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DE10255382A1 - Textilmaschine mit wenigstens einer Entstaubungsvorrichtung - Google Patents

Textilmaschine mit wenigstens einer Entstaubungsvorrichtung Download PDF

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DE10255382A1
DE10255382A1 DE10255382A DE10255382A DE10255382A1 DE 10255382 A1 DE10255382 A1 DE 10255382A1 DE 10255382 A DE10255382 A DE 10255382A DE 10255382 A DE10255382 A DE 10255382A DE 10255382 A1 DE10255382 A1 DE 10255382A1
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DE
Germany
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dust
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textile machine
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textile
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Marcus Dipl.-Ing. Mayer (FH)
Waldemar Pschellok
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Sipra Patententwicklungs und Beteiligungs GmbH
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Sipra Patententwicklungs und Beteiligungs GmbH
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Abstract

Es wird eine Textilmaschine mit wenigstens einer Entstaubungsvorrichtung beschrieben. Die Entstaubung erfolgt dadurch, daß wenigstens ein elektrostatisch aufladbares Staub-Sammelelement (16) und ein Mittel (24, 25) zur Abführung von mit dem Sammelelement (16) gesammeltem Staub vorgesehen wird (Fig. 2).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine mit wenigstens einer Entstaubungsvorrichtung ausgerüstete Textilmaschine, insbesondere eine Strickmaschine.
  • Unter dem Begriff "Entstaubung" werden in der Textilmaschinentechnik und im Rahmen der vorliegenden Erfindung Maßnahmen verstanden, die dem Zweck dienen, bei der Textilherstellung oder Textilverarbeitung entstehende und in der Luft dispergierte, z. B. durch Faserflug verursachte Stäube zu sammeln und/oder zu entfernen, um schädliche Staub-Zusammenballungen an empfindlichen Funktionsteilen der Textilmaschine zu vermeiden. Der Begriff "Staub" umfaßt dabei nicht nur Stäube in Form von Faser- und Flaumpartikeln bzw. Flusen, sondern grundsätzlich alle Partikel, die in der Textiltechnik anfallen und in die umgebende Atmosphäre gelangen.
  • Permanente Quellen von Stäuben dieser Art sind bei Web- und Strickmaschinen insbesondere unvermeidbare Liefer-, Brems- und Überwachungseinrichtungen für Fäden aller Art sowie zu deren Führung, Unilenkung und Kontrolle bestimmte Organe wie Fadenösen oder Leitstäbe. Da die meisten Garnqualitäten, vor allem aber Baumwollfäden, eine starke Flusenbildung bewirken, lagern sich die Flusen leicht an anderen Machinenelementen ab, wo sie allmählich wachsende Büschel bzw. Klumpen bilden und dadurch die Funktion der jeweiligen Textilmaschine beeinträchtigen können. Es ist daher allgemein bekannt, Textilmaschinen der verschiedensten Art mit Entstaubungsvorrichtungen auszurüsten, um entstehende Stäube möglichst bereits vor ihrer Ablagerung abzuführen.
  • Die bei Textilmaschinen bisher bekannt gewordenen Entstaubungsvorrichtungen arbeiten durchweg mit Blas- und/oder Absaugeinrichtungen (z. B. DE 79 26 685 U1 , DE 32 19 467 A1 , US 3 422 640 , EP 0 531 019 B1 ). Diese weisen z. T. aufwendige Luftverteileranordnungen auf, um an möglichst vielen Orten der jeweiligen Textilmaschine Blas- und/oder Saugdüsen anordnen zu können. Bekannt sind in diesem Zusammenhang auch in Fadenliefervorrichtungen integrierte Entstaubungsvorrichtungen (z. B. EP 1 053 196 B1 , WO 01/18295) und Entstaubungsvorrichtungen, die vor allem diejenigen Bereiche einer Rundstrickmaschine staubfrei halten sollen, an denen die textilen Fäden durch Strickwerkzeuge zu Maschen verarbeitet werden (z. B. WO 95/09259, EP 0816 546 A2 ).
  • Entstaubungsvorrichtungen dieser Art sind daher technisch aufwendig und mit einem hohen Energieverbrauch zur Erzeugung von Druck- und/oder Saugluft verbunden. Blas- und/oder Saugdüsen erschweren außerdem häufig den Zugang zu den Funktionsteilen, was deren Reparatur und Wartung erschwert.
  • Daneben sind Vorrichtungen bekannt, die dem Zweck dienen, an bewegten Materialbahnen wie z. B. Papier-, Textil- oder Kunststoffbahnen anhaftende Stäube dadurch zu entfernen, daß die Materialbahnen vor ihrem Einlauf in eine Absaugstation mit Hilfe von Elektroden elektrostatisch aufgeladen und/oder entladen werden (z. B. WO 91/12095, DE 41 20 973 A1 , DE 100 18 010 A1 , DE 195 25 453 A1 , DE 197 11 342 A1 ). Hierbei wird das physikalische Phänomen berücksichtigt, daß sowohl elektrisch nicht leitende Materialbahnen als auch in der Luft dispergierte Staubpartikel häufig durch Kontakt- und/oder Reibungselektrizität elektrostatisch aufgeladen werden und bei entgegengesetzten Polaritäten besonders starke Haftkräfte entstehen. Die Behandlung der Materialbahnen mit Lade- und/oder Entladeelektroden soll die Materialbahnen und die an ihnen haftenden Stäube daher elektrostatisch neutralisieren und dadurch die elektrostatischen Haftkräffte reduzieren. Mit derartigen Vorrichtungen lassen sich allerdings nur Stäube entsorgen, die bereits auf einer Materialbahn, wie z. B. einem fertigen Web- oder Strickstoff abgeschieden sind. Bei Textilmaschinen insbesondere durch Staub- und Faserflug verursachten Probleme lassen sich mit derartigen Vorrichtungen nicht lösen.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung das technische Problem zugrunde, eine Entstaubungsvorrichtung für Textilmaschinen, insbesondere Strickmaschinen zu schaffen, die keine komplizierten Luftführungen erfordert, daher kontruktiv weniger aufwendig als bekannte Entstaubungsvorrichtungen ist und mit vergleichsweise klein dimensionierten Gebläsen für Blas- und/oder Saugzwecke auskommt.
  • Zur Lösung diese Problems schlägt die Erfindung eine Entstaubungsvorrichtung vor, die wenigstens ein elektrostatisch aufladbares Staub-Sammelelement und ein Mittel zur Abführung von mit dem Staub-Sammelelement gesammeltem Staub enthält.
  • Die Erfindung geht von dem Gedanken aus, elektrisch geladene Staubpartikel mit Hilfe eines elektrostatisch aufgeladenen Sammelelements anzuziehen und den angesammelten Staub dann vom Sammelelement zu entfernen. Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird hierfür ein bewegtes Band verwendet. Dieses Band wird an einer Anfladungsstation elektrisch aufgeladen, damit es bei seinem Transport längs einer vorgegebenen Bahn Staub aus der umgebenden Atmosphäre aufnimmt bzw. aufgrund elektrischer Anziehungskräfte anzieht. Außerdem wird das Band an einer in Bewegungsrichtung hinter der Aufladungssation angeordneten Entladungsstation elektrisch neutralisiert, um den auf ihm angesammelten Staub wieder abzulösen und dann z. B. mit Hilfe einer Saugeinrichtung abführen zu können. Das erfindungsgemäße Staub-Sammelelement kann daher eine Vielzahl der bisher erforderlichen Saug- und/oder Blasdüsen ersetzen, so daß im Prinzip nur eine einzige zentrale Absaugeinrichtung zur Abführung der gesammelten Stäube benötigt wird.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen am Ausführungsbeispiel einer Rundstrickmaschine näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 grob schematisch eine Rundstrickmaschine mit einer erfindungsgemäßen Entstaubungsvorrichtung;
  • 2 eine Draufsicht auf die Rundstrickmaschine nach 1;
  • 3 und 4 je eine Lade- und Entladeelektrode für ein Staub-Sammelelement der erfindungsgemäßen Rundstrickmaschine in einem gegenüber 1 und 2 vergrößerten Maßstab; und
  • 5 schematisch ein Mittel der erfindungsgemäßen Rundstrickmaschine zur Abführung von mit dem Staub-Sammelelement gesammeltem Staub in einem gegenüber 1 und 2 vergrößerten Maßstab.
  • Nach 1 und 2 weist eine übliche, nur grob schematisch dargestellte Rundstrickmaschine ein Gestell 1 auf, in dem ein Nadelzylinder 2 um eine Drehachse 3 drehbar gelagert ist. In dem Nadelzylinder 2 sind nicht dargestellte Strickwerkzeuge auf- und abbewegbar gelagert, die in bekannter Weise von den Schloßteilen eines den Nadelzylinder 2 umgebenden Schloßmantels gesteuert werden. Unterhalb des Nadelzylinders 2 ist eine Abzugs- und Aufwickeleinrichtung für den von den Strickwerkzeugen produzierten Strickstoff angeordnet, die von einem mit Türen 4 versehenen Schutzgitter umgeben ist. An einem seitlich angeordneten Teil des Gestells 1 ist ein Schaltschrank 5 vorgesehen, in dem insbesondere die zum Betreiben der Rundstrickmaschine erforderlichen, überwiegend elektrischen Steuer- und Antriebsorgane untergebracht sind.
  • Auf einer Grundplatte 6 des Gestells 1 sind mehrere vertikale Stützen 7 abgestützt, die ein oberhalb der Rundstrickmaschine angeordnetes Tragkreuz 8a tragen, das im wesentlichen aus einer Mehrzahl von radial erstreckten Tragarmen 8b besteht, die im Zentrum durch eine Scheibe miteinander verbunden sind. An dem Tragkreuz 8a ist in nicht näher dargestellter Weise ein in 1 nur geschnitten angedeuteter, koaxial zur Drehachse 3 angeordneter Tragring 8 aufgehängt, an dem Fadenliefervorrichtungen 9 befestigt sind. Die Fadenliefervorrichtungen 9 liegen vorzugsweise in einer senkrecht zur Drehachse 3 angeordneten Ebene. Weitere Fadenliefervorrichtungen 10 sind im Ausführungsbeispiel in wenigstens einer zweiten, ebenfalls senkrecht zur Drehachse 3 stehenden Ebene angeordnet und z. B. an einem zweiten, an den Stützen 7 montierten und in 1 ebenfalls nur geschnitten angedeuteten Tragring 11 befestigt, der ebenfalls koaxial zur Drehachse 3 angeordnet ist. Die Fadenliefervorrichtung 9, 10 dienen an nicht näher dargestellten Strickstellen bzw. Stricksystemen der Rundstrickmaschine zur Zuführung von in 1 gestrichelt dargestellten Fäden 12 zu den Strickwerkzeugen, wobei diese Fäden 12 von üblichen Vorratsspulen abgewickelt werden, die an einem weiteren Tragring der Rundstrickmaschine oder auch an einem neben der Rundstrickmaschine aufgestellten Spulengatter gelagert sein können. Das genaue Einlegen der Fäden 12 in die Strickwerkzeuge wird mit Hilfe von Fadenführern sichergestellt, die an einem auf der Grundplatte 6 abgestützten, mit der Drehachse 3 koaxialen Fadenführerring 14 befestigt sind.
  • Rundstrickmaschinen dieser Art sind dem Fachmann allgemein bekannt (z. B. DE 79 26 865 U1 , DE 36 28 851 A1 ) und brauchen daher nicht näher erläutert werden.
  • Die beschriebene Rundstrickmaschine ist erfindungsgemäß mit einer Entstaubungsvorrichtung ausgerüstet. Diese enthält im Ausführungsbeispiel ein Staub-Sammelelement 16 in Form eines aus einem hochohmigen Material hergestellten, endlosen Bandes, das in 2 strichpunktiert dargestellt ist. Das Sammelelement 16 liegt den äußeren Mantelflächen einer Mehrzahl von Führungsrollen 17 an, die an Halterungen 18 drehbar gelagert sind und sich vorzugsweise um zur Drehachse 3 parallele Achsen drehen können. Die Führungsrollen 17 sind wie die Fadenliefervorrichtungen 9 um die Drehachse 3 herum verteilt und zweckmäßig in einer Ebene angeordnet, wobei die Halterungen 18 an demselben Tragkreuz 8a wie der Tragring 8 befestigt sind. Eine der Führungsrollen 17a ist außerdem vorzugsweise als Antriebsrolle ausgebildet. Diese Antriebsrolle 17a ist z. B. auf der Antriebwelle 19 eines elektrischen Antriebsmotors 20 oder dgl: befestigt, wodurch das Sammelelement 16 in einer ausgewählten Drehrichtung und in 2 z. B. im Gegenuhrzeigersinn (Pfeil v) in eine um die Drehachse 3 umlaufende Dreh- bzw. Transportbewegung versetzt werden kann.
  • Das Staub-Sammelelement 16 ist den Fadenliefervorrichtungen 9 vorzugsweise derart zugeordnet, daß es auf einer Bewegungsbahn umläuft, die etwa in derselben Ebene liegt, in der auch die Fadenliefervorrichtungen 9 angeordnet sind, wobei die Bewegungsbahn außerdem vorzugsweise dicht an den Außenseiten der Fadenliefervorrichtungen 9 verläuft.
  • Wie insbesondere 2 zeigt, ist dem bandförmigen Sammelelement 16 eine zur elektrostatischen Aufladung bestimmte Station 21 zugeordnet, die wenigstens eine Ladeelektrode 22 enthält (vgl. auch 3), mittels derer das Sammelelement 16 je nach Fall positiv oder negativ aufgeladen werden kann. An einer in Bewegungsrichtung kurz vor der Station 21 liegenden Stelle ist außerdem ein Mittel zur Abführung von Staub vorgesehen, das im Ausführungsbeispiel eine zur Entladung des Sammelelements 16 bestimmte, wenigstens eine Entladeelektrode 23 aufweisende Station 24 (2 und 4) und eine Staub-Absaugeinrichtung 25 (2 und 5) enthält, die in Bewegungsrichtung des Sammelements 16 zweckmäßig zwischen den beiden Elektroden 22 und 23 angeordnet ist. Wie 2 zeigt, weist die Absaugeinrichtung 25 z. B. zwei Absaughauben 26, 27 auf, die auf entgegengesetzen Breitseiten des Sammelbandes 16 angeordnet und diesem mit ihren offenen Seiten zugewandt sind, während die Rückseiten der Absaughauben 26, 27 über Rohrleitungen 28 an ein nicht dargestelltes Sauggebläse angeschlossen sind, das in Richtung der in 5 eingezeichneten Pfeile wirkt.
  • Das Sammelelement 16 besteht vorzugsweise aus einem hochohmigen Material wie z. B. Polyvinylchlorid (PVC) oder Gummi. Die Hochohmigkeit dient dem Zweck, eine mittels der Ladeelektrode 22 auf einen bestimmten Abschnitt des Sammelelements 16 aufgebrachte elektrische Ladung möglichst so lange auf diesem Abschnitt zu halten, bis er bei seinem Transport in Richtung des Pfeils v zusammen mit der auf ihm befindlichen elektrischen Ladung die Entladeelektrode 23 erreicht. Dadurch wird vermieden, daß zwischen den beiden Elektroden 22, 23 eine erneute Aufladung des Sammelelements 16 vorgenommen werden muß, um durch Selbstentladung oder dgl. verloren gegangene Aufladungen auszugleichen.
  • Die Wirkungsweise der beschriebenen Rundstrickmaschine ist im wesentlichen wie folgt:
    Beim Arbeiten der Rundstrickmaschine wird mittels des Antriebsmotors 20 ein Umlaufen des Sammelelements 16 in Richtung des Pfeils v (2) auf einer Bewegungsbahn herbeigeführt, die durch die Lage der Führungs- und/oder Antriebsrollen 17, 17a vorgegeben ist. Gleichzeitig wird das Sammelelement 16 mit Hilfe der Ladeelektrode 22 positiv oder negativ aufgeladen, so daß im weiteren Verlauf elektrisch geladene, kontinuierlich hinter einander liegende Abschnitte des Sammelelements 16 in Richtung der Entladeelektrode 23 wandern und auf dem Weg dorthin alle im Bereich des Sammelelements 16 befindlichen, eine entgegengesetzte Polarität aufweisende oder entgegengesetzt polarisierte Staubpartikel elektrisch anziehen. Die angezogenen Staubpartikel bleiben dann am Sammelelement 16 haften, bis die zugehörigen Bandabschnitte die Entladungsstation 24 erreichen. Das Sammelelement 16 wird in dieser mit Hilfe der Entladeelektrode 23 entladen bzw. elektrisch neutralisiert, so daß die elektrische Haftkraft wegfällt und die mitgeführten Staubpartikel nur noch vergleichsweise lose am Sammelelement 16 haften. Die einzelnen Bandabschnitte werden dann der in Transportrichtung hinter der Entladungsstation 24 angeordneten Absaugvorrichtung 25 zugeführt, wo sie in den Wirkungsbereich der Absaughauben 26, 27 gelangen und daher von beiden Breitseiten her von anliegenden Staubpartikeln befreit werden, bevor sie wieder in die Ladungsstation 21 einlaufen und der beschriebene Zyklus erneut beginnt. Dabei ist der in Richtung des Pfeils v gemessene Weg von der Entladeelektrode 23 bis zur Ladeelektrode 22 möglichst kurz, damit stets nur ein kleiner Umfangsabschnitt des Sammelelements 16 nicht zur Sammlung und zum Transport von Staub zur Verfügung steht.
  • Wird für das Sammelelement 16 ein Material verwendet, das nicht ausreichend hochohmig ist, können längs seiner Bewegungsbahn natürlich auch mehrere Aufladungsstationen 21 vorgesehen sein.
  • Zur Aufladung des bandförmigen Sammelelements 16 kann vorgesehen sein, eine der Ladeelektrode 22 unmittelbar gegenüberliegende Führungsrolle 17b (2) aus einem derartigen Material wie z.B. Plexiglas herzustellen, daß sie als Erregerrolle wirkt. Darunter wird verstanden, daß die Führungsrolle 17b und das Sammelelement 16 hierbei durch Berührungselektrizität, d.h. bereits aufgrund ihrer innigen Berührung (bzw. Reibung) und der nachfolgenden Trennung entgegengesetzt aufgeladen werden. Die Ladeelektrode 22 kann in diesem Fall als eine Spitzenelektrode ausgebildet werden, die von der Führungsrolle 17b durch Influenz mit entgegengesetzter Polarität aufgeladen wird und das an ihr vorbeilaufende, bandförmige Sammelelement 16 daher durch Spitzen- bzw. Koronaentladung zusätzlich entsprechend auflädt. Das Sammelelement 16 kann dann, wie oben beschrieben ist, auf seinem Weg zur Entladeelektrode 23 alle entgegengesetzt zu ihm geladenen Staubpartikel elektrisch anziehen. Alternativ könnte die Führungsrolle 17b aber auch aus einem elektrisch leitenden Material bestehen und als Gegenelektrode zur Ladeelektrode wirken.
  • Die beschriebene Entstaubungsvorrichtung bringt den wesentlichen Vorteil mit sich, daß für eine Vielzahl von Liefervorrichtungen 9 nur ein gemeinsames, Staub anziehendes Band benötigt wird und die Abfiihrungs des Staubs an einer einzigen zentralen Stelle, d.h. hier am Ort der Absaugeinrichtung 25 erfolgen kann. Außerdem ist klar, daß für den Fall, daß die Fadenliefervorrichtungen 9 und 10 (1) in mehreren Ebenen angeordnet sind, jeder einzelnen dieser Ebenen eine separate Entstaubungsvorrichtung zugeordnet sein könnte, die analog zur 1 bis 5 wenigstens je ein Sammelelement 16, je eine Lade- bzw. Entladeelektrode 22, 23 und eine Absaugeinrichtung 25 aufweist.
  • Wird die beschriebene Entstaubungsvorrichtung bei einer Flachstrickmaschine anstatt bei einer Rundstrickmaschine eingesetzt, dann wäre es beispielsweise möglich, das bandförmige Sammelelement 16 anstatt auf einer Kreisbahn auf einer langgestreckten, im wesentlichen geraden Bahn mit zwei parallelen Trums umlaufen zu lassen. Dabei wäre es außerdem möglich, die Aufladung des Sammelelements 16 an einem Umlenkpunkt und die Entladung des Sammelelements 16 am anderen Umlenkpunkt des Schlittens der Falchstrickmaschine vorzunehmen und das Sammelelement in einer Höhe anzuordnen, in der die stärkste Staubentwicklung zu erwarten ist.
  • Anstelle eines bewegten Bandes können auch andere Sammelelemente vorgesehen werden, insbesondere solche in Form von aufladbaren Sammelplatten oder dgl., an denen sich geladene oder in einem elektrischen Feld polarisierte Staubpartikel niederschlagen. Solche Platten könnten außerdem einzelnen Funktionsteilen der Textilmaschine, insbesondere einer einzelnen Fadenliefervorrichtung zugeordnet werden. Die Abführung des Staubs kann dabei dadurch erfolgen, daß die Sammelplatten von Zeit zu Zeit elektrisch neutralisiert werden, um die Staubpartikel ggf. aufgrund ihrer Schwerkraft herabfallen zu lassen oder auf sonstige Weise abzuführen.
  • Im übrigen können zur Auf- und Entladung der Sammelelemente Elektroden und diesen zugeordnete Einrichtungen vorgesehen werden, wie es in Verbindung mit der Ablösung von Stäuben von textilen Bahnen oder dgl. allgemein bekannt ist (vgl. die eingangs angegebenen Dokumente). Die Größe der ggf. an die Elektroden anzulegenden Hochspannungen ist dabei anhand des Einzelfalls, insbesondere sich im Einzelfall ergebenden Staubentwicklung zu wählen. Die dazu erforderlichen elektrischen Zuleitungen sind in 3 und 4 mit den Bezugszeichen 30 und 31 angedeutet.
  • Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das auf vielfache Weise abgewandelt werden könnte. Beispielsweise wäre es für den Fall, daß Stäube unterschiedlicher Polaritäten abzuführen sind, auch möglich, Entstaubungsvorrichtungen vorzusehen, die Sammelelemente mit entsprechend unterschiedlichen Polaritäten aufweisen und/oder den Stäuben durch starke elektrische Felder eine ausgewählte Polarität zu geben. Weiter könnten die Sammelelemente anderen als den beschriebenen Fadenliefervorrichtungen zugeordnet werden. Grundsätzlich ist es möglich, eine der oben beschriebenen Staub- und Flaumsammeleinrichtung entsprechende Einrichtung an allen Fadenumlenkungen und auch im Bereich der Fadenführer anzubringen. Zusätzlich zur Absaugeinrichtung 25 könnte außerdem wenigstens eine Blaseinrichtung vorgesehen werden, um das Ablösen der Stäube von einem zugeordneten Sammelelement zu beschleunigen bzw. zu verstärken. Je nach Staubanzahl besteht eine weitere Möglichkeit darin, in Transportrichtung des Sammelelements 16 hinter der Aufladungsstation zwei oder mehrere Entladungsstationen und Absaugeinrichtungen vorzusehen, um dadurch die Abführung des angesammelten Staubs zu verbessern. Außerdem können andere als die aus 1 und 2 ersichtlichen Strickmaschinentypen mit den erfindungsgemäßen Entstaubungsvorrichtungen ausgerüstet werden. Dabei ist in allen Fällen klar, daß die Bezeichnung "Band" alle für den beschriebenen Zweck geeigneten Querschnitte, d.h. insbesondere rechteckige, quadratische oder auch runde Querschnitte einschließen soll. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den dargestellten und beschriebe nen Kombinationen angewendet werden können.

Claims (10)

  1. Textilmaschine mit wenigstens einer Entstaubungsvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Entstaubungsvorrichtung wenigstens ein elektrostatisch aufladbares Staub-Sammelelement (16) und ein Mittel (24, 25) zur Abführung von mit dem Staub-Sammelelement (16) gesammeltem Staub aufweist.
  2. Textilmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Sammelelement (16) ein bewegbares, aus einem hochohmigen Material hergestelltes Band enthält, das zum Transport von Staub zu einer zentralen Staub-Abführungsstelle eingerichtet ist.
  3. Textilmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß dem Sammelelement (16) eine zur elektrostatischen Aufladung bestimmte Station (21) zugeordnet ist und das Mittel zur Abführung des Staubs eine zur Entladung des Sammelelements (16) bestimmte Station (24) und eine Staub-Abführeinrichtung (25) aufweist.
  4. Textilmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, sie als Rundstrickmaschine ausgebildet ist und das Staub-Sammelelement (16) ein endloses, um eine Drehachse (3) der Rundstrickmaschine umlaufendes Band ist.
  5. Textilmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Mehrzahl von um die Drehachse (3) verteilt angeorndeten Fadenliefervorrichtungen (9) aufweist und das Sammelelement (16) den Fadenliefervorrichtungen (9) zugeordnet ist.
  6. Textilmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Mehrzahl von Fadenliefervorrichtungen (9, 10) aufweist, die um die Drehachse (3) verteilt und wenigstens zwei übereinander liegenden Ebenen angeordnet sind, und das die Entstaubungsvorrichtung für jede Ebene wenigstens ein endloses, umlaufendes Sammelelement (16) und ein diesem zugeordnetes Mittel (24, 25) zur Abführung von Staub aufweist.
  7. Textilmaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von Führungsrollen (17) und wenigstens eine Antriebsrolle (17a) für das Sammelelement (16) vorgesehen sind.
  8. Textilmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Führungsrolle (17b) an der zur Aufladung bestimmten Station (21) vorgesehen und aus einem leitenden Material hergestellt ist.
  9. Textilmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die übrigen Führungsrollen (17) aus einem nicht leitenden Material bestehen.
  10. Textilmaschine nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Rollen (17b) als Erregerrolle ausgebildet ist.
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