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CH623084A5 - - Google Patents

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Publication number
CH623084A5
CH623084A5 CH1295677A CH1295677A CH623084A5 CH 623084 A5 CH623084 A5 CH 623084A5 CH 1295677 A CH1295677 A CH 1295677A CH 1295677 A CH1295677 A CH 1295677A CH 623084 A5 CH623084 A5 CH 623084A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
dirt
chamber
opening
transport path
collecting chamber
Prior art date
Application number
CH1295677A
Other languages
English (en)
Inventor
Gerd Huesges
Eberhard Grimm
Original Assignee
Schubert & Salzer Maschinen
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schubert & Salzer Maschinen filed Critical Schubert & Salzer Maschinen
Publication of CH623084A5 publication Critical patent/CH623084A5/de

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H4/00Open-end spinning machines or arrangements for imparting twist to independently moving fibres separated from slivers; Piecing arrangements therefor; Covering endless core threads with fibres by open-end spinning techniques
    • D01H4/30Arrangements for separating slivers into fibres; Orienting or straightening fibres, e.g. using guide-rolls
    • D01H4/36Arrangements for separating slivers into fibres; Orienting or straightening fibres, e.g. using guide-rolls with means for taking away impurities

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Spinning Or Twisting Of Yarns (AREA)
  • Preliminary Treatment Of Fibers (AREA)
  • Spinning Methods And Devices For Manufacturing Artificial Fibers (AREA)
  • Manufacture, Treatment Of Glass Fibers (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Offen-End-Spinn-vorrichtung mit einem Fasertransportweg zwischen einer Speisevorrichtung und einer Spinnkammer, der eine Schmutzabscheidevorrichtung mit einer durch eine Trennkante begrenzten Schmutzabscheideöffnung aufweist, welche mit einer Schmutzsammeikammer in Verbindung steht und über welche Luft dem Transportweg zugeführt wird.
Es ist bereits eine Schmutzabscheidevorrichtung für Offen-End-Spinnvorrichtungen bekannt, welche eine durch eine Trennkante begrenzte Schmutzabscheideöffnung aufweist, die ihrerseits mit einer Schmutzsammeikammer in Verbindung steht und über welche dem Fasertransportweg Luft zugeführt wird (DT-OS 1.914.115). Der Abtransport des ausgeschiedenen Schmutzes erfolgt dabei mechanisch oder pneumatisch (DT-AS 1.922.078). Mittels eines mechanischen Abtransportmitteis ist es nicht möglich, den feinen Flug sicher abzutransportieren, so dass die Gefahr besteht, dass sich der Flug anhäuft und wieder durch die dem Fasertransportweg zugeführte Luft in den Faserstrom und damit in die Spinnkammer gelangt, wo er einen Fadenbruch erzeugt. Bei einem pneumatischen Abtransport der abgeschiedenen Schmutzbestandteile wird entweder der Spinnprozess durch den Luftstrom beeinflusst oder aber die Schmutzabscheidevorrichtung zumindest vorübergehend durch ein Verschlussteil ausser Wirkung gebracht, wodurch der Spinnprozess ebenfalls beeinflusst wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, diese Nachteile zu vermeiden und eine Vorrichtung zu schaffen, die einerseits ein ununterbrochenes Ausscheiden des Schmutzes ermöglicht und ein Anhäufen des feinen Flugs verhindert und die andererseits einen regelmässigen Abtransport der ausgeschiedenen Schmutzbestandteile ohne Beeinträchtigung des Spinnprozesses ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss gelöst durch eine Hilfskammer zwischen Fasertransportweg und Schmutzsammeikammer mit einer ersten Öffnung für die kontinuierliche Zufuhr des in den Fasertransportweg einzubringenden Luftstromes und mit einer an die Trennkante anschliessenden Wand, in welcher eine zweite Öffnung für die kontinuierliche Abfuhr eines wesentlich schwächeren Luftstromes vorgesehen ist, und durch ein steuerbares Verschlusstück zwischen Hilfskammer und Schmutzsammeikammer. Durch die erfindungs-gemässe Vorrichtung werden der feine Flug und andere leichte Schmutzbestandteile, die den durch den eingeführten Luftstrom gebildeten Luftvorhang durchquert haben, kontinuierlich abgesaugt. Dieser kann sich somit nicht an den Wänden der Hilfskammer oder der Schmutzsammeikammer festsetzen. Die Verbindung zwischen der Hilfskammer und der Schmutzsammeikammer kann für einen pneumatischen Abtransport der in die Schmutzsammeikammer gelangten Schmutzbestandteile mittels des steuerbaren Verschlussgliedes kurzzeitig unterbrochen werden. Die inzwischen ausgeschiedenen schwereren Schmutzbestandteile sammeln sich währenddessen in der Hilfskammer und gelangen nach erneutem Öffnen durch das Verschlussglied in die Schmutzsammeikammer.
Das steuerbare Verschlussglied kann verschieden ausgebildet sein; gemäss einer besonders einfachen Ausführung des Erfindungsgegenstandes ist es als Klappe ausgebildet, die durch einen die Schmutzsammeikammer entleerenden Luftstrom steuerbar ist. Um ein Rückprallen der Schmutzbestandteile in den Fasertransportweg zu verhindern, schliesst vorteilhafterweise die an die Trennkante anschliessende Wand der Hilfskammer mit einer die Schmutzbestandteile auffangenden Prallwand der Schmutzsammeikammer einen Winkel von weniger als 30° ein. Ebenso kann die an die Trennkante anschliessende Wand der Hilfskammer mit der der Hilfskammer zugewandten Fläche des Verschlussglieds einen Winkel von weniger als 30° einschliessen.
Mittels der erfindungsgemässen Vorrichtung wird eine Verflugung der Schmutzsammeikammer vermieden. Auch die Hilfskammer kann nicht verflugen, da der feine ausgeschiedene Staub und der Flug kontinuierlich abgesaugt werden. Der Flug wird aus diesem Grunde auch nicht wieder in den der Spinnkammer zugeleiteten Faser/Luft-Strom zurückgesaugt, so dass hierauf zurückzuführende Fadenunregelmässigkeiten und Fadenbrüche vermieden werden.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachstehend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Offen-End-Spinnvorrichtung im Querschnitt mit einer erfindungsgemäss ausgebildeten Schmutzausscheidevorrichtung;
Fig. 2 eine Abwandlung der erfindungsgemässen Vorrichtung mit bewegbarer Schmutzsammeikammer im Längsschnitt; und
Fig. 3 ein Detail einer weiteren Ausführung des Erfindungsgegenstandes im Längsschnitt.
In den Ausführungsbeispielen ist eine Offen-End-Spinnvor-richtung mit einem Spinnrotor 3 gezeigt, doch kann der Erfindungsgegenstand auch in Verbindung mit anderen Offen-End-Spinnkammern Anwendung finden. Der Einfachheit halber ist nachstehend die erfindungsgemässe Vorrichtung auch nur im Zusammenhang mit einer mit Hilfe einer Auflösewalze 10 arbeitenden Auflösevorrichtung 1 beschrieben, doch kann,
falls gewünscht, auch eine Streckwerksauflösung Anwendung finden. Die erfindungsgemässe Schmutzabscheidevorrichtung 2 kann sich somit in dem die Auflösewalze 10 umgebenden Gehäusemantel 11 oder in dem Faserspeisekanal 30 befinden, der zu der beispielsweise als Spinnrotor 3 ausgebildeten Spinnkammer führt.
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der Maschine erstreckenden Kanals, durch die Schmutzsammeikammer 23 geführt wird, werden die ausgeschiedenen Schmutzbestandteile 43 abgeführt. Inzwischen sammeln sich die neu ausgeschiedenen Schmutzbestandteile 43 in der Hilfskammer 22 auf dem Schieber 25, da ja die Verbindung zwi- s sehen dem Fasertransportweg 14 und der Hilfskammer 22 niemals unterbrochen wird. Die leichteren Schmutzbestandteile 43, der Flug und Faserbruchstücke können dabei durch den in der Entlüftungsöffnung 24 erzeugten leichten Unterdruck vom Schieber 25 wieder abgehoben werden; sie werden 10 durch die Entlüftungsöffnung 24 abgesaugt.
Ist die Schmutzsammeikammer 23 geleert, so wird der durch die Schmutzsammeikammer 23 geleitete Saug- oder Druckluftstrom unterbrochen, und die Verbindung zwischen der Hilfs-kammer 22 und der Schmutzsammeikammer 23 wird durch Verschieben des Schiebers 25 wiederhergestellt. Die sich auf dem Schieber 25 angesammelten Schmutzbestandteile werden durch die Schieberführung 251 (siehe Fig. 2) abgestreift und fallen durch die Öffnung 250 in die Schmutzsammeikammer 23.
Die Schmutzabscheidung ist während der ganzen Zeit niemals unwirksam, sondern arbeitet kontinuierlich weiter, ohne dass trotz des pneumatischen Abtransportes der Schmutzbestandteile 43 der Fasertransport längs des Fasertransportweges ^ 14 beeinträchtigt wird. Aber es werden nicht nur die schwereren Schmutzbestandteile 43 kontinuierlich ausgeschieden,
sondern es werden auch der in die Hilfskammer 22 gelangte Flug und die Kurzfasern laufend abgeführt.
Der Erfindungsgegenstand kann auch abgewandelt werden, so So kann der Fasertransportweg 14 im Bereich der Schmutzabscheideöffnung 20 auch durch den Faserspeisekanal 30 gebildet werden, der eine Streckwerksspeisung (nicht gezeigt) oder das Gehäuse mit der Auflösewalze 10 mit dem Inneren des Spinnrotors 3 verbindet. Auch können die Schieber 25 einer 3s grösseren Gruppe von Spinnstellen einer Offen-End-Spinnma-schine ein gemeinsames Teil bilden, das alle Spinnstellen gemeinsam steuert durch eine Bewegung in Längs- oder Querrichtung der Maschine. Um ein Rückprallen bereits ausgeschiedener Schmutzbestandteile 43 bei geöffnetem Schieber 25 40
mit Sicherheit zu vermeiden, schliesst gemäss einem weiteren Merkmal der Erfindung die an die Trennkante 21 anschliessende Wand 221 der Hilfskammer 22 mit der die Schmutzbestandteile 43 auffangenden Prallwand 230 der Schmutzsammeikammer 23 einen Winkel a ein, der so ausgelegt ist, dass die ausgeschiedenen Schmutzbestandteile 43 an der Prallwand 230 abprallen, dann an die Wand 221 gelangen und bei gleichzeitigem Verlust von kinetischer Energie immer weiter von der Schmutzabscheideöffnung 20 entfernt werden. Hierfür hat sich ein Winkel a, der kleiner als 30° ist, als besonders vorteilhaft erwiesen. Um diesem Effekt auch bei geschlossenem Schieber 25 zu erhalten, kann der Schieber 25 auch parallel zur Prallwand 230 angeordnet sein und somit mit der Wand ebenfalls einen Winkel a in dieser Grössenordnung einschliessen.
Als Verschlussglied muss nicht unbedingt ein Schieber 25 Anwendung finden, sondern das Verschlussglied kann verschieden ausgebildet sein. Gemäss Fig. 2 ist die Schmutzsammeikammer 23 zum Beispiel Teil eines sich über mehrere Spinnstellen erstreckenden Kanals 26, der auf geeignete Weise in Längsrichtung verschiebbar ist, bis die Verbindung zwischen der Hilfskammer 22 und der Schmutzsammeikammer 23 durch die das Verschlussglied bildende Kanalwand 260 unterbrochen ist. Beispielsweise ist hierzu an der Kanalaussenwand eine Zahnstange 261 vorgesehen, in die ein entsprechend steuerbares Zahnrad 262 eingreift.
Die Steuerung der Luft und die Steuerung des Verschlussgliedes erfolgen synchron von ein und derselben Steuerstelle aus. Wie Fig. 3 zeigt, kann der Luftstrom 28 auch direkt zur Steuerung des Verschlussglieds herangezogen werden, indem im Kanal 26 eine Klappe 27 frei hängend vorgesehen ist, die durch den Luftstrom 28 in Anlage an die obere Kanalwand 260 gebracht werden kann. Natürlich kann aber die Klappe 27 auch durch eigene Antriebsmittel gesteuert werden.
Wie die vorstehende Beschreibung zeigt, ist der Erfindungsgegenstand in vielfältiger Weise abwandelbar. Auch können die einzelnen Merkmale durch Äquivalente ersetzt werden.
Der Erfindungsgegenstand ermöglicht eine ununterbrochene Schmutzabscheidung und verhindert die Anhäufung und das Zurücksaugen von feinen Schmutzbestandteilen trotz intermittierender pneumatischer Schmutzabfuhr.
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1 Blatt Zeichnungen
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In der in Fig. 1 gezeigten Ausführung des Erfindungsgegenstandes wird das Faserband 4 mittels eines Speisezylinders 12 und einer Speisemulde 13 der Auflösewalze 10 zugeführt und durch diese in Einzelfasern 40 aufgelöst. Die Auflösewalze 10 befördert die Einzelfasern 40 längs eines durch den Walzen- s umfang und den Gehäusemantel 11 sowie den Faserspeisekanal 30 gebildeten Fasertransportweges 14 bis in den Spinnrotor 3. Im Spinnrotor 3 wird in bekannter Weise der Faden 41 erzeugt und mittels einer Fadenabzugsvorrichtung 31 abgezogen. 10
Im Fasertransportweg 14 befindet sich an geeigneter Stelle in bekannter Weise die Schmutzabscheidevorrichtung 2. In der in Fig. 1 gezeigten Ausführung des Erfindungsgegenstandes liegt diese Stelle zwischen der Angriffsstelle der Auflösewalze 10 auf das zugeführte Faserband 4 und dem Spinnrotor 3. is Hierzu ist der Gehäusemantel 11 durch eine Schmutzabscheideöffnung 20 durchbrochen, die in der durch einen Pfeil 15 markierten Drehrichtung der Auflösewalze 10 durch eine Trennkante 21 begrenzt ist. Die Schmutzabscheideöffnung 20 steht über eine Hilfskammer 22 mit einer Schmutzsammei- 20 kammer 23 in Verbindung, wobei diese Verbindung jedoch auch unterbrochen werden kann, wie später noch näher erläutert werden wird.
Um ein Austreten von Fasern 40 durch die Schmutzabscheideöffnung 20 weitgehend zu vermeiden, mündet in Nähe der 25 Schmutzabscheideöffnung 20 eine im wesentlichen in Richtung des Pfeiles 15 orientierte Belüftungsöffnung 220 in die Hilfskammer 22, durch die kontinuierlich Luft zugeführt wird. Die Luft gelangt infolge der Saugwirkung der Auflösewalze 10, die durch den im Spinnrotor 3 herrschenden Unterdruck verstärkt 30 wird, in den Fasertransportweg 14 und bildet dabei einen Luftvorhang, der die Fasern 40 zurückhält.
Die Hilfskammer 22 erstreckt sich im wesentlichen in der durch einen Pfeil 42 markierten Flugrichtung der Schmutzbestandteile 43, so dass ein Rückführen bereits ausgeschiedener 3S Schmutzbestandteile 43 in den Fasertransportweg 14 verhindert wird. Damit auch der leichte Flug, der an den schwereren Schmutzbestandteilen 43 haftete und auf diese Weise den Luftvorhang durchquert hat, auch nach seiner Ablösung von den Schmutzbestandteilen 43 nicht in den Fasertransportweg 40 14 zurückgesaugt werden kann und somit auch nicht in den Spinnrotor 3 gelangen und in den Faden 41 eingebunden werden kann, ist in einer an die Trennkante 21 anschliessenden Wand 221 eine Entlüftungsöffnung 24 vorgesehen. Die Entlüftungsöffnung 24 ist an eine schwache Unterdruckquelle 45 (nicht gezeigt) angeschlossen, die oder deren Auswirkung auf Wunsch regulierbar sein kann.
Durch die erste Öffnung, die Belüftungsöffnung 220, fliesst ein starker Luftstrom, was durch den Dreifach-Pfeil 223 gekennzeichnet ist, wobei dieser Luftstrom durch eine Über- 50 druckquelle oder, wie bereits erwähnt, durch die Saugwirkung der Auflösewalze 10 und, gegebenenfalls, den im Spinnrotor 3 oder einer anderen Spinnkammer herrschenden Unterdruck erzeugt wird.
Wie der einfache Pfeil 240 demonstriert, ist der in der Ent- ss lüftungsöffnung 24 wirkende Luftstrom wesentlich schwächer als der durch die Belüftungsöffnung 220 einströmende Luftstrom. Die Zahl der Pfeilspitzen und ihr Verhältnis zueinander hat nichts mit dem Verhältnis der Luftstrom-Stärken zueinander zu tun, sondern diese sollen lediglich aufzeigen, welcher 60 Luftstrom stärker ist.
Die Hilfskammer 22 ist, wie gezeigt, in steter Verbindung mit dem Fasertransportweg 14, da die Schmutzabscheideöffnung 20 nicht steuerbar ist. Dies ist von wesentlicher Bedeutung für eine kontinuierliche Schmutzausscheidung. 65
Damit die bereits abgeschiedenen Schmutzbestandteile 43 jedoch ohne Beeinträchtigung der Schmutzabscheidung und des Fasertransportes längs des Fasertransportweges 14 aus der
Schmutzsammeikammer 23 pneumatisch entfernt werden können, ist zwischen der Hilfskammer 22 und der Schmutzsammeikammer 23 ein steuerbares Verschlussglied vorgesehen. Gemäss der in Fig. 1 gezeigten Ausführung der erfindungsgemässen Vorrichtung ist dieses Verschlussglied als ein mit einer Öffnung 250 versehener Schieber 25 ausgebildet.
Während des Spinnprozesses wird das in Einzelfasern 40 aufgelöste Faserband 4 längs des Fasertransportweges 14 in den Spinmotor 3 befördert, wobei die Einzelfasern 40 und die Schmutzbestandteile 43 in den Bereich der Schmutzabscheideöffnung 20 gelangen. Während die Einzelfasern 40 infolge ihrer geringeren Masse und demzufolge geringeren Fliehkraft in dem längs des Fasertransportweges 14 fliessenden Luftstrom verbleiben, werden die schweren Schmutzbestandteile 43 aufgrund ihrer grösseren Masse und demzufolge grösseren Fliehkraft ausgeschieden. An den Schmutzbestandteilen 43 bleibt teilweise leichter Flug haften, der sich, während die Schmutzbestandteile 43 in Richtung des Pfeiles 42 zur Schmutzsammeikammer 23 fliegen, von den Schmutzbestandteilen löst.
Bei den bekannten Schmutzabscheidevorrichtungen hat der Flug die Tendenz, sich an den Wänden 221 und 222 festzusetzen, sich anzuhäufen und grosse Flugbatzen zu bilden, die dann schliesslich aufgrund des an der Auflösewalze 10 herrschenden Unterdruckes und des hierdurch erzeugten Luftstromes in den Fasertransportweg 14 gerissen werden und in den Spinmotor 3 gelangen, wo sie eine Störung im Spinnprozess, zumindest aber im Garnaussehen, verursachen.
Erfindungsgemäss wird jedoch der sich von den schwereren Schmutzbestandteilen 43 losgelöste Rüg kontinuierlich durch die Entlüftungsöffnung 24 abgesaugt.
Da in der Wand 222 die Belüftungsöffnung 220 angeordnet ist, entsteht am oberen Ende der Hilfskammer 22 zwar ein Luftstrom. Der Flug, der sich unterhalb des hierdurch gebildeten Luftvorhanges befindet, wird jedoch durch diesen Luftstrom nicht mehr beeinflusst, sondern befindet sich im Einflussbereich der Entlüftungsöffnung 24. Der Flug wird somit entweder von dem durch die Belüftungsöffnung 220 erzeugten Luftvorhang im Fasertransportweg 14 zurückgehalten, wo er aufgrund der gleichmässigen Verteilung zwischen den Einzelfasern 40 keinen Schaden anrichtet, oder er durchbricht zusammen mit den schwereren Schmutzbestandteilen 43 den Luftvorhang und gelangt in die Schmutzsammeikammer 23, von wo er zusammen mit den Schmutzbestandteilen 43 von Zeit zu Zeit pneumatisch abgeführt wird, oder aber der Flug löst sich nach Durchbrechen des Luftvorhanges von seinen Trägern, gelangt in den Wirkungsbereich der Entlüftungsöffnung 24 und wird abgeführt. Ein Festsetzen des Fluges an den Wänden 221 und 222 der Hilfskammer 22 wird somit wirksam vermieden.
Die Anordnung der Wände 221 und 222 der Hilfskammer
22 im wesentlichen längs der durch den Pfeil 42 markierten Flugrichtung der Schmutzbestandteile 43 verhindert eine Beeinträchtigung des freien Fluges der ausgeschiedenen Schmutzbestandteile 43, so dass auch diese nicht in den Fasertransportweg 14 zurückprallen können.
Während der leichte Flug infolge des Unterdruckes in der Entlüftungsöffnung 24 kontinuierlich abgeführt wird, gelangen die schwereren Schmutzbestandteile durch die Öffnung 250 im Schieber 25, wie erwähnt, in die Schmutzsammeikammer 23. Hier sammelt sich der Schmutz an und muss deshalb von Zeit zu Zeit entfernt werden, was auf geeignete Weise, z. B. in festgelegten Intervallen, geschieht. Zu diesem Zweck wird der Schieber 25 mit der Öffnung 250 (senkrecht zur Zeichenebene) soweit verschoben, bis der Schieber 25 die Verbindung zwischen der Hilfskammer 22 und der Schmutzsammeikammer
23 unterbricht. Mittels eines kräftigen Saug- oder Druckluftstromes, der in geeigneter Weise, z. B. mittels eines sich längs

Claims (4)

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1. Offen-End-Spinnvorrichtung mit einem Fasertransportweg zwischen einer Speisevorrichtung und einer Spinnkammer, der eine Schmutzabscheidevorrichtung mit einer durch eine Trennkante begrenzten Schmutzabscheideöffnung aufweist, welche mit einer Schmutzsammeikammer in Verbindung steht und über welche Luft dem Fasertransportweg zugeführt wird, gekennzeichnet durch eine Hilfskammer (22) zwischen Fasertransportweg (14) und Schmutzsammeikammer (23) mit einer ersten Öffnung (220) für die kontinuierliche Zufuhr des in den Fasertransportweg (14) einzubringenden Luftstromes und mit einer an die Trennkante (21) anschliessenden Wand (221), in welcher eine zweite Öffnung (24) für die kontinuierliche Abfuhr eines wesentlich schwächeren Luftstromes vorgesehen ist, und durch ein steuerbares Verschlussglied (25, 260, 27) zwischen Hilfskammer (22) und Schmutzsammeikammer (23).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussglied als Klappe (27) ausgebildet ist, die durch einen die Schmutzsammeikammer (23) entleerenden Luftstrom (28) steuerbar ist.
2
PATENTANSPRÜCHE
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die an die Trennkante (21) anschliessende Wand (221) der Hilfskammer (22) mit einer die Schmutzbestandteile (43) auffangenden Prallwand (230) der Schmutzsammelkam-mer (23) einen Winkel (a) von weniger als 30° einschliesst.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die an die Trennkante (21) anschliessende Wand (221) der Hilfskammer (22) mit der der Hilfskammer (22) zugewandten Fläche des Verschlussgliedes (25, 260,27) einen Winkel (a) von weniger als 30° einschliesst.
CH1295677A 1976-10-27 1977-10-25 CH623084A5 (de)

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