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Technisches Gebiet
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Hierin beschriebene Ausführungsbeispiele beziehen sich im Allgemeinen auf elektronische Bauelementgehäuse und insbesondere auf Zwischenverbindungskomponenten bei elektronischen Bauelementgehäusen.
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Hintergrund
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Ein Häusen (Packaging) einer integrierten Schaltung umfasst häufig zwei oder mehr elektronische Komponenten in einer gestapelten Konfiguration, die mit einem Gehäusesubstrat elektrisch gekoppelt sind. Diese Anordnung stellt eine Platzeinsparung bereit und wurde daher immer beliebter für Kleinformfaktor- (Small-Form-Faktor-) Anwendungen aufgrund der höheren Komponentendichte, die bei Vorrichtungen, z. B. Mobiltelefonen, Personaldigitalassistenten (PDA; Personal Digital Assistant) und Digitalkameras, bereitgestellt werden kann. Elektronische Komponenten in solchen Gehäusen sind typischerweise mit dem Substrat mit Drahtbondverbindungen elektrisch verbunden.
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Figurenliste
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Erfindungsmerkmale und -vorteile sind aus der folgenden detaillierten Beschreibung, in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen, offensichtlich, die zusammen beispielhaft verschiedene erfindungsbezogene Ausführungsbeispiele darstellen; und wobei
- 1 einen schematischen Querschnitt eines elektronischen Bauelementgehäuses gemäß einem Beispiel darstellt;
- 2 einen schematischen Querschnitt eines elektronischen Bauelementgehäuses gemäß einem Beispiel darstellt;
- 3 einen schematischen Querschnitt eines elektronischen Bauelementgehäuses gemäß einem Beispiel darstellt;
- 4A-4E Aspekte eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses gemäß einem Beispiel darstellen;
- 5A-5E Aspekte eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses gemäß einem Beispiel darstellen;
- 6 Aspekte eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses gemäß einem Beispiel darstellt; und
- 7 eine schematische Darstellung eines beispielhaften Rechensystems ist.
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Es wird nun Bezug genommen auf die dargestellten exemplarischen Ausführungsbeispiele, und es wird hierin eine spezifische Sprache verwendet, um dieselben zu beschreiben. Gleichwohl versteht es sich, dass dadurch keine Einschränkung des Schutzbereichs oder spezifischer erfindungsbezogener Ausführungsbeispiele beabsichtigt ist.
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Beschreibung von Ausführungsbeispielen
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Bevor erfindungsbezogene Ausführungsbeispiele offenbart und beschrieben werden, versteht es sich, dass keine Einschränkung auf die hierin offenbarten, bestimmten Strukturen, Prozessschritte oder Materialien beabsichtigt ist, aber auch Entsprechungen derselben umfasst sind, wie sie ein Fachmann auf dem relevanten Gebiet erkennen würde. Es versteht sich auch, dass die hierin eingesetzte Terminologie nur verwendet wird zum Beschreiben von bestimmten Beispielen und nicht einschränkend sein soll. Die gleichen Bezugszeichen in unterschiedlichen Zeichnungen repräsentieren das gleiche Element. In Flussdiagrammen und Prozessen bereitgestellte Zahlen sind der Klarheit halber in veranschaulichenden Schritten und Operationen bereitgestellt und zeigen nicht zwingend eine bestimmte Reihenfolge oder Abfolge an. Sofern nicht anderweitig definiert besitzen alle hier benutzten technischen und wissenschaftlichen Begriffe die gleiche Bedeutung wie sie gewöhnlich von einem Durchschnittsfachmann auf dem Gebiet verstanden wird, zu dem die Offenbarung gehört.
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Gemäß der Verwendung in dieser schriftlichen Beschreibung unterstützen die Singularformen „ein, eine“ und „der,die,das“ ausdrücklich die Pluralbezüge, sofern aus dem Kontext nicht eindeutig etwas anderes hervorgeht. Somit umfasst zum Beispiel die Bezugnahme auf „eine Schicht“ eine Mehrzahl solcher Schichten.
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In dieser Anmeldung können „umfasst“, „umfassend“, „beinhaltend“ und „aufweisend“ und Ähnliches die Bedeutung haben, die ihnen im US-Patentgesetz zugeschrieben wird, und können bedeuten „weist auf“, „beinhaltet“ und Ähnliches, und werden im Allgemeinen als offene Begriffe interpretiert. Die Begriffe „bestehend aus“ oder „besteht aus“ sind geschlossene Begriffe und umfassen nur die Komponenten, Strukturen, Schritte oder Ähnliches, die in Verbindung mit solchen Begriffen eigens aufgeführt sind, sowie was dem US-Patentgesetz entspricht. „Bestehend im Wesentlichen aus“ oder „besteht im Wesentlichen aus“ besitzen die Bedeutung, die ihnen im Allgemeinen von dem US-Patentgesetz zugeschrieben wird. Insbesondere sind solche Begriffe geschlossene Begriffe, mit der Ausnahme, dass sie die Aufnahme von zusätzlichen Gegenständen, Materialien, Komponenten, Schritten oder Elementen erlauben, die die grundlegenden und neuartigen Charakteristika oder Funktion des Gegenstands/der Gegenstände, die in Verbindung mit denselben verwendet werden, nicht wesentlich beeinflussen. Zum Beispiele wären Spurenelemente, die in einer Zusammensetzung vorhanden sind, aber das Wesen und die Charakteristika der Zusammensetzung nicht beeinflussen, zulässig, wenn sie im Rahmen der „bestehend im Wesentlichen aus“-Sprache vorhanden sind, selbst wenn sie nicht ausdrücklich in einer Liste von Begriffen aufgeführt sind, die dieser Terminologie folgen. Bei Verwendung eines offenen Begriffs in der schriftlichen Beschreibung, z. B. „umfassend“ oder „beinhaltend“, versteht es sich, dass die „im Wesentlichen bestehend aus“-Sprache sowie die „bestehend aus-“Sprache direkt unterstützt werden, als ob dies ausdrücklich angegeben ist oder umgekehrt.
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Die Begriffe „erste,r,s“, „zweite,r,s“, „dritte,r,s,“, „vierte,r,s“ und Ähnliches in der Beschreibung und in den Ansprüchen, falls überhaupt, werden verwenden zum Unterscheiden zwischen ähnlichen Elementen und nicht zwingend zum Beschreiben einer bestimmten Abfolge oder chronologischen Reihenfolge. Es versteht sich, dass die auf diese Weise verwendeten Begriffe unter entsprechenden Bedingungen austauschbar sind, derart, dass die hierin beschriebenen Ausführungsbeispiele zum Beispiel fähig sind zum Betrieb in anderen Abfolgen als denjenigen, die hierin dargestellt oder anderweitig beschrieben sind. Wenn ein Verfahren hierin als umfassend eine Reihe von Schritten beschrieben ist, ist die Reihenfolge dieser Schritte, wie hierin dargelegt, in ähnlicher Weise nicht zwingend die einzige Reihenfolge, in der solche Schritte ausgeführt werden können, und bestimmte der angegebenen Schritte können möglicherweise weggelassen werden und/oder bestimmte andere Schritte, die hierin nicht beschrieben sind, können zu dem Verfahren möglicherweise hinzugefügt werden.
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Die Begriffe „links“, „rechts“, „vorne“, „hinten“, „oben“, „unten“, „über“, „unter“ und Ähnliches in der Beschreibung und in den Ansprüchen, wenn überhaupt, werden zu beschreibenden Zwecken und nicht zwingend zum Beschreiben von permanenten relativen Positionen verwendet. Es versteht sich, dass die auf diese Weise verwendeten Begriffe unter entsprechenden Bedingungen austauschbar sind, derart, dass die hierin beschriebenen Ausführungsbeispiele zum Beispiel fähig sind zum Betrieb in anderen Orientierungen als denjenigen, die hierin dargestellt oder anderweitig beschrieben sind.
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Der Begriff „gekoppelt“ ist nach hiesiger Verwendung als direkt oder indirekt auf eine elektrische oder nicht-elektrische Weise verbunden definiert. Objekte, die hierin als „benachbart zu“ einander beschrieben sind, können in physischem Kontakt miteinander sein, in unmittelbarer Nähe zueinander oder in der gleichen allgemeinen Region oder Bereich wie das jeweils andere, wie es für den Kontext, in dem die Phrase verwendet wird, angemessen ist.
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Nach hiesiger Verwendung bezieht sich der Begriff „im Wesentlichen“ auf den kompletten oder nahezu kompletten Umfang oder Ausmaß einer Aktion, Charakteristik, Eigenschaft, eines Zustands, einer Struktur, eines Gegenstands oder Ergebnisses. Zum Beispiel würde ein Objekt, das „im Wesentlichen“ umschlossen ist, bedeuten, dass das Objekt entweder komplett umschlossen oder nahezu komplett umschlossen ist. Der exakte zulässige Abweichungsgrad von der absoluten Vollständigkeit kann in einigen Fällen von dem spezifischen Kontext abhängen. Allerdings wird allgemein gesagt die nahezue Vollständigkeit so sein, dass sie das gleiche Gesamtergebnis hat, als ob absolute oder totale Vollständigkeit erreicht worden wäre. Die Verwendung von „im Wesentlichen“ ist gleichermaßen anwendbar bei Verwendung in einer negativen Bedeutung, um auf das komplette oder nahezu komplette Fehlen einer Aktion, Charakteristik, Eigenschaft, eines Zustands, einer Struktur, eines Gegenstands oder Ergebnisses Bezug zu nehmen. Zum Beispiel würden einer Zusammensetzung, die „im Wesentlichen frei von“ Partikeln ist, entweder Partikel komplett fehlen oder Partikel in dem Maß nahezu komplett fehlen, dass der Effekt der Gleiche wäre, als ob ihr Partikel komplett fehlten. Anders ausgedrückt, eine Zusammensetzung, die „im Wesentlichen frei von“ einer Zutat oder einem Element ist, kann einen solchen Gegenstand tatsächlich immer noch enthalten, solange es davon keinen messbaren Effekt gibt.
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Nach hiesiger Verwendung wird der Begriff „ungefähr“ verwendet, um Flexibilität für einen Zahlenbereichsendpunkt bereitzustellen, indem vorgesehen ist, dass eine gegebene Zahl „etwas über“ oder „etwas unten“ dem Endpunkt sein kann.
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Nach hiesiger Verwendung kann eine Mehrzahl von Gegenständen, strukturellen Elementen, Zusammensetzungselementen und/oder Materialien der Einfachheit halber in einer gemeinsamen Liste präsentiert werden. Allerdings sollten diese Listen dahin ausgelegt werden, dass jedes Mitglied der Liste individuell als ein separates und eindeutiges Mitglied identifiziert wird. Somit sollte kein individuelles Mitglied einer solchen Liste, ausschließlich aufgrund seiner Präsentation in einer gemeinsamen Gruppe ohne Hinweise auf das Gegenteil, als ein faktisches Pendant zu einem anderen Mitglied der gleichen Liste ausgelegt werden.
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Konzentrationen, Mengen, Größen und andere Zahlenangaben können hierin in einem Bereichsformat ausgedrückt oder präsentiert sein. Es versteht sich, dass ein solches Bereichsformat nur der Einfachheit und Kürze halber verwendet wird und somit flexibel zu interpretieren ist, um nicht nur die ausdrücklich als die Grenzen des Bereichs wiedergegebenen Zahlenwerte zu umfassen, sondern um auch alle individuellen Zahlenwerte oder Teilbereiche zu umfassen, die innerhalb dieses Bereichs umfasst sind, als ob jeder Zahlenwert und Teilbereich ausdrücklich wiedergegeben ist. Zur Veranschaulichung sollte ein Zahlenbereich von „ungefähr 1 bis ungefähr 5“ so interpretiert werden, dass er nicht nur die ausdrücklich wiedergegebenen Werte von ungefähr 1 bis ungefähr 5 umfasst, sondern auch individuelle Werte und Teilbereiche innerhalb des angezeigten Bereichs. Somit sind in diesem Zahlenbereich individuelle Werte, z. B. 2,3 und 4, sowie Teilbereiche, z. B. von 1-3, von 2-4 und von 3-5 etc., sowie 1, 2, 3, 4, und 5 einzeln umfasst.
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Dieses gleiche Prinzip gilt für Bereiche, die nur einen Zahlenwert als ein Minimum oder ein Maximum wiedergeben. Ferner sollte eine solche Interpretation ungeachtet der Breite des Bereichs oder der beschriebenen Charakteristika gelten.
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Durchgehend in dieser Beschreibung bedeutet Bezugnahme auf „ein Beispiel“, dass ein bestimmtes Merkmal, eine bestimmte Struktur oder Charakteristik, das/die in Verbindung mit dem Beispiel beschrieben ist, bei zumindest einem Ausführungsbeispiel umfasst ist. Somit bezieht sich das Auftreten der Phrase „bei einem Beispiel“ an verschiedenen Stellen durchgehend in dieser Beschreibung nicht zwingend überall auf das gleiche Ausführungsbeispiel. Das Auftreten der Phrase „bei einem Ausführungsbeispiel“ oder „bei einem Aspekt“ bezieht sich hierin nicht zwingend überall auf das gleiche Ausführungsbeispiel oder den gleichen Aspekt.
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Ferner können die beschriebenen Merkmale, Strukturen oder Charakteristika in irgendeiner geeigneten Weise bei einem oder mehreren Ausführungsbeispielen kombiniert werden. In dieser Beschreibung sind zahlreiche spezifische Details bereitgestellt, z. B. Beispiele von Layouts, Distanzen, Netwerkbeispiele etc. Ein Fachmann erkennt allerdings, dass viele Variationen möglich sind ohne eines oder mehrere der spezifischen Details, oder mit anderen Verfahren, Komponenten, Layouts, Maßen etc. In anderen Fällen sind bekannte Strukturen, Materialien oder Operationen nicht im Detail gezeigt oder beschrieben, werden aber als deutlich innerhalb des Schutzbereichs der Offenbarung angesehen.
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Eine Schaltungsanordnung, die in elektronischen Komponenten oder Bauelementen (z. B. einem Die) eines elektronischen Bauelementgehäuses verwendet wird, kann Hardware, Firmware, einen Programmcode, einen ausführbaren Code, Computeranweisungen und/oder Software umfassen. Elektronische Komponenten und Bauelemente können ein nichtflüchtiges (non-transitory) computerlesbares Speichermedium umfassen, das ein computerlesbares Speichermedium sein kann, das kein Signal umfasst. Im Fall einer Programmcodeausführung auf programmierbaren Computern können die hierin wiedergegebenen Rechenvorrichtungen einen Prozessor, ein durch den Prozessor lesbares Speichermedium (einschließlich flüchtiger und nichtflüchtiger (non-volatile) Speicher-(memory) und/oder Speichervorrichtungs- (storage) elementen), zumindest eine Eingabevorrichtung und zumindest eine Ausgabevorrichtung umfassen. Flüchtige und nichtflüchtige Speicher- und/oder Speichervorrichtungs-Elemente können einen RAM (Random Access Memory = Direktzugriffsspeicher) einen EPROM (Erasable Programmable Read-Only Memory = löschbarer, programmierbarer Nur-Lese-Speicher), ein Flash-Laufwerk, ein optisches Laufwerk, eine magnetische Festplatte, ein Solid-State-Laufwerk oder ein anderes Medium zum Speichern von elektronischen Daten umfassen. Knoten- und Drahtlosvorrichtungen können auch ein Sendeempfängermodul, ein Zählermodul, ein Verarbeitungsmodul und/oder ein Taktgebermodul oder Zeitgebermodul umfassen. Ein oder mehrere Programme, die irgendwelche, hierin beschriebenen Techniken implementieren oder nutzen können, können eine Anwendungs-Programmierungs-Schnittstelle (API; Application Programming Interface), wiederverwendbare Steuerungen und Ähnliches verwenden. Solche Programme können in einer höheren, prozedur- oder objekt-orientierten Programmiersprache implementiert sein, um mit einem Computersystem zu kommunizieren. Falls erwünscht, können das/die Programm(e) in Assemblier- oder Maschinensprache implementiert sein. In jedem Fall kann die Sprache eine kompilierte oder interpretierte Sprache sein, und kann mit Hardware-Implementierungen kombiniert werden.
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Ausführungsbeispiele
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Ein anfänglicher Überblick von technologischen Ausführungsbeispielen ist im Folgenden bereitgestellt und spezifische technologische Ausführungsbeispiele werden dann ausführlicher beschrieben. Diese anfängliche Zusammenfassung soll Lesern beim schnelleren Verständnis der technologischen Ausführungsbeispiele helfen, soll aber weder Schlüssel- oder wesentlichen Merkmale der Technologie identifizieren noch den Schutzbereich des beanspruchten Gegenstands einschränken.
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Obwohl elektronische Bauelementgehäuse mit elektronischen Komponentenstapeln weit verbreitet sind, umfasst ein typisches Gehäuse mit gestapelten elektronischen Komponenten elektrische Zwischenverbindungskonfigurationen, die die Größenreduzierung einschränken. Insbesondere nutzen solche Gehäuse Drahtbondverbindungen zwischen mehreren gestapelten Komponenten und dem Gehäusesubstrat, was Gehäuseabmessungen durch Anforderungen an die Drahtbond-Schleifen-Höhe und Draht-Durchlauf-Steuerung während der Anordnungsprozesse beeinflusst, wodurch eine minimale Gehäuseprofilgröße begrenzt wird (z. B. in X-, Y-, und/oder Z-Abmessungen). Zusätzlich können neue Chiptechnologien eine höhere Leistungs- und Frequenzsignal-Fähigkeit erfordern als die Drahtbondtechnologie bereitstellen kann, die durch die Drahtdicken-Leitfähigkeit und -Impedanz über einen relativ langen Draht eingeschränkt ist.
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Dementsprechend ist ein elektronisches Bauelementgehäuse offenbart, das Drahtbonden und zugehörige Raumbegrenzungen für ein elektrisches Zwischenverbinden von zumindest einer elektrischen Komponente in einem Stapel mit einem Gehäusesubstrat minimiert oder vermeidet. In einem Aspekt erlaubt eine verbesserte Signalintegrität der Zwischenverbindungen eine höhere Leistung und höhere Frequenzsignale als diejenigen, die durch Drahtbonds ermöglicht werden. Bei einem Beispiel kann ein elektronisches Bauelementgehäuse ein Substrat und eine erste und zweite elektronische Komponente in einer gestapelten Konfiguration umfassen. Jede von der ersten und zweiten elektronischen Komponente kann einen elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt umfassen, der in Richtung des Substrats freiliegt. Das elektronische Bauelementgehäuse kann ferner eine Formmasse umfassen, die die erste und zweite elektronische Komponente kapselt. Zusätzlich kann das elektronische Bauelementgehäuse eine elektrisch leitfähige Säule umfassen, die sich durch die Formmasse zwischen dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt von zumindest einer von der ersten und zweiten elektronischen Komponente und dem Substrat erstreckt. Zugeordnete System und Verfahren sind auch offenbart.
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Bezug nehmend auf 1 ist ein exemplarisches elektronisches Bauelementgehäuse 100 in einem Querschnitt schematisch dargestellt. Das elektronische Bauelementgehäuse 100 kann ein Substrat 110 umfassen. Das elektronische Bauelementgehäuse 100 kann auch eine oder mehrere elektronische Komponenten (z. B. Dies) 120-124 umfassen, die mit dem Substrat 110 wirksam gekoppelt sein können. Eine elektronische Komponente kann irgendein elektronisches Bauelement oder Komponente sein, die in einem elektronischen Bauelementgehäuse umfasst sein kann z. B. ein Halbleiterbauelement (z. B. ein Die, ein Chip, ein Prozessor, Computerspeicher etc.). Bei einem Ausführungsbeispiel kann jede der elektronischen Komponenten 120-124 einen diskreten Chip repräsentieren, der eine integrierte Schaltung umfassen kann. Die elektronischen Komponenten 120-124 können ein Prozessor, Speicher (z. B. ROM (Read Only Memory = Nurlesespeicher), RAM, EEPROM, Flash-Speicher etc.) oder eine anwendungsspezifische integrierte Schaltung (ASIC; Application Specific Integrated Circuit) sein, darin umfasst oder Teil eines selben sein. Bei einigen Ausführungsbeispielen können eine oder mehrere elektronische Komponenten 120-124 ein System-auf-Chip- (SOC-; System-On-Chip) oder ein Gehäuse-auf-Gehäuse (POP; Package-On-Package) sein. Bei einigen Ausführungsbeispielen kann das elektronische Bauelementgehäuse 100 ein System-ineinem-Gehäuse (SIP; System-In-A-Package) sein.
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Wie in 1 gezeigt, können die elektronischen Komponenten 120-124 in einem gestapelten Verhältnis oder Konfiguration sein, um z. B. Platz zu sparen und kleinere Formfaktoren zu ermöglichen. Obwohl fünf elektronische Komponenten 120-124 in 1 dargestellt sind, kann irgendeine geeignete Anzahl von elektronischen Komponenten in einem Stapel umfasst sein. Während in einem solchen gestapelten Verhältnis mehrere elektronische Komponenten 120-124 einen elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt (z. B. umfassend eine Zwischenverbindungsanschlussfläche wie eine Drahtbond-Anschlussfläche) umfassen können, der in Richtung des Substrats freiliegt. Anders ausgedrückt, elektrische Zwischenverbindungsabschnitte von mehreren gestapelten elektronischen Komponenten 120-124 können dem Substrat 110 zugewandt sein und können durch eine andere elektronische Komponente in dem Stapel nicht-verborgen sein. Bei dem dargestellten Beispiel umfasst jede der elektronischen Komponenten einen elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt, der in Richtung des Substrats freiliegt. Zum Beispiel weist die elektronische Komponente 120 an der Oberseite des Stapels (d.h. am weitesten entfernt von dem Substrat 110) einen freiliegenden elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 130 auf, der dem Substrat 110 zugewandt ist, nicht-verborgen durch irgendeine der anderen elektronischen Komponenten 121-124 zwischen der elektronischen Komponente 120 und dem Substrat 110. Die elektronische Komponente 121 weist einen freiliegenden elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 131 auf, der dem Substrat 110 zugewandt ist, nicht-verborgen durch irgendeine der anderen elektronischen Komponenten 122-124 zwischen der elektronischen Komponenten 121 und dem Substrat 110. Die elektronische Komponente 122 weist einen freiliegenden elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 132 auf, der dem Substrat 110 zugewandt ist, nicht-verborgen durch irgendeine der anderen elektronischen Komponenten 123, 124 zwischen der elektronischen Komponenten 122 und dem Substrat 110. Die elektronische Komponente 123, zweite von unten des Stapels, umfasst freiliegende elektrische Zwischenverbindungsabschnitte 133a, 133b an entgegengesetzten Enden der elektrischen Komponente 123, die dem Substrat 110 zugewandt sind, nicht-verborgen durch die elektronische Komponente 124 an dem Boden des Stapels am nächsten zu dem Substrat 110. Die elektronische Komponente 124 an dem Boden des Stapels am nächsten zu dem Substrat 110 umfasst freiliegende elektrische Zwischenverbindungsabschnitte 134a, 134b an entgegengesetzten Enden der elektrischen Komponente 124, die dem Substrat 110 zugewandt sind.
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Ein Die-Anbringungsfilm (DAF; Die Attach Film) kann zwischen benachbarten elektronischen Komponenten angeordnet sein, was Vorteile während der Montage des elektronischen Bauelementgehäuses 100 bieten kann. Zum Beispiel kann ein Die-Anbringungsfilm 140 zwischen elektronischen Komponenten 120, 121 angeordnet sein, ein Die-Anbringungsfilm 141 kann zwischen elektronischen Komponenten 121, 122 angeordnet sein, ein Die-Anbringungsfilm 142 kann zwischen elektronischen Komponenten 122, 123 angeordnet sein und ein Die-Anbringungsfilm 143 kann zwischen elektronischen Komponenten 123, 124 angeordnet sein. Ein Formmassenmaterial 150 (z. B. ein Epoxid) kann eine oder mehrere der elektronischen Komponenten 120-124 kapseln oder überformen. Zum Beispiel zeigt 1 die Formmasse 150, die alle der gestapelten elektronischen Komponenten 120-124 kapselt.
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Die elektronischen Komponenten 120-124 und das Substrat 110 können durch elektrische Zwischenverbindungsstrukturen, umfassend elektrisch leitfähige Säulen und/oder Lötmaterialien (z. B. eine Lötkugel (solder ball, solder bump) und/oder eine Lötabdeckung), elektrisch gekoppelt sein. Zum Beispiel ist die elektronische Komponente 120 mit dem Substrat 110 mit elektrischen Zwischenverbindungsstrukturen elektrisch gekoppelt, die eine leitfähige Säule 160, eine Lötkugel 170 (z. B. einen Mikrohöcker) und eine Lötabdeckung 180 umfassen. Die elektrisch leitfähige Säule 160 kann sich durch die Formmasse 150 zwischen dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 130 und dem Substrat 110 erstrecken. In einem Aspekt kann die Lötkugel 170 dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 130 zugeordnet sein, die Lötabdeckung 180 kann der Lötkugel 170 zugeordnet sein und die elektrisch leitfähige Säule 160 kann sich von dem Substrat 110 erstrecken und an der Lötabdeckung 180 enden. Bei einem Ausführungsbeispiel kann eine elektrisch leitfähige Säule eine Durch-Form-Via (Through-Mold-Via) sein. Die elektronischen Komponenten 121-123 sind mit dem Substrat 110 mit leitfähigen Säulen ähnlich verbunden, die sich durch die Formmasse 150 zwischen den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten und dem Substrat 110 erstrecken. Zum Beispiel ist die elektronische Komponente 121 mit dem Substrat 110 mit einer leitfähigen Säule 161 verbunden, die sich durch die Formmasse 150 zwischen dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 131 und dem Substrat 110 erstreckt. Die elektronische Komponente 122 ist mit dem Substrat 110 mit einer leitfähigen Säule 162 verbunden, die sich durch die Formmasse 150 zwischen dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 132 und dem Substrat 110 erstreckt. Die elektronische Komponente 123 ist mit dem Substrat 110 mit leitfähigen Säulen 163a, 163b verbunden, die sich durch die Formmasse 150 zwischen den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 133a und/oder 133b und dem Substrat 110 erstrecken. Lötmaterialen für diese Verbindungen sind nicht individuell gekennzeichnet. Die elektronische Komponente 124 ist mit dem Substrat 110 durch Lötmaterialien (z.B. Lötkugeln 174a, 174b und Lötabdeckungen 184a, 184b) verbunden, ihr fehlt aber eine leitfähige Säule aufgrund ihrer Nähe zu dem Substrat 110. Die leitfähigen Säulen können irgendeine geeignete Länge aufweisen, die die Gleiche sein kann wie bei einer anderen leitfähigen Säule oder anders als bei einer anderen leitfähigen Säule, und durch die Länge oder Dicke des Lötmaterials beeinflusst sein kann, das auch das Gleiche sein kann oder variieren kann relativ zu anderen Lötmaterialmerkmalen (z. B. Lötkugeln).
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Die Zwischenverbindungsstrukturen (z. B. elektrisch leitfähige Säule 160, Lötkugel 170 und Lötabdeckung 1180) können ausgebildet sein zum Leiten von elektrischen Signalen zwischen den elektronischen Komponenten 120-124 und dem Substrat 110. Bei einigen Ausführungsbeispielen können die Zwischenverbindungsstrukturen ausgebildet sein zum Leiten von elektrischen Signalen, z. B. I/O-Signalen und/oder Leistungs- oder Masse-Signalen, die dem Betrieb der elektronischen Komponenten 120-124 zugeordnet sind. Eine elektrisch leitfähige Säule kann aus irgendeinem leitfähigen Material (z. B. einem Metallmaterial wie Kupfer) hergestellt sein. In einem Aspekt kann eine elektrisch leitfähige Säule eine Dicke oder einen Durchmesser von mehr als ungefähr 50 µm aufweisen. Eine elektrisch leitfähige Säule kann eine konstante oder variierende Dicke oder Durchmesser entlang seiner Länge aufweisen. In einem anderen Aspekt kann eine elektrisch leitfähige Säule einen Widerstand von weniger als ungefähr 0,1 Ohm aufweisen. Irgendein geeignetes Lötmaterial kann verwendet werden, z. B. Silber und/oder Zinn.
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Ein Freilegen der elektrischen Zwischenverbindungsabschnitte 130-134b der gestapelten elektronischen Bauelemente 120-124 in Richtung des Substrat 110, z. B. durch laterales Versetzen der gestapelten Komponenten, kann die Verwendung von geraden oder linearen Zwischenverbindungsmerkmalen zum Koppeln mit dem Substrat 110 erleichtern, was typische Drahtbond-Verbindungen ersetzen kann. Solche Zwischenverbindungsmerkmale können eine relativ große Dicke oder Durchmesser und einen relativ geringen Widerstand verglichen mit typischen Drahtbond-Verbindungen aufweisen, was eine verbesserte Signalintegrität sowie höhere Frequenz- und Leistungsübertragungsfähigkeiten als die von Drahtbond-Verbindungen bereitstellen kann. Die Verwendung von leitfähigen Säulen und Lötmaterial (z. B. Lötkugeln) wie hierin offenbart kann daher eine Alternative zu der Verwendung von platzraubenden Drahtbond-Verbindungen und teuren Durch-Silizium-Vias (Through-Silicon-Vias) zur Zwischenverbindung von elektronischen Komponenten und Substraten bereitstellen, was eine reduzierte Gehäusegröße und/oder Kosten sowie eine erhöhte Performance bereitstellen kann.
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Das Substrat 110 kann typische Substratmaterialien umfassen. Zum Beispiel kann das Substrat ein auf Epoxid basierendes Laminatsubstrat mit einem Kern und/oder Aufbauschichten umfassen. Bei anderen Ausführungsbeispielen kann das Substrat 110 andere geeigneten Materialtypen umfassen. Zum Beispiel kann das Substrat in erster Linie aus irgendeinem geeigneten Halbleitermaterial (z. B. Silizium, Gallium, Indium, Germanium oder Variationen oder Kombinationen derselben, z. B. Substrate), einer oder mehreren Isolierschichten z. B. glasverstärktem Epoxid, wie FR-4, Polytetrafluorethylen (Teflon), Baumwollpapier-verstärktem Epoxid (CEM-3), Phenolglas (G3), Papierphenol (FR-1 oder FR-2), Polyesterglas (CEM-5), ABF (Ajinomoto-Aufbaufilm), irgendeinem anderen dielektrischen Material, z. B. Glas, oder irgendeiner Kombination derselben, wie sie zum Beispiel bei gedruckten Schaltungsplatinen (PCB; Printed Circuit Board) verwendet wird, gebildet sein.
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Das Substrat 110 kann elektrische Leitmerkmale aufweisen, die ausgebildet sind zum Leiten von elektrischen Signalen zu oder von den elektronischen Komponenten 120-124. Die elektrischen Leitmerkmale können innerhalb und/oder außerhalb des Substrats 110 sein. Bei einigen Ausführungsbeispielen kann das Substrat 110 zum Beispiel elektrische Leitmerkmale wie Anschlussflächen, Vias und/oder Leiterbahnen umfassen, wie sie gewöhnlich im Stand der Technik bekannt sind, ausgebildet zum Empfangen der Zwischenverbindungsstrukturen (z. B. elektrisch leitfähige Säule 160) und zum Leiten von elektrischen Signalen zu oder von den elektronischen Komponenten 120-124. Die Anschlussflächen, Vias und Leiterbahnen des Substrats 110 können aus den gleichen oder ähnlichen elektrisch leitfähigen Materialien oder aus unterschiedlichen elektrisch leitfähigen Materialien aufgebaut sein. In einem Aspekt kann das Substrat 110 als eine Redistributionsschicht ausgebildet sein.
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In einem Aspekt kann das Substrat 110 ausgebildet sein zum Ermöglichen eines elektrischen Koppelns des elektronischen Bauelementgehäuses 100 mit einer externen elektronischen Komponente, z. B. einem anderen Substrat (z. B. einer Schaltungsplatine wie einer Hauptplatine), um elektrische Signale weiter zu leiten und/oder um Leistung bereitzustellen. Das elektronische Bauelementgehäuse 100 kann Zwischenverbindungen z. B. Lötkugeln 111, umfassen, die mit dem Substrat 110 zum elektrischen Koppeln des elektronischen Bauelementgehäuses 100 mit einer externen elektronischen Komponente gekoppelt sind.
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2 stellt schematisch einen Querschnitt eines elektronischen Bauelementgehäuses 200 gemäß einem anderen Beispiel der vorliegenden Offenbarung dar. Das elektronische Bauelementgehäuse 200 ist in vieler Hinsicht ähnlich zu dem elektronischen Bauelementgehäuse 100 von 1. Zum Beispiel umfasst das elektronische Bauelementgehäuse 200 elektronische Komponenten 220-224 in einer gestapelten Anordnung, wobei mehrere elektronische Komponenten elektrische Zwischenverbindungsabschnitte aufweisen, die in Richtung eines Substrats 210 freiliegen. Zusätzlich sind die elektronischen Komponenten 220-224 in einem Formmassenmaterial 250 gekapselt und leitfähige Säulen erstrecken sich durch die Formmasse zwischen den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten und dem Substrat 210.
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Insbesondere ist die elektronische Komponente 220 mit dem Substrat 210 mit elektrischen Zwischenverbindungsstrukturen elektrisch gekoppelt, die eine leitfähige Säule 260 und eine Lötkugel 270 (z. B. einen Mikrohöcker) umfassen. Die elektrisch leitfähige Säule 260 kann sich durch die Formmasse 250 zwischen einem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 230 und dem Substrat 210 erstrecken. In einem Aspekt kann die Lötkugel 270 dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 230 zugeordnet sein. Die elektronischen Komponenten 221-223 sind mit dem Substrat 210 ähnlich verbunden. Zum Beispiel ist die elektronische Komponente 221 mit dem Substrat 210 mit einer leitfähigen Säule 261 verbunden, die sich durch die Formmasse 250 zwischen einem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 231 und dem Substrat 210 erstreckt. Die elektronische Komponente 222 ist mit dem Substrat 210 mit einer leitfähigen Säule 262 verbunden, die sich durch die Formmasse 250 zwischen einem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 232 und dem Substrat 210 erstreckt. Die elektronische Komponente 223 ist mit dem Substrat 210 mit einer leitfähigen Säule 263a, 263b verbunden, die sich durch die Formmasse 250 zwischen elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten 233a und/oder 233b und dem Substrat 210 erstreckt. Lötkugeln für diese Verbindungen sind nicht individuell gekennzeichnet. Die elektronische Komponente 224 ist mit dem Substrat 210 durch Lötkugeln 274a, 174b verbunden, ihr fehlt aber eine leitfähige Säule aufgrund ihrer Nähe zu dem Substrat 210.
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In diesem Fall fehlen den elektrischen Zwischenverbindungsstrukturen des elektronischen Bauelementgehäuses 200 die Lötabdeckungen des elektronischen Bauelementgehäuses 100, die Lötkugeln zugeordnet sind und Verbindungen mit der leitfähigen Säule ermöglichen oder bereitstellen. Dementsprechend erstrecken sich die elektrisch leitfähigen Säulen 260-263b durch die Formmasse 250 und enden an den Lötkugeln.
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3 stellt schematisch einen Querschnitt eines elektronischen Bauelementgehäuses 300 gemäß einem anderen Beispiel der vorliegenden Offenbarung dar. Das elektronische Bauelementgehäuse 300 ist in vieler Hinsicht ähnlich zu dem elektronischen Bauelementgehäuse 100 von 1 und dem elektronischen Bauelementgehäuse 200 von 2. Zum Beispiel umfasst das elektronische Bauelementgehäuse 300 elektronische Komponenten 320-324 in einer gestapelten Anordnung, wobei mehrere elektronische Komponenten elektrische Zwischenverbindungsabschnitte aufweisen, die in Richtung eines Substrats 310 freiliegen. Zusätzlich sind die elektronischen Komponenten 320-324 in einem Formmassenmaterial 350 gekapselt und leitfähige Säulen erstrecken sich durch die Formmasse zwischen den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten und dem Substrat 310.
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Insbesondere ist die elektronische Komponente 320 mit dem Substrat 310 mit elektrischen Zwischenverbindungsstrukturen elektrisch gekoppelt, die eine leitfähige Säule 360 umfassen. Die elektrisch leitfähige Säule 360 kann sich durch die Formmasse 350 zwischen einem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 330 und dem Substrat 310 erstrecken. Die elektronischen Komponenten 321-323 sind mit dem Substrat 310 ähnlich verbunden. Zum Beispiel ist die elektronische Komponente 321 mit dem Substrat 310 mit einer leitfähigen Säule 361 verbunden, die sich durch die Formmasse 350 zwischen einem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 331 und dem Substrat 310 erstreckt. Die elektronische Komponente 322 ist mit dem Substrat 310 mit einer leitfähigen Säule 362 verbunden, die sich durch die Formmasse 350 zwischen einem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 332 und dem Substrat 310 erstreckt. Die elektronische Komponente 323 ist mit dem Substrat 310 mit einer leitfähigen Säule 363a, 363b verbunden, die sich durch die Formmasse 350 zwischen elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten 333a und/oder 333b und dem Substrat 310 erstreckt.
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In diesem Fall fehlen den elektrischen Zwischenverbindungsstrukturen des elektronischen Bauelementgehäuses 300 die Lötkugeln der elektronischen Bauelementgehäuse 100, 200 und die Lötabdeckungen des elektronischem Bauelementgehäuses 100, die Verbindungen mit leitfähigen Säulen bereitstellen können. Stattdessen sind die leitfähigen Säulen direkt mit ihren jeweiligen Komponenten 321-323 gekoppelt. Dementsprechend erstrecken sich die elektrisch leitfähigen Säulen 360-363b durch die Formmasse 250 und enden an den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten 330-333b und dem Substrat 310 erstrecken. Anders ausgedrückt, die leitfähigen Säulen erstrecken sich von den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten 330-333b und dem Substrat 310. Zusätzlich ist die elektronische Komponente 324 direkt mit dem Substrat 310 verbunden (z. B. mit einer Zwischenverbindungsanschlussfläche).
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Die elektronischen Bauelementgehäuse 100, 200, 300 zeigen, dass Lötkugeln und Lötabdeckungen wie gewünscht in Verbindung mit leitfähigen Säulen in einem elektronischen Bauelementgehäuse der vorliegenden Offenbarung genutzt werden können, und irgendeine Kombination von leitfähigen Säulen, Lötabdeckungen und/oder Lötkugeln kann an irgendeiner Stelle verwendet werden, um ein spezifisches Ergebnis oder Konfiguration in einem gegebenen Bauelement zu erzielen.
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4A-6 stellen Aspekte von Beispielverfahren oder -Prozessen zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses dar. 4A-4E stellen Aspekte eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses gemäß einem Beispiel der vorliegenden Offenbarung dar, z. B. des elektronischen Bauelementgehäuses 100. 4A stellt schematisch eine Querschnitt-Seitenansicht des Substrats 110 einer elektronischen Komponente dar. Die elektrisch leitfähigen Säulen 160-163b können auf dem Substrat 110, z. B. auf Zwischenverbindungsanschlussflächen, angeordnet sein. Die leitfähigen Säulen können auf dem Substrat 110 unter Verwendung irgendeiner geeigneten Technik oder Prozess angeordnet sein. Zum Beispiel können die leitfähigen Säulen auf dem Substrat unter Verwendung eines Abscheidungsprozesses (z. B. Plattieren, Drucken, Sputtern etc.) „aufgewachsen“ werden. Längen oder Höhen der leitfähigen Säulen, die sich von dem Substrat 110 erstrecken, können gleich oder unterschiedlich sein. Zum Beispiel können die leitfähigen Säulen 160, 161, 162 und 163a jeweils eine unterschiedliche Länge aufweisen. Eine Längenvariation der leitfähigen Säulen kann durch Verändern der Stromdichte auf einem bestimmten Substratbereich und/oder durch einen Materialentfernungsprozess (z. B. Polieren) erreicht werden. Wie gewünscht können die leitfähigen Säulen mit einer Lötabdeckung (nicht gezeigt) beendet werden. Die in 4A dargestellte Konfiguration repräsentiert ein Ausführungsbeispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors. Ein Präkursor eines elektronischen Bauelementgehäuses einer weiteren Verarbeitung, wie hierin offenbart, unterliegen, um ein elektronisches Bauelementgehäuse gemäß der vorliegenden Offenbarung zu erzeugen.
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Wie in 4B und 4C gezeigt, können die elektronischen Komponenten 120-124 in einer gestapelten Konfiguration angeordnet sein. Mehrere elektronische Komponenten in dem Stapel können freiliegende elektrische Zwischenverbindungsabschnitte umfassen, die durch irgendeine der anderen elektronischen Komponenten in dem Stapel nicht-verborgen sind. Zum Beispiel umfasst die elektronische Komponente 120 einen freiliegenden elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 130, die elektronische Komponente 121 umfasst einen freiliegenden elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 131, die elektronische Komponente 122 umfasst einen freiliegenden elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 132, die elektronische Komponente 123 umfasst freiliegende elektrische Zwischenverbindungsabschnitte 133a, 133b an entgegengesetzten Enden der elektrischen Komponente 123 und die elektronische Komponente 124 umfasst elektrische Zwischenverbindungsabschnitte 134a, 134b an entgegengesetzten Enden der elektrischen Komponente 124.
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In einem Aspekt kann der Die-Anbringungsfilm optional zwischen zwei oder mehreren der elektronischen Komponenten angeordnet sein, um beim Stapeln der elektronischen Komponenten 120-124 zu unterstützen. Zum Beispiel kann der Die-Anbringungsfilm 140 zwischen den elektronischen Komponenten 120, 121 angeordnet sein, der Die-Anbringungsfilm 141 kann zwischen den elektronischen Komponenten 121, 122 angeordnet sein, der Die-Anbringungsfilm 142 kann zwischen den elektronischen Komponenten 122, 123 angeordnet sein und der Die-Anbringungsfilm 143 kann zwischen den elektronischen Komponenten 123, 124 angeordnet sein.
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In einem Aspekt kann Lötmaterial den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten zugeordnet sein. Zum Beispiel kann eine Lötkugel (z. B. ein Mikrohöcker) auf einem oder mehreren der elektrischen Zwischenverbindungsabschnitte angeordnet sein. Das Lötmaterial kann auf einem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt angeordnet sein unter Verwendung irgendeiner geeigneten Technik oder Prozess, z. B. einem Abscheidungsprozess (z. B. Plattieren, Drucken, Sputtern etc.). Der Stapel von elektronischen Komponenten kann Lötkugeln mit der gleichen Höhe oder unterschiedlichen Höhen umfassen. Die Lötkugeln können durch irgendeine geeignete Technik oder Prozess so hergestellt sein, dass sie unterschiedliche Höhen aufweisen, z. B. durch Variieren der Lötabscheidungsdicke oder Doppelstrukturierung und Doppelplattierung. In einem Aspekt haben möglicherweise eine oder mehrere der elektronischen Komponenten keine Lötkugel, die in dieser Herstellungsstufe einem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt zugeordnet ist. Zusätzlich kann eine Lötabdeckung auf der Lötkugel angeordnet sein. Dies ist exemplarisch erläutert durch die Lötabdeckung 180, die auf der Lötkugel 170 angeordnet ist, die dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 130 der elektronischen Komponente 120 zugeordnet ist, und durch die Lötabdeckungen 184a, 184b, die auf den Lötkugeln 174a, 174b angeordnet sind, die den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten 134a, 134b der elektronischen Komponente 124 zugeordnet sind. Somit kann eine Lötkugel, wie gewünscht, mit einer Lötabdeckung oder -spitze beendet werden, um die Anordnung wie nachfolgend beschrieben zu ermöglichen.
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Wie in 4D gezeigt, können die elektrisch leitfähigen Säulen 160-163b mit den jeweiligen elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten 130-133b der elektronischen Komponenten 120-123 elektrisch gekoppelt sein. Somit können die elektrisch leitfähigen Säulen 160-163b an dem Lötmaterial (z. B. den Lötabdeckungen 180-183b) enden, wenn sie mit den jeweiligen elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten 130-133b elektrisch gekoppelt sind. Zusätzlich können die Lötabdeckungen 184a, 184b, die der elektronischen Komponente 124 zugeordnet sind, mit dem Substrat 110 elektrisch gekoppelt sein. Nach dem Stapeln der elektronischen Komponenten 120-124 kann somit die gestapelte Anordnung mit den leitfähigen Säulen 160-163b auf dem Substrat 110 gekoppelt werden. Eine solche Kopplung der elektrischen Zwischenverbindungsabschnitte und der leitfähigen Säulen kann unter Verwendung irgendeiner geeigneten Technik oder Prozess erreicht werden, z. B. Thermokompressionsbonden, Massenaufschmelzen oder anderen ähnlichen Techniken.
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Die in 4D dargestellte Konfiguration repräsentiert ein anderes Ausführungsbeispiel eines Präkursors eines elektronischen Bauelementgehäuses, wobei die elektronischen Komponenten 120-124 in einer gestapelten Konfiguration sind und die elektrischen Zwischenverbindungsabschnitte von mehreren elektronischen Komponenten in Richtung des Substrats 110 freiliegen, und die elektrisch leitfähigen Säulen 160-163b erstrecken sich zwischen den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten 130-133b der elektronischen Komponenten und dem Substrat 110. In einem Aspekt eines Präkursors eines elektronischen Bauelementgehäuses enden die elektrisch leitfähigen Säulen 160-163b an dem Lötmaterial (z. B. den Lötabdeckungen 180-183b). In einem anderen Aspekt eines Präkursors eines elektronischen Bauelementgehäuses ist der Die-Anbringungsfilm 140-143 zwischen zwei oder mehreren der elektronischen Komponenten 120-124 angeordnet.
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In einem Aspekt eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses können die elektronischen Komponenten 120-124 und zugeordneten elektrischen Zwischenverbindungsstrukturen (z. B. die elektrisch leitfähigen Säulen 160-163b und Lötmaterialien) in der Formmasse 150 gekapselt sein, wie in 4E gezeigt. Lötkugeln (z. B. die Lötkugeln 111) können auch zu dem Substrat 110 hinzugefügt werden, um das elektronische Bauelementgehäuse 100, wie in 1 gezeigt, bereitzustellen.
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5A-5E stellen Aspekte eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses gemäß einem Beispiel der vorliegenden Offenbarung dar, z. B. das elektronische Bauelementgehäuse 200. 5A stellt elektronische Komponenten 220-224 dar, die in einer gestapelten Konfiguration angeordnet sind. Mehrere elektronische Komponenten in dem Stapel können freiliegende elektrische Zwischenverbindungsabschnitte umfassen, die durch irgendeine der anderen elektronischen Komponenten in dem Stapel nicht-verborgen sind. Zum Beispiel umfasst die elektronische Komponente 220 einen freiliegenden elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 230, die elektronische Komponente 221 umfasst einen freiliegenden elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 231, die elektronische Komponente 222 umfasst einen freiliegenden elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt 232, die elektronische Komponente 223 umfasst freiliegende elektrische Zwischenverbindungsabschnitte 233a, 233b an entgegengesetzten Enden der elektrischen Komponente 223 und die elektronische Komponente 224 umfasst freiliegende elektrische Zwischenverbindungsabschnitte 234a, 234b an entgegengesetzten Enden der elektrischen Komponente 224.
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In einem Aspekt kann der Die-Anbringungsfilm optional zwischen zwei oder mehreren der elektronischen Komponenten angeordnet sein, um beim Stapeln der elektronischen Komponenten 220-224 zu unterstützen. Zum Beispiel kann ein Die-Anbringungsfilm 240 zwischen den elektronischen Komponenten 220, 221 angeordnet sein, ein Die-Anbringungsfilm 241 kann zwischen den elektronischen Komponenten 221, 222 angeordnet sein, ein Die-Anbringungsfilm 242 kann zwischen den elektronischen Komponenten 222, 223 angeordnet sein und ein Die-Anbringungsfilm 243 kann zwischen den elektronischen Komponenten 223, 224 angeordnet sein.
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In einem Aspekt kann ein Lötmittel (z. B. Lötkugeln 270, 274a, 274b) den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten zugeordnet sein. Zum Beispiel kann eine Lötkugel (z. B. ein Mikrohöcker) auf einem oder mehreren der elektrischen Zwischenverbindungsabschnitte angeordnet sein. Das Lötmaterial kann auf einem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt angeordnet sein unter Verwendung irgendeiner geeigneten Technik oder Prozess, z. B. einem Abscheidungsprozess (z. B. Plattieren, Drucken, Sputtern etc.). Der Stapel von elektronischen Komponenten kann Lötkugeln mit der gleichen Höhe oder unterschiedlichen Höhen umfassen.
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Wie in 5B gezeigt, können die gestapelten elektronischen Komponenten 220-224 und zugeordnete elektrische Zwischenverbindungsstrukturen (z. B. die Lötkugeln) in der Formmasse 250 gekapselt oder überformt sein. Eine Öffnung kann gebildet werden, die sich durch die Formmasse 250 zu dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt von einer oder mehreren der elektronischen Komponenten 220-223 erstreckt (d.h. sie endet an den Lötkugeln 270-273b), wie in 5C gezeigt. Eine Öffnung kann in der Formmasse 250 durch irgendeine geeignete Technik oder Prozess, z. B. Laserbohren, Ätzen (z. B. Reaktives-Ionentiefenätzen) etc. gebildet werden. Zum Beispiel können Öffnungen 290-293b gebildet werden, die sich durch die Formmasse 250 zu den jeweiligen elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten 230-233b erstrecken. Die Tiefe der Öffnungen 290-293b in der Formmasse 250 kann gleich oder unterschiedlich sein, was von der Stelle der elektrischen Zwischenverbindungsabschnitte 230-233b in dem Stapel von elektronischen Komponenten 220-224 und der Dicke oder Länge der Lötkugeln 270-273b abhängen kann.
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Die in 5C dargestellte Konfiguration repräsentiert ein Ausführungsbeispiel eines Präkursors eines elektronischen Bauelementgehäuses, wobei die elektronischen Komponenten 220-224 in einer gestapelten Konfiguration mit freiliegenden elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten 230-233b von mehreren elektronischen Komponenten 220-223 sind, die Formmasse 250 die elektronischen Komponenten kapselt und eine Öffnung (z. B. Öffnungen 290-293b) sich durch die Formmasse zu dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt von einer oder mehreren der elektronischen Komponenten erstreckt. In einem Aspekt eines Präkursors eines elektronischen Bauelementgehäuses ist ein Lötmaterial (z. B. die Lötkugeln 270-273b) einem oder mehreren der elektrischen Zwischenverbindungsabschnitte zugeordnet. In einem anderen Aspekt eines Präkursors eines elektronischen Bauelementgehäuses ist der Die-Anbringungsfilm 240-243 zwischen zwei oder mehreren der elektronischen Komponenten 220-224 angeordnet.
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Wie in 5D gezeigt, können die elektrisch leitfähigen Säulen 260-263b in den Öffnungen 290-293b in der Formmasse 250 angeordnet sein, derart, dass die leitfähigen Säulen mit den jeweiligen elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten 230-233b der elektronischen Komponenten 220-223 elektrisch gekoppelt sind, was Durch-Form-Vias bildet. Somit können die elektrisch leitfähigen Säulen 260-263b an dem Lötmaterial (z. B. den Lötkugeln 270-273b) enden, wenn sie mit den jeweiligen elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten 230-233b elektrisch gekoppelt sind. In einem Aspekt können die leitfähigen Säulen 260-263b durch Abscheiden von leitfähigem Material in die Öffnungen 290-293b gebildet werden. Leitfähiges Material kann in die Öffnungen 290-293b durch irgendeine geeignete Technik oder Prozess abgeschieden werden, z. B. Plattieren, Drucken, Sputtern etc. Bei einem Ausführungsbeispiel kann Lötmaterial in die Öffnungen 290-293b abgeschieden werden, um die leitfähigen Säulen 260-263b zu bilden. Da die Tiefe der Öffnungen 290-293b in der Formmasse 250 gleich oder unterschiedlich sein kann, können die Längen der leitfähigen Säulen 260-263b, die in den Öffnungen angeordnet oder gebildet sind, gleich oder unterschiedlich sein.
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Die in 5D dargestellte Konfiguration repräsentiert ein anderes Ausführungsbeispiel eines Präkursors eines elektronischen Bauelementgehäuses, wobei die elektronischen Komponenten 220-224 in einer gestapelten Konfiguration mit freiliegenden elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten 230-233b von mehreren elektronischen Komponenten 220-223 sind, die Formmasse 250 die elektronischen Komponenten kapselt, eine Öffnung (z. B. Öffnungen 290-293b) sich durch die Formmasse zu dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt von einer oder mehreren der elektronischen Komponenten erstreckt und eine elektrisch leitfähige Säule (z. B. die elektrisch leitfähigen Säulen 260-263b) in der Öffnung in der Formmasse 250 angeordnet ist. In einem Aspekt eines Präkursors eines elektronischen Bauelementgehäuses ist Lötmaterial (z. B. die Lötkugeln 270-273b) einem oder mehreren der elektrischen Zwischenverbindungsabschnitte zugeordnet und die elektrisch leitfähige Säule endet an dem Lötmaterial.
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In einem Aspekt eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses kann das Substrat 210 mit den elektrisch leitfähigen Säulen 260-263b elektrisch gekoppelt sein, um Anschlussfläche des Substrats 210 zwischenzuverbinden, wie in 5E gezeigt. Eine solche Kopplung der leitfähigen Säulen 260-263b und des Substrats 210 kann unter Verwendung irgendeiner geeigneten Technik oder Prozess erreicht werden, z. B. Thermokompressionsbonden, Massenaufschmelzen oder anderen ähnlichen Techniken. Bei einigen Ausführungsbeispielen können Lötabdeckungen (nicht gezeigt) verwendet werden, um die leitfähigen Säulen 260-263b und das Substrat 210 elektrisch zu koppeln. Lötkugeln (z. B. die Lötkugeln 211) können auch zu dem Substrat 210 hinzugefügt werden, um das elektronische Bauelementgehäuse 200, wie in 2 gezeigt, bereitzustellen.
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6 stellt Aspekte eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses gemäß einem anderen Beispiel der vorliegenden Offenbarung dar, z. B. das elektronische Bauelementgehäuse 300. Dieses Verfahren und zugeordnete Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursoren sind ähnlich zu dem in Bezug auf 5A-5D gezeigten und beschriebenen Verfahren und Präkursoren. In diesem Fall ist den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten 330-333b der elektronischen Komponenten 320-323 kein Lötmaterial (z. B. Lötkugeln oder Lötabdeckungen) zugeordnet. Somit enden Öffnungen in der Formmasse 350 an den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten 330-333b. Dementsprechend enden die leitfähigen Säulen 360-363b in den Öffnungen an den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten 330-333b und dem Substrat 310 (z.B. auf Zwischenverbindungsanschlussflächen). Lötkugeln (z.B. die Lötkugeln 311) können auch zu dem Substrat 310 hinzugefügt werden, um das elektronische Bauelementgehäuse 300, wie in 3 gezeigt, bereitzustellen.
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7 stellt schematisch ein beispielhaftes Rechensystem 401 dar. Das Rechensystem 401 kann ein elektronisches Bauelementgehäuse 400 gemäß hiesiger Offenbarung umfassen, das mit einer Hauptplatine 402 gekoppelt ist. In einem Aspekt kann das Rechensystem 401 auch einen Prozessor 403, ein Speicherbauelement 404, einen Funk 405, ein Kühlsystem (z. B. eine Wärmesenke oder einen Wärmeverteiler) 406, einen Port 407, einen Schlitz oder irgendein anderes geeignetes Bauelement oder Komponente umfassen, die mit der Hauptplatine 402 wirksam gekoppelt sein können. Das Rechensystem 401 kann irgendeinen Typ von Rechensystem umfassen, z. B. einen Desktop-Computer, einen Laptop-Computer, einen Tablet-Computer, ein Smartphone, einen Server, ein tragbares elektronisches Gerät etc. Es ist nicht erforderlich, dass andere Ausführungsbeispiele alle der in 7 angegebenen Merkmale aufweisen, und sie können alternative Merkmale aufweisen, die in 7 nicht angegeben sind.
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Beispiele
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Die folgenden Beispiele beziehen sich auf weitere Beispiele.
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Bei einem Beispiel ist bereitgestellt ein elektronisches Bauelementgehäuse, umfassend ein Substrat, eine erste und zweite elektronische Komponente in einer gestapelten Konfiguration, wobei jede von der ersten und zweiten elektronischen Komponente einen elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt umfasst, der in Richtung des Substrats freiliegt, eine Formmasse, die die erste und zweite elektronische Komponente kapselt, und eine elektrisch leitfähige Säule, die sich durch die Formmasse zwischen dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt von zumindest einer von der ersten und zweiten elektronischen Komponente und dem Substrat erstreckt.
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Bei einem Beispiel eines elektronischen Bauelementgehäuses erstreckt sich die elektrisch leitfähige Säule von dem Substrat.
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Bei einem Beispiel umfasst ein elektronisches Bauelementgehäuse ein Lötmaterial, wobei die elektrisch leitfähige Säule an dem Lötmaterial endet.
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Bei einem Beispiel eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst das Lötmaterial zumindest eines von einer Lötkugel und einer Lötabdeckung.
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Bei einem Beispiel eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst das Lötmaterial Silber, Zinn oder eine Kombination derselben.
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Bei einem Beispiel eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst die Lötkugel einen Mikrohöcker.
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Bei einem Beispiel eines elektronischen Bauelementgehäuses ist die Lötkugel dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt zugeordnet.
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Bei einem Beispiel eines elektronischen Bauelementgehäuses ist die Lötabdeckung der Lötkugel zugeordnet.
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Bei einem Beispiel eines elektronischen Bauelementgehäuses erstreckt sich die elektrisch leitfähige Säule von dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt.
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Bei einem Beispiel umfasst ein elektronisches Bauelementgehäuse einen Die-Anbringungsfilm, der zwischen der ersten und zweiten elektronischen Komponente angeordnet ist.
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Bei einem Beispiel eines elektronischen Bauelementgehäuses weist die elektrisch leitfähige Säule eine Dicke von mehr als ungefähr 50 µm auf.
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Bei einem Beispiel eines elektronischen Bauelementgehäuses weist die elektrisch leitfähige Säule einen Widerstand von weniger als ungefähr 0,1 Ohm auf.
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Bei einem Beispiel eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst die elektrisch leitfähige Säule ein Metallmaterial.
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Bei einem Beispiel eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst das Metallmaterial Kupfer.
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Bei einem Beispiel eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst die Formmasse ein Epoxid.
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Bei einem Beispiel ist bereitgestellt ein Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursor, umfassend ein Substrat und elektrisch leitfähige Säulen von unterschiedlichen Längen, die sich von dem Substrat erstrecken.
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Bei einem Beispiel umfasst ein Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursor eine erste und zweite elektronische Komponente in einer gestapelten Konfiguration, wobei jede von der ersten und zweiten elektronischen Komponente einen elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt umfassen, der in Richtung des Substrats freiliegt, wobei sich die elektrisch leitfähigen Säulen zwischen den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten der ersten und zweiten elektronischen Komponente und dem Substrat erstrecken.
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Bei einem Beispiel umfasst ein Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursor Lötmaterial, das den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten zugeordnet ist, wobei die elektrisch leitfähigen Säulen an dem Lötmaterial enden.
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Bei einem Beispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors umfasst das Lötmaterial Silber, Zinn oder eine Kombination derselben.
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Bei einem Beispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors umfasst das Lötmaterial zumindest eines von einer Lötkugel und einer Lötabdeckung.
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Bei einem Beispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors umfasst die Lötkugel einen Mikrohöcker.
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Bei einem Beispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors ist die Lötabdeckung der Lötkugel zugeordnet.
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Bei einem Beispiel umfasst ein Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursor einen Die-Anbringungsfilm, der zwischen der ersten und zweiten elektronischen Komponente angeordnet ist.
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Bei einem Beispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors weist jede von den elektrisch leitfähigen Säulen eine Dicke von mehr als ungefähr 50 µm auf.
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Bei einem Beispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors weist jede von den elektrisch leitfähigen Säulen einen Widerstand von weniger als ungefähr 0,1 Ohm auf.
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Bei einem Beispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors weist jede von den elektrisch leitfähigen Säulen ein Metallmaterial auf.
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Bei einem Beispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors umfasst das Metallmaterial Kupfer.
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Bei einem Beispiel ist bereitgestellt ein Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursor, umfassend eine erste und zweite elektronische Komponente in einer gestapelten Konfiguration, wobei jede von der ersten und zweiten elektronischen Komponente einen freiliegenden elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt umfasst, eine Formmasse, die die erste und zweite elektronische Komponente kapselt, und eine Öffnung, die sich durch die Formmasse zu dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt von zumindest einer von der ersten und zweiten elektronischen Komponente erstreckt.
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Bei einem Beispiel umfasst ein Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursor Lötmaterial, das den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten zugeordnet ist.
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Bei einem Beispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors umfasst das Lötmaterial Silber, Zinn oder eine Kombination derselben.
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Bei einem Beispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors umfasst das Lötmaterial zumindest eines von einer Lötkugel und einer Lötabdeckung.
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Bei einem Beispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors umfasst die Lötkugel einen Mikrohöcker.
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Bei einem Beispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors ist die Lötabdeckung der Lötkugel zugeordnet.
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Bei einem Beispiel umfasst ein Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursor einen Die-Anbringungsfilm, der zwischen der ersten und zweiten elektronischen Komponente angeordnet ist.
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Bei einem Beispiel umfasst ein Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursor eine elektrisch leitfähige Säule, die in der Öffnung in der Formmasse angeordnet ist.
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Bei einem Beispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors weist die elektrisch leitfähige Säule eine Dicke von mehr als ungefähr 50 µm auf.
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Bei einem Beispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors weist die elektrisch leitfähige Säule einen Widerstand von weniger als ungefähr 0,1 Ohm auf.
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Bei einem Beispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors umfasst die elektrisch leitfähige Säule ein Metallmaterial.
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Bei einem Beispiel eines Elektronisches-Bauelementgehäuse-Präkursors umfasst das Metallmaterial Kupfer.
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Bei einem Beispiel ist bereitgestellt ein Rechensystem, umfassend eine Hauptplatine und, ein elektronisches Bauelementgehäuse, das mit der Hauptplatine wirksam gekoppelt ist. Das elektronische Bauelementgehäuse umfasst ein Substrat, eine erste und zweite elektronische Komponente in einer gestapelten Konfiguration, wobei jede von der ersten und zweiten elektronischen Komponente einen elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt umfassen, der in Richtung des Substrats freiliegt, eine Formmasse, die die erste und zweite elektronische Komponente kapselt, und eine elektrisch leitfähige Säule, die sich durch die Formmasse zwischen dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt von zumindest einer von der ersten und zweiten elektronischen Komponente und dem Substrat erstreckt.
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Bei einem Beispiel eines Rechensystems umfasst das Rechensystem einen Desktop-Computer, einen Laptop, ein Tablet, ein Smartphone, einen Server, ein tragbares elektronisches Gerät oder eine Kombination derselben.
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Bei einem Beispiel eines Rechensystems umfasst das Rechensystem ferner einen Prozessor, ein Speicherbauelement, eine Wärmesenke, einen Funk, einen Schlitz, einen Port oder eine Kombination derselben, mit der Hauptplatine wirksam gekoppelt.
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Bei einem Beispiel ist bereitgestellt ein Verfahren zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses, umfassend ein Bereitstellen eines Substrats, ein Anordnen einer ersten elektrisch leitfähigen Säule auf dem Substrat und ein Anordnen einer zweiten elektrisch leitfähigen Säule auf dem Substrat, wobei Längen der ersten und zweiten leitfähigen Säule unterschiedlich sind.
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Bei einem Beispiel umfasst ein Verfahren zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses ein Anordnen einer ersten und zweiten elektronischen Komponente in einer gestapelten Konfiguration, wobei jede von der ersten und zweiten elektronischen Komponente einen freiliegenden elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt umfasst, und ein elektrisches Koppeln der ersten und zweiten elektrisch leitfähigen Säule mit den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten der ersten oder zweiten elektronischen Komponente.
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Bei einem Beispiel umfasst ein Verfahren zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses ein Zuordnen eines Lötmaterials zu den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten, wobei die erste und zweite elektrisch leitfähige Säule an dem Lötmaterial endet, wenn sie mit den jeweiligen elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten elektrisch gekoppelt ist.
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Bei einem Beispiel eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst das Lötmaterial Silber, Zinn oder eine Kombination derselben.
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Bei einem Beispiel eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst das Zuordnen eines Lötmaterials zu den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten ein Anordnen einer Lötkugel auf zumindest einem von den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitte.
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Bei einem Beispiel eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst das Zuordnen eines Lötmaterials zu den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten ferner ein Anordnen einer Lötabdeckung auf der Lötkugel.
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Bei einem Beispiel eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst die Lötkugel einen Mikrohöcker.
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Bei einem Beispiel umfasst ein Verfahren zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses ein Anordnen eines Die-Anbringungsfilms zwischen der ersten und zweiten elektronischen Komponente.
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Bei einem Beispiel umfasst ein Verfahren zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses ein Kapseln der ersten und zweiten elektronischen Komponente in einer Formmasse.
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Bei einem Beispiel eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses weist jede von den elektrisch leitfähigen Säulen eine Dicke von mehr als ungefähr 50 µm auf.
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Bei einem Beispiel eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses weist jede von den elektrisch leitfähigen Säulen einen Widerstand von weniger als ungefähr 0,1 Ohm auf.
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Bei einem Beispiel eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst die elektrisch leitfähige Säule ein Metallmaterial.
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Bei einem Beispiel eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst die Metallmaterial Kupfer.
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Bei einem Beispiel ist bereitgestellt ein Verfahren zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses, umfassend ein Anordnen einer ersten und zweiten elektronischen Komponente in einer gestapelten Konfiguration, wobei jede von der ersten und zweiten elektronischen Komponente einen freiliegenden elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt umfasst, ein Kapseln der ersten und zweiten elektronischen Komponente in einer Formmasse und ein Bilden einer Öffnung, die sich durch die Formmasse zu dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt von zumindest einer von der ersten und zweiten elektronischen Komponente erstreckt.
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Bei einem Beispiel umfasst ein Verfahren zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses ein Zuordnen eines Lötmaterials zu den elektrischen Zwi schenverbindungsab schnitten.
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Bei einem Beispiel eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst das Lötmaterial Silber, Zinn oder eine Kombination derselben.
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Bei einem Beispiel eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst das Zuordnen eines Lötmaterials zu den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitten ein Anordnen einer Lötkugel auf zumindest einem von den elektrischen Zwischenverbindungsabschnitte.
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Bei einem Beispiel eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst die Lötkugel einen Mikrohöcker.
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Bei einem Beispiel umfasst ein Verfahren zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses ein Anordnen Die-Anbringungsfilm zwischen der ersten und zweiten elektronischen Komponente.
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Bei einem Beispiel umfasst ein Verfahren zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses ein Anordnen einer elektrisch leitfähigen Säule in der Öffnung in der Formmasse, derart, dass die elektrisch leitfähige Säule mit dem elektrischen Zwischenverbindungsabschnitt von zumindest einer von der ersten und zweiten elektronischen Komponente elektrisch gekoppelt ist.
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Bei einem Beispiel eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses weist die elektrisch leitfähige Säule eine Dicke von mehr als ungefähr 50 µm auf.
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Bei einem Beispiel eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses weist die elektrisch leitfähige Säule einen Widerstand von weniger als ungefähr 0,1 Ohm auf.
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Bei einem Beispiel eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst die elektrisch leitfähige Säule ein Metallmaterial.
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Bei einem Beispiel eines Verfahrens zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses umfasst das Metallmaterial Kupfer.
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Bei einem Beispiel umfasst ein Verfahren zum Herstellen eines elektronischen Bauelementgehäuses ein elektrisches Koppeln eines Substrats mit der elektrisch leitfähigen Säule.
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Während die vorstehenden Beispiele die spezifischen Ausführungsbeispiele in einer oder mehreren bestimmten Anwendungen veranschaulichen, ist es für den Fachmann offensichtlich, dass zahlreiche Modifikationen hinsichtlich Form, Verwendung und Implementierungsdetails vorgenommen werden können, ohne von hierin genannten Prinzipien und Konzepten abzuweichen.