DE19500872B4 - Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft eine Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
- Eine Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung dieser Art ist aus der
DE 41 31 287 A1 bekannt. Sie enthält eine Kabine mit einem trichterförmigen Kabinenboden und eine Reinigungsvorrichtung eines ringartigen Rohres, welches von einer Hubvorrichtung von einer unteren Ausgangsposition kurz oberhalb des oberen Trichterrandes bis zum oberen Kabinenende vertikal nach oben und dann wieder nach unten zur Ausgangsposition zurückbewegbar ist. Das ringartige Rohr ist mit einer Vielzahl von radial nach außen gerichteten Düsenöffnungen zur Erzeugung eines gegen die Innenflächen der Kabinenwände gerichteten Luftstromes versehen, um dort vorhandene Pulverpartikel wegzublasen. Die Hubvorrichtung befindet sich außerhalb der Kabine und hat einen in die Kabine hineinragenden Arm. - Aus der
DE 24 49 065 A1 ist eine Lackierkabine zum Beschichten von Gegenständen mit Nasslack bekannt. Die Kabine hat eine einteilige oder zweiteilige Filterdecke, welche zwischen einer oberen Stellung und einer unteren, für das Auswechseln einer Filtermatte der Filterdecke geeigneten Höhenlage mittels eines Seilzuges auf- und abbewegbar ist. Durch die Filterdecke soll erreicht werden, dass Luft staubfrei in die Kabine mit gleicher Geschwindigkeit einströmen und durch Öffnungen im Kabinenboden abströmen kann. - Aus der
DE 34 06 464 A1 ist eine Lackierkabine zum Sprühbeschichten von Gegenständen mit Nasslack bekannt, welche dadurch auch zur Pulverveschichtung geeignet gemacht werden kann, dass unterhab des Transportweges der zu beschichtenden Gegenstände eine Wanne aufgestellt wird, welche zahlreiche aufragende Filterkerzen aufweist, in denen ein Unterdruck erzeugt wird. Hierdurch wird bei der Pulverbeschichtung das überschüssige Beschichtungspulver abgesaugt, welches in der Kabine abfällt, anstatt an den zu beschichtenden Gegenständen zu haften. Die Kabine ist mit einer Kabinendecke dargestellt, welche mit den Kabinenwänden fest verbunden ist. - Die Sprühbeschichtungsvorrichtung dach der Erfindung zum Sprühbeschichten von Objekten mit Beschichtungspulver eignet sich insbesondere zum automatischen Sprühbeschichtungsbetrieb, kann jedoch auch für die Beschichtung mit Handsprühpistolen verwendet werden.
- Bekannte Kabinen von Sprühbeschichtungsvorrichtungen haben im Horizontalquerschnitt im Wesentlichen eine rechteckige Form. Bei länglichen Kabinen sind an den schmalen Stirnseiten Öffnungen oder Türen oder Türen mit Öffnungen für den Transport der Objekte durch die Kabine mittels einer Transportvorrichtung, üblicherweise ein Hängeförderer, vorgesehen. In den Längswänden sind Öffnungen oder Vertikalschlitze zum Einführen von Handsprühpistolen oder Automatiksprühpistolen in die Kabine vorgesehen, mit welchen die in Kabinenlängsrichtung in Kabinenmitte mittels der Transportvorrichtung transportieren Objekte beschichtet werden. Aus der
EP 0 200 681 B1 ist eine vollständig aus Kunststoff bestehende Kabine bekannt, deren Länge größer als ihre Breite ist und deren Boden die Form einer keilförmigen Rinne hat. In der Rinnenspritze ist ein Schlitz gebildet, welcher sich von einem Rinnenende zum anderen Rinnenende keilförmig erweitert und unter welchem sich ein Kanal befindet, der am engen Schlitzende an eine Saugvorrichtung zum Absaugen von Luft- und Pulverpartikel angeschlossen ist. Alle längs und vertikal verlaufenden inneren Kabinenecken sind abgerundet. Eine ähnlich Kabine ist aus der älterenCH 560 558 A5 AT 340 021 - Aus der
CH 577 346 A5 DE 41 31 287 A1 bekannt. - Das in den bekannten Kabinen versprühte, nicht am Objekt haftende Pulver fällt zum größten Teil auf den Kabinenboden, während ein kleiner Anteil an den Kabinenwänden haftet. Dieses am Objekt nicht haftende Überschusspulver kann vom Kabinenboden abgesaugt und mittels Pulverabscheidung, insbesondere Zyklon und/oder Filterelemente, aus dem Saugluftstrom getrennt, dann gesiebt und anschließend mit frischem Pulver vermischt werden, bevor es der Sprühvorrichtung zugeführt und erneut versprüht wird. Beim Farbwechsel (Wechsel von einer Pulversorte auf eine andere Pulversorte) müssen nicht nur sämtliche Kabinen-Innenflächen, sondern auch die Zyklone und Filtereinrichtungen sowie die Pulververleitungen äußerst genau gereinigt werden, damit keine Pulverpartikel des zuerst verwendeten Pulvers mit dem danach verwendeten Pulver vermischt werden. Bereits einzelne Pulverpartikel können zu Beschichtungsfehlern auf dem Objekt führen, welche die Beschichtung unbrauchbar machen. Man denke nur an den Wechsel von einem schwarzen oder roten Pulver auf weißes Pulver oder umgekehrt. Die zu beschichtenden Objekte können Haushaltsgeräte oder Autokarroserien sein, deren Käufer keine Farbfehler dulden. Die Rückgewinnung des Überschusspulvers reduziert zwar die Herstellkosten, geblieben ist jedoch weiterhin das Problem, dass bei einem Farbwechsel sehr viel Zeit und/oder zusätzliche Anlagenteile (zum Beispiel austauschbare Pulverabscheider, Siebvorrichtungen, Fluidleitungen) benötigt werden, um lange Stillstandzeiten der Anlage zu vermeiden. Hieraus ist ersichtlich, dass bei Vielfarbenbeschichtungen und dann, wenn Objekte mit verschiedenen Farben beschichtet werden sollen, der genannte Sprühbeschichtungsbetrieb mit Rückgewinnung des Überschusspulvers unrentabel wird und auf Verlust gefahren werden muss. „Auf Verlust fahren" bedeutet, dass das Überschusspulver nicht aufbereitet und wieder verwendet, sondern als Abfall weggeworfen wird. Das Reinigen ist umso schwerer und zeitaufwendiger, je mehr das Pulver sich in der Kabine und den anderen Teilen ablagern kann. Aus diesem Grunde werden anstelle von Metallkabinen Kunststoffkabinen verwendet, da an ihnen die Pulverpartikel weniger stark und in geringerer Menge haften als in Metallkabinen. Die Pulverpartikel bestehen meistens aus Kunststoff, können jedoch auch aus Keramik oder einem anderen Material bestehen.
- Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, den für einen Farbwechsel oder Pulverwechsel erforderlichen Zeitaufwand und/oder Aufwand an zusätzlichen Anlagenteilen weiter zu reduzieren, ohne auf eine gute Beschichtungsqualität verzichten zu müssen. Durch die Erfindung soll erreicht werden, dass eine Sprühbeschichtungsvorrichtung sowohl von den Herstellungskosten als auch für den Beschichtungsbetrieb auch dann rentabel ist, wenn sie wechselweise für lange Betriebsperioden mit gleich bleibender Pulversorte und dann wieder mit häufig wechselnden Pulversorten verwendet wird.
- Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
- Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
- Die Erfindung wird im Folgenden in Bezug auf die Zeichnungen anhand von mehreren Ausführungsformen als Beispiele beschrieben. In den Zeichnungen zeigen
-
1 schematisch und, mit Bezug auf eine Kabine, im axialen Vertikalschnitt eine Sprühbeschichtungsvorrichtung für Handbetrieb und Automatikbetrieb zum Sprühbeschichten von Objekten mit Beschichtungspulver, -
2 eine Draufsicht auf die Kabine von1 , -
3 eine Seitenansicht der Kabine von2 von links längs eines Pfeils III gesehen, -
4 eine mit Bezug auf1 vergrößerte Querschnittsdarstellung einer Wand der Kabine von1 , -
5 schematisch eine vertikale Schnittansicht durch verschiedene Ausführungsformen von Reinigungsmitteln zum Reinigen der Kabinenwand-Innenflächen. - Die in den
1 bis3 dargestellte Sprühbeschichtungsvorrichtung für Handbetrieb und Automatikbetrieb zum Sprühbeschichten von Objekten2 enthält eine Kabine4 , welche einen Beschichtungsraum6 bildet, in welchem die Objekte2 mittels einer oder mehrerer Sprühvorrichtungen8 beschichtet werden. Die Kabinenwand10 und die Kabinendecke12.2 haben, im Horizontalschnitt gesehen, eine kreisrunde Form oder zumindest eine an einen Kreis angenäherte allseitig runde Form, in deren radialen Mitte die theoretische vertikale Mittelachse16 der Kabine4 liegt. Gemäß einer nicht dargestellten abgewandelten Ausführungsform hat die Kabine4 im Horizontalschnitt gesehen anstatt einer kreisrunden Form eine einem Kreis angenäherte ovale Form. In der Kabinenwand10 befinden sich auf einander diametral gegenüberliegenden Seiten je eine Durchgangsöffnung18 und19 je in Form eines vertikalen Schlitzes, welcher die Kabinenwand10 und die Kabinendecke12.2 in zwei gleich große Segmente teilt. Diese Teilung der Kabine4 in gleiche Segmente, welche sich jeweils über die gesamte Höhe des Beschichtungsraumes6 erstrecken, vereinfacht die Herstellung und den Transport der Kabine4 . An den Durchgangsöffnungen18 und19 können Türen sein und, in abgewandelter Ausführungsform, können die Durchgangsöffnungen18 und19 in solchen Türen gebildet sein. Die zu beschichtenden Objekte2 hängen an Haken23 einer Transportvorrichtung22 , welche die zu beschichtenden Objekte durch die eine Durchgangsöffnung18 in den radialen Zentrumsbereich des Beschichtungsraumes6 , in welchem die Objekte2 beschichtet werden, und dann durch die andere Durchgangsöffnung19 wieder aus der Kabine4 heraustransportiert. Der Zentrumsbereich ist, im Horizontalschnitt gesehen, der Bereich des Beschichtungsraumes6 , der radial innerhalb des halben Radius des Beschichtungsraumes6 liegt. - Um die Mittelachse
16 versetzt, vorzugsweise um 90° versetzt, zu den Durchgangsöffnungen18 und19 sind zwei einander diametral gegenüberliegende Sprühöffnungen26 und28 in Form von vertikalen, allseitig begrenzten Schlitzen in der Kabinenwand10 gebildet, durch welche sich die Sprühvorrichtungen8 hindurch erstrecken. Die Sprührichtungen30 der Sprühvorrichtungen8 der einen Sprühöffnung26 sind vorzugsweise fluchtend und entgegengesetzt zu den Sprührichtungen32 der Sprühvorrichtungen8 der anderen Sprühöffnung28 angeordnet, damit die am Objekt2 vorbeiströmenden Luftstrahlen der Sprühstrahlen miteinander kollidieren und Überschusspulver konzentriert im Zentrumsbereich durch Schwerkraft auf den Kabinenboden34 absinkt. Die Sprühvorrichtungen8 werden an jeder Sprühöffnung26 und28 je von einem außerhalb der Kabine4 auf einem Gebäudeboden stehenden Hubständer (nicht gezeigt) getragen, welche automatisch gesteuert die Sprühvorrichtungen8 auf und ab bewegen. Jeder Hubständer kann eine oder mehrere Sprühvorrichtungen8 tragen, die übereinander oder nebeneinander angeordnet sein können. Gemäß einer anderen Ausführungsform können die Sprühvorrichtungen8 bezüglich ihrer Sprührichtungen30 und32 aneinander vorbeigerichtet sein. Wenn die Sprührichtungen30 und32 im gleichen Drehsinn zur radialen Mittelachse16 versetzt zueinander angeordnet sind, können ihre Pulver-Luft-Ströme in der runden Kabine4 eine Wirbelströmung erzeugen. Anstelle der automatisch gesteuerten Sprühvorrichtungen8 können handbetätigte Sprühvorrichtungen oder Sprühpistolen verwendet werden. Alle Sprühvorrichtungen8 werden vorzugsweise synchron miteinander bewegt, um die Objekte2 in ihrer gesamten Höhe zu beschichten. - Der Kabinenboden
34 ist derart ausgebildet, dass von den Wandinnenflächen40 der Kabinenwand10 abfallendes Überschusspulver getrennt von dem ohne vorherige Berührung dieser Wandinnenflächen40 auf den Kabinenboden34 fallenden Überschusspulver aus der Kabine4 entfernt werden kann. Für diesen Zweck ist der Kabinenboden34 auf äußere Sammelmittel34.1 und innere Sammelmittel34.2 aufgeteilt. Die äußeren Sammelmittel34.1 erstrecken sich um den gesamten Innenumfang der Wandinnenfläche40 in Form eines verhältnismäßig schmalen Streifens. Die inneren Sammelmittel34.2 werden von den äußeren Sammelmitteln34.1 umgeben und grenzen unmittelbar an diese an und bedecken den gesamten innerhalb der äußeren Sammelmittel gelegenen Bereich des Kabinenbodens34 . Die beiden Sammelmittel34.1 und34.2 sind derart ausgebildet, dass das auf sie fallende Pulver nicht zu dem betreffenden anderen Sammelmittel gelangen und sich mit dem dortigen Pulver vermischen kann. Das auf die inneren Sammelmittel34.2 fallende Überschusspulver darf nicht mit Überschusspulver von den äußeren Sammelmitteln34.1 vermischt oder „verunreinigt" werden. Demgegenüber ist es ohne Nachteil (außer dass es als Verlustpulver behandelt wird), wenn ein kleiner Anteil des Überschusspulvers der inneren Sammelmitteln34.2 zu den äußeren Sammelmitteln34.1 gelangt. Bei der in1 bis3 dargestellten Ausführungsform weisen die inneren Sammelmittel34.2 einen Sammeltrichter42 auf, an dessen nach unten zeigenden Spitze eine Pulverabsaugleitung44 eines Zyklons46 angeschlossen ist. Eine Abluftsaugleitung48 des Zyklons46 ist an die Eingangsseite einer Filtereinrichtung50 angeschlossen, welche Restpulver aus der Abluft des Zyklons46 filtert und an deren Ausgangsseite ein Sauggebläse52 angeschlossen ist. Das vom Zyklon46 aus dem Pulver-Luft-Strom der Pulverabsaugleitung44 ausgeschiedene Pulver gelangt vom unteren Zyklonende zu einer Siebmaschine54 und fällt dann in einen Pulverbehälter56 . Der Pulverbehälter56 kann ein Gebinde sein, mit welchem Frischpulver vom Pulverhersteller dem Pulveranwender geliefert wird. Das frische Pulver und das durch den Zyklon46 und die Siebmaschine54 zurück gewonnene Überschusspulver werden aus dem Pulverbehälter56 über Pulverleitungen58 den Sprühvorrichtungen8 zugeführt. Der Sammeltrichter42 kann mittels einer Vibrationsvorrichtung60 vibriert werden, damit in ihn fallendes Pulver leichter zur Trichterspitze abrutscht. Der obere, im Durchmesser größte Trichterrand62 erstreckt sich seitlich über den über ihm gelegenen Zentrumsbereich hinaus und grenzt direkt an die äußeren Sammelmittel34.1 an. - Die äußeren Sammelmittel
34.1 haben eine Saugluft-Sammelleitung66 , welche am unteren Ende der Kabinenwand10 angeordnet ist und sich über die gesamte Umfangslänge der Kabinenwand10 erstreckt. Die Saugluft-Sammelleitung66 hat auf ihrer Oberseite auf ihre gesamte Länge verteilt mindestens eine (Schlitz) oder eine Vielzahl von Saugöffnungen68 , welche sich zwischen der Wandinnenfläche40 und einer Übergangswand70 befinden und direkt an diese beiden angrenzen. Die Oberseite der Saugluft-Sammelleitung66 und damit auch ihre Saugöffnungen68 befinden sich auf einer niedrigeren Höhe als der obere Trichterrand62 der inneren Sammelmittel34.2 . Die Übergangswand70 hat kegelförmig einen nach unten größer werdenden Außendurchmesser und überbrückt den kleinen Höhenunterschied und den kleinen radialen Breitenunterschied des Kabinenbodens34 zwischen den Saugöffnungen68 und dem Trichterrand62 . Von der Wandinnenfläche40 abfallende Pulverpartikel gelangen deshalb entweder direkt in die Saugöffnungen68 oder zuerst auf die Übergangswand70 und rutschen dann von ihr in die Saugöffnungen68 . Wenn die Übergangswand70 aus flexiblen Material, beispielsweise Gummi, besteht, dann wird verhindert, dass sich die Schwingungen des Vibrationserzeugers60 vom Trichter42 auf die Kabinenwand10 übertragen. Falls eine solche Schwingungsübertragung gewünscht wird oder kein Vibrationserzeuger60 verwendet wird, kann die Übergangswand70 aus steifem Material, vorzugsweise Kunststoff bestehen. Gemäß anderen Ausführungsformen kann die Übergangswand70 eine andere Form, z. B. Zylinderform, haben oder völlig weggelassen werden und der Trichterrand62 des Trichters42 direkt an die Saugluft-Sammelleitung66 angrenzen. - Die Saugluft-Sammelleitung
66 ist mittels einer zweiten Pulverabsaugleitung74 an die Eingangsseite oder stromaufwärtige Seite der Filtereinrichtung50 angeschlossen, um mittels eines zweiten Saugluftstromes Überschusspulver ausschneiden zu können. Das von der Filtereinrichtung50 aus dem zweiten Saugluftstrom der Saugluftleitung66 gefilterte Überschusspulver und das aus der Abluftsaufleitung48 des Zyklons46 in der Filtereinrichtung50 abgeschiedene Überschusspulver wird weggeworfen und ist damit Verlust. Das Sauggebläse52 kann somit einen ersten Saugluftstrom im Sammeltrichter42 und in einen zweiten Saugluftstrom in den Saugöffnungen68 der Saugluft-Sammelleitung66 erzeugen. In den beiden, oder mindestens einer der beiden, Pulverabsaugleitungen44 und/oder74 kann sich zu ihrem wahlweisen Verschließen ein Absperrelement74.2 und/oder74.3 befinden. Gemäß einer anderen Ausführungsform können zur Erzeugung von jedem Saugluftstrom getrennte Sauggebläse52 verwendet werden. Statt Saugluftströme könnten Druckluftströme verwendet werden, was aber mehrere Nachteile hat. - Der Grundgedanke dieser Ausführungsform besteht darin, dass versprühtes, am Objekt
2 nicht haftendes Pulver, im folgenden Überschusspulver genannt, a) aufgeteilt wird auf erstes Überschusspulver, welches nicht auf die Innenflächen40 der Kabinenwand10 gelangte, und auf zweites Überschusspulver, welches auf diese Innenflächen40 gelangte, insbesondere durch die Sprühvorrichtungen8 hingesprüht wurde, und dann von selbst abfällt oder durch einen Reinigungsvorgang abfällt, und b) das erste Überschusspulver und das zweite Überschusspulver getrennt voneinander aus der Kabine4 entfernt werden. Hierfür kann die Kabinenwand10 im horizontalen Querschnitt gesehen, die in den Zeichnungen dargestellte kreisrunde Form, eine ovale oder beliebige eckige Form haben. In das erste Überschusspulver darf das zweite Überschusspulver nicht gelangen. Dagegen ist es nicht schädlich, wenn ein kleiner Anteil des ersten Überschusspulvers in das zweite Überschusspulver gelangt. Dieser Grundgedanke ermöglicht verschiedene Verfahren: - Schritt
1 Während einer Sprühbeschichtungsphase, wenn Beschichtungspulver auf die Objekte2 gesprüht wird, wird das erste Überschusspulver (ohne Wandkontakt) der inneren Sammelmittel34.2 kontinuierlich oder diskontinuierlich aus der Kabine4 herausgefördert, vorzugsweise pneumatisch abgesaugt, und zur Wiederverwendung zurück gewonnen. - Schritt
1.1.1 Während der Sprühbeschichtungsphase nach Schritt1 wird das zweite Überschusspulver (mit Wandkontakt) in der Kabine4 auf den äußeren Sammelmitteln34.1 gelassen, oder gemäß - Schritt
1.1.2 kontinuierlich oder diskontinuierlich aus der Kabine4 herausgefördert, vorzugsweise pneumatisch abgesaugt. - Schritt
2 Während der Reinigungsphase (z.B. in einer Sprühbeschichtungspause beim Pulverwechsel oder Farbwechsel) wird das zweite Überschusspulver (mit Wandkontakt) mittels der äußeren Sammelmittel34.1 aus der Kabine4 entfernt, wobei - Schritt
2.1.1 gleichzeitig erstes Überschusspulver (ohne Wandkontakt) durch die inneren Sammelmittel34.2 aus der Kabine4 entfernt werden kann oder gemäß - Schritt
2.1.2 kein erstes Überschusspulver (ohne Wandkontakt) durch die inneren Sammelmittel34.2 aus der Kabine4 abgeführt wird, und beispielsweise die inneren Sammelmittel34.2 zugedeckt werden mit einer Abdeckung (nicht gezeigt). - Schritt
3 anstelle von Schritt1 , Schritt1.1.1 und Schritt1.1.2 : Während einer Sprühbeschichtungsphase, wenn Beschichtungspulver auf die Objekte2 gesprüht wird, wird entweder gemäß - Schritt
3.1 .1 kein Überschusspulver (weder das erste noch das zweite) aus der Kabine herausgefördert, und es werden die inneren34.2 und äußeren34.1 Sammelmittel mit einer Abdeckung oder dgl. zugedeckt, damit sie nicht mit Überschusspulver „verschmutzt" werden, oder es wird gemäß - Schritt
3.1.2 nur das zweite Überschusspulver der äußeren Sammelmittel34.1 aus der Kabine4 herausgefördert, aber kein erstes Überschusspulver der inneren Sammelmittel34.2 , indem nur die inneren Sammelmittel34.2 durch eine Abdeckung zugedeckt werden. - Schritt
4 erfolgt anschließend an die Schritte3 und3.1.1 oder3.1.2 gleich wie die Schritte2 und2.1.1 oder2.1.2 . - Die Sammelmittel
34.1 und/oder34.2 werden nur dann durch die Absaugleitungen44 und/oder74 an einen Saugluftstrom angeschlossen, wenn Überschusspulver durch sie abgesaugt werden soll, jedoch nicht, wenn durch die betreffenden Sammelmittel34.1 und/oder2 kein Pulver abgesaugt werden soll. - Das Verfahren nach Schritt
1 ,1.1.1 ,1.1.2 wird vorzugsweise dann angewendet, wenn längere Zeit das gleiche Beschichtungspulver verwendet wird. Das Verfahren nach Schritt3 ,3.1.1 und3.1.2 wird vorzugsweise dann angewendet, wenn häufige Farbwechsel oder Pulverwechsel erforderlich sind oder längere Sprühbeschichtungsphasen unterbrochen werden, um kurzzeitig ein anderes Beschichtungspulver zu verwenden. Damit können mit einer einzigen Anlage verschiedene Anwendungszwecke erfüllt werden. - Wenn ein Pulverwechsel durchgeführt werden soll zwischen Sprühbeschichtungsphasen, während welchen das erste Überschusspulver der inneren Sammelmittel
34.2 zurück gewonnen wird, dann braucht nur die Pulverrückgewinnungsvorrichtung (Sammeltrichter42 , seine Pulverabsaugleitung44 , der Zyklon46 und die Siebmaschine54 sowie die Deckeninnenfläche122 (untere Kabinendachoberfläche) der Kabine4 gründlich gereinigt werden, und der Behälter56 ausgetauscht zu werden. Demgegenüber brauchen die Wandinnenflächen40 der Kabine4 nur grob gereinigt zu werden, da restliche Pulverpartikel, wenn sie bei Benutzung eines anderen Pulvers abfallen, nicht in den Sammeltrichter42 gelangen können, und damit auch nicht in den Pulverbehälter56 . Dadurch wird viel Zeit und Reinigungsaufwand eingespart. Wenn beim Wechsel auf eine andere Pulversorte die andere Pulversorte nur kurzzeitig verwendet werden soll, dann braucht für den Pulverwechsel nicht einmal der Trichter42 und seine Pulverabsaugleitung44 oder der Zyklon46 und die Siebmaschine54 gereinigt zu werden, sondern es genügt, während der Beschichtung mit dem anderen Pulver den Sammeltrichter42 durch eine Abdeckung solange abzudecken, wie mit dem anderen Pulver Objekte2 beschichtet werden. Die Innenflächen40 der Kabine4 brauchen nur grob gereinigt zu werden, damit kein früheres Pulver von ihnen abfällt, während mit dem anderen Pulver beschichtet wird. - Die im horizontalen Querschnitt gesehen kreisrunde Kabine
4 ist symmetrisch aufgebaut. Ihre Wandinnenflächen40 sind in gleicher Weise kreisrund und haben ihr radiales Zentrum in der Mittelachse16 . Die untere Spitze des Sammeltrichters42 liegt in dieser Mittelachse16 , und die Saugluft-Sammelleitung66 ist konzentrisch zur Mittelachse16 angeordnet. Der Sammeltrichter42 hat eine geradlinig kegelförmig nach unten enger werdende Form. Die Kabinenwand10 , die Kabinendecke12.2 , der Trichter42 , die Saugluft-Sammelleitung66 und die Übergangswand70 bestehen vorzugsweise alle aus elektrisch nicht leitendem Material, vorzugsweise Kunststoff, da dieses Material die Pulverpartikel weniger an sich haften lässt als beispielsweise Metall. Ebenso können die von Pulver durchströmten Leitungen44 ,48 ,74 aus elektrisch nicht leitendem Material, beispielsweise Kunststoff, sein. - Die Kabine
4 ist durch die schlitzartigen Durchgangsöffnungen18 und19 in zwei gleiche schalenartige Kabinenhälften geteilt. Sie kann auch einteilig sein oder in mehrere gleich große Segmente aufgeteilt sein. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform besteht die Kabinenwand10 , vorzugsweise auch die Kabinendecke12.2 aus einer Doppelwandkonstruktion entsprechend4 , die eine Innenwand82 und eine Außenwand84 aufweist, welche durch Stege85 miteinander verbunden sind und einen Hohlraum86 begrenzen, der mit Luft gefüllt ist, vorzugsweise mit Atmosphärendruck. - Der Zwischenraum
86 kann zur Außenluft hin offen und zum Beschichtungsraum6 hin geschlossen sein. Die Innenwand82 und die Außenwand84 bestehen je aus Kunststoff. - Das Kabinendach
12.2 ist entlang der vertikalen Kabinenwandinnenflächen40 in die Kabine bis zum Kabinenboden34 absenkbar. Der Außenumfang120 des Kabinendaches12.2 liegt direkt neben den Kabineninnenwandflächen40 und weist Reinigungsmittel auf zum Reinigen dieser Kabineninnenwandflächen40 während der Abwärtsbewegung des Kabinendaches12.2 von seiner obersten Ausgangsposition (in1 in ausgezogenen Linien dargestellt) bis zu seiner untersten Position (in1 in strichpunktierten Linien dargestellt). Das Kabinendach12.2 ist somit eine Art „Lift", welche abwärts und aufwärts fahrbar ist. Bei der Abwärtsfahrt wird von seinen Reinigungsmitteln an seinem Außenumfang120 der gesamte Umfang und die gesamte Höhe der Kabineninnenwandflächen40 gereinigt. Eine weitere Besonderheit des Kabinendaches12.2 besteht darin, dass seine Unterseite der Form des Kabinenbodens34 , mindestens jedoch der Form der inneren Sammelmittel34.2 angepasst ist, indem die in den Beschichtungsraum6 nach unten zeigende Dachoberfläche122 in gleicher Weise kegelstumpfförmig ausgebildet ist wie der Sammeltrichter42 und dadurch in diesen Sammeltrichter42 formmäßig und größenmäßig hineinpasst. Während des Reinigungsvorganges für einen Pulverwechsel wird das Kabinendach12.2 vorzugsweise nur soweit abgesenkt, dass zwischen der unteren Kabinendachoberfläche122 und der nach oben zeigenden inneren Trichteroberfläche124 ein enger Spalt126 verbleibt. Dieser Spalt126 , im folgenden Pulverabsaugspalt genannt, ist so eng, dass er als Strömungsdrossel wirkt und dadurch eine Beschleunigung der Luft zur Folge hat, welche vom Saugluftgebläse52 unterhalb des abgesenkten Kabinendaches12.2 durch den Sammeltrichter42 aus der Kabine4 abgesaugt wird. Die beschleunigte Luft reißt im Pulverabsaugspalt126 an der unteren Kabinenoberfläche122 des abgesenkten Kabinendaches12.2 und an der nach oben zeigenden inneren Trichteroberfläche124 haftendes Pulver mit und reinigt dadurch gründlich diese Oberflächen122 und124 . - Das Kabinendach
12.2 kann von einer oder mehreren Hubvorrichtungen getragen und abwärts und aufwärts bewegt werden. Gemäß der Ausführungsform nach den1 bis3 ist das Kabinendach12.2 mit einer Tragvorrichtung130 versehen, welche sich durch die Durchgangsöffnungen18 und19 aus der Kabine4 hinauserstreckt und innerhalb dieser Durchgangsöffnungen18 und19 zusammen mit dem Kabinendach12.2 vertikal verfahrbar ist. Die Tragvorrichtung130 wird von mindestens eine außerhalb der Kabine neben dem Bewegungsweg132 der Transportvorrichtung22 angeordneten Hubvorrichtung134 getragen und in der genannten Weise vertikal bewegt. Die Tragvorrichtung130 kann in vertikalen Führungen136 vertikal geführt werden, damit die Hubvorrichtung134 nur die Hubkräfte erzeugen muss, jedoch nicht mit Querkräften des Kabinendaches12.2 und seiner Tragvorrichtung130 quer zur Mittelachse16 der Kabine4 belastet wird. Da sich die Hubvorrichtung134 neben dem Transportweg132 . der Transportvorrichtung22 und der Objekte2 befinden muss, ist sie zwangsweise neben den Durchgangsöffnungen18 und19 angeordnet. Bei der dargestellten Ausführungsform ist neben jeder dieser beiden Durchgangsöffnungen18 und19 je eine solche Hubvorrichtung134 angeordnet, wobei die zweite Hubvorrichtung in3 mit134.2 bezeichnet ist. Wie schematisch dargestellt, könnten zum Ausgleich von Querkräften vier Hubvorrichtungen134 ,134.2 ,134.3 und134.4 außerhalb der Kabine4 angeordnet werden. - Bei der Ausführungsform nach den
1 ,2 und3 ist das Kabinendach12.2 auf zwei spiegelbildlich gleiche Hälften aufgeteilt, weiche symmetrisch zu den Durchgangsöffnungen18 und19 neben dem Bewegungsweg132 der Transportvorrichtung22 mit den Objekten2 angeordnet und durch die Tragvorrichtung130 miteinander verbunden sind. Die Tragvorrichtung130 hat einen die eine Kabinendachhälfte12.2.1 tragenden, sich in Richtung des Bewegungsweges132 der Objekte2 erstreckenden Längsträger140 und einen die andere Kabinendachhälfte12.2.2 tragenden, parallel zu ihm angeordneten zweiten Längsträger142 . Die beiden Längsträger140 und142 sind außerhalb der Kabine4 an beiden Enden je durch einen Querträger144 und146 miteinander verbunden. Diese beiden Querträger144 und146 sind zur Vermeidung einer Beschichtung mit Pulver außerhalb der Kabine4 angeordnet und sie sind so tief angeordnet, dass die Haken23 mit den Objekten2 über sie hinweg laufen können. Gemäß einer nicht dargestellten Ausführungsform sind die beiden Querträger144 und146 weggelassen und jeder Längsträger140 und142 wird von einer eigenen Hubvorrichtung134 (134.2 ,134.3 ,134.4 ) getragen. Dadurch können die Längsträger140 und142 zusammen mit ihrer Kabinendachfläche12.2.1 und12.2.2 getrennt oder synchron zusammen abgesenkt und angehoben werden. - Gemäß einer weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform kann die untere Kabinendachoberfläche
122 an die ihr gegenüberliegende Form der äußeren Sammelmittel34.1 , also insbesondere an die Form der Saugluft-Sammelleitung66 und der Übergangswand70 derart angepasst sein, dass auch zwischen ihnen ein enger Pulverabsaugspalt entsteht, durch dessen Luftbeschleunigung an ihren Oberflächen haftendes Pulver abgerissen und vom Saugluftstrom abgeführt wird. - Die um den gesamten Außenumfang
120 des Kabinendaches12.2 vorgesehenen Reinigungsmittel zur Reinigung der Kabinenwandinnenflächen40 können gemäß5 beispielsweise eines oder mehrere der folgenden Mittel sein, welche jeweils um den gesamten inneren Kabinenwandumfang herum angeordnet sind und welche, bei Verwendung von mehreren solchen Reinigungsmitteln, übereinander angeordnet sein können: Druckluftdüsen150 zum Blasen von Druckluft, gegebenenfalls ionisierte Luft, auf die Kabinenwandinnenflächen40 , Saugluftdüsen152 zum Absaugen von Pulverpartikeln von der Kabinenwandinnenfläche40 , Schabelemente154 oder Wischelemente156 , z.B. Bürstenelemente oder ein Schwamm sein. Die Wischelemente156 können anstelle von Borsten einen Stoffbezug aus Samt oder einem anderen Material zum Abwischen von Pulver von der Kabinenwandinnenfläche40 haben. - In
2 sind als Beispiel solcher Reinigungsmittel Abwischelemente156 in Form von Segmenten156.1 ,156.2 ,156.3 ,156.4 ,156.5 und156.6 schematisch dargestellt, welche in einer Horizontalebene an die Kabinenwandinnenflächen40 ringförmig aneinander angrenzend angeordnet sind und mittels Federn158 elastisch gegen die Kabinenwandinnenflächen40 gedrückt werden. Sie werden von den Längsträgern140 und142 getragen. Die Segmente können die Kabineninnenwandflächen abblasen, absaugen und/oder trocknen oder feucht abwischen oder abbürsten. Statt Federn158 können andere elastische Anpresselemente verwendet werden, z. B. Druckluftzylinder.
Claims (14)
- Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung zum Sprühbeschichten von Objekten mit Beschichtungspulver, enthaltend eine Kabine (
4 ), die einen Beschichtungsraum (6 ) bildet, der seitlich durch Kabinenwandinnenflächen (40 ) und unten durch Pulversammelmittel (34 ) begrenzt ist, die versprühtes, an den Objekten (2 ) nicht haftendes Beschichtungspulver sammeln, im Folgenden Überschusspulver genannt, wobei die Pulversammelmittel (34.1 ,34.2 ) mit Luftabsaugmitteln (66 ,42 ,44 ) versehen sind, welche aus der Kabine (4 ) Überschusspulver absaugen; mindesten eine Hubvorrichtung (134 ) und Reinigungsmittel (150 ,152 ,154 ,156 ,156.1 -156.6 ), welche von der Hubvorrichtung (134 ) auf- und abbewegbar sind zum Reinigen der ihnen gegenüberliegenden Kabinenwandinnenflächen (40 ) während der Vertikalbewegung; dadurch gekennzeichnet, dass der Beschichtungsraum (6 ) oben durch ein Kabinendach (12.2 ) mit einer unteren Kabinendachoberfläche (122 ) begrenzt ist; dass die mindestens eine Hubvorrichtung (134 ) das Kabinendach trägt und dass das Kabinendach (12.2 ) von der Hubvorrichtung (134 ) entlang der vertikalen Kabineninnenwandflächen (40 ) bis mindestens nahe zu den Pulversammelmitteln (34 ) von einer oberen Ausgangsposition in eine untere Position absenkbar und wieder in ihre obere Ausgangsposition anhebbar ist; dass das Kabinendach (12.2 ) die Reinigungsmittel (150 ,152 ,154 ,156 ,156.1 -156.6 ) aufweist, so dass diese mit dem Kabinendach (12.2 ) mitbewegbar sind; dass die nach unten zeigende Kabinendachoberfläche (122 ) des absenkbaren Kabinendaches (12.2 ) an die Oberflächenstruktur der Pulversammelmittel (34.1 ,34.2 ) derart angepasst ist, dass sie aufeinander oder ineinander passen und dass sie zwischen sich einen engen Pulverabsaugspalt (126 ) bilden, wenn das Kabinendach (12.2 ) bis nahe zu diesen Pulversammelmitteln (34.1 ,34.2 ) abgesenkt wird, so dass bei abgesenktem Kabinendach (12.2 ) in dem dann gebildeten Pulverabsaugspalt (126 ) die Absaugluft beschleunigt wird und dadurch besser in der Lage ist, an Oberflächen des Pulverabsaugspaltes (126 ) haftendes Pulver mitzureißen und abzusaugen. - Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Hubvorrichtung (
134 ) außerhalb neben der Kabine (4 ) angeordnet ist und mit dem innerhalb der Kabinenwandinnenflächen (40 ) angeordneten, als Liftkörper ausgebildeten Kabinendach (12.2 ) funktionsmäßig verbunden ist. - Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Hubvorrichtung (
134 ) durch mindestens eine Durchgangsöffnung (18 ,19 ) der Kabinenwand (4 ) mit dem als Liftkörper ausgebildeten Kabinendach (12.2 ) verbunden ist. - Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsöffnungen (
18 ,19 ) in der Kabinenwand (4 ) die Durchgangsöffnungen sind, durch welche mittels einer Transportvorrichtung (22 ) die zu beschichtenden Objekte (2 ) durch die Kabine (4 ) hindurch transportiert werden, und dass die mindestens eine Hubvorrichtung (134 ) außerhalb neben der Kabine (4 ) neben dem Bewegungsweg der zu beschichtenden Objekte (2 ) angeordnet ist. - Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kabinendach (
12.2 ) auf mindestens zwei gleich große Dachsegmente (12.2.1 ,12.2.2 ) aufgeteilt ist, die gleichmäßig auf beide Seiten des Bewegungsweges der zu beschichtenden Objekte (2 ) durch die Kabine (4 ) verteilt angeordnet sind. - Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pulversammelmittel (
34 ) auf innere Sammelmittel (34.2 ) und äußere Sammelmittel (34.1 ) aufgeteilt sind, welche getrennt voneinander und ohne gegenseitige Pulverübergabe Überschusspulver sammeln, welches versprüht wurde, jedoch nicht an den zu beschichtenden Objekten (2 ) haftet, dass die äußeren Sammelmittel (34.1 ) um den ganzen Innenumfang der Kabine (4 ) an ihre Wandinnenfläche (40 ) angrenzen und sich über eine solche Breite erstrecken, dass sie alles von der Wandinnenfläche (40 ) abfallende Beschichtungspulver auffangen, jedoch kein oder nur ein kleiner Anteil des die Wandinnenflächen (40 ) nicht berührenden Überschusspulvers auf die äußeren Sammelmittel (34.1 ) gelangt, und dass die inneren Sammelmittel (34.2 ) sich über den radial innerhalb der äußeren Sammelmittel (34.1 ) gelegenen Bodenbereich der Kabine (4 ) erstrecken und dadurch den größeren Anteil des Überschusspulvers auffangen, jedoch kein von der Wandinnenfläche (40 ) abfallendes Pulver, da sie außerhalb von dessen Fallbereich liegen. - Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die inneren Sammelmittel (
34.2 ) an eine erste Pulverabsaugvorrichtung (44 ,46 ,48 ,50 ,52 ) zum Absaugen des von ihnen aufgefangenen Überschusspulvers aus der Kabine (4 ) heraus strömungsmäßig angeschlossen sind. - Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren Sammelmittel (
34.1 ) an eine zweite Pulverabsaugvorrichtung (66 ,68 ,74 ,50 ,52 ) zum Absaugen des von ihnen aufgefangenen Überschusspulvers aus der Kabine (4 ) heraus strömungsmäßig angeschlossen sind. - Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Pulverabsaugvorrichtung (
44 ,46 ,48 ,50 ,52 ,54 ,56 ) der inneren Sammelmittel (34.2 ) eine Pulverrückgewinnungsvorrichtung zur Rückgewinnung und Wiederverwendung des Überschusspulvers ist. - Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die inneren Sammelmittel (
34.2 ) strömungsmäßig (42 ,44 ) an den Saugeingang eines ersten Pulverabscheiders (46 ) angeschlossen sind, welcher zurück gewonnenes Überschusspulver aus einem Saugluftstrom abscheidet zur Wiederverwendung dieses Überschusspulvers, dass ein Saugausgang des ersten Pulverabschneiders (46 ) strömungsmäßig (48 ) an den Saugeingang eines zweiten Pulverabscheiders (50 ) angeschlossen ist, zum Aussieben von Rest-Überschusspulver aus einem Saugluftstrom, und dass an einen Saugausgang des zweiten Pulverabschneiders (50 ) ein Sauggebläse (52 ) angeschlossen ist, dass die äußeren Sammelmittel (34.1 ) strömungsmäßig (66 ,68 ,74 ) an den Saugeingang des zweiten Pulverabscheiders (50 ) angeschlossen sind zum Absaugen des von ihnen aufgefangenen Überschusspulvers. - Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die inneren Sammelmittel einen nach unten enger werdenden Sammeltrichter (
42 ) aufweisen, dessen obere Trichteröffnung den gesamten Bodenbereich der inneren Sammelmittel (34 ) umfasst und dessen unteres Trichterzentrum mit einer Pulverauslassöffnung (44 ) versehen ist. - Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabinenboden (
34 ) im Vertikalschnitt gesehen die Form eines nach unten zur radialen Mittelachse (16 ) der Kabine (4 ) allseitig gleichförmig enger werdenden Trichters hat, dass die obere Trichteröffnung die gleiche Querschnittsgröße wie der Innenquerschnitt der Kabine (4 ) hat, und dass sich an der engsten, am tiefsten gelegenen Trichterstelle eine Pulverauslassöffnung (42.3 ) befindet. - Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens der Beschichtungsraum (
6 ) der Kabine (4 ), im Horizontalschnitt gesehen, eine kreisrunde Form oder eine an einen Kreis angenäherte allseitig runde Form hat, dass Haltemittel (22 ,23 ) zum Halten der Objekte (2 ) derart angeordnet sind, dass sie das zu beschichtende Objekt (2 ) mit seiner zu beschichtenden Objektfläche im radialen Zentrumsbereich (24 ) des runden Beschichtungsraumes (6 ) halten, und dass mindestens eine Sprühvorrichtung (8 ) mit ihrer Sprührichtung (30 ,32 ) von außen nach innen in den Zentrumsbereich (24 ) gerichtet ist, wobei der radiale Zentrumsbereich (24 ), im Horizontalschnitt der Kabine (4 ) gesehen, der Bereich des Beschichtungsraumes (6 ) ist, der radial innerhalb von 75 % oder weniger des Radius dieses Beschichtungsraumes (6 ) liegt. - Pulver-Sprühbeschichtungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der radiale Zentrumsbereich radial innerhalb von 50 % oder weniger des Radius des Beschichtungsraumes (
6 ) liegt.
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