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Diese Erfindung bezieht sich allgemein
auf ein Einstieggerät
für einen
Fahrzeugsitz. Genauer gesagt betrifft die vorliegende Erfindung
ein Einstieggerät
für einen
Fahrzeugsitz, das eine Vorwärtsgleitbewegung
des Fahrzeugsitzes in bezug auf einen Fahrzeugboden in Zusammenhang
mit einer Vorwärtsneigebewegung
einer Sitzlehne des Fahrzeugsitzes relativ zu einem Sitzpolster
vorsieht.
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Ein bekanntes Einstieggerät ist beispielsweise
in dem US-Patent
Nr.
6 341 819 als eine
Sitzgleitvorrichtung für
ein Kraftfahrzeug offenbart.
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Das Einstieggerät ist an einem Gleitschienenmechanismus
angebaut, der gleitfähig
einen Fahrzeugsitz in der Längsrichtung
in Bezug auf einen Fahrzeugboden stützt, und ist daran angepasst,
eine Arretierplatte durch einen Freigabehebel freizugeben, der sich
in Verbindung mit einer Drehbewegung der Sitzlehne dreht, wenn die
Sitzlehne des Fahrzeugsitzes geneigt wird, und auch daran angepasst ist,
durch einen Gleitschienenmechanismus freizugeben, der einen Betätigungsgriff
für ein
Freigeben der Arretierplatte per Hand hat. Bei einer derartigen
Arretierplatte wird eine Vorspannkraft aufgebracht, um die Gleitbewegungen
des Gleitschienenmechanismus zu arretieren.
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Somit hat ein derartiges Einstieggerät die Neigeplatte als
ein Bauteil des Neigearmmechanismus zum Drehen der Sitzlehne durch
eine Drehbewegung in der nach vorn weisenden Richtung des Kraftfahrzeugs,
und die Neigeplatte ist mit einem Freigabehebel als ein Bauteil
des Gleitschienenmechanismus über
einen Stab verbunden.
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Jedoch hat das bekannte Einstieggerät den Gleitschienenmechanismus,
der daran angepasst ist, das Arretieren der Gleitbewegung mittels
sowohl einer Betätigung
des Betätigungsgriffs
als auch einem nach vorn gerichteten Neigen der Sitzlehne freizugeben.
Wenn bei diesem Gerät
die Sitzlehne zum Zwecke des Betätigens
des Einstieggerätes
geneigt wird, ohne dass bekannt ist, dass es geschehen kann, dass
der Betätigungsgriff
aus unerwarteten Gründen arretiert
wird, kann ein Element zum Arretieren des Gleitschienenmechanismus
verformt werden oder sogar brechen aufgrund des Aufbringens einer
unangemessenen Belastung, wobei als ein Ergebnis bei dem Arretiervorgang
des Gleitschienenmechanismus eine Fehlfunktion auftritt.
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Somit muss das Einstieggerät unter
Berücksichtigung
des Sicherstellens des Arretiervorgangs von dem Gleitschienenmechanismus
so aufgebaut sein, dass sogar die unangemessene Belastung auf das
Element aufgenommen wird, um den Gleitschienenmechanismus zu arretieren,
wenn der Betätigungsgriff
des Gleitschienenmechanismus arretiert ist.
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Die vorliegende Erfindung schafft
ein Einstieggerät
von einem Fahrzeugsitz, das folgendes aufweist: eine obere Schiene,
die an dem Fahrzeugsitz eingebaut ist; eine untere Schiene, die
mit der oberen Schiene im Gleiteingriff steht und an einem Fahrzeugboden
eingebaut ist; eine Arretierplatte zur Arretierung einer Gleitbewegung
der oberen Schiene an der unteren Schiene; ein Freigabehebel, der
daran angepasst ist, die Arretierplatte in Eingriff zu bringen,
um die durch die Arretierplatte erfolgende Arretierung der Gleitbewegung
der oberen Schiene an der unteren Schiene freizugeben; und eine
Neigeplatte, die sich in Verbindung mit einer Sitzlehne dreht, wenn
die Sitzlehne um einen vorbestimmten Winkel oder weiter in der nach
vorn weisenden Richtung gedreht wird, wobei es dadurch gekennzeichnet ist,
dass das Einstieggerät
des Kraftfahrzeuges ein Verbindungselement hat, das den Freigabehebel
und die Neigeplatte verbindet und daran angepasst ist, den Freigabehebel
von der Neigeplatte außer
Eingriff zu bringen, wenn eine Belastung auf das Verbindungselement
aufgebracht wird, die gleich wie oder größer als ein vorbestimmter Wert
ist.
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Die vorstehend erwähnten und
weitere Merkmale und Kennzeichen der vorliegenden Erfindung gehen
aus der nachstehend dargelegten detaillierten Beschreibung in Verbindung
mit den beigefügten Zeichnungen
deutlicher hervor, in denen gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente
bezeichnen.
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1 zeigt
eine Seitenansicht des Fahrzeugsitzes, der das Einstieggerät gemäß der vorliegenden
Erfindung hat.
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2 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Arretiermechanismus von dem Fahrzeugsitz,
der das Einstieggerät
gemäß der vorliegenden
Erfindung aufweist.
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3 zeigt
eine Draufsicht auf den Verbindungsabschnitt (Verbindungselemente),
der den Freigabehebel und den Stab bei dem Einstieggerät des Fahrzeugsitzes
gemäß der vorliegenden
Erfindung verbindet.
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4 zeigt
eine Seitenansicht des Verbindungsabschnittes (Verbindungselemente),
der den Freigabehebel und den Stab bei dem Einstieggerät des Fahrzeugsitzes
gemäß der vorliegenden
Erfindung verbindet.
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5 zeigt
eine Längsschnittansicht
des Freigabehebelabschnittes des Einstieggerätes für den Fahrzeugsitz von 1 gemäß der vorliegenden Erfindung.
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6 zeigt
eine Längsschnittansicht
des Stützhebelabschnittes
von dem Einstieggerät
für den Fahrzeugsitz
von 1 gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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7 zeigt
eine Längsschnittansicht
des Arretierplattenabschnittes von dem Einstieggerät für den Fahrzeugsitz
von 1 gemäß der vorliegenden Erfindung.
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Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel des
Einstieggerätes
für das
Kraftfahrzeug gemäß der vorliegenden
Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen 1 bis 7 beschrieben.
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Wie dies in 1 gezeigt ist, ist ein Gleitschienenmechanismus 4 gemäß der vorliegenden
Erfindung sowohl rechts als auch links von dem Fahrzeugsitz angebracht
und trägt
ein Paar an unteren Schienen 1. Die unteren Schienen 1 sind
parallel zueinander angeordnet. Die untere Schiene 1 ist
in der Fahrzeuglängsrichtung
länglich
und hat Seitenwände 11 und
einen Basisabschnitt 12. Der Basisabschnitt 12 ist
zwischen beiden Seitenwänden 11 vorgesehen,
um sie miteinander so zu verbinden, dass die untere Schiene 1 eine
annährende
U-Form unter Betrachtung ihres Querschnitts gemäß den 5 bis 7 hat.
Es sind Eingriffsflanschwände 13 an
der unteren Schiene 1 ausgebildet, die sich in fortlaufender
Weise von den oberen Rändern
der beiden Seitenwände 11 erstrecken
und einander zugewandt bei einem vorbestimmten Zwischenraum nach
innen gebogen sind.
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Eine obere Schiene 2 ist
an einem Rahmen 31 befestigt, der einen Teil des (nicht
gezeigten) Sitzpolsters des Fahrzeugsitzes bildet, durch eine Halterung 32 fixiert
und sie ist in der Fahrzeuglängsrichtung
länglich.
Die obere Schiene 2 hat horizontale Wände 21 und vertikale
Wände 22 und
sie hat ungefähr
die Form eines umgekehrten T im Querschnitt. Die Eingriffsflanschwände 23 sind
an der oberen Schiene 2 ausgebildet, die sich fortlaufend
von den beiden Rändern
der horizontalen Wände 21 der
oberen Schiene 2 erstrecken und in der nach oben weisenden
Richtung gebogen sind. Die Eingriffsflanschwände 23 der oberen
Schiene 2 stehen mit den Eingriffsflanschwänden 13 der
unteren Schiene 1 in Eingriff, wobei somit die obere Schiene 2 durch
die untere Schiene 1 in der Fahrzeuglängsrichtung gleitfähig gestützt wird.
Die vertikalen Wände 22 der
oberen Schiene erstrecken sich zwischen den Eingriffswänden 13 nach
oben. Eine Feder 42 ist zwischen einem vorderen Rand der
unteren Schiene 1 (in 1 rechts)
und einem hinteren Rand der oberen Schiene 2 vorgesehen
und die obere Schiene 2 wird durch die Vorspannkraft der
Feder 42 stetig gedrängt,
um in die nach vorn weisende Richtung des Fahrzeugs (in der Richtung
des Pfeils) an der unteren Schiene 1 zu gleiten.
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An der Innenseitenwand 11 der
unteren Schiene 1 in bezug auf die Sitzbreitenrichtung
(in 7 die nach rechts
weisende Richtung) ist eine Reihe an Eingriffslöchern 11a ausgebildet.
Die Eingriffslöcher 11a sind
mit einem vorbestimmten Abstand in der Längsrichtung der unteren Schiene 1 ausgebildet.
Ein Durchgangsloch 13a, das daran angepasst ist, dass es
mit dem Eingriffsloch 11a übereinstimmt, ist an der inneren
Eingriffsflanschwand 23 der oberen Schiene 2 in
bezug auf die Sitzbreitenrichtung ausgebildet. Eine Hilfsplatte 24,
die ein Durchgangsloch 24a ausbildet, das daran angepasst ist,
dass es mit dem Eingriffsloch 11a übereinstimmt, ist an der inneren
vertikalen Wand 22 in bezug auf die Sitzbreitenrichtung
fixiert.
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Eine Halterung 25 ist an
der oberen Schiene 2 zusammen mit der Hilfsplatte 24 fixiert.
Eine Arretierplatte 26 wird an der Halterung 25 durch
einen Zapfen 25a drehbar gehalten. Die Arretierplatte 26 hat
Eingriffszähne 26a,
die durch das Durchgangsloch 24a und das Durchgangsloch 13a hindurchdringen
und daran angepasst sind, dass sie mit dem Eingriffsloch 11a in
Eingriff oder außer
Eingriff gelangen. Die Arretierplatte 26 wird durch eine
(nicht gezeigte) Feder, die um den Zapfen 25a herum vorgesehen
ist, in der Richtung des Uhrzeigersinns in 7 folglich vorgespannt, um einen Eingriff
der Eingriffszähne 26a mit
dem Eingriffsloch 11a zu ermöglichen. Ein Eingriffsflansch 26b ist
an der Arretierplatte 26 ausgebildet, der den Eingriffszähnen 26a über den
Zapfen 25a zugewandt ist.
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Wie dies in den 2 und 7 gezeigt
ist, ist ein Betätigungshebel 27 an
der inneren vertikalen Wand 22 der oberen Schiene 2 in
bezug auf die Sitzbreitenrichtung vorgesehen und wird drehbar an
dem mittleren Abschnitt in der Längsrichtung
des Betätigungshebels 27 gehalten.
Ein Eingriffsflansch 27b ist an dem hinteren Rand des Betätigungshebels 27 (in 2 links) in bezug auf die Längsrichtung
des Betätigungshebels 27 ausgebildet
und ein Betätigungsgriff 43 ist
an dem vorderen Rand des Betätigungshebels 27 in
bezug auf die Längsrichtung
fixiert gehalten. Der Betätigungsgriff 43 verbindet
sowohl den rechten als auch den linken Betätigungshebel 27 und bildet
einen sogenannten Schlaufengriff, der unter dem vorderen Abschnitt
des Sitzpolsters vorgesehen ist, um sowohl den rechten als auch
den linken Betätigungshebel 27 einstückig zu
betätigen.
Der Eingriffsflansch 27b ist der Arretierplatte 26 zugewandt vorgesehen
und daran angepasst, dass er mit der Arretierplatte 26 an
seinem unteren Abschnitt in Eingriff gelangt. Der Betätigungshebel 27 wird
durch eine (nicht gezeigte) Feder fortlaufend und drehbar vorgespannt,
um den Eingriffsflansch 27b von der Arretierplatte 26 (in
der oberen Richtung in 5)
zu beabstanden.
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Gemäß einem derartigen Aufbau gelangen die
Eingriffszähne 26a der
Arretierplatte 26 mit dem Eingriffsloch 11a an
der unteren Schiene 1 in Eingriff, wobei als ein Ergebnis
dessen die Gleitbewegung der oberen Schiene 2 in bezug
auf die untere Schiene 1 begrenzt wird. In dieser Weise
hält der
Fahrzeugsitz seine Position bei einer vorbestimmten Position in
bezug auf den Fahrzeugboden 9. Außerdem wird, indem der vordere
Rand (der rechte Rand in 1)
von dem Betätigungshebel 27 angehoben wird,
der Betätigungshebel 27 entgegen
der durch die Feder aufgebrachten Vorspannkraft gedreht. Dann wird
der hintere Rand (der linke Rand in 1) von
dem Betätigungshebel 27 abgesenkt,
und der Eingriffsflansch 26b gelangt mit dem Eingriffsflansch 27b in
Kontakt, wodurch eine Drehung der Arretierplatte 26 bewirkt
wird. Dann gelangen die Eingriffszähne 26a von dem Eingriffsloch 11a außer Eingriff und
die obere Schiene 2 wird in bezug auf die untere Schiene 1 frei
gleitfähig.
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Somit kann der Fahrzeugsitz an dem
Fahrzeugboden in der Fahrzeuglängsrichtung
(nach vorne und nach hinten) verschoben werden. In dieser Weise
kann die Position des Fahrzeugsitzes in bezug auf den Fahrzeugboden
in der Fahrzeuglängsrichtung
eingestellt werden.
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Wie dies in 1 gezeigt ist, ist ein oberer Arm 34 an
den unteren Seitenflächen
eines (nicht gezeigten) Rahmens fixiert, der ein Teil der Sitzlehne des
Fahrzeugsitzes bildet, und er wird durch einen unteren Arm 33 frei
drehbar gehalten. Eine Drehwelle 35 durchdringt den oberen
Arm 34 und den unteren Arm 33 und wird durch diese
gestützt.
Ein bekanntes System aus einer Sperrklinke und einem Sperrzahnrad
(die nicht gezeigt sind) ist zwischen dem unteren Arm 33 und
dem oberen Arm 34 vorgesehen, wobei diese durch eine Betätigung eines
Betätigungsgriffs 35b,
der an der Drehwelle 35 einstückig angebaut ist, in Eingriff
gelangen oder außer
Eingriff gelangen.
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Ein Neigearmmechanismus 36 hat
den unteren Arm 33, den oberen Arm 34 und die
Drehwelle 35, wobei er die Sitzlehne des Fahrzeugsitzes
in bezug auf das Sitzpolster in der Fahrzeuglängsrichtung (nach vorn und
zurück)
neigt. Eine Feder 37 ist zwischen dem unteren Arm 33 und
dem oberen Arm 34 vorgesehen und der untere Arm 33 wird
durch die Feder 37 in der nach vorn weisenden Richtung
des Fahrzeugs konstant und drehbar vorgespannt. Die Neigeplatten 51 sind
an Rändern
der Drehwelle 35 des Neigearmmechanismus 36 gehalten,
was seine Relativdrehbewegung ermöglicht. Eine Neigeplatte 51 ist
eingebaut, indem ein vorbestimmter Zwischenraum zwischen ihrem oberen
Abschnitt und der Halterung 34b beibehalten wird, die an
dem oberen Arm 34 fixiert ist, wenn der obere Arm 34 in
der am weitesten vorn befindlichen Sitzposition ist.
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Der Freigabehebel 52 wird
durch einen Zapfen 52a gehalten, was eine Drehbewegung
an den Außenflächen der
vertikalen Wand 22 der oberen Schiene 2 in bezug
auf die Sitzbreitenrichtung ermöglicht.
Der Freigabehebel 52 hat eine Erstreckung und bildet einen
Armabschnitt. Ein Ende des Stabes 53 (Verbindungselement)
ist mit dem Rand des Armabschnittes durch eine aus Harz gestaltete
Einschnappeinrichtung 56 drehbar verbunden, und das andere
Ende des Stabes 53 ist mit der Neigeplatte 51 durch
die Einschnappeinrichtung 56 verbunden.
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Wenn bei diesem Aufbau eine hohe
Belastung auf den Freigabehebel 52 durch den Stab 53 aus
irgendeinem Grund aufgebracht wird, wobei aufgrund dessen der Freigabehebel 52 zu
der Seite des Stabes 53 gezogen wird, bricht die Schnappeinrichtung 56 und
gelangt aus dem Loch 52f heraus, und der Stab 53 gelangt
von dem Freigabehebel 52 außer Eingriff.
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Wie dies in 7 gezeigt ist, ist ein Eingriffszapfen 52b,
der zu der vertikalen Wand 52 der oberen Schiene 2 vorsteht,
an dem Freigabehebel 52 fixiert. Der Eingriffsflansch 27b des
Betätigungshebels 27 durchdringt
die Öffnung 22a,
die an den vertikalen Wänden 22 der
oberen Schiene 2 ausgebildet ist, und erstreckt sich zu
dem Eingriffzapfen 52b hin, um mit dem Eingriffszapfen 52b an
seiner oberen Fläche des
Eingriffsflanschen 27b in Eingriff gelangen zu können. Wie
dies in 2 gezeigt ist,
ist ein Klauenabschnitt 27c an dem Rand des Eingriffsflansches 27b des
Betätigungshebels 27 ausgebildet.
Der Klauenabschnitt 27c ragt in der Breitenrichtung des Einriffsflansches 27b vor
und seine Breite ist breiter als die Öffnung 22a. Aufgrund
des Klauenabschnittes 27c wird, wenn beispielsweise unerwartet
sich etwas unter dem Fahrzeugsitz befindet und dadurch die Bewegung
des hinteren Endabschnittes des Betätigungshebels 27 zu
der Rückseite
des Fahrzeugs verhindert wird, und der Eingriffsflansch 52b mit
dem Eingriffsflansch 27b in Eingriff gelangt, wobei eine übermäßige Kraft
auf den Eingriffsflansch 27b aufgebracht wird, der Eingriffsflansch 27b durch
den Rand der Öffnung 22a gestützt, so
dass der Eingriffsflansch 27b seine Form besser hält.
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Somit gelangt aufgrund der Kombinationszusammensetzung
aus dem Stab 53, dem Freigabehebel 52 und dem
Betätigungshebel 27,
wenn das Einstieggerät
bei festgehaltenem Betätigungshebel 27 betätigt wird,
der Stab 53 von dem Freigabehebel 52 außer Eingriff
und die Arretierfunktion ist ohne die übermäßige Belastung sichergestellt,
die auf das Arretierelement des Gleitschienenmechanismus 4 durch
die Neigeplatte 51 aufgebracht wird. Somit kann das Einstieggerät zurückversetzt
werden, indem die Einschnappeinrichtung 56 verändert wird.
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Außerdem kann der Stab 53 von
der Neigeplatte 51 außer
Eingriff gelangen oder der Stab 53 kann in einem 1ösfähigen Zustand
sein, um den Freigabehebel 52 und die Neigeplatte 51 außer Eingriff zu
bringen, wenn die übermäßige Belastung
aufgebracht wird.
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Wie dies in 5 gezeigt ist, wird auf den Freigabehebel 52 konstant
eine Vorspannkraft der Feder 52c, die um den Zapfen 52a herum
vorgesehen ist, in der Richtung des Gegenuhrzeigersinns von 1 aufgebracht.
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Wie dies in den 1, 2 und 3 gezeigt ist, ist ein Stützhebel 54 durch
einen Zapfen 54a an den Außenflächen der vertikalen Wand 22 der
oberen Schiene 2 drehbar gehalten. Der Stützhebel 54 hat
Randflächen
bei der gleichen Höhe
wie die Randflächen des
Freigabehebels 52.
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Ein Eingriffsabsatz 52d und
ein Kontaktvorsprungsabschnitt 52e sind an den Umfangsflächen des
Freigabehebels 52 ausgebildet, die dem Stützhebel 54 zugewandt
sind. Andererseits ist ein Armabschnitt 54b, der an einem
Eingriff mit dem Eingriffsabsatz 52d angepasst ist, an
den Umfangsflächen
des Stützhebels 54 ausgebildet.
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Wie dies in 6 gezeigt ist, ist eine Feder 54c um
den Zapfen 54a herum vorgesehen, die konstant drehend eine
Vorspannkraft auf den Stützhebel 54 in
der Richtung des Uhrzeigersinns in 1 aufbringt.
Wenn der obere Abschnitt der Neigeplatte 51 von der Halterung 34b außer Eingriff
gelangt, d.h. anders ausgedrückt
die Neigeplatte 51 nicht in Verbindung mit der Drehbewegung
der Sitzlehne ist, geht der Eingriffszapfen 52b des Freigabehebels 52 von dem
Eingriffsflansch 27b weg. In diesem Zustand wird das Arretieren
der Gleitbewegung der oberen Schiene 2 an der unteren Schiene 1 freigegeben,
wobei die Arretierplatte 26 von dem Eingriffsloch 11a durch
die Drehung des Betätigungshebels 27 außer Eingriff
gelangt.
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Eine Memoryplatte 54 ist
an den Außenflächen des
Eingriffsflansches 13 und der Seitenwand 11 fixiert,
die an der größeren unteren
Schiene 1 in bezug auf die Sitzbreitenrichtung vorgesehen
ist. Ein Schenkelabschnitt 54d ist an dem Stützhebel 54 für einen
Eingriff mit der Memoryplatte 54 ausgebildet.
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Der Betrieb des Einstieggerätes ist
nachstehend erläutert.
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Wenn die Sitzlehne mehr als oder
gleich wie ein vorbestimmter Winkel in bezug auf das Sitzpolster
nach vorn geneigt wird (nach vorn geklappt wird), wird der vorbestimmte
Zwischenraum verringert, wobei dann die Halterung 34b des
oberen Armes 34 mit der Neigeplatte 51 in Kontakt
gelangt. Die Neigeplatte 51 dreht sich in der Richtung
des Uhrzeigersinns in 1.
Die Drehbewegung der Neigeplatte 51 führt den Stab 53 zu
der nach hinten weisenden Richtung des Kraftfahrzeuges, und der
Freigabehebel 52 dreht sich (A) in der Richtung des Uhrzeigersinns
in 1 entgegengesetzt
zu der Vorspannkraft der Feder 52c.
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Somit bewegt sich der Eingriffszapfen 52b des
Freigabehebels 52 zu dem Eingriffsflansch 27b von
seiner Position von 7 und
gelangt mit der oberen Fläche
des Eingriffsflansches 27b des Betätigungshebels 27 in
Eingriff und drückt
den Eingriffsflansch 27b nach unten. Dann wird der Betätigungshebel 27 gedreht
und die untere Fläche
des Eingriffsflansches 27b gelangt mit dem Eingriffsflansch 26b der
Arretierplatte 26 in Eingriff. Somit wird der Eingriffsflansch
nach unten gedrückt.
Die Arretierplatte 26 wird in der Richtung des Gegenuhrzeigersinns
in 7 entgegengesetzt
zu der Vorspannkraft durch die (nicht gezeigte) Feder gedreht. Die
Eingriffszähne 26a der
Arretierplatte 26 gelangen von dem Eingriffsloch 11a der
unteren Schiene 1 außer
Eingriff und die obere Schiene 2 gleitet relativ zu der
unteren Schiene 1 durch die Vorspannkraft der Feder 42.
In dieser Weise gleitet der Fahrzeugsitz in der nach vorn weisenden
Richtung des Kraftfahrzeuges in bezug auf den Fahrzeugboden 9.
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Wenn der Fahrzeugsitz gleitet und
sich der Schenkelabschnitt 54d des Stützhebels 54 über den Bereich der
Memoryplatte 55 nach vorn bewegt, gelangt der Kontaktvorsprungsabschnitt 52e des
Freigabehebels 52 von dem Kontaktniederdrückabschnitt 54e des
Stützhebels 54 durch
die Drehung des Freigabehebels 52 in der Richtung des Uhrzeigersinns
in 1 außer Eingriff,
und der Armabschnitt 54b des Stützhebels 54 gelangt
mit dem Eingriffsabsatz 52d des Freigabehebels 52 in Eingriff.
Die Drehung des Freigabehebels 52 in der Richtung des Gegenuhrzeigersinns
durch die Vorspannkraft der Feder 52c ist begrenzt, und
der Freigabehebel 52 wird bei einer vorbestimmten Position gehalten.
Somit wird der außer
Eingriff befindliche Zustand zwischen den Eingriffszähnen 26a der
Arretierplatte 26 und dem Eingriffsloch 11a der
unteren Schiene 1 beibehalten. In diesem Zustand ist der Schenkelabschnitt 54d des
Stützhebels 54 so
eingestellt, dass er der Gleitbewegung der Memoryplatte 55 folgt.
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Die Halterung 34a des oberen
Armes 34 und die Neigeplatte 51 gelangen außer Eingriff,
wenn die nach vorn geneigte Sitzlehne in ihren ursprünglichen Zustand
zurückkehrt,
wie dies vorstehend erwähnt ist,
anders ausgedrückt
die Sitzlehne in der nach hinten weisenden Richtung des Fahrzeugs
in bezug auf das Sitzpolster geneigt wird, woraufhin der Fahrzeugsitz
in der nach hinten weisenden Richtung des Fahrzeugs in bezug auf
den Fahrzeugboden 9 gleitet (der Sitz kann gleichzeitig
geneigt werden und gleiten). Der Schenkelabschnitt 54d des
Stützhebels 54 gelangt
mit der Memoryplatte 85 in Eingriff, so dass der Stützhebel 54 in
der Richtung des Gegenuhrzeigersinns in 1 entgegen der Vorspannkraft der Feder 54c gedreht
wird.
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Dann gelangen der Armabschnitt 54b und der
Eingriffabsatz 52d des Freigabehebels 52 in Eingriff
und der Freigabehebel 52 wird in der Richtung des Gegenuhrzeigersinns
in 1 durch die Vorspannkraft
der Feder 52c gedreht und in den Zustand zurückversetzt,
der durch die durchgehende Linie in 1 gezeigt
ist. Als ein Ergebnis gelangen der Eingriffszapfen 52b des
Freigabehebels 52 und der Eingriffsflansch 27b des
Betätigungshebels 27 außer Eingriff,
und die untere Fläche
des Eingriffsflansches 27b und der Eingriffsflansch 26b der
Arretierplatte 26 gelangen außer Eingriff, woraufhin die
Arretierplatte 26 in der Richtung des Uhrzeigersinns in 7 durch die Vorspannkraft
der (nicht gezeigten) Feder gedreht wird.
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Somit gelangen die Eingriffszähne 26a der Arretierplatte 26 mit
dem Eingriffsloch 11a der unteren Schiene 1 in
Eingriff und die Gleitbewegung der oberen Schiene 2 an
der unteren Schiene wird begrenzt. In dieser Weise wird der Fahrzeugsitz
in der vorbestimmten Position in bezug auf den Fahrzeugboden 9 gehalten.
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Die Prinzipien, das bevorzugte Ausführungsbeispiel
und der Betriebsmodus der vorliegenden Erfindung sind in der vorstehend
dargelegten Beschreibung erörtert.
Jedoch soll die Erfindung nicht auf die speziellen offenbarten Ausführungsbeispiele
begrenzt sein. Die hierbei offenbarten Ausführungsbeispiele sollen vielmehr
als Veranschaulichung erachtet werden. Variationen und Änderungen
und Äquivalente
können
ausgeführt
werden, ohne vom Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
Demgemäss
sollen ausdrücklich
sämtliche
derartigen Variationen, Änderungen
und Äquivalente
in dem Umfang der vorliegenden Erfindung fallen, der in den Ansprüchen definiert
ist.
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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf das Einstiegsgerät
eines Kraftfahrzeugsitzes, das ausgerüstet ist mit einer oberen Schiene,
die an dem Fahrzeugsitz eingebaut ist; einer unteren Schiene, die
mit der oberen Schiene im Gleiteingriff steht und an einem Fahrzeugboden
eingebaut ist; einer Arretierplatte zur Arretierung einer Gleitbewegung
der oberen Schiene an der unteren Schiene; einem Freigabehebel,
der daran angepasst ist, die Arretierplatte in Eingriff zu bringen,
um die durch die Arretierplatte erfolgende Arretierung der Gleitbewegung
der oberen Schiene an der unteren Schiene freizugeben; und einer
Neigeplatte, die sich in Verbindung mit einer Sitzlehne dreht, wenn
die Sitzlehne um einen vorbestimmten Winkel oder weiter in der nach
vorn weisenden Richtung gedreht wird, wobei es dadurch gekennzeichnet
ist, dass das Einstieggerät
des Kraftfahrzeuges ein Verbindungselement hat, das den Freigabehebel
und die Neigeplatte verbindet und daran angepasst ist, den Freigabehebel
von der Neigeplatte außer
Eingriff zu bringen, wenn eine Belastung auf das Verbindungselement
aufgebracht wird, die gleich wie oder größer als ein vorbestimmter Wert
ist.