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Die
Erfindung betrifft ein elektronisches Gerät mit einem Gehäuse,
mit einer Leiterplatte, mit einer in einer Öffnung im Gehäuse
angeordneten Buchse, insbesondere einer M8-Buchse oder M12-Buchse,
zum Anschließen eines korrespondierenden Steckers, wobei
die Buchse mindestens zwei Kontaktelemente aufweist, deren ersten
Enden zur Aufnahme je eines korrespondierenden Gegenkontaktelements
des Steckers dienen und deren zweiten Enden mit der Leiterplatte
elektrisch leitend verbunden sind. Daneben betrifft die Erfindung
noch eine Leiterplatte mit einer an einer Stirnseite der Leiterplatte
angeordneten Steckerleiste, wobei die Steckerleiste mindestens zwei
Anschlußstifte und einen die Anschlußstifte haltenden
Kontaktträger aufweist, und wobei die zweiten Enden der
Anschlußstifte mit der Leiterplatte verlötet sind.
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Elektronische
Geräte mit einem Gehäuse und einer in dem Gehäuse
angeordneten Leiterplatte sind in unterschiedlichen Ausführungen
und für unterschiedlichste Anwendungen bekannt. Das eingangs
beschriebene elektronische Gerät weist darüber
hinaus noch eine Buchse auf, wobei in der Buchse mindestens zwei
Kontaktelemente angeordnet sind. Die Buchse dient dabei zum Anschließen
eines korrespondierenden Steckers, wodurch ein Sensor oder ein Aktor,
der über einen Kabel mit einem entsprechenden Stecker verfügt,
an das elektronische Gerät angeschlossen werden kann. Hierzu
sind die ersten Enden der Kontaktelemente zur Aufnahme je eines
korrespondierenden Gegenkontaktelements des Steckers ausgebildet
und die zweiten Enden der Kontaktelemente mit der Leiterplatte elektrisch
leitend verbunden.
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Ein
derartiges elektronisches Geräte kann beispielsweise als
Steuerungsgerät für eine Pumpe verwendet werden,
wobei dann in Abhängigkeit vom Signal eines angeschlossenen
Sensors eine über das elektronische Gerät mit
der benötigten Energie versorgte Pumpe durch einen auf
der Leiterplatte angeordneten Schalter, beispielsweise ein Relais,
ein- oder ausgeschaltet werden kann.
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Bei
einem der Anmelderin aus der Praxis bekannten elektronischen Gerät,
bei dem es sich um eine zuvor genannte Pumpensteuerung handelt, weist
das elektronische Gerät zusätzlich zur Buchse noch
eine Steckdose zum Einstecken eines Steckers der Pumpe sowie einen
Stecker zum Einstecken des elektronischen Geräts in eine
Netzsteckdose auf. Das bekannte elektronische Gerät dient
dabei zum Ein- oder Ausschalten einer Pumpe, beispielsweise in einer
Warmwasserversorgungsanlage, in Abhängigkeit von einem
Meßsignal eines externen Sensors, der über ein
Kabel mit einem entsprechenden Stecker an die Buchse des elektronischen
Geräts angeschlossen ist. Aufgrund der Ausbildung einer Steckdose
und eines Steckers kann die bekannte Pumpensteuerung auch als Zwischensteckdose
bezeichnet werden kann.
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Damit
der Sensor über eine Standardrundsteckverbindung angeschlossen
werden kann, ist bei der bekannten Pumpensteuerung als Buchse eine M8-Buchse
in eine korrespondierende Öffnung im Gehäuse eingesetzt.
Zur elektrischen Verbindung der Kontaktelemente der Buchse mit der
Leiterplatte sind an die zweiten Enden der Kontaktelemente elektrische
Kabel angelötet, die entweder direkt auf entsprechenden
Anschlußflächen auf der Leiterplatte einzeln verlötet
werden oder gemeinsam in einem Stecker angeordnet sind, so daß dann
der Stecker in einen auf der Leiterplatte angeordneten korrespondierenden
Gegenstecker eingesteckt werden kann.
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Damit
beim Einstecken des Steckers in die Buchse die Buchse nicht durch
die Öffnung in das Innere des Gehäuses hereingedrückt
oder beim Abziehen des Steckers von der Buchse die Buchse durch die Öffnung
herausgezogen wird, ist bei dem bekannten elektronischen Gerät
die Buchse in der Öffnung verklebt. Ein derartiger Klebevorgang
bedeutet jedoch einen zusätzlichen Fertigungsschritt und
eine zusätzliche potentielle Fehlerquelle falls der verwendete
Kleber seine Klebeeigenschaften bei im Einsatz auftretenden Temperaturschwankungen
nicht dauerhaft beibehält.
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Aus
der
DE 198 15 016
C1 ist ein Leiterplatten-Steckverbinder bekannt, der einen
isolierenden Kontaktträger aufweist, in dem eine Mehrzahl
von elektrischen Kontaktelementen in zwei Ebenen übereinander
angeordnet sind. Die einzelnen Kontaktelemente weisen dabei einen
ebenen langgestreckten ersten Anschlußbereich und ein einstückig
daran anschließendes etwa Z-förmig gebogenes Anschlußbein
zum Auflöten auf entsprechende Kontaktbereiche auf der
Leiterplatte auf. Zur sicheren mechanischen Befestigung des Steckverbin ders
auf der Leiterplatte sind an der der Leiterplatte zugewandten Unterseite
des Kontaktträgers zwei Positionierungszapfen ausgebildet,
die in entsprechende Positionierungsbohrungen in der Leiterplatte
eingesteckt werden können. Darüber hinaus ist
ein den Kontaktträger übergreifender Metallbügel
vorgesehen, der zum einen über entsprechende Rastelemente
mit dem Kontaktträger verrasten, zum anderen mit Hilfe
entsprechend abgebogener Lötfahnen auf der Leiterplatte aufgelötet
werden kann.
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Ein ähnlicher
Leiterplatten-Steckverbinder ist aus der
DE 82 07 123 U1 bekannt.
Der Steckverbinder besteht aus einem mehrere Kontaktelemente aufnehmenden
rechteckigen Gehäuse und einem die Form eines Winkelstücks
aufweisenden Führungsteil, in dem die mit den Kontaktelementen
verbundenen Anschlußstifte gehalten sind. Wenn das Führungsteil
mit dem Steckergehäuse mittels Schrauben verbunden ist,
liegen die abgewinkelten Anschlußstifte der Kontaktelemente
in den in dem Führungsteil ausgebildeten Nuten, wodurch
die Kontaktelemente und die Anschlußstifte in ihrer Position
gehalten sind. Zur Befestigung dieses Steckverbinders sind in den Seitenteilen
des Führungsteils Bohrungen ausgebildet, die es ermöglichen,
den Steckverbinder mittels Nieten auf einer Leiterplatte zu befestigen.
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Bei
den aus den zuvor genannten beiden Druckschriften bekannten Leiterplatten-Steckverbindern
setzt die mechanische Befestigung der Steckverbinder auf der Leiterplatte
voraus, daß der Steckverbinder im wesentlichen rechteckförmig
ausgebildet ist und eine gewisse Mindestgröße
aufweist. Die aus den beiden Druckschriften bekannten Möglichkeiten
zur Befestigung des Steckverbinders auf der Leiterplatte sind daher
bei kleinen Steckverbindern, beispielsweise bei Rundsteckverbindern,
insbesondere bei solchen, die mit einer M8-Buchse oder M12-Buchse
verbunden werden sollen, kaum realisierbar.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein eingangs
beschriebenes elektronisches Gerät bzw. eine eingangs beschriebene
Leiterplatte mit einer Steckerleiste dahingehend zu verbessern,
daß mit möglichst geringem Aufwand eine sichere
Befestigung der Buchse im Gehäuse bzw. der Steckerleiste
an der Leiterplatte möglich ist.
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Diese
Aufgabe ist bei dem eingangs beschriebenen elektronischen Gerät
dadurch gelöst, daß eine Steckerleiste mit mindestens
zwei Anschlußstiften und einem die Anschlußstifte
haltenden Kontaktträger an einer Stirnseite der Leiterplatte
angeordnet ist, daß die ersten Enden der Anschlußstifte der
Steckerleiste jeweils mechanisch und elektrisch leitend mit den
zweiten Enden der Kontaktelemente der Buchse verbunden sind, daß die
zweiten Enden der Anschlußstifte der Steckerleiste mit
der Leiterplatte verlötet sind, und daß mindestens
ein Anschlußstift oberhalb und mindestens ein Anschlußstift
unterhalb der Leiterplatte angeordnet ist, so daß die mit
der Steckerleiste verbundene Buchse im wesentlichen symmetrisch
zur Mittelebene der Leiterplatte angeordnet ist.
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Bei
dem erfindungsgemäßen elektronischen Gerät
werden die beim Aufstecken oder Abziehen eines Steckers von der
Buchse auf die Buchse wirkenden axialen Kräfte von der
Leiterplatte aufgenommen, wozu die Kontaktelemente der Buchse über
die Anschlußstifte der Steckerleiste starr mit der Leiterplatte
verbunden sind. Bei dem erfindungsgemäßen elektronischen
Gerät werden dabei zunächst die aus dem Stand
der Technik bekannten flexiblen Leiter durch die Steckerleiste ersetzt,
wobei die Steckerleiste mindestens eine der Anzahl der Kontaktelemente
der Buchse entsprechende Anzahl an Anschlußstiften aufweist.
Dadurch, daß mindestens ein Anschlußstift der
Steckerleiste oberhalb und mindestens ein Anschlußstift
unterhalb der Leiterplatte angeordnet ist, ist die Buchse im wesentlichen
symmetrisch zur Mittelebene der Leiterplatte angeordnet, so daß beim
Aufstecken eines Steckers auf die Buchse kein Drehmoment am Kontaktbereich
der Anschlußstiften mit der Leiterplatte auftritt.
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Gemäß einer
ersten besonders einfachen Ausgestaltung des elektronischen Geräts
erstrecken sich die Anschlußstifte der Steckerleiste parallel
zur Leiterplatte, wobei das zweite Ende mindestens eines ersten
Anschlußstifts auf der einen Seite und das zweite Ende
mindestens eines zweiten Anschlußstifts auf der anderen
Seite mit der Leiterplatte verlötet ist; mindestens ein
Anschlußstift ist auf der Oberseite und mindestens ein
Anschlußstift auf der Unterseite der Leiterplatte verlötet.
Sind die zweiten Enden der Anschlußstifte der Steckerleiste
an den entsprechenden Kontaktflächen auf der Leiterplatte
angelötet, so ist die Stirnseite der Leiterplatte klammerartig von
den Anschlußstiften der Steckerleiste umgriffen. Vorzugsweise
liegt der Kontaktträger dabei direkt an der Stirnseite
der Leiterplatte an, so daß sich der Kontaktträger
zusätzlich an der Leiterplatte abstützen kann.
Während bei dieser Ausführungsform die Ausbildung
der Leiterplatte und der Steckerleiste sehr einfach ist, erfordert
der elektrische Anschluß der Steckerleiste mit der Leiterplatte,
daß sowohl auf der Oberseite als auch auf der Unterseite
der Leiterplatte mindestens ein Anschlußstift der Steckerleiste angelötet
werden muß.
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Gemäß einer
alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist daher vorgesehen, daß mindestens
ein Anschlußstift der Steckerleiste derart abgewinkelt
ist, daß sich das zweite Ende des Anschlußstifts
senkrecht zur Leiterplatte durch ein in der Leiterplatte ausgebildetes
Loch erstreckt, und daß die zweiten Enden der Anschlußstifte
der Steckerleiste alle auf einer Seite der Leiterplatte mit der
Leiterplatte verlötet sind. Auch bei dieser Ausführungsform
befindet sich mindestens ein Kontaktelement der Buchse und damit auch
ein erstes Ende mindestens eines Anschlußstifts der Steckerleiste
oberhalb und mindestens ein Kontaktelement der Buchse und damit
ein erstes Ende mindestens eines Anschlußstifts der Steckerleiste
unterhalb der Leiterplatte, so daß die Buchse symmetrisch
zur Mittelebene der Leiterplatte angeordnet ist. Dadurch, daß zumindest
der Anschlußstift, dessen erstes Ende sich oberhalb der
Leiterplatte befindet, abgewinkelt ist, so daß sich das
zweite Ende des Anschlußstifts durch ein in der Leiterplatte
ausgebildetes Loch erstreckt, können alle Anschlußstifte auf
einer Seite der Leiterplatte angelötet werden. Hierdurch
vereinfacht sich der elektrische Anschluß der Steckerleiste
an die Leiterplatte erheblich.
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Bei
den bei der vorliegenden Erfindung verwendeten Steckerleisten handelt
es sich vorzugsweise um Standard-Steckerleisten, die vier Anschlußstifte
aufweisen, wobei die einzelnen Anschlußstifte derart in
dem Kontaktträger angeordnet sind, daß sie ein symmetrisches,
quadratisches Anschlußbild aufweisen, wobei der Seitenabstand
zwischen den einzelnen Anschlußstiften in der Regel 2,54
mm (1/10 Zoll) beträgt. Alternativ dazu kann die Steckerleiste
auch nur zwei oder drei Anschlußstifte aufweisen, wobei die
einzelnen Anschlußstifte auch dann derart in dem Kontaktträger
angeordnet sind, daß der Seitenabstand zwischen den einzelnen
Anschlußstiften in der Regel 2,54 mm (1/10 Zoll) beträgt,
so daß die Steckerleiste auch dann ein symmetrisches An schlußbild
aufweist. Die Anschlußstifte sind auch hierbei in zwei
Ebenen übereinander angeordnet.
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Bei
derartigen Steckerleisten sind darüber hinaus alle Anschlußstifte
auf der der Leiterplatte zugewandten Seite des Kontaktträgers
rechtwinklig abgewinkelt. Diese Steckerleisten sind dafür
vorgesehen, daß sämtliche Kontaktstifte von oben
durch entsprechende Löcher in einer Leiterplatte eingesteckt und
dann auf der Unterseite der Leiterplatte verlötet werden.
Dies führt jedoch dazu, daß eine mit der Steckerleiste
verbundene Buchse nicht symmetrisch zur Mittelebene der Leiterplatte
sondern ebenfalls oberhalb der Leiterplatte angeordnet ist. Beim
Aufstecken oder Abziehen eines Steckers auf eine derart an einer
Leiterplatte befestigte Buchse treten somit Drehmomente um die Kontaktbereiche
zwischen den Anschlußstiften und der Leiterplatte auf,
so daß es zu einem Verbiegen der relativ dünnen
Anschlußstifte oder zu einer Beschädigung der
Lötverbindungen mit der Leiterplatte kommen kann.
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Wird
eine Steckerleiste mit abgewinkelten Anschlußstiften verwendet,
so führt dies zunächst dazu, daß die
Buchse nur dann ohne weiteres symmetrisch zur Mittelebene der Leiterplatte
angeordnet werden könnte, wenn alle Anschlußstifte
in einer Ebene nebeneinander angeordnet wären. Dies würde
jedoch dazu führen, daß die Steckleiste eine relativ
große Breite aufweist und somit relativ viel Platz auf
der Leiterplatte beanspruchen würde.
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Das
Problem der Montage einer Steckerleiste mit abgewinkelten Anschlußstiften,
bei der nach der Montage die mit der Steckerleiste verbundene Buchse
symmetrisch zur Mittelebene der Leiterplatte angeordnet ist, ist
gemäß einer ersten Variante dadurch gelöst,
daß mindestens ein Anschlußstift, der oberhalb
der Leiterplatte angeordnet ist und/oder der mindestens ein Anschlußstift,
der unterhalb der Leiterplatte angeordnet ist, zumindest im noch
nicht montierten Zustand verschiebbar im Kontaktträger gehalten
ist. Hierdurch ist es möglich, beispielsweise die unterhalb
der Leiterplatte angeordneten Anschlußstifte zunächst
soweit von der Stirnseite der Leiterplatte entfernt im Kontaktträger
anzuordnen, daß die beiden oberhalb der Leiterplatte angeordneten
Anschlußstifte mit ihren abgewinkelten Bereichen durch
zwei Löcher in der Leiterplatte durchgesteckt werden können.
Danach können dann die beiden unterhalb der Leiterplatte
angeordneten Anschlußstifte wieder in ihre "ei gentliche"
Position verschoben werden, in der die zweiten Enden der Anschlußstifte
mit der Leiterplatte verlötet werden können. Der
axiale Abstand zwischen den zweiten Enden der oberen und der unteren
Anschlußstifte ist somit einstellbar, um ein Einstecken
der abgewinkelten Bereiche der oberhalb der Leiterplatte angeordneten
Anschlußstifte durch die Löcher in der Leiterplatte
zu ermöglichen.
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Selbstverständlich
ist es auch möglich, daß alternativ oder zusätzlich
die oberen Anschlußstifte zumindest im noch nicht montierten
Zustand verschiebbar im Kontaktträger gehalten sind, so
daß durch ein entsprechendes Verschieben der oberen Anschlußstifte
in Richtung der Leiterplatte der lichte Abstand zwischen den zweiten
Enden der oberen Anschlußstifte und den zweiten Enden der
unteren Anschlußstifte mindestens so groß ist
wie der Abstand der Löcher in der Leiterplatte von der
Stirnseite der Leiterplatte.
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Gemäß einer
anderen Variante sind die Löcher in der Leiterplatte als
Langlöcher ausgebildet. Hierbei werden zunächst
die beiden oberen, abgewinkelten Anschlußstifte in den
der Stirnseite der Leiterplatte nahen Bereich der Langlöcher
eingesteckt und anschließend die Steckerleiste senkrecht
zur Stirnseite der Leiterplatte verschoben, bis auch die unteren
Anschlußstecker mit ihren zweiten Enden an ihren entsprechenden
Kontaktbereichen an der Leiterplatte anliegen.
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Im
Zusammenhang mit den zuletzt beschriebenen vorteilhaften Ausgestaltungen
der Erfindung ist ausgeführt worden, daß die Steckerleiste
vier Anschlußstifte aufweist. Unabhängig davon
ist es für den Fachmann jedoch ersichtlich, daß diese
bevorzugten Ausführungsvarianten auch bei einer Steckerleiste
mit zwei oder drei Anschlußstiften realisierbar ist.
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Weist
die Steckerleiste vier Anschlußstifte auf, so ist bevorzugt
vorgesehen, daß zwei Anschlußstifte oberhalb und
zwei Anschlußstifte unterhalb der Leiterplatte angeordnet
sind, wobei die oberhalb der Leiterplatte angeordneten Anschlußstifte derart
abgewinkelt sind, daß sich das zweite Ende dieser beiden
Anschlußstifte senkrecht zur Leiterplatte durch jeweils
ein in der Leiterplatte ausgebildetes Loch erstreckt. Zusätzlich
können die beiden oberhalb der Leiterplatte angeordneten
Anschlußstifte seitlich so abgebogen sein, daß die zweiten
Enden der beiden Anschlußstifte einen größeren
Abstand voneinander aufweisen als die ersten Enden der Anschlußstifte.
Dadurch, daß die beiden oberhalb der Leiterplatte angeordneten
Anschlußstifte seitlich abgebogen sind, kann die Position
der korrespondierenden Löcher in der Leiterplatte näher
an die Stirnseite der Leiterplatte herangeführt werden.
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Zusätzlich
kann bei dieser Ausführungsform ein Loch als Langloch ausgebildet
sein, so daß eine Montage der Steckerleiste auf der Leiterplatte
dadurch erfolgen kann, daß zunächst einer der
beiden oberen Anschlußstifte durch das Rundloch in der
Leiterplatte eingesteckt wird und anschließend die Stiftleiste
um die Längsachse des Rundloches geschwenkt wird, wodurch
dann der zweite obere Anschlußstift in das vorzugsweise
zur Stirnseite hin offene Langloch eintaucht und die beiden unteren
Anschlußstifte in ihre Kontaktierungsposition auf der Unterseite
der Leiterplatte geschwenkt werden.
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Die
elektrische Verbindung zwischen den zweiten Enden der Kontaktelemente
der Buchse und den korrespondierenden ersten Enden der Anschlußstifte
der Steckerleiste kann entweder nur durch einen Preßsitz
oder durch Verlöten realisiert werden. Sollen die Kontaktelemente
mit den Anschlußstiften verlötet werden, so sind
die Enden der Kontaktelemente vorzugsweise als Lötkelche
ausgebildet. Zur Realisierung eines Preßsitzes zwischen
den Kontaktelementen und den Anschlußstiften sind die Kontaktelemente
vorzugsweise als buchsenförmige Rundkontakte ausgebildet,
in die die korrespondierenden Enden der Anschlußstifte
kraftschlüssig eingesteckt werden. Hierzu können
die Anschlußstifte der Steckerleiste beispielsweise als
Vierkantstifte ausgebildet sein, deren diagonaler Durchmesser etwas
größer als der Innendurchmesser der Kontaktelemente ist,
so daß beim Einstecken der Anschlußstifte in die buchsenförmigen
Rundkontakte der Kontaktelemente ein ausreichender Preßsitz
gewährleistet ist. Um ein zu weites Einschieben der Anschlußstifte
zu verhindern, ist entweder an den Kontaktelementen oder an den
Anschlußstiften ein Anschlag ausgebildet.
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Wie
zuvor bereits ausgeführt worden ist, erfolgt bei dem erfindungsgemäßen
elektronischen Gerät die axiale Fixierung der Buchse in
dem Loch im Gehäuse in erster Linie dadurch, daß die
Kontaktelemente der Buchse über die Anschlußstifte
der Steckerleiste starr mit der Leiterplatte verbunden sind. Zusätz lich
ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen,
daß die Buchse einen Kragen aufweist, der an der die Öffnung
umgebenden Innenwand des Gehäuses anliegt. Beim Abziehen
eines Steckers von der Buchse wird die Buchse somit auch durch den
Kragen in ihrer axialen Position gehalten. Zusätzlich ist
die Buchse vorzugsweise so ausgestaltet, daß sie in der
im Gehäuse ausgebildeten Öffnung form- oder kraftschlüssig
angeordnet ist. Da die Buchse selber aus einem isolierenden Kunststoffmaterial
besteht, kann dies beispielsweise dadurch realisiert werden, daß der
Außendurchmesser der Buchse geringfügig größer
ist als der Durchmesser der Öffnung im Gehäuse,
so daß zwischen der Buchse und der Öffnung eine
Preßsitz realisiert ist.
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Bei
der eingangs beschriebenen Leiterplatte ist die der Erfindung zugrundeliegende
Aufgabe zunächst dadurch gelöst, daß mindestens
ein Anschlußstift der Steckerleiste oberhalb und mindestens
ein Anschlußstift unterhalb der Leiterplatte angeordnet
ist, so daß die Steckerleiste bzw. der die Anschlußstifte
haltende Kontaktträger im wesentlichen symmetrisch zur
Mittelebene der Leiterplatte angeordnet ist.
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Durch
die Anordnung eines Anschlußstifts oberhalb und mindestens
eines Anschlußstifts unterhalb der Leiterplatte ist der
die Anschlußstifte haltende Kontaktträger und
damit im wesentlichen auch die Steckerleiste insgesamt symmetrisch
zur Mittelebene der Leiterplatte ausgerichtet. Dies verhindert,
daß am Kontaktbereich der Anschlußstifte mit der
Leiterplatte ein Drehmoment angreift, wenn an den ersten Enden der
Anschlußstifte in axialer Richtung eine Zug- oder Druckkraft
ausgeübt wird. Eine derartige Zug- oder Druckkraft kann
dabei dadurch entstehen, daß auf die Steckerleiste eine
Buchse aufgesteckt oder von der Buchse abgezogen wird. Bei der erfindungsgemäßen
Leiterplatte wird somit sichergestellt, daß bei von außen
an der Steckerleiste angreifenden axialen Kräften auch
an den Verbindungsstellen zwischen den Anschlußstiften
und der Leiterplatte nur axiale Kräfte und keine Drehmomente
angreifen.
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Vorzugsweise
sind die Leiterplatte und die Steckerleiste so zueinander angeordnet,
daß der Kontaktträger nur einen geringen oder
gar keinen Abstand von der Stirnseite der Leiterplatte aufweist,
so daß sich der Kontaktträger bei an den ersten
Enden der Anschlußstifte angreifenden axialen Druckkräften zusätzlich
an der Leiterplatte abstützen kann.
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Bei
der erfindungsgemäßen Anordnung mindestens einer
Steckerleiste an einer Leiterplatte kann insbesondere eine Steckerleiste
mit drei oder vier Anschlußstiften verwendet werden, wobei
die einzelnen Anschlußstifte derart in dem Kontaktträger
angeordnet sind, daß die Steckerleiste ein symmetrisches, vorzugsweise
quadratisches Anschlußbild aufweist. Die Steckerleiste
weist dabei zwei übereinander angeordnete Stiftreihen mit – bei
der Ausführung mit vier Stiftleisten – jeweils
zwei parallel zueinander verlaufenden Anschlußstiften auf.
Derartige Steckerleisten, bei denen die Anschlußstifte
als Vierkant-Stifte ausgebildet sind und jeweils einen Seitenabstand von
2,54 mm aufweisen, können als Standard-Bauteile sehr kostengünstig
beschafft bzw. aus einer Standard-Steckerleiste mit mehreren, beispielsweise acht
nebeneinander angeordneten Anschlußstiften pro Stiftreihe
durch Abtrennen hergestellt werden. Darüber hinaus sind
derartige Standard-Steckerleisten sowohl mit gerade verlaufenden
Anschlußstiften als auch mit auf der einen Seite des Kontaktträgers rechtwinklig
abgewinkelten Anschlußstiften erhältlich.
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Bezüglich
weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Leiterplatte bzw. der erfindungsgemäßen Anordnung
einer Leiterplatte mit einer Steckerleiste wird auf die dem Patentanspruch 15
nachgeordneten Patentansprüche sowie auf die vorstehenden
Erläuterungen zu bevorzugten Ausgestaltungen des elektronischen
Geräts verwiesen.
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Im
einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten,
das erfindungsgemäße elektronische Gerät
bzw. die erfindungsgemäße Leiterplatt auszugestalten
und weiterzubilden. Hierzu wird verwiesen sowohl auf die den Patentansprüchen
1 und 15 nachgeordneten Patentansprüche als auf die nachfolgende
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung
mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
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1 eine
perspektivische Gesamtdarstellung eines elektronischen Geräts
mit abgenommenen Gehäuseoberteil und eingebauter Leiterplatte,
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2 die
Leiterplatte und das Gehäuseunterteil des elektronischen
Geräts gemäß 1,
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3 einen
Schnitt gemäß der Linie 3-3 in 1,
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4 einen
Schnitt gemäß der Linie 4-4 in 3,
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5 eine
perspektivische Explosionsdarstellung der Anordnung einer Leiterplatte
mit einer Steckerleiste und einer Buchse, gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel,
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6 eine
perspektivische Darstellung der Anordnung gemäß 5 im
montierten Zustand,
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7 eine
Darstellung der Anordnung gemäß 6,
von unten,
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8 eine
perspektivische Explosionsdarstellung der Anordnung einer Leiterplatte
mit einer Steckerleiste und einer Buchse, gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel,
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9 eine
perspektivische Darstellung der Anordnung gemäß 8 im
montierten Zustand,
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10 eine
Darstellung der Anordnung gemäß 9,
von unten,
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11 bis 14 die
Montage der Steckerbuchsenanordnung gemäß 9,
in vier einzelnen Montageschritten,
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15 ein
Schnitt gemäß der Linie 15-15 in 14,
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16 ein
Schnitt gemäß der Linie 16-16 in 14,
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17 eine
perspektivische Explosionsdarstellung der Anordnung einer Leiterplatte
mit einer Steckerleiste und einer Buchse, gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel,
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18 eine
perspektivische Darstellung der Anordnung gemäß 17,
im montierten Zustand,
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19 eine
Darstellung der Anordnung gemäß 18,
von unten,
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20 bis 22 die
Montage der Steckerbuchsenanordnung gemäß 18,
in drei Montageschritten,
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23 eine
perspektivische Explosionsdarstellung einer weiteren Anordnung einer
Leiterplatte und einer Steckerleiste,
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24 die
Anordnung gemäß 23, im montierten
Zustand und im Querschnitt,
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25 eine
perspektivische Explosionsdarstellung einer weiteren Anordnung einer
Leiterplatte und einer Steckerleiste, prinzipiell ähnlich
der Anordnung gemäß 23,
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26 die
Anordnung gemäß 25 im montierten
Zustand und im Querschnitt,
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27 eine
perspektivische Explosionsdarstellung einer weiteren Anordnung einer
Leiterplatte und einer Steckerleiste, prinzipiell ähnlich
der Anordnungen gemäß 23,
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28 die
Anordnung gemäß 27 im montierten
Zustand und im Querschnitt,
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29 eine
perspektivische Explosionsdarstellung der weiteren Anordnung einer
Leiterplatte und einer Steckerleiste,
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30 bis 32 die
Montage der Steckerleiste gemäß 29,
in drei Montageschritten,
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33 die
Anordnung gemäß 32, von unten,
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34 und 35 die
Montage eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Steckerleiste
an einer Leiterplatte, in zwei Montageschritten,
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36 eine
perspektivische Darstellung der Anordnung gemäß 35,
von unten, und
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37 eine
perspektivische Explosionsdarstellung eines elektronischen Geräts
mit abgenommenen Gehäuseoberteil und noch nicht eingebauter Leiterplatte
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In 1 ist
ein elektronisches Gerät 1 mit einem aus einem
Gehäuseoberteil 2 und einem Gehäuseunterteil 3 bestehenden
Gehäuse dargestellt, wobei innerhalb des Gehäuses,
im dargestellten Ausführungsbeispiel im Gehäuseunterteil 3,
eine Leiterplatte 4 angeordnet ist, auf der mehrere elektrische
und elektronische Bauteile 5, beispielsweise ein Spannungstranformator,
eine Steuereinheit, ein Relais und eine Leuchtdiode mit einem Lichtdom,
angeordnet sind. Bei dem – insgesamt nur in den 1 und 37 dargestellten – elektronischen
Gerät 1 handelt es sich um ein Steuerungsgerät,
beispielsweise für eine Pumpe, wobei in Abhängigkeit
vom Signal eines angeschlossenen Sensors die über das elektronische
Gerät 1 mit der benötigten Energie versorgte
Pumpe durch einen auf der Leiterplatte 4 angeordneten Schalter
ein- oder ausgeschaltet werden kann.
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Zum
Anschluß des Sensors ist in einer Öffnung 6 im
Gehäuseunterteil 3 eine Buchse 7 angeordnet,
bei der es sich im dargesstellten Ausführungsbeispiel um
eine M8-Buchse handelt. Das in 1 dargestellte
elektronische Gerät 1 weist zusätzlich
zur Buchse 7 noch eine Steckdose 8 zum Einstecken
eines Steckers der Pumpe sowie einen Stecker 9 zum Einstecken
des elektronischen Geräts 1 in eine Netzsteckdose
auf.
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Je
nach Art des anzuschließenden Sensors weist die Buchse 7 zwei,
drei oder vier Kontaktelemente 10 auf, deren ersten Enden 11 zur
Aufnahme je eines korrespondierenden Gegenkontaktelements eines – hier
nicht dargestellten – Steckers dienen, wobei der Stecker über
ein Kabel mit dem anzuschließenden Sensor verbunden ist.
Die zweiten Enden 12 der Kontaktelemente 10 sind
elektrisch über eine Steckerleiste 13 mit der
Leiterplatte 4 verbunden, wobei die Steckerleiste 13 eine
entsprechende Anzahl an Anschlußstiften 14 aufweist,
die in einem Kontaktträger 15 aus isolierendem
Material angeordnet sind.
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Während
das elektronische Gerät 1 – ganz oder
teilweise – nur in den 1 bis 3 und 37 dargestellt
ist, sind in den übrigen Figuren immer nur ein Teil der
Leiterplatte 4 sowie unterschiedliche Ausführungsformen
der Steckerleiste 3 und teilweise unterschiedliche Ausführungsformen
der Buchse 7 dargestellt. Wie insbesondere aus der 3 ersichtlich
ist, ist die Steckerleiste 13 derart an einer Stirnseite 16 der
Leiterplatte 4 angeordnet, daß der Kontaktträger 15 nur
einen ganz geringen Abstand von der Stirnseite 16 der Leiterplatte 4 aufweist oder
sogar direkt an der Stirnseite 16 der Leiterplatte 4 anliegt.
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Die
zuvor erwähnte elektrische Verbindung der zweiten Enden 12 der
Kontaktelemente 10 über die Steckerleiste 13 mit
der Leiterplatte 4 ist dadurch realisiert, daß die
zweiten Enden 12 der Kontaktelemente 10 mechanisch
und elektrisch leitend mit den ersten Enden 17 der Anschlußstifte 14 verbunden und
die zweiten Enden 18 der Anschlußstifte 14 mit der
Leiterplatte 4 verlötet sind. Hierzu sind auf
der Leiterplatte 4 entsprechende Lötanschlußflächen 19 angeordnet,
die über hier nicht dargestellte Leiterbahnen mit den entsprechenden
elektronischen Bauteilen 5 auf der Leiterplatte 4 verbunden
sind. Dabei ist mindestens ein erster Anschlußstift 14 oberhalb und
mindestens ein zweiter Anschlußstift 14 unterhalb
der Leiterplatte 4 angeordnet, so daß die Steckerleiste 13 bzw.
die mit der Steckerleiste 13 verbundene Buchse 7 im
wesentlichen symmetrisch zur Mittelebene M der Leiterplatte 4 angeordnet
ist.
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In
den 1 bis 7 ist ein erstes Ausführungsbeispiel
einer Steckbuchsenanordnung bestehend aus einer Steckerleiste 13 und
einer Buchse 7 dargestellt, bei der sich die vier Anschlußstifte 14 der Steckerleiste 13 jeweils
parallel zur Leiterplatte 4 erstrecken. Die Steckerleiste 13 weist
dabei zwei übereinander angeordnete Stiftreihen mit jeweils
zwei parallel zueinander verlaufenden Anschlußstiften 14 auf,
so daß die zweiten Enden 18 der beiden Anschlußstifte 14 der
oberen Stiftreihe auf der Oberseite 20 der Leiterplatte 4 verlötet
sind, während die zweiten Enden 18 der beiden
Anschlußstifte 14 der unteren Stiftreihe auf der
Unterseite 21 der Leiterplatte 4 verlötet
sind (vgl. 6 und 7).
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Die 8 bis 16 zeigen
ein zweites Ausführungsbeispiel einer Anordnung einer Leiterplatte 4 mit
einer Steckerleiste 13 und einer Buchse 7. Im
Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1 bis 7 sind
bei der Steckerleiste 13 gemäß den 8 bis 16 die
Anschlußstifte 14 auf der der Leiterplatte 4 zugewandten
Seite des Kontaktträgers 15 rechtwinklig abgewinkelt,
so daß sich das zweite Ende 18 der Anschlußstifte 14 der oberen
Stiftreihe jeweils senkrecht zur Leiterplatte 4 durch ein
in der Leiterplatte 4 ausgebildetes Loch 22 erstreckt.
Bei dem in den 8 bis 16 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist das Loch 22 als Langloch 23 ausgebildet,
während beispielsweise bei den Ausführungsbeispielen
gemäß den 17 bis 28 das
Loch 22 jeweils als Rundloch ausgebildet ist.
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Dadurch,
daß die Anschlußstifte 14 rechtwinklig
abgebogen sind, so daß sich die zweiten Enden 18 der
Anschlußstifte 14 alle unterhalb der Leiterplatte 4 befinden,
besteht die Möglichkeit, die Anschlußstifte 14 der
Steckerleiste 13 alle auf einer Seite, nämlich
der Unterseite 21 der Leiterplatte 4 zu verlöten.
Anhand der 11 bis 14 ist
ersichtlich, wie eine Steckerleiste 13 mit abgewinkelten
Anschlußstiften 14 an der Leiterplatte 4 montiert
werden kann, so daß im fertig montierten Zustand zwei Anschlußstifte 14 oberhalb
und zwei Anschlußstifte 14 unterhalb der Leiterplatte 4 angeordnet
sind. Die Aussage, daß zwei Anschlußstifte 14 oberhalb
der Leiterplatte 4 angeordnet sind, bezieht sich dabei
ersichtlich nicht auf die abgewinkelten zweiten Enden 18 der
Anschlußstifte 14, die sich senkrecht zur Leiterplatte 4 durch
das Langloch 23 erstrecken, sondern auf den an den Kontaktträger 15 angrenzenden Bereich
der Anschlußstifte 14.
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Gemäß den 11 und 12 wird
die Steckerleiste 13 zunächst mit den abgewinkelten
Enden 18 der Anschlußstifte 14 so auf
die Leiterplatte 4 aufgeschoben, daß sich die
Leiterplatte 4 zwischen der oberen und der unteren Stiftreihe
der Steckerleiste 13 befindet. Anschließend wird
die Steckerleiste 13 zusammen mit der bereits an der Steckerleiste 13 montierten
Buchse 7 entgegen dem Uhrzeigersinn gekippt, so daß die
zweiten Enden 18 der Anschlußstifte 14 der
oberen Stiftleiste in den der Stirnseite 16 der Leiterplatte 4 nahen
Bereich des Langlochs 23 eintauchen (13).
Schließlich wird die Steckerleiste 13 in Längsrichtung
der Leiterplatte 4, d. h. in Längsrichtung des
Langlochs 23 soweit verschoben, bis auch die Anschlußstifte 14 der
unteren Stiftleiste ihre zu den Lötanschlußflächen 19 korrespondierende
Position erreicht haben (14). Danach
können alle Anschlußstifte 14 mit ihren
korrespondierenden Lötanschlußflächen 19 verlötet
werden, wie dies in den 14 bis 16 dargestellt
ist.
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Sofern
der Abstand a zwischen den zweiten Enden 18 der Anschlußstifte 14 der
oberen Stiftreihe und der unteren Stiftreihe größer
ist als der Abstand s des Langlochs 23 von der Stirnseite 16 der
Leiterplatte 4, so können die zweiten Enden 18 der
Anschlußstifte 14 auch direkt, d. h. ohne Verkippen durch
das Langloch 23 in der Leiterplatte 4 eingesteckt
werden. Anschließend muß dann wiederum die Steckerleiste 13 parallel
zur Leiterplatte 4 verschoben werden, damit die Anschlußstifte 14 der
unteren Stiftreihe mit den jeweiligen Lötanschlußflächen 19 verlötet
werden können.
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Die 17 bis 22 zeigen
eine weitere Möglichkeit der Anordnung einer Steckerleiste 13 an einer
Leiterplatte 7. Ebenso wie bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß den 8 bis 16 sind
auch bei diesem Ausführungsbeispiel die Anschlußstifte 14 der
Steckerleiste 13 auf der der Leiterplatte 4 zugewandten
Seite des Kontaktträgers 15 abgewinkelt, so daß sich
die zweiten Enden 18 der Anschlußstifte 14 der
oberen Stiftreihe durch in der Leiterplatte 4 ausgebildete
Löcher 22 erstrecken. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel
können somit alle Anschlußstifte 14 auf
der Unterseite 21 der Leiterplatte 4 angelötet
werden.
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Damit
die Steckerleiste 13 mit den abgewinkelten Anschlußstiften 14 an
der Leiterplatte 4 montiert werden kann, sind bei diesem
Ausführungsbeispiel die Anschlußstifte 14 der
unteren Stiftreihe verschiebbar im Kontaktträger 15 angeordnet,
so daß der Abstand der Anschlußstifte 14 der
unteren Stiftreihe zu den Anschlußstiften 14 der
oberen Stiftreihe in Längsrichtung veränderbar
ist. Dadurch kann der lichte Abstand 1 der abgewinkelten
Enden 18 der Anschlußstifte 14 der oberen
Stiftreihe zu den Enden 18 der Anschlußstifte 14 der
unteren Stiftreihe verändert werden.
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Wie
aus 17 ersichtlicht ist, werden dabei zunächst
die Anschlußstifte 14 der unteren Stiftreihe soweit
von der Stirnseite 16 der Leiterplatte 4 entfernt,
daß die Enden 18 der Anschlußstifte 14 der oberen
Stiftreihe senkrecht durch die Rundlöcher 22 eingesteckt
werden können. Der lichte Abstand 1 muß mindestens
so groß gewählt werden wie der Abstand s des Lochs 22 von
der Stirnseite 16 der Leiterplatte 4. Da in dieser
Position die Anschlußstifte 14 der unteren Stiftreihe
nicht mit der Leiterplatte 4 verlötet werden können,
müssen anschließend in einem zweiten Schritt die
Anschlußstifte 14 der unten Stiftreihe in Längsrichtung
der Leiterplatte 4 soweit in Richtung des Pfeils L (zurück)
verschoben werden, daß sie anschließend in einem
dritten Schritt an den Lötanschlußflächen 19 angelötet
werden können. Diese Montageschritte sind in den 20 bis 22 im
einzelnen dargestellt.
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Selbstverständlich
ist es auch möglich, daß anstelle der Anschlußstifte 14 der
unteren Stiftreihe die Anschlußstifte 14 der oberen
Stiftreihe oder sowohl die Anschlußstifte 14 der
unteren als auch der oberen Stiftreihe axial verschiebbar im Kontaktträger 15 angeordnet
sind. Darüber hinaus ist insbesondere aus 22 ersichtlich,
daß die axiale Verschiebbarkeit der Anschlußstifte
nur solange gegeben ist, bis die Anschlußstifte 14 mit
der Leiterplatte 4 verlötet sind.
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Die 23 bis 28 zeigen
drei Ausführungsbeispiele der Anordnung einer Leiterplatte 4 und
einer Steckerleiste 13, die von der Montage her prinzipiell
dem Ausführungsbeispiel gemäß den 17 bis 22 entspricht.
Auch bei den Ausführungsbeispielen gemäß den 23 bis 28 sind einzelne
Anschlußstifte 14 axial verschieblich im Kontaktträger 15 angeordnet,
so daß die Steckerleiste 13 zunächst
mit den abgewinkelten zweiten Enden 18 der Anschlußstifte 14 der
oberen Stiftreihe durch die Löcher 22 in der Leiterplatte 4 eingesteckt
und anschließend der bzw. die Anschlußstifte 14 der
unteren Stiftreihe in Richtung der Leiterplatte 4 axial verschoben
werden.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel gemäß den 23 und 24 weist
die Steckerleiste 13 lediglich drei Anschlußstifte 14 auf,
wobei die obere Stiftreihe von zwei Anschlußstiften 14 und
die untere Stiftreihe nur von einem Anschlußstift 14 gebildet wird.
Auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 27 und 28 weist
die Steckerleiste 13 drei Anschlußstifte 14 auf,
wobei hier die obere Stiftreihe nur einen Anschlußstift 14 und
die untere Stiftreihe zwei Anschlußstifte 14 aufweist.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 25 und 26 sind schließlich
nur ein oberer Anschlußstift 14 und ein unterer
Anschlußstift 14 vorgesehen, so daß die
Steckerleiste 13 insgesamt nur zwei Anschlußstifte 14 aufweist.
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Unabhängig
davon, ob die Steckerleiste 13 zwei, drei oder vier Anschlußstifte 14 aufweist,
so sind die einzelnen Anschlußstifte 14 jeweils
im gleichen Rastermaß zueinander angeordnet, d. h. die einzelnen
Anschlußstifte 14 weisen jeweils einen Seitenabstand
von vorzugsweise 2,54 mm (= 1/10 Zoll) auf. Die ersten Enden 17 der
Anschlußstifte 14 können somit immer
mit einer Buchse 7 verbunden werden, bei der die zweiten
Enden 12 der Kontaktelemente 10 ebenfalls ein
entsprechend symmetrisches, quadratisches Anschlußbild
aufweisen. Dabei besteht die Möglichkeit, daß eine
Buchse 7 auch dann mit einer Steckerleiste 13 verbunden
werden kann, wenn die Buchse 7 weniger Kontaktelemente 10 als
die Steckerleiste 13 Anschlußstifte 14 aufweist,
wie dies in 8 dargestellt ist.
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Die 29 bis 33 zeigen
ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Anordnung einer
Leiterplatte 4 mit einer Steckerleiste 13, wobei
die Steckerleiste 13 vier Anschlußstifte 14 aufweist,
von denen zwei Anschlußstifte 14 im montierten
Zustand oberhalb und zwei Anschlußstifte 14 unterhalb
der Leiterplatte 4 angeordnet sind. Darüber hinaus
sind entsprechend den 8 bis 28 die
zweiten Enden 18 der Anschlußstifte 14 abgewinkelt.
Zusätzlich sind die beiden Anschlußstifte 14 der
oberen Stiftreihe noch seitlich derart abgebogen, daß die
zweiten Enden 18 der beiden oberen Anschlußstifte 14 einen größeren
Abstand voneinander aufweisen als deren ersten Enden 17.
Aus einem Vergleich beispielsweise der 18 mit
der 32 ist ersichtlich, daß dadurch, daß die
Anschlußstifte 14 der oberen Stiftreihe zusätzlich
seitlich abgewinkelt sind, sowohl die Löcher 22, 23 als
auch die Lötanschlußflächen 19 der Anschlußstifte 14 der
oberen Stiftreihe näher an der Stirnseite 16 der
Leiterplatte 4 angeordnet werden können.
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Die
in den 29 bis 33 dargestellte Leiterplatte 4 weist
im Unterschied zu den in den übrigen Figuren dargestellten
Leiterplatten 4 zwei unterschiedlich ausgebildete Löcher 22, 23 auf,
nämlich ein Rundloch 22 und ein Langloch 23,
wobei das Langloch 23 zur Stirnseite 16 der Leiterplatte 4 hin
offen ist. Dadurch kann die Montage der Steckerleiste 13 – entsprechend
der Darstellung in den 29 bis 32 – derart
erfolgen, daß zunächst ein Anschlußstift 14 der
oberen Stiftreihe durch das Rundloch 22 eingesteckt (29)
und anschließend die Steckerleiste 13 um die Längsachse
des Rundlochs 22 geschwenkt wird (30), wobei
dann der zweite Anschlußstift 14 der oberen Stiftreihe
in das offene Langloch 23 eintaucht (31, 32).
Beim Verschwenken der Steckerleiste 13 werden gleichzeitig auch
die unteren Anschlußstifte 14 in ihre Kontaktierungsposition
auf der Unterseite 21 der Leiterplatte 4 gebracht.
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Da
bei der in den 29 bis 32 dargestellten
Leiterplatte 7 auch auf der Oberseite 20 Lötanschlußflächen 19 für
die beiden oberen Anschlußstifte 14 ausgebildet
sind, können diese beiden Anschlußstifte 14 auch
auf der Oberseite 20 mit der Leiterplatte 4 verlötet
werden. Aus 33 ist jedoch ersichtlich, daß außerdem
die Möglichkeit besteht, daß – eventuell
zusätzlich – auch auf der Unterseite 21 der
Leiterplatte 4 entsprechende Lötanschlußflächen 19 für
die beiden Anschlußstifte 14 der oberen Stiftreihe
angeordnet sind, so daß die oberen Anschlußstifte 14 sowohl
oben als auch unten verlötet werden können.
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Die 34 bis 36 zeigen
schließlich eine im Vergleich zu den 29 bis 33 insofern abgewandelte
Ausführungsformen, als daß die Steckerleiste 13 lediglich
drei Anschlußstifte 14 aufweist, wobei die obere
Stiftreihe nur einen Anschlußstift 14 aufweist.
Entsprechend dem Ausführungsbeispiel gemäß den 29 bis 33 ist
auch hier der obere Anschlußstift 14 zusätzlich
seitlich abgebogen, so daß zur Montage der Steckerleiste 13 das
zweite Ende 18 des oberen Anschlußstifts 14 durch
das Rundloch 22 eingesteckt und anschließend die
Steckerleiste 13 in Richtung der Leiterplatte 4 um
die Längsachse des Rundlochs 22 verschwenkt wird. Auch
bei dieser Ausführungsform kann der obere Anschlußstift 14 entweder
auf der Oberseite 20 oder auf der Unterseite 21 der
Leiterplatte 4 verlötet werden.
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Aus
der in den Figuren dargestellten Steckerbuchsenanordnung, bestehend
aus einer Steckerleiste 13 und einer Buchse 7,
ist darüber hinaus noch ersichtlich, daß die einzelnen
Anschlußstifte 14 im Kontaktträger 15 parallel
zueinander verlaufen. Außerdem liegen die einzelnen Anschlußstifte 14 und
die jeweils korrespondierenden Kontaktelemente 10 im montierten
Zustand von Steckerleiste 13 und Buchse 7 durchgehend
auf einer Linie. Die elektrische und mechanische Verbindung zwischen
den Kontaktelementen 10 und den Anschluß stiften 14 erfolgt
bei den dargestellten Ausführungsbeispielen dadurch, daß die
zweiten Enden 12 der Kontaktelemente 10 als Lötkelche
ausgebildet sind, in denen die ersten Enden 17 der als
Vierkant-Stifte ausgebildeten Anschlußstifte 14 eingelötet
werden.
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Aus
den Figuren ist schließlich auch noch erkennbar, daß die
Buchse 7 einen Kragen 24 aufweist, der gemäß 1 an
der die Öffnung 7 umgebenden Innenwand des Gehäuseunterteils 3 anliegt.
Dadurch wird die Buchse 7 zusätzlich durch den
Kragen 24 beim Abziehen eines Steckers von der Buchse 7 in axialer
Richtung gehalten.
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Auch
wenn bei den Ausführungsbeispielen gemäß den 8 bis 36 die
zweiten Enden 18 sowohl der Anschlußstift 14 der
oberen Stiftreihe als auch die zweiten Enden 18 der Anschlußstift 14 der unteren
Stiftreihe abgewinkelt sind, so ist ersichtlich, daß die
zweiten Enden 18 der Anschlußstift 14 der unteren
Stiftreihe auch gerade ausgeführt sein können.
Dabei muß nur darauf geachtet werden, daß sich
die einzelnen Anschlußstifte 14 nicht berühren, was
zumindest bei den Ausführungsbeispielen gemäß den 31 bis 36 kein
Problem darstellt. Bei den anderen Ausführungsbeispielen
muß die Länge der zweiten Enden 18 der
Anschlußstift 14 der unteren Stiftreihe entsprechend
angepaßt werden.
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In 37 ist
ein zweites Ausführungsbeispiel eines elektronischen Geräts 1 dargestellt,
bei dem im Unterschied zur 1 die Leiterplatte 4 jedoch
noch nicht in das Gehäuseunterteil 3 eingebaut ist.
Im Unterschied zu dem in den 1 und 2 dargestellten
Ausführungsbeispiel sind bei dem in 37 elektronischen
Gerät 1 im Gehäuseunterteil 3 zwei Öffnungen 6 zur
Aufnahme von zwei Buchsen 7 angeordnet. Die beiden Buchsen 7 sind
dabei entsprechend 2 jeweils über eine
Steckerleiste 13 mit der Leiterplatte 4 elektrisch
und mechanisch verbunden. Selbstverständlich kann die Verbindung
der beiden Steckerleisten 13 mit der Leiterplatte 4 auch entsprechend
einer der anderen zuvor beschriebenen Ausführungsvarianten
erfolgen.
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Bei
dem in den 1 und 37 dargestellten
elektronischen Gerät 1 ist im Gehäuseoberteil 2 eine
Steckdose 8 ausgebildet, die einen in 37 dargestellten,
mit dem Gehäuseoberteil 2 verschraubbaren Kontaktträger 25 aufweist.
In dem Kontaktträger 25 sind zwei Steckerbuchsen 26 und ein
Schutzleiterbügel 27 ausgebildet, wobei sowohl die
Steckerbuchsen 26 als auch der Schutzleiterbügel 27 jeweils
mit einem in das Innere des Gehäuseoberteils 2 ragenden
Steckerstift 28, 29 verbunden sind. Die Steckerstifte 28, 29 sind
dabei als Bananenstecker ausgebildet und mit den Steckerbuchsen 26 bzw.
dem Schutzleiterbügel 27 der Steckdose 8 verschraubt.
Korrespondierend zur Lage der Steckerstifte 28, 29 sind
in der Leiterplatte 4 Löcher 30, 31 ausgebildet,
die mit auf der Leiterplatte 4 angeordneten Leiterbahnen
elektrisch verbunden sind.
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Beim
Aufsetzen des Gehäuseoberteils 2 – mit
dem daran befestigten Kontaktträger 25 – auf
das Gehäuseunterteil 3, in dem bereits die Leiterplatte 7 eingesetzt
ist, werden automatisch die Enden der Steckerstifte 28, 29 in
die Löcher 30, 31 in der Leiterplatte 4 eingesteckt,
so daß die Steckerbuchsen 26 und der Schutzleiterbügel 27 der
Steckdose 8 über die Steckerstifte 28, 29 und
die metallisierten Löchern 30, 31 elektrisch
mit der Leiterplatte 4 verbunden werden.
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Im
Unterschied zu dem elektronischen Gerät 1 gemäß 1 und 2 weist
das in 37 dargestellten elektronischen
Gerät 1 keinen mit dem Gehäuseunterteil 3 einstückig
verbundenen Stecker 9 auf. Über das am Gehäuseunterteil 3 angeordnete Kabel 32 kann
das elektronische Gerät 1 jedoch ebenfalls mit
einem Stecker verbunden sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19815016
C1 [0007]
- - DE 8207123 U1 [0008]