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Die Erfindung betrifft einen Kannentransportwagen
(kurz: Kannenwagen oder Wagen) mit einer Plattform bzw. Ladefläche zum
Aufsetzen sowie Hin- und Herbringen von Spinnkannen, insbesondere Rechteckspinnkannen,
im Bereich zwischen einzelnen Produktionsstufen einer Spinnerei,
z.B. Streckerei, Flyer sowie Jet-, Ring- oder OE-Spinnmaschine. Ein
solcher Kannentransportwagen ist dazu vorgesehen, Spinnkannen zwischen
ersten Maschinen, z.B. Strecken, welche Spinnkannen – nämlich Leerkannen – füllen, und
zweiten Maschinen, insbesondere die vorgenannten Spinnmaschinen
im engeren Sinne, welche Spinnkannen – nämlich Vollkannen – leeren,
hin und her zu transportieren. Oft werden die Voll- und/oder Leerkannen
auch in Speicherbereichen bzw. Puffern zwischengelagert bzw. nach
dort oder von dort mit Hilfe der Kannenwagen transportiert. Die
Längsrichtung
des Transportwagens stimmt mit dessen Fahrtrichtung überein.
Als Längsseite
des Wagens werden dessen parallel zu der Längsrichtung liegende Kanten
bezeichnet.
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Die Erfindung bezieht sich bevorzugt
auf Transportwagen für
so genannte Rechteckkannen. Rechteckkannen besitzen im Wesentlichen
einen rechteckigen (horizontalen) Querschnitt, wobei die schmalen
Rechteckseiten im Allgemeinen gerundet sind. Im Gegensatz zu Rundkannen
(Kannen mit kreisförmigem
Querschnitt) werden Rechteckkannen im Allgemeinen in bestimmter
Weise orientiert an der jeweiligen Maschine positioniert. Die größeren bzw. großen Rechteckseiten
definieren die (horizontale) Längserstreckung
dieser Kannen. Die Größe bzw. das
Volumen der Rechteckkannen variiert – ebenso wie bei Rundkannen – je nach
Bearbeitungsstufe der transportierten Fasern. In der letzten Bearbeitungsstufe
zwischen Streck- und Spinnmaschine werden relativ kleine Kannen
eingesetzt (volle Recht eckkannen dieser Stufe haben ein Gewicht
von etwa 40 kg). In den Stufen davor (Flyer- oder Kardenkannen)
werden größere Kannen – die größten bei
Karden – benutzt.
Die Erfindung bezieht sich auch auf Kannentransportwagen für diese
größeren Kannen.
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An allen Maschinen – meist
auch im Speicher – sind
die Spinnkannen von dem Transportwagen herunterzunehmen bzw. auf
den Wagen zu stellen. Bei dieser Arbeit wirkt störend, daß die Podesthöhe zum Abstellen
der Spinnkannen typenspezifisch bei den einzelnen Maschinen unterschiedlich ist.
Beispielsweise beträgt
die Podesthöhe
an Strecken ca. 150 mm, an Flyern ca. 250 mm und an OE-Maschinen – sowie
meist in Speicherbereichen – annähernd 0
mm (Abstellen auf dem Boden). Häufig muß die Bedienungsperson
die Kannen beim Be- oder Entladen des Wagens mit Körperkraft
anheben oder absenken.
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Um die Arbeit des Übersetzens
der Kanne vom Podest zum Wagen und umgekehrt zu erleichtern, sind
Handhabegeräte
gemäß
DE 197 21 640 C2 bzw.
US 59 34 059 entwickelt
worden. Derartige Geräte
erfordern auf dem Kannentransportwagen bewegliche Kannenschlitten
und Greifer, deren Aufwand nicht immer gerechtfertigt ist. Die an
den einzelnen Maschinentypen vorhandene Podesthöhe kann ohne Konstruktionsänderung
der jeweiligen Maschine oder ohne Anpassung der relativen Höhe der angrenzenden
Fahrbahn nicht geändert
werden; (das Anheben oder Absenken der Fahrbahn würde auch
im Sinne der Unfallverhütung
Probleme bereiten).
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Es gibt motorisch- und handgetriebene
Kannenwagen, die frei verfahrbar oder schienengeführt sind
und auf denen mehrere Kannen nebeneinander Platz haben. Bei der
jeweiligen Arbeit wird der einzelne Wagen allmählich gefüllt bzw. entleert. Zwischen den
einzelnen Lade- und Entladevorgängen
wird der Kannenwagen angefahren und wieder abgebremst. Dabei können die
Kannen-Trägheitskräfte, wenn
der Wagen nicht voll ist und/oder wenn an den Längsenden des Wagens (vorne
und hinten in Transportrichtung) Stützen fehlen, zum Umfallen,
gegenseitigen Beschädigen
oder gar Herunterfallen (vom Wagen) der Kannen führen. In
DE 199 53 202 A1 wird
ein Kannenwagen beschrieben, der an seinen Längsenden Stützen besitzt. Diese Stützen oder
Anschläge können ein
Kippen der Kannen aber nur verhindern, wenn der Wagen ganz mit Kannen
gefüllt
ist.
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Wie gesagt können die Kannentransportwagen
schienengeführt
sein, das hat vor allem dem Vorteil einer geringen Reibung gegenüber dem
Boden und eines exakt vorgegebenen (horizontalen) Abstands zwischen
der jeweils zu betreuenden Maschine und der Plattform des Transportwagens.
Schienengeführte
Kannenwagen werden häufig
durch Muskelkraft bewegt. Wegen der Schienenführung fordert das Schieben
eines einmal rollenden Wagens keine große Kraft. Problematischer ist
schon das Anhalten eines Wagens an genau der Stelle, an der eine Kanne
quer zur Fahrtrichtung des Wagens vom Wagen herunter in eine Leerstelle
an einer Maschine abzusetzen ist. Die Bedienungsperson muß dann manchmal
den Wagen unter Aufwendung großer Körperkraft
mehrmals anfahren und abbremsen.
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Wenn Rechteckkannen an einer Spinnmaschine
räumlich
anders orientiert abgeliefert werden müssen, als sie an der vorhergehenden
Maschine aufgenommen wurden, wird der Kannenwagen – wenn möglich – auf dem
Weg von der einen zur anderen Station entsprechend geschwenkt. Bei
schienengeführten
Kannenwagen kann das nach
DE
197 13 859 C2 (=
US
62 56 973 ) dadurch erfolgen, daß man die Schienen um 90°, umlenkt.
Dadurch wird gegebenenfalls erreicht, daß Kannen, deren große Rechteckseiten
nach dem Aufladen parallel zur Wagenlängsrichtung stehen, zusammen
mit dem Wagen um eine vertikale Achse geschwenkt werden. Im Ergebnis
sind die Kannen dann nach dem Heranfahren des Wagens an die nachfolgende
Maschine so orientiert, daß sie
geradewegs vom Wagen (mit ihren großen Rechteckseiten quer zur Fahrtrichtung) genau
in die gewünschte
Position am Podest der Spinnmaschine zu bewegen sind. Gekrümmte Schienenführungen
sind in Herstellung und Betrieb aufwendiger als gerade Schienen.
Schräg
in Bezug auf die Fahrtrichtung auf den Wagen aufgesetzte Kannen
müssen vor
dem Absetzen (oder bei dieser Arbeit) richtig orientiert werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, der
Bedienungsperson das Handhaben, insbesondere das Laden und Entladen,
des Kannenwagens an der jeweiligen Maschine zu erleichtern. Aufwendige Schlitten-
und Greifersysteme sollen entbehrlich werden. Eine Änderung
der Kannen-Podesthöhe
relativ zur angrenzenden Fahrbahn oder Schiene soll nicht erforderlich
sein. Vorzugsweise soll die Kannenplattform des Wagens so mit Platz
für mehrere
Kannen, insbesondere Rechteckkannen, ausgestattet werden, daß die Kannen
unabhängig
davon stabil (auch bei ruckhaftem Anfahren oder Abbremsen) stehen, ob
alle Kannenplätze
besetzt sind oder nicht. Alternativ oder zugleich soll insbesondere
auch das genaue Positionieren eines mit Muskelkraft bewegten, schienengeführten Kannenwagens
erleichtert werden. Bevorzugt soll schließlich auch oder gesondert die
Möglichkeit
geschaffen werden, Rechteckkannen ohne Rücksicht auf die beim Entladen
erforderliche Orientierung auf den Wagen aufladen zu können.
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Eine erfindungsgemäße Lösung besteht
für einen
Kannenwagen mit Kannen-Plattform
darin, daß eine
in der Höhe
verstellbare Plattform zum Abstellen der Kannen vorgesehen ist.
Hiernach kann für
die Höhenverstellung
eine Parallelverschiebung oder ein Kippen der Plattform vorgesehen
werden. Das Kippen der Plattform erfolgt bevorzugt um eine parallel zu
der Wagen-Längsrichtung
bzw. Fahrtrichtung liegende Kippachse. Im Zusammenhang mit dem Verstellen
der Plattform durch Parallelverschiebung (Bewegen auf und ab, überall gleich)
wird von einer „Hubplattform" gesprochen. Eine
um die Kippachse zu schwenkende Plattform wird als „Kipp-Plattform" bezeichnet. Im Rahmen
der Erfindung kann eine Plattform zugleich Hub- und Kipp-Plattform
sein.
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Vorzugsweise wird den Kannenstellplätzen auf
dem Wagen eine verschiebbare und am jeweiligen Stellplatz arretierbare „Kannnenstütze" zugeordnet. Vorstehendes
gilt auch für
Rundkannen, bevorzugt aber für
die quer zu ihren großen
Rechteckseiten leicht kippenden Rechteckkannen.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung
besteht, vor allem bei durch Muskelkraft bewegten schienengeführten Kannenwagen,
darin, daß an
einer der jeweiligen Bedie nungsperson leicht zugänglichen Stelle des Kannenwagens
ein Betätigungsmittel
für eine Feststellbremse
des Wagens („Wagenbremse") vorgesehen ist.
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Bevorzugt kann auf einem für den Transport von
Rechteckkannen ausgelegten Kannenwagen ein „Drehtisch" vorgesehen werden, welcher eine oder mehrere
Rechteckkannen stehend aufnimmt und um eine vertikale Achse schwenkbar
ist. Im Rahmen der Erfindung wird es bevorzugt, den Drehtisch auf
der in der Höhe
verstellbaren Plattform vorzusehen.
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Die erfindungsgemäß auszubildenden Wagen können schienengebunden
(d.h. in irgendeiner Weise fremdgeführt) sein; es ist aber genauso
möglich,
sie frei verfahrbar zu gestalten. Hierbei kommen übliche Lenkungen
in Frage, z.B. solche mit mechanischen Mitteln zum direkten manuellen
Lenken (Prinzip des Fahrradlenkers) oder mit elektrischen Mitteln
zum indirekten manuellen Steuern einer angetriebenen Lenkung (Prinzip
der Joy Sticks).
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Einige Verbesserungen und weitere
Ausgestaltungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen beschrieben.
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A. Hubplattform/Kipp-Plattform
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Zum Anheben und Absenken der in der
Höhe – insgesamt
oder durch Kippen – verstellbaren
Plattform kann ein hand- oder motorisch betätigtes Getriebe, z.B. ein pneumatisches
Getriebe oder ein mechanisches Getriebe, wie Zahnrad- oder Hebelgetriebe, vorgesehen
werden. Bei einem mit der Hand geschobenen Wagen kommt eher ein
handbetätigtes
Getriebe, bei einem mittels Motor, vorzugsweise Elektromotor mit
Batterie angetriebenen Wagen, kann der Hubantrieb ebenfalls durch
den bzw. einen Motor betätigt
werden.
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Eine Kipp-Plattform kann ein oder
mehrere Kippachsen besitzen. Beispielsweise kann eine Kippachse
in der Mittellinie des Wagens vorgesehen werden. Alternativ oder
zusätzlich
können
Kippachsen angrenzend an einer oder beiden Längsseiten des Wagens angeordnet
werden. Die Kippachsen können
als Schwenkachsen oder als, z.B. in einer Kulisse, selbst verschiebbare
Achsen ausgebildet werden.
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Speziell bei einem motorisch angetriebenen Kannenwagen
wird der Bedienungsperson oft ein Führerstand auf dem Wagen zur
Verfügung
stehen. Der Standplatz kann zugleich mit der verstellbaren Plattform
abgesenkt oder angehoben werden. Bevorzugt soll der Führerstand
jedoch unabhängig
von der eigentlichen (für
die Aufnahme der Kannen vorgesehenen) Plattform bzw. Ladefläche auf
dem Wagen fixiert oder höhenverstellbar
sein; gegebenenfalls wird der Bedienungsperson das Auf- und Absteigen
erleichtert.
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B. Kannenstütze
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Nach einem Aspekt, insbesondere nach
einer weiteren Ausgestaltung, der Erfindung soll der Kannenwagen
so mit Platz für
mehrere Kannen, speziell Rechteckkannen, so ausgebildet werden,
daß die
Kannen unabhängig
davon stabil stehen, ob alle Kannenplätze besetzt sind oder nicht.
Hierzu wird vorgesehen, den Kannenstellplätzen auf dem Wagen verschiebbare
und am jeweiligen Stellplatz arretierbare Kannenstützen zuzuordnen.
Vorzugsweise kann den Kannen auf der Plattform des Wagens eine in
Längsrichtung
des Wagens verschiebbare Stütze und
ein an einem Wagenende vorgesehener fester Anschlag zugeordnet werden.
Der feste Anschlag kann Teil eines Führerstandes sein. Grundsätzlich umfaßt dieser
Aspekt der Erfindung auch den Fall, daß Kannen zwischen zwei verschiebbaren
und/oder arretierbaren Anschlägen
auf der Wagenplattform stabilisiert gehalten werden, so daß sie – unabhängig von
der Zahl der auf dem Wagen plazierten Kannen – nicht umfallen können.
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Die beweglichen Anschläge können an
den jeweiligen Positionen in der Wagenplattform durch Einstecken
arretiert werden. Sie können
aber auch mittels eines beweglichen Transporteurs gegen die Außenfläche der
jeweils äußeren Kanne
einer Kannenserie gedrückt
werden. Der bewegliche Transporteur kann die jeweilige Stütze von
der einen zur nächsten
Kannenposition bewegen und dort anhalten. Der Transporteur kann
die Stütze
aber auch permanent mit leichtem Druck gegen die jeweils äußere Kannenwand,
z.B. eine Gruppe von aneinander abgestützten Kannen, halten. In jedem
Fall wird verhindert, daß die
auf dem Wagen stehenden Kannen beim Anfahren oder Abbremsen kippen.
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C. Wagenbremse
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Nach diesem Aspekt bzw. nach dieser
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird das genaue Positionieren
eines mit Muskelkraft bewegten schienengeführten Kannenwagens mit Hilfe
einer der jeweiligen Bedienungsperson leicht zugänglichen Feststellbremse des
Wagens erleichtert. Auf diese Weise kann eine Bedienungsperson einen
rollenden Kannenwagen praktisch ohne Aufwendung von Körperkraft
an genau der richtigen Position (an welcher eine Kanne seitwärts vom
Wagen herunter oder auf den Wagen heraufzuschieben ist) positionieren.
Die Bedienungsperson kann das sogar dann, wenn sie auf einen in
Bewegung gesetzten rollenden Kannenwagen aufspringt.
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Als Wagen- bzw. Feststellbremse können im Rahmen
der Erfindung mit Hebelkraft über
zahnradgetriebene, pneumatisch oder auf ähnliche mehr oder weniger mechanische
Weise arbeitenden Bremsen vorgesehen werden. Vorzugsweise kann zum genauen
Dosieren der Bremswirkung ein relativ langer Bremshebel oder eine
Bremskurbel installiert werden.
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D. Drehtisch
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Nach diesem Aspekt bzw. nach dieser
weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird auf dem Kannenwagen ein
Drehtisch vorgesehen, der eine oder mehrere Rechteckkannen stehend
aufnimmt und um eine vertikale Achse schwenkbar ist. Wenn die hiernach
in der Höhe
verstellbare oder unveränderbar
fixierte Plattform bzw. Ladefläche
des Kannenwagens mit einem um eine vertikale Achse schwenkbaren, zur
Aufnahme mindestens einer Rechteckkanne ausgebildeten Drehtisch
ausgestattet wird, kann eine an einer Maschine (z.B. Streckmaschine
oder Kannenspeicher) aufgenommene Kanne bzw. Kannengruppe quer zur
Längserstreckung
der Kannen auf den Wagen heraufgeschoben werden, derart, daß die Kannen- Längserstreckung (große Rechteckseite
der Kannen) annähernd
parallel zur Fahrtrichtung des Wagens steht. Beim Weitertransport
können
dann die Kannen durch Betätigung
des Drehtisches um etwa 90° (um
eine senkrechte Achse) geschwenkt werden, so daß sie in Richtung ihrer Längserstreckung
geradeaus – nacheinander
oder zugleich – in eine
freie Position einer Spinnmaschine versetzt werden können.
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Die Ausbildung eines Kannenwagens
mit dem Drehtisch ist nicht nur bei schienengeführten Kannenwagen sondern auch
bei frei verfahrbarem Wagen vorteilhaft. Die an einer Stelle in
bestimmter Weise räumlich
in Bezug auf die Längserstreckung bzw.
Fahrtrichtung des Kannenwagens ausgerichtet aufgesetzten Kannen
können
an anderer Stelle mit anderer räumlicher
Ausrichtung (wieder in Bezug auf die Längserstreckung des Wagens)
vom Kannenwagen heruntergenommen werden. Die Kannen können also
in einer für
die nachfolgende Station ungünstigen
Orientierung aufgenommen und (nachträglich) auf dem Wagen richtig
(für die
nachfolgende Station) orientiert werden. Es ist demgemäß nicht
mehr erforderlich, den Wagen insgesamt zu schwenken – d.h. um
eine Kurve zu fahren – ,
um die Kannen mit derjenigen Orientierung aufzunehmen, mit der sie
in der nachfolgenden Station abzusetzen sind. Vielmehr können die
Kannen an deren Lieferstelle auf die dort günstigste Weise, auch schräg in Bezug
auf die Wagenlängsrichtung
orientiert, aufgenommen und zugleich beim Kannenempfänger auf
die dort günstigste
Weise orientiert abgesetzt werden. Besonders vorteilhaft ist das
bei schienengeführten
Wagen, weil das Schwenken der Kannen auf ein und derselben geraden
Schienenführung
erfolgen kann.
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Beispielsweise können bei Anwendung des Drehtisches
an einer Streckmaschine Rechteckkannen auf den Kannenwagen geschoben
werden, die (mit ihren langen Rechteckseiten) parallel zur Fahrtrichtung
des Wagens ausgerichtet sind. Beim Weitertransport können diese
Rechteckkannen durch Betätigung
des Drehtisches um beispielsweise 90° (um eine senkrechte Achse)
geschwenkt werden, so daß sie
mit ihren langen Rechteckseiten schließlich senkrecht zu der Fahrtrichtung
stehen. Sie können
dann in Richtung ihrer Längserstreckung
geradeaus in eine freie Position einer Spinnmaschine, z.B. OE-Maschine,
versetzt werden. An der Spinnmaschine werden auf diese Weise volle
Kannen (Vollkannen) abgeliefert. Derselbe Wagen kann an der Spinnmaschine
leergelaufene Kannen (Leerkannen) aufnehmen und zur Strecke zurückbringen.
In diesem Fall können
die Leerkannen mit deren Längserstreckung
beliebig schräg
oder quer zur Fahrtrichtung auf den Wagen geschoben, dort mit Hilfe
des Drehtisches geschwenkt und an der Strecke oder am Speicher mit der
dort erforderlichen Orientierung abgeliefert werden.
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Anhand der schematischen Darstellung
von Ausführungsbeispielen
werden Einzelheiten der Erfindung erläutert. Es zeigen
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1 einen
Kannentransportwagen mit Hubplattform, im vertikalen Schnitt parallel
zur Wagenfahrtrichtung;
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2 einen
Kannentransportwagen mit als Drehtisch ausgebildeter Kannenplattform
im vertikalen Schnitt parallel zur Wagenfahrtrichtung; und
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3 eine
Draufsicht auf eine gerade Schienenführung eines Kannentransportwagens.
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Der insgesamt mit 1 bezeichnete
Kannentransportwagen – kurz
Wagen 1 – nach 1 besitzt zwei Räderpaare 2,
eine Plattform 3 zum Aufsetzen einzelner Kannen 4,
vorzugsweise Rechteckkannen (grundsätzlich aber auch Rundkannen),
ein Steuerpult 5 sowie einen (im allgemeinen von der Plattform 3 unabhängigen)
Führerstand 6 für eine Bedienungsperson 7.
Erfindungsgemäß ist die
die Kannen 4 tragende Kannenplattform 3 in ihrer
Höhe N über der Fahrbahn 8 insgesamt
oder durch Kippen nach 2 verstellbar.
Im Rahmen der Erfindung können
beliebige hand- oder maschinenbetätigte Hubmittel 9,
z.B. pneumatische oder mechanische Getriebe, wie Zahnrad- oder Hebelgetriebe,
zum Anheben oder Absenken bzw. Kippen der Plattform 3 vorgesehen werden.
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Nach 2 kann
die Höhenverstellung
der Plattform 3 durch Schwenken um eine Mittelachse (in der
Mitte zwischen den Längsseiten 15 und 16)
bzw. Kippachse 17 in die gestrichelte dargestellte Position 3' erfolgen. Alternativ
kann die Plattform 3 um eine der Randachsen bzw. Kippachsen 18 und 19,
welche den Längsseiten 15 und 16 benachbart
sind, gekippt bzw. geschwenkt werden. Wenn die Kippachsen 18 und 19 beide
vorhanden sind, können
sie in Kulissen 20 und 21 auf- und abbeweglich
gelagert werden, so daß die
Plattform 3 beispielsweise in die Positionen 3'' und 3''' zu bewegen (anzuheben
oder abzusenken) ist.
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Beim Betätigen des Kannentransportwagens 1 wird
dieser vor und zurück
in Fahrtrichtung 10 (das ist seine Längsrichtung) häufig beschleunigt
und abgebremst, so daß die
Kannen 4, insbesondere wenn es sich um (mit ihren langen
Rechteckseiten quer zur Fahrtrichtung 10 stehende) Rechteckkannen
handelt, leicht kippen. Aus diesem Grunde werden auf der Plattform 3 fixierte
bzw. verstellbar zu fixierende Kannenstützen 11 und/oder 12 vorgesehen.
Wenn ein Führerstand 6 mit
Trennwand 13 zur eigentlichen Kannenladefläche 14 vorgesehen
ist, kann die Trennwand 13 eine der Stützen, in 1 die Stütze 12, ersetzen.
Gegebenenfalls können
die Kannen 4 so angeordnet werden, daß sie sich in Richtung Führerstand 6 immer
an der Trennwand 13 abstützen. Die andere Trennwand,
die Stütze 11 in 1, kann derart verstellbar
ausgestaltet werden, daß sie
die vorhandenen Kannen immer insgesamt gegen die Trennwand 13 hält.
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Der Kannentransportwagen 1 nach 1 kann frei beweglich auf
einer üblichen
glatten Fahrbahn mit Maschinentrieb, z.B. über einen mit dem Steuerpult 5 gekoppelten
batteriegetriebenen Motor (nicht gezeichnet), angetrieben werden.
Alternativ kann an die Stelle der Fahrbahn 8 auch ein (Schienen)-Gleis 15 (3 oder 4) für
die Räder 2 vorgesehen
werden.
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Ein schienengeführter Kannen-Transportwagen 1 wird
in 3 und 4 im Prinzip dargestellt. Gleise 25 bzw.
Schienenführungen
können
günstig
sein, wenn der Wagen 1 mit Muskelkraft bewegt werden soll.
Ein solcher handbetätigter
Wagen 1 kann am Längsende
oder an der Längsseite
eine Trittstufe 26 besitzen, auf die die Bedienungsperson 7 bei
rollendem Wagen 1 aufspringen kann.
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Ein schienengeführter Wagen 1 ist,
insbesondere wenn die Bedienungsperson auf dem Wagen 1 steht,
schwierig abzubremsen. Aus diesem Grunde soll der Wagen 1 eine
Feststellbremse 27 besitzen, mit deren Hilfe die Bedienungsperson 7 den Wagen 1 an
einer vorgegebenen Lade- bzw. Entladeposition exakt anhalten können soll.
Im Prinzip genügt
als Feststellbremse 27 eine einfache Hebelbremse mit einem
Bremsklotz 28.
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Die Kannenplattform 3 des
Kannentransportwagens 1 nach 3 ist
als Drehtisch 31 ausgebildet, welcher um eine vertikale
Achse 32 schwenkbar auf dem Wagen 1 gelagert ist.
Das zugehörige
Drehtisch-Lager wird in 3 mit 33 bezeichnet.
Der Drehtisch 31 kann – obwohl
in 3 nicht dargestellt – ebenso
wie die Plattform 3 nach 1 oder 2 in Bezug auf die Fahrbahn 8 bzw.
das Gleis 25 höhenverstelblar
gelagert werden. Ein Drehtisch 31 kann sowohl auf einem
mit Muskelkraft als auch auf einem mit Motorkraft angetriebenen
Wagen 1 (mit oder ohne Steuerpult 5 sowie Führungsstand 6)
plaziert werden.
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Ein Wagen 1 mit Drehtisch 31 kann
(vergl. 4) auf einem
geraden Gleis 25 zwischen einer kannenfüllenden Maschine, z.B. Stecke 34 oder Speicher,
und einer kannenleerenden Maschine, z.B. OE-Spinnmaschine 35,
verkehren und die Kannen 4 an der Strecke 34 mit
räumlicher
Ausrichtung parallel zur (Wagen)Fahrtrichtung 10 aufnehmen
sowie an der OE-Spinnmaschine 35 die Kannen 4 nach Schwenken
des Drehtisches 31 um dessen Achse 32 quer zu der Fahrtrichtung 10 in
die dort gewünschte Position
schieben.
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- 1
- Wagen
- 2
- Räderpaar
- 3
- Plattform
- 4
- Kanne
- 5
- Steuerpult
- 6
- Führerstand
- 7
- Bedienungsperson
- 8
- Fahrbahn
- 9
- Hubmittel
- 10
- Fahrtrichtung
- 11
- Kannenstütze
- 12
- Kannenstütze
- 13
- Trennwand
- 14
- Kannenladefläche
- 15
- )
-
- Längsseiten
(3)
- 16
- )
- 17
- Kippachse
(Mittelachse)
- 18
- )
-
- Kippachse
(Randachsen)
- 19
- )
- 20
- )
-
- Kulissen
- 21
- )
- 25
- Gleis
- 26
- Trittstufe
- 27
- Feststellbremse
- 28
- Bremsklotz
- 31
- Drehtisch
- 32
- Achse
(21)
- 33
- Lager
(21)
- 34
- Streckmaschine
- 35
- OE-Spinnmaschine