DE1263118B - Gedruckte Schaltungsplatte mit daran befestigten Steckerstiften - Google Patents
Gedruckte Schaltungsplatte mit daran befestigten SteckerstiftenInfo
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- Multi-Conductor Connections (AREA)
Description
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. CL:
H05k
Deutsche Kl.: 21a4-75
Nummer: 1263118
Aktenzeichen: M 55763IX d/21 a4
Anmeldetag: 12. Februar 1963
Auslegetag: 14. März 1968
Die Erfindung bezieht sich auf gedruckte Schaltungsplatten mit daran befestigten Steckerstiften zum
Einstecken in an einem Gerätegrundteil angebrachte entsprechende Vielfachbuchsen.
Bei gedruckten Schaltungsplatten wird die elektrische
Verbindung zwischen den Leitungszügen der Platte und den in den Grundgeräten, in welchen die
Platte lösbar eingesteckt wird, vorgesehenen Leitungszügen meist über schmale Leiterstreifen hergestellt,
die unmittelbar in Verlängerung der eigentlichen ge- ίο druckten Leitungszüge auf der Platte in der Technik
der gedruckten Leitungen ausgeführt und auf einer Seite der Platte bis zum Rand herausgeführt sind.
Die so gebildeten Vielfachsteckerkontakte an einer Plattenseite wurden dann nach Art von Messerkontakten
in entsprechende Buchsenleisten am Grundgerät eingesteckt. Es ist auch bereits bekannt, auf
diese Kontaktstreifen Kontaktschuhe aufzusetzen. Diese Art von Steckverbindung gewährleistet bei
mechnisch stark beanspruchten elektronischen Geraten oder bei solchen, deren Schaltung durch Auswechseln
der Schaltungsplatten oftmals geändert werden muß, kein sicheres Arbeiten der Geräte und
keine gute Kontaktgabe.
Es ist auch bereits bekannt, an einer gedruckten Schaltungsplatte einen Block aus Isoliermaterial zu
befestigen, in welchem starre Steckerstifte eingegossen sind, deren ein kurzes Stück aus dem Block parallel
zur Platte herausstehenden rückwärtigen Enden über kurze biegsame Leitungsstücke durch Löten mit
den entsprechenden Schaltungselementen bzw. an den Leitungszügen der gedruckten Schaltungsplatte
verbunden sind. Da die Stifte fest und unlösbar in dem Steckerblock eingegossen sind, ist keine einfache
Anpassung der Steckerstiftanzahl und der Stiftverteilung an die verschiedensten Anwendungsfälle möglich,
wie das beispielsweise bei Versuchsaufbauten im Labor wünschenswert ist. Infolge der starren Eingießung
der Stifte ist bei geringen Fluchtungsfehlern der Steckerbuchsen im Grundgerät außerdem zu befürchten,
daß sich einige der Stifte verklemmen bzw. verbiegen, so daß das Herausziehen und Wiedereinstecken
der Stifte nur mit großen Kräften möglich ist. Dabei ist auch eine Beschädigung der Lötverbindungen
oder der mechanischen Befestigungen zu befürchten. Außerdem besteht hier die Gefahr, daß
beim Anlöten der Anschlüsse an die Stifte durch Weichwerden des Kunststoffmaterials die Stifte im
Block sich verschieben, so daß Fluchtungsfehler der Stifte entstehen oder sogar Kurzschlüsse zwischen
einigen Stiften. Durch das Weichwerden des Blockmaterials beim Löten kann außerdem der Stift axial
Gedruckte Schaltungsplatte
mit daran befestigten Steckerstiften
Anmelder:
Malco Manufacturing Company,
Chicago, JIl. (V. St. A.)
Vertreter:
Dr.-Ing. F. Wuesthoff, Dipl.-Ing. G. Puls
und Dr. E. v. Pechmann, Patentanwälte,
8000 München, Schweigerstr. 2
und Dr. E. v. Pechmann, Patentanwälte,
8000 München, Schweigerstr. 2
Als Erfinder benannt:
Alex Just, River Forest, JlL;
Paul Andrew Maximoff, Barrington, JlL;
Theodore Krause, Barrington Hills. JlL (V. St. A.)
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 12. Februar 1962 (172 462)
verschiebbar werden, so daß die Lötverbindung zwischen den gedruckten Leitungszügen der Platte und
dem Stift nicht mehr zug- bzw. biegebeanspruchungsfrei ist.
Es ist auch bereits schon bekannt, auf einer gedruckten Schaltungsplatte Löcher vorzusehen und in
diese drahtähnliche Anschlußstifte einzufädeln und durch Umbiegen lose auf der Platte festzulegen. Es
handelt sich hierbei aber nicht um Steckerstifte im eigentlichen Sinn, sondern lediglich um Lötfahnen,
die nur einmal in entsprechende Löcher einer Grundplatte eingesteckt und dann darin bleibend verlötet
werden. Würden diese bekannten Drahtstifte als Steckerstifte verwendet werden, so würden sich beim
Einstecken die nur lose an der Platte befestigten Drahtstifte sofort verbiegen, und es wäre zumindest
keine sehr enge Anordnung der Stifte nebeneinander möglich.
Um all diese Nachteile der bekannten gedruckten Schaltungsplatten mit daran befestigten Steckerstiften
zu vermeiden, wird erfindungsgemäß die Kombination folgender bekannter Merkmale vorgeschlagen:
a) die parallel zur Schaltungsplatte verlaufenden Steckerstiftschenkel sind mittels elastisch verformbarer
Buchsen in entsprechenden Löchern
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eines an der Schaltungsplatte befestigten Winkels, insbesondere aus Blech, mit Preßsitz eingesetzt;
b) die rückwärtigen verlängerten Stiftenden sind abgewinkelt und unmittelbar mit den gedruckten
Leitungszügen der Schaltungsplatte verbunden.
Vorzugsweise sind dabei die abgewinkelten Enden der Steckerstifte auf einen kleineren Durchmesser
reduziert und in entsprechenden Bohrungen der Schaltungsplatte eingesteckt. Die Steckerstifte können
außerdem in mindestens zwei parallelen Reihen nebeneinander angeordnet sein und die Stifte der der
Schaltungsplatte näher liegenden Stiftreihen kürzer abgewinkelt sein als die der äußeren Reihe.
Die Befestigung von Steckerstiften über elastisch verformte Buchsen, die in entsprechende Löcher
eines Blechteiles mit Pfeßsitz eingesetzt sind, ist an sich bereits bekannt. Die Anwendung dieser an sich
bekannten Befestigungsart für die Steckerstifte an gedruckten Schaltungen bringt zusammen mit den weiteren
Kombinationsmerkmalen den nicht vorhersehbaren Vorteil mit sich, daß an der gedruckten Schaltungsplatte
Steckerstifte in beliebiger Anzahl und in beliebiger Verteilung mit sehr geringem, aber trotzdem
genauem gegenseitigen Abstand angebracht werden können, die eine stets sichere Kontaktgabe
mit den Buchsenleisten der Grundgeräte auch bei wiederholtem Lösen der Steckverbindung und außerdem
einen sicheren Halt der gesamten Schaltungsplatte innerhalb des Grundgerätes ermöglichen. Die
erfindungsgernäße Kombination bringt den weiteren Vorteil mit sich, daß ζ. Β. ein Entwicklungsingenieur
im Labor ohne besondere Werkzeuge, Gießformen od. dgl. sich jede beliebige Steckverbindung mit beliebig
viel Stiften und mit beliebigem gegenseitigem Abstand der Stifte aufbauen kann und diese Steckeranordnung
auch schnell wieder bei Bedarf ändern oder ergänzen kann. Auch ist jederzeit das einfache
Auswechseln von nur einem einzigen z. B. schadhaften Steckerstift möglich, ohne die übrige Anordnung
zu stören. Durch die erfindungsgemäße Befestigung der Steckerstifte über elastische Buchsen werden
außerdem die Steckkräfte auf ein Minimum beschränkt, denn die Steckerstifte sind in radialer Richtung
geringfügig verschiebbar, so daß hierdurch eventuelle Fluchtungsfehler der Steckerbuchsen ausgleichbar
sind. Außerdem ermöglicht die erfindungsgemäße Kombination einen sehr raumsparenden
engen Aufbau mit einer beliebigen Vielzahl von Steckerstiften und damit auch die sehr raumsparende
Anordnung von mehreren Schaltungsplatten parallel nebeneinander innerhalb eines Grundgeräts.
Trotzdem ist eine solche mechanisch gute Steckverbindung auf einfache Weise billig herstellbar.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand schematischer Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert.
Fig. 1 zeigt die perspektivische Teildarstellung einer gedruckten Schaltungsplatte mit daran erfindungsgemäß
befestigter Vielfachsteckereinheit;
Fig. 2 zeigt einen Schnitt längs der Linie 2-2 in
Fig.l;
Fi g. 3 ist ein Teilschnitt längs der Linie 3-3 nach Fig. 2.
In Fi g. 1 sind zwei erfindungsgemäß ausgebildete gleichartige gedruckte Schaltungsplatteneinheiten 10
und Il jeweils in einer Steckerbuchseneinheit 12 eingesteckt
Jede Sehaltungseinheit umfaßt eine insgesamt mit 15 bezeichnete, eine gedruckte Schaltung
tragende Platte und als weiteres Teilaggregat das insgesamt mit 16 bezeichnete Klemmenaggregat. Das
Teilaggregat 15 und das Teilaggregat 16 arbeiten so zusammen, daß sie elektrische Kontakte bilden,
welche das Einstöpseln der gedruckten Schaltung in das Klemmenaggregat 12 ermöglichen, wobei die Anordnung
nur sehr wenig Raum in Anspruch nimmt und eine starre selbsttragende Konstruktion bildet,
ίο Gemäß F i g. 2 umfaßt das Teilaggregat 15 mit der gedruckten Schaltung eine aufrecht stehende Platte
ίο Gemäß F i g. 2 umfaßt das Teilaggregat 15 mit der gedruckten Schaltung eine aufrecht stehende Platte
20 aus isolierendem Fasermaterial oder Kunststoff oder einem anderen bekannten Material. Auf beiden
Flächen der Platte 20 sind gedruckte Schaltungen vorgesehen, von denen in den Zeichnungen bestimmte
Teile mit 21 bezeichnet sind. Die Leitungen der gedruckten Schaltungen bestehen aus einem geeigneten
elektrisch leitfähigen Material, ζ. B. aus Kupfer. Die gedruckte Schaltung 21 kann in beliebiger bekannter
Weise ausgebildet sein; ihre Einzelheiten bilden nicht einen Bestandteil der Erfindung. Es sei lediglich festgestellt,
daß die verschiedenen Klemmen oder Anschlüsse der gedruckten Leitungen 22 der Schaltung
21 durch Öffnungen 23 gebildet werden, welche sich durch die Platte 20 und das leitfähige Material der
gedruckten Leitungen 22 erstrecken. Die Anschlußöffnungen 23 dienen zum Herstellen von Verbindungen
zu dem Teilaggregat 16, das seinerseits eine Stöpselverbindung zu dem Klemmenaggregat 12 herstellt.
Es sei jedoch bemerkt, daß man an Stelle der Platte 20 mit der gedruckten Schaltung auch anders
ausgebildete Leitungen für eine elektrische Schaltung vorsehen könnte. Beispielsweise könnte die
Platte 20 von gleicher Konstruktion sein wie das Klemmenaggregat 12.
Das Teil- oder Klemmenaggregat 16 umfaßt eine Platte 25, auf der die Platte 20 mit der gedruckten
Schaltung befestigt ist. Die Platte 25 könnte aus AIuminium bestehen, doch könnte man auch zahlreiche
andere Materialien verwenden. Gemäß F i g. 1 und 2 erstrecken sich von der Anschlußplatte 25 aus nach
oben Fortsätze 26, und es sind Schrauben mit Muttern oder Niete 27 vorgesehen, um die Platte mit der
gedruckten Schaltung aufrecht stehend mit der Anschlußplatte 25 zu verbinden.
Das Teilaggregat 16 umfaßt ferner eine innere Längsreihe von Anschlußstiften 30 und eine äußere
Längsreihe von Anschlußstiften 31. Jeder Anschlußstift der inneren Reihe ist in eine zugehörige Öffnung
32 in der Platte 25 eingebaut, während jeder Anschlußstift der äußeren Reihe in eine zugehörige Öffnung
33 der Platte 25 eingebaut ist.
Gemäß Fig. 2 umfaßt jeder Anschlußstift30 der
inneren Reihe eine Buchse 35 und den eigentlichen Anschlußstift 36. Jeder Stift 36 ist vorzugsweise aus
einem Material von hoher Leitfähigkeit, z. B. halbhartem Messing, hergestellt, und die Buchsen bestehen
aus einem weicheren Material, z. B. aus Nylon od. dgl. Jeder Anschlußstift 36 trägt einen nach oben
ragenden abgewinkelten Schaft 37, einen Halteschaftabschnitt38
und einen nach unten vorspringenden messerförmigen Kontakt 39. Zwischen jeder Öffnung
32 in der Platte 25, der Buchse 35 und dem ■ Verankerungsschaftabschnitt 38 jedes Kontaktstiftes 36
ist eine selbsthemmende Passung vorgesehen, so daß die Kontaktstifte 36 fest in die Platte 25 eingebaut
sind.
Weitere Einzelheiten dieser Einbauweise sind in der Patentanmeldung M 47407 VTII d/21c beschrieben.
Diese Einzeilheiten bilden jedoch nicht einen Gegenstand der vorliegenden Erfindung. Aus diesem
Grund dürfte sich eine nähere Erläuterung des selbsthemmenden Einbaues der Kontaktstifte erübrigen.
Der Endabschnitt 40 jedes abgewinkelten Schaftes
37 erstreckt sich bei der inneren Reihe von Kontaktstiften 30 allgemein parallel zu der Anschlußplatte
25 und hat gemäß F i g. 2 einen etwas kleineren Durchmesser. Das freie Ende 41 dieses dünneren Abschnitts
40 ist konisch geformt und ragt durch eine zugehörige Anschlußöffnung 23, welche die Anschlußklemme
der zugehörigen gedruckten Leitung 22 der Schaltung 21 auf der Platte 20 bildet. Das sich
verjüngende Ende 41 des dünneren Abschnitts 40 des Schaftes 37 ist vorzugsweise in der zugehörigen Anschlußöffnung
23 festgelötet, um eine gute elektrische Verbindung zwischen der zugehörigen Leitung 22 der
gedruckten Schaltung und dem zugehörigen Kontaktstift 36 zu gewährleisten. Diese Lötverbindungen
können z. B. mit Hilfe eines Tauchverfahrens hergestellt werden, doch kann man auch andere Lötmittel
od. dgl. benutzen.
Alternativ könnten die Endabschnitte 40 der Kontaktstifte 30 auch auf andere Weise mit den Leitungen
der gedruckten Schaltung 20 verbunden werden, z. B. dadurch, daß man hier nicht gezeigte, um die
Kontaktstifte herumwickelbare Drahtleitungen zwischen den Endabschnitten der Kontaktstifte und der
gedruckten Schaltung verwendet.
Die äußere Reihe von Kontaktstiften 31 umfaßt für jeden Kontaktstift eine Buchse 35a und einen
Kontaktstift 36 a. Alle Kontaktstifte 31 sind von gleicher Konstruktion und ähneln den Kontaktstiften
30, abgesehen davon, daß der nach oben ragende abgewinkelte Schaft 37a jedes Kontaktstiftes 36 α erheblich
länger ist als der entsprechende abgewinkelte Schaft 37 eines Kontaktstiftes 36.
Jeder Kontaktstift 36 a umfaßt außer dem abgewinkelten Schaft 37 a einen Verankerungsabschnitt
38 a und ein nach unten ragendes messerähnliches Kontaktstück 39 a. Die selbsthemmende Passung ist
vorzugsweise zwischen der betreffenden Öffnung 33 in der Platte 25, einer Buchse 35 a und dem Verankerungsschaft
38a jedes Kontaktstiftes 36 a vorgesehen. Diese Beziehung zwischen den genannten
Teilen entspricht der weiter oben bezüglich der Reihe von Kontaktstiften 30 beschriebenen, und weitere
Einzelheiten gehen aus dem weiter obengenannten Patent hervor.
Gemäß Fig. 2 erstreckt sich der Endabschnitt 40a
des abgewinkelten Schaftes 37 α jedes Kontaktstiftes 36 a der äußeren Reihe 31 allgemein parallel zu der
Platte 25 und oberhalb des entsprechenden Endabschnitts 40 des abgewinkelten Schaftes 37 der
Kontaktstifte 36 der inneren Reihe 30. Jeder Endabschnitt 40 a hat einen etwas kleineren Durchmesser
und ist an seinem freien Ende bei 41a konisch
geformt. Das äußere Ende 41a jedes Schaftes 37a ragt durch eine zugehörige Anschlußöffnung 23 in
der Platte 20 mit der gedruckten Schaltung, wie es bereits beschrieben wurde. Die konischen Enden 41a
werden vorzugsweise in die zugehörigen Anschlußöffnungen
23 eingelötet, um gut leitende Verbindung zwischen den zugehörigen Leitungen 22 der gedruckten
Schaltung 21 und den Kontaktstiften 36 a herzustellen.
Die messerähnlichen Kontaktabschnitte 39 und 39 a, welche die nach unten ragenden freien Enden
der Kontaktstifte 36 und 36 a bilden, sind, wie schon erwähnt, von gleichartiger Konstruktion. Diese Kontaktabschnitte
können in Aufnahmeteile 50 eingeführt werden, die in das Anschlußaggregat 12 eingebaut
sind. Die Aufnahmeteile 50 sitzen in zugehörigen Öffnungen 51 in der Platte 52, die z. B. aus Aluminium
bestehen kann. Gemäß Fig. 3 umfaßt jedes Aufnahmeteil 50 eine Buchse 55, die in der zugehörigen
Öffnung 51 der Platte 52 sitzt, sowie einen durch die Buchse 55 nach unten ragenden Anschlußstift 56,
Jedes der Aufnahmeteile 56 kann einen zugehörigen messerähnlichen Kontakt 39 oder 39 a aufnehmen
is und z. B. mit einem Hauptaggregat der erwähnten
Art verbunden werden.
Jedes der Aufnahmeteile 56 umfaßt einen Gabelabschnitt 57 zum Aufnehmen eines Kontaktabschnittes
39 oder 39 a, einen sich selbst verankernden Schaftabschnitt 58 und einen Schaftabschnitt 59,
auf den ein Anschlußdraht gewickelt werden kann. Die Verwendung eines solchen Schaftabschnitts 59
ist jedoch nur als Beispiel für die hier verwendbaren Anschlußstücke erwähnt. Alternativ könnte z. B. das
untere Ende der Aufnahmeteile 56 so ausgebildet sein, daß eine Verbindung mit Hilfe eines Bördelvorgangs
hergestellt werden kann. Jeder Aufnahmestift 56 sitzt in einer Buchse 55 in der zugehörigen
Öffnung 51 der Grundplatte 52. Eine selbsttätige Verankerung
entsprechend dem weiter oben genannten Patent ist zwischen jedem Aufnahmestift, der Buchse
55 und der Öffnung 51 in der Platte 52 vorgesehen.
Der Gabelabschnitt 57 jedes Aufnahmestiftes 56
umfaßt zwei Zinken 61 und 62, die sich allgemein parallel nach oben erstrecken. Die Zinken 61 und 62
können von beiden Seiten an einem messerähnlichen Kontaktabschnitt 39 bzw. 39 a angreifen und eine
leitende Berührung damit herstellen; die Kontaktabschnitte 39 und 39 a bilden die unteren Enden der
zugehörigen Kontaktstifte 36 bzw. 36 a des Teilaggregats 16. Der mit Draht zu bewickelnde Schaft
59 jedes Aufnahmestiftes 56 wird natürlich auf geeignete Weise mit elektrischen Leitungen zu weiteren
Schalteinrichtungen od. dgl. verbunden.
Man erkennt somit, daß ein Anschlußaggregat 10 für eine gedruckte Schaltung in vorbestimmter Weise
mit einem Anschlußaggregat 12 verbunden werden kann, um Verbindung zu weiteren elektrischen Einrichtungen
herzustellen.
Das Anschlußaggregat 11 für eine gedruckte Schaltung ist ebenso ausgebildet wie das soeben beschriebene
Anschlußaggregat 10, und dies gilt auch für seine Beziehung zu dem Anschlußaggregat 12. Daher
sind in den Zeichnungen die Teile des Aggregats 11, welche Teilen des Aggregats 10 entsprechen, jeweils
mit gleichen Bezugszahlen bezeichnet. Es sei jedoch bemerkt, daß das Anschlußaggregat 11 gegenüber
dem Anschlußaggregat 10 nach F i g. 2 in umgekehrter Richtung angeordnet ist. Diese Anordnung der
beiden Aggregate nebeneinander bildet in Verbindung mit den raumsparenden Aggregaten 10 und 11 nach
der Erfindung eine Gesamtanordnung, die bei der zugehörigen elektrischen Einrichtung nur ein Minimum
an wertvollem Raum einnimmt. Somit läßt sich eine größere Zahl von Teilen von gedruckten Schaltungen
in einem kleineren Raum unterbringen, als es bis jetzt möglich ist. Gemäß F i g. 2 erstreckt sich
jedes Anschlußaggregat für eine gedruckte Schaltung
nur über etwa drei Reihen von Öffnungen 51 in der Anschlußplatte 12.
Ferner ermöglicht es die erfindungsgemäße Anordnung,
die Anschlußaggregate 10 und 11 leicht von den zugehörigen Aufnahmeaggregaten 50 des Aggregats
12 zu trennen. Die Aggregate 10 und 11 lassen sich leicht an andere Schaltungsanordnungen anschließen,
welche mit dem gleichen Aggregat 12 oder einem anderen Aggregat verbunden sind. Weiterhin
vermeidet die Erfindung die Verwendung gelöteter Verbindungen zwischen den gedruckten Schaltungen
und dem elektrischen Hauptaggregat, woraus sich erhebliche Zeitersparnisse ergeben.
Die Anschlußaggregate 10 und 11 können in das Klemmenaggregat 12 eingeführt oder von diesem getrennt
werden, und die mit den Anschlußdrähten zu umwickelnden Schäfte 59 des Aggregats 12 können
leicht mit den zugehörigen Leitungen verbunden werden, wobei es keine Schwierigkeiten macht, die Verbindungen
zu ändern und wobei an den Aggregaten 10 und 11 keine Änderungen vorgenommen zu werden
brauchen.
Die Erfindung sieht somit eine elektrische Anschlußanordnung vor, die sich bei ihrer Verwendung
in Verbindung mit gedruckten Schaltungen als besonders anpassungsfähig erweist und leicht mit
anderen elektrischen Schaltungen verbunden bzw. davon getrennt werden kann. Die erfindungsgemäße
Konstruktion erleichtert das Abändern der zugeordneten Schaltungen, ohne daß die gedruckten Schaltungen
bzw.-die sie tragenden Platten abgeändert zu werden brauchen. Die Anschlußaggregate lassen sich
leicht in andere Aggregate einstöpseln bzw. davon trennen, und die mit den Anschlußdrähten zu umwickelnden
Schäfte 59 des Aggregats 12 ermöglichen es, die Schaltungsanordnung zu verändern, ohne daß
Lötarbeiten durchgeführt zu werden brauchen.
Die beschriebenen Anschlußaggregate 10 und 11 für gedruckte Schaltungen sind von einfacher Konstruktion
und lassen sich mit geringen Kosten herstellen. Auch ihre Verwendung ist wirtschaftlich und
bietet besondere Vorteile bei dem komplizierten elektronischen System, die in großem Umfang z.B. bei
den Zündaggregaten für Geschosse verwendet werden.
Claims (3)
1. Gedruckte Schaltungsplatte mit daran befestigten Steckerstiften, gekennzeichnet
durch die Kombination folgender bekannter Maßnahmen:
a) die parallel zur Schaltungsplatte (20) verlaufenden Steckerstiftschenkel (31) sind mittels
elastisch verformbarer Buchsen (35) in entsprechenden Löchern (32, 33) eines an
der Schaltungsplatte (20) befestigten Winkels (25), insbesondere aus Blech, mit Preßsitz
eingesetzt;
b) die rückwärtigen verlängerten Stiftenden (37) sind abgewinkelt und unmittelbar mit den
gedruckten Leitungszügen (21,22) der Schaltungsplatte (20) verbunden.
2. Gedruckte Schaltungsplatte nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die abgewinkelten Enden (37) der Steckerstifte auf einen kleineren
Durchmesser reduziert (Abschnitt 40) und in entsprechende Bohrungen (23) der Schaltungsplatte
(20) eingesteckt sind.
3. Schaltungsplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckerstifte in
mindestens zwei parallelen Reihen (30,31) nebeneinander
angeordnet sind und die Stifte der der Schaltungsplatte (20) näher liegenden Stiftreihe
(30) kürzer abgewinkelt sind als die der äußeren Reihe (31).
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Auslegeschriften Nr. 1001736, -1060 951,
1075186, 1060004;
USA.-Patentschriften Nr. 2 832942, 2 955 236,
013;
013;
»Electronics«, April 1956, S. 429;
»Siemens-Zeitschrift«, Novemberl960,H.ll, S.770.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
809 518/231 3.68 © Bundesdruckerei Berlin
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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US172462A US3136591A (en) | 1962-02-12 | 1962-02-12 | Printed circuit board assembly |
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DE1263118B true DE1263118B (de) | 1968-03-14 |
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