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DE102022122049B3 - Trockene Doppelkupplung mit individuell betätigbaren Teilkupplungen - Google Patents

Trockene Doppelkupplung mit individuell betätigbaren Teilkupplungen Download PDF

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DE102022122049B3
DE102022122049B3 DE102022122049.4A DE102022122049A DE102022122049B3 DE 102022122049 B3 DE102022122049 B3 DE 102022122049B3 DE 102022122049 A DE102022122049 A DE 102022122049A DE 102022122049 B3 DE102022122049 B3 DE 102022122049B3
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
clutch
actuating
axis
rotation
pressure plate
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DE102022122049.4A
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English (en)
Inventor
Gerd Ahnert
Alexander Obitz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schaeffler Technologies AG and Co KG
Original Assignee
Schaeffler Technologies AG and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Publication of DE102022122049B3 publication Critical patent/DE102022122049B3/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine trockene Doppelkupplung (1) für ein Wendegetriebe (2), zumindest umfassend eine Drehachse (3), eine Eingangsseite (4), eine erste Ausgangsseite (5), eine zweite Ausgangsseite (6), eine erste Teilkupplung (7) und eine zweite Teilkupplung (8) sowie ein Betätigungssystem (9); wobei die erste Teilkupplung (7) entlang der Drehachse (3) eine erste Anpressplatte (10), eine erste Gegenplatte (11) und eine dazwischenliegende erste Kupplungsscheibe (12) aufweist, wobei zumindest die erste Anpressplatte (10) entlang der Drehachse (3) verschiebbar gelagert ist; wobei die zweite Teilkupplung (8) entlang der Drehachse (3) eine zweite Anpressplatte (13), eine zweite Gegenplatte (14) und eine dazwischenliegende zweite Kupplungsscheibe (15) aufweist, wobei die zweite Anpressplatte (13) entlang der Drehachse (3) verschiebbar gelagert ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Doppelkupplung für ein Wendegetriebe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, insbesondere zum Einsatz in einem Kraftfahrzeug. Das Kraftfahrzeug ist bevorzugt eine Landmaschine, z. B. ein Traktor.
  • Wendegetriebe werden insbesondere für Traktoren und Arbeitsgeräte verwendet, bei denen ein häufiger Wechsel zwischen Vorwärtsfahrten und Rückwärtsfahrten stattfindet. Wendegetriebe sind Schaltgetriebe, bei denen zumindest eine Drehrichtungsumkehr geschaltet werden kann. Solche Getriebe werden benötigt, wenn ein Antriebssystem zwei gleichwertige Drehrichtungen bereitstellen soll, die Umkehr sich jedoch nicht durch die Antriebsmaschine erzeugen lässt.
  • Ein Doppelkupplung mit einem daran angeschlossenen Wendegetriebe ermöglicht einen, insbesondere vollautomatischen, Gangwechsel in den Vor- oder Rückwärtsgang ohne Zugkraftunterbrechung, dem so genannten Lastschaltwechsel, sowie ohne Betätigung eines Kupplungspedals. Die Übertragung des Moments erfolgt über eine von zwei Teilkupplungen, die zwei Teilgetriebe mit einem Antrieb verbinden. Wie beim automatischen Getriebe mit hydraulischem Drehmomentwandler ermöglicht auch dieses Prinzip einen Gangwechsel ohne Zugkraftunterbrechung, indem gleichzeitig eine Teilkupplung schließt, während die andere öffnet.
  • In einer Doppelkupplung eines Doppelkupplungsgetriebes kommen in der Regel zwei nasslaufende Lamellenkupplungen oder Einscheibentrockenkupplungen zum Einsatz. Einscheibentrockenkupplungen in Doppelkupplungsgetrieben werden serienmäßig üblicherweise in der PKW-Kompaktklasse mit Motoren bis etwa 650 Nm [Newtonmeter] Drehmoment eingesetzt, da die Abführung der größeren Verlustwärme bei höheren Leistungen schwierig zu realisieren ist.
  • Nasslaufende Kupplungen erlauben bei gleicher Baugröße höhere Drehmomente und Fahrzeugmassen. Die beim Schaltvorgang und Anfahren entstehende Verlustwärme wird über einen Kühlölstrom abgeführt. Als Ölsumpf wird üblicherweise das Getriebe selbst verwendet. Das Öl dient somit sowohl zur Kühlung der Kupplung als auch zur Schmierung des Radsatzes. Eine nasse Doppelkupplung hat immer ein gewisses Schleppmoment im geöffneten Zustand, dadurch kommt es zu höheren Leerlaufverlusten, was eine Wirkungsgradverminderung zur Folge hat. Zusätzlich dazu sorgt der Betrieb der Ölpumpe für eine Verringerung des Gesamtwirkungsgrades. Darüber hinaus benötigt eine nasse Doppelkupplung zusätzliche Komponenten für den Betrieb und zur Steuerung bzw. Regelung.
  • Aus den nachveröffentlichten DE 10 2022 114 608 A1 und DE 10 2022 114 761 A1 ist jeweils eine trockene Doppelkupplung für ein Wendegetriebe bekannt. Dabei sind Betätigungssysteme mit jeweils zwei Betätigungshebeln bekannt, wobei ein erster Betätigungshebel ausschließlich eine erste Teilkupplung und ein zweiter Betätigungshebel ausschließlich eine zweite Teilkupplung betätigt. Dabei sind entweder beide Betätigungshebel zur drückenden Betätigung der Teilkupplungen oder der eine Betätigungshebel zur drückenden und der andere Betätigungshebel zur ziehenden Betätigung der Teilkupplungen geeignet ausgeführt. Üblicherweise werden für derartige Doppelkupplungen für jede Teilkupplung drei Betätigungshebel vorgesehen, die entlang einer Umfangsrichtung gleichmäßig verteilt angeordnet sind. Weiter sind dort Druckfedern für die Übertragungs- bzw. Betätigungsstrecken vorgesehen.
  • Die Druckfedern verursachen einen beträchtlichen Bauteil- und Montageaufwand, weil diese Einrichtungen in den mehrfach vorhandenen Übertragungs- bzw. Betätigungsstrecken (wie vorstehend ausgeführt, üblicherweise drei Betätigungshebel je Teilkupplung) beider Teilkupplungen vorzusehen sind. Darüber hinaus ist das Erreichen der für den ordnungsgemäßen Betrieb der Doppelkupplung erforderlichen Parameter (z. B. Steifigkeit, möglicher Federweg, realisierbare Federkraft) bei dem Einsatz von Druckfedern nur schwer zu realisieren.
  • Ferner ist aus der DE 695 19 544 T2 eine trockene Doppelkupplung bekannt, die auf den Oberbegriff des Anspruchs 1 lesbar ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs geschilderten Probleme zumindest teilweise zu lindern. Insbesondere soll eine Doppelkupplung für ein Wendegetriebe vorgeschlagen werden, die bei relativ einfacher Bauweise (reduzierte Anzahl von Komponenten) eine Realisierung der erforderlichen Parameter der jeweiligen Übertragungs- bzw. Betätigungsstrecke, insbesondere reproduzierbar, ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird gelöst mit einer Doppelkupplung gemäß den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängig formulierten Ansprüchen angegeben. Die in den abhängig formulierten Ansprüchen einzeln aufgeführten Merkmale sind in technologisch sinnvoller Weise miteinander kombinierbar und können weitere Ausgestaltungen der Erfindung definieren. Darüber hinaus werden die in den Ansprüchen angegebenen Merkmale in der Beschreibung näher präzisiert und erläutert, wobei weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung dargestellt werden.
  • Es wird eine trockene Doppelkupplung für ein Wendegetriebe vorgeschlagen, insbesondere zum Einsatz in einem Kraftfahrzeug. Die Doppelkupplung umfasst zumindest eine Drehachse, eine Eingangsseite, eine erste Ausgangsseite, eine zweite Ausgangsseite sowie eine erste Teilkupplung und eine zweite Teilkupplung. Die erste Teilkupplung weist entlang der Drehachse eine erste Anpressplatte, eine erste Gegenplatte und eine dazwischenliegende erste Kupplungsscheibe auf, wobei die erste Anpressplatte (und ggf. auch die erste Kupplungsscheibe) entlang der Drehachse verschiebbar gelagert ist (bzw. sind). Die zweite Teilkupplung weist entlang der Drehachse eine zweite Anpressplatte, eine zweite Gegenplatte und eine dazwischenliegende zweite Kupplungsscheibe auf, wobei die zweite Anpressplatte (und ggf. auch die zweite Kupplungsscheibe) entlang der Drehachse verschiebbar gelagert ist (bzw. sind).
  • Die Doppelkupplung umfasst weiter ein Betätigungssystem für die Teilkupplungen. Gemäß einer ersten Ausgestaltung umfasst das Betätigungssystem mindestens einen Betätigungshebel, der für die Betätigung beider Teilkupplungen geeignet ausgeführt ist. Gemäß einer zweiten Ausgestaltung umfasst das Betätigungssystem mindestens jeweils einen Betätigungshebel für jede Teilkupplung, wobei über den jeweiligen Betätigungshebel nur die eine Teilkupplung betätigbar ist.
  • Bei der Doppelkupplung bilden die Anpressplatten, die Gegenplatten sowie jeder Betätigungshebel die Eingangsseite, die erste Kupplungscheibe die erste Ausgangsseite und die zweite Kupplungsscheibe die zweite Ausgangsseite aus.
  • Weiter umfasst die Doppelkupplung mindestens eine Tellerfeder, die zur Übertragung der Betätigungskraft des mindestens einen Betätigungshebels auf die entsprechende Anpressplatte vorgesehen ist.
  • Insbesondere ist die Doppelkupplung als trockene Doppelkupplung ausgebildet. Eine nasse Doppelkupplung weist immer ein gewisses Schleppmoment auch im geöffneten Zustand auf, so dass höhere Leerlaufverluste auftreten. Diese Leerlaufverluste treten bei der trockenen Doppelkupplung nicht auf. Somit hat die trockene Doppelkupplung einen erhöhten Wirkungsgrad gegenüber einer nassen Ausführungsform. Darüber hinaus ist die trockene Doppelkupplung gegenüber einer nassen Doppelkupplung weniger komplex und benötigt weniger Komponenten, da insbesondere ein Ölkühlkreislauf nicht erforderlich ist. Damit einhergehend weist die trockene Doppelkupplung ebenfalls einen reduzierten Bedarf an Bauraum auf. Aufgrund der reduzierten Komplexität ist auch der Montageaufwand reduziert. Da die Doppelkupplung bevorzugt in Landmaschinen wie beispielsweise einem Traktor eingesetzt wird, führt die Reduzierung an Komponenten der Doppelkupplung auch zu einer erleichterten Reparatur, die beispielsweise auch vor Ort, also nicht in einer Werkstatt vorgenommen werden kann.
  • Die erste Gegenplatte ist insbesondere als Schwungrad ausgeführt. Bei dem Schwungrad handelt es sich um eine Masse mit scheibenförmiger Ausbildung, die unwuchtfrei auf der Drehachse drehbar gelagert ist. Ein Schwungrad wird unter anderem als Energiespeicher kinetischer Energie in Form von Rotationsenergie und Masseträgheit genutzt, indem seine Drehbewegung beziehungsweise Rotation mit möglichst geringem Reibungsverlust zur Verwendung im Bedarfsfall gespeichert wird. Bevorzugt ist das Schwungrad mit der Kurbelwelle eines Verbrennungsmotors verbunden.
  • Die zweite Gegenplatte ist insbesondere als Teil eines Gehäuses der Doppelkupplung ausgeführt. Vorzugsweise sind das Gehäuse und das Schwungrad drehfest miteinander verbunden, so dass das Schwungrad sowohl die Funktion eines Schwungrades als auch eines stirnseitigen Gehäusedeckels erfüllt. Darüber hinaus ist die Masse des Schwungrades durch die drehfest mit diesem verbundenen Komponenten erhöht, was dessen Trägheitsmoment im gewünschten Maße erhöht. Ferner bevorzugt ist auch eine Reduzierung der Masse des eigentlichen Schwungrades, die durch die Masse des Gehäuses kompensiert wird, um Gewicht der gesamten Vorrichtung einzusparen.
  • Die erste und die zweite Teilkupplung sind entlang der Drehachse hintereinander angeordnet, wobei insbesondere die zwischen der ersten und der zweiten Kupplungsscheibe angeordnete erste und zweite Anpressplatte jeweils scheibenförmig ausgebildet und koaxial zu der Drehachse ausgerichtet sind. Um ein Einrücken oder ein Ausrücken der Teilkupplungen herbeizuführen, sind die erste und die zweite Anpressplatte jeweils mittels des ersten und/oder zweiten Betätigungshebels betätigbar. Unter dem Begriff „im unbetätigten Zustand ausgerückt“ wird verstanden, dass die jeweilige Teilkupplung, wenn der zugeordnete Betätigungshebel nicht betätigt wird, also keine Betätigungskraft ausübt, ausgerückt ist, also kein Reibschluss zwischen den jeweiligen Reibpartnern der Teilkupplung besteht. Unter einer drückenden bzw. ziehenden Betätigung wird verstanden, dass im Betätigungsfall der zugeordnete Betätigungshebel eines der Elemente der jeweiligen Teilkupplung in Richtung der anderen drückt, also eine Kraft ausübt, die zu einer Verlagerung der jeweiligen Komponenten der Teilkupplung zum Herstellen eines Reibschlusses dient.
  • Bei der drückenden Betätigung wird der Betätigungshebel verschwenkt und die dadurch betätigte Anpressplatte in der gleichen Richtung entlang der Drehachse verlagert. Bei der ziehenden Betätigung wird der Betätigungshebel verschwenkt und die dadurch betätigte Anpressplatte in der entgegengesetzten Richtung entlang der Drehachse verlagert.
  • Bei der ersten und der zweiten Kupplungsscheibe handelt es sich insbesondere um gegenüber den Komponenten der Eingangsseite bzw. dem Gehäuse und innerhalb des Gehäuses rotierende Bauteile. Die Kupplungsscheiben sind insbesondere jeweils radial außenliegend mit einem Reibabschnitt ausgebildet. Das Gehäuse umschließt zumindest die erste und die zweite Kupplungsscheibe sowie die erste und zweite Anpressplatte entlang einer Umfangsrichtung. Mit dem jeweiligen Reibabschnitt kommen die erste und zweite Kupplungsscheibe bei geschlossener (eingerückter) Kupplung an der Reibfläche der jeweiligen Gegenplatte zur Anlage. Ist ein jeweiliger Reibschluss hergestellt, wird über die jeweilige Gegenplatte ein Drehmoment auf die erste oder zweite Kupplungsscheibe übertragen.
  • Insbesondere weist die Doppelkupplung mindestens jeweils einen ersten Betätigungshebel für die erste Teilkupplung und mindestens einen zweiten Betätigungshebel für die zweite Teilkupplung sowie zwei Tellerfedern auf. Eine erste Tellerfeder stützt sich an der ersten Anpressplatte und an einem ersten Übertragungselement, das mit dem ersten Betätigungshebel zur Betätigung der ersten Teilkupplung verbunden ist, ab. Eine zweite Tellerfeder stützt sich an der zweiten Anpressplatte und an einem zweiten Übertragungselement, das mit dem zweiten Betätigungshebel zur Betätigung der zweiten Teilkupplung verbunden ist, ab.
  • Insbesondere sind für die Doppelkupplung für jede Teilkupplung drei Betätigungshebel vorgesehen, die entlang einer Umfangsrichtung gleichmäßig verteilt angeordnet sind.
  • Um eine Betätigung der ersten oder zweiten Teilkupplung zu erwirken, ist insbesondere jeder Betätigungshebel über ein Übertragungselement mit der jeweiligen Anpressplatte wirkverbunden. Aufgabe des Betätigungshebels ist es jeweils, eine Druck- oder Zugkraft, die auf den ersten oder zweiten Betätigungshebel ausgeübt wird, an die jeweilige Anpressplatte weiterzugeben, so dass diese entlang der Drehachse zum Verpressen der jeweiligen Kupplungsscheibe verlagert werden kann. Insbesondere ist ein Übertragungselement als Augenschraube ausgebildet. Bei einer Augenschraube handelt es sich um einen Bolzen, wobei an einem Ende des Bolzens ein Ring zur Aufnahme beispielsweise eines Lagerstiftes ausgebildet ist, wobei das andere Ende des Bolzens ein Gewinde aufweist. Über die Lagerstelle bzw. den Lagerstift ist das Übertragungselement insbesondere mit dem jeweiligen Betätigungshebel verbunden. Insbesondere erstreckt sich das Übertragungselement ausgehend von der Lagerstelle im Wesentlichen entlang der Drehachse und über die Anpressplatten hinweg. Der Betätigungshebel erstreckt sich insbesondere entlang einer quer zur Drehachse verlaufenden und die Drehachse schneidenden radialen Richtung und ist über ein Schwenklager schwenkbar z. B. an dem Gehäuse der Doppelkupplung angeordnet. Die Schwenkachse des Schwenklagers verläuft insbesondere tangential zu einer Umfangsrichtung. Die Verschwenkung des Betätigungshebels um die Schwenkachse bewirkt insbesondere eine Verlagerung des Übertragungselements entlang der Drehachse. Grundsätzlich ist das Übertragungselement nicht auf die Ausführung als Augenschraube beschränkt. Die Funktion der Übertragung der Verschwenkung des Betätigungshebels auf die Anpressplatte ist durch das anders ausgeführte Übertragungselement aber zu realisieren.
  • Insbesondere sind das Übertragungselement und die jeweilige Anpressplatte durch mindestens ein Formelement zumindest mittelbar miteinander wirkverbunden, wobei ferner bevorzugt das Formelement als Mutter oder/und als Absatz auf dem Übertragungselement ausgebildet ist. Insbesondere ist zwischen dem Formelement und der jeweiligen Anpressplatte die (jeweilige) Tellerfeder vorgesehen. Die jeweilige Tellerfeder ist insbesondere koaxial zu der Drehachse der Doppelkupplung angeordnet. Insbesondere sind an jedem Übertragungselement zwei voneinander entlang der Richtung der Drehachse beabstandet angeordnete Formelemente vorgesehen, wobei sich gegenüber der einen Richtung die Anpressplatte an dem einen Formelement und gegenüber der anderen Richtung die jeweilige Tellerfeder an dem anderen Formelement abstützt.
  • Insbesondere stützt sich die Tellerfeder gegenüber der Richtung der Drehachse mit einem äußeren Rand insbesondere an dem Übertragungselement (bzw. an dem Formelement) und mit einem inneren Rand insbesondere an der jeweiligen Anpressplatte ab.
  • Die Tellerfeder ist insbesondere dazu ausgebildet, die Betätigungskraft beim Einrücken der jeweiligen Teilkupplung zu dämpfen und zu plötzliche Betätigungen zu kompensieren. Die Formelemente sind neben der Abstützung der Tellerfedern bzw. der Anpressplatten zusätzlich dazu ausgebildet, die erste und die zweite Anpressplatte beim Ausrückvorgang von der ersten und der zweiten Kupplungsscheibe abzuheben und einen Luftspalt zwischen der ersten und zweiten Kupplungsscheibe und der jeweiligen Gegenplatte zu erzeugen.
  • Weiter ist insbesondere ein Anschlag für die Tellerfeder an jedem Übertragungselement angeordnet. Nach Überwindung des Federwegs der Tellerfeder kann somit die Anpressplatte ohne zwischengeschaltete Federwirkung durch eine weitere Bewegung des Übertragungselements entlang der Drehachse verlagert werden.
  • Insbesondere sind die erste Tellerfeder und die zweite Tellerfeder entlang der Drehachse unmittelbar benachbart zueinander angeordnet. Insbesondere sind die Tellerfedern in Aussparungen der jeweiligen Anpressplatte angeordnet und erstrecken sich ausgehend von dem inneren Rand, der an der Aussparung der Anpressplatte anliegt entlang der radialen Richtung nach außen zum äußeren Rand der mit dem Übertragungselement wirkverbunden ist.
  • Insbesondere ist das Betätigungssystem einerseits ausschließlich zur ziehenden oder ausschließlich zur drückenden oder andererseits zur ziehenden und drückenden Betätigung der Teilkupplungen geeignet ausgeführt.
  • Vorzugsweise erfolgt die Betätigung der Betätigungshebel durch eine Betätigungseinrichtung. Die Betätigungseinrichtung kontaktiert den Betätigungshebel und erzeugt so eine Verlagerung der Anpressplatte entlang der Richtung der Drehachse.
  • Insbesondere umfasst die Betätigungseinrichtung mindestens ein Betätigungslager, dass koaxial zu der Drehachse angeordnet ist, entlang der Drehachse verlagerbar ist und den Betätigungshebel an einem Ende so kontaktiert, dass dieser verschwenkt wird. Die Verschwenkung des Betätigungshebels führt zu einer Verlagerung des mit dem Betätigungshebel verbundenen Übertragungselements entlang der Richtung der Drehachse.
  • Der Betätigungshebel kann sich über eine Vorlastfeder an einer der Gegenplatten oder an dem Gehäuse der Doppelkupplung abstützen. Über die Vorlastfeder kann der Betätigungshebel in eine Ausgangsstellung, in der die jeweilige Teilkupplung ausgerückt ist, zurückgeführt werden.
  • Bei der drückenden Betätigung wird der Betätigungshebel verschwenkt und die dadurch betätigte Anpressplatte in der gleichen Richtung entlang der Drehachse verlagert. Bei der ziehenden Betätigung wird der Betätigungshebel verschwenkt und die dadurch betätigte Anpressplatte in der entgegengesetzten Richtung entlang der Drehachse verlagert. Umfasst die Betätigungseinrichtung nur ein Betätigungslager, kann dieses ausgehend von einer Ausgangsstellung in beide Richtungen entlang der Drehachse verlagert werden. In diesem Fall kann für beide Teilkupplungen eine jeweils ziehende oder eine jeweils drückende Betätigung erfolgen, weil auch die Anpressplatten zum jeweiligen Einrücken in einander entgegengesetzte Richtungen zu verlagern sind.
  • Umfasst die Betätigungseinrichtung zwei Betätigungslager, können diese ausgehend von einer jeweiligen Ausgangsstellung auch in eine (gleiche) Richtung entlang der Drehachse verlagert werden. In diesem Fall kann für die eine Teilkupplung eine ziehende und für die andere Teilkupplung eine drückende Betätigung erfolgen, weil die Anpressplatten zum jeweiligen Einrücken in einander entgegengesetzte Richtungen zu verlagern sind.
  • Für die ziehende und drückende Betätigung sind insbesondere die Lagerstelle des Übertragungselements an dem Betätigungshebel und das Schwenklager des Betätigungshebels voneinander unterschiedlich zueinander angeordnet.
  • Der Einsatz von Tellerfedern hat gegenüber bisher eingesetzten Druckfedern mehrere Vorteile.
  • Durch Ausformungen (Tellerfederzungen) an einem äußeren Rand der Tellerfeder kann die Verbindung zu den jeweiligen Übertragungselementen realisiert werden. Durch die Formelemente ist bei der Montage eine vorbestimmte Einbauhöhe bzw. Position der Tellerfeder, ggf. mit einer Vorspannung, präzise einstellbar. Weiter kann ggf., auch in Kombination mit den Anbindungen der Anpressplatten, die Möglichkeit für eine Begrenzung des Federweges gegeben sein, z. B. über einen Anschlag. Es sind so für die jeweilige Kupplungsbetätigung vorteilhafte Federeigenschaften (Steifigkeit, möglicher Federweg und realisierbare Federkraft) erreichbar.
  • Zudem ist die Montage je nur eines Federelementes (eine Tellerfeder je Teilkupplung) einfach durchzuführen. Der Bauraumbedarf für die Federelemente im Bereich der Anbindung zu den Übertragungselementen ist geringer als bei Druckfedern (relativ gro-ßer Durchmesser und große Länge beim Erreichen der notwendigen Federparameter).
  • Insbesondere weist die Doppelkupplung mindestens jeweils einen ersten Betätigungshebel für die erste Teilkupplung und mindestens einen zweiten Betätigungshebel für die zweite Teilkupplung sowie mindestens (oder auch genau) eine Tellerfeder auf. Die mindestens eine Tellerfeder stützt sich (sowohl) an der ersten Anpressplatte und (bzw. als auch) an der zweiten Anpressplatte ab. Die erste Anpressplatte und die zweite Anpressplatte stützen sich jeweils an einem ersten Übertragungselement, das mit dem ersten Betätigungshebel zur Betätigung der ersten Teilkupplung verbunden ist, und an einem zweiten Übertragungselement, das mit dem zweiten Betätigungshebel zur Betätigung der zweiten Teilkupplung verbunden ist, ab.
  • Insbesondere stützt sich die mindestens eine Tellerfeder also ausschließlich an den Anpressplatten ab. Die mindestens eine Tellerfeder kann dazu in Aussparungen der Anpressplatten angeordnet sein. Die Tellerfeder stützt sich mit einem inneren Rand an der einen Anpressplatte und mit dem äußeren Rand an der anderen Anpressplatte ab.
  • Über ein Betätigungssystem kann der jeweilige Schwenkhebel betätigt werden. Diese Betätigung kann, z. B. über ein Betätigungselement, auf die jeweilige Anpressplatte in der vorstehend beschriebenen Weise übertragen werden. Über die eine Anpressplatte und die mindestens eine Tellerfeder wird diese Betätigung dann auf die andere Anpressplatte übertragen und diese eingerückt.
  • Insbesondere ist das Betätigungssystem einerseits ausschließlich zur ziehenden oder ausschließlich zur drückenden oder andererseits zur ziehenden und drückenden Betätigung der Teilkupplungen geeignet ausgeführt.
  • Weiter ist insbesondere ein Anschlag für die Tellerfeder an jeder Anpressplatte angeordnet bzw. ausgebildet. Nach Überwindung des Federwegs der Tellerfeder kann somit die Anpressplatte ohne zwischengeschaltete Federwirkung durch eine weitere Bewegung des Übertragungselements bzw. der anderen Anpressplatte entlang der Drehachse verlagert werden.
  • Insbesondere weist die Doppelkupplung mindestens einen Betätigungshebel, der für die Betätigung beider Teilkupplungen geeignet ausgeführt ist und mindestens eine (bevorzugt genau eine) Tellerfeder auf. Insbesondere stützt sich die mindestens eine Tellerfeder an der ersten Anpressplatte und an der zweiten Anpressplatte ab, wobei sich die erste Anpressplatte und die zweite Anpressplatte jeweils an einem Übertragungselement, das mit dem mindestens einen Betätigungshebel zur Betätigung beider Teilkupplungen verbunden ist, abstützt.
  • Bei dieser Ausgestaltung umfasst die Doppelkupplung also nur eine Art von Betätigungshebel, der für die Betätigung beider Teilkupplungen vorgesehen ist. Damit kann die Anzahl der erforderlichen Bauteile und die Komplexität der Doppelkupplung weiter reduziert werden.
  • Insbesondere sind für die Doppelkupplung also nur drei Betätigungshebel vorgesehen, die entlang einer Umfangsrichtung gleichmäßig verteilt angeordnet sind.
  • Insbesondere ist der mindestens eine Betätigungshebel ausgehend von einer Ausgangsstellung, in eine erste Stellung zur Betätigung der ersten Teilkupplung und in eine zweite Stellung zur Betätigung der zweiten Teilkupplung verschwenkbar. Insbesondere umfasst die Betätigungseinrichtung nur ein Betätigungslager, dass koaxial zu der Drehachse angeordnet ist, entlang der Drehachse verlagerbar ist und den Betätigungshebel an einem Ende so kontaktiert, dass dieser verschwenkt wird. Die Verschwenkung des Betätigungshebels führt zu einer Verlagerung des mit dem Betätigungshebel verbundenen Übertragungselements entlang der Richtungen der Drehachse.
  • Insbesondere ist jeder Betätigungshebel schwenkbar an einem die Eingangsseite bildendem Gehäuse angeordnet, insbesondere über das vorstehend beschriebene Schwenklager.
  • Die Ausführungen zu den einzelnen Komponenten der Doppelkupplung sind auf die unterschiedlichen Ausgestaltungen der Doppelkupplungen übertragbar.
  • Weiterhin wird ein Wendegetriebe vorgeschlagen, umfassend die beschrieben Doppelkupplung sowie ein Schaltgetriebe, das über eine erste Getriebeeingangswelle mit der ersten Ausgangsseite und über eine zweite Getriebeeingangswelle mit der zweiten Ausgangsseite verbunden ist. Bevorzugt wird das Wendegetriebe in einem Kraftfahrzeug, insbesondere einer Landmaschine, eingesetzt. Die für die Doppelkupplung offenbarten Details und Vorteile lassen sich auf das Wendegetriebe übertragen und anwenden und umgekehrt.
  • Die Verwendung unbestimmter Artikel („ein“, „eine“, „einer“ und „eines“), insbesondere in den Patentansprüchen und der diese wiedergebenden Beschreibung, ist als solche und nicht als Zahlwort zu verstehen. Entsprechend damit eingeführte Begriffe bzw. Komponenten sind somit so zu verstehen, dass diese mindestens einmal vorhanden sind und insbesondere aber auch mehrfach vorhanden sein können.
  • Vorsorglich sei angemerkt, dass die hier verwendeten Zahlwörter („erste“, „zweite“, ...) vorrangig (nur) zur Unterscheidung von mehreren gleichartigen Gegenständen, Grö-ßen oder Prozessen dienen, also insbesondere keine Abhängigkeit und/oder Reihenfolge dieser Gegenstände, Größen oder Prozesse zueinander zwingend vorgeben. Sollte eine Abhängigkeit und/oder Reihenfolge erforderlich sein, ist dies hier explizit angegeben oder es ergibt sich offensichtlich für den Fachmann beim Studium der konkret beschriebenen Ausgestaltung. Soweit ein Bauteil mehrfach vorkommen kann („mindestens ein“), kann die Beschreibung zu einem dieser Bauteile für alle oder ein Teil der Mehrzahl dieser Bauteile gleichermaßen gelten, dies ist aber nicht zwingend.
  • Die Erfindung sowie das technische Umfeld werden nachfolgend anhand der beiliegenden Figuren näher erläutert. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Erfindung durch die angeführten Ausführungsbeispiele nicht beschränkt werden soll. Insbesondere ist es, soweit nicht explizit anders dargestellt, auch möglich, Teilaspekte der in den Figuren erläuterten Sachverhalte zu extrahieren und mit anderen Bestandteilen und Erkenntnissen aus der vorliegenden Beschreibung zu kombinieren. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Figuren und insbesondere die dargestellten Größenverhältnisse nur schematisch sind. Es zeigen:
    • 1: ein Wendegetriebe mit einer ersten Ausführungsvariante einer Doppelkupplung in einer Seitenansicht im Schnitt;
    • 2: eine zweite Ausführungsvariante einer Doppelkupplung in einer Seitenansicht im Schnitt;
    • 3: eine dritte Ausführungsvariante einer Doppelkupplung in einer Seitenansicht im Schnitt;
    • 4: eine vierte Ausführungsvariante einer Doppelkupplung in einer Seitenansicht im Schnitt;
    • 5: eine schematische Darstellung der Doppelkupplung nach 4 in einer Ausgangsstellung;
    • 6: eine schematische Darstellung der Doppelkupplung nach 5 in einer ersten Position; und
    • 7 eine schematische Darstellung der Doppelkupplung nach 5 und 6 in einer zweiten Position.
  • 1 zeigt ein Wendegetriebe 2 mit einer ersten Ausführungsvariante einer Doppelkupplung 1 in einer Seitenansicht im Schnitt. Das Wendegetriebe 2 umfasst die Doppelkupplung 1 sowie ein Schaltgetriebe 26, das über eine erste Getriebeeingangswelle 27 mit der ersten Ausgangsseite 5 und über eine zweite Getriebeeingangswelle 28 mit der zweiten Ausgangsseite 6 verbunden ist. Eine (optionale) dritte Getriebeeingangswelle 40 ist mit der Eingangsseite 4 verbunden.
  • Die Doppelkupplung 1 umfasst eine Drehachse 3, eine Eingangsseite 4, eine erste Ausgangsseite 5, eine zweite Ausgangsseite 6 sowie eine erste Teilkupplung 7 und eine zweite Teilkupplung 8. Die erste Teilkupplung 7 weist entlang der Drehachse 3 eine erste Anpressplatte 10, eine erste Gegenplatte 11 und eine dazwischenliegende erste Kupplungsscheibe auf 12, wobei die erste Anpressplatte 10 (und ggf. auch die erste Kupplungsscheibe 12) entlang der Drehachse 3 verschiebbar gelagert ist (bzw. sind). Die zweite Teilkupplung 8 weist entlang der Drehachse 3 eine zweite Anpressplatte 13, eine zweite Gegenplatte 14 und eine dazwischenliegende zweite Kupplungsscheibe 15 auf, wobei die zweite Anpressplatte 13 (und ggf. auch die zweite Kupplungsscheibe 15) entlang der Drehachse 3 verschiebbar gelagert ist (bzw. sind).
  • Die Doppelkupplung 1 umfasst weiter ein Betätigungssystem 9 für die Teilkupplungen 7, 8. Das Betätigungssystem 9 umfasst mindestens jeweils einen Betätigungshebel 16, 17 für jede Teilkupplung 7, 8, wobei über den jeweiligen Betätigungshebel 16, 17 nur die eine Teilkupplung 7, 8 betätigbar ist.
  • Bei der Doppelkupplung 1 bilden die Anpressplatten 10, 13, die Gegenplatten 11, 14 sowie jeder Betätigungshebel 16, 17 die Eingangsseite 4, die erste Kupplungscheibe 12 die erste Ausgangsseite 5 und die zweite Kupplungsscheibe 15 die zweite Ausgangsseite 6 aus.
  • Weiter umfasst die Doppelkupplung 1 zwei Tellerfedern 18, 19, die zur Übertragung der Betätigungskraft des mindestens einen Betätigungshebels 16, 17 auf die entsprechende Anpressplatte 10, 13 vorgesehen ist.
  • Die erste Gegenplatte 11 ist als Schwungrad ausgeführt. Die zweite Gegenplatte 14 ist als Teil eines Gehäuses 25 der Doppelkupplung 1 ausgeführt. Das Gehäuse 25 und das Schwungrad sind drehfest miteinander verbunden, so dass das Schwungrad sowohl die Funktion eines Schwungrades als auch eines stirnseitigen Gehäusedeckels erfüllt.
  • Die erste und die zweite Teilkupplung 7, 8 sind entlang der Drehachse 3 hintereinander angeordnet, wobei die zwischen der ersten und der zweiten Kupplungsscheibe 12, 15 angeordnete erste und zweite Anpressplatte 10, 13 jeweils scheibenförmig ausgebildet und koaxial zu der Drehachse 3 ausgerichtet sind. Um ein Einrücken oder ein Ausrücken der Teilkupplungen 7, 8 herbeizuführen, sind die erste und die zweite Anpressplatte 10, 13 jeweils mittels des ersten und/oder zweiten Betätigungshebels 16, 17 betätigbar.
  • Bei der drückenden Betätigung wird der Betätigungshebel 16, 17 verschwenkt und die dadurch betätigte Anpressplatte 10, 13 in der gleichen Richtung entlang der Drehachse 3 verlagert (siehe 1; erste Teilkupplung 6). Bei der ziehenden Betätigung wird der Betätigungshebel 16, 17 verschwenkt und die dadurch betätigte Anpressplatte 10, 13 in der entgegengesetzten Richtung entlang der Drehachse 3 verlagert (siehe 1; zweite Teilkupplung 7).
  • Bei der ersten und der zweiten Kupplungsscheibe 12, 15 handelt es sich um gegenüber den Komponenten der Eingangsseite 4 bzw. dem Gehäuse 25 und innerhalb des Gehäuses 25 rotierende Bauteile. Die Kupplungsscheiben 12, 15 sind jeweils radial außenliegend mit einem Reibabschnitt ausgebildet. Das Gehäuse 25 umschließt zumindest die erste und die zweite Kupplungsscheibe 12, 15 sowie die erste und zweite Anpressplatte 10, 13 entlang einer Umfangsrichtung. Mit dem jeweiligen Reibabschnitt kommen die erste und zweite Kupplungsscheibe 12, 15 bei geschlossener (eingerückter) Teilkupplung 7, 8 an der Reibfläche der jeweiligen Gegenplatte 11, 14 zur Anlage. Ist ein jeweiliger Reibschluss hergestellt, wird über die jeweilige Gegenplatte 11, 14 ein Drehmoment auf die erste oder zweite Kupplungsscheibe 12, 15 übertragen.
  • Die Doppelkupplung 1 weist jeweils einen ersten Betätigungshebel 16 für die erste Teilkupplung 7 und mindestens einen zweiten Betätigungshebel 17 für die zweite Teilkupplung 8 sowie zwei Tellerfedern 18, 19 auf. Die erste Tellerfeder 18 stützt sich an der ersten Anpressplatte 10 und an einem ersten Übertragungselement 20, das mit dem ersten Betätigungshebel 16 zur Betätigung der ersten Teilkupplung 7 verbunden ist, ab. Die zweite Tellerfeder 19 stützt sich an der zweiten Anpressplatte 13 und an einem zweiten Übertragungselement 21, das mit dem zweiten Betätigungshebel 17 zur Betätigung der zweiten Teilkupplung 8 verbunden ist, ab.
  • Um eine Betätigung der ersten oder zweiten Teilkupplung 7, 8 zu erwirken, ist jeder Betätigungshebel 16, 17 über ein Übertragungselement 20, 21 mit der jeweiligen Anpressplatte 10, 13 wirkverbunden. Aufgabe des Betätigungshebels 16, 17 ist es jeweils, die Druckkraft, die auf den ersten oder zweiten Betätigungshebel 16, 17 ausgeübt wird, an die jeweilige Anpressplatte 10, 13 weiterzugeben, so dass diese entlang der Drehachse 3 zum Verpressen der jeweiligen Kupplungsscheibe 12, 15 verlagert werden kann. Jedes Übertragungselement 20, 21 ist als Augenschraube ausgebildet. Bei der Augenschraube handelt es sich um einen Bolzen, wobei an einem Ende des Bolzens ein Ring zur Aufnahme eines Lagerstiftes ausgebildet ist, wobei das andere Ende des Bolzens ein Gewinde aufweist. Über die Lagerstelle 29 bzw. den Lagerstift ist das Übertragungselement 20, 21 mit dem jeweiligen Betätigungshebel 16, 17 verbunden. Das Übertragungselement 20, 21 erstreckt sich ausgehend von der Lagerstelle 29 im Wesentlichen entlang der Drehachse 3 und über die Anpressplatten 10, 13 hinweg. Der Betätigungshebel 16, 17 erstreckt sich entlang einer quer zur Drehachse 3 verlaufenden und die Drehachse 3 schneidenden radialen Richtung und ist über ein Schwenklager 30 schwenkbar an dem Gehäuse 25 der Doppelkupplung 1 angeordnet. Die Schwenkachse des Schwenklagers 30 verläuft tangential zu einer Umfangsrichtung und quer zur radialen Richtung. Die Verschwenkung des Betätigungshebels 16, 17 um die Schwenkachse bewirkt eine Verlagerung des Übertragungselements 20, 21 entlang der Drehachse 3.
  • Das Übertragungselement 20, 21 und die jeweilige Anpressplatte 10, 13 sind durch mindestens ein Formelement 31 miteinander wirkverbunden, wobei das Formelement 31 als Absatz auf dem Übertragungselement 20, 21 ausgebildet ist. Zwischen dem Formelement 31 und der jeweiligen Anpressplatte 10, 13 ist die (jeweilige) Tellerfeder 18, 19 vorgesehen. Die jeweilige Tellerfeder 18, 19 ist koaxial zu der Drehachse 3 der Doppelkupplung 1 angeordnet. An jedem Übertragungselement 20, 21 sind zwei voneinander entlang der Richtung der Drehachse 3 beabstandet angeordnete Formelemente 31 vorgesehen, wobei sich gegenüber der einen Richtung die Anpressplatte 10, 13 an dem einen Formelement 31 und gegenüber der anderen Richtung die jeweilige Tellerfeder 18, 19 mit dem äußeren Rand 33 an dem anderen Formelement 31 abstützt.
  • Die Tellerfeder 18, 19 stützt sich gegenüber der Richtung der Drehachse 3 mit einem äußeren Rand 33 an dem Übertragungselement 20, 21 (bzw. an dem Formelement 31) und mit einem inneren Rand 32 an der jeweiligen Anpressplatte 10, 13 ab.
  • Die Tellerfeder 18, 19 ist dazu ausgebildet, die Betätigungskraft beim Einrücken der jeweiligen Teilkupplung 7, 8 zu dämpfen und zu plötzliche Betätigungen zu kompensieren. Die Formelemente 31 sind neben der Abstützung der Tellerfedern 18, 19 bzw. der Anpressplatten 10, 13 zusätzlich dazu ausgebildet, die erste und die zweite Anpressplatte 10, 13 beim Ausrückvorgang von der ersten und der zweiten Kupplungsscheibe 12, 15 abzuheben und einen Luftspalt zwischen der ersten und zweiten Kupplungsscheibe 12, 15 und der jeweiligen Gegenplatte 11, 14 zu erzeugen.
  • Weiter ist ein Anschlag 34 für die Tellerfeder 18, 19 an jedem Übertragungselement 20, 21 angeordnet. Nach Überwindung des Federwegs der Tellerfeder 18, 19 kann somit die Anpressplatte 10, 13 ohne zwischengeschaltete Federwirkung durch eine weitere Bewegung des Übertragungselements 20, 21 entlang der Drehachse 3 verlagert werden (siehe auch 8).
  • Die erste Tellerfeder 18 und die zweite Tellerfeder 19 sind entlang der Drehachse 3 unmittelbar benachbart zueinander angeordnet. Die Tellerfedern 18, 19 sind in Aussparungen 35 der jeweiligen Anpressplatte 10, 13 angeordnet und erstrecken sich ausgehend von dem inneren Rand 32, der an der Aussparung 35 der Anpressplatte 10, 13 anliegt entlang der radialen Richtung nach außen zum äußeren Rand 33 der mit dem Übertragungselement 20, 21 wirkverbunden ist.
  • Das Betätigungssystem 9 ist zur ziehenden und drückenden Betätigung der Teilkupplungen 7, 8 geeignet ausgeführt.
  • Die Betätigung der Betätigungshebel 16, 17 erfolgt durch eine Betätigungseinrichtung 37. Die Betätigungseinrichtung 37 kontaktiert den Betätigungshebel 16, 17 und erzeugt so eine Verlagerung der Anpressplatte 10, 13 entlang der Richtung der Drehachse 3.
  • Die Betätigungseinrichtung 37 umfasst ein erstes Betätigungslager 38 sowie ein zweites Betätigungslager 39, dass jeweils koaxial zu der Drehachse 3 angeordnet ist, entlang der Drehachse 3 verlagerbar ist und den Betätigungshebel 16, 17 an einem Ende so kontaktiert, dass dieser verschwenkt wird. Die Verschwenkung des Betätigungshebels 16, 17 führt zu einer Verlagerung des mit dem Betätigungshebel 16, 17 verbundenen Übertragungselements 20, 21 entlang der Richtung der Drehachse 3. Die zwei Betätigungslager 38, 29 können ausgehend von einer jeweiligen Ausgangsstellung 22 in eine gleiche Richtung entlang der Drehachse 3 verlagert werden. Dabei erfolgt für die erste Teilkupplung 7 eine drückende und für die zweite Teilkupplung 8 eine ziehende Betätigung, weil die Anpressplatten 10, 13 zum jeweiligen Einrücken in einander entgegengesetzte Richtungen zu verlagern sind.
  • Bei der drückenden Betätigung wird der erste Betätigungshebel 16 verschwenkt und die dadurch betätigte erste Anpressplatte 10 in der gleichen Richtung entlang der Drehachse 3 verlagert. Bei der ziehenden Betätigung wird der zweite Betätigungshebel 17 verschwenkt und die dadurch betätigte zweite Anpressplatte 13 in der entgegengesetzten Richtung entlang der Drehachse 3 verlagert.
  • Für die ziehende und drückende Betätigung sind die Lagerstelle 29 des Übertragungselements 20, 21 an dem Betätigungshebel 16, 17 und das Schwenklager 30 des Betätigungshebels 16, 17 voneinander unterschiedlich zueinander angeordnet (siehe 1).
  • Der Betätigungshebel 16, 17 stützt sich über eine Vorlastfeder 36 an der zweiten Gegenplatte 14 ab. Über die Vorlastfeder 36 kann der Betätigungshebel 16, 17 in eine Ausgangsstellung 22, in der die jeweilige Teilkupplung 7, 8 ausgerückt ist, zurückgeführt werden.
  • 2 zeigt eine zweite Ausführungsvariante einer Doppelkupplung 1 in einer Seitenansicht im Schnitt. Auf die Ausführungen zu 1 wird Bezug genommen.
  • Im Unterschied zur ersten Ausführungsvariante umfasst die Betätigungseinrichtung 37 hier nur ein erstes Betätigungslager 38, das ausgehend von einer Ausgangsstellung 22 in beide Richtungen entlang der Drehachse 3 verlagert werden. In diesem Fall kann für beide Teilkupplungen 7, 8 eine jeweils drückende Betätigung erfolgen, weil auch die Anpressplatten 10, 13 zum jeweiligen Einrücken in einander entgegengesetzte Richtungen zu verlagern sind.
  • 3 zeigt eine dritte Ausführungsvariante einer Doppelkupplung 1 in einer Seitenansicht im Schnitt. Auf die Ausführungen zu 1 und 2 wird verwiesen.
  • Im Unterschied zur zweiten Ausführungsvariante weist die Doppelkupplung 1 hier genau eine Tellerfeder 18 auf. Die Tellerfeder 18 stützt sich sowohl an der ersten Anpressplatte 10 als auch an der zweiten Anpressplatte 13 ab. Die erste Anpressplatte 10 und die zweite Anpressplatte 13 stützen sich jeweils an einem ersten Übertragungselement 20, das mit dem ersten Betätigungshebel 16 zur Betätigung der ersten Teilkupplung 7 verbunden ist, und an einem zweiten Übertragungselement 21, das mit dem zweiten Betätigungshebel 17 zur Betätigung der zweiten Teilkupplung 8 verbunden ist, ab.
  • Die eine Tellerfeder 18 stützt sich ausschließlich an den Anpressplatten 10, 13 ab. Die Tellerfeder 18 ist in Aussparungen 35 der Anpressplatten 10, 13 angeordnet. Die Tellerfeder 18 stützt sich mit einem inneren Rand 32 an der zweiten Anpressplatte 13 und mit dem äußeren Rand 33 an der ersten Anpressplatte 10 ab.
  • Über die Betätigungseinrichtung 37 kann der jeweilige Schwenkhebel 16, 17 betätigt werden. Diese Betätigung wird über ein Betätigungselement 20, 21, auf die jeweilige Anpressplatte 16, 17 in der vorstehend beschriebenen Weise übertragen. Über die eine Anpressplatte 10, 13 und die eine Tellerfeder 18 wird diese Betätigung dann auf die andere Anpressplatte 13, 10 übertragen und diese eingerückt.
  • Auch hier ist das Betätigungssystem 9 bzw. die Betätigungseinrichtung ausschließlich zur drückenden Betätigung der Teilkupplungen 7, 8 geeignet ausgeführt.
  • 4 zeigt eine vierte Ausführungsvariante einer Doppelkupplung 1 in einer Seitenansicht im Schnitt. Auf die Ausführungen zu 3 wird verwiesen.
  • Im Unterschied zur dritten Ausführungsvariante weist hier die Doppelkupplung 1 mindestens einen Betätigungshebel 16 auf, der für die Betätigung beider Teilkupplungen 7, 8 geeignet ausgeführt ist.
  • Die Doppelkupplung 1 weist auch hier nur eine Tellerfeder 18 auf, die sich an der ersten Anpressplatte 10 und an der zweiten Anpressplatte abstützt, wobei sich die erste Anpressplatte 10 und die zweite Anpressplatte 13 jeweils an einem Übertragungselement 20, 21, das mit dem mindestens einen ersten Betätigungshebel 16 zur Betätigung beider Teilkupplungen 7, 8 verbunden ist, abstützt.
  • Bei dieser Ausgestaltung umfasst die Doppelkupplung 1 also nur eine Art von Betätigungshebel 16 (und nur eine Art von Übertragungselement 20), der für die Betätigung beider Teilkupplungen 7, 8 vorgesehen ist. Damit kann die Anzahl der erforderlichen Bauteile und die Komplexität der Doppelkupplung 1 weiter reduziert werden.
  • Der mindestens eine erste Betätigungshebel 16 ist ausgehend von einer Ausgangsstellung 22, in eine erste Stellung 23 zur Betätigung der ersten Teilkupplung 7 und in eine zweite Stellung 24 zur Betätigung der zweiten Teilkupplung 8 verschwenkbar. Die Betätigungseinrichtung 37 umfasst nur ein erstes Betätigungslager 38, dass koaxial zu der Drehachse 3 angeordnet ist, entlang der Drehachse 3 verlagerbar ist und den ersten Betätigungshebel 16 an einem Ende so kontaktiert, dass dieser verschwenkt wird. Die Verschwenkung des ersten Betätigungshebels 16 führt zu einer Verlagerung des mit dem ersten Betätigungshebel 16 verbundenen ersten Übertragungselements 20 entlang der Richtungen der Drehachse 3.
  • 5 zeigt eine schematische Darstellung der Doppelkupplung 1 nach 4 in einer Ausgangsstellung 22. 6 zeigt eine schematische Darstellung der Doppelkupplung 1 nach 5 in einer ersten Position. 7 zeigt eine schematische Darstellung der Doppelkupplung nach 5 und 6 in einer zweiten Position. Auf die Ausführungen zu 4 wird verwiesen.
  • Ausgehend von der Ausgangsstellung 22 wird die Doppelkupplung 1 sukzessive in die erste Stellung 23 überführt (7). Die Pfeile zeigen die (möglichweise auftretenden) Betätigungskräfte bzw. deren Wirkrichtung.
  • Um eine Betätigung der ersten oder zweiten Teilkupplung 7, 8 zu erwirken, ist der erste Betätigungshebel 16 über ein erstes Übertragungselement 20 mit der jeweiligen Anpressplatte 10, 13 wirkverbunden. Aufgabe des ersten Betätigungshebels 16 ist es, die Druckkraft, die auf den ersten Betätigungshebel 16 ausgeübt wird, an die jeweilige Anpressplatte 10, 13 weiterzugeben, so dass diese entlang der Drehachse 3 zum Verpressen der jeweiligen Kupplungsscheibe 12, 15 verlagert werden kann. Das erste Übertragungselement 20 ist als Augenschraube ausgebildet. Bei der Augenschraube handelt es sich um einen Bolzen, wobei an einem Ende des Bolzens ein Ring zur Aufnahme eines Lagerstiftes ausgebildet ist, wobei das andere Ende des Bolzens ein Gewinde aufweist. Über die Lagerstelle 29 bzw. den Lagerstift ist das erste Übertragungselement 20 mit dem ersten Betätigungshebel 16 verbunden. Das erste Übertragungselement 20 erstreckt sich ausgehend von der Lagerstelle 29 im Wesentlichen entlang der Drehachse 3 und über die Anpressplatten 10, 13 hinweg. Der erste Betätigungshebel 16 erstreckt sich entlang einer quer zur Drehachse 3 verlaufenden und die Drehachse 3 schneidenden radialen Richtung und ist über ein Schwenklager 30 schwenkbar an dem Gehäuse 25 der Doppelkupplung 1 angeordnet. Die Schwenkachse des Schwenklagers 30 verläuft tangential zu einer Umfangsrichtung und quer zur radialen Richtung. Die Verschwenkung des ersten Betätigungshebels 16 um die Schwenkachse bewirkt eine Verlagerung des ersten Übertragungselements 20 entlang der Drehachse 3.
  • Das erste Übertragungselement 20 und die jeweilige Anpressplatte 10, 13 sind durch mindestens ein Formelement 31 miteinander wirkverbunden, wobei das Formelement 31 als Absatz auf dem ersten Übertragungselement 20 ausgebildet ist. An dem ersten Übertragungselement 20 sind zwei voneinander entlang der Richtung der Drehachse 3 beabstandet angeordnete Formelemente 31 vorgesehen, wobei sich gegenüber der einen Richtung die erste Anpressplatte 10 an dem einen Formelement 31 und gegenüber der anderen Richtung die andere Anpressplatte 13 an dem anderen Formelement 31 abstützt.
  • Die Tellerfeder 18 stützt sich gegenüber der Richtung der Drehachse 3 mit einem äußeren Rand 33 an der einen Anpressplatte 10, 13 und mit einem inneren Rand 32 an der anderen Anpressplatte 13, 10 ab.
  • Die Tellerfeder 18 ist dazu ausgebildet, die Betätigungskraft beim Einrücken der jeweiligen Teilkupplung 7, 8 zu dämpfen und zu plötzliche Betätigungen zu kompensieren. Die Formelemente 31 sind neben der Abstützung der Anpressplatten 10, 13 zusätzlich dazu ausgebildet, die erste und die zweite Anpressplatte 10, 13 beim Ausrückvorgang von der ersten und der zweiten Kupplungsscheibe 12, 15 abzuheben und einen Luftspalt zwischen der ersten und zweiten Kupplungsscheibe 12, 15 und der jeweiligen Gegenplatte 11, 14 zu erzeugen.
  • Weiter ist ein Anschlag 34 für die Tellerfeder 18 an den Anpressplatten 10, 13 ausgebildet. Nach Überwindung des Federwegs der Tellerfeder 18 kann somit die Anpressplatte 10, 13 ohne zwischengeschaltete Federwirkung durch eine weitere Bewegung des Übertragungselements 20 entlang der Drehachse 3 verlagert werden (siehe auch 7).

Claims (5)

  1. Trockene Doppelkupplung (1) für ein Wendegetriebe (2), zumindest umfassend eine Drehachse (3), eine Eingangsseite (4), eine erste Ausgangsseite (5), eine zweite Ausgangsseite (6), eine erste Teilkupplung (7) und eine zweite Teilkupplung (8) sowie ein Betätigungssystem (9); wobei die erste Teilkupplung (7) entlang der Drehachse (3) eine erste Anpressplatte (10), eine erste Gegenplatte (11) und eine dazwischenliegende erste Kupplungsscheibe (12) aufweist, wobei zumindest die erste Anpressplatte (10) entlang der Drehachse (3) verschiebbar gelagert ist; wobei die zweite Teilkupplung (8) entlang der Drehachse (3) eine zweite Anpressplatte (13), eine zweite Gegenplatte (14) und eine dazwischenliegende zweite Kupplungsscheibe (15) aufweist, wobei die zweite Anpressplatte (13) entlang der Drehachse (3) verschiebbar gelagert ist; wobei das Betätigungssystem (9) mindestens einen Betätigungshebel (16, 17) aufweist, der für die Betätigung beider Teilkupplungen (7, 8) geeignet ausgeführt ist; oder mindestens jeweils einen Betätigungshebel (16, 17) für jede Teilkupplung (7, 8) aufweist, wobei über den jeweiligen Betätigungshebel (16, 17) nur die eine Teilkupplung (7, 8) betätigbar ist; wobei die Anpressplatten (10, 13), die Gegenplatten (11, 14) sowie jeder Betätigungshebel (16, 17) die Eingangsseite (4), die erste Kupplungsscheibe (12) die erste Ausgangsseite (5) und die zweite Kupplungsscheibe (15) die zweite Ausgangsseite (6) ausbilden; wobei die Doppelkupplung (1) zur Übertragung einer Betätigungskraft des mindestens einen Betätigungshebels (16, 17) auf die entsprechende Anpressplatte (10, 13) mindestens eine Tellerfeder (18) aufweist, gekennzeichnet durch mindestens jeweils einen ersten Betätigungshebel (16) für die erste Teilkupplung (8) und mindestens einen zweiten Betätigungshebel (17) für die zweite Teilkupplung (9) sowie zwei Tellerfedern (18, 19); wobei sich eine erste Tellerfeder (18) an der ersten Anpressplatte (10) und an einem ersten Übertragungselement (20), das mit dem ersten Betätigungshebel (16) zur Betätigung der ersten Teilkupplung (7) verbunden ist, abstützt, und wobei sich eine zweite Tellerfeder (1) an der zweiten Anpressplatte (13) und an einem zweiten Übertragungselement (21), das mit dem zweiten Betätigungshebel (17) zur Betätigung der zweiten Teilkupplung (9) verbunden ist, abstützt.
  2. Doppelkupplung (1) nach Anspruch 1, wobei die erste Tellerfeder (18) und die zweite Tellerfeder (19) entlang der Drehachse (3) unmittelbar benachbart zueinander angeordnet sind.
  3. Doppelkupplung (1) nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Betätigungssystem (9) ausschließlich zur ziehenden oder ausschließlich zur drückenden oder zur ziehenden und drückenden Betätigung der Teilkupplungen (7, 8) geeignet ausgeführt ist.
  4. Doppelkupplung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei jeder Betätigungshebel (16, 17) schwenkbar an einem die Eingangsseite (4) bildendem Gehäuse (25) angeordnet ist.
  5. Wendegetriebe (2), umfassend eine Doppelkupplung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 sowie ein Schaltgetriebe (26), das über eine erste Getriebeeingangswelle (27) mit der ersten Ausgangsseite (5) und über eine zweite Getriebeeingangswelle (28) mit der zweiten Ausgangsseite (6) verbunden ist.
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