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DE19542742B4 - Verfahren zur Immobilisierung von Schadstoffen in Böden, Sedimenten oder Schlämmen - Google Patents

Verfahren zur Immobilisierung von Schadstoffen in Böden, Sedimenten oder Schlämmen Download PDF

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DE19542742B4 DE19542742A DE19542742A DE19542742B4 DE 19542742 B4 DE19542742 B4 DE 19542742B4 DE 19542742 A DE19542742 A DE 19542742A DE 19542742 A DE19542742 A DE 19542742A DE 19542742 B4 DE19542742 B4 DE 19542742B4
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Abstract

Verfahren zur Immobilisierung von Schadstoffen in Böden, Sedimenten oder Schlämmen, wobei Huminstoffe in Form einer Lösung in schadstoffbelastete Böden, Sedimente oder Schlämme gleichmäßig verteilt und danach ausgefällt werden, dadurch gekennzeichnet, dass der pH-Wert in schadstoffbelasteten Böden, Sedimenten oder Schlämmen zur Ausfällung zwischen 6 und 7,5 eingestellt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Immobilisierung von Schadstoffen in schadstoffbelasteten Böden, Schlämmen oder Sedimenten.
  • Die in das Erdreich, in Klärschlämmen oder in Sedimente durch anthropogenes Wirken eingetragenen Schadstoffe stammen in irgendeiner Form aus der natürlichen Umwelt in der sie ursprünglich in der Regel in einer anderen Bindungsform bzw. chemisch-/physikalischen Bindung/Zusammensetzung und Konzentration vorgelegen haben.
  • Während die Stoffe in ihrer natürlichen Bindungsform, Konzentration und Lage den geologischen Einflüssen über Millionen von Jahren hinweg infolge ihrer Immobilität hinreichend widerstehen bzw, von einer stabilen Bindungsform in eine andere übergehen, ist das nicht der Fall bei anthropagen eingetragenen Schadstoffen, die wegen ihrer noch nicht stabilen Bindung in ihrem jeweiligen Milieu durch Wasser, Luft und biologische Einwirkung mobilisierbar sind und allein aus diesem Grund schädlich sind, weil sie sich dadurch toxisch auf ihre Umgebung und den Menschen auswirken können.
  • Es gibt allerdings eine Reihe von anthropogen eingebrachten Elementen, die nicht mobilisierbar sind, weil sie beständig mit festen Phasen verbunden sind und auch nicht durch natürlich vorkommende agressive Lösungsmittel, wie Verdauungssäfte oder saure Niederschläge gelöst bzw. mobilisiert werden können. Dazu gehören Schwermetalle, die als Silikate unlösbar in beständigen Gläsern gebunden sind, wie z.B. die Metalle Cobalt, Nickel, Kupfer und Uran oder Elemente wie Chrom, Nikkel, Molybdän, Wolfram und Cobalt, wenn sie als korrosionsresistente Metallegierungen vorliegen. Aber auch solche Stoffe, die mit Gasphasen mobil sein können, wie z.B. die polycyclischen Aromaten, die aromatischen Halogenverbindungen der Dibenzodioxine, Dibenzofurane, Biphenyle, Benzole und Phenole und aliphatische bzw. cycloaliphatische Halogenverbindungen wie Mirex und Lindan, können durch feste physikalisch-chemische Bindungen sorptiver Art derart stabil an Feststoffen fixiert werden, daß die Gifte selbst bei oraler Aufnahme keinen Schaden anrichten können.
  • Von den genannten Möglichkeiten lassen sich die Schadstoffe nur durch Schmelzen bei hohen Temperaturen zu Gläsern und beständigen Legierungen umsetzen. Wesentlich günstiger bezüglich Energieaufwand und Kosten ist dagegen die bekannte Bindung der Schadstoffe an feste reaktive bzw. sorptiv aktive Festphasen.
  • Das kann z.B. erreicht werden durch Einbringen von Aktivkohle in das schadstoffbelastete Material zur Bindung der darin enthaltenen organischen Schadstoffe durch Adsorption – ein äußert aufwendiges und häufig unbefriedigendes Verfahren. Eine andere Möglichkeit ist die Bindung von Schwermetallen an Eisen(III)hydroxide. Diese haben aber den Nachteil, daß sie sich rasch auflösen und ihre Schadstoffe dabei wieder freisetzen, wenn sich in ihrer Umgebung ein reduzierendes Potential ausbreitet.
  • Weitere möglichkeiten sind in JP 58189092 A , JP 04078500 A , JP 58079509 A oder auch in DE 4443828 A1 beschrieben.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Immobilisierung von Schadstoffen in schadstoffbelastetem Böden, Schlämmen oder Sedimenten bereitzustellen, das einfach durchzuführen sowie wirtschaftlich ist und bei dem die Immobilisierung dauerhaft und unabhängig von jeweiligen Redoxpotentialen ist.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch ein Verfahren gemäß den Ansprüchen 1–8.
  • Es wurde gefunden, daß eine einfache, preiswerte und wirksame Immobilisierung von Schadstoffen erzielt wird durch Einbringung von Huminstofflösungen in das Erdreich, den Schlamm oder das Sediment, weil Huminstoffe Funktionen enthalten, die z.B. die Schwermetalle fest binden und darüberhinaus eine hohe sorptive Bindungskapazität für organische Stoffe aufweisen. Der Vorteil der Huminstoffanwendung zu diesem Zweck ist seine hohe Stabilität gegenüber Veränderungen der Milieuzusammensetzung sowohl bezüglich Redoxpotential als auch gegenüber pH-Wertschwankungen.
  • Der Gehalt des Bodens an natürlichen Huminstoffen ist daher von großer Bedeutung für die Schadstoffausbreitung. Je größer der Gehalt ist, desto höher ist deren Retardation. Für grundwasserdurchströmte Böden ist die Schadstoffretardation von dem Gehalt an Kohlenstoff – der im natürlichen Boden überwiegend als nichtlöslicher, hochmolekularer Huminstoff vorliegt – beschrieben worden.
  • Eine Retardierung der Ausbreitung der Schadstoffe gibt es natürlich auch für die nicht grundwassergesättigten Böden, in denen als Transportmedien Sickerwasser und/oder Bodenluft in Frage kommen.
  • Die vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, die physikalisch/chemische Sorptionswirkung der Huminstoffe im Milieu des Bodens, des Sediments oder des Schlammes wesentlich zu verbessern.
  • Nach der Lehre der Erfindung gelingt das dadurch, daß das schadstoffbelastete Material mit einer Huminstofflösung versetzt wird und danach die Huminstoffe in an und für sich bekannter Weise ausgefällt werden. Dabei hat sich überraschend gezeigt, daß der im Material ausgefällte Huminstoff eine weitaus höhere Schadstoffbindung aufweist als ein in gleicher Menge in das Material eingebrachter und sorgfältig gemahlener bzw. suspendierter, fester Huminstoff. Im Material homogen verteilter und dann ausgefällter Huminstoff hat eine ungefähr 2 bis 4 mal so hohe Schadstoffimmobilisationsfähigkeit als ein im gleichen Material homogen suspendierter pulverförmiger Huminstoff.
  • Einsetzbare Huminstofflösungen sind alkalische oder neutrale Lösungen von Huminsäuren; vorwiegend von solchen mit einem Molekulargewicht oberhalb 10.000 aber unter 150.000.
  • Beispiele sind entweder alkalische Extrakte von natürliche Huminsäuren enthaltenden Produkten wie Braunkohle, Farberde oder Moorschlamm oder alkalische Lösungen synthetischer Huminstoffe, die durch Oxidation mehrwertiger phenolischer Verbindungen in alkalischem Medium erhalten werden.
  • Die Ausfällung der Huminstoffe kann auch durch Reaktion derselben mit im schadstoffhaltigen Material vorhandenen Fällungsmitteln erfolgen. Anstelle eines Fällungsmittels kann auch vor der Behandlung mit Huminstoff ein Vormaterial eines Fällungsmittels (Fällungsmittelprecursor) in die Böden, Sedimente oder Schlämme eingebracht werden, das erst durch Reaktion in ein Fällungsmittel umgewandelt wird.
  • Der in den natürlichen Böden bereits vorhandene Gehalt an Stoffen, die die Huminstoffausfällung bewirken, kann dabei vorteilhaft durch die Anwendung direkt oder indirekt durch chemische bzw. chemisch-biologisch induzierte Fällungsmittelfreisetzung verstärkt werden. Vorzugsweise handelt es sich dabei um Fällungsmittel und Fällungsmittelprecursoren wie sie in der Tabelle 1 angegeben sind.
  • Tabelle 1
    Figure 00060001
  • Dabei werden die Fällungsmittelprecursoren vorzugsweise im Gemisch eingesetzt, um eine fermentbiologisch optimierte Wirkung zu entfalten. Z.B. indem Schwefelblüte roter Phosphor und Dolomit sowie ggf. Gülle und Holzmehl im Gemisch ausgebracht werden, um die biogene Zersetzung unter Freisetzung der Fällungsmittel in kürzerer Zeit zu erreichen. Vorteilhaft ist es weiterhin, die Fällungsmittelprecursoren mit biologisch aktivem Impfmaterial zuzugeben, wie z.B. Komposten Hefen oder Klärschlamm.
  • Die Anwendung der Fällungsmittelprecursoren ist gegenüber der Anwendung der Fällungsmittel bevorzugt, weil durch die in der Regel verzögerte biologisch induzierte Bildung des Fällungsmittels pH-Wert-Verschiebungen in das extrem saure Milieu vermieden werdend und damit auch die sorptive Kapazität der ausgefällten Huminstoffe, die im sauren Milieu für Schwermetalle vermindert ist, erhalten bleibt.
  • Die Huminatlösung wird in einer Menge ausgebracht, die hinreichend ist, das Erdreich bis in die gewünschte Tiefe zu befeuchten. Bevorzugt wird bei der Ausbringung auf das Freiland bei trockenem Wetter gearbeitet um zu vermeiden, daß größere Huminatmengen in unerwünschte Tiefen abgeschwemmt werden. Für die vorher, gleichzeitig oder nachher aufgebrauchten Fällungsmittelprecursoren spielt das keine Rolle, sofern es sich um suspendierte bzw. feste Stoffe handelt.
  • In der Regel kann die Huminatlösungskonzentration dann höher gewählt werden, wenn mit zusätzlichen Fällmitteln bzw. Fällmittelprecursoren behandelt wird vorzugsweise jedoch nicht höher als 20 %.
  • Je nach natürlicher Beschaffenheit des Erdreiches, d.h. natürlichem Fällungsmittelgehalt, wie z.B. CO2- Gehalt oder Erdalkaliionengehalt bzw. Pufferkapazität sollte die Huminatlösungskonzentration zwischen 1 % und 20 % liegen.
  • Die Fällungsmittel bzw. Fällungsmittelprecursoren können zeitlich vor oder nach der Huminatlösungsausbringung ausgebracht werden oder – sofern es sich um die nicht direkt wirkenden Precursoren handelt – auch im Gemisch mit der Huminatlösung.
  • Speziell zur Bindung von Schwermetallen, Arsen, Antimon und Wismut eignen sich kombinierte Ausfällungen im Erdreich von Huminstoffen und Eisen(III)hydroxid, die durch Reaktion von Eisen(III)salz-Lösungen mit Huminat erzielt werden. Hierdurch. werden auch Zinkionen im Erdreich fixiert, die von Huminstoffen alleine nur weniger optimal fixiert werden.
  • Diese Huminstofflösungen, die im allgemeinen Huminstoffgehalte von 5-50 Gew.-% haben, können ohne weitere Zusatzstoffe eingesetzt werden. Die Menge der einzusetzenden Huminstoffe ist abhängig vom Schadstoffgehalt des belasteten Materials. Es soll möglichst so viel Huminstoff zugegeben werden, daß alle Schadstoffe gebunden werden. Ein Überschuß an Huminstoff schadet nicht.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren erfolgt in der Weise, daß Huminstoffe in Form einer Lösung in dem schadstoffbelasteten Material gleichmäßig verteilt und danach ausgefällt werden.
  • Zur Ausfällung eignet sich die Anwendung von Lösungen von Erdalkalisalzen wie z.B. Calciumchlorid, Calciumhydrogencarbonat oder Eisen(II)salzen bei pH-Werten zwischen 6 und 7,5 oder die Anwendung von Säuren oder sauren Salzen wie z.B. Salzsäure, Kohlensäure, Oxalsäure oder Eisen(III)chlorid, wobei auch bei der Anwendung von Säuren oder sauren Salzen der pH-Wert innerhalb der genannten Grenzen bleiben sollte, um Umweltbeeinträchtigungen zu vermeiden.
  • Es ist auch möglich, die Huminstoffausfällung mit Gemischen vorzunehmen wie z.B. mit Calciumhydrogencarbonat und Eisen(III)chlorid. Vorzugsweise werden die verschiedenen Fällungsmittel nacheinander ebenfalls als Lösung dem schadstoffbelasteten Material zugesetzt.
  • Die Behandlung von Böden, Schlämmen oder Sedimenten nach dem erfahrungsgemäßen Verfahren geschieht vorzugsweise mit den üblichen Mischverfahren wie z.B. in kontinuierlich arbeitenden Mischtrommeln, in die die schadstoffhaltige Substanz kontinuierlich aufgenommen wird und dann mit dem ausgefällten Huminstoff versetzt wieder ausgetragen wird.
  • Vorzugsweise werden dabei die üblichen käuflichen 10 eigen Huminstofflösungen zur Anwendung gebracht. Je nach Schadstoffkonzentration werden höhere oder niedrigere Huminstoff-Konzentrationen gewählt.
  • Es ist aber auch möglich, die zu behandelnden Stoffe mit dem festen in Wasser löslichen Alkalihuminat zu vermischen und danach erst durch Wasserzugabe zu dem Huminat-Stoffgemisch für die Überführung des Huminats in die gelöste Form zu sorgen.
  • Versuche haben gezeigt, daß Zugaben auch relativ großer Mengen an Alkalihuminat keine negativen Auswirkungen auf den pH-Wert des Bodens haben. Wie das Diagramm I zeigt, erfolgt bei allen untersuchten Bodensorten ein pH-Anstieg, der jedoch bei weiterer Huminatzugabe nur noch unwesentlich ansteigt. pH 8 wird nur minimal überschritten, d.h., die Böden verbleiben in einem biologisch akzeptablen pH-Bereich, der überdies sehr günstig ist für die Absorption von Schwermetallionen.
  • In vielen Fällen kann zur Reinigung großer Flächen in der oberen Schicht schadstoffbelasteten Erdreichs die Huminstofflösung oder das lösliche Huminat vorzugsweise mit landwirtschaftlichen Geräten ausgebracht werden, wie z.B. mit einem Flüssigmistverteiler, wobei der huminstoffbehandelte Boden ggf. nach anschließender hinreichender Bewässerung, wenn lösliches Huminat zugesetzt wurde, um dieses in Lösung zu bringen bis in die gewünschte Tiefe durch Umbrechen und Häckseln gleichförmig mit der Huminstofflösung vermischt wird und danach dann in gleicher Weise die Fällmittellösung untergearbeitet und damit vermischt wird.
  • Zur Ausspülung bzw. Salzverdünnung kann nach der Huminstoffausfällung die behandelte Fläche auch mit Klarwasser behandelt werden, um die notwendige unschädliche Salzkonzentration im Poren- und Sickerwasser des Bodens zu erzielen.
  • Eine weitere bevorzugte Möglichkeit zur Behandlung von Erdreich mit Huminstoff ist das gezielte Versickernlassen der wie z.B beschriebenen aufgeregneten Huminstof flösung bis zur gewünschten Sättigung des Erdreichs in der erforderlichen Tiefe. Dabei werden bevorzugt geringere Huminstofflösungskonzentrationen verwendet mit einem Huminstoffgehalt um 1 Gew.-%. Danach beläßt man den Boden solange bis sich die Feuchtigkeit hinlänglich in der Bodenkrume verteilt hat, vorzugsweise aber mindestens zwei Tage. Danach wird dann die Fällmittellösung aufgeregnet. Wiederum nach der hinlänglichen Verteilung der Fällmittellösung in der Bodenkrume, vorzugsweise wiederum nach mindestens zwei Tagen, kann dann mit dem Beregnen mit Klarwasser begonnen werden, falls das wegen der Beseitigung von Salzkonzentrationsspitzen notwendig erscheint.
  • Speziell dann, wenn das mit Huminat behandelte Erdreich einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt, ist es von besonderem Vorteil, wenn von den Alkalihuminaten das Kaliumhuminat ausgewählt wird, da das Kalium ein essentielles Element für das Pflanzenwachstum darstellt. Bezüglich der landwirtschaftlichen Nutzung der erfindungsgemäß behandelten Böden ist auch von Vorteil, daß das Bodengefüge deutlich hinsichtlich Lockerung und Bodenbelüftung gegenüber unbehandeltem Boden verbessert ist. Dabei ist nicht nur die Bindung vorhandener Schadstoffe von Vorteil, sondern auch die Bindung von später auf die landwirtschaftlichen Flächen aufgetragenen Bioziden, organischen und anorganischen Düngerkomponenten wie z.B. Aldrin, Harnstoff, Ammonium oder Nitrat, wie es bei intensiv landwirtschaftlich genutzten Böden die Regel sein kann. Auf den erfindungsgemäß behandelten Flächen erfahren diese Stoffe eine deutlich stärkere Retardation bzw. Mineralisation bzw. Verwertung bei der Passage in das Grundwasser.

Claims (8)

  1. Verfahren zur Immobilisierung von Schadstoffen in Böden, Sedimenten oder Schlämmen, wobei Huminstoffe in Form einer Lösung in schadstoffbelastete Böden, Sedimente oder Schlämme gleichmäßig verteilt und danach ausgefällt werden, dadurch gekennzeichnet, dass der pH-Wert in schadstoffbelasteten Böden, Sedimenten oder Schlämmen zur Ausfällung zwischen 6 und 7,5 eingestellt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Ausfällung der Huminstoffe dadurch erfolgt, dass die schadstoffbelasteten Böden, Sedimente oder Schlämme mit einer Lösung eines Fällungsmittels vermischt werden, nachdem die Huminstoffe als Lösung in dem Material verteilt sind.
  3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausfällung der Huminstoffe durch Reaktion derselben mit in den Böden, Schlämmen oder Sedimenten vorhandenen Fällungsmitteln erfolgt.
  4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass anstelle eines Fällungsmittels ein Vormaterial eines Fällungsmittels in die schadstoffbelasteten Böden, Sedimente oder Schlämme eingebracht wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Behandlung von Böden, Sedimenten oder Schlämme in Mischmaschinen erfolgt.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Behandlung von Böden nach dem Beregnungsverfahren und dem Umbrechen und Häckseln der Bodenkrumen mit landwirtschaftlichen Maschinen erfolgt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Behandlung von Böden nach dem Beregnungsverfahren ohne mechanische Behandlung der Bodenkrume erfolgt.
  8. Verfahren nach den Ansprüchen 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Beregnung mit Fällungsmittellösung erst dann vorgenommen wird, wenn die Huminstofflösung in den Boden eingezogen und dort verteilt ist.
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