DE10029124C2 - Verfahren zur Gleisfrei-und besetztmeldung - Google Patents
Verfahren zur Gleisfrei-und besetztmeldungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren nach dem Ober
begriff des Patentanspruches 1.
Ein solches Verfahren ist aus
der EP 0 739 802 A2 bekannt. Dort geht es speziell um die
Auflösung von in Folge von Zählfehlern fehlerhaft besetzt ge
meldeten Gleisabschnitten nach dem Erkennen dieser Zählfeh
ler. Für jeden Zählpunkt, dessen Störungen oder Ausfälle mas
kiert werden sollen, wird in einem die Befahrungsmeldungen
der Zählpunkte verarbeitenden, die Funktion von Zählwerken
realisierenden Achszählrechner ein den betreffenden Zählpunkt
überspannender virtueller Gleisabschnitt installiert, der die
beiden an den Zählpunkt angrenzenden Gleisabschnitte umfasst.
Stimmen die Zählergebnisse der Zählpunkte an den Enden dieses
virtuellen Gleisabschnittes überein, dann wird auf den ge
störten Zählpunkt im Sinne einer Zählkorrektur eingewirkt und
der virtuelle Gleisabschnitt danach in der Reihenfolge, in
der seine Gleisabschnitte besetzt wurden, abschnittsweise
grundgestellt. Dies geschieht von demjenigen Achszählrechner
aus, in dem die von den Zählpunkten stammenden Befahrungsmel
dungen verarbeitet werden. Die Maßnahmen zur Zählfehlerkor
rektur belasten die Achszählrechner in unerwünschter Weise,
weil sie den Vergleich der an den einzelnen Zählpunkten er
kannten Achszahlen erforderlich machen. Diese Achszahlen müs
sen ausschließlich für die Beseitigung von Zählstörungen in
den Achszählrechnern zwischengespeichert und miteinander ver
glichen werden. Eigentliche Aufgabe der Achszählrechner ist
aber die Gleisüberwachung durch fahrrichtungsabhängiges Zäh
len von Zählimpulsen nach dem Prinzip der Nettozählung ohne
zusätzliche Speicherung der jeweils an einem Zählpunkt vor
beigefahrenen Fahrzeugachsen.
Aus "Signal + Draht", 87 (1995) 5, Seiten 156 bis 162 ist ein
Verfahren zur Korrektur eine sausgefallenen Zählpunktes be
kannt, bei dem die beiden angrenzenden Freimeldeabschnitte zu
einem virtuellen Abschnitt zusammengefasst werden. Die Frei
meldung erfolgt erst dann, wenn der virtuelle Abschnitt ge
räumt ist. Hierzu werden die in den virtuellen Gleisabschnitt
eingefahrenen Achsen mit den aus ihm ausgefahrenen Achsen
zahlenmäßig erfasst und miteinander verglichen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren nach
dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 so auszugestalten,
dass auf eine zusätzliche Speicherung und einen zusätzlichen
Vergleich der an den Ein- und Ausfahrzählpunkten von virtuel
len Gleisabschnitten detektierten Fahrzeugachsen durch Achs
zählrechner bei der Maskierung von Störungen und Ausfällen an
den Zählpunkten verzichtet werden kann.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruches 1. Die Maskierung von Störungen
und Ausfällen ist damit allein abhängig von den Zählergebnis
sen der Achszählrechner beim Erfassen der sich innerhalb ei
nes Gleisabschnittes oder eines virtuellen Gleisabschnittes
aufhaltenden Fahrzeugachsen.
Für den Fall, dass ein virtueller Gleisabschnitt störungsbe
dingt als befahren angenommen wird, ist vorgesehen, diesen
grundzustellen, wenn die von ihm überspannten realen Gleisab
schnitte oder alle ihn überdeckenden benachbarten virtuellen
Gleisabschnitte freigemeldet sind. Damit verschwinden auch
störungsbedingte Besetztmeldungen virtueller Gleisabschnitte
automatisch dann, wenn feststeht, dass diese Abschnitte tat
sächlich nicht mehr befahren sind.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfin
dungsgemäßen Verfahrens sind in den Unteransprüchen angege
ben.
So sollen die Achszählrechner die Gleisüberwachung aus
schließlich nach dem Prinzip der Nettozählung durchführen,
wobei die Freimeldung der einzelnen Gleisabschnitte durch
ODER-Verknüpfung von Freimeldungen für die einzelnen Ab
schnitte bewirkt wird. Insbesondere soll die Grundstellung
der Gleisabschnitte außerhalb der Zählpunktrechner, vorzugs
weise in einem Stellwerk, vorgenommen werden können, das die
Ergebnismeldungen der Nettozähler verarbeitet; dabei werden
die Achszählrechner durch die vom Stellwerk vorzunehmenden
Grundstellungen in gar keiner Weise zusätzlich belastet.
Für die Einfahr- und Ausfahrzählpunkte von Streckenbereichen
können vorteilhaft Zählpunktverdopplungen vorgesehen sein, um
für die Ein- und Ausfahrzählpunkte kurze virtuelle Gleisab
schnitte bilden zu können. Damit sind dann auch Störungen und
Ausfälle an diesen Ein- und Ausfahrzählpunkten überdeckbar.
Die Erfindung ist nachstehend anhand von in der Zeichnung
verdeutlichten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Die
Zeichnung zeigt in
Fig. 1 ein einzelnes Gleis mit einer Vielzahl von Zählpunk
ten und den durch diese Zählpunkt definierten realen
und virtuellen Gleisabschnitten, in
Fig. 2 eine entsprechende Darstellung für eine Gleisver
zweigung und in
Fig. 3 wieder ein einzelnes Gleis mit einem verdoppelten
Zählpunkt am Einfahrende des Gleises.
Die in Fig. 1 dargestellte Strecke ist durch Zählpunkte 1
bis 8 in aneinander grenzende Gleisabschnitte A bis 6 belie
biger Länge unterteilt. Jeder Zählpunkt weist streckenseitig
zwei Sensoren zum Erkennen vorüberlaufender Fahrzeugräder
auf. Die Sensormeldungen jedes Zählpunktes werden entweder
vor Ort in fahrrichtungsabhängige Zählimpulse umgewandelt und
dann an meist ferne Zählwerke übermittelt oder diese Umset
zung erfolgt erst an den Zählwerken. Die Zählwerke sind heute
üblicherweise als Achszählrechner ausgeführt. Die an einem
Zählpunkt in der einen Fahrrichtung vorbei fahrenden Fahr
zeugachsen werden vom Achszählrechner abschnittsbezogen in
einen Zähler eingezählt, die in der anderen Richtung vorbei
fahrenden Achsen werden ausgezählt. Ist die Summe der in den
Zähler eingezählten Achsen gleich der Summe der aus ihm aus
gezählten Achsen, so wird der zugehörige Abschnitt freigemel
det, andernfalls wird er besetzt gemeldet.
Für eine selbsttätige Grundstellung von infolge einer Störung
oder eines Ausfalls besetzt gemeldeten Gleisabschnitten ist
jedem Zählpunkt, dessen Störung oder Ausfall überdeckt werden
soll, in an sich bekannter Weise ein virtueller Gleisab
schnitt zugeordnet, der diesen Zählpunkt sowie die beidseits
angrenzenden Gleisabschnitte inklusive der diesen zugeordne
ten Zählpunkte beinhaltet. Die virtuellen Gleisabschnitte
sind in der Zeichnung mit der Ziffer des jeweils zu maskie
renden Zählpunktes und den Buchstaben der diesem Zählpunkt
benachbarten Gleisabschnitte bezeichnet. So wird z. B. der
Gleisfreimeldeabschnitt C durch die Zählpunkte 3 und 4 be
grenzt, der den Zählpunkt 4 und die Gleisabschnitte C und D
überdeckende virtuelle Gleisabschnitt C4D durch die Zählpunk
te 3 und 5.
Eine von der Achszählung bereitgestellte Freimeldung eines
Abschnittes ist als signaltechnisch sicher anzusehen. Es ist
zwar durchaus möglich, dass ein Achszählabschnitt fälschlich
besetzt gemeldet wird, z. B. bei Ausfall oder Störung eines
Zählpunktes; es kann aber mit ausreichender Wahrscheinlich
keit ausgeschlossen werden, dass ein Achszählabschnitt feh
lerhaft freigemeldet wird. Deshalb kann die folgende Annahme
getroffen werden: Liefert ein Gleisfreimeldeabschnitt eine
Besetztmeldung und ein diesen Gleisfreimeldeabschnitt über
spannender virtueller Abschnitt eine Freimeldung oder liefert
der Gleisfreimeldeabschnitt eine Freimeldung und ein diesen
Gleisfreimeldeabschnitt überspannender virtueller Abschnitt
eine Besetztmeldung, kann davon ausgegangen werden, dass der
Gleisfreimeldeabschnitt tatsächlich frei ist und die jeweili
ge Besetztmeldung ausfall- oder störungsbedingt ist. Auf das
konkrete Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bezogen bedeutet
dies z. B., dass dann, wenn die Achszählung für den Gleis
freimeldeabschnitt C eine Besetztmeldung und für den virtuel
len Abschnitt C4D eine Freimeldung liefert, davon ausgegangen
werden kann, dass der Gleisfreimeldeabschnitt C tatsächlich
frei ist. Ebenso kann, wenn die Achszählung für den Gleis
freimeldeabschnitt C eine Freimeldung aber für den virtuellen
Abschnitt C4D oder den virtuellen Abschnitt B3C eine Besetzt
meldung liefert, davon ausgegangen werden, dass der Gleis
freimeldeabschnitt C tatsächlich frei ist. Damit ergibt sich
die Freimeldung eines Gleisabschnittes aus einer ODER-
Verknüpfung der Freimeldungen des betreffenden Gleisabschnit
tes und der den Gleisabschnitt überspannenden virtuellen
Gleisabschnitte. Die Freimeldung eines Gleisabschnittes ist
damit nurmehr noch mittelbar abhängig von den jeweils detek
tierten Achszahlen, nicht aber von einem Vergleich der insge
samt an den einzelnen Zählpunkten vorbeigelaufenen Achszah
len. Die Freimeldung ist vielmehr ausschließlich abhängig von
den Frei- und Besetztmeldungen für die einzelnen realen und
virtuellen Gleisabschnitte.
Ein Achszählabschnitt, der störungsbedingt besetzt gemeldet
ist, in dem sich aber keine Achsen befinden können, soll er
findungsgemäß über die ODER-Verknüpfung der für diesen Ab
schnitt und die zugehörigen virtuellen Abschnitte vorliegen
den Freimeldungen automatisch grundgestellt werden. Aller
dings darf ein solcher Gleisabschnitt nur grundgestellt wer
den, wenn die letzte gezählte Achse eine ausgezählte Achse
ist. Ist die letzte Achse eine eingezählte Achse, dann wird
die Grundstellung zeitlich verschoben, bis eine Achse ausge
zählt wird.
Ist z. B. der Gleisfreimeldeabschnitt C besetzt gemeldet,
aber der virtuelle Abschnitt C4D oder der virtuelle Abschnitt
B3C freigemeldet, dann soll der Gleisfreimeldeabschnitt C au
tomatisch grundgestellt werden.
Nach der gleichen Logik kann ein virtueller besetztgemeldeter
Gleisabschnitt automatisch grundgestellt werden, wenn alle
Gleisfreimeldeabschnitte, die der virtuelle Gleisabschnitt
überspannt, freigemeldet sind. Ist z. B. der virtuelle Gleis
abschnitt C4D besetzt gemeldet obwohl die von ihm überspann
ten Freimeldeabschnitte C und D freigemeldet sind, so kann
der virtuelle Gleisabschnitt C4D automatisch grundgestellt
werden. Das Gleiche ist auch möglich, wenn die diesen virtu
ellen Gleisabschnitt jeweils mindestens teilweise, zusammen
aber vollständig überspannenden virtuellen Gleisabschnitte
B3C und D5E freigemeldet sind.
Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens zum
Frei- und Besetztmelden von Gleisabschnitten besteht darin,
dass in die Grundstellung besetztgemeldeter Abschnitte nicht
mehr die Achszahlen der an den Zählpunkten vorübergelaufenen
Fahrzeugachsen einbezogen werden, sondern nur die Freimeldun
gen der Abschnitte, wie sie von den Achszählrechnern zur Ver
fügung gestellt werden. Die Grundstellung kann deshalb von
einer Einrichtung außerhalb der Achszählung vorgenommen wer
den, beispielsweise von einem Stellwerk.
Fig. 2 zeigt die Anwendung der Erfindung bei einem sich ver
zweigenden Gleis. Die Bezeichnung der Zählpunkte sowie der
realen und virtuellen Gleisabschnitte folgt der der Fig. 1.
Die Weiche wird durch einen gemeinsamen Gleisabschnitt über
wacht, der durch die Zählpunkte 3, 4 und 9 begrenzt ist.
Bleibt die Besetztmeldung des annahmegemäß vollständig ge
räumten Gleisabschnittes C als Folge einer Störung am Zähl
punkt 3 stehen, so erfolgt die automatische Grundstellung
dieses Gleisabschnittes, wenn mindestens einer der virtuellen
Gleisabschnitte B3C, C4D oder C9H freigemeldet wird, d. h.
z. B. für Abschnitt B3C, wenn die Anzahl der über die Zähl
punkte 2, 4 und 9 fahrrichtungsabhängig ein- und ausgefahre
nen Achsen null ist.
Ohne besondere Vorkehrungen kann der erste und der letzte
Zählpunkt eines Gleisfreimeldebereiches nicht durch einen
virtuellen Abschnitt überspannt werden, d. h. etwaige dort
auftretende Zählstörungen ließen sich nicht ohne weiteres un
wirksam machen. Wenn dies jedoch gefordert würde, wäre es
möglich, dies dadurch zu erreichen, dass die betreffenden
Ein- und Auszählpunkte verdoppelt werden, wie es in Fig. 3
für den als Einfahrzählpunkt angenommenen Zählpunkt 2 darge
stellt ist. Ein in geringem Abstand zu diesem angeordneter
zusätzliche Zählpunkt 1 macht es möglich, über den zu maskie
renden Zählpunkt 2 einen virtuellen Gleisabschnitt A2B zu
spannen, über den die Grundstellung des Gleisabschnittes 2
herbeigeführt werden kann. Eine solche Grundstellung würde
aber auch automatisch vorgenommen werden, wenn beim Vorrücken
des Zuges der virtuelle Gleisabschnitt B3C freigemeldet wür
de; allerdings würde diese Grundstellungsmeldung zeitlich
später erfolgen.
Bei den vorstehend näher erläuterten Ausführungsbeispielen
überspannen die virtuellen Gleisabschnitte jeweils zwei zu
beiden Seiten eines zu maskierenden Zählpunktes angeordnete
Gleisabschnitte. Es ist aber auch möglich, die virtuellen
Gleisabschnitte jeweils über mehr als zwei Gleisabschnitte zu
spannen. Die Anzahl der überspannten Gleisabschnitte und da
mit die Länge der virtuellen Gleisabschnitte ist beliebig zu
wählen. Wichtig ist lediglich, dass die virtuellen Gleisab
schnitte jeweils lückenlos aneinander grenzende Gleisab
schnitte überspannen, wobei ihre Anordnung zum jeweils zu
maskierenden Zählpunkt durchaus unsymmetrisch sein kann.
Das erfindungsgemäße Verfahren lässt sich ohne besondere Vor
kehrungen auf beliebig komplexe Gleistopologien mit Weichen,
Abschnitten, Kreuzungen usw. anwenden, indem deren Zählpunk
ten die für ihre Maskierung nach der Erfindung jeweils vorge
sehenen virtuellen Gleisabschnitte zugeordnet werden.
Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens be
steht darin, dass die automatische Grundstellung fehlzäh
lungsbedingt besetzt gemeldeter Gleisabschnitte allein auf
Grund der für die einzelnen realen und virtuellen Gleisab
schnitte verfügbaren Freimeldungen herbeigeführt werden kann,
ohne dass es hierzu an den Zählwerken oder den Achszählrech
nern besonderer Maßnahmen für die zahlenmäßige Integration
von Befahrungsmeldungen bedarf.
Claims (6)
1. Verfahren zur Gleisfrei- und -besetztmeldung von Gleisab
schnitten, von denen jeder durch Zählpunkte begrenzt ist, die
beim Vorüberlaufen von Fahrzeugrädern Befahrungsmeldungen für
die Gleisüberwachung durch zugehörige Zählwerke oder Achs
zählrechner erzeugen, wobei zur Überdeckung etwaiger Zählfeh
ler mindestens vorübergehend über die betreffenden Zählpunkte
jeweils ein virtueller Gleisabschnitt gespannt wird, der min
destens die beiden an den Zählpunkt direkt angrenzenden
Gleisabschnitte umfasst,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Grundstellung des Gleisabschnittes (C) von der Frei
meldung mindestens eines der ihn überspannenden virtuellen
Gleisabschnitte (B3C, C4D) abhängig gemacht wird und dass die
Grundstellung des virtuellen Gleisabschnittes (C4D) davon ab
hängig gemacht wird, dass die beiden von ihm überspannten re
alen (C, D) oder die ihn insgesamt vollständig überspannenden
virtuellen (B3C, D5E) Gleisabschnitte freigemeldet sind.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass in den Zählwerken oder Achszählrechnern die Funktionen
von Nettozählern für Ein- und Auszählimpulse in bzw. aus zu
gehörigen Gleisabschnitten und virtuellen Gleisabschnitten
implementiert werden und dass die Freimeldesignale der Netto
zähler dazu verwendet werden, etwaige besetztgemeldete Ab
schnitte über ODER-Verknüpfungen grundzustellen
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Grundstellung eines Gleisabschnittes innerhalb oder
außerhalb des jeweiligen Zählwerkes oder Achszählrechners in
einer gesonderten Verarbeitungsebene aus den dort verfügbaren
Freimeldungen des Zählwerkes bzw Achszählrechners herbeige
führt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Zählpunkte (2) am Einfahr- und/oder Ausfahrende ei
nes von einem Zählwerk oder einem Achszählrechner überwachten
Streckenbereiches verdoppelt (1, 2) werden zum Bilden je ei
nes den Ein- bzw. Ausfahrgleisabschnitt hinaus über das Ein-
und Ausfahrende überspannenden virtuellen Gleisabschnittes
(A2B in Fig. 3).
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Grundstellung eines besetztgemeldeten Gleisabschnit
tes oder eines besetzgemeldeten virtuellen Gleisabschnittes
davon abhängig gemacht wird, dass die zuletzt gezählte Achse
eine aus dem betreffenden Abschnitt ausgefahrene Achse ist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass die von der Stellwerklogik ausgewertete effektive Frei
meldung eines Gleisabschnittes aus der logischen Veroderung
der vom Achszählrechner für diesen Abschnitt gemeldeten Frei
meldung (C) und den Freimeldungen eines oder mehrerer diesen
Abschnitt überspannenden virtuellen Gleisabschnitte (B3C,
C4D) ermittelt wird.
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Title |
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