DE1728019C3 - Munition für ein AbschuBgerät mit einer seitlich offenen Kammer von dreieckigem Querschnitt - Google Patents
Munition für ein AbschuBgerät mit einer seitlich offenen Kammer von dreieckigem QuerschnittInfo
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Description
35
Die Erfindung betrifft eine Munition für ein Abschußgerät mit einer seitlich offenen Kammer mit
einem nichtbrennbaren Gehäuse von dreieckigem Querschnitt mit konvexen Seitenflächen, wobei nach
Einführen in die Kammer eine frei liegende Längsseite der Munition beim Herstellen der Schußbereitschafl
von der vorzugsweise zylindrischen Verschlußfläche des Abschußgerätes abgedeckt wird.
Für solche Abschußgeräte war es bisher nicht möglieh,
ohne besondere Einrichtungen konventionelle Geschlossenkammermunition zu zünden (US-PS
2 996 988).
Konventionelle Geschlossenkammermunition mußte bisher in einem Geschlossenkammerverschlußmechanismus
gezündet werden, wobei Einrichtungen zum Einführen und Herausziehen der Hülse axial in und aus
der Verschlußzündkammer vorgesehen werden mußten. Dagegen ist die das Projektil tragende offene rahmenartige
Ausbildung das wesentliche Merkmal des Offenkammergeschosses. Ein Geschlossenkammermunitionsgeschoß
kann nicht ohne weitere Vorkehrungen in einem Abschußgerät mit offener Kammer gezündet
werden.
Nach der klassischen Geschlossenkammerwaffentheorie muß eine Geschlossenkiimmerpalronenhülse in
einer Kammer mit extrem steifen Wandungen gezündet werden, welche völlig das Munilionsgehäuse umgibt
und fest gegen dieses anliegt, um ein Reißen des Gehäuses durch den Gasinneridruck zu verhindern.
Aufgabe der Erfindung ist es. eine Munition für Schußwaffen mit offener Kammer zu schaffen in der
konventionelle Munition verwendet ist. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Gehäuse als an sich be
kannte Matrone ausgebildet ist, die das Patronenlage für eine von der hinteren Stirnfläche des Gehäuses he
koaxial zur Seelenachse des Abschußgerätes einschieb bare Patrone konventioneller Ausbildung mit Hülse
gleichkalibrigen Geschoß und Bodenzündung bildet.
Es ist zwar eine Ausgleichshülse bekannt, die in eir geschlossenes Patronenlager eingeführt wird. Diese;
Patronenlager ist so ausgebildet, daß es normalerweise eine leistungsfähige Patrone mit abgesetztem vorderer
Ende aufnehmen kann. Die Ausgleichshülse nimmt dagegen weniger leistungsfähige Patronen etwa des gleichen
Kalibers auf (deutsches Gebrauchsmuster 1 731 916). Diese Ausgleichshülse wird nicht im Patronenlager
befestigt, sondern mit der weniger leistungsfähigen Einsteckpatrone versehen und wird dann wie die
Originalpatrone eingeführt und ausgezogen.
Demgegenüber ist Gegenstand der Erfindung eine Munitionseinheit, bestehend aus einer Einsieckpairone
und einer Offenkammermatrone, beispielsweise aus Kunststoff, die in die offene Kammer quer zur Geschoßachse
eingeführt werden muß. Die Leistung der Einsteckpatrone soll nicht vermindert werden. Im Cegenteii
kann in weiterer Ausgestaltung der Erfindung sogar eii.e Zusatzladung untergebracht werden.
D'e erfindungsgemäße Matrone ist wenigstens so lang wie die Patrone einschließlich des Projektils, wodurch
die Munition seitlich in eine Offenkammerzündkammer
eingeführt werden und die Enden der Hülse gegen die Enden der Zündkammer abgedichtet werden
können. Während des Zündens dehnt sich der Mantel der Hülse durch den Treibgasdruck gegen die Wände
der Zündkammer und des Verschlußrahmens, wodurch die Verschlußgrenzflächen gegen ein Lecken von
Treibgas wie bei einer Kunststoffpatronenhülse der üblichen Munition für offene Kammern abdichten.
Es wird also möglich, die übliche Geschlossenkammerpatrone oder Hülse in einer Waffe mit offener
Kammer zu zünden, wobei das Verbundgeschoß seitlich in die Verschlußzündkammer eingeführt und seitlich
durch die offene Seite der Kammer ausgeworfen werden kann. Erreicht werden also sämtliche Vorteile,
die aus der Verwendung eines Offenkainmerverschlußmechanismus gegenüber einem Geschlossenkammerverschlußmechanismus
resultieren.
Vorzugsweise ist die Munition mit einer für die Verwendung in einer rückstoßfreien Waffe mit Bohrungen
versehenen Hülse an der einschiebbaren Patrone so ausgebildet, daß an dem die Matrone bildenden Gehäuse
an den konvexen Seitenflächen im Bereich der Bohrungen der Hülse rechteckige öffnungen ausgebildet
sind, wodurch an den Kanten des dreieckigen Querschnittes Längsrippen entstehen.
Vorteilhaft ist an dem die Matrone bildenden Gehäuse zwischen der Hülse und den konvexen Seitenflächen
ein Hohlraum vorgesehen, der mit eii.er Zusatzladung
ausgefüllt ist.
Die beschriebene Munition läßt sich beispielsweise in einer rückstoßfreien Schußwaffe mit offener Kammer
zünden, wie sie in der deutschen Patentanmeldung vom
gleichen Tage P 17 28 125.3 beschrieben ist.
Beispielsweise Ausfiihn',i;;sformen der Erfindung
sollen nun an Hand der Zeichnungen näher erläutert werden. Es zeigt
Γ i g. I eine Seitenansicht einer üblichen Schußwaffe
mit offener Kammer, in der die erfindungsgemäße Munition gezündet werden kan:;,
F i g. 2 einen Schnitt lan?:, der Linie 2 2 in F i c 1 in
größerer Darstellung und die Munition in Zündsiellun>r
in der Schußwaffe,
F i g. 3 eine perspektivische Darstellung einer Munition,
F i g. 4 einen Schnitt längs der Linie 4-4 in F i g. 3 in größerer Darstellung,
Fig.5 eine vergrößerte Stirnansicht der Patrone
von hinten, teilweise im Schnitt,
F i g. 6 eine Seitenansicht, teilweise ,m Sch.iitt, einer
rückstoßfreien Schußwaffe der Bauart mit offener Kammer.
F i g. 7 eine erfindungsgemäße rückstoßfreie Munition, die sich mit der Schußwaffe nach F i g. 6 zünden
läßt, perspektivisch in größerer Darstellung,
F i g. 8 einen Längsschnitt durch die rückstoßfreie Munition,
F i g. 9 einen Schnitt längs der Linie 9-9 in F i g. 8.
F i g. 10 einen Schnitt durch eine n.odifizierte Munition,
F i g. 11 einen Schnitt längs der Linie 11-11 in
Fig. 10.
In den F i g. 1 bis 5 ist eine zusammengesetzte Munition
10 nach der Erfindung dargestellt, die so ausgebildet ist, daß sie sich in einer üblichen Schußwaffe mi:
offener Kammer, wie beispielsweise bei 12 dargestellt, zünden läßt. Für die Schußwaffe 12 üblicher Ofienkammer-Bauart
wird eine Beschreibung nicht für notwendig erachtet. Es genügt zu erwähnen, daß die Schußwaffe
einen im wesentlichen flachen rechteckigen Verschlußrahmen 14 mit einer Verschlußkammer i6 aufweist, die durch gegenüberliegende Seiten des Rahmens
offen ist. Drehbar in der Verschlußkammer 16 ibt eine Trommel 18 für eine offene Kammer, die eine
Zündkammer 20 enthält, gelagert. Die Zündkammer 20 erstreckt sich in Längsrichtung der Trommel und öffnet
sich seitlich durch den Umfang der Trommel und in Längsrichtung durch das vordere Ende der Trommel.
Vom vorderen Ende des Verschlußrahmens 14 nach vorn erstreckt sich parallel und im Abstand zur Drehachse
22 der Trommel 18 ein Lauf 24. Der Lauf 24 be sitzt eine Seele 26, die am rückwärtigen Ende sich zum
vorderen Ende der Verschlußkammer 16 gegenüber dem vorderen Ende der Trommel 18 öffnet. Die Trommel
18 ist drehbar in der Verschlußkammer 16 und bringt nacheinander die Kammer 20 in Munitionseinlege-,
Zünd- und Partonenhülsenauswtrferstellung. In Einlegestellung ist die Zündkammer mit einer Munitionseinlegeöffnung
im Verschlußrahmen 14 ausgerichtet und ermöglicht eine seitliche Einlegebewegung in
die Kammer einer zu zündenden Verbundmunition 10. In diesem Fall wird die Einlegeöffnung durch eine offene
Seite der Verschlußkammer 16 gebildet. Nimmt die Zündkammer 20 ihre Zündstellung ein, so wird die offene
Seite der Kammer durch die Innenwand des Verschlußrahmen-Zündbügels (Kammerabdeckung) 28
verschlossen und das offene vordere Ende der Kammer um die Seele 26 herum wird durch die Vorderwand der
Verschlußkammer 16 verschlossen. Befindet sich die Zündkammer in Auswerferstelhing, so ist sie auf die
Patronenhülsen-Auswerferöffnung im Verschlußrahmen ausgerichtet, wodurch ein seitlicher Auswurf einer
verbrauchten Patronenhülse aus der Kammer möglich wird. In diesem Fall wird die Auswerferöffnung wie die
Munitionseinlegeöffnung durch eine offene Seite der Verschlußkammer 16 gebildet. Koaxial vom hinteren
Ende der Trommel 18 und drehbar durch das hintere Ende des Verschlußrahmens 14 reicht eine Welle 30,
durch die der Zylinder zwischen Einlege-, Zünd- und Auswerfersiellung gedreht oder verschwenkt werden
kann.
Wie vorher erwähnt, ist ein charakteristisches Merkmal des Offenkammerverichlußmechanismus der dargestellten
Art in dem im wesentlichen dreieckigen abgerundeten Querschnitt der Zündkammer 20 zu sehen.
Die Zündkammer besitzt zwei Seitenwände 32, die zylindrisch unter dem gleichen Radius wie der Umfang
der Trommel 18 gewölbt sind und in Richtung der Zylinderachse 22 unter einem eingeschlossenen Winkel
von etwa 60° konvergieren. Die Innenwand 34 des Verschiußrahmenzündbügels
28 ist also zylindrisch mit dem gleichen Radius gekrümmt wie dieser in Gleitkontakt
mit dem Umfang der Trommel 18 besteht. Die Zündkammer 20 besitzt also in Zündstellung eine im
wesentlichen dreieckige abgerundete Form im Querschnitt und ist auf beiden Seiten durch die Zylinderwände
32 und auf der verbleibenden Seite durch eine innere Zündbügelwand 34 begrenzt, in dieser Zündsteilung
fällt die Mittelachse der Zündkammer mit der Mittelachse der Seele 2b des Laufes zusammen.
Die erfindungsgemäße Munition 10 ist insbesondere in den F i g. 3 bis 5 dargestellt. Sie weist eine äußere
Matrone 36 auf, die eine konventionelle, gleichkalibrige Patronenhülse 38 enthält. Die Matrone 36 besitzt die
gleiche im wesentlichen dreieckige abgerundete Gestalt im Querschnitt wie die Zündkammer 20 der
Schußwaffe 12 mit offener Kammer und ist komplementär zur Kammer in den Abmessungen. Der Mantel
besitzt drei im wesentlichen gleiche Seiten 40, die zylindrisch mit dem gleichen Radius gewölbt sind wie der
Umfang der Trommel 18. Wird daher die Munition 10 in die Zündkammer eingesetzt, so liegen zwei Seiten
der Matrone bundig gegen die beiden Seitenwände 32
3< der Zündkammer an und die dritte Seite des Mantels,
die in der offenen Seite der Kammer frei liegt, ist im wesentlichen bündig mit dem Umfang der Trommel.
Die drei länglichen Scheitelecken der Matrone sind auf relativ geringen Radius abgerundet, so daß sie im wesentlichen
tangential mit den jeweilig benachbarten gewölbten Mantelseiten 40 zusammenlaufen. Die Länge
der Matrone 36 ist im wesentlichen gleich der Länge der zylindrischen Zündkammer 20, wodurch die vordere
Stirnfläche der Matrone im wesentlichen bündig mit der vorderen Stirnfläche der Trommel 18 wird, die hintere
Stirnfläche der Matrone ist im wesentlichen bündig mit der hinteren Endfläche der Trommel. Die Matrone
kann aus irgendeinem nachgiebigen nichtbrennbaren Material oder Kunststoff aufgebaut sein. An dieser
Stelle soll darauf hingewiesen werden, daß die Matrone 36 die gleiche äußere Gestalt wie eine übliche
Offenkammer-Munition aufweist.
Axial durch die Matrone 36 ist eine Bohrung 42 geführt, die die Standardpatronenhülse 38 aufnimmt. Da
die Hülse konventioneller Art ist, wird sie nicht weiter erläutert. Es genügt darauf hinzuweisen, daß die Patronen
44 eine nichtdargesiellte Treibladung sowie ein Geschoß 46 enthält, das innerhalb der Patronenhülse
befestigt ist und von deren vorderem Ende nach vorn vorsteht. Es ist gleichkalibrig, d. li. es entspricht dem
Kaliber des Laufs 24. Das hintere Ende der Patronenhülse enthält eine Bodenzündung 48. Die zentrale Bohrung
42 in der Matrone 36 ist so ausgelegt, daß sie die Hülse 38 unter Reibungssitz aufnimmt, derart, daß Hülse
und Matrone im zusammengebauten Zustand während Handhabung und Einlegen gehalten werden. Erfindungsgemäß
ist die Länge der Matrone 36 im wesentlichen gleich oder geringfügig größer als die Ge-
samtlänge der Hülse 38. Somit ist die Nase des Geschosses 46 in der Nähe des offenen vorderen Endes
der Bohrung 42 angeordnet, die Bodenzündung 48 ist in der Nähe des offenen hinteren Endes der Bohrung angeordnet
und liegt durch diese hindurch frei.
Die erfindungsgemäße Verbundpatrone 10 wird in der Offenkammer-Schußwaffe 12 in der gleichen Weise
wie ein Geschoß einer üblichen Offenkammermunition gezündet. So wird die Trommel 18 zunächst gedreht,
um die Zündkammer 20 in Einlegestellung zu bringen, das Geschoß wird dann seitlich in die Zündkammer eingeführt.
Die Trommel wird dann gedreht, um die Zündkammer in Zündstellung zu bringen und die Zündeinrichtung
50 der Schußwaffe wird betätigt, um die Hülse 38 zu zünden. Das Geschoß 46 wird hierdurch von der
Matrone 36 durch die Bohrung 26 auf Grund des durch Abbrennen der Treibladung in der Hülse 38 erzeugten
Treibgases vorwärts geschleudert.
Die erfindungsgemäße Matrone 36 lagert radial die Patrone 44 gegen Bruch während des Zündens. Die
Matrone wird ihrerseits durch den Treibgasdruck seitlich gegen die Wände 32 der Zündkammer 20 und die
Wand 34 des Zündbügels 28 gedehnt, sowie in Längsrichtung gegen die Vorder- und Rückwände der Zündkammer
16, wodurch die Verschlußgrenzflächen gegen Treibmittelgasaustritt in der gleichen Weise wie die
Kunststoffpatronenhülse der üblichen Offenkammermunition abdichten. Nach dem Zünden wird die Trommel
18 gedreht, um die Zündkammer 20 in Auswerferstellung zum seitlichen Auswerfen der verbrauchten
Matrone 36 und die metallische Patrone 44 der gezündeten Patrone 38 aus der Zündkammer zu bringen.
In den F i g. 6 bis 9 nun ist eine rückstoßfreie Offenkammerschußwaffe
100 und eine Verbundmunition 102 rückstoßfreier Bauart nach der Erfindung dargestellt.
Die dargestellte Schußwaffe entspricht der in der deutschen Patentschrift P 17 28 125.3-15 beschriebenen und
bildet keinen Teil der Erfindung. Somit wird die Schußwaffe nicht genauer beschrieben. Es genügt zu erwähnen,
daß die Schußwaffe 100 identisch der Offenkammerschußwaffe 12 ist, die vorher beschrieben wurde,
nur daß in der Schußwaffe 100 dem Rückstoß entgegenwirkende Einrichtungen 104 vorgesehen sind.
Diese Antirückstoßeinrichtungen 104 weisen ein Paar von Treibmittelgasvollkörpern 106 auf, die in Längsrichtung
durch den Verschlußzylinder 108 von beiden Seiten der Zündkammer 110 reichen, auch ist ein dritter
Treibgasvollkörper 112 vorgesehen, der in Längsrichtungen
durch den Zündbügel 114 des Verschlußrahmens 116 reicht. Die Zylindervollkörper 106 stehen
seitlich mit der Zündkammer 110 durch eine Anzahl von öffnungen 118 in Verbindung, die durch die Zündkammerseitenwände
hindurch öffnen. Durch die Innenwandung des Zündbügels 114 hindurch sind eine Reihe
von öffnungen 120 geführt, die den Zündbügelvollkörper
112 mit der Zündkammer in Verbindung setzen, wenn letzterer sich in Zündstellung befindet Das hintere
Ende des Zündbügelvollkörpers 112 endet in einer Düse 122, die sich durch das hintere Ende des Verschlußrahmens
116 hindurch öffnet Ebenfalls durch das hintere Ende des Verschlußrahmens ist ein Paar von
Düsen 124 geführt die mit den hinteren Enden der Zy-HndervoIIkörper
106 in Verbindung gesetzt werden, wenn die Zündkammer ihre Zündstellung einnimmt.
Wie bei der früher beschriebenen Offenkammerwaffe 12 ist der Verschlußzylinder 108 der rückstoßfreien
Waffe 100 drehbar, um die Zündkammer in Munitionseinlege-Zünd-
und Auswerferstellung zu lokalisieren.
Die beschriebene, zusammengesetzte, rückstoßfreie Munition ist grundsätzlich ähnlich der vorher beschrie
benen zusammengesetzten Munition 10 nach der Erfin dung. Die Matrone 102 besteht also aus einem nachgie
bigen, nicht brennbaren Mantel 126 mit im wesentli chen gleichseitiger abgerundeter Dreiecksgestalt irr
Querschnitt komplementär zur Verschlußzylinderzünd kammer 110. Unter Reibungssitz innerhalb einer Zen
tralbohrung 128 im Mantel ist eine genormte rückstoß
ίο freie Patrone 130 angeordnet. Die Patrone 130 besitzt
eine Hülse 132 mit einer nicht dargestellten Treibladung und einem Geschoß 134, das am vorderen Ende
der Hülse befestigt ist und nach vorne von dieser vorsteht. Die Hülse 132 ist perforiert, wodurch die Hülse
mit einer Vielzahl von Bohrungen 136 versehen ist. Ir an sich bekannter Weise enthält eine rückstoßfreie Patrone
der dargestellten Art eine etwas größere Masse an Treibmittel als eine genormte geschlossene Verschlußpatrone
und die Bohrungen 136 besitzen derartige Abmessungen, daß aus der Hülse ein Teil des innerhalb
der Hülse während des Zündens erzeugten Gases nach außen abgelassen wird.
Erfindungsgemäß sind die drei Seitenwände des Mantels 126 der zusammengesetzten rückstoßfreien
Munition mit Öffnungen 138 ausgestattet, die eine große Anzahl von Treibgasentlüftungsbohrungen 136 in
der rückstoßfreien Hülse 132 abdecken oder frei legen Hierbei sind die öffnungen 138 rechteckig geformt und
bilden Längsrippen 140 längs der drei längsverlaufen-
}o den Scheitelkanien des Mantels. Wird das Geschoß 102
in der Zylinderzündkammer 110 der Offenkammerschußwaffe 100 positioniert und wird die Kammer in
Zündstellung gedreht, so verbinden die Mantelöffnungen 138 die Bohrungen 1136 mit den Vollkörperöffnungen
106,112 in der Schußwaffe.
Das Geschoß 102 wird in der rückstoßfreien Offenkammerschußwaffe 100 in der gleichen Art und Weise
wie vorher die Munition i0 nach der Erfindung gezündet. Die Trommel 108 wird also in Einlegestellung gedreht
und die Munition 102 seitlich in die Zylinderzündkammer 110 eingeführt. Die Zündkammer wird dann in
Zündstellung gedreht und die rückstoßfreie Patrone 130 durch Betätigung des Verschlußzündmechanismus
142 gezündet. Ein größerer Teil des während der Zündung erzeugten Treibgases schleudert das Patronenprojektil
134 nach vorne von dem Munitionsmantel 126 und durch die Geschoßbohrung. Der Rest des Treibmittelgases
strömt durch die Patronenhülsenöffnungen 136, die Mantelseiienwandöffnungen 138 und die VoII-körperöffnungen
118, 120 in der Waffe 100 in den Zy linder und die Zündbügelvollkörper 106, 112. Das
Treibgas strömt dann rückwärts durch diese Vollkörper und tritt schließlich bei hoher Geschwindigkeit durch
die sich nach rückwärts öffnenden Düsen 122, 124 aus und erzeugt an der Schußwaffe eine Gegenrückstoßkraft
angenähert gleich und entgegengesetzt der auf die Waffe ausgeübten Rückstoßkraft Wie bei der vorher
beschriebenen Ausführungsform der Erfindung wird der Munitionsmantel 126 durch den Treibgasdruck
seitlich gegen die Seitenwände der Zündkammer 110 und die Innenwand des Verschlußrahmens-Zündbügels
114 gedehnt und in Längsrichtung gegen die Vorder und Rückwände der Verschlußkammer zur Abdichtung
der Verschlußgrenzflächen gegen Treibmittelgasaustritt.
Offensichtlich kann die gleiche Mantelausbildung verwendet werden, um in einer Waffe mit offener
Kammer eine übliche riickstoßlose Munitionspatrone
mit einer zerbrechlichen anstatt einer Derforierten Pa-
tronenhülse zünden.
In den f·' ι g. 10 und 11 ist eine zusammengesetzte OffenkamniL-r-Mimilion
200 nach der Erfindung dargestellt, die sich in einer üblichen Offenkammerwaffc /iinden
läßt, wie eine solche beispielsweise in den Fig. I
und 2 dargestellt ist. Die Munition 200 weist eine nachgiebige nichtbrennbare Matrone 202 ähnlich der in der
rückstoßfreien Offenkammermunition nach den F i g. 7 bis 9 verwandten und eine übliche nichtrückstoßlose
Hülse 204 auf. Abhängig von den relativen Größen von Mantel und Hülse kann leizicrc glatt in den Mantel
etwa in der gleichen Art und Weise hineinpassen wie dies die übliche Hülse 38 in dem zusammengesetzten
OITenkammeigcschoß <0 nach den F i g. 3 bis 5 tut oder
kann mit erheblichem Spiel zwischen Patrone und Matrone, wie in den F i g. 10 und 11 gezeigt, hineinpassen.
In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, daß es unbeachtlich ist, ob gegebenenfalls die Hülse
204 Risse aufweist oder zerbrechlich ist, so daß sie beim Zünden in Einzelteile zerbricht, da die Verschlußgrenzflächendichtung
nicht durch die Patronenhülse sondern durch die Matrone 202 erreicht wird. In beiden
Füllen ist der Hauptvorteil der dargestellten offenen
Matronen darin zu sehen, daß die nichtbrennbare Masse des Mantels auf ein Minimum herabgesetzt wird, die
nach dem Zünden zu entfernen ist, auch werden Gewicht und Kosten des Mantels und damit des Munitionsgeschosses
eingespart.
Die Offenkammermunition nach den F i g. 10 und 11
bietet den zusätzlichen einzigartigen und höchst wichtigen Vorteil, insbesondere wenn die Innenhülse 204 relativ
kleinen Durchmessers verglichen mit den Querabmessungen der Matrone 202 wie dargestellt aufweist,
derart, daß ein erheblicher Zwischenraum zwischen Hülse und Matrone verbleibt. Der zusätzliche Vorteil
liegt in der Tatsache, daß der Raum zwischen Hülse und Matrone mit zusätzlichem Treibmittel 206 gefüllt
werden kann, um die Geschwindigkeit des von der Hülse abgeschossenen Projektils zu erhöhen. Anders ausgedrückt,
die Munitionsausbildung nach den Fig. 10 und 11 ermöglicht es, eine Patrone relativ kleinen Kalibers
und geringer Mündungsgeschwindigkeit mit einer wescntlichen höheren Mündungsgeschwindigkeit in
einer Waffe der offenen Kammerbauart zu zünden. Selbstverständlich wird die Zusatzladung 206 durch das
heiße Treibmittelgas gezündet, das innerhalb der Hülse 204 erzeugt wurde, sobald die letztere gezündet ist.
Beim Zusatztreibmittel kann es sich entweder um ein geformtes Treibmittel oder ein Treibmittel aus losen
Körnern handeln. Wird ein loses Zusatztreibmittel verwendet, so werden die Seitenöffnungen in der Offenkammermatrone
202 durch brennbare Abdeckungen od. dgl. abgedichtet, um einen Verlust der losen Treib-
mitielkörner durch die öffnungen zu verhindern. In
beiden Fällen vermindern die Seitenöffnungen in der Matrone nicht nur die nichtbrennbare Masse der Malrone
sondern führen auch zu einem Maximum an Zusatztreibladungsraum.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
$09627/88
Claims (3)
1. Munition für ein Abschußgerät mit einer seitlich offenen Kammer mit einem nichtbrennbarer.
Gehäuse von dreieckigem Querschnitt mit konvexen Seitenflächen, wobei nach Einführen in die
Kammer eine frei liegende Längsseite der Munition beim Herstellen der Schußbereitschaft von der vorzugsweise
zylindrischen Verschlußfläche des Abschußgerätes abgedeckt wird, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse als an sich bekannte Mairone (36) ausgebildet ist, die das Patronenlager
für eine von der hinteren Stirnfläche des Gehäuses her koaxial zur Seelenachse des Abschußgerätes
einschiebbare Patrone (44) konventioneller Ausbildung mit Hülse (38), gleichkaübrigen Geschoß
(46) und Bodenzündung (48) bildet.
2. Munition nach Anspruch 1 mit einer für die Verwendung in einer rückstoßfreien Waffe mit
Bohrungen versehenen Hülse an der einschiebbaren Patrone, dadurch gekennzeichnet, daß an dem die
Matrone (102) bildenden Gehäuse an den konvexen Seitenflächen im Bereich der Bohrungen (136) der
Hülse (132) rechteckige öffnungen (138) ausgebildet sind, wodurch an den Kanten des dreieckigen Querschnittes
Längsrippen (140) entstehen.
3. Munition nach Anspruch i. dadurch gekennzeichnet,
daß an dem die Matrone (202) bildenden Gehäuse zwischen der Hülse (204) und den kunvexen
Seitenflächen ein Hohlraum gebildet ist, der mit einer Zusatzladung (206) ausgefüllt ist.
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