DE4314559A1 - Verfahren zur Gleisfreimeldung mittels Achszählung mit automatischer Zählfehlerkorrektur - Google Patents
Verfahren zur Gleisfreimeldung mittels Achszählung mit automatischer ZählfehlerkorrekturInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Achszähleinrichtungen werden in Eisenbahnanlagen vor allem dort
eingesetzt, wo große Entfernungen zwischen Bahnhöfen zu überbrücken
sind oder wo gleisbauliche Gründe, z. B. die Verwendung von
Stahlschwellen, den Einsatz von Gleisstromkreisen ausschließen.
Ein bekanntes Problem bei Achszähleinrichtungen ist das Auftreten
von Zählfehlern, die die Freimeldung eines Gleisabschnittes, die
einen Gleichstand zwischen der Zahl der in den Gleisabschnitt
eingefahrenen und der Zahl der aus dem Gleisabschnitt ausgefahrenen
Achsen voraussetzt, verhindern und so zu Betriebshemmungen führen.
Es sind auch bereits mehrere Verfahren zur automatischen
Zählfehlerkorrektur bekannt, die eine nachträgliche Freimeldung
eines an sich freigefahrenen, infolge eines Zählfehlers jedoch
weiterhin besetzt gemeldeten Gleisabschnittes ermöglichen.
So sind z. B. in der DE-OS 15 30 389, der DE-PS 17 80 469 und der
DE-OS 19 38 311 Schaltungen beschrieben, die Zählergebnisse von
Achszählpunkten mit Zählergebnissen weiter entfernt gelegener
Achszählpunkte vergleichen und einen infolge eines Zählfehlers
besetzt gemeldeten Streckenabschnitt nachträglich freimelden, wenn
aus diesem Vergleich geschlossen werden kann, daß ein Zählfehler
vorliegen muß und eine Zugtrennung als Grund für die Besetztmeldung
ausscheidet.
Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Rechnern zur Zuglenkung ist in
einem Aufsatz von A. Delpy und K.H. Suwe in "Signal und Draht" 62
(1970), Heft 4, Seiten 55 ff ein Gleisfreimeldeverfahren
beschrieben, das eine Hilfsfreimeldung unter Verwendung einer
sogenannten Sollachszahl vorsieht. Die Sollachszahl wird z. B. bei
Ausfahrt aus einem Bahnhof ermittelt und begleitet den Zug bis zum
nächsten Zielbahnhof. Durch Vergleich von Achszählergebnissen mit
der Sollachszahl läßt sich zusätzlich zum direkten Vergleich von an
aufeinanderfolgenden Achszählpunkten ermittelten Zählergebnissen
feststellen, ob und an welchem Zählpunkt eine Fehlzählung erfolgt
ist. Es wird dabei vorausgesetzt, daß von drei Achszählpunkten
gleichzeitig nicht mehr als einer einen Zählfehler macht und daß
bei einer Zugtrennung nicht gleichzeitig ein Zählfehler an den den
besetzt gemeldeten Abschnitt begrenzenden Zählpunkten auftritt, der
genau der fehlenden Achszahl entspricht.
Schließlich ist in einem Aufsatz von G. Kampke in
"Siemens-Zeitschrift 45 (1971)" Beiheft "Bahntechnik" Seiten 164 ff,
auf Seite 166, rechte Spalte, unten, ganz allgemein erwähnt,
daß eine selbsttätige Achszählgrundstellung von einer zweiten
Freimeldeebene ausgeführt werden kann. Diese zweite Freimeldeebene
kann z. B. durch am Anfang und am Ende einer Strecke angeordnete
Achsmeldepunkte gebildet werden.
Die beiden zuletzt genannten Verfahren erfordern zusätzliche
Einrichtungen in der Außenanlage und im Stellwerk, die,
insbesondere dann, wenn bei Einsatz in Weichenbereichen weitere
Korrekturbedingungen geprüft werden müssen, recht aufwendig werden.
Die Korrektur mittels einer zweiten Freimeldebene hat außerdem den
Nachteil, daß erst korrigiert werden kann, wenn die ganze Strecke
freigefahren ist. Bei gewünschter dichter Zugfolge stellt diese
Zeitverzögerung eine nicht hinnehmbare Betriebsbehinderung dar.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, ein Gleisfreimeldeverfahren
mit Zählfehlerkorrektur der eingangs beschriebenen Art zur
Verfügung zu stellen, das bei einfacher Realisierung und
ausreichender Sicherheit, im störungsfreien Betrieb keine
Beeinträchtigung des Verkehrs und der Stellwerksfunktionen
verursacht und das im Störungsfalle auftretende Behinderungen des
Verkehrs möglichst gering hält.
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des
Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Das Verfahren nach der Erfindung sieht eine Korrektur eines
Zählfehlers eines Achszählpunktes in Abhängigkeit vom Zählergebnis
zweier weiterer Achszählpunkte vor, wobei diese die beiden in
Fahrtrichtung nächstfolgenden oder die beiden in Fahrtrichtung
unmittelbar zurückliegenden Zählpunkte sein können. Dabei erfolgt
eine Korrektur nur, wenn im ersten Fall das zu korrigierende
Ergebnis niedriger als das der folgenden Zählpunkte und im zweiten
Fall das fehlerhafte Ergebnis größer als das der zurückliegenden
Zählpunkte ist. In beiden Fällen ist hier sichergestellt, daß die
zu korrigierende Abweichung des Zählergebnisses nicht durch eine
Zugtrennung hervorgerufen sein kann, denn in beiden Fällen hat sich
die Achszahl erhöht, was nur durch positive Zuglängenänderung oder
durch einen Zählfehler möglich ist. Finden in dem betrachteten
Bereich keine Rangierbewegungen statt, so scheidet auch eine
positive Zuglängenänderung als Ursache aus.
Die Korrektur erfolgt hier unabhängig von irgendwelchen
Stellwerksinformationen und kann, da die beiden
"Referenzzählpunkte" immer unmittelbar nebeneinander auf einer
Seite des zu korrigierenden Zählpunktes liegen, bereits vorgenommen
werden, sobald zwei aufeinanderfolgende Gleisabschnitte
freigefahren sind. Legt man heute übliche Zählpunktabstände und
Blocklängen zugrunde, so kann hier kaum noch von
Betriebsbehinderung gesprochen werden.
Eine in Patentanspruch 2 beschriebene Weiterbildung des Verfahrens
nach der Erfindung sieht die Markierung der Fahrstrecke eines Zuges
mit Hilfe der beeinflußten Zählpunkte vor. Damit wird es möglich,
die Fahrtroute des Zuges, z. B. durch einen Weichenbereich hindurch,
festzuhalten und hinsichtlich der Korrektur von Zählfehlern wie
eine linienförmige Strecke zu behandeln.
Anhand von zwei Figuren soll nachfolgend das Verfahren nach der
Erfindung an einem Ausführungsbeispiel erklärt werden.
Die Figuren zeigen
Folgen von Zählerständen von den einzelnen
Zählpunkten im Rechner zugeordneten Zählpunktspeichern, deren Höhen
hier ohne genauen Zahlenwert, relativ zu den Zählerständen der
Nachbarachszählpunkte wiedergegeben sind. So gibt Fig. 2a den
Zustand einer unbenutzten, freigemeldeten Strecke wieder, deren
Zählpunktspeicher alle gleiche Zählerstände, z. B. den Zählerstand
0, einnehmen.
Ausgehend von dem in Fig. 2a dargestellten Zustand kann es
vorkommen, daß einzelne Zählpunktspeicher einen abweichenden, also
höheren oder niedrigeren Zählerstand einnehmen. Ist ein solch
abweichender Zählerstand nach Durchfahrt eines Zuges noch
vorhanden, so kann es sich um einen positiven oder negativen
Zählfehler eines Achszählpunktes handeln oder um eine echte
Änderung der Achszahl infolge einer Zugtrennung oder einer
positiven Zuglängenänderung.
Eine Korrektur darf nur erfolgen, wenn eine Zugtrennung mit
Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Eine positive
Zuglängenänderung tritt in der Praxis nicht auf, sofern
Rangierbewegungen ausgeschlossen werden können.
Eine Korrektur ist zulässig, wenn drei aufeinanderfolgende
Zählpunkte die in Fig. 1a und 1b gezeigten Konstellationen
aufweisen. Im Falle 1b darf der Zählerstand des in Fahrtrichtung
von links nach rechts gesehen, dritten Zählpunktspeichers sofort an
den Zählerstand der beiden vorausgehenden Zählpunktspeicher
angeglichen werden, da er - positive Zuglängenänderung
ausgeschlossen - auf einem positiven Zählfehler beruhen muß. Eine
Zugtrennung kann nicht zu einer Zunahme der Achszahl führen, somit
hier nicht erfolgt sein. Im Falle 1a hat der erste Zählpunkt eine
zu geringe Zahl von Achsen gezählt, denn beide nachfolgenden
Zählpunkte haben übereinstimmend eine höhere Anzahl von
Zählimpulsen registiert. Eine Zugtrennung kann nicht erfolgt sein,
da die beiden zuletzt beeinflußten Zählpunkte keinen
Achszahlverlust festgestellt haben. Es darf hier also ebenfalls
korrigiert und der abweichende niedrigere Zählerstand des ersten
Zählpunktspeichers auf den Zählerstand der beiden folgenden
Zählpunktspeicher angehoben werden. Im Gegensatz zum Fall 1b, in
dem die Korrektur unverzüglich erfolgt, kann hier jedoch erst
korrigiert werden, wenn der durch die nachfolgenden beiden
Zählpunkte begrenzte Gleisabschnitt freigefahren ist.
Die in Fig. 1c bis 1f wiedergegebenen Zählerstandskonfigurationen
stellen Fallbeispiele dar, bei denen unter Verwendung der in Fig. 1a
und 1b wiedergegebenen Konstellationen eine Korrektur
durchgeführt oder unterlassen wurde.
In Fig. 1c handelt es sich um die Korrektur eines positiven
Zählfehlers. Korrekturentscheidend ist die Konstellation der
Zählerstände der drei ersten Zählpunktspeicher, die Fig. 1b
entspricht.
Fig. 1d gibt einen negativen Zählfehler wieder. Die Korrektur
erfolgt hier aufgrund der Konstellation der letzten drei
Zählerstände. Diese entspricht der in Fig. 1a wiedergegebenen
Konstellation.
Fig. 1e zeigt eine Zugtrennung mit gleichzeitigem Zählfehler. Eine
Korrektur darf nicht erfolgen, da nicht klar ist, welcher der
Zählerstände (vierter oder fünfter von links) verfälscht ist. Es
tritt hier auch keine der eine Korrektur zulassenden
Konstellationen (Fig. 1a oder 1b) auf.
Fig. 1f, schließlich, zeigt den Fall einer Zugtrennung mit
positivem Zählfehler, bei dem der Zählfehler korrigiert wird, die
Zugtrennung jedoch anhand der unterschiedlichen Zählerstände der
Zählpunktspeicher 3 und 4 (von links gezählt) dokumentiert, und der
dazwischenliegende Gleisabschnitt besetzt gemeldet bleibt. Für die
Korrektur des Zählfehlers ist hier die Konstellation der
Zählpunktspeicher 4, 5 und 6 maßgeblich, die dem Fall der Fig. 1b
entspricht.
Fig. 2 verdeutlicht eine Zugfahrt über eine mit Zählpunkten
ausgerüstete Strecke. Ein Zug, der in die freigemeldete Strecke
(Fig. 2a) von links her einfährt, erhöht zuerst den Zählerstand
eines dem ersten Zählpunkt zugeordneten Zählpunktspeichers, danach
den des zweiten, dritten usw. Zählpunktspeichers (Fig. 2b und 2c).
Sobald zwei aufeinanderfolgende Zählpunktspeicher gleiche erhöhte
Zählerstände haben (Fig. 2c) wird der in Fahrtrichtung
zurückliegende Zählpunktspeicher gelöscht, d. h. auf den vor der
Zugfahrt eingestellten Wert zurückgesetzt (Fig. 2d). Da dies bei
jedem Zählpunkt der befahrenen Strecke geschieht, kann die
Zugfahrt, wie aus Fig. 2e und 2f ersichtlich, am Rechner verfolgt
werden, bis der Zug den Streckenabschnitt verlassen hat und alle
Zählpunktspeicher wieder den vor der Zugfahrt eingestellten Wert
einnehmen.
Werden die beeinflußten und wieder rückgestellten Zählpunkte in
einem besonderen Register markiert, so läßt sich jede Zugfahrt
dokumentieren, ohne daß hierzu Stellwerksinformation benötigt wird
und hierzu eine Stellwerksschnittstelle geschaffen werden muß.
Dies ist vor allem dann von großem Vorteil, wenn die Zugfahrt über
Weichenbereiche führt und die Fahrtroute dem Rechner zunächst nicht
bekannt ist.
Werden die vom Zug beeinflußten Zählpunkte markiert, so läßt sich
jede Strecke durch einen mit Zählpunkten ausgerüsteten
Weichenbereich wie eine einfache Strecke behandeln. Eine Korrektur
von Zählfehlern läßt sich dann, wie oben beschrieben, problemlos
durchführen.
Die Speicherung der von den Zählpunkten gelieferten Zählimpulse
erfolgt zur Korrektur und zur Markierung der Fahrtstrecke
zweckmäßig in getrennten Zählpunktspeichern.
Claims (2)
1. Verfahren zur Gleisfreimeldung in einer Eisenbahnanlage; in der
an im Gleis angeordneten Achszählpunkten jeweils Anzahl und
Bewegungsrichtung durchfahrender Achsen als Zählergebnis ermittelt
werden, in der durch Vergleich der an in Fahrtrichtung
aufeinanderfolgenden Achszählpunkten ermittelten Zählergebnisse das
Freisein des zwischen diesen Achszählpunkten gelegenen
Gleisabschnitts festgestellt wird, wenn der Vergleich
Übereinstimmung ergibt, und in der zur Korrektur von Zählfehlern
ein Rechner benutzt wird, dem die an allen Zählpunkten eines
mehrere Gleisabschnitte umfassenden Streckenbereiches gewonnenen
Zählergebnisse zugeführt werden,
dadurch gekennzeichnet, daß für jeden
entlang der Fahrstrecke eines Zuges befindlichen Zählpunkt von
diesem gelieferte Zählimpulse durch den Rechner jeweils
fahrtrichtungsbezogen gezählt und als Zählergebnis gespeichert
werden und daß zur Zählfehlerkorrektur eine Angleichung eines
fehlerhaften Zählergebnisses an die Ergebnisse zweier Zählpunkte
vorgenommen wird, wenn diese beiden Zählpunkte die in Fahrtrichtung
nächstfolgenden Zählpunkte sind und ihre Zählergebnisse
untereinander gleich und höher als das anzugleichende Zählergebnis
sind, oder wenn diese beiden Zählpunkte die in Fahrtrichtung
unmittelbar zurückliegenden Zählpunkte sind und ihre Zählergebnisse
untereinander gleich und niedriger als das anzugleichende
Zählergebnis sind.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fahrstrecke eines Zuges im Rechner festgehalten wird und daß hierzu
für jeden vom Zug beeinflußten Achszählpunkt das von diesem
ermittelte Zählergebnis gespeichert und wieder gelöscht wird,
sobald der in Fahrtrichtung jeweils folgende Achszählpunkt ein
gleiches Zählergebnis festgestellt hat, und daß Zählpunkte, für die
ein Zählergebnis gespeichert und wieder gelöscht wurde, markiert
bleiben und die vom Zug gefahrene Strecke im Rechner kennzeichnen.
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