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DE19527801A1 - Schließsystem - Google Patents

Schließsystem

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DE19527801A1
DE19527801A1 DE19527801A DE19527801A DE19527801A1 DE 19527801 A1 DE19527801 A1 DE 19527801A1 DE 19527801 A DE19527801 A DE 19527801A DE 19527801 A DE19527801 A DE 19527801A DE 19527801 A1 DE19527801 A1 DE 19527801A1
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locking
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electronic
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Joerg Schaeffer
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Description

Die Erfindung betrifft ein Schließsystem gemäß dem Oberbe­ griff des Anspruchs 1.
Im Handel erhältliche Schließanlagen basieren auf einem Schließzylinder, der mechanisch betätigt wird. Dabei besit­ zen auch Schlösser mit elektronischen Sperren die Grund­ strukturen eines Schließzylinders.
Der Schließzylinder bzw. das Umfeld des Zylinders sind die Schwachpunkte einer Schließanlage. Wird bei einem Einbruch der Zylinder zerstört, kann ohne größere Anstrengungen die Tür geöffnet werden. Es reicht häufig auch aus, neben dem Schließzylinder einzugreifen, um die Tür zu öffnen. Selbst bei guten Schließzylindern bedarf es nur einer kurzen Zeit, um die Zylinder aufzubrechen.
Aus der DE 41 01 744 A1 ist eine Verriegelungseinrichtung für Möbel mit mehreren einzeln verschließbaren Fächern bekannt. Die einzelnen Fächer werden in wählbarer Weise von einer zentralen Steuereinheit freigegeben oder geschlossen, wobei die einzelnen Fächer der Möbelstücke aber jeweils nur ein Schließelement haben, wodurch ein unerlaubtes Öffnen der einzelnen Fächer leicht möglich ist. Die Zugangsberech­ tigung wird durch das Eingeben einer Zahlenkombination o. ä. in die Steuereinheit nachgewiesen. Darüber hinaus gehende Sicherungsmaßnahmen der Steuereinheit oder Signalübertragun­ gselemente fehlen, was zu einer Verminderung der Systemsi­ cherheit führt.
In der DE 27 51 064 C2 ist eine Identifizierungsvorrichtung u. a. für eine Tür mit mehreren Schließelementen beschrie­ ben, die nur elektrisch mit der Identifizierungsvorrichtung verbunden sind. Nach der Identifizierung des Schlüssels wird ein Stromkreis geschlossen, der die Betätigung der Schließelemente bewirkt. Bei einem Eingriff kann der Strom­ kreis überbrückt werden, was zu einer unerlaubten Betäti­ gung der Schließelemente führen kann. Die Sicherheit des System wird dadurch erheblich beeinträchtigt.
Aus der DE 36 00 999 A1 ist eine Schließvorrichtung für Türen bekannt, die Schließelemente als Zusatz zu bereits vorhandenen Einrichtungen aufweist. Die Schließelemente werden durch mehrere elektrische oder magnetische Impulsge­ ber gesteuert. Auch bei dieser Erfindung werden keine Maß­ nahmen gegen unbefugte Eingriffe in die Signalübertragung dargestellt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Schließsy­ stem für Absperrorgane, insbesondere Türen bereitzustellen, das sich durch eine hohe Sicherheit auszeichnet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Schließsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Das erfindungsgemäße Schließsystem für Absperrorgane wie Türen, Rolläden, Fenster, Garagentore etc. weist mindestens ein Schließelement auf, das von einer zentralen elektroni­ schen Steuerung über codierte Steuersignale betätigt wird. Durch die Codierung der Steuersignale kann ein Unbefugter bei einem Zugriff auf die Steuersignalleitungen des Schließsystems das Schließsystem nicht betätigen. Dadurch ist eine hohe Sicherheit des Schließsystems gewährleistet. Auch besitzt das Schließsystem keinen zentralen mechani­ schen Punkt, über den das Absperrorgan mechanisch von außen geöffnet werden kann.
In einer vorteilhaften Ausführungsform werden die Schließe­ lemente jeweils über individuell codierte Signale von der elektronischen Steuerung betätigt. Sollte also die Codie­ rung für ein Schließelements entschlüsselt worden sein, so bleibt die Sicherheit der anderen Schließelemente davon unberührt, was eine weitere Verbesserung der Sicherheit des Schließsystems darstellt.
Mit Vorteil weist mindestens ein Schließelement eine Zu­ satzsicherung auf. Unter einer Zusatzsicherung wird ein Bestandteil des Schließelements verstanden, der erst auf besondere Anweisungen das Schließelement freigibt. Hat sich ein Unbefugter Zugriff auf einen Teil des Schließele­ ments verschafft (z. B. den Antrieb), so kann das Schließele­ ment nicht betätigt werden, da es die Zusatzsicherung noch kein Signal zur Freigabe erhalten hat. In einer vorteilhaf­ ten Ausgestaltung der Erfindung sind die Steuersignale für die Zusatzsicherungen codiert. Die Zusatzsicherung ist bevorzugt als Stiftsicherung ausgeführt.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist mindestens ein Schließelement einen mechanischen, elektromechanischen, pneumatischen oder hydraulischen Antrieb auf. Für die An­ triebe sind kompakte Bauformen bekannt, so daß z. B. ein Einbau in ein Türblatt möglich ist. Durch die Verwendung von Antrieben, die Bestandteil der einzelnen Schließelemen­ te sind, wird keine zentrale kraftübertragende Einrichtung benötigt. Deshalb besitzen die Absperrorgane auch keinen zentralen mechanischen Angriffspunkt, was ein unbefugtes Öffnen des Schließsystems erheblich erschwert. In einer bevorzugten Ausführungsform werden die Antriebe über codier­ te Signale gesteuert.
In einer vorteilhaften Ausführungsform sind alle Schließele­ mente über nur eine Signalleitung mit der elektrischen Steuerung verbunden, wobei die Schließelemente jeweils verschieden codierte Signale empfangen. Durch die Verwen­ dung von einer Signalleitung läßt sich der Montageaufwand erheblich reduzieren. Durch den Einsatz von codierten Signalen wird aber dennoch die Sicherheit des Schießsystems nicht beeinträchtigt.
In einer bevorzugten Ausgestaltung weist das Schließsystem ein Lesegerät für einen mechanischen oder elektronischen Schlüssel auf, das die auf dem mechanischen oder elektroni­ schen Schlüssel gespeicherte Information auswertet. Die gelesene Information wird an die elektronische Steuerung übertragen, die die eingelesene Information mit gespeicher­ ter Information vergleicht. Nur bei einer Übereinstimmung wird eine Zugangsberechtigung erteilt und das Schließsystem betätigt. Es liegt auch im Rahmen dieser Erfindung, daß mehrere Benutzer verschiedene mechanische oder elektroni­ sche Schlüssel besitzen, die vom Lesegerät ausgelesen werden und daß nur beim Vorhandensein der richtigen Kombi­ nation von mechanischen oder elektronischen Schlüsseln das Absperrsystem, etwa eine Tür geöffnet oder gesperrt werden kann.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist ein Lesegerät eine alphanumerische Tastatur auf, die z. B. der Eingabe eines Paßworts oder einer Zahlenfolge dient. Diese Informa­ tion wird an die elektronische Steuerung übertragen. Eine Änderung der Zugangsberechtigung des Schließsystems ist leicht möglich, da keinerlei Hardware geändert werden muß.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die In­ formation auf einer Karte in elektronischer, optischer, me­ chanischer oder magnetischer Form gespeichert. Diese Karte fungiert dann als Schlüssel. Auch eine Kombination dieser Speicherungsarten ist liegt im Rahmen des erfinderischen Gedankens. Eine elektronische Speicherung kann beispielswei­ se auf einem Microchip erfolgen. Als optisches Speichermedi­ um kommen Hologramme oder Strichcodes in Betracht. Eine me­ chanische Speicherung kann z. B. auf einer Lochkarte erfol­ gen, während eine magnetische Speicherung z. B. auf einem ma­ gnetisierbaren Streifen vorgenommen werden kann.
Mit Vorteil empfängt das Lesegerät Informationen über elek­ tromagnetische Strahlung, insbesondere Infrarot. Die Infor­ mationsübertragung zum Lesegerät kann auch über Ultraschall erfolgen. Durch eine solche Übertragungsart ist z. B. die Fernbedienung eines Schließsystems einer Tür möglich.
In einer vorteilhaften Ausführungsform weisen die Schließe­ lemente und/oder die elektronische Steuerung des Schließsy­ stems Hilfsenergieversorgungen, insbesondere in Form von Batterien auf. Dadurch wird sichergestellt, daß z. B. bei einem Stromausfall Energie zur Betätigung der Antriebe der Schließelemente oder für den Betrieb der elektronischen Steuerung vorhanden ist.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die elek­ tronische Steuerung und/oder die Schließelemente durch eine Panzerung besonders vor unbefugten Zugriff geschützt, was die Betriebssicherheit des Schließsystems erhöht. Da die elektronische Steuerung und die Schließelemente als Bautei­ le mit kleinen Abmessungen ausgeführt werden können, ist eine Panzerung in einfacher Weise möglich.
Die elektronische Steuerung weist bevorzugt eine Daten­ schnittstelle zur Verriegelung weiterer Absperrorgane, insbesondere von Fenstern und Rolläden auf. Durch eine elektronische Steuerung kann auch der Zustand des Schließsy­ stems (z. B. offen oder geschlossen, Registrierung eines Versuchs einen falschen mechanischen oder elektronischen Schlüssel zu verwenden, etc.) an eine zentrale Überwachung weitergegeben werden. Ebenfalls können von einer zentralen Überwachung Steuersignale über die Datenschnittstelle an das Schließsystem gegeben werden. Eine solche Ausführung der Erfindung wird sich überall in vorteilhafter Weise einsetzen lassen, wo viele Schließsysteme gleichzeitig überwacht und betätigt werden müssen, wie z. B. in Hotels.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, daß bei unbefugten Eingriffen am Schließsystem lokal (z. B. durch eine Sirene) oder in einer zentralen Überwachung Alarmsigna­ le ausgelöst werden. Diese Ausgestaltung kann in sinnvoller Weise in Gefängnissen oder Banken eingesetzt werden, bei denen eine besonders hohe Sicherheit gefordert wird.
Anhand von einem in einer Zeichnung dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiel soll der der Erfindung zugrundeliegende Gedanke erläutert werden. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Schließsy­ stems.
Gemäß Fig. 1 weist eine Tür 10 mehrere Schließelemente 7 auf, die unabhängig betätigbar und mechanisch nicht mitein­ ander verbunden sind. Ein zentraler mechanischer Verriege­ lungspunkt liegt nicht vor, denn jedes Schließelement 7 ar­ beitet unabhängig von den anderen Schließelementen.
Jedes Schließelement 7 besteht aus einem Antrieb 5 für einen Sicherungsstift 4 und einer zusätzlichen Stiftsi­ cherung 6. Der Antrieb 5 ist wahlweise mechanisch, elektro­ mechanisch, pneumatisch oder hydraulisch ausgeführt. Der Antrieb 5 empfängt von der elektronischen Steuerung 1 codierte Signale über eine Antriebssignalleitung 8, die Stiftsicherung 6 empfängt codierte Signale über eine Stiftsignalleitung 9.
Der Sicherungsstift 4, der Antrieb 5 und die Stiftsicherung 6 bilden zusammen als Schließelement 7 eine Einheit, die so konstruiert ist, daß eine mechanische Zerstörung nur unter großem Aufwand möglich ist.
Um die Tür 10 zu öffnen oder zu schließen, wird ein mechani­ scher oder elektronischer Schlüssel 3 von einem Lesegerät 2 ausgelesen und an eine elektronische Steuerung 1 übergeben, in der in an sich bekannter Art eine Auswertung des Schlüs­ sels 3 erfolgt und überprüft wird, ob eine Zugangsberechti­ gung vorliegt. In Abhängigkeit von dieser Prüfung werden die Schließelemente 7 über codierte elektrische Signale ent- bzw. verriegelt.
Eine Öffnung der Tür 10 geschieht dadurch, daß nach der Feststellung der Zugangsberechtigung die Arretierung des Sicherungsstifts 4 durch die Stiftsicherung 6 aufgehoben wird. Die Signale zur Aufhebung der Arretierung werden von der elektronischen Steuerung 1 über die Stiftsignalleitung 9 zur Stiftsicherung 6 übertragen. Anschließend wird der Sicherungsstift 4 durch die Antriebe 5 aus einer Tasche 15 bewegt und die Tür 10 wird geöffnet. Die codierten Steuersi­ gnale werden von den elektronischen Steuerung 1 über die Antriebssignalleitungen 8 übertragen.
Zur Verriegelung der Tür 10 werden nach der Überprüfung der Zugangsberechtigung von der elektronischen Steuerung 1 codierte Steuersignale an die Antriebe 5 übertragen, die daraufhin jeweils den Sicherungsstift 4 aus der Tür 10 in die Taschen 15 bewegen. Anschließend erfolgt eine Arretie­ rung des Sicherungsstifts 4 durch die Stiftsicherung 6. Die Tür 10 ist nun gegen unbefugte Öffnung gesichert.
Die Schließelemente 7 lassen sich erfindungsgemäß nur über individuelle codierte Signale betätigen, so daß ein bloßer Zugriff auf die Antriebssignalleitungen 8 oder die davon ge­ trennten Stiftsignalleitungen 9 nutzlos ist. Ohne die codierten Signale lassen sich die Schließelemente 7 nicht betätigen.
In einer alternativen Ausführungsform geht nur eine Signa­ leitung von der elektronischen Steuerung 1 aus, die nachein­ ander die Schließelemente 7 verbindet. Da die Signale in allen Fällen codiert ist, wird die Sicherheit durch die Führung der Signalleitung nicht beeinflußt. Die Signallei­ tungen können so gelegt werden, wie es die baulichen Voraus­ setzungen gestatten oder verlängen.
Auf dem mechanischen oder elektronischen Schlüssel 3 ist die Information über die Zugangsberechtigung alternativ in elektronischer, optischer, mechanischer oder magnetischer Art gespeichert. Die Information für den mechanischen oder elektronischen Schlüssel 3 ist je nach Sicherheitsanforde­ rung verschlüsselt oder unverschlüsselt gespeichert. Als Speichermedium dient ein Chip auf einer Karte. In alternati­ ven Ausführungsformen kann die Information auch optisch z. B. in Form von Hologrammen, mechanisch z. B. in Form von Lochstreifen oder auf magnetisierbaren Materialien gespei­ chert sein. Als Schlüssel 3 ist aber auch eine Eingabe von Zeichen über eine alphanumerische Tastatur geeignet. Alter­ nativ wird der elektronische Schlüssel 3 mit einer Fernbe­ dienung mit elektromagnetischer Strahlung, insbesondere mit Infrarotstrahlung an das Lesegerät 2 übertragen. Dabei ist je nach Erfordernissen das Lesegerät 2 in unmittelbarer Nähe der Tür oder auch in größerer Entfernung angebracht.
In alternativen Ausführungsformen sind mehr als zwei Schließelemente 7 vorgesehen. Dabei können Sicherungsstifte 4 an allen Seiten der Tür 10 austreten, so daß ein Aushe­ beln der der Tür erschwert wird. Ebenfalls können anstatt Sicherungsstiften 4 auch andere Ausführungen von Verschlüs­ sen, wie z. B. Schnappschlösser gewählt werden.
Zusätzlich hat die elektronische Steuerung 1 eine Schnitt­ stelle 20 mit der weitere in einer Wohnung oder einem Haus befindliche Türen verschlossen oder geöffnet werden kön­ nen. Durch die Einführung der Schnittstelle wird die Flexi­ bilität des Systems erheblich erhöht, da das Betätigen von Rolläden, Garagentoren, Fenstern, Gartentoren etc. über eine zentrale Steuerung möglich ist. Sofern weitere Absperr­ organe über die Schnittstelle 20 Teil des Schließsystems sind, weisen die Schließelemente 7 für jedes Absperrorgan bevorzugt einen unterschiedlichen Schlüssel 3 auf, so daß ein individuelles Ab- bzw. Aufschließen der einzelnen Ab­ sperrorgane möglich ist. Durch eine geeignete Programmie­ rung der elektronischen Steuerung 1 kann das Schließsystem bei mehreren Türen 10 eine Hierarchie der Zugangsberechti­ gung aufstellen.
Auch können über Sensoren Informationen an die elektroni­ sche Steuerung übermittelt werden, etwa ob ein Absperrorgan (z. B. ein Fenster) geschlossen oder geöffnet ist. Über eine solche Schnittstelle kann z. B. eine ganze Wohnung oder ein ganzes Büro zentral von einer Stelle aus gesichert und überwacht werden. Bei Abwesenheit kann über diese oder eine andere Schnittstelle eine Überwachung z. B. durch einen Wachdienst erfolgen.
Weiter kann bei einer Vernetzung einzelner Systeme über ent­ sprechende Schnittstellen etwa ein Nachbar, ggf. zeitlich begrenzt, die Überwachung einer Wohnung oder eines Hauses mit übernehmen.
So können insbesondere bei Büros bestimmte Bereiche je nach Sicherheitserfordernissen gesperrt oder geöffnet werden. Dies kann auch in Kombination mit einer Zeitschal­ tung geschehen, so daß z. B. Reinigungspersonal zu bestimm­ ten Zeiten Zugang zu ansonsten gesperrten Räumen erhält. Bei immer wiederkehrenden Prozeduren kann ein programmge­ steuerter Schließplan das Schließsystem steuern, was Fehlbe­ dienungen verhindert. So könnte z. B. ein geöffnetes Fenster nach einer bestimmten Zeit automatisch geschlossen werden.
Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsbeispie­ le. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, die von dem erfindungsgemäßen Schließsystem auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch machen.

Claims (17)

1. Schließsystem zum Sichern mindestens eines Ab­ sperrorgans, insbesondere einer Tür, mit mindestens einem Schließelement,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine zentrale elektronische Steuerung (1) vorgesehen ist, die an mindestens ein Schließele­ ment (7) codierte Signale zur Betätigung des Schlie­ ßelements (7) abgibt.
2. Schließsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß mindestens zwei Schließelemente (7) vorge­ sehen sind und jedes Schließelement (7) über einen individuellen Code betätigbar ist.
3. Schließsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Schließelement (7) eine Zu­ satzsicherung (6) aufweist.
4. Schließsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß die Zusatzsicherung (6) durch ein codier­ tes Signal der elektronischen Steuerung (1) beätigbar ist.
5. Schließsystem nach Anspruch 3 oder 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß als Zusatzsicherung für ein Schließelement (7) eine Stiftsicherung (6) zum Arre­ tieren eines Sicherungsstiftes (4) vorgesehen ist.
6. Schließsystem nach mindestens einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß minde­ stens eines der Schließelemente (7) einen mechani­ schen, elektromechanischem, pneumatischen oder hy­ draulischen Antrieb (5) aufweist.
7. Schließsystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich­ net, daß der Antrieb (5) durch ein codiertes Signal der elektronischen Steuerung (1) betätigbar ist.
8. Schließsystem nach mindestens einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Steuersignalleitung zur Verbindung der Schließele­ mente (7) untereinander und mit der elektrischen Schaltung (1) vorgesehen ist, auf der die einzelnen Codes für die Schließelemente (7) übertragen wer­ den.
9. Schließsystem nach mindestens einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Lesegerät (2) vorgesehen ist, von dem ein mechani­ scher oder elektronischer Schlüssel (3) ausgelesen wird, wobei die ausgelesene Information an die elek­ tronische Steuerung (1) übertragen wird und diese bei Vorliegen eines bestimmten mechanischen oder elektronischen Schlüssels (3) die Betätigung der Schließelemente (7) auslöst.
10. Schließsystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich­ net, daß die Signale vom Lesegerät (2) codiert an die elektronische Steuerung (1) übertragen werden.
11. Schließsystem nach mindestens einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Lesegerät (2) eine alphanumerische Tastatur aufweist.
12. Schließsystem nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Lesegerät (2) auf Karten gespeicherte elektronische und/oder optische und/oder mechanische und/oder magnetische Informationen ausliest.
13. Schließsystem nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Lesegerät (2) einen Sender und/oder Empfänger zur Übertragung von Information mit elektromagnetischer Strahlung oder Ultraschall aufweist.
14. Schließsystem nach mindestens einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gezeichnet, daß die elektro­ nische Steuerung (1) und/oder die Schließelemente (7) eine Hilfsenergieversorgung, insbesondere Bat­ terien aufweisen.
15. Schließsystem nach mindestens einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Steuerung (1) und/oder die Schließele­ mente (7) durch eine Panzerung gegen unbefugte Ma­ nipulationen geschützt sind.
16. Schließsystem nach mindestens einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Steuerung (1) mindestens eine Daten­ schnittstelle (20) zur Verriegelung weiterer Absper­ rorgane, insbesondere von Fenstern und Rolläden aufweist.
17. Schließsystem nach mindestens einem der vorangehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Steuerung (1) und/oder die Schließele­ mente (7) und/oder die Zusatzsicherung (6) mit einer Alarmvorrichtung verbunden sind, die beim Schließen der Absperrorgane aktiviert wird.
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