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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur automatischen Freimeldung eines Gleisabschnitts eines mehrere Gleisabschnitte aufweisenden Gleises, eine Datenverarbeitungseinrichtung für ein Stellwerk, ein Stellwerk, ein Computerprogramm und ein maschinenlesbares Speichermedium.
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Das von einem elektronischen Stellwerk kontrollierte Gleis ist in Gleisfreimeldeabschnitte (auf Englisch: track vacancy protection section (TVPS)) unterteilt. Diese TVPS sind durch Achszählsensoren begrenzt, die mit Achszählsystemen verbunden sind. Die Achszählsysteme sind in der Lage, eine Zugachse, die die Achszählsensoren überquert, einschließlich ihrer Richtung zu identifizieren. Wenn die Anzahl der in den TVPS einfahrenden und aus ihr ausfahrenden Achsen identisch ist, meldet das Achszählsystem dieses TVPS als frei. Sobald ein TVPS als unbesetzt, also als frei, gemeldet wird, kann dieser Abschnitt für neue Strecken verwendet werden, so dass ein nachfolgender Zug dieses TVPS durchfahren kann.
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Im Falle von Fehlzählungen zählt das Achszählsystem nicht die gleiche Anzahl einfahrender und ausfahrender Achsen eines durchfahrenden Zuges. In diesen Fällen bleibt der TVPS „besetzt“, wenn mehr Achsen hinein- als herausgezählt wurden, oder er wird als „gestört“ gemeldet, wenn mehr Achsen herausals hineingezählt wurden. Wenn der Zug den Bereich bereits verlassen hat, können diese TVPS nicht für eine nachfolgende Zugstrecke verwendet werden, bis sichergestellt ist, dass sich kein Teil eines Zuges in dem Bereich befindet, und der Betreiber einen sicherheitsrelevanten Vorgang durchgeführt hat: Ein Erzwingen der Freimeldung einer TVPS.
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Bisher war es üblich, dass der Betreiber sich davon überzeugte, dass der betreffende Gleisabschnitt frei ist, indem er einen Mitarbeiter bat, visuell zu prüfen, ob ein Gleisabschnitt frei ist, oder indem er den nächsten Zug (den so genannten Kehrzug) bat, langsam über den Bereich zu fahren, um anhalten zu können, falls etwas auf dem Gleis entdeckt wurde.
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In den meisten Fällen wurde im Gleisabschnitt nichts entdeckt, sodass der vom Achszählsystem gemeldete Zustand nicht der Realität entspricht. So wird der Zugbetrieb gestört, obwohl keine wirkliche Gefahr besteht.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe ist darin zu sehen, ein Konzept zur automatischen Freimeldung eines Gleisabschnitts eines mehrere Gleisabschnitte aufweisenden Gleises bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird mittels des jeweiligen Gegenstands der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand von jeweils abhängigen Unteransprüchen.
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Nach einem ersten Aspekt wird ein Verfahren zur automatischen Freimeldung eines Gleisabschnitts eines mehrere Gleisabschnitte aufweisenden Gleises bereitgestellt, wobei die Gleisabschnitte jeweils mindestens zwei voneinander beabstandete Achszähler aufweisen, wobei jeweils der eine der zwei Achszähler eingerichtet ist, Achsen eines in den Gleisabschnitt einfahrenden Schienenfahrzeugs einzuzählen, und wobei jeweils der andere der zwei Achszähler eingerichtet ist, Achsen eines aus dem Gleisabschnitt ausfahrenden Schienenfahrzeugs auszuzählen, und umgekehrt, wobei die Achszähler Teil einer Gleisfreimeldeanlage sind, umfassend die folgenden Schritte:
- nach Durchfahrt eines Schienenfahrzeugs durch die Gleisabschnitte
- Empfangen von der Gleisfreimeldeanlage einen jeweiligen Status der durchgefahrenen Gleisabschnitts, wobei der Status frei, besetzt oder gestört ist, durch eine Datenverarbeitungseinrichtung eines Stellwerks,
- Empfangen einer jeweiligen Anzahl der durch die einzählenden Achszähler der durchgefahrenen Gleisabschnitte eingezählten Achsen durch die Datenverarbeitungseinrichtung,
- Empfangen einer jeweiligen Anzahl der durch die auszählenden Achszähler der durchgefahrenen Gleisabschnitte ausgezählten Achsen durch die Datenverarbeitungseinrichtung, wenn der Status eines Gleisabschnitts besetzt oder gestört ist, automatisches Freimelden des Gleisabschnitts abhängig von der jeweiligen Anzahl der eingezählten und der ausgezählten Achsen des einen Gleisabschnitts und von der jeweiligen Anzahl der eingezählten Achsen und der ausgezählten Achsen von einem oder mehreren benachbarten Gleisabschnitten durch die Datenverarbeitungseinrichtung.
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Nach einem zweiten Aspekt wird eine Datenverarbeitungseinrichtung für ein Stellwerk bereitgestellt, wobei die Datenverarbeitungseinrichtung eingerichtet ist, alle Schritte des Verfahrens nach dem ersten Aspekt auszuführen.
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Nach einem dritten Aspekt wird ein Stellwerk bereitgestellt, welches die Datenverarbeitungseinrichtung nach dem zweiten Aspekt umfasst.
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Nach einem vierten Aspekt wird ein Computerprogramm bereitgestellt, welches Befehle umfasst, die bei Ausführung des Computerprogramms durch einen Computer, beispielsweise durch die Datenverarbeitungseinrichtung nach dem zweiten Aspekt, diesen veranlassen, ein Verfahren gemäß dem ersten Aspekt auszuführen.
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Nach einem fünften Aspekt wird ein maschinenlesbares Speichermedium bereitgestellt, auf dem das Computerprogramm nach dem vierten Aspekt gespeichert ist.
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Die Erfindung basiert auf der Erkenntnis und schließt diese mit ein, dass die obige Aufgabe dadurch gelöst wird, dass ein von der Gleisfreimeldeanlage als besetzt oder als gestört gemeldeter Gleisabschnitt nicht nur abhängig von der jeweiligen Anzahl der eingezählten und der ausgezählten Achsen des einen Gleisabschnitts automatisch freigemeldet wird, sondern zusätzlich abhängig von der jeweilige Anzahl der eingezählten Achsen und der ausgezählten Achsen von einem oder mehreren (mittelbar und/oder unmittelbar) benachbarten Gleisabschnitten. Somit können in vorteilhafter Weise einzelne Zählfehler eines Achszählers ausgeglichen werden, ohne dass eine Zugbetrieb gestört wird. Es werden also gemäß dem hier beschriebenen Konzept zur automatischen Freimeldung eines Gleisabschnitts nicht nur die beiden begrenzenden Zählpunkte, also die Achszähler, eines Gleisabschnitts verwendet, sondern auch Zählpunkte, also die Achszähler, von einem oder mehreren (mittelbar und/oder unmittelbar) benachbarten Gleisabschnitten. Sofern z. B. am ersten Zählpunkt 24 Achsen einfahren, am nächsten Zählpunkt aufgrund eines Fehlers nur 23 Achsen erkannt werden, vom übernächsten und dem darauffolgenden Zählpunkt aber wieder 24 Achsen gemeldet werden, werden z.B. beide Gleisabschnitte automatisch als frei gemeldet, werden also z.B. in den Grundzustand versetzt.
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Gemäß dem vorstehend beschriebenen Stand der Technik hätte in einem solchen Fall der oder die Gleisabschnitte durch einen Menschen visuell überprüft werden müssen oder es hätte ein so genannter Kehrzug langsam in den oder die Gleisabschnitte einfahren müssen zwecks Prüfung, ob der oder die Gleisabschnitte tatsächlich belegt sind oder nicht. Dies kann einen Zugbetrieb stören. Nachfolgende Züge müssten unter Umständen warten, was eine Zeitverzögerung im Fahrplan bewirken kann, also eine Verspätung.
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Durch das hier beschriebene Konzept werden diese Nachteile in vorteilhafter Weise effizient vermieden, so dass ein effizienter Zugbetrieb gewährleistet werden kann. Weiter kann dadurch z. B. ein wesentlicher Beitrag für eine Pünktlichkeit von Zügen bewirkt werden.
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Weiter ist gemäß dem hier beschriebenen Konzept vorgesehen, dass das Verfahren durch eine Datenverarbeitungseinrichtung eines Stellwerks ausgeführt wird. Dies bedeutet, dass die Entscheidung, ob ein von der Gleisfreimeldeanlage als besetzt oder als gestört gemeldeter Gleisabschnitt, dennoch automatisch als frei gemeldet wird oder nicht, dem Stellwerk obliegt. Somit kann das Verfahren effizient implementiert werden.
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Die Implementierung des Konzepts im Stellwerk kann in vorteilhafter Weise Streckentopologie-unabhängig und kann mit allgemeinen Regeln zur Freimeldung erfolgen. Durch die Implementierung im Stellwerk können die vom gesamten Überwachungsbereich des Stellwerkes umfassten Gleisabschnitte mit in das Konzept eingebunden werden. D.h., dass für das hier beschriebene Konzept alle Gleisabschnitte des Überwachungsbereichs des Stellwerks verwendet werden können und nicht nur ein Teil davon.
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Weiter ist das hier beschriebene Konzept in vorteilhafter Weise unabhängig von einem konkreten Typ von Gleisfreimeldeanlage und insbesondere unabhängig von einem konkreten Typ von Achszählern. Mit Typ kann auch ein bestimmter Hersteller gemeint sein. Das Stellwerk bzw. die Datenverarbeitungseinrichtung kann also mit mehreren Achszählsystemen umfassend jeweils mehrere Achszähler kommunizieren, sodass z.B. mehrere Typen (z.B. von unterschiedlichen Herstellern) von Achszählsysteme an das Stellwerk angebunden sind. Dennoch kann das hier beschriebenen Konzept effizient implementiert werden, da die die Achszähler lediglich die gezählten Achsen an das Stellwerk senden müssen und die Gleisfreimeldeanlage die Status. Somit kann das Konzept effizient in eine bereits bestehende Infrastruktur implementiert werden. Das hier beschriebene Konzept ist somit in vorteilhafter Weise Achszählsystem-unabhängig.
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In einer Ausführungsform des Verfahrens ist vorgesehen, dass in Reaktion auf das automatische Freimelden die Achszähler des einen Gleisabschnitts automatisch zurückgesetzt werden.
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Dadurch wird z.B. der technische Vorteil bewirkt, dass die Achszähler für einen nachfolgenden Zug effizient hinsichtlich des Zählens der Achsen vorbereitet sind.
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Dies bedeutet z.B., dass die Achszähler in den Grundzustand zurückgesetzt werden.
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In einer Ausführungsform des Verfahrens ist vorgesehen, dass zumindest einer der benachbarten Gleisabschnitte bezogen auf die Durchfahrt nach dem einen Gleisabschnitt liegt, wobei eine jeweilige Differenz zwischen der jeweiligen Anzahl der eingezählten Achsen und der ausgezählten Achsen des einen Gleisabschnitts und des bezogen auf die Durchfahrt nach dem einen Gleisabschnitt liegenden benachbarten Gleisabschnitts durch die Datenverarbeitungseinrichtung ermittelt wird, wobei der eine Gleisabschnitt abhängig von den jeweiligen Differenzen durch die Datenverarbeitungseinrichtung freigemeldet wird.
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Dadurch wird z.B. der technische Vorteil bewirkt, dass der eine Gleisabschnitt effizient durch die Datenverarbeitungseinrichtung freigemeldet wird, auch wenn dieser durch die Gleisfreimeldeanlage als besetzt oder als gestört gemeldet wurde.
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In einer Ausführungsform des Verfahrens ist vorgesehen, dass, wenn ein Status eines Gleisabschnitts besetzt ist und wenn ein Status eines benachbarten Abschnitts frei ist und wenn eine Anzahl von in den benachbarten Gleisabschnitt eingezählten Achsen kleiner ist als eine Anzahl von in den einen Gleisabschnitt eingezählten Achsen, dann ein Warnsignal durch die Datenverarbeitungseinrichtung ausgegeben wird.
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Dadurch wird z.B. der technische Vorteil bewirkt, dass effizient vor einem als besetzt oder als gestört gemeldeten Gleisabschnitt gewarnt werden kann.
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In einer Ausführungsform des Verfahrens ist vorgesehen, dass, wenn ein jeweiliger Status für mehrere unmittelbar benachbarte Gleisabschnitte besetzt oder gestört ist und wenn ein jeweiliger Status für diese mehreren unmittelbar benachbarten Gleisabschnitte unmittelbar begrenzenden Gleisabschnitte frei ist, für diese unmittelbar benachbarten Gleisabschnitte eine jeweilige Differenz zwischen der jeweiligen Anzahl der eingezählten Achsen und der ausgezählten Achsen durch die Datenverarbeitungseinrichtung ermittelt wird, wobei die jeweiligen Differenzen durch die Datenverarbeitungseinrichtung summiert werden, wobei, wenn die Summe gleich Null ist, die mehreren unmittelbar benachbarten Gleisabschnitte durch die Datenverarbeitungseinrichtung automatisch freigemeldet werden.
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Dadurch wird z.B. der technische Vorteil bewirkt, dass die mehreren unmittelbar benachbarten Gleisabschnitte effizient durch die Datenverarbeitungseinrichtung freigemeldet werden, auch wenn diese durch die Gleisfreimeldeanlage als besetzt oder als gestört gemeldet wurden.
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Dies bedeutet, dass, wenn die Summe der jeweiligen Differenzen zwischen eingezählten und ausgezählten Achsen für unmittelbar benachbarte, aber nicht freigemeldete Gleisabschnitte nach Durchfahrt des Schienenfahrzeugs Null ergibt und wenn diese Gleisabschnitte durch freigemeldete Gleisabschnitten unmittelbar begrenzt sind, dann können diese mehreren Gleisabschnitte durch die Datenverarbeitungseinrichtung freigemeldet werden bzw. dann werden diese mehreren Gleisabschnitte durch die Datenverarbeitungseinrichtung freigemeldet.
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Benachbart kann unmittelbar benachbart oder kann mittelbar benachbart bedeuten.
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Ausführungen, die im Zusammenhang mit dem Verfahren gemacht sind, gelten analog für die Datenverarbeitungseinrichtung und für das Stellwerk und umgekehrt. Dies bedeutet insbesondere, dass sich technische Funktionalitäten des Verfahrens analog aus entsprechenden technischen Funktionalitäten der Datenverarbeitungseinrichtung und des Stellwerks und umgekehrt ergeben.
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Das Stellwerk ist z.B. ein elektronisches Stellwerk.
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Die Datenverarbeitungseinrichtung ist z.B. programmtechnisch eingerichtet, das Computerprogramm auszuführen.
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Das Verfahren ist z.B. ein computerimplementiertes Verfahren.
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Die hier beschriebenen Ausführungsformen und Ausführungsbeispiele können in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden, auch wenn dies nicht explizit beschrieben ist.
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Die Datenverarbeitungseinrichtung setzt zum Beispiel die Achszähler eines Gleisabschnitts zurück, nachdem ein Schienenfahrzeug durch den Gleisabschnitt gefahren ist, wenn die Gleisfreimeldeanlage diesen als frei gemeldet hat, oder in Reaktion auf ein automatisches Freimelden durch die Datenverarbeitungseinrichtung.
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Unabhängig vom grammatikalischen Geschlecht eines bestimmten Begriffes sind Personen mit männlicher, weiblicher oder anderer Geschlechteridentität mit umfasst.
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Die oben beschriebenen Eigenschaften, Merkmale und Vorteile dieser Erfindung sowie die Art und Weise, wie diese erreicht werden, werden klarer und deutlicher verständlich im Zusammenhang mit der folgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele, die im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert werden, wobei
- 1 ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens nach dem ersten Aspekt,
- 2 eine Datenverarbeitungseinrichtung,
- 3 ein Stellwerk,
- 4 ein maschinenlesbares Speichermedium und
- 5 ein Gleis aufweisend mehrere Gleisabschnitte
zeigen.
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Im Folgenden können für gleiche Merkmale gleiche Bezugszeichen verwendet werden.
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1 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zur automatischen Freimeldung eines Gleisabschnitts eines mehrere Gleisabschnitte aufweisenden Gleises, wobei die Gleisabschnitte jeweils mindestens zwei voneinander beabstandete Achszähler aufweisen, wobei jeweils der eine der zwei Achszähler eingerichtet ist, Achsen eines in den Gleisabschnitt einfahrenden Schienenfahrzeugs einzuzählen, und wobei jeweils der andere der zwei Achszähler eingerichtet ist, Achsen eines aus dem Gleisabschnitt ausfahrenden Schienenfahrzeugs auszuzählen, und umgekehrt, wobei die Achszähler Teil einer Gleisfreimeldeanlage sind, umfassend die folgenden Schritte:
- nach Durchfahrt eines Schienenfahrzeugs durch die Gleisabschnitte Empfangen 101 von der Gleisfreimeldeanlage einen jeweiligen Status der durchgefahrenen Gleisabschnitts, wobei der Status frei, besetzt oder gestört ist, durch eine Datenverarbeitungseinrichtung eines Stellwerks,
- Empfangen 103 einer jeweiligen Anzahl der durch die einzählenden Achszähler der durchgefahrenen Gleisabschnitte eingezählten Achsen durch die Datenverarbeitungseinrichtung,
- Empfangen 105 einer jeweiligen Anzahl der durch die auszählenden Achszähler der durchgefahrenen Gleisabschnitte ausgezählten Achsen durch die Datenverarbeitungseinrichtung, wenn der Status eines Gleisabschnitts besetzt oder gestört ist, automatisches Freimelden 107 des Gleisabschnitts abhängig von der jeweiligen Anzahl der eingezählten und der ausgezählten Achsen des einen Gleisabschnitts und von der jeweiligen Anzahl der eingezählten Achsen und der ausgezählten Achsen von einem oder mehreren benachbarten Gleisabschnitten durch die Datenverarbeitungseinrichtung.
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2 zeigt eine Datenverarbeitungseinrichtung 201 für ein Stellwerk, wobei die Datenverarbeitungseinrichtung 201 eingerichtet ist, alle Schritte des Verfahrens nach dem ersten Aspekt auszuführen.
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3 zeigt ein Stellwerk 301 umfassend die Datenverarbeitungseinrichtung 201 der 2.
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4 zeigt ein maschinenlesbares Speichermedium 401, auf dem ein Computerprogramm 403 gespeichert ist. Das Computerprogramm 403 umfasst Befehle, die bei Ausführung des Computerprogramms 403 durch einen Computer, beispielsweise durch die Datenverarbeitungseinrichtung 201 der 2, diesen veranlassen, ein Verfahren gemäß dem ersten Aspekt auszuführen.
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5 zeigt ein Gleis 501, aufweisend mehrere Gleisabschnitte: Einen ersten Gleisabschnitt 503, einen zweiten Gleisabschnitt 505, einen dritten Gleisabschnitt 507, einen vierten Gleisabschnitt 509, einen fünften Gleisabschnitt 511, einen sechsten Gleisabschnitt 513 und einen siebten Gleisabschnitt 515, welche jeweils unmittelbar benachbart zueinander angeordnet sind. An den Grenzen der Gleisabschnitte sind Achszähler 517 angeordnet, die eingerichtet sind, Achsen eines Schienenfahrzeugs zu zählen. Je nach Fahrtrichtung des Schienenfahrzeugs zählt also der entsprechende Achszähler die einfahrenden Achsen oder die ausfahrenden Achsen.
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Vorliegend ist es beispielhaft so, dass, da die Achszähler sich an den Grenzen der Gleisabschnitte befinden, ein Achszähler eine Anzahl an ausfahrenden Achsen zählt für einen Gleisabschnitt, wobei diese Anzahl für den bezogen auf die Fahrtrichtung des Schienenfahrzeugs unmittelbar benachbarten Gleisabschnitt die Anzahl an einfahrenden Achsen darstellt.
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Beispielhaft ist eine solche Fahrtrichtung durch einen Pfeil mit dem Bezugszeichen 519 gekennzeichnet. Diese Fahrtrichtung verläuft bezogen auf die Papierebene von links nach rechts. In einer nicht gezeigten Ausführungsform kann die Fahrtrichtung natürlich auch umgekehrt sein.
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Die Achszähler 517 sind Teil einer Gleisfreimeldeanlage 521, die mit dem Stellwerk 301 der 3 verbunden ist.
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Beispielhaft werden für den ersten Gleisabschnitt 503 100 Achsen eingezählt und werden 100 Achsen ausgezählt. Beispielhaft werden für den zweiten Gleisabschnitt 505 100 Achsen eingezählt und 100 Achsen ausgezählt. Beispielhaft werden für den dritten Gleisabschnitt 507 100 Achsen eingezählt und 99 Achsen ausgezählt. Beispielhaft werden für den vierten Gleisabschnitt 509 99 Achsen eingezählt und 100 Achsen ausgezählt. Beispielhaft werden für den fünften Gleisabschnitt 511 100 Achsen eingezählt und 100 Achsen ausgezählt. Beispielhaft werden für den sechsten Gleisabschnitt 513 100 Achsen eingezählt und 100 Achsen ausgezählt. Beispielhaft werden für den siebten Gleisabschnitt 515 100 Achsen eingezählt und 100 Achsen ausgezählt.
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Entsprechend meldet die Gleisfreimeldeanlage 521 dem Stellwerk 301 folgenden Status für die einzelnen Gleisabschnitte:
- Frei für den ersten Gleisabschnitt 503, frei für den zweiten Gleisabschnitt 505, besetzt für den dritten Gleisabschnitt 507, gestört für den vierten Gleisabschnitt 509, frei für den fünften Gleisabschnitt 511, frei für den sechsten Gleisabschnitt 513 und frei für den siebten Gleisabschnitt 515.
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Gemäß dem hier beschriebenen Konzept ist beispielsweise vorgesehen, dass die ein- und ausgezählten Achsen des fünften, sechsten und siebten Gleisabschnitts 511, 513, 515 betrachtet werden, um zu entscheiden, ob der dritte Gleisabschnitt 507 und der vierte Gleisabschnitt 509 automatisch freigemeldet werden durch die Datenverarbeitungseinrichtung 201.
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Vorliegend wird dies der Fall sein, da die jeweilige Anzahl der ein- und ausgezählten Achsen bezogen auf den fünften Gleisabschnitt 511, den sechsten Gleisabschnitt 513, den siebten Gleisabschnitt 515 wieder jeweils gleich 100 sind, also der Anzahl an Achse entsprechen, die gezählt wurden vor den als besetzt und als gestört gemeldeten Gleisabschnitten 507, 509.
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Folgende Tabelle soll dies weiter beispielhaft erläutern:
| TVPS1 | TVPS2 | TVPS3 | TVPS4 | TVPS5 | TVPS6 | TVPS7 | TVPS8 | TVPS9 |
EA | 100 | 100 | 98 | 99 | 100 | 100 | 98 | 96 | 96 |
AA | 100 | 98 | 99 | 100 | 100 | 98 | 96 | 96 | 96 |
Status | F | B | G | G | F | B | B | F | F |
Delta | 0 | +2 | -1 | -1 | 0 | +2 | +2 | 0 | 0 |
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Hier beisteht TVPS für „Track Vacancy Protection Section“, was ins Deutsche mit „Gleisfreimeldeabschnitt“ übersetzt werden kann, was einem Gleisabschnitt im Sinne der Beschreibung entspricht.
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Die Abkürzung „EA“ steht für „Anzahl der eingezählten Achsen“. Die Abkürzung „AA“ steht für „Anzahl der ausgezählten Achsen“. Der Status gibt folgendes an: „F“ für frei, „B“ für besetzt und „G“ für gestört. Das Delta entspricht der Differenz der eingezählten Achsen und der ausgezählten Achsen. D.h. also, dass das Delta = EA - AA ist.
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Eine Summe der Deltas für TVPS2, TVPS3 und TVPS4 beträgt 2-1-1=0. TVPS1 und TVPS5 begrenzen TVPS2, TVPS3 und TVPS4 unmittelbar. Ein jeweiliger Status von TVPS1 und TVPS5 ist frei. Von daher meldet die Datenverarbeitungseinrichtung des Stellwerks TVPS2, TVPS3 und TVPS4 automatisch als frei.
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TVPS6 und TVPS7 sind zwar durch frei gemeldete TVPS, TVPS5 und TVPS8, unmittelbar begrenzt. Aber eine Summe der Deltas für TVPS6 und TVPS7 ist 2+2=4, was ungleich Null ist. Von daher meldet die Datenverarbeitungseinrichtung des Stellwerks TVPS6 und TVPS7 nicht als frei, sondern gibt vielmehr ein Warnsignal aus. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass sich ein Wagon vom Schienenfahrzeug entkoppelt hat, also verloren gegangen ist, und wahrscheinlich auf der Grenze von TVPS6 und TVPS7 steht. Damit ist die Schienenfahrzeugintegrität nicht mehr vorhanden.
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Die Datenverarbeitungseinrichtung setzt zum Beispiel die Achszähler eines Gleisabschnitts zurück, nachdem ein Schienenfahrzeug durch den Gleisabschnitt gefahren ist, wenn die Gleisfreimeldeanlage diesen als frei gemeldet hat, oder in Reaktion auf ein automatisches Freimelden durch die Datenverarbeitungseinrichtung.
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Obwohl die Erfindung im Detail durch die bevorzugten Ausführungsbeispiele näher illustriert und beschrieben wurde, so ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.