnitte 9 ausfüllt.
Die zweiten Kastenendabschnitte 5a sowie die Elemente 5 der Spenderfahrzeuge
werden nicht wiedergewonnen. Die Türöffnungen 6 der Spenderfahrzeuge 1 werden verschlossen
und durch ein Fenster 24 ersetzt, und Verkleidungen 19 werden
auf dem Dach der mittleren Kastenabschnitte 9 angebracht.
Das so gewonnene Schienenfahrzeug 27 ist in der Mitte gelenkig,
bietet einen grossen Niederflurbereich, und breite Türen gewähren einen
direkten Zugang zu diesem Bereich.
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Die
in der 3 veranschaulichte dritte Ausführungsform ist der vorstehenden
ziemlich ähnlich. Sie
unterscheidet sich von ihr dadurch, dass kombinierte Türen-Fenster-Moduln 17 zwischen
die mittleren Kastenabschnitte 9a und die Gelenkmoduln 15 eingefügt sind.
Dazu ist die Trennlinie 3 durch die Trennlinie 4 ersetzt
worden, die eine bedeutende Verlängerung
liefert, die dazu bestimmt ist, eine starre Verbindung zwischen
dem kombinierten Türen-Fenster-Modul 17 und
dem Gelenkmodul 15 zu bilden. Ausserdem ist die Trennlinie 2 gegenüber der zweiten
Ausführungsform
um ein Fenster nach aussen versetzt.
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Das
gewonnene, transformierte Fahrzeug 29 bietet daher ausser
dem bedeutenden Niederflurbereich und den Türen 11 zwei weitere
Türen 30,
die Zugang zum zentralen Teil des Niederflurbereichs gewähren. Die
für den
Ein- und Ausstieg von Personen erfor derliche Zeit, die Sicherheit
und die Starrheit der Verbindungen zwischen Moduln und Kastenabschnitten
sind in dieser Ausführungsform
weiter verbessert.
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Die
in 4 veranschaulichte vierte Ausführungsform ermöglicht es,
aus herkömmlichen
Schienenfahrzeugen 1 einen Zug 32 aus mehreren
Niederflurgelenkwagen zu gewinnen. Um den äusseren Führerwagen zu erhalten, wird
ein herkömmliches Fahrzeug 1 in ähnlicher
Weise wie in der zweiten Ausführungsform
entlang der Trennlinien 2a und 3 zerschnitten.
Ausserdem wird das Ende 35 eines der äusseren Kastenabschnitte weggenommen,
um einen Kastenendabschnitt 7b zu gewinnen. Letzterer wird
mittels eines Türenmoduls 22 an
den Kastenabschnitt 9 angefügt, der sich in der abgesenkten
Position befindet. Der andere Kastenabschnitt 5a und das Element 5 werden
nicht bewahrt.
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Um
Zwischenwagen 36 zu gewinnen, werden herkömmliche
Fahrzeuge 1 symmetrisch entlang der Trennlinien 4a zerschnitten,
und nur der mittlere Kastenabschnitt 10 wird bewahrt, die
anderen beiden Kastenendabschnitte 5b werden nicht bewahrt.
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Die
mittleren Kastenabschnitte 10 werden wie in der dritten
Ausführungsform über kombinierte Türen-Fenster-Moduln 17 an
Gelenkmoduln 15 befestigt. Die Gelenkmoduln 15 sind
an zentralen Drehgestellen 16 angesenkt und abgestützt. Die
Gruppe der so verbundenen Wagen bildet einen Zug, der über fast
die gesamte Länge
des Zuges 32 einen Niederflurbereich bietet. Jeder Wagen
dieses Zuges hat eine Zugangstür 11,
die zum Niederflurbereich führt. Ein
Ende oder beide Enden des Zuges sind mit Führerkabinenmoduln 18 versehen,
und Verkleidungen 19 geeigneter Form sind auf dem Dach
angebracht.
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Eine
vereinfachte Variante der Erfindung wird in 5 veranschaulicht.
Das Spenderfahrzeug 1 besteht hier aus einem herkömmlichen
Eisenbahnwagen, der eine zentrale Zugangstür 40 aufweist. Dieses
Spenderfahrzeug wird geeigneten Trennlinien 2b folgend
zerschnitten. Man gewinnt so zwei Kastenendabschnitte 7c und
einen mittleren Kastenabschnitt 8c. Letzerer wird auf das
Niveau eines Niederflurfahrzeugs abgesenkt und in dieser abgesenkten Position
durch geeignete Befestigungsmittel wie Nieten, Schweissen und Verschrauben
an den nicht abgesenkten Kastenendabschnitten 7c befestigt,
um ein Niederflurschienenfahrzeug 41 zu gewinnen, das zumindest
eine Tür
aufweist, die Zugang zum Niederflurbereich gewährt. Eine Verkleidung 19 kann
auf dem Dach des abgesenkten mittleren Kastenabschnitts 8c angebracht
werden.
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Es
versteht sich, dass die oben beschriebenen Ausführungsformen keinerlei einschränkenden Charakter
besitzen und innerhalb des durch Anspruch 1 definierten Rahmens alle
wünschenswerten Modifikationen
erfahren können.
Insbesondere könnten
die Türenmoduln
durch kombinierte Türen-Fenster-Moduln
ersetzt werden und umgekehrt. Die Trennlinien könnten je nach dem Aufbau des
Spenderschienenfahrzeugs und den erwünschten Kastenabschnitten anders
gelegt werden.
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Die
ursprünglichen
Türen 6 könnten bewahrt werden
und einen zusätzlichen
Zugang gewähren. Die
Ausführungsformen
der 1 bis 3 könnten ebenfalls mit einer oder
zwei Führerkabinen
ausgerüstet
werden.
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In
der vereinfachten Variante der 5 könnte eine
bereits vorhandene zentrale Tür 40 auch fehlen.
Dann müsste
der abgesenkte Kastenabschnitt 8c mit zumindest einer Türe ausgerüstet werden.
Die Mittel für
die Befestigung der vertikal versetzten Kastenabschnitte können auch
aus Ausgleichsmoduln bestehen, die als strukturelle und funktionelle
Verbindung zwischen den Kastenabschnitten dienen und keine Türen und/oder
Fenster aufweisen, aber eine starre Befestigung der Kastenabschnitte
ermöglichen.