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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Grätschsitzfahrzeug und hauptsächlich einen Heckaufbau desselben.
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Als Beispiel eines Vierradfahrzeuges ist ein Fahrzeug vorgeschlagen worden, das einige oder alle Fahrvorgänge wie Beschleunigung und Bremsung auf Seiten einer ECU (elektronischen Steuereinheit) durchführen, d.h. eine Fahrunterstützung durchführen kann (
JP 2017 - 19 308 A ). Gemäß
JP 2017 - 19 308 A sind als Überwachungseinrichtungen, die zur Überwachung der Fahrumgebung eines Vierradfahrzeuges konfiguriert sind, eine Mehrzahl von Fahrunterstützungssensoren wie z.B. Radare, Kameras und dergleichen um eine Fahrzeugkarosserie herum angeordnet, und wird die Fahrunterstützung auf der Grundlage der Überwachungsergebnisse der Einrichtungen durchgeführt.
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Im Allgemeinen ist es für ein Grätschsitzfahrzeug, wie z.B. ein Motorrad, schwierig, einen Raum zur Anordnung von Fahrzeugbestandteilen zu gewährleisten, und dies gilt auch für den Karosserie-Heckaufbau (siehe
JP 2010 - 120 628 A ). Aus diesem Grund muss, um eine zur Fahrunterstützung geeignete Anordnung an einem Grätschsitzfahrzeug anzubringen, in Betracht gezogen werden, wie Überwachungseinrichtungen in dem Grätschsitzfahrzeug eingebaut werden können.
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JP 2017 - 39 487 A zeigt eine beispielhafte Struktur eines Motorrads, das eine Sensoreinheit wie eine Kamera aufweist. Eine Erfassungseinheit ist oberhalb eines Rücklichts bzw. in einem hinteren Kotflügel vorgesehen.
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JP 2001 - 105 973 A zeigt eine beispielhafte Struktur eines Motorrads mit an der Rückseite der Fahrzeugkarosserie vorgesehenen Kameras, um einen linken und eine rechten Rückspiegel zu ersetzen. Das Paar von Kameras ist in einem Paar von Koffern vorgesehen, wobei die Koffer jeweils links und rechts an der Rückseite der Fahrzeugkarosserie vorgesehen sind.
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JP 2001 - 151 016 A zeigt eine beispielhafte Struktur eines Motorrads mit einem Sensor an der Rückseite der Fahrzeugkarosserie. Die Funktion des Sensors ist in Form einer Kamera bereitgestellt.
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DE 10 2013 222 598 A1 zeigt eine beispielhafte Struktur eines Motorrads mit einer Warnvorrichtung zum Ausgeben eines Warnsignals an ein nachfolgendes Fremdfahrzeug. Die Warnvorrichtung kann am Heckbereich des Motorrades befestigt werden. Die Warnvorrichtung weist an einem Trägergehäuse mehrere, verteilt angeordnete Sensoren auf, welche beispielsweise als Ultraschallsensoren ausgeführt sind. Die Sensoren sind dazu ausgelegt einen nach hinten weisenden Winkelbereich abzutasten und darin befindliche Fahrzeuge zu erfassen.
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DE 10 2011 002 894 A1 zeigt einen beispielhaften Aufbau eines Motorrads mit einem Sensor, der entgegen einer Fahrtrichtung des Motorrads nach hinten weist und somit eine hinter dem Motorrad liegende Umgebung überwacht. Der Sensor ist in einem Heckbereich des Motorrads vorgesehen.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, den Einbau einer Überwachungseinrichtung in dem Karosserie-Heckaufbau eines Grätschsitzfahrzeuges durch eine relativ einfache Anordnung zu verwirklichen.
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Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung bezieht sich auf ein Grätschsitzfahrzeug mit einem hinteren Kotflügel, der auf einer Oberseite eines Hinterrades angeordnet ist, sowie einer Überwachungseinrichtung, die zur Überwachung einer Fahrumgebung im Umkreis eines Fahrzeuges ausgeführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Überwachungseinrichtung zwei Sensoren aufweist, der hintere Kotflügel ein Sensorabstützelement aufweist, das zum Abstützen eines der beiden Sensoren auf einer linken Seite einer Fahrzeugkarosserie und des anderen auf einer rechten Seite der Fahrzeugkarosserie ausgeführt ist. Das Grätschsitzfahrzeug umfasst weiterhin eine externe Kommunikationsantenne. Die externe Kommunikationsantenne befindet sich in einer Draufsicht zwischen den beiden Sensoren. Gemäß einer erster Alternative weist das Sensorabstützelement ein Paar von linken und rechten Seitenwandabschnitten sowie einen Bodenwandabschnitt auf, der zum Verbinden des Paares von linken und rechten Seitenwandabschnitten ausgeführt ist, und die beiden Sensoren sind entlang des Paares von linken und rechten Seitenwandabschnitten auf dem Bodenwandabschnitt angeordnet. Gemäß einer zweiten Alternative weist der hintere Kotflügel weiterhin ein Abdeckelement auf, das über das Sensorabstützelement an dem hinteren Abschnitt der Fahrzeugkarosserie befestigt ist, wobei das Abdeckelement das Sensorabstützelement derart bedeckt, dass die beiden Sensoren in einer Seitenansicht sowohl mit dem Sensorabstützelement als auch mit dem Abdeckelement überlappen.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es möglich, eine Überwachungseinrichtung in geeigneter Weise in dem Karosserie-Heckaufbau eines Grätschsitzfahrzeuges einzubauen.
- 1 zeigt eine rechte Seitenansicht zur Erläuterung eines Beispiels der Anordnung eines Grätschsitzfahrzeuges gemäß der Ausführungsform;
- 2 zeigt eine Ansicht von oben (Draufsicht) zur Erläuterung eines Beispiels der Anordnung des Grätschsitzfahrzeuges;
- 3A zeigt eine rechte Seitenansicht zur Erläuterung des Karosserie-Heckaufbaus des Grätschsitzfahrzeuges;
- 3B zeigt eine rechte Seitenansicht zur Erläuterung des Karosserie-Heckaufbaus des Grätschsitzfahrzeuges;
- 4A zeigt eine Ansicht von hinten zur Erläuterung des Karosserie-Heckaufbaus des Grätschsitzfahrzeuges;
- 4B zeigt eine Ansicht von hinten zur Erläuterung des Karosserie-Heckaufbaus des Grätschsitzfahrzeuges;
- 5A zeigt eine Ansicht von oben zur Erläuterung des Karosserie-Heckaufbaus des Grätschsitzfahrzeuges;
- 5B zeigt eine Ansicht von oben zur Erläuterung des Karosserie-Heckaufbaus des Grätschsitzfahrzeuges;
- 6 zeigt eine perspektivische Ansicht zur Erläuterung eines Teils des Aufbaus eines hinteren Kotflügels;
- 7A zeigt eine Ansicht zur Erläuterung eines weiteren Beispiels der Anordnung des Grätschsitzfahrzeuges; und
- 7B zeigt eine Ansicht zur Erläuterung eines weiteren Beispiels der Anordnung des Grätschsitzfahrzeuges.
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Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nun mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben. Es ist zu beachten, dass die Zeichnungen schematische Ansichten darstellen, welche Aufbauten oder Anordnungen gemäß den Ausführungsformen zeigen, und die Abmessungen von in den Zeichnungen gezeigten Teilen nicht unbedingt die Wirklichkeit widerspiegeln. In den Zeichnungen bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente oder gleiche Bestandteile, und im Folgenden wird eine Beschreibung sich wiederholender Inhalte weggelassen.
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1 zeigt eine rechte Seitenansicht eines Grätschsitzfahrzeuges 1 gemäß der Ausführungsform. 2 zeigt eine Ansicht von oben (Draufsicht) des Grätschsitzfahrzeuges 1. Zum einfachen Verständnis des Aufbaus ist in 1 eine X-Achse, eine Y-Achse und eine Z-Achse dargestellt, welche zueinander orthogonal sind (dies gilt ebenfalls für weitere, nachstehend zu beschreibende Zeichnungen). Die X-Richtung entspricht der Längsrichtung (vorne-hinten) der Fahrzeugkarosserie, die Y-Richtung entspricht der Fahrzeugbreitenrichtung oder der Querrichtung (linksrechts) der Fahrzeugkarosserie, und die Z-Richtung entspricht der Senkrechtrichtung der Fahrzeugkarosserie. In dieser Beschreibung stellen Ausdrücke „vorne/hinten“, „links/rechts (seitlich)“, „oben/unten“ und dergleichen relative Lagebeziehungen in Bezug auf die Fahrzeugkarosserie dar. Beispielsweise entsprechen Ausdrücke „vorne“, „Vorderseite“ und dergleichen der +X-Richtung und entsprechen Ausdrücke „hinten“, „Rückseite“ und dergleichen der -X-Richtung. Weiterhin ist eine Richtung parallel sowohl zur X-Richtung als auch zur Y-Richtung als horizontale Richtung definiert.
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Das Grätschsitzfahrzeug 1 ist eine Art von Fahrzeug, das ein Fahrer im Grätschsitz auf einer Fahrzeugkarosserie 10 sitzend fährt, und stellt in dieser Ausführungsform ein Motorrad mit einem Sitz SH, auf dem der Fahrer sitzen kann, einem Vorderrad FW sowie einem Hinterrad RW dar. Das Grätschsitzfahrzeug 1 weist weiterhin eine Antriebseinheit 11, einen Karosserierahmen 12, einen Betätigungsmechanismus 13, eine Frontgabel 14 und einen Schwingarm 15 auf. Die Antriebseinheit 11 erzeugt Last (Rotation) zum Antrieb des Hinterrades RW, das in dieser Ausführungsform ein Antriebsrad darstellt. Beispielhaft für die Antriebseinheit 11 wird ein Verbrennungsmotor (Motor) verwendet. Als weiteres Beispiel kann ein Elektromotor wie z.B. ein Dreiphasen-Induktionsmotor verwendet werden. Das Grätschsitzfahrzeug 1 kann weiterhin ein Getriebe umfassen, das dazu konfiguriert ist, die Last der Antriebseinheit 11 zu schalten, wobei allerdings eine detaillierte Beschreibung desselben hier weggelassen wird.
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Der Karosserierahmen 12 weist ein Steuerkopfrohr 121, einen Hauptrahmen 122, einen Schwenkrahmen 123, einen Sitzrahmen 124, einen hinteren Rahmen 125, einen Abwärtsrahmen 126 sowie einen unteren Rahmen 127 auf. Das Steuerkopfrohr 121 lagert schwenkbar einen Lenker, an dem der Betätigungsmechanismus 13 mit einem Bremshebel, einem Blinkerschalter und dergleichen vorgesehen ist. Ein Paar linker und rechter Frontgabeln 14 ist zur drehbaren Lagerung des Vorderrades FW vorgesehen. Der Fahrer kann den Lenker verschwenken, wodurch er die Richtung des Vorderrades FW, das ein Lenkrad ist, über die Frontgabeln 14 ändert und einen Lenkvorgang ausführt.
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Der Hauptrahmen 122 erstreckt sich von dem Steuerkopfrohr 121 zur Rückseite der Fahrzeugkarosserie. Der Schwenkrahmen 123 erstreckt sich von dem hinteren Abschnitt des Hauptrahmens 122 zur Unterseite der Fahrzeugkarosserie. Der Schwingarm 15 lagert drehbar das Hinterrad RW und wird durch den Schwenkrahmen 123 schwingend gelagert.
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Der Sitzrahmen 124 erstreckt sich von dem hinteren Abschnitt des Hauptrahmens 122 zur Rückseite der Fahrzeugkarosserie, um eine auf den Sitz SH aufgebrachte Last abzustützen. Der hintere Rahmen 125 erstreckt sich von dem Schwenkrahmen 123 zur Rückseite der Fahrzeugkarosserie, um zusammen mit dem Sitzrahmen 124 eine auf den Sitz SH aufgebrachte Last abzustützen. Es ist zu beachten, dass ein vorgegebenes Verstärkungselement (Fachwerkrahmen) quer durch den Sitzrahmen 124 und den hinteren Rahmen 125 angeordnet werden kann, um deren Festigkeit zu erhöhen.
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In dieser Ausführungsform erstreckt sich der Abwärtsrahmen 126 von dem Steuerkopfrohr 121 zur unteren hinteren Seite. Als weitere Ausführungsform kann sich der Abwärtsrahmen 126 von dem oberen Endabschnitt des Hauptrahmens 122 zur unteren hinteren Seite erstrecken. Es ist zu beachten, dass ein vorgegebenes Verstärkungselement quer durch den Hauptrahmen 122 und den Abwärtsrahmen 126 angeordnet werden kann, um deren Festigkeit zu erhöhen. Der untere Rahmen 127 erstreckt sich von dem unteren Abschnitt des Abwärtsrahmens 126 zur Rückseite (bis zu dem Schwenkrahmen 123).
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Obwohl dies in 1, welche eine Seitenansicht darstellt, nicht veranschaulicht ist, enthalten der Hauptrahmen 122, der Schwenkrahmen 123, der Sitzrahmen 124, der hintere Rahmen 125, der Abwärtsrahmen 126 sowie der untere Rahmen 127 jeweils ein Paar linker und rechter Rahmen. Bei dieser Anordnung können einzelne Fahrzeugbestandteile in der Fahrzeugkarosserie 10 an entsprechenden Teilen des vorstehend beschriebenen Karosserierahmens 12 befestigt und in der Fahrzeugkarosserie 10 gehalten werden. Die Antriebseinheit 11 kann beispielsweise zwischen dem Paar linker und rechter Hauptrahmen 122 in einer Draufsicht (aus der Sichtweise in der Z-Richtung) sowie zwischen dem Hauptrahmen 122, dem Schwenkrahmen 123, dem Abwärtsrahmen 126 und dem unteren Rahmen 127 in einer Seitenansicht (aus der Sichtweise in der Y-Richtung) gehalten werden.
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Wie in 2 dargestellt, ist in dem hinteren Abschnitt der Fahrzeugkarosserie 10 ein Haltegriff 196 vorgesehen. Ein Passagier, der zusammen mit dem Fahrer hinter diesem auf dem Sitz SH hinter dem Fahrer sitzt, kann sich an dem Haltegriff 196 festhalten.
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Ein Karosserie-Heckaufbau ST in dem vorbeschriebenen Grätschsitzfahrzeug 1 wird nachfolgend mit Bezug auf die 3A bis 5B beschrieben. Hierbei gibt der Karosserie-Heckaufbau ST den Aufbau des hinteren Karosserieabschnittes an, beispielsweise den Aufbau eines Abschnittes, der das Hinterrad RW und einen Abschnitt auf der Rückseite dieses Abschnittes sowie außerdem dessen Umfangsabschnitt in dem Grätschsitzfahrzeug 1 in einer Draufsicht überlagert.
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3A zeigt eine rechte Seitenansicht des Karosserie-Heckaufbaus ST, und 3B zeigt eine rechte Seitenansicht zur Erläuterung eines Teils des Aufbaus ST. 4A zeigt eine Ansicht von hinten des Aufbaus ST, und 4B zeigt eine Ansicht von hinten zur Erläuterung eines Teils des Aufbaus ST (es ist zu beachten, dass zum einfacheren Verständnis der Zeichnungen der Umriss der Fahrzeugkarosserie 10 durch eine abwechselnd lang und kurz gestrichelte Linie angedeutet ist). 5A zeigt eine Ansicht von oben auf den Aufbau ST, und 5B zeigt eine Ansicht von oben zur Erläuterung eines Teils des Aufbaus ST.
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In dem hinteren Abschnitt der Fahrzeugkarosserie weist das Grätschsitzfahrzeug 1 weiterhin einen hinteren Kotflügel 16, eine Heckleuchte 191 sowie Blinker (Richtungsanzeiger) 192 auf. Der hintere Kotflügel 16 ist auf der Oberseite des Hinterrades RW (siehe 1) sowie auf der Unterseite der Heckleuchte 191 und der Blinker 192 angeordnet. In dieser Ausführungsform besteht der hintere Kotflügel 16 aus einem Harz und weist ein Abdeckelement 161 sowie ein Sensorabstützelement 162 auf.
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Das Abdeckelement 161 ist auf der Oberseite des Hinterrades RW zur Abdeckung des Hinterrades RW vorgesehen. Das Abdeckelement 161 fungiert als Kotflügel-Hauptkörper und schirmt Schmutz, Wasser und dergleichen ab, das hochspritzt, wenn sich das Hinterrad RW dreht. Außerdem ist ein Nummernschild 193 an dem unteren hinteren Abschnitt des Abdeckelements 161 angebracht.
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Das Sensorabstützelement 162 ist zum Abstützen (oder Halten) eines nachstehend zu beschreibenden Sensors ausgeführt und fungiert außerdem als Kotflügel-Unterteil, das zur Befestigung des Abdeckelements 161 an dem hinteren Endabschnitt der Fahrzeugkarosserie 10 ausgeführt ist. Das heißt, dass sich das Sensorabstützelement 162 von dem hinteren Abschnitt der Fahrzeugkarosserie nach hinten erstreckt, um den Sensor abzustützen, und außerdem das Abdeckelement 161 an dem hinteren Endabschnitt befestigt.
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Es ist zu beachten, dass die 3B, 4B und 5B hauptsächlich dargestellt werden, um eine Veranschaulichung des Abdeckelements 161 in den 3A, 4A und 5A wegzulassen.
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Als Überwachungseinrichtung 17, die zur Überwachung der Fahrumgebung im Umkreis des Fahrzeuges ausgeführt ist, weist das Grätschsitzfahrzeug 1 ferner mehrere Fahrunterstützungssensoren (ADAS-Sensoren (Advanced Driver Assistance System / Fahrerassistenzsystem)) auf. Beispiele des Fahrunterstützungssensors sind ein Radar (Millimeterwellenradar) und eine Kamera (ein Bilderfassungsgerät unter Verwendung eines CCD Bildsensors, ein CMOS Bildsensors oder dergleichen). Als weiteres Beispiel des Fahrunterstützungssensors kann ein LiDAR (Light Detection And Ranging / Lichterfassung und Entfernungsmessung), ein Laserradar) ein Sonar (Ultraschallsensor) oder dergleichen verwendet werden.
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Beispiele der durch die Überwachungseinrichtung 17 erhaltenen Fahrumgebung sind das Vorliegen/Nichtvorliegen eines vorbestimmten Objekts wie z.B. eines Fußgängers, eines anderen Fahrzeuges oder eines Hindernisses im Umkreis des Grätschsitzfahrzeuges 1 sowie die Verlaufsrichtung einer zu befahrenden Straße. Auch wenn hier eine detaillierte Beschreibung weggelassen wird, weist das Grätschsitzfahrzeug 1 ferner eine ECU (Electronic Control Unit / elektronische Steuereinheit) mit einer Zentraleinheit (CPU) und einem Speicher auf und führt Fahrunterstützung auf der Basis der durch die Überwachungseinrichtung 17 erhaltenen Fahrumgebung durch. Fahrunterstützung bedeutet, dass die ECU einige oder alle Fahrvorgänge wie z.B. Beschleunigung und Bremsung anstelle des Fahrers ausführt, und Beispiele hierfür sind eine die Fahrzeuggeschwindigkeit beibehaltende Fahrsteuerung (adaptive Geschwindigkeitsregelung / adaptive cruise control (ACC)) sowie eine die Spur haltende Fahrsteuerung (Spurhalte-Assistent / lane keep assist (LKAS)).
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Die mehreren Fahrunterstützungssensoren, die als Überwachungseinrichtung 17 dienen, sind in Positionen in der Fahrzeugkarosserie 10 sowie auch im hinteren Abschnitt der Fahrzeugkarosserie angeordnet. Wie in 3B, 4B und 5B in dieser Ausführungsform dargestellt, weist das Überwachungsgerät 17 ein Paar linker und rechter Radare 171 auf, und das Paar von Radaren 171 wird von dem Sensorabstützelement 162 abgestützt. Es ist zu beachten, dass zur Unterscheidung der beiden Radare 171 das eine auf der linken Seite der Fahrzeugkarosserie als „Radar 171L“ bezeichnet wird und das andere auf der rechten Seite der Fahrzeugkarosserie als „Radar 171R“ bezeichnet wird. Wenn sie nicht besonders unterschieden werden, werden sie einfach die Radare 171 genannt.
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Wie in den 3B, 4B und 5B dargestellt, weist das Grätschsitzfahrzeug 1 weiterhin eine externe Kommunikationsantenne 18 auf. Die externe Kommunikationsantenne 18 wird von dem Grätschsitzfahrzeug 1 dazu verwendet, eine externe Kommunikation wie z.B. eine Kommunikation zwischen Fahrzeugen oder eine Kommunikation zwischen dem Fahrzeug und der Infrastruktur durchzuführen, und wird beispielsweise zum Einsatz eines C-ITS (Cooperative Intelligent Transport System / kooperativen intelligenten Transportsystems) verwendet. Die vorstehend beschriebene ECU oder eine weitere ECU kann zum Beispiel eine externe Kommunikation unter Einsatz der externen Kommunikationsantenne 18 durchführen und dem Fahrer aufgrund des Ergebnisses Informationen über Verkehrsstauung liefern oder eine empfohlene Reiseroute vorschlagen.
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Beispielhaft für die externe Kommunikationsantenne 18 kann eine Antenne mit verschiedenen Formen wie z.B. einem Stangentyp oder einem Lamellentyp verwendet werden. Zur Verhinderung oder Verringerung elektromagnetischer Störungen wird die externe Kommunikationsantenne 18 vorzugsweise von den vorstehend beschriebenen Radaren 171 oder einem anderen Fahrunterstützungssensor beabstandet angeordnet. In dieser Ausführungsform ist die externe Kommunikationsantenne 18 an dem Sensorabstützelement 162 angeordnet und befindet sich auf der Oberseite der Radare 171.
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Wie in 3B dargestellt, ist der hintere Kotflügel 16 an dem hinteren Abschnitt oder hinteren Endabschnitt des Karosserierahmens 12 über eine hintere Kotflügelstrebe 194 befestigt. In dieser Ausführungsform ist die hintere Kotflügelstrebe 194 an einem Endabschnitt an dem hinteren Endabschnitt des hinteren Rahmens 125 befestigt, und ist das Sensorabstützelement 162 an dem anderen Endabschnitt befestigt. Als weitere Ausführungsform kann der eine Endabschnitt der hinteren Kotflügelstrebe 194 alternativ/zusätzlich an dem hinteren Endabschnitt des Sitzrahmens 124 befestigt werden. Die Befestigung der hinteren Kotflügelstrebe 194 und des Karosserierahmens 12 kann entweder durch Schweißen oder durch Verankern realisiert werden. In dieser Ausführungsform ist die Befestigung der hinteren Kotflügelstrebe 194 und des Sensorabstützelements 162 durch ein Verankerungselement 195 (beispielsweise eine Schraube) realisiert.
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Gemäß dem vorstehend beschriebenen Befestigungsaspekt des hinteren Kotflügels 16 sind die Radare 171 auf der Rückseite der hinteren Kotflügelstrebe 194 angeordnet. Aus diesem Grund sind die Radare 171 weitgehend auf der Rückseite der Karosserie 10 angeordnet und werden deren Richtungsbereiche (Erfassungsbereiche) DR nicht durch Fahrzeugbestandteile wie z.B. die Heckleuchte 191 und die Blinker 192 behindert. Somit können die Richtungsbereiche DR der Radare 171 in geeigneter Weise gewährleistet werden.
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Darüber hinaus kann möglicherweise, falls in dem Richtungsbereich DR des Radars 171 ein Metallteil vorliegt, eine Erfassung durch das Radar 171 nicht entsprechend durchgeführt werden. Wie vorstehend beschrieben, ist das Nummernschild 193 an dem unteren hinteren Abschnitt des Abdeckelements 161 angebracht. In vielen Fällen besteht das Nummernschild 193 aus Metall. Aus diesem Grund sind, wie in 4B gezeigt, die Radare 171 vorzugsweise auf der Oberseite des Nummernschildes 193 befestigt. Außerdem werden die Radare 171 vorzugsweise in einer Stellung befestigt, in der die Richtungsbereiche DR in die horizontale Richtung weisen. Nach diesen Befestigungsgesichtspunkten kann verhindert werden, dass sich das Nummernschild 193 in den Richtungsbereichen DR der Radare 171 befindet, und wird die Erfassung durch die Radare 171 nicht behindert.
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Es ist zu beachten, dass eine von dem Radar 171 ausgesandte Millimeterwelle im Allgemeinen durch ein Harzelement hindurchtreten kann. Die Millimeterwelle kann durch ein relativ dünnes Harzelement hindurchtreten, ohne dass im Wesentlichen ein Verlust an Intensität verursacht wird.
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Wie in 5B dargestellt, wird das Paar linker und rechter Radare 171L und 171R vorzugsweise derart eingebaut, dass sich zumindest Teile der Richtungsbereiche DR auf der Rückseite der Fahrzeugkarosserie überlagern. In dieser Ausführungsform sind in einer Draufsicht die Radare 171L und 171R in einer Neigungsstellung derart befestigt, dass die Richtungsbereiche DR zur Außenseite in der Fahrzeugbreitenrichtung und leicht zur Rückseite weisen. Entsprechend überlagern sich die Richtungsbereiche DR der Radare 171L und 171R auf der Rückseite der Fahrzeugkarosserie, und es ist möglich, die Fahrumgebung hinter der Fahrzeugkarosserie in geeigneter Weise zu überwachen, ohne dass sich in dem Überwachungsbereich auf der Rückseite der Fahrzeugkarosserie ein toter Winkel bildet.
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Wie aus den 3A und 3B ersichtlich, bedeckt das Abdeckelement 161 vorzugsweise das Sensorabstützelement 162 derart, dass die beiden Radare 171 in einer Seitenansicht sowohl mit dem Sensorabstützelement 162 als auch mit dem Abdeckelement 161 überlappen. Dadurch können die Radare 171 vor einer äußeren Einwirkung geschützt werden. Es ist zu beachten, dass dies auch für jeden anderen Fahrunterstützungssensor gilt.
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6 zeigt eine perspektivische Ansicht des Sensorabstützelements 162 zusammen mit den Radaren 171 und der externen Kommunikationsantenne 18. Das Sensorabstützelement 162 ist kastenförmig oder rahmenförmig ausgebildet, um die Fahrunterstützungssensoren (die Radare 171 in dieser Ausführungsform) abzustützen, und weist in dieser Ausführungsform ein Paar linker und rechter Seitenwandabschnitte 1621L und 1621R, einen Bodenwandabschnitt 1622, einen hinteren Wandabschnitt 1623 sowie einen oberen Wandabschnitt 1624 auf.
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Die Seitenwandabschnitte 1621L und 1621R liegen einander derart gegenüber, dass sich der Abstand zwischen diesen zum hinteren Abschnitt der Fahrzeugkarosserie hin verkürzt. Der Bodenwandabschnitt 1622 befindet sich in einer Draufsicht zur Verbindung der Seitenwandabschnitte 1621L und 1621R zwischen den Seitenwandabschnitten 1621L und 1621R, und bildet den unteren Abschnitt des Sensorabstützelements 162. Der hintere Wandabschnitt 1623 befindet sich in einer Vorder- oder Rückansicht (aus der Sichtweise in der X-Richtung) zwischen den Seitenwandabschnitten 1621L und 1621R, um die Seitenwandabschnitte 1621L und 1621R zu verbinden, und bildet den hinteren Abschnitt des Sensorabstützelements 162. Der obere Wandabschnitt 1624 befindet sich in einer Draufsicht zwischen den Seitenwandabschnitten 1621L und 1621R, um die Seitenwandabschnitte 1621L und 1621R zu verbinden, und bildet den oberen Abschnitt des Sensorabstützelements 162.
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Die beiden Radare 171 sind entlang der beiden Seitenwandabschnitte 1621L und 1621R an dem Bodenwandabschnitt 1622 angeordnet. Da die Seitenwandabschnitte 1621L und 1621R einander derart gegenüberliegen, dass sich der Abstand zwischen diesen in Richtung des hinteren Abschnitts der Fahrzeugkarosserie verkürzt, sind die beiden Radare 171 in einer Draufsicht in einer Neigungsstellung eingebaut, und ihre Richtungsbereiche DR überlagern sich auf der Rückseite der Fahrzeugkarosserie, wie vorstehend mit Bezug auf 5B beschrieben.
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Die externe Kommunikationsantenne 18 ist auf dem oberen Wandabschnitt 1624 eingebaut. In dieser Ausführungsform ist die externe Kommunikationsantenne 18 in der Mitte der oberen Fläche des oberen Wandabschnitts 1624 eingebaut und befindet sich in einer Draufsicht zwischen den beiden Radaren 171 und in einer Seitenansicht auf der Oberseite der beiden Radare 171. Nach diesem Einbauaspekt ist es möglich, die elektromagnetische Störung zwischen der externen Kommunikationsantenne 18 und den Radaren 171 zu unterbinden oder zu verringern.
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Als weiterer Aspekt können, wie in den 7A und 7B dargestellt, an dem Grätschsitzfahrzeug 1 Gepäckträger 197 befestigt sein. Hierbei weist der Gepäckträger 197 eine Aufbewahrungseinheit, die Gepäck oder dergleichen aufbewahrt, sowie außerdem einen Anbringungsabschnitt auf, der die Aufbewahrungseinheit an der Fahrzeugkarosserie anbringt. 7A zeigt eine rechte Seitenansicht des Grätschsitzfahrzeuges 1, das weiterhin den Gepäckträger 197 aufweist, und 7B zeigt eine Ansicht von oben auf das Grätschsitzfahrzeug 1. Die Gepäckträger 197 sind zur Befestigung eines Paares von Aufbewahrungseinheiten an beiden Seiten der Fahrzeugkarosserie vorgesehen. Die Gepäckträger 197 bestehen vorzugsweise aus Harz, und dies ermöglicht, einen Einfluss auf die Erfassungsleistung und die Erfassungsgenauigkeit der Radare 171 zu unterbinden sowie einen Einfluss auf die Kommunikationsleistung der externen Kommunikationsantenne 18 zu unterbinden.
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Aus demselben Grund wie die Gepäckträger 197 besteht auch der Haltegriff 196 (siehe 2) vorzugsweise aus Harz. Allerdings kann die gebogene Form des Haltegriffes 196 oder eine Form, bei der sich der Durchmesser oder die Dicke ändert, die Erfassungsleistung und die Erfassungsgenauigkeit der Radare 171 beeinträchtigen. Daher werden die Radare 171 vorzugsweise in Positionen befestigt, die in senkrechter Richtung der Fahrzeugkarosserie von dem Haltegriff 196 versetzt sind, um aus der Sichtweise in der horizontalen Richtung den Haltegriff 196 nicht zu überlagern. In dieser Ausführungsform sind die Radare 171 in Positionen an der Unterseite des Haltegriffs 196 befestigt. Der Haltegriff 196 befindet sich somit außerhalb der Richtungsbereiche DR der Radare 171, und die Erfassungsleistung und die Erfassungsgenauigkeit der Radare 171 sind erhöht.
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Wie vorstehend beschrieben, weist gemäß dieser Ausführungsform das Grätschsitzfahrzeug 1 die Radare 171 als Teil der Überwachungseinrichtung 17 auf, und der hintere Kotflügel 16 weist das Sensorabstützelement 162 auf, das zum Abstützen eines (Radar 171L) der beiden Radare 171 auf der linken Seite der Fahrzeugkarosserie und des anderen (Radar 171R) auf der rechten Seite der Fahrzeugkarosserie ausgeführt ist. Die beiden Radare 171 sind somit auf beiden Seiten des Sensorabstützelements 162 eingebaut, und es ist möglich, die Fahrumgebung hinter der Karosserie entsprechend zu überwachen, während der Einfluss anderer Fahrzeugbestandteile auf die Richtungsbereiche DR verringert wird. Gemäß diesem Einbauaspekt sind die Radare 171 nicht so angeordnet, dass sie sich unnötig aus der Fahrzeugkarosserie 10 erstrecken, und man kann feststellen, dass dies zur Verbesserung der Gestaltungsmöglichkeit von Vorteil ist. Es ist zu beachten, dass die Radare 171 in dieser Ausführungsform als Teil der Überwachungseinrichtung 17 gezeigt worden sind, und dies gilt ebenfalls für einen weiteren Fahrunterstützungssensor wie z.B. eine Kamera, ein LiDAR oder ein Sonar.
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Vorstehend sind mehrere bevorzugte Ausführungsformen gezeigt worden. Allerdings ist die vorliegende Erfindung nicht auf diese Beispiele beschränkt und es kann im Bereich der vorliegenden Erfindung eine teilweise Änderung oder eine Kombination vorgenommen werden. Darüber hinaus werden einzelne, in dieser Beschreibung angegebene Begriffe lediglich zum Zwecke der Erläuterung der vorliegenden Erfindung verwendet, und die vorliegende Erfindung ist selbstverständlich nicht auf die strikten Bedeutungen der Begriffe beschränkt und kann auch deren Äquivalente beinhalten.
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Das Grätschsitzfahrzeug gibt beispielsweise einen Typ an, den ein Fahrer im Grätschsitz auf dem Grätschsitzfahrzeug sitzend fährt, und die erfinderische Idee umfasst nicht nur ein Motorrad (einschließlich ein Fahrzeug vom Rollertyp), sondern auch ein Dreiradfahrzeug (ein Fahrzeug mit einem Vorderrad und zwei Hinterrädern oder ein Fahrzeug mit zwei Vorderrädern und einem Hinterrad), ein Geländefahrzeug (ATV) wie z.B. ein Quad und dergleichen.
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Die Merkmale der vorstehend beschriebenen Ausführungsform werden nachfolgend zusammengefasst.
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Der erste Aspekt betrifft ein Grätschsitzfahrzeug (zum Beispiel 1), und das Grätschsitzfahrzeug ist ein Grätschsitzfahrzeug mit einem hinteren Kotflügel (z.B. 16), der auf einer Oberseite eines Hinterrades (z.B. RW) angeordnet ist, sowie einer Überwachungseinrichtung (z.B. 17), die zur Überwachung einer Fahrumgebung im Umkreis eines Fahrzeuges ausgeführt ist, wobei die Überwachungseinrichtung zwei Sensoren (z.B. 171) aufweist und der hintere Kotflügel ein Sensorabstützelement (z.B. 162) aufweist, das zur Abstützung eines der beiden Sensoren auf einer linken Seite einer Fahrzeugkarosserie und des anderen auf einer rechten Seite der Fahrzeugkarosserie ausgeführt ist.
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Gemäß dem ersten Aspekt sind in dem Karosserie-Heckaufbau die beiden Sensoren auf der linken Seite der Fahrzeugkarosserie und auf der rechten Seite der Fahrzeugkarosserie angeordnet, wodurch sie die Fahrumgebung hinter der Fahrzeugkarosserie entsprechend überwachen, während der Einfluss anderer Fahrzeugbestandteile in den Richtungsbereichen verringert wird. Es ist zu beachten, dass Beispiele der Sensoren Fahrunterstützungssensoren wie z.B. ein Radar (Millimeterwellenradar), eine Kamera (CCD/CMOS Bildsensor), ein LiDAR (Laserradar) sowie ein Sonar (Ultraschallsensor) darstellen. In der Ausführungsform ist beispielhaft ein Radar beschrieben worden, das leicht von einem Fahrzeugbestandteil beeinträchtigt wird, und dies gilt ebenso für einen weiteren Fahrunterstützungssensor.
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Unter dem zweiten Aspekt umfassen die beiden Sensoren Radare (z.B. 171), und der hintere Kotflügel besteht im Wesentlichen aus einem Harz.
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Eine von dem Radar als einem Beispiel des Fahrunterstützungssensors ausgesandte Millimeterwelle kann durch ein Harzelement hindurchtreten. Damit wird gemäß dem zweiten Aspekt eine Erfassung durch die Radare nicht behindert.
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Unter dem dritten Aspekt umfassen die beiden Sensoren Radare (z.B. 171), und das Grätschsitzfahrzeug umfasst weiterhin einen Haltegriff (z.B. 196), der im Wesentlichen aus einem Harz besteht und an einem hinteren Abschnitt der Fahrzeugkarosserie befestigt ist.
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Gemäß dem dritten Aspekt wird auch in der Anordnung mit dem Haltegriff eine Erfassung durch die Radare nicht behindert.
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Unter dem vierten Aspekt sind die Radare in Positionen an einer Unterseite des Haltegriffs befestigt.
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Gemäß dem vierten Aspekt wird der Einfluss des Haltegriffs auf die Erfassungsleistung und die Erfassungsgenauigkeit der Radare unterbunden.
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Unter dem fünften Aspekt umfassen die beiden Sensoren Radare (z.B. 171), und das Grätschsitzfahrzeug umfasst ferner einen Gepäckträger (z.B. 197), der im Wesentlichen aus einem Harz besteht und an dem hinteren Abschnitt der Fahrzeugkarosserie befestigt ist.
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Gemäß dem fünften Aspekt wird sogar bei der Anordnung mit dem Gepäckträger eine Erfassung durch die Radare nicht behindert.
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Unter dem sechsten Aspekt umfasst das Grätschsitzfahrzeug ferner eine hintere Kotflügelstrebe (z.B. 194), die an einem hinteren Abschnitt eines Karosserierahmens (z.B. 12) befestigt ist und zur Abstützung des hinteren Kotflügels ausgeführt ist, wobei die beiden Sensoren auf der Rückseite der hinteren Kotflügelstrebe angeordnet sind.
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Gemäß dem sechsten Aspekt können die Sensoren in geeigneter Weise weitgehend auf der Rückseite der Fahrzeugkarosserie angeordnet werden.
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Unter dem siebten Aspekt sind die beiden Sensoren in einer Stellung befestigt, in der sich Teile von Richtungsbereichen auf der Rückseite der Fahrzeugkarosserie überlagern.
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Gemäß dem siebten Aspekt ist es möglich, die Fahrumgebung hinter der Fahrzeugkarosserie entsprechend zu überwachen, ohne dass im Überwachungsbereich durch die Sensoren hinter der Fahrzeugkarosserie ein toter Winkel gebildet wird.
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Unter dem achten Aspekt umfassen die beiden Sensoren Radare und sind derart befestigt, dass sich ein an einer Unterseite der beiden Sensoren angeordnetes Nummernschild (z.B. 193) nicht in den Richtungsbereichen befindet.
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Gemäß dem achten Aspekt können die Radare, da das Nummernschild normalerweise aus Metall besteht, die Fahrumgebung hinter der Fahrzeugkarosserie entsprechend überwachen, ohne dass sie durch das Vorliegen des Nummernschildes beeinträchtigt werden.
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Unter dem ersten Aspekt umfasst das Grätschsitzfahrzeug weiterhin eine externe Kommunikationsantenne (z.B. 18), wobei sich die externe Kommunikationsantenne in einer Draufsicht zwischen den beiden Sensoren befindet.
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Gemäß dem ersten Aspekt ist es damit möglich, die externe Kommunikationsantenne in geeigneter Weise anzuordnen, während eine elektromagnetische Störung der Sensoren unterbunden wird.
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Unter einer ersten Alternative des ersten Aspekts weist das Sensorabstützelement ein Paar linker und rechter Seitenwandabschnitte (z.B. 1621L und 1621R) sowie einen Bodenwandabschnitt (z.B. 1622), der zum Verbinden des Paares von linken und rechten Seitenwandabschnitten ausgeführt ist, und die beiden Sensoren sind entlang des Paares von linken und rechten Seitenwandabschnitten an dem Bodenwandabschnitt angeordnet.
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Gemäß der ersten Alternative des ersten Aspekts ist es möglich, die beiden Sensoren in geeigneter Weise zu befestigen.
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Unter dem neunten Aspekt weist das Sensorabstützelement ferner einen oberen Wandabschnitt (z.B. 1624) auf, der sich in Draufsicht zwischen dem Paar von linken und rechten Seitenwandabschnitten befindet, und die externe Kommunikationsantenne ist an dem oberen Wandabschnitt befestigt.
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Gemäß dem neunten Aspekt ist es möglich, auch die externe Kommunikationsantenne in geeigneter Weise zu befestigen.
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Unter einer zweiten Alternative des ersten Aspekts weist der hintere Kotflügel ferner ein Abdeckelement (z.B. 161) auf, das über das Sensorabstützelement an dem hinteren Abschnitt der Fahrzeugkarosserie befestigt ist, und das Abdeckelement bedeckt das Sensorabstützelement derart, dass die beiden Sensoren in einer Seitenansicht sowohl mit dem Sensorabstützelement als auch mit dem Abdeckelement überlappen.
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Gemäß der zweiten Alternative des ersten Aspekts ist es möglich, den Fahrunterstützungssensor vor einer äußeren Einwirkung zu schützen.