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Die Erfindung bezieht sich auf eine Warnvorrichtung für eine Fahrzeug.
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Stand der Technik
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Bekannt sind Sensoren an Fahrzeugen zur Erfassung von Objekten und Fremdfahrzeugen, wobei beispielsweise Ultraschallsensoren, Radarsensoren oder Videosensoren eingesetzt werden können. Sobald sensorisch eine Annäherung an ein Objekt oder Fremdfahrzeug festgestellt wird, wird im Fahrzeug eine entsprechende Warnmeldung ausgegeben. Derartige Warnvorrichtungen sind aus Kraftfahrzeugen bekannt.
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Bei Zweirädern besteht das Problem, dass insbesondere bei dichtem Verkehr und dynamischem Verhalten des Zweiradfahrers, beispielsweise plötzlichen Richtungsänderungen, gefährdende Situationen entstehen können, wenn das Zweirad in die Fahrspur eines dahinter folgenden Fahrzeuges gelangt oder ein folgendes Fahrzeug dicht auffährt.
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Offenbarung der Erfindung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, mit einfachen Maßnahmen die Verkehrssicherheit insbesondere bei dichten Verkehrsverhältnissen zu verbessern.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben zweckmäßige Weiterbildungen an.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Warnvorrichtung für ein Fahrzeug, mit deren Hilfe eine Warnmeldung an ein Fremdfahrzeug ausgegeben wird, sobald ein Gefährdungskriterium erfüllt ist, beispielsweise der Abstand zwischen dem Fahrzeug und dem Fremdfahrzeug einen Grenzwert unterschreitet oder ein anderes Kriterium erfüllt wird, das auf eine erhöhte Gefährdung des Fahrzeugs schließen lässt, z.B. eine hohe Annäherungsgeschwindigkeit. Die Warnmeldung kann ggf. als Funktion der Relativgeschwindigkeit zwischen dem Fahrzeug und einem Drittfahrzeug oder der Zuordnung des Fahrzeugs zu einer Fahrspur erzeugt werden.
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Die Warnmeldung richtet sich ausdrücklich an das Fremdfahrzeug, um dem Fahrer des Fremdfahrzeugs die Möglichkeit zu geben, durch korrigierende Fahrmaßnahmen den Abstand zu erhöhen und dadurch die Verkehrssicherheit zu verbessern. Die Warnvorrichtung an dem Fahrzeug sendet die Warnmeldung nach außen ab, so dass die Warnmeldung von Fahrern von Fremdfahrzeugen wahrgenommen werden kann. Eine Anzeige für den Fahrer des Fahrzeuges, in welchem die Warnvorrichtung eingebaut ist, ist dagegen nicht zwingend erforderlich, wenngleich grundsätzlich möglich.
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Die Warnvorrichtung eignet sich in besonderer Weise für ein Zweirad und kann beispielsweise am Heck des Zweirades befestigt werden, um Warnmeldungen an den nachfolgenden Verkehr auszugeben. Dies ermöglicht es, dass nachfolgende Fahrzeuge einen größeren Abstand einhalten können und dadurch besser auf plötzliche, verkehrsgefährdende Lenkmanöver des vorausfahrenden Fahrzeugs reagieren können. Insbesondere in Ländern mit einem hohen Zweiradverkehr wird hierdurch eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht.
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Es ist aber auch möglich, die Warnvorrichtung an Kraftfahrzeugen einzusetzen, insbesondere im Heckbereich, um in gleicher Weise dem nachfolgenden Verkehr bei zu starker Annäherung einen Warnhinweis zu übermitteln. Des Weitern ist es auch möglich, die Warnvorrichtung im seitlichen Bereich eines Fahrzeuges anzuordnen.
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Die Warnvorrichtung ist insbesondere als in sich abgeschlossene Baueinheit ausgeführt, so dass ein Nachrüsten an bereits existierende Fahrzeuge ohne Weiteres möglich ist. Gegebenenfalls kann die Warnvorrichtung aber auch in ein Fahrzeug bereits während dessen Montage integriert werden.
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Die Warnvorrichtung umfasst eine Sensorik, mit der ein sich näherndes Fremdfahrzeug erfasst werden kann, sowie des Weiteren eine Auswerteeinheit und eine Warnmeldeausgabeeinheit. In der Auswerteeinheit werden die Messdaten der Sensorik ausgewertet und wird bei Unterschreitung des Abstandes zwischen dem Fahrzeug und einem Fremdfahrzeug ein Signal an die Warnmeldeausgabeeinheit zum Erzeugen einer Warnmeldung ausgegeben.
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Mit dieser Ausführung können sowohl Fahrsituationen erfasst werden, bei denen sich das Fremdfahrzeug mit höherer Geschwindigkeit von hinten nähert, als auch Situationen, bei denen das mit der Warnvorrichtung ausgestattete Fahrzeug einen Richtungswechsel ausführt, welcher zu einer Verringerung des Abstandes zu einem Fremdfahrzeug führt.
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Der Grenzwert, welcher zur Ausgabe der Warnmeldung führt, falls der Abstand zwischen Fahrzeug und Fremdfahrzeug unterschritten wird, kann ggf. von aktuellen Fahrzustandsgrößen abhängen, insbesondere der Fahrgeschwindigkeit oder der Relativgeschwindigkeit des mit der Warnvorrichtung ausgestatteten Fahrzeugs. Bei höheren Fahrgeschwindigkeiten steigt der Grenzwert an, bei kleineren Fahrgeschwindigkeiten ist der Grenzwert entsprechend geringer.
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Die Warnvorrichtung kann mit einer eigenständigen Energieversorgung in Form einer Batterie bzw. Akkus ausgestattet sein, um die Sensorik, die Auswerte- bzw. Recheneinheit und die Warnmeldeausgabeeinheit mit Strom zu versorgen. Möglich ist aber auch eine Ausführung, bei der die Warnvorrichtung elektrisch an die Bordelektrik des Fahrzeugs zur Stromversorgung angeschlossen wird.
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Es kann zweckmäßig sein, die Warnmeldeausgabeeinheit in verschiedene Abschnitte zu unterteilen, welche jeweils separat ansteuerbar sind. Insbesondere in der Ausführung der Warnmeldeausgabeeinheit als optische Anzeigeeinheit ist es somit möglich, über die Ansteuerung der verschiedenen Abschnitte auf die Richtung des sich nähernden Fremdfahrzeugs zu reagieren. Hierbei kann es zweckmäßig sein, die optische Warnmeldeausgabeeinheit mit einer Reihe von Leuchtmitteln entlang eines kreisbogenförmigen Segmentes anzuordnen und je nach Winkellage zwischen dem Fahrzeug und dem Fremdfahrzeug nur einen bestimmten Abschnitt anzusteuern, welcher in bestmöglicher Weise von dem sich nähernden Fremdfahrzeug wahrgenommen werden kann.
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Möglich ist es aber auch, zusätzlich oder alternativ zu einer optischen Anzeigeeinheit eine akustische Anzeigeeinheit vorzusehen, indem ein Warnsignal akustisch nach außen in Richtung des sich nähernden Fremdfahrzeugs abgestrahlt wird.
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Die Warnvorrichtung weist zweckmäßigerweise eine Trägerleiste oder -gehäuse zur Aufnahme der Sensorik, der Auswerteeinheit und der Warnmeldeausgabeeinheit auf. Die Auswerteeinheit und die Elektronik der Sensorik kann in das Trägergehäuse integriert werden, die Warnmeldeausgabeeinheit, insbesondere Leuchtmittel der Warnmittelausgabeeinheit, befinden sich an der Außenseite des Trägergehäuses. Das Trägergehäuse ist beispielsweise kreissegmentförmig ausgeführt.
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Des Weiteren ist es möglich, dass die Warnmeldung als Funktion von Zustands- bzw. Kenngrößen eines Aggregats im Fahrzeug erzeugt wird. Dies ermöglicht es, bereits frühzeitig nachfolgende Verkehrsteilnehmer über ein kommendes Fahrmanöver des Fahrers in dem mit der Warnvorrichtung ausgestatteten Fahrzeugs in Kenntnis zu setzen. Zum Beispiel kann die Information über eine Blinkerbetätigung an die Warnvorrichtung übermittelt werden, die entsprechend frühzeitig ein Warnsignal aussendet. Gegebenenfalls führt die Information über die Fahrbetätigung zu einer schnelleren Ausgabe des Warnsignals, beispielsweise durch Herabsetzen des Grenzwertes für die Überwachung des Abstandes zwischen Fahrzeug und Fremdfahrzeug. Bei einer Blinkerbetätigung kann aus Sicherheitsgründen der Grenzwert herabgesetzt werden, um die Sicherheit des Fahrzeugs gegenüber von hinten auffahrenden oder seitlich versetzt fahrenden Fremdfahrzeugen zu erhöhen.
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Zusätzlich oder alternativ zur Blinkerbetätigung können auch sonstige Maßnahmen des Fahrers berücksichtigt und ausgewertet werden, beispielsweise der Beginn einer Lenkbetätigung, indem der Lenkwinkel im Fahrzeug der Auswerteeinheit in der Warnvorrichtung übermittelt und dort für die Auslösung des Warnsignals ausgewertet wird.
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Zur Informationsübertragung zwischen dem Fahrzeug und der Warnvorrichtung ist die Auswerteeinheit beispielsweise mit einem Regel- bzw. Steuergerät im Fahrzeug verbunden.
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Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungen sind den weiteren Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
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1 eine Warnvorrichtung, die im Heckbereich eines Zweirads angeordnet werden kann zur Warnung nachfolgender Fahrzeuge,
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2 ein Zweirad mit am Heck angeordneter Warnvorrichtung,
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3 ein erstes Anwendungsbeispiel mit einem vorausfahrenden Zweirad, dem ein Kraftfahrzeug nachfolgt, dem von der Warnvorrichtung am Heck des Zweirads Warnsignale übermittelt werden,
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4 ein zweites Anwendungsbeispiel mit einem Zweirad mit einer Warnvorrichtung am Heck und einem nachfolgenden Kraftfahrzeug, wobei das Zweirad die Fahrspur wechselt.
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In den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist eine Warnvorrichtung 1 dargestellt, die beispielsweise am Heckbereich eines Zweirades befestigt werden kann und dazu dient, eine Warnmeldung an nachfolgende Fahrzeuge auszusenden, sofern diese einen Sicherheitsabstand zu dem mit der Warnvorrichtung 1 ausgestatteten Fahrzeug unterschreiten. Die Warnvorrichtung 1 weist an einem Trägergehäuse 2 mehrere, verteilt angeordnete Sensoren 3 auf, welche beispielsweise als Ultraschallsensoren ausgestattet und in der Lage sind, einen nach hinten weisenden Winkelbereich abzutasten und darin befindliche Fahrzeuge zu erfassen. Über die Sensoren 3 kann der aktuelle Abstand zwischen einem nachfolgenden, sich im erfassten Winkelbereich befindlichen Fahrzeug und dem Zweirad ermittelt werden, an dessen Heckbereich sich die Warnvorrichtung 1 befindet.
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Die Sensoren 3 sind in der Weise verteilt am Trägergehäuse 2 angeordnet, dass ein Winkelbereich von mindestens 90° erfasst wird, welcher sich nach hinten erstreckt, wobei ggf. auch ein größerer Winkelbereich bis zu 180° abgedeckt werden kann. Die drei Sensoren 3 am Trägergehäuse 2 können zueinander winklig stehen, um den gewünschten Winkelerfassungsbereich abzudecken. Möglich ist auch eine gebogene bzw. geschwungene Ausführung des Trägergehäuses 2.
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Die Warnvorrichtung 1 umfasst des Weiteren Anzeigeeinheiten 4, die ebenfalls am Trägergehäuse 2 angeordnet sind und von dem nachfolgenden Verkehr gesehen werden können. Die Anzeigeeinheiten 4 sind optisch ausgebildet und als Leuchtmittel ausgeführt, beispielsweise als LED-Leuchtmittel. Im Ausführungsbeispiel gemäß 1 und 2 sind zwei nebeneinander angeordnete Lichtleisten bzw. -bänder 4 als Anzeigeeinheiten am rückwärtigen Teil des Trägergehäuses 2 angeordnet. Zwischen den beiden Leichtleisten 4 befindet sich ein Sensor 3. Die beiden Lichtleisten 4 können ggf. separat voneinander angesteuert werden, so dass nur diejenige Lichtleiste 4 aufleuchtet, die von der aktuellen Position eines nachfolgenden Fahrzeugs aus in bestmöglicher Weise gesehen wird.
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Des Weiteren ist die Warnvorrichtung 1 mit einer Auswerte- bzw. Recheneinheit 5 ausgestattet, in der die Messdaten aus den Sensoren 3 ausgewertet und ggf. ein Signal zur Ansteuerung der Anzeigeeinheiten 4 erzeugt wird. Über elektrische Kabel 7 kann die Warnvorrichtung 1 an die Bordelektrik des Zweirades angeschlossen werden zur Stromversorgung der Aggregate, welche in der Warnvorrichtung 1 angeordnet sind, also der Sensoren 3, der Anzeigeeinheiten 4 und der Auswerteeinheit 5. Gegebenenfalls erfolgt über die Kabel 7 ein Anschluss an ein Regel- bzw. Steuergerät im Fahrzeug.
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Möglich ist auch eine elektrisch autonome Ausführung der Warnvorrichtung 1, indem die Stromversorgung der Aggregate in der Warnvorrichtung 1 über ein mitgeführtes, in das Trägergehäuse 2 integriertes Akkupack erfolgt.
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Die Befestigung der Warnvorrichtung 1 erfolgt über eine Befestigungsvorrichtung 6 am Trägergehäuse 2.
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Die Warnvorrichtung 1 bildet ein abgeschlossenes, vorgefertigtes Modul, das lediglich über die Kabel 7 mit der Bordelektrik des Fahrzeugs verbunden werden muss. Die Signalauswertung und -erzeugung erfolgt autonom über die Auswerteeinheit 5 in der Warnvorrichtung 1.
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In 2 ist die Warnvorrichtung 1 in verbauten Zustand an einem Zweirad 8 dargestellt. Über die Befestigungsvorrichtung 6 wird die Warnvorrichtung 1 am Heck des Zweirades 8 befestigt, insbesondere oberhalb der Rückleuchte des Zweirads 8. Über die Kabel 7 erfolgt die Verbindung mit der Bordelektrik und/oder mit einem Regel- bzw. Steuergerät, um Informationen vom Zweirad 8 an die Warnvorrichtung 1 bzw. in Gegenrichtung zu übertragen. Beispielsweise können aktuelle Informationen über die Blinkerbetätigung im Zweirad 8, eine Bremsbetätigung oder eine Lenkbetätigung sowie weitere Fahrzeugzustandsgrößen wie die Fahrzeuggeschwindigkeit von dem Zweirad 8 an die Auswerteeinheit in die Warnvorrichtung 1 übertragen werden. Dies ermöglicht es zum einen, dass Grenzwerte in der Warnvorrichtung 1 in Abhängigkeit von Fahrzustandsgrößen ermittelt werden, insbesondere als Funktion der aktuellen Fahrgeschwindigkeit. In der Warnvorrichtung 1 wird als Warnsignal die Anzeigeeinheit 4 zum Leuchten gebracht, wenn der Abstand zu einem nachfolgenden Fahrzeug einen Grenzwert unterschreitet; dieser Grenzwert kann als Funktion der Fahrgeschwindigkeit berechnet werden.
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Zum andern können die Informationen über aktuelle Betätigungen vom Fahrer im Zweirad 8 ebenfalls in der Warnvorrichtung 1 ausgewertet werden. Dies ermöglicht es, beispielsweise beim Setzen des Blinkers seitlich versetzt fahrende, nachfolgende Fahrzeuge zu warnen, soweit diese sich in dem von den Sensoren 3 überwachten Raum befinden. Derartige Informationen können somit für eine gezielte Auswertung des Überwachungsbereichs und eine frühzeitige Warnung des nachfolgenden Verkehrs eingesetzt werden.
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In 3 ist ein Anwendungsbeispiel mit einem vorausfahrenden Zweirad 8 und einem nachfolgenden Fremdfahrzeug 9 dargestellt. Das Zweirad 8 ist mit einer Warnvorrichtung im Heckbereich versehen, welches innerhalb des Überwachungsbereichs Radarstrahlen 10 aussendet, mit denen das nachfolgende Fremdfahrzeug 9 erfasst wird. Als Sensoren kommen neben Radar auch Ultraschall, optische Systeme wie Lidar etc. in Betracht. Liegt der Abstand zwischen dem Zweirad 8 und dem Fremdfahrzeug 9 unterhalb des geschwindigkeitsabhängig berechneten Grenzwertes, wird die Anzeigeeinheit in der Warnvorrichtung angesteuert und zum Leuchten gebracht, um den Fahrer im Fremdfahrzeug 9 zu warnen.
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Im Anwendungsbeispiel gemäß 4 fährt das Zweirad 8 auf der linken Fahrspur, das nachfolgende Fremdfahrzeug 9 auf der rechten Fahrspur. Im Falle eines Richtungswechsels des Zweirades 8 von der linken auf die rechte Fahrspur wird das nachfolgende Fremdfahrzeug 9 von den Sensorstrahlen 10 der Warnvorrichtung erfasst und die Anzeigeeinheit angesteuert, um das Fremdfahrzeug 9 zu warnen. Hierbei kann die Information über den Spurwechsel des Zweirades 8, der beispielsweise über die Blinkerbetätigung oder den Lenkwinkel erfasst werden kann, in der Warnvorrichtung berücksichtigt werden, insbesondere bei der Ermittlung des Grenzwertes für die Beurteilung, ob das nachfolgende Fremdfahrzeug 9 sich in einem zu geringen Abstand befindet und über die Anzeigeeinheit in der Warnvorrichtung gewarnt werden soll.