DE19716065C2 - Vorrichtung zur Befestigung einer verschiebbaren Fensterscheibe an einem Fensterheber eines Kraftfahrzeugs - Google Patents
Vorrichtung zur Befestigung einer verschiebbaren Fensterscheibe an einem Fensterheber eines KraftfahrzeugsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung einer verschiebbaren Fensterscheibe
an einem Fensterheber eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Patentan
spruchs 1 und eignet sich zur sogenannten Blindmontage.
Aus DE 31 08 244 A1 ist eine Kupplungsvorrichtung zwischen einem Scheibenheber und
einer Fensterscheibe eines Kraftfahrzeugs bekannt, die im wesentlichen aus einem am
unteren Rand der Fensterscheibe befestigten Halteelement und wenigstens einem
Kupplungsbacken besteht, der mit Verrastungsmitteln ausgestattet ist und in Richtung eines
mit paßfähigen Verrastungselementen versehenen, mit der Fensterhebermechanik
verbundenen Kupplungselements ragt. Beim Zusammenführen der zu verbindenden Teile
kommt es zu einer elastischen Verformung wenigstens eines der Kupplungselemente bis
die clipsbare Verbindung durch formschlüssiges Ineinandergreifen der Verrastungsmittel
hergestellt ist.
Von Nachteil ist jedoch, daß zur Herstellung der Verbindung zwischen Fensterscheibe und
Fensterheber der spreizbare Bereich eine Mindestelastizität aufweisen muß, damit die
Verrastungselemente in einen formschlüssigen Eingriff treten können. Diese Elastizität birgt
aber auch die Gefahr in sich, daß bei großen Zugbelastungen, wie sie zum Beispiel bei
einer am Rahmen angefrorenen Fensterscheibe auftreten können, die
Verrastungselemente wieder außer Eingriff treten. Die Fensterhebervorrichtung könnte
dann ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen. Darüber hinaus ist es schwierig, die
Verrastungselemente so genau in Position zueinander zu bringen, daß sie sich rastfähig
gegenüberstehen. Ein Hin- und Herschieben der Fensterscheibe in X-Richtung ist deshalb
zum Erzielen des Formschlusses oft notwendig.
Aus JP 6-135228 A ist eine Vorrichtung zum Verbinden einer Fensterscheibe mit einem
Fensterheber bekannt, die am Fensterheber U-förmige sich parallel zur Scheibenunterkante
erstreckende Profilstücke verwendet, wobei die freien Schenkel des U-Profils nach innen
gerichtete hakenförmige Fortsätze aufweisen. Diesen Profilstücken zugeordnet sind
paßfähige, in den U-förmigen Hohlraum einrastbare Kupplungsstücke, die an der
Unterkante der Fensterscheibe befestigt sind. Zur Erleichterung des Einrastens sind die
freien Enden der Kupplungsstücke keilförmig ausgebildet, deren widerhakenartige
Fortsätze die Fortsätze des U-Profils hintergreifen können. Dennoch ist es in der Regel
notwendig, daß der Werker auf die Fensterscheibe in Montagerichtung Druck ausübt, um
den notwendigen Formschluß herzustellen. Mittels Schrauben wird die Lage zwischen
Fensterheber und Fensterscheibe entsprechend vorgesehener Löcher und Nuten fixiert.
Eine Justierung der Fensterscheibe in X-Richtung (Fahrzeuglängsachse) zum Zwecke der
Einstellung einer idealen Position ist ebensowenig möglich wie bei der zuerst
beschriebenen Ausführung.
Eine Befestigungsvorrichtung mit einem im wesentlichen U-förmigen Grundkörper ist aus
DE 44 26 670 A1 bekannt. Eine Ausführungsvariante zur Blindmontage verwendet eine den
Grundkörper umgreifende Federspange mit einem daran gelenkig gelagerten Kniehebel als
Spannelement. Das freie Ende des Kniehebels greift im nichtgespannten Zustand durch
eine Ausnehmung eines der Schenkels in den Spalt des U-förmigen Grundkörpers. Beim
Einführen der Fensterscheibe in den Spalt zwischen den Klemmbacken (Schenkeln) tritt die
Scheibenunterkante mit dem freien Ende des Kniehebels in Eingriff und wird bei
fortschreitender Einführung der Fensterscheibe über den Totpunkt des Spannsystems
geschwenkt, um dann selbsttätig in den stabilen Spannzustand überzuschnappen. Die nun
gespannte Federspange drückt die Schenkel des U-förmigen Grundkörpers gegen die
Oberfläche der Fensterscheibe, um diese klemmend (d. h. reibschlüssig) zu befestigen.
Von Nachteil ist jedoch, daß die mit der beschriebenen Lösung erzeugbaren Klemmkräfte
nicht in jedem Fall ausreichend sein werden, um den tatsächlich auftretenden Abzugskräften
standzuhalten. Andererseits liegen die maximalen Klemmkräfte permanent an, was eine
hohe Dauerbeanspruchbarkeit aller im Kraftfluß liegender Teil voraussetzt. Darüber hinaus
ist die Erzeugung der erforderlichen Klemmkraft über die Scheibenunterkante nicht
unproblematisch, da hohe mechanische Belastungen zum Bruch der vorgespannten
Fahrzeugscheiben führen können.
Aus DE 44 33 052 A1 ist eine Vorrichtung zum Verbinden einer Fensterscheibe mit einem
Fensterheber bekannt, bei der wenigstens eine mit einer Basis verbundene und daran
schwenkbar gelagerte Kontaktbacke vorgesehen ist, die mit der Fensterscheibe während
des Montageprozesses automatisch in Eingriff treten kann. Zu diesem Zweck lagert die
Basis mit der Kontaktbacke verschiebbar zwischen zwei äußeren Trägerbacken eines
Grundkörpers. Bei Auftreffen der Scheibenunterkante auf die Basis wird diese nach unten
verschoben, wodurch infolge der Kollision der inneren Kontaktbacke mit der äußeren
Trägerbacke eine Schwenkbewegung der inneren Kontaktbacke in Richtung der
Fensterscheibe ausgelöst und schließlich deren Verbindung mit der Kontaktbacke realisiert
wird. Wenn die Basis den unteren Anschlag im Grundkörper erreicht hat, wird die Lage der
Kontaktbacken durch Schnappelemente fixiert.
Der Nachteil der beschriebenen Lösung besteht darin, daß das Zusammenwirken zwischen
den Teilen der Befestigungsvorrichtung und der Fensterscheibe nur schwer gesteuert und
kontrolliert werden kann. Im Falle eines später festgestellten Montagefehlers wäre der
Aufwand für die zu leistende Nacharbeit relativ hoch.
Aus EP 0 467 645 A1 ist eine Kraftfahrzeugfensterscheibe bekannt, deren unterer Rand zur
Herstellung einer Verbindung zur Fensterhebermechanik mit einem Kunststoffelement versehen
ist. Das Kunststoffelement weist Formschlußbereiche auf, denen Formschlußbereiche eines
federelastischen, clipsbaren Befestigungselements der Fensterhebermechanik zugeordnet
sind.
Diese Befestigungsart weist den Nachteil auf, daß eine einfach und leicht clipsbare
Verbindung eine hohe Flexibilität des betreffenden federelastischen Bereichs der
Befestigungselements erfordert. Dies jedoch hat zur Folge, daß die Haltekräfte
vergleichsweise gering ausfallen. Andererseits bewirkt eine konstruktive Auslegung mit
hohen Haltekräften eine erschwerte Montierbarkeit mit großen Montagekräften.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfach aufgebaute und funktionssichere
Vorrichtung zur Blindmontage einer verschiebbaren Fensterscheibe an einen Fensterheber
eines Kraftfahrzeugs zu entwickeln, die auch zur Befestigung von Verbundglasscheiben und
von Kunststoffscheiben geeignet ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des
Patentanspruchs 1 gelöst. Die Unteransprüche geben Vorzugsvarianten der Erfindung an.
Ausgehend von einem offenen, vorzugsweise im wesentlichen U-förmigen Grundkörper,
zwischen dessen seitliche Schenkel, die über eine Basis miteinander in Verbindung stehen,
der Rand der zu befestigenden Fensterscheibe eingeführt wird, sowie ausgehend von
wenigstens einem verschiebbar und/oder schwenkbar gelagerten Verriegelungselement, das
sich bei in den Spalt des Grundkörpers eingeführter Fensterscheibe einerseits an einem der
seitlichen Schenkel und andererseits an der Seitenfläche der Fensterscheibe abstützt, ist
erfindungsgemäß vorgesehen, daß das verschiebbare und/oder verschwenkbare
Verriegelungselement entgegen der Einführungsrichtung der Fensterscheibe federelastisch
vorgespannt ist. Des weiteren wird die eingeführte Fensterscheibe durch das vorgespannte
Verriegelungselement mittels Reib- und/oder Formschluß derart festgehalten, daß das
Verriegelungselement bei einer Relativbewegung zwischen Fensterscheibe und Grundkörper
entgegen der Einführungsrichtung, zu einer Verschiebe- und/oder Schwenkbewegung
veranlaßt wird. Dabei erhöht sich der Druck des Verriegelungselements auf die
Fensterscheibe.
Nach einer Vorzugsvariante der Erfindung verengt sich der Spalt des Grundkörpers, der
zwischen der Fensterscheibe und der Stützfläche des Verriegelungselements am Schenkel
des Grundkörpers gebildet wird, konisch in Abzugsrichtung der Fensterscheibe. Im
konischen Spalt lagert ein keilförmiges oder walzenartiges, z. B. zylinderförmiges
Verriegelungselement, das in Richtung des sich verengenden Spalts, also in Abzugsrichtung
der Fensterscheibe, federelastisch vorgespannt ist. Bei Einführung des Randes der
Fensterscheibe in den Spalt zwischen die Schenkel des Grundkörpers wird von der
Scheibenkante das Verriegelungselement entgegen der Federspannung soweit
weggedrückt, bis der Spalt im Bereich des Verriegelungselements die Scheibendicke
überschritten hat und somit zur Aufnahme des Scheibenrandes geeignet ist.
Wenn der Winkel α des konischen Spaltes, in dem das Verriegelungselement federelastisch
vorgespannt lagert, gut auf den Reibwert abgestimmt ist, dann bedarf es nur noch einer
vergleichsweise kleinen Federkraft, um einen sicheren Halt der Fensterscheibe in der
Befestigungsvorrichtung selbst dann zu gewährleisten, wenn ausschließlich reibschlüssige
Mittel zur Verbindung zwischen Fensterscheibe und Fensterheber vorgesehen sind. Wenn
der bezeichnete Winkel α höchstens doppelt so groß ist wie der Reibwinkel = arctanµ (mit
µ = Reibwert), dann tritt ein Selbstverstärkungseffekt ein, der bei steigender Abzugskraft der
Fensterscheibe zu einer zunehmenden Klemmkraft führt.
Die Anwendung dieses Selbstverstärkungseffektes erlaubt den Einsatz einer sehr geringen
Vorspannkraft der Feder, die das Verriegelungselement in Richtung auf die Fensterscheibe
belastet. Da sich die Fensterscheibe überwiegend in der untersten, also in der am weitesten
in den Grundkörper der Befestigungsvorrichtung eingeschobenen Position befindet, übt das
Verriegelungselement eine entsprechend geringe Druckkraft auf die Fensterscheibe aus; sie
ist nur so groß, daß das funktionelle Zusammenwirken zwischen Verriegelungselement und
Fensterscheibe stets gewährleistet ist. Die Vorspannkraft liegt also weit unterhalb der Kraft,
die notwendig wäre, die veranschlagte maximale Abzugskraft der Fensterscheibe zu
kompensieren. Somit steht der Anwendung dieser auf dem Klemmprinzip beruhenden
Vorrichtung für vergleichsweise empfindliche Kunststoffscheiben oder Verbundglasscheiben
nichts im Wege. Ein Wegfließen der druckempfindlichen Materialien wegen
Überbeanspruchung ist nicht zu befürchten.
Neben den reibschlüssigen Verriegelungselementen können auch formschlüssige
Befestigungsvarianten zum Einsatz kommen, wenn geeignete Formschlußelemente am
Befestigungsbereich der Fensterscheibe angeordnet werden. Dies kann beispielsweise
dadurch geschehen, daß ein separates, die Formschlußelemente tragendes Teil mit der
Fensterscheibe fest verbunden wird, z. B. durch Aufkleben oder durch Einstecken in ein
Scheibenloch. Eine gute Haftung ist aber auch durch ein lediglich auf die
Scheibenoberfläche aufgelegtes Teil möglich, falls sein Material mit der Scheibenfläche
eine günstige Reibpaarung bildet oder eine entsprechend adhäsive Bindung eingehen
kann. Darüber hinaus ist die Anformung solcher Formschlußelemente in den Glaskörper
selbst denkbar. Formschlußelemente geringer Tiefe - im Sinne einer Miniverzahnung -
können auch durch Siebdruck erzeugt werden. Nach dem Einbrennen des aufgedruckten
Materials besteht eine hinreichende mechanische Festigkeit.
Den scheibenseitigen Formschlußelementen sind paßfähige Formschlußelemente des
Verriegelungselements zugeordnet. Das Verriegelungselement kann als Schieber oder als
schwenkbares, an einem Schenkel des Grundkörpers gelagertes Element ausgeführt sein.
Eine separate oder mit dem Verriegelungselement einstückig verbundene Feder sorgt
dafür, daß die Formschlußelemente federelastisch ineinander gedrückt werden. Die Kontur,
der Formschlußelemente ist vorzugsweise sägezahnförmig, wobei die steilen Zahnflanken
der scheibenseitigen Formschlußelemente in Abzugsrichtung der Fensterscheibe weisen.
Dadurch wird sichergestellt, daß man einerseits eine hohe Haltekraft erzielt, andererseits
aber ein problemloses Einführen der Fensterscheibe in den Spalt des Grundkörpers
gewährleisten kann.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und den dargestellten
Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 schematische, perspektivische Darstellung einer Befestigungsvorrichtung mit
einem Verriegelungselement in Form eines verschiebbaren Rollkörpers;
Fig. 2 schematische Darstellung des Querschnitts durch eine Befestigungsvorrichtung
mit einem im Schenkel des Grundkörpers schwenkbar gelagerten Klemmkörper
mit elastisch ausgebildeter Klemmfläche;
Fig. 3 schematische Darstellung des Querschnitts durch eine Befestigungsvorrichtung
mit einem keilförmig ausgebildeten Schieber und einem daran schwenkbar
gelagerten Klemmkörper;
Fig. 4 schematische Darstellung des Querschnitts durch eine Befestigungsvorrichtung
mit einem Verriegelungselement in Form eines Klemmkeils und mit einem
Zwischenelement;
Fig. 5 schematische Darstellung des Querschnitts durch eine Befestigungsvorrichtung
mit zwei konisch verlaufenden Klemmflächen und zwei zugeordneten
zylinderförmigen Klemmkörpern;
Fig. 6 schematische Darstellung des Querschnitts durch eine Befestigungsvorrichtung
mit Formschlußelementen am Zwischenelement und am Verriegelungselement,
wobei das Verriegelungselement keilförmig ausgebildet und in Abzugsrichtung
der Fensterscheibe angefedert ist;
Fig. 7 schematische, perspektivische Explosionsdarstellung einer Befestigungsvor
richtung mit schwenkbarem Klemmkörper und eingelegtem Zwischenelement;
Fig. 8 schematische Darstellung eines doppelsträngigen Seilfensterhebers mit einer
erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung.
Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel ist eine ausschließlich reibschlüssig
funktionierende Klemmbefestigung. Ihr Grundkörper 1 wird vorzugsweise von einem
Metallprofil gebildet, dessen Basis 10 seitlich zwei Schenkel 11 und 12 trägt. Während der
eine Schenkel 12, parallel zur Fensterscheibe 3 und in direktem Kontakt zu dieser verläuft,
steht der andere Schenkel 11 um einen Winkel α geneigt, so daß ein sich konisch
verengender Spalt entsteht. Ein abgewinkeltes freies Ende 110 verengt den Spalt weiter bis
auf wenig mehr als die Dicke der Fensterscheibe 3 und bildet gleichzeitig den oberen
Anschlag für das Verriegelungselement 2.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß die dargestellten Fig. 1 bis 10 keinerlei
Mittel zeigen, die auf eine Erleichterung der Einführung der Fensterscheibe 3 in den Spalt
des Grundkörpers 1; 1a; 1b; 1c; 1d; 1e; 1h; 1j abzielen. Geeignet hierfür sind z. B.
Einführungskonuse, die sich nach oben hin öffnen und vorzugsweise einstückig am
Grundkörper 1; 1a; 1b; 1c; 1d; 1e; 1h; 1j angeformt sind.
Vor dem Einführen der Fensterscheibe 3 in den Grundkörper 1 der Befestigungsvorrichtung
steht das Verriegelungselement 2 mit der Innenfläche des abgewinkelten freien Endes 110
des Schenkels 11 im Eingriff, wobei der Spalt zum gegenüberliegenden Schenkel 12 auf
eine Breite verringert ist, die kleiner als die Dicke die Fensterscheibe 3 ist. Somit trifft die
Unterkante der Fensterscheibe 3 zunächst auf die obere Fläche 22 des
Verriegelungselements 2 und drückt dieses solange entgegen der Spannkraft der Feder 4,
bis der Spalt zur Aufnahme der Fensterscheibe 3 ausreichend breit ist. Zum Entriegeln der
Fensterscheibe 3, z. B. zum Zwecke ihres Austausches, wird in analoger Weise mit einem
Entriegelungswerkzeug 7 über die Fläche 22 Druck auf das Verriegelungselement 2
ausgeübt, wobei sich der Spalt zwischen dem Verriegelungselement 2 und dem Schenkel
12 erweitert, so daß eine problemlose Entnahme der Fensterscheibe 3 möglich wird.
Das Verriegelungselement 2 ist Schieber und Rollkörper zugleich. Mit seinen ebenen
Anlageflächen 20, 23 fungiert das Verriegelungselement 2 als Schieber, wenn es darum
geht, die Fertigungstoleranzen des Grundkörpers 1, des Verriegelungselements 2 und der
Fensterscheibe 3 durch eine von der Feder 4 zu iniziierende Stellbewegung des
Verriegelungselements 2 in Abzugsrichtung 300 der Fensterscheibe 3 auszugleichen. In
den Ablöselinien 210, 220 heben die ebenen Flächen 20, 23 vom Schenkel 11 bzw. von der
Fensterscheibe 3 ab und gehen in konvex gewölbte Flächen 21 bzw. 24 über. Falls nun die
Fensterscheibe 3 aufgrund einer an ihr wirkenden Abzugskraft in Abzugsrichtung 300 (beim
Absenken des Grundkörpers 1) geringfügig aus dem Grundkörper 1 herausgezogen wird,
fungiert das Verriegelungselement 2 als Rollkörper. Das Anheben der Fensterscheibe 3
verursacht eine Drehbewegung des Verriegelungselements 2 entgegen dem Uhrzeigersinn.
Dabei gelangt das Verriegelungselement 2 in den schmaler werdenden Bereich des
konischen Spaltes und erhöht dementsprechend die Haltekräfte der Befestigungs
vorrichtung. Schon beim nächsten Anheben der Fensterscheibe 3 gelangt diese wieder in
ihre unterste Position, so daß keine nennenswerten Spannkräfte die Befestigungsvor
richtung bzw. die Fensterscheibe 3 mehr belasten.
Auch während der Rollbewegung des Verriegelungselements 2 liegen die in Abhängigkeit
vom Rollwinkel auf den konvexen Flächen "wandernden" Klemmlinien 210, 220 stets in
einer gleichbleibenden Relativposition. D. h., aufgrund des konischen Spaltes - verursacht
durch den geneigt stehenden Schenkel 11 - liegt die Klemmlinie 210 stets oberhalb der
Klemmlinie 220 und der Neigungswinkel α zwischen der die Klemmlinien 210 und 220
aufnehmenden Ebene E1 und der zur Scheibenebene orthogonal verlaufenden Ebene E2
verändert sich auch während einer Rollbewegung des Verriegelungselements 2 nicht. Der
für eine sichere Funktion der Befestigungsvorrichtung notwendige Winkel α hängt von den
Reibungsverhältnissen der beteiligten Teile ab. Der Grenzwinkel läßt sich wie folgt
berechnen:
α ≦ 2 arctanµ (µ = Reibwert)
Die Konturen der konvexen Flächen 21, 24 können Bestandteil eines Kreises sein; sie
können aber auch eine davon abweichende Kontur aufweisen, um die Klemmkräfte an eine
sich ändernde Geometrie innerhalb des konischen Klemmspaltes (z. B. infolge des
Aufbiegens des Schenkels 11 oder infolge sich ändernder Reibverhältnisse durch
veränderte Flächenpressung) anzupassen.
An der Unterseite des Verriegelungselements 2 ist ein Zapfen 25 zur Positionierung der
Schaubenfeder 4 angeformt. Natürlich können wahlweise auch andere Federtypen
eingesetzt werden. Von Bedeutung ist lediglich, daß eine ausreichend große
Kraftkomponente der Feder 4 in die Abzugsrichtung 300 zur Verfügung steht.
Auch die Ausführungsvariante von Fig. 2 basiert auf der ausschließlichen Ausnutzung des
Reibschlusses. Das Verriegelungselement 2a ist als Schwenkelement ausgebildet und
lagert am oberen Ende des Schenkels 11a des Grundkörpers 1a. Seine Klemmfläche 21a
ist konvex gewölbt und durch einen elastischen Bereich 22a federnd ausgebildet. Die
Kontur der Klemmfläche 21a besitzt - ausgehend von der Schwenkachse 20a - entgegen
dem Uhrzeigersinn einen zunehmenden Abstand, um bei einer Bewegung der Klemmfläche
21a in Abzugsrichtung 300 der Fensterscheibe 3 eine zunehmende Klemmkraft zu
gewährleisten. Der notwendige Anpreßdruck der Klemmfläche 21a gegen die Oberfläche
der Fensterscheibe 3 wird durch ein Federelement 4a erzeugt, das sich am Schenkel 11a
abstützt. Sofern das Verriegelungselement 2a ein Kunststoffspritzteil ist, kann das
Federelement 4a in vorteilhafter Weise in sogenannter 2-Komponenten-Technik mit
angespritzt werden. Ein weiteres Federelement 5a (eventuell aus einem Elastomer) ist
zwischen der Basis 10a und der Unterkante der Fensterscheibe 3 angeordnet. Es stellt
sicher, daß ein geringer Grad des Verklemmens, bei dem das Verriegelungselement 2a
bereits geringfügig entgegen dem Urzeigersinn verschwenkt wurde, stets aufrechterhalten
wird.
Hinsichtlich der reibungsbezogenen Randbedingungen, die für ein sicheres Funktionieren
der Befestigungsvorrichtung erforderlich sind, gilt für die Ausführungsbeispiele gemäß den
Fig. 2 und 3 das bereits für das Ausführungsbeispiel von Fig. 1 Beschriebene. D. h.,
der Winkel α zwischen der die Klemmlinie 210a bzw. 210b und die Schwenkachse 20a bzw.
20"b aufnehmenden Ebene E1a bzw. E1b und der zur Scheibenebene orthogonal
verlaufenden Ebene E2a bzw. E2b sollte wiederum die Beziehung α ≦ 2 arctanµ
(µ = Reibwert) erfüllen.
Das Ausführungsbeispiel von Fig. 3 kombiniert die technischen Merkmale der Fig. 1
und 2, da das Verriegelungselement 2b aus einem am schräggestellten Schenkel 12b
abgestützten Schieber 2'b und einem daran gelagerten Schwenkelement 2"b aufgebaut ist.
Zwischen zwei Anschlagflächen 21'b, 22'b kann das Schwenkelement 2"b maximal
geschwenkt werden, wobei seine mit der Klemmfläche 21"b an der Fensterscheibe 3
gebildete Klemmlinie 210b stets unterhalb des Schwenkachse 20"b liegt. Eine Blattfeder 4b
ist über angeformte Rastelemente 40b, die in Ausnehmungen 23'b, 100b des Schiebers 2b'
und der Basis 10b eingreifen, innerhalb der Befestigungsvorrichtung festgelegt und drückt
das Verriegelungselement 2b gegen das abgewinkelte freie Ende 110'b, solange die
Fensterscheibe 3 noch nicht in den Spalt des Grundkörpers 1b eingeführt ist. Nach dem
Einführen der Fensterscheibe 3 dient die Schiebebewegung des Schiebers 2'b der
Kompensation der Fertigungstoleranzen und die Schwenkbewegung des Schwenkelements
2"b der Erzeugung der Klemmkraft (Haltekraft für die Fensterscheibe 3).
Fig. 4 zeigt den Querschnitt durch eine Befestigungsvorrichtung mit einem keilförmigen
Verriegelungselement 2c, das von einer Feder 4c in den vom schrägstehenden Schenkel
11c und der Fensterscheibe 3 gebildeten konischen Spalt gedrückt wird. Zwischen der
Fensterscheibe 3 und dem Verriegelungselement 2c ist ein Zwischenelement 6c
angeordnet, das bezüglich des Materials des Verriegelungselements 2c verbesserte
Reibungsverhältnisse schafft und die Flächenpressung auf der Fensterscheibe 3
vermindert.
Eine weitere, auf dem reibschlüssigen Klemmprinzip beruhende Befestigungsvorrichtung ist
in Fig. 5 schematisch dargestellt. Sie besitzt einen Grundkörper 1d mit einem ebenen
Schenkel 12d zur Abstützung der Fensterscheibe 3 und mit zwei gegenüberliegenden,
einstückig übereinander angeordneten Schenkeln 11d, 11dd, deren innenliegende Flächen
mit der Fensterscheibe 3 einen konischen Spalt bilden. In diesem Spalt sind zylindrische
Verriegelungselemente 2d, 2dd sowie die zugehörigen Federelemente 4d, 4dd angeordnet,
die sich an der Basis 10d bzw. am Kopf des Schenkels 11d abstützen.
Auch für die Ausführungsvariante gemäß Fig. 5 gilt hinsichtlich der Dimensionierung
des Keilwinkels α das für die Fig. 1 bis 3 Beschriebene analog. Bezüglich des
Ausführungsbeispiels von Fig. 4 gilt, daß der Reibwert µ1 zwischen dem
Verriegelungselement 2c und dem Zwischenelement 6c größer sein muß als der Reibwert µ2
zwischen dem Verriegelungselement 2c und dem Schenkel 11c.
Fig. 6 zeigt eine Erfindungsvariante mit formschlüssiger Verriegelung der Fensterscheibe 3
unter Verwendung eines keilförmigen Verriegelungselements 2e, das sich mit seiner ebenen
Seitenfläche am schrägestellten Schenkel 11e abstützt und dessen gegenüberliegende
verzahnte Fläche mit den Formschlußelementen 21e in die Formschlußelemente 60e eines
an der Fensterscheibe 3 befestigten Zwischenelements 6e eingreift. Zwischen der Basis 10e
des Grundkörpers 1e und dem Verriegelungselement 2e ist eine Blattfeder 4e angeordnet,
deren Vorspannkraft das Verriegelungselement 2e in Richtung des sich verengenden
Spaltes, also in Abzugsrichtung 300 der Fensterscheibe 3, drückt. Der konische Spalt
verhindert bei einer abzugseitigen Belastung der Fensterscheibe 3 nicht nur, daß die
Verzahnungselemente 21e, 60e außer Eingriff gelangen, es entstehen zwischen den
Schenkeln 11e, 12e auch zunehmende Klemmkräfte, die einen Beitrag zur
Scheibenbefestigung leisten.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 7 handelt es sich um eine Konstruktion, die das
reibschlüssige und das formschlüssige Befestigungsprinzip miteinander kombiniert. Zur
Aufnahme der Klemmkräfte ist der im wesentlichen U-förmig ausgebildete Grundkörper 1h
mit Verstärkungsrippen 112 versehen. Der Befestigungsbereich der (nicht dargestellten)
Fensterscheibe ist von einer Einlage 31 eingefaßt, die aus Gummi oder einem nicht zu
harten Elastomer bestehen sollte. Die Einlage soll möglichst günstige Reibungsverhältnisse
in Bezug auf den Schenkel 12h und das Zwischenelement 6h herstellen. Sie kann auch
direkt auf den Scheibenrand aufgespritzt werden.
Auf der von der Fensterscheibe abgewandten Seite weist das Zwischenelement 6h eine
wellenförmige Struktur auf, die Formschlußelemente 60h zum Eingriff paßfähiger
Formschlußelemente 21h des Verriegelungselements 2h zur Verfügung stellt. Am oberen
Ende des Schenkels 11h ist ein Gelenkbereich mit einer Schwenkachse 20h angeordnet, in
dem das Verriegelungselement 2h begrenzt drehbar lagert. Die in Abzugsrichtung 300 der
Fensterscheibe mögliche Schwenkbewegung der Verriegelungselements 2h wird durch den
abgewinkelten Schenkel 110h, der als Anschlag wirkt, begrenzt. Durch eine an der Basis
10h oder am Schenkel 11h abgestützte Feder 4h wird das Verriegelungselement 2h in
Richtung auf die Fensterscheibe bzw. das Zwischenelement 6h vorgespannt.
Die (durchschnittliche) Kontur der Klemmfläche 21h weist entgegen der Abzugsrichtung 300
der Fensterscheibe bezüglich der Schwenkachse 20h einen zunehmenden Abstand auf,
wodurch bei einer Schwenkbewegung des Verriegelungselements 2h die Klemmkraft erhöht
wird. Entsprechend dem Konstruktionsprinzip ist vorgesehen, daß die zwischen der
Klemmfläche 21h und dem Zwischenelement 6h gebildete Klemmlinie 210h unterhalb der
Schwenkachse 110h liegt. Die von ihr mit der Schwenkachse 20h gebildete Ebene soll
gegenüber der Orthogonalen zur Scheibenebene einen Winkel α einschließen, der
höchstens doppelt so groß ist, wie arctanµ (µ = Reibwert).
Zur Verdeutlichung des Anwendungsgebietes der voran beschriebenen Erfindungsvarianten
zeigt Fig. 8 lediglich den Prinzipaufbau eines doppelsträngigen Seilfensterhebers. Die
Grundkörper 1j der Befestigungsvorrichtung sind Bestandteil des Mitnehmers des
Fensterhebers und an den Führungsschienen 9 verschiebbar gelagert. Die für die
Verstellbewegung notwendige Antriebskraft wird von einem Motor 93 erzeugt und über das
Getriebe 92 auf die geschlossene Seilschlaufe, die über die Seilrollen 90 geführt ist,
übertragen.
1
,
1
a,
1
b,
1
c,
1
d,
1
e,
1
h,
1
j Grundkörper
10
,
10
a,
10
b,
10
c,
10
d,
10
e,
10
h Basis
11
,
11
a,
11
c,
11
d,
11
dd,
11
e,
11
h Schenkel
12
,
12
a,
12
b,
12
c,
12
d,
12
e,
12
h Schenkel
100
b Ausnehmung, Federaufnahme
110
,
110
a,
110
'b,
110
c,
110
h abgewinkelter Schenkel, freies Ende
112
Verstärkungsrippe
2
,
2
a,
2
b,
2
'b,
2
"b,
2
c,
2
d,
2
dd,
2
e,
2
h Verriegelungselement
20
ebene Anlagefläche
20
a Schwenkachse
20
'b ebene Anlagefläche
20
"b Schwenkachse
20
c,
20
e ebene Anlagefläche
20
h Schwenkachse
21
,
21
a konvex gewölbte Fläche
21
'b Anschlagfläche
21
"b konvex gewölbte Fläche
21
c ebene Anlagefläche
21
e,
21
h Anlagefläche mit Formschlußelementen, Verzahnung
22
Fläche
22
a elastischer Bereich
22
'b,
22
h Anschlagfläche
23
ebene Anlagefläche
23
'b Ausnehmung
24
konvex gewölbte Fläche
25
Zapfen
210
,
210
a,
210
b,
210
h,
220
Ablöselinie/Klemmlinie
3
Fensterscheibe
31
Einlage
300
Abzugsrichtung der Fensterscheibe
4
Schraubenfeder
4
a Federelement, Elastomer
4
b Blattfeder
4
c,
4
d,
4
dd Schraubenfeder
4
e Blattfeder
4
h Blattfeder
40
b Rastelement
5
a Federelement, Elastomer
6
c,
6
e,
6
h Zwischenelement
60
e,
60
h Verzahnung
7
Entriegelungswerkzeug
9
Führungsschiene
90
Seilrolle
91
Bowden
92
Getriebe
93
Motor
α Winkel
Reibwinkel
µ, µ1
α Winkel
Reibwinkel
µ, µ1
, µ2
Reibwert
E1, E1a, E1b, E2, E2a, E2b Ebene
E1, E1a, E1b, E2, E2a, E2b Ebene
Claims (20)
1. Vorrichtung zur Befestigung einer verschiebbaren Fensterscheibe (3) an einem
Fensterheber eines Kraftfahrzeugs mit einem zur Einführung eines Randbereichs der
Fensterscheibe (3) offenen Grundkörper (1; 1a; 1b; 1c; 1d; 1e; 1h), dessen seitliche
Schenkel (11; 11a; 11c; 11d, 11dd; 11e; 11h; 12; 12a; 12b; 12c; 12d; 12e; 12h)
über eine Basis (10; 10a; 10b; 10c; 10d; 10e; 10h) miteinander in Verbindung stehen,
sowie mit wenigstens einem verschiebbar und/oder schwenkbar gelagerten
Verriegelungselement, das sich bei in den Spalt des Grundkörpers (1; 1a; 1b; 1c; 1d; 1e;
1h) eingeführter Fensterscheibe (3) einerseits an einem der seitlichen Schenkel (11; 11a;
11c; 11d, 11dd; 11e; 11h; 12h) und andererseits mittelbar oder unmittelbar an der
Seitenfläche der Fensterscheibe (3) abstützt,
dadurch gekennzeichnet, daß
das verschiebbare und/oder verschwenkbare Verriegelungselement (2, 2a, 2b,2'b, 2"b, 2c, 2d, 2dd, 2e, 2h ) entgegen der Einführungsrichtung der Fensterscheibe (3) federelastisch vorgespannt ist, und
das vorgespannte Verriegelungselement (2, 2a, 2b,2'b, 2"b, 2c, 2d, 2dd, 2e, 2h ) die eingeführte Fensterscheibe (3) durch Reib- und/oder Formschluß derart festhält, daß das Verriegelungselement (2, 2a, 2b,2'b, 2"b, 2c,2d, 2dd, 2e, 2h ) bei einer Relativbewegung zwischen Fensterscheibe (3) und Grundkörper (1; 1a; 1b; 1c; 1d; 1e; 1h) entgegen der Einführungsrichtung zu einer Verschiebe- und/oder Schwenkbewegung veranlaßt wird, wobei sich der Druck des Verriegelungselements (2, 2a, 2b,2'b, 2"b, 2c,2d, 2dd, 2e, 2h ) auf die Fensterscheibe erhöht.
das verschiebbare und/oder verschwenkbare Verriegelungselement (2, 2a, 2b,2'b, 2"b, 2c, 2d, 2dd, 2e, 2h ) entgegen der Einführungsrichtung der Fensterscheibe (3) federelastisch vorgespannt ist, und
das vorgespannte Verriegelungselement (2, 2a, 2b,2'b, 2"b, 2c, 2d, 2dd, 2e, 2h ) die eingeführte Fensterscheibe (3) durch Reib- und/oder Formschluß derart festhält, daß das Verriegelungselement (2, 2a, 2b,2'b, 2"b, 2c,2d, 2dd, 2e, 2h ) bei einer Relativbewegung zwischen Fensterscheibe (3) und Grundkörper (1; 1a; 1b; 1c; 1d; 1e; 1h) entgegen der Einführungsrichtung zu einer Verschiebe- und/oder Schwenkbewegung veranlaßt wird, wobei sich der Druck des Verriegelungselements (2, 2a, 2b,2'b, 2"b, 2c,2d, 2dd, 2e, 2h ) auf die Fensterscheibe erhöht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Spalt des
Grundkörpers (1; 1b; 1c; 1d; 1e) zwischen der Fensterscheibe (3) und der Stützfläche
des Verriegelungselements (2; 2b; 2c; 2d; 2dd; 2e) am Schenkel (11; 11c; 11d;
11dd, 11e, 12b;) des Grundkörpers (1; 1b; 1c; 1d; 1e) entgegen der Einführungsrichtung der
Fensterscheibe (3), d. h. in Abzugsrichtung (300) der Fensterscheibe (3), verengt.
3. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verriegelungselement (2; 2c; 2d; 2dd; 2e) einstückig ausgebildet und im
wesentlichen parallel zur Ebene der Fensterscheibe (3) verschiebbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verriegelungselement (2) im wesentlichen als starrer Körper mit einer ebenen
Anlagefläche (20) parallel zur Innenfläche des zugeordneten Schenkels (11) des
Grundkörpers (1) ausgebildet ist, wobei diese Anlagefläche (20) in Abzugsrichtung (300)
der Fensterscheibe (3) oberhalb einer Ablöselinie (Klemmlinie 210) in eine konvex
gewölbte Fläche (21) übergeht, und daß das Verriegelungselement (2) auf seiner der
Fensterscheibe (3) zugeordneten Anlagefläche (23) entgegen der Abzugsrichtung (300)
der Fensterscheibe (3) unterhalb einer Ablöselinie (Klemmlinie 220) in eine konvex
gewölbte Fläche (24) übergeht, und daß die schenkelseitige Ablöselinie (Klemmlinie
210) oberhalb der scheibenseitigen Ablöselinie (Klemmlinie 220) liegt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der durch die Ebene (E1)
der beiden Ablöselinien (210, 220) und eine orthogonal zur Scheibenebene verlaufenden
Ebene (E2) eingeschlossene Winkel (α) höchstens doppelt so groß ist wie der
Reibwinkel (), wobei der Reibwinkel = arctanµ ist (µ = Reibwert).
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die konvex gewölbte
Flächen (21, 24) eine kreisbogenförmige Kontur aufweisen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die konvex gewölbten
Flächen (21, 24) eine Kontur mit sich änderndem Durchmesser aufweisen, je weiter die
Entfernung von den Ablöselinien (210, 220) ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite des
Verriegelungselements (2; 2b) eine Federaufnahme, z. B. in Form eines Zapfens (25)
oder einer Ausnehmung (100b), angeformt ist, die mit dem einen Ende der Feder (4; 4b)
verbindbar ist, während das andere Ende der Feder (4; 4b) der Basis (10; 10b) des
Grundkörpers (1; 1b) zugeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verriegelungselement (2b) aus einem Schieber (2'b) und einem daran schwenkbar
gelagerten Klemmkörper (2"b) besteht, dessen Klemmfläche (21"b) der Fensterscheibe
(3) zugeordnet und konvex gewölbt ist, wobei der Radius der Klemmfläche (21"b)
entgegen der Abzugsrichtung (300) der Fensterscheibe (3) zunimmt.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verriegelungselement (2a; 2h) einstückig ausgebildet und an einem der Schenkel (11a;
11h) des Grundkörpers (1a; 1h) schwenkbar gelagert ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die der Fensterscheibe
(3) zugeordnete Klemmfläche (21a) des Verriegelungselements (2a) konvex gewölbt ist,
wobei der Radius der Klemmfläche (21a) entgegen der Abzugsrichtung (300) der
Fensterscheibe (3) zunimmt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmfläche (21a)
federelastisch ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (4a)
mit dem Verriegelungselement (2a) verbunden ist, vorzugsweise einstückig, und in
sogenannter 2-Komponenten-Kunststofftechnik ausgeführt ist, wobei sich das
Federelement (4a) am seitlichen Schenkel (11a) des Grundkörpers (1a) abstützt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß in der untersten
Position der Fensterscheibe (3) die zwischen der Klemmfläche (21a; 21"b) und der
Fensterscheibe (3) gebildete Klemmlinie (210a; 210b) unterhalb der Schwenkachse
(20a; 20"b) des Klemmkörpers (2a; 2"b) liegt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der durch die Ebene
(E1a; E1b) der Klemmlinie (210a; 210b) und der Schwenkachse (20a; 20"b) einerseits
und eine orthogonal zur Scheibenebene verlaufenden Ebene (E2a; E2b) andererseits
eingeschlossene Winkel (α) höchstens doppelt so groß ist wie der Reibwinkel (), wobei
der Reibwinkel = arctanµ ist (µ = Reibwert).
16. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verriegelungselement (2c; 2e) keilförmig ausgebildet ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verriegelungselement (2d; 2dd) zylinderförmig ausgebildet ist.
18. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Fensterscheibe (3) und dem Verriegelungselement (2c; 2e; 2h) ein
Zwischenelement (6c, 6e, 6h) angeordnet ist, das vorzugsweise mit der
Fensterscheibe (3) fest in Verbindung steht.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenelement
(6e, 6h) Formschlußelemente (60e, 60h) trägt, denen paßfähige
Formschlußelemente (21e, 21h) des Verriegelungselements (2e, 2h)
zugeordnet sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Formschlußelemente
(60e) sägezahnförmig ausgebildet sind.
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