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Trommelwaschmaschine Die Erfindung bezieht sich auf eine Trommelwaschmaschine
mit einer in einem Laugenbehälter um eine waagerechte Achse umlaufenden Trommel
und mit einem den Flottenstand bestimmenden überlauf, wobei zumindest während einzelner
Waschphasen Frischwasser zugeführt wird.
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Bei Trommelwaschmaschinen ist es bekannt, während des Waschganges
oder einer Phase des Waschganges dem Laugenbehälter Frischwasser zuzuführen und
eine gleich große Flüssigkeitsmenge über den offenen Überlauf abfließen zu lassen,
um auf diese Weise die aus dem Waschgut herrührenden Verunreinigungen abzuführen
und dadurch eine zu starke Verschmutzung der Waschflotte zu verhindern. Da die Wasserableitung
über den im Laugenbehälter vorgesehenen Überlauf erfolgt, wird dadurch im wesentlichen
das Oberflächenwasser der Maschine ausgetragen, in dem sich die Verunreinigungen
hauptsächlich ansammeln. Da die Bewegung der Waschflotte in den oberen Schichten
zum Überlauf hin vergleichsweise gering ist und infolge der durch die rotierende
Waschtrommel bedingten ständigen Bewegung der Waschflotte eine verhältnismäßig große
Menge von Verunreinigungen in tiefere Schichten der Flotte gelangt, ist damit nur
ein unvollkommener Austrag der Verunreinigungen über den Überlauf zu erreichen.
An und für sich könnte dieser Mangel durch eine stärkere Frischwasserzufuhr behoben
werden, so daß sich eine stärkere Strömung zum Überlauf hin ausbildet. Dabei müßte
man aber große Verluste an Heizenergie in Kauf nehmen, um bei dem stärkeren Zu-
und Abströmen des Waschwassers die Temperatur auf einen bestimmten Mindestwert zu
halten. Darüber hinaus hat es sich gezeigt, daß bei den bekannten Waschmaschinen
mit Frischwasserzufuhr und Wasserableitung die Betriebsweise des Überlaufes durch
übermäßige Schaumbildung häufig beeinträchtigt wird. Da nämlich die Rohrquerschnitte
der an den Überlauf angeschlossenen Abflußleitung verhältnismäßig klein sind, kann
eine zu starke Schaumbildung in Verbindung mit den den Überlauf passierenden Verunreinigungen
der Waschflotte zu störenden Ansatzbildungen in der Abflußleitung, unter Umständen
sogar zu deren völligem Verstopfen führen. Die übermäßige Schaumbildung und die
damit verbundenen Nachteile treten besonders in Erscheinung, wenn die Waschflotte
kocht, sich also im Bereich der Siedetemperatur befindet.
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Bei mit einem Strudelrad ausgerüsteten Einbehälterwaschmaschinen ist
es bekannt, den oberhalb der Waschflotte gelegenen Behälterraum durch ein über die
Flottenoberschicht hinausragendes Belüftungsrohr und ein an eine Schleuderpumpe
angeschlossenes, bis zur Flottenoberschicht reichendes Saugrohr zu belüften. Das
Saug- und das Belüftungsrohr sind dabei dicht nebeneinander in einer seitlich angeordneten
Behälterkammer untergebracht, die von der eigentlichen, das Waschgut und das Strudelrad
enthaltenden Waschbehälterkammer durch eine senkrechte Siebwand abgeteilt ist. Wird
die von einem Elektromotor angetriebene Schleuderpumpe eingeschaltet, so wird über
deren Saugrohr die oberhalb der Flotte mit Wrasen angereicherte Luft abgesaugt und
über den Druckstutzen der Schleuderpumpe ins Freie abgelassen. Eine solche Belüftung
ist aber wegen der vorerwähnten Anordnung des Belüftungs-und Saugrohres nur unvollkommen.
Darüber hinaus haben Untersuchungen gezeigt, daß eine normale Schleuderpumpe nicht
geeignet ist, die sich beim Waschen der Wäsche bildenden Dämpfe zu kondensieren
und den sich über der Flotte bildenden Schaum abzuführen. Dazu reicht nämlich die
Saugkraft einer im wesentlichen zum Fördern von Wasser dienenden Schleuderpumpe
nicht aus.
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Weiterhin ist eine Trommelwaschmaschine bekannt, bei der zum Umpumpen
der Waschlauge eine Dampfstrahlpumpe Verwendung findet. Dabei ist der Saugstutzen
der Dampfstrahlpumpe in der Nähe des Bodens des Laugenbehälters angeschlossen, von
wo aus die Flotte aus dem unteren Behälterraum abgesaugt und über den Druckstutzen
der Dampfstrahlpumpe in den oberen Teil des Behälterraumes zurückgefördert wird.
Mit einer derartigen Einrichtung können daher weder die obere Flottenschicht noch
der darüber im Behälterraum sich bildende Schaum und die Wrasen abgesaugt werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei Trommelwaschmaschinen
mit über einen Überlauf erfolgender Wasserableitung eine Schaumanhäufung in der
Waschmaschine zu vermeiden. Die Erfindung besteht darin, daß in die überlaufabflußleitung
eine
Wasserstrahlpumpe eingeschaltet ist. Dadurch wird während des
gleichzeitig erfolgenden Frischwasserzulaufs und Flottenablaufs nicht nur eine intensivere
Oberflächenströmung in der Waschflotte hervorgerufen, sondern zugleich auch eine
übermäßige Schaumanhäufung in der Waschtrommel wirksam verhindert. Als weiterer
Vorteil kommt hinzu, daß durch die kräftige Saugwirkung der Wasserstrahlpumpe auch
eine intensive Luftströmung während des Waschprozesses in der Waschtrommel hervorgerufen
wird, nämlich immer dann, wenn die Ansaugöffnung der überlaufabflußleitung nicht
in die Waschflotte eintaucht, was bei der ständigen, durch die rotierende Waschtrommel
hervorgerufenen Bewegung der Waschflotte wiederholt der Fall ist.
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In der Zeichnung ist eine nach der Erfindung gestaltete Waschmaschine
mit feststehendem Überlauf im senkrechten Längsschnitt beispielsweise und schematisch
dargestellt.
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In dem Laugenbehälter 1, der mit einer Füllöffnung 2 versehen ist;
ist die um eine waagerechte Achse 3 drehbar angeordnete Waschtrommel
4 gelagert. Der Antrieb der Waschtrommel erfolgt über eine Riemenscheibe
5 von einem nicht gezeichneten Motor aus. Unterhalb der Waschtrommel befindet sich
ein Einlauf 6, durch den kontinuierlich oder während einzelner Zeitabschnitte einer
Waschoperation, z. B. während des Waschganges, Frischwasser der Flotte 7 zugeführt
wird. Eine gleich große Menge an Waschflüssigkeit läuft dann gleichzeitig durch
den ortsfesten Überlauf 8 ab. Etwa an der tiefsten Stelle des Laugenbehälters
1 ist ferner der Ablauf 9 mit einem Ventil 10 angebracht. Dieses Ventil wird
jeweils am Ende einer jeden Waschoperation, z. B. nach dem Vorwaschen, Spülen und
Klarwaschen, zur vollständigen Entfernung der Flotte und des beim Schleudergang
austretenden Wassers geöffnet. Die entsprechende Frischwasserzufuhr für diese Waschgänge
erfolgt entweder unmittelbar über die durch das Ventil 12 gesteuerte Kaltwasserzuleitung
11 oder über den zur Aufbereitung der Flotte dienenden Boiler 13 und eine überlaufrohrleitung
14. Durch Betätigen des Ventils 15 strömt von der Kaltwasserleitung 11 aus Wasser
in den Boiler 13 ein, und zwar bis zum oberen Rand der Überlaufleitung
14. Im Boiler wird es für den anschließenden Waschgang im Laugenbehälter
1 erwärmt und durch Zugabe von Waschmittel zur Flotte aufbereitet, bis letztere
schließlich durch erneutes Betätigen des Ventils 15 durch das nachströmende Frischwasser
im Boiler 13 weiter ansteigt und durch den Überlauf 14 in den Laugenbehälterraum
16 gelangt.
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Während des gesamten oder nur in einer bestimmten Arbeitsphase des
Waschganges fließt durch Betätigen des Ventils 17 über die Leitung 6 ständig Frischwasser
der Flotte 7 zu. Gleichzeitig wird aber auch durch öffnen des Ventils
18 von der Leitung 19
her Frischwasser der aus der Injektordüse
20 und dem Injektorraum 21 bestehenden Wasserstrahlpumpe zugeführt. Dadurch
wird im Injektorraum 21
und in der Leitung 22 wie auch im überlaufrohr
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eine kräftige Saugströmung erzeugt. Auf diese Weise wird bei weiterem Wasserzulauf
durch das Rohr 6 eine entsprechende Flottenmenge aus den oberen Schichten der Flotte
schnell abgezogen, desgleichen auch einer übermäßigen Schaumanhäufung wirksam begegnet
und ein intensiverer Wrasenabzug erzielt. Deren Ableitung erfolgt zusammen mit dem
Injektorwasser durch das Rohr 23.
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Zur Aufheizung der während eines Waschprozesses zufließenden Flotte
dienen Heizelemente 24, die gegebenenfalls in mehreren Stufen zu schalten sind,
wobei in der einen Schaltstufe die während oder in einem Zeitintervall der Waschoperation
ausgetauschte Flottenmenge erwärmt und in einer anderen Schaltstufe die Gesamtmenge
der Flotte auf die erforderliche Temperatur zur Vorwaschen oder zum Klarwaschen
bzw. zum Spülen erhitzt wird.