DE10360129A1 - Fahrassistenzvorrichtung, Fahrzeug und Verfahren zur Fahrgeschwindigkeitsregelung eines Fahrzeugs - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Fahrassistenzvorrichtung (19) zur Fahrgeschwindigkeitsregelung eines Fahrzeugs (10, 27). Es wird vorgeschlagen, dass die Fahrassistenzvorrichtung Empfangsmittel (25) zum Empfang einer zumindest außerhalb des Fahrzeugs (10, 27) drahtlos übermittelten Gefahrenmeldung (54, 70) und/oder eines von einer Sende-/Empfangseinrichtung (30) des Fahrzeugs (10, 27) aus der Gefahrenmeldung (54, 70) gebildeten Ausschaltbefehls (35) aufweist und dass zur Selbst-Deaktivierung in Abhängigkeit von der Gefahrenmeldung (54, 70) ausgestaltet und/oder in Abhängigkeit von der Gefahrenmeldung (54, 70) nicht aktivierbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Fahrassistenzvorrichtung und ein Verfahren zur Fahrgeschwindigkeitsregelung eines Fahrzeugs.
- Eine derartige Fahrassistenzvorrichtung wird auch als Tempomat oder Cruise Control bezeichnet. Ein Fahrer des Fahrzeugs, beispielsweise eines Personenkraftwagens, kann eine Vorgabe-Fahrgeschwindigkeit vorgeben, auf die die Fahrassistenzvorrichtung die Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs regelt. Dazu steuert die Fahrassistenzvorrichtung beispielsweise einen Antriebsmotor bzw. eine Motorsteuerung eines Antriebsmotors des Fahrzeugs in entsprechender Weise an.
- Nun können aber gefährliche Situationen entstehen, beispielsweise dadurch, dass Regen oder dergleichen einsetzt. Üblicherweise reduziert in einer solchen Situation der Fahrer selbst die Vorgabe-Fahrgeschwindigkeit oder deaktiviert die Fahrassistenzvorrichtung ganz, beispielsweise durch Betätigen der Bremsen des Fahrzeugs. Eine automatische, in Abhängigkeit von einer Regenmenge erfolgende Anpassung der Vorgabe-Fahrgeschwindigkeit wird durch die japanische Patentanmeldung 60261955 offenbart. Ein Regensensor misst die Regenmenge. In Abhängigkeit von der Regenmenge wird die Vorgabe-Fahrgeschwindigkeit verringert oder erhöht.
- Zur Vermeidung kritischer Fahrsituationen sind ferner funkgestützte, drahtlose Gefahrenmeldungen empfangende Fernwarngeräte bekannt. Beispielsweise ist in der deutschen Patentschrift
DE 4203390 C2 oder im deutschen GebrauchsmusterG 9004703.6 U1 - Andere Gefahrenwarngeräte greifen aktiv in Bremssysteme eines Fahrzeugs ein. Beispielsweise schlägt die
DE-OS 3724718 ein Gefahrenwarngerät vor, das das Fahrzeug automatisch langsam abbremst und zum Stehen bringt, wenn es eine drahtlos übermittelte Gefahrenmeldung empfängt. Die Gefahrenmeldung kann beispielsweise in einem ortsfesten oder in einem Fahrzeug enthaltenen Gerät installiert sein, wie beispielsweise durch dieDE 4434789 A1 vorgeschlagen wird. - Bei den bekannten Fahrassistenzvorrichtungen ist dementsprechend vorgesehen, dass der Fahrer des Fahrzeugs durch eigenverantwortliches Verhalten eine geeignete Fahrgeschwindigkeit wählt oder dass nach Empfang einer Gefahrenmeldung aktiv in das Bremssystem des Fahrzeugs eingegriffen wird, wobei der Fahrer selbst keine Einflussmöglichkeit mehr hat.
- Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, bei einer Fahrassistenzvorrichtung zur Fahrgeschwindigkeitsregelung eines Fahrzeugs eine optimale Anpassung an Gefahrensituationen zu ermöglichen.
- Diese Aufgabe wird durch eine Fahrassistenzvorrichtung zur Fahrgeschwindigkeitsregelung eines Fahrzeugs gelöst, die Empfangsmittel zum Empfang einer zumindest außerhalb des Fahrzeugs drahtlos übermittelten Gefahrenmeldung und/oder eines von einer Sende-/Empfangseinrichtung des Fahrzeugs aus der Gefahrenmeldung gebildeten Ausschaltbefehls aufweist, und die zur Selbst-Deaktivierung in Abhängigkeit von der Gefahrenmeldung ausgestaltet und/oder in Abhängigkeit von der Gefahrenmeldung nicht aktivierbar ist. Ferner ist ein derartiges Verfahren vorgesehen.
- Die erfindungsgemäße Fahrassistenzvorrichtung wertet die Gefahrenmeldung, die beispielsweise von einer ortsfesten oder einer in einem zweiten Fahrzeug vorhandenen fahrzeugseitigen Sendeeinrichtung drahtlos gesendet wird. Das zweite Fahrzeug kann beispielsweise dem erfindungsgemäß ausgestatteten Fahrzeug vorausfahren oder entgegenkommen. Das zweite, z.B. vorausfahrende Fahrzeug hat beispielsweise eine Notbremsung gemacht, Glatteis, Regen, Schneefall oder sonstige kritische Witterungsumstände ermittelt oder ist an ein Stauende gelangt. Die Gefahrenmeldung wird zweckmäßigerweise in einem örtlich begrenzten Umfeld der Gefahrenstelle übermittelt, beispielsweise in einem Umkreis von 1 km. Die Fahrassistenzvorrichtung deaktiviert sich und regelt das Fahrzeug nicht mehr auf eine Soll-Fahrgeschwindigkeit.
- Eine Variante de Erfindung sieht ferner eine Sende-/Empfangseinrichtung zur Zusammenwirkung mit der oben erläuterten Fahrassistenzvorrichtung vor. Die Sende-/Empfangseinrichtung empfängt die Gefahrenmeldung und übermittelt sie beispiels weise auf einem Bussystem, zum Beispiel einem CAN-Bus, an die Fahrassistenzvorrichtung. Es ist auch denkbar, dass die Sende-/Empfangseinrichtung aus der Gefahrenmeldung einen Ausschaltbefehl generiert, der die erfindungsgemäße Fahrassistenzvorrichtung zur Deaktivierung veranlasst bzw. verhindert, dass sie vom Fahrer des Fahrzeugs aktivierbar ist.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen sowie der Beschreibung.
- Die Fahrassistenzvorrichtung kann auch zusätzliche Parameter auswerten, wenn sie die Gefahrenmeldung bzw. den Ausschaltbefehl empfangen hat. Zweckmäßigerweise wertet sie die aktuelle Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs und/oder den aktuellen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug aus. Beispielsweise kann eine geringe Fahrgeschwindigkeit oder ein großer Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug gegeben sein, sodass die durch die Gefahrenmeldung indizierte Gefahr auch ohne Deaktivierung bzw. Nichtaktivierbarkeit der Fahrassistenzvorrichtung bewältigbar ist.
- Eine weitere Variante der Erfindung sieht vor, dass die Fahrassistenzvorrichtung vor ihrer Selbst-Deaktivierung die Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs reduziert, beispielsweise bei einem Verbrennungsmotor durch Wegnehmen des Gases. Der Fahrer erhält dadurch eine haptische Rückkopplung, dass eine Gefahr vorhanden ist. Auch weitere Warnhinweise, beispielsweise optische oder akustische Warnhinweise, können von der erfindungsgemäßen Fahrassistenzvorrichtung ausgegeben werden. Zweckmäßigerweise wird ein Warnhinweis bereits vor der Deaktivierung ausgegeben, sodass der Fahrer durch die Deaktivierung nicht überrascht wird. Zweckmäßigerweise wird dann eine Bedienhandlung des Fahrers zur Quittierung des Warnhinweises erwartet oder, bei einer anderen Variante der Erfindung, nicht erwartet. Wenn der Fahrer den Warnhinweis quittiert, beispielsweise durch Abbremsen des Fahrzeugs, Drücken einer Taste oder Aussprechen eines vorbestimmten Quittierwortes, deaktiviert sich die Fahrassistenzvorrichtung bzw. lässt sich nicht mehr aktivieren. Aber auch ein anderes Szenario ist möglich, bei dem die Fahrassistenzvorrichtung nach Ausgabe des Warnhinweises eine vorbestimmte Zeit wartet. Wenn der Fahrer innerhalb dieser Zeitspanne den Warnhinweis nicht quittiert, findet die Selbst-Deaktivierung statt.
- Eine besonders bevorzugte Variante der Erfindung sieht vor, dass die Fahrassistenzvorrichtung zu einer adaptiven, eine Distanz zu einem vorausfahrenden Fahrzeug berücksichtigenden Fahrgeschwindigkeitsregelung ausgestaltet ist.
- Zweckmäßigerweise ist die Fahrassistenzvorrichtung nach Empfang der Gefahrenmeldung für eine vorbestimmte Latenzzeit nicht aktivierbar. Diese Latenzzeit kann sozusagen wieder neu gestartet bzw. getriggert werden, wenn eine weitere Gefahrenmeldung eingeht. Nach Ablauf der Latenzzeit kann die Fahrassistenzvorrichtung wieder aktiviert werden, das heißt, der Fahrer kann der Fahrassistenzvorrichtung eine Vorgabe-Fahrgeschwindigkeit vorgeben, auf die geregelt werden soll. Im Falle einer sogenannten adaptiven Fahrgeschwindigkeitsregelung (ACC = Adaptive Cruise Control) kann der Fahrer auch die sogenannte Sollzeitlücke, die die Distanz zu einem vorausfahrenden Fahrzeug definiert, vorgeben.
- Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
-
1 ein schematisch dargestelltes Fahrzeug mit einer erfindungsgemäßen Fahrassistenzvorrichtung und -
2 eine schematisch dargestellte Fahrsituation, in der das Fahrzeug gemäß1 erfindungsgemäße Funktionen ausführt. - In
1 ist ein Fahrzeug10 mit Rädern11 an einer Vorderachse12 und an einer Hinterachse13 dargestellt. Ein Fahrer14 kann mittels eines Lenkrads15 die Räder11 der Vorderachse12 lenken. Ein Motor16 , beispielsweise ein Brennkraftmotor, ein Elektromotor oder dergleichen, treibt die Räder11 der Vorderachse12 und/oder der Hinterachse13 an. Eine Motorsteuerung17 steuert und überwacht den Motor16 . Die Motorsteuerung17 beeinflusst beispielsweise die Kraftstoffzufuhr zum Motor16 , Zündzeitpunkte des Motors16 oder dergleichen. Man könnte die Motorsteuerung17 auch als Motorsteuergerät bezeichnen. Mittels eines Gaspedals18 oder sonstigen Vorgabemitteln kann der Fahrer14 der Motorsteuerung17 eine Soll-Längsgeschwindigkeit des Fahrzeugs10 vorgeben. - Die Motorsteuerung bzw. das Motorsteuerungsgerät
17 bildet beim Ausführungsbeispiel eine erfindungsgemäße Fahrassistenzvorrichtung19 . Die Fahrassistenzvorrichtung19 enthält ein ACC-Modul20 , ein Speed-Modul21 sowie ein Motor-Modul22 , bei denen es sich um Software-Module handelt, die in einem Speicher23 gespeichert sind und die Programmcode aufweisen, der durch einen Prozessor24 der Fahrassistenzvorrichtung19 ausführbar ist. Die Fahrassistenzvorrichtung19 enthält fer ner Empfangsmittel25 sowie Ausgabemittel26 , mit denen elektrische und/oder optische Signale empfangbar bzw. ausgebbar sind. Die Baugruppen der Fahrassistenzvorrichtung19 sind untereinander durch nicht dargestellte Verbindungen miteinander verbunden. - Das Motormodul
22 ist beispielsweise eine elektronische Motorleistungssteuerung, die den Motor16 derart ansteuert, dass das Fahrzeug10 auf eine Fahrgeschwindigkeit vl beschleunigt oder durch Wegnehmen von Antriebsleistung verzögert wird. - Das ACC-Modul
20 ist ein sogenanntes Adaptive-Cruise-Control-Modul das über eine konventionelle Fahrgeschwindigkeitsregelung hinaus (die sogenannte Tempomat-Funktion) die Einhaltung eines von der jeweiligen Geschwindigkeit des Fahrzeugs10 abhängigen Abstands zu einem vorausfahrenden Fahrzeug27 ermöglicht. Die jeweilige Distanz d zu dem jeweils vorausfahrenden Fahrzeug27 ermittelt ein Entfernungssensor38 . Prinzipiell wäre es aber auch möglich, dass das ACC-Modul20 den Abstand d zu einem vorausfahrenden Fahrzeug27 nicht auswertet, d.h. in der Art eines sogenannten Tempomaten arbeitet und die Fahrgeschwindigkeit vl des Fahrzeugs10 auf einen Fahrgeschwindigkeitsvorgabewert regelt. - Mit einer Funkeinrichtung
30 , die eine erfindungsgemäße Sende-/Empfangseinrichtung zur Zusammenwirkung mit der Fahrassistenzvorrichtung19 bildet, kann das Fahrzeug10 Gefahrenmeldungen empfangen. Beim Ausführungsbeispiel ist die Funkeinrichtung30 auch zum Senden von Gefahrenmeldungen ausgestaltet. Die Funkeinrichtung30 kann bekannte Komponenten enthalten, beispielsweise sogenannte WLAN-Sende- und Empfangsmittel (WLAN = Wireless Local Area Network). Die Funk einrichtung30 enthält einen Sender31 sowie einen Empfänger32 zum Senden bzw. Empfangen von Gefahrenmeldungen. Eine empfangene Gefahrenmeldung leitet die Funkeinrichtung30 über eine Schnittstelle34 , beispielsweise eine Busschnittstelle, an die Fahrassistenzvorrichtung19 weiter. Es ist auch möglich, dass die Funkeinrichtung30 aus der Gefahrenmeldung einen Ausschaltbefehl generiert und diesen Ausschaltbefehl an die Fahrassistenzvorrichtung19 übermittelt. - Es ist auch möglich, dass die Funkeinrichtung
30 einen Bestandteil der Fahrassistenzvorrichtung19 bildet. Ferner ist eine Fahrassistenzvorrichtung denkbar, die als Empfangseinrichtung beispielsweise einen Empfänger in der Art des Empfängers32 aufweist. Zusätzlich kann ein Sender, beispielsweise in der Art des Senders31 , bei einer derartigen Fahrassistenzvorrichtung vorhanden sein. - In
2 ist ein Szenario dargestellt, anhand dessen die erfindungsgemäße Funktionsweise der Fahrassistenzvorrichtung19 im Zusammenwirken mit der Funkeinrichtung30 deutlich wird. Das Fahrzeug10 fährt auf einer Straße49 hinter dem Fahrzeug27 auf eine Gefahrenstelle50 zu. Dort sind Fahrzeuge51 und52 zusammengestoßen. Das Fahrzeug52 weist ebenso wie das Fahrzeug27 und ein dem Fahrzeug10 entgegenkommendes Fahrzeug53 eine Funkeinrichtung30 auf. Das Fahrzeug27 weist zudem eine Fahrassistenzvorrichtung19 auf, die Fahrzeuge51 ,53 nicht. Das Fahrzeug51 ist nicht mit einer Gefahrenmelde-Funkeinrichtung ausgestattet. - Die Funkeinrichtung
30 des Fahrzeugs52 sendet infolge des Zusammenstoßes mit dem Fahrzeug51 , der beispielsweise durch das Auslösen von Airbags, Erschütterungen oder dergleichen von der Funkeinrichtung30 oder einer mit dieser kommunizie renden, nicht dargestellten Vorrichtung ermittelt worden ist, eine Gefahrenmeldung54 innerhalb eines durch einen Kreis angedeuteten Sendebereichs55 . Der Sendebereich55 reicht beispielsweise maximal 300 bis 500 m. Es ist aber auch möglich, den Sendebereich auf beispielsweise maximal 1 bis 2 km oder dergleichen festzulegen. Das Fahrzeug27 befindet sich innerhalb des Sendebereichs55 , sodass dessen Funkeinrichtung30 die Gefahrenmeldung54 empfangen kann. Die Fahrassistenzvorrichtung19 des Fahrzeugs27 , das prinzipiell gleich aufgebaut ist wie das Fahrzeug10 , deaktiviert sich aufgrund der Gefahrenmeldung54 selbst und regelt die Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs27 nicht mehr auf eine Soll-Fahrgeschwindigkeit. Ferner gibt die Fahrassistenzvorrichtung19 mittels optischer und/oder akustischer Ausgabemittel44 ,45 , zum Beispiel einer Warnleuchte bzw. einem Lautsprecher, einen Warnhinweis46 aus, damit der Fahrer des Fahrzeugs27 auf die Gefahr aufmerksam wird. Der Fahrer kann dann das Fahrzeug27 beispielsweise abbremsen. - Aber auch ein aktiver Bremseingriff der Fahrassistenzvorrichtung
19 ist möglich. Beispielsweise kann die Fahrassistenzvorrichtung19 Bremsen41 des Fahrzeugs27 unmittelbar betätigen. Es ist auch denkbar, dass die Fahrassistenzvorrichtung19 ein sogenanntes ESP-Modul40 aufweist (ESP = Elektronisches Stabilitäts-Programm), das zur Regelung der Fahrstabilität des Fahrzeugs27 bzw. des Fahrzeugs10 vorgesehen ist. In Abhängigkeit von der Gefahrenmeldung54 , das heißt vorliegend nach deren Empfang, kann das ESP-Modul40 des Fahrzeugs27 das Fahrzeug27 unmittelbar abbremsen. - Zwar ist das Fahrzeug
10 noch verhältnismäßig weit von der Gefahrenstelle50 entfernt. Problematisch ist allerdings, dass der Fahrer14 der Fahrassistenzvorrichtung19 bzw. dem ACC-Modul20 eine verhältnismäßig hohe Soll-Fahrgeschwindigkeit60 vorgegeben hat. Dementsprechend regelt das ACC-Modul20 die Fahrgeschwindigkeit vl des Fahrzeugs10 auf die Soll-Fahrgeschwindigkeit60 , sodass sich das Fahrzeug10 verhältnismäßig schnell der Gefahrenstelle50 nähert. Bei dieser gefährlichen Situation schafft die Erfindung folgendermaßen Abhilfe:
Das Fahrzeug27 sendet die Gefahrenmeldung54 oder eine daraus abgeleitete Gefahrenmeldung innerhalb des Sendebereichs56 seiner Funkeinrichtung30 weiter. Das innerhalb des Sendebereichs56 fahrende Fahrzeug53 kann somit die Gefahrenmeldung54 empfangen. Zwar hat das Fahrzeug53 keine erfindungsgemäße Fahrassistenzvorrichtung19 . Allerdings verfügt das Fahrzeug53 über eine Funkeinrichtung30' in der Art der Funkeinrichtungen30 , sodass es die Gefahrenmeldung54 empfangen und an weitere Fahrzeuge, beispielsweise das Fahrzeug10 , weitersenden kann. Das Fahrzeug10 befindet sich nämlich im Sendebereich57 der Funkeinrichtung30' . Insgesamt gelangt demnach die Gefahrenmeldung54 in einem Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Sendeverfahren vom Fahrzeug51 zum Fahrzeug10 . - Die Funkeinrichtung
30 sendet die Gefahrenmeldung54 über die Schnittstelle34 an die Empfangsmittel25 der Fahrassistenzvorrichtung19 . Die Empfangsmittel25 führen beim Ausführungsbeispiel eine Relevanzprüfung der Gefahrenmeldung54 durch. Wenn sich nämlich die Gefahrenstelle50 in einem zu großen Abstand zum Fahrzeug10 befindet, ist die Gefahrenmeldung54 beispielsweise irrelevant. Für die Relevanzprüfung könnte dementsprechend ermittelt werden, welche Feldstärke die Gefahrenmeldung54 beim Empfang hatte, um auf diesem Wege die Entfernung zur Gefahrenstelle bzw. zum die Gefahrenmeldung54 sendenden Fahrzeug zu ermitteln. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel jedoch wurde die Gefahrenmeldung54 über mehrere Fahrzeuge27 ,53 übermittelt, sodass eine einfache Feldstärkenmessung nicht ausreicht. - Dementsprechend wertet die Fahrassistenzvorrichtung
19 eine in der Gefahrenmeldung54 enthaltene Positionsangabe58 aus, die die Position der Gefahrenstelle50 angibt. Die Fahrassistenzvorrichtung19 , beispielsweise die Empfangsmittel25 , vergleichen die Positionsangabe58 mit die aktuelle Position des Fahrzeugs10 definierenden Positionsdaten, die die Fahrassistenzvorrichtung19 von einem Positionssensor36 , beispielsweise einem GPS-Empfänger (GPS = Global Positioning System), empfängt. Beim vorliegenden Szenario ist die Gefahrenmeldung54 relevant, da sich das Fahrzeug10 innerhalb eines vorbestimmten Abstands zu der Gefahrenstelle50 befindet. - Zudem wertet die Fahrassistenzvorrichtung
19 eine Gefahrenangabe59 der Gefahrenmeldung54 aus. Durch die Gefahrenangabe59 wird beispielsweise das Vorliegen eines Unfalls angegeben, das heißt, es liegt eine besonders kritische Situation vor. - Bei einer derartig kritischen Situation wird die erfindungsgemäße Fahrassistenzvorrichtung
19 , insbesondere das ACC-Modul20 , folgendermaßen tätig:
Zunächst gibt das ACC-Modul20 mittels der Ausgabemittel44 ,45 einen Warnhinweis46 aus. Ferner reduziert das ACC-Modul20 die Soll-Fahrgeschwindigkeit60 auf eine Reduktionsfahrgeschwindigkeit61 , sodass das Fahrzeug10 langsamer wird. Diese Verlangsamung des Fahrzeuges10 ist ein haptischer Hinweis für den Fahrer14 , dass eine Gefahrensituation vorliegt. Die Reduktionsfahrgeschwindigkeit61 kann beispielsweise an einer Parametrier-Schnittstelle43 , zum Beispiel einer grafischen Bedienoberfläche, vom Fahrer14 parametriert werden. Es ist auch möglich, dass die Fahrassistenzvorrichtung19 die Geschwindigkeit des Fahrzeuges10 dann nicht reduziert, wenn die Soll-Fahrgeschwindigkeit60 oder die aktuelle Fahrgeschwindigkeit vl des Fahrzeuges10 nicht höher sind als die Reduktionsfahrgeschwindigkeit61 . - In Abhängigkeit von der jeweiligen Gefahrensituation, beispielsweise Unfall, Glatteis, Nebel oder dergleichen, können mehrere Reduktionsfahrgeschwindigkeiten
61 bei der Fahrassistenzvorrichtung19 parametrierbar sein. - Nach der Ausgabe des Warnhinweises
46 bzw. der Reduktion der Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs10 wartet die Fahrassistenzvorrichtung19 eine vorbestimmte Zeit, in der der Fahrer14 den Warnhinweis46 sozusagen quittieren kann. Beispielsweise kann der Fahrer14 ein Bremspedal28 zur Aktivierung der Bremsen41 betätigen, worauf sich das ACC-Modul20 deaktiviert. - Reagiert der Fahrer
14 innerhalb der vorbestimmten Wartezeit nicht, deaktiviert sich das ACC-Modul20 von selbst, sodass es das Fahrzeug10 nicht mehr auf die Soll-Fahrgeschwindigkeit60 oder, wie im vorliegenden Fall, die Reduktionsfahrgeschwindigkeit61 regelt. Das Fahrzeug10 wird dadurch verlangsamt. Die jeweilige Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs10 ist dann unmittelbar vom Fahrer14 einzustellen, beispielsweise durch entsprechendes Niederdrücken des Gaspedals18 . - Solange die Gefahrenmeldung
54 akut ist, ist die Fahrassistenzvorrichtung, insbesondere das ACC-Modul20 , nicht aktivierbar. Beispielsweise sendet das Fahrzeug10 die Gefahrenmeldung54 in zyklischen Abständen. Solange das Fahrzeug10 diese Gefahrenmeldungen54 empfängt, ist das ACC-Modul20 nicht aktivierbar. Nach dem Empfang jeder Gefahrenmeldung54 wartet die Fahrassistenzvorrichtung19 jeweils eine vorbestimmte Latenzzeit, bis sie wieder aktivierbar ist. Die Latenzzeit ist zweckmäßigerweise größer als die Zykluszeit der Gefahrenmeldungen54 , also der Zeit zwischen dem Senden zweier Gefahrenmeldungen54 . - Es ist auch möglich, dass der Fahrer
14 die Selbst-Deaktivierung der Fahrassistenzvorrichtung19 bzw. des ACC-Moduls20 durch eine Bedienhandlung sozusagen überstimmt. Mit Hilfe eines Geschwindigkeitsgebers29 , zum Beispiel eines Drucktasters, kann der Fahrer14 eine Soll-Fahrgeschwindigkeit vorgeben. Durch eine vorbestimmte Betätigungsweise, beispielsweise durch zweimaliges kurzzeitiges Niederdrücken des Geschwindigkeitsgebers29 , kann der Fahrer14 beispielsweise die Soll-Fahrgeschwindigkeit60 auch dann vorgeben, wenn die Fahrassistenzvorrichtung19 an sich aufgrund der Gefahrenmeldung54 deaktiviert ist. - An der Straße
49 kann auch ein ortsfester Gefahrensender70 , der beispielsweise einen Nebelsensor, einen Temperaturfühler oder dergleichen enthält, vorgesehen sein. Der Gefahrensender70 kann Gefahrenmeldungen in der Art der Gefahrenmeldung54 senden und so beispielsweise das Auftreten von Eis oder dergleichen signalisieren. Auch die in den Fahrzeugen10 ,51 -53 vorhandenen Funkeinrichtungen30 ,30' können einander wetterabhängige Gefahrenmeldungen zur Signalisierung einer gefährlichen Wettersituation senden. Beispielsweise hat das ESP-Modul40 des Fahrzeugs27 auf plötzlich auftretendes Eis auf der Straße49 reagiert und das Fahrzeug27 stabilisiert. Die Fahrassistenzvorrichtung19 bzw. die Funkeinrichtung30 des Fahrzeugs27 senden daraufhin eine Gefahrenmeldung71 , die wie die Gefahrenmeldung54 zunächst zum Fahrzeug53 und von dort zum Fahrzeug10 gesendet wird. Das ACC-Modul20 des Fahrzeugs10 deaktiviert sich daraufhin selbst. - Es ist auch möglich, dass sich das ACC-Modul
20 in Abhängigkeit von der Entfernung zur Gefahrenstelle, beispielsweise der Gefahrenstelle50 , deaktiviert oder lediglich die Soll-Fahrgeschwindigkeit auf eine Reduktionsfahrgeschwindigkeit reduziert. - Ferner kann das ACC-Modul die Distanz zu einem vorausfahrenden Fahrzeug, beispielsweise zum Fahrzeug
27 , beim Empfang einer Gefahrenmeldung auswerten. Signalisiert die Gefahrenmeldung71 beispielsweise Nebel und ist die Distanz d zum Fahrzeug27 ausreichend groß, ist eine Deaktivierung des ACC-Moduls20 nicht notwendig. Ist allerdings der Abstand d zum vorausfahrenden Fahrzeug27 zu klein, deaktiviert sich das ACC-Modul20 . - Die jeweilige Fahrgeschwindigkeit vl ermittelt die Fahrassistenzvorrichtung
19 beispielsweise anhand von Radsensoren39 an den Rädern11 . - Die Fahrassistenzvorrichtung
19 , die Funkeinrichtung30 sowie weitere Vorrichtungen des Fahrzeugs10 , beispielsweise die Ausgabemittel44 ,45 , sind untereinander durch nicht dargestellte Verbindungen, vorzugsweise auf einem fahrzeugseitigen Bussystem, verbunden. - Bei einer Variante der Erfindung führt die Funkeinrichtung
30 eine Relevanzprüfung von Gefahrenmeldungen durch. Beispielsweise kann die Funkeinrichtung30 in der Art der Empfangsmittel25 die Relevanz der Gefahrenmeldung54 ermitteln. Dazu wertet die Funkeinrichtung30 beispielsweise die Positionsangabe58 aus und vergleicht sie mit vom Positionssensor36 erhaltenen Positionsdaten. Zudem kann die Funkeinrichtung30 auch die Relevanz der Gefahrenangabe59 auswerten. Wenn die Gefahrenmeldung54 relevant ist, sendet die Funkeinrichtung30 einen Ausschaltbefehl35 an die Fahrassistenzvorrichtung19 . In Abhängigkeit von dem Ausschaltbefehl35 deaktiviert die Fahrassistenzvorrichtung19 das ACC-Modul20 . - Mit dem Sender
31 sendet die Funkeinrichtung30 eine empfangene Gefahrenmeldung, beispielsweise die Gefahrenmeldung54 an weitere Fahrzeuge weiter. Auch hierbei ist eine Relevanzprüfung möglich, das heißt, dass die Funkeinrichtung30 nur dann eine Gefahrenmeldung weitersendet, wenn die jeweilige Gefahrenmeldung auch für andere Fahrzeuge relevant ist, beispielsweise eine vorbestimmte Distanz zu einer Gefahrenstelle noch nicht überschritten ist. - Beim Ausführungsbeispiel besteht die Fahrassistenzvorrichtung
19 aus Software und Hardware. Es versteht sich, dass auch eine vollständige Ausführung in Software oder Hardware möglich ist.
Claims (16)
- Fahrassistenzvorrichtung zur Fahrgeschwindigkeitsregelung eines Fahrzeugs (
10 ,27 ), dadurch gekennzeichnet, dass sie Empfangsmittel (25 ) zum Empfang einer zumindest außerhalb des Fahrzeugs (10 ,27 ) drahtlos übermittelten Gefahrenmeldung (54 ,70 ) und/oder eines von einer Sende-/Empfangseinrichtung (30 ) des Fahrzeugs (10 ,27 ) aus der Gefahrenmeldung (54 ,70 ) gebildeten Ausschaltbefehls (35 ) aufweist, und dass sie zur Selbst-Deaktivierung in Abhängigkeit von der Gefahrenmeldung (54 ,70 ) ausgestaltet und/oder in Abhängigkeit von der Gefahrenmeldung (54 ,70 ) nicht aktivierbar ist. - Fahrassistenzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie im Zusammenhang mit der Gefahrenmeldung (
54 ,70 ) in Abhängigkeit von einer aktuellen Fahrgeschwindigkeit (vl) des Fahrzeugs (10 ,27 ) und/oder einer Vorgabe-Fahrgeschwindigkeit zur Selbst-Deaktivierung ausgestaltet und/oder nicht aktivierbar ist. - Fahrassistenzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie im Zusammenhang mit der Gefahrenmeldung (
54 ,70 ) in Abhängigkeit von einem aktuellen Abstand (d) zu einem vorausfahrenden Fahrzeug (27 ) zur Selbst-Deaktivierung ausgestaltet und/oder nicht aktivierbar ist. - Fahrassistenzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit (vl) des Fahrzeugs (
10 ,27 ) vor ihrer Selbst-Deaktivierung ausgestaltet ist. - Fahrassistenzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie nach Empfang der Gefahrenmeldung (
54 ,70 ) für eine vorbestimmte Latenzzeit nicht aktivierbar ist. - Fahrassistenzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie die Gefahrenmeldung (
54 ,70 ) oder den Ausschaltbefehl (35 ) über einen fahrzeugseitigen Bus empfangen kann. - Fahrassistenzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gefahrenmeldung (
54 ,70 ) von einer ortsfesten oder einer in einem zweiten Fahrzeug (10 ,27 ) vorhandenen fahrzeugseitigen Sendeinrichtung (30 ,70 ) gesendet wird. - Fahrassistenzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie Ausgabemittel zur Ausgabe eines insbesondere optischen und/oder akustischen und/oder haptischen Warnhinweises (
46 ) an einen Fahrer (14 ) des Fahrzeugs (10 ,27 ) aufweist. - Fahrassistenzvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabemittel den Warnhinweis (
46 ) vor der Deaktivierung der Fahrassistenzvorrichtung (19 ) ausgeben. - Fahrassistenzvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dadurch gekennzeichnet, wenn der Fahrer (
14 ) den Warnhinweis (46 ) durch eine vorbestimmte Bedienhandlung quittiert oder wenn der Fahrer (14 ) den Warnhinweis (46 ) nicht quittiert. - Fahrassistenzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie zu einer adaptiven, eine Distanz (d) zu einem vorausfahrenden Fahrzeug (
27 ) berücksichtigenden Fahrgeschwindigkeitsregelung ausgestaltet ist. - Sende-/Empfangseinrichtung (
30 ) zur Zusammenwirkung mit einer Fahrassistenzvorrichtung (19 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie Empfangsmittel (25 ) zum Empfang einer zumindest außerhalb des Fahrzeugs (10 ,27 ) drahtlos übermittelten Gefahrenmeldung (54 ,70 ) aufweist, und dass sie Schnittstellenmittel (34 ) zum Senden der Gefahrenmeldung (54 ,70 ) und/oder eines aus der Gefahrenmeldung (54 ,70 ) gebildeten Ausschaltbefehls (35 ) an die Fahrassistenzvorrichtung (19 ) aufweist. - Fahrassistenzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11 oder Sende-/Empfangseinrichtung (
30 ) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie durch einen Prozessor, der insbesondere in einer Antriebssteuerungsvorrichtung oder einer Motorsteuervorrichtung für einen Antriebsmotor (16 ) des Fahrzeugs (10 ,27 ) enthalten ist, ausführbaren Programmcode aufweist. - Speichermittel mit einer Fahrassistenzvorrichtung und/oder einer Sende-/Empfangseinrichtung (
30 ) nach Anspruch 13. - Fahrzeug, insbesondere Personenkraftwagen, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Fahrassistenzvorrichtung (
19 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 oder 13 und/oder eine Sende-/Empfangseinrichtung (30 ) nach Anspruch 12 oder 13 und/oder ein Speichermittel nach Anspruch 14 enthält. - Verfahren zur Fahrgeschwindigkeitsregelung eines Fahrzeugs (
10 ,27 ), gekennzeichnet durch Empfangen einer zumindest außerhalb des Fahrzeugs (10 ,27 ) drahtlos übermittelten Gefahrenmeldung (54 ,70 ) und Deaktivierung der Fahrgeschwindigkeitsregelung in Abhängigkeit von der Gefahrenmeldung (54 ,70 ) und/oder Ausschalten der Aktivierbarkeit der Fahrgeschwindigkeitsregelung in Abhängigkeit von der Gefahrenmeldung (54 ,70 ).
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