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Die Erfindung betrifft eine Bogenbearbeitungsmaschine und ein Verfahren zum Anstellen eines Kammerrakelsystems gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 bzw. Anspruches 14.
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Für den Auftrag von Lacken und/oder Farben in Druckmaschinen werden Kammerrakelsysteme eingesetzt. Solche Kammerrakelsystem sorgen dafür, dass die Näpfchen einer Rasterwalze reproduzierbar mit Farbe gefüllt werden.
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Solche Kammerrakelsysteme bestehen üblicherweise aus einer Rasterwalze, einer Rakelkammer und einer Anstelleinheit. Während des Betriebes nutzt sich die Arbeitsrakel ab und die Rakelkammer bewegt sich auf die Rasterwalze zu.
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Bei zu hohem Verschleiß nimmt die Federwirkung der Arbeitsrakel ab und es kommt trotz Nachführung zu Undichtigkeiten. Die Kontrolle des Rakelverschleißes erfolgt in der Regel durch Sichtprüfung durch den Bediener. Auch ein Druckanstieg in der Rakelkammer kann zu starkem Farbaustritt aus der Rakelkammer und starker Verschmutzung und/oder Beschädigung der Maschine führen.
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Durch die
DE 10 2012 201 378 A1 ist eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Anstellung einer Arbeitsrakel an eine Mantelfläche einer rotierbaren Walze bekannt. Zur Anstellung der Arbeitsrakel gegen die Mantelfläche ist eine Anstellkraft eingestellt. Um einen Verschleiß der Arbeitsrakel zu erkennen, sind Dehnungsmesselemente vorne an der Arbeitsrakel angeordnet. Mithilfe des Dehnungsmessstreifen kann außerdem ein Verschleiß reduziert werden.
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Durch die
DE 10 2007 018 133 A1 ist ein Verfahren zum Nachstellen einer Kammerrakel für den Flexodruck bekannt. Die Kammerrakel wird mithilfe von hydraulisch gedämpften Pneumatikzylindern gegen die Rasterwalze vorgespannt. Bei Verschleiß sorgt die Vorspannung der Kammerrakel dafür, dass das Rakelmesser automatisch wieder nachgestellt wird. Zur Messung des Drucks in einer Rakelkammer, ist ein Drucksensor im Inneren der Rakelkammer angeordnet.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bogenbearbeitungsmaschine und ein Verfahren zum Anstellen eines Kammerrakelsystems zu schaffen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 bzw. des Anspruches 14 gelöst.
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Ein mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht insbesondere darin, dass ein Druckanstieg in einer Rakelkammer, beispielsweise mittels eines Sensors, frühzeitig erkannt werden kann. Ein solcher Druckanstieg kann durch das Wegbewegen der Rakelkammer von der Rasterwalze zu Undichtigkeiten der Rakelkammer führen. Solche Undichtigkeiten können dazu führen, dass große Lack- und/oder Farbmengen austreten und große Verunreinigungen und/oder Beschädigungen in der Maschine verursacht werden. Durch das frühzeitige Erkennen des Druckanstieges kann eine Farbzufuhr oder Lackzufuhr, insbesondere durch eine Vorlaufpumpe, gestoppt werden und/oder ein Bediener gewarnt werden. Durch die Anordnung einer zusätzlichen oder Alternativen Blockiereinrichtung kann verhindert werden, dass der Druckanstieg in einer Rakelkammer zu keiner Undichtigkeit führt.
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Ein weiterer mit der Erfindung erzielbarer Vorteil ist, dass ein Verschleiß der Arbeitsrakel und/oder Schließrakel überwacht werden kann. Insbesondere kann so eine Restlebensdauer der Rakeln für den Anlagenbediener angegeben werden und ein Rakeltausch geplant werden. Bei Erreichen einer Verschleißgrenze der Rakeln, kann die Vorlaufpumpe, bevorzugt automatisch, abgeschalten werden.
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Ein weiterer mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht insbesondere darin, dass Fehlstellungen der Arbeitsrakel und/oder der Schließrakel erkannt werden können und ein Drucker gewarnt werden kann. So können insbesondere Verunreinigungen der Maschine verhindert werden.
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Ein weiterer mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht in der Anordnung eines Sensors. Der Sensor, insbesondere ein Abstandssensor, kann in einfacherweise kalibriert und montiert werden. Außerdem beanspruch der Sensor nur einen geringen Platzbedarf.
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Ein weiterer mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht darin, dass auf ein Überdrücken der Arbeitsrakel und/oder Schließrakel für ein sicheres Abdichten zwischen Arbeitsrakel und/oder Schließrakel und Rasterwalze teilweise verzichtet werden kann. Eine Blockiereinrichtung sorgt dafür, dass trotz Nachführung des Kammerrakelsystems durch eine Anstellvorrichtung, ein Abheben der Kammerrakel auch bei hohen Drücken in der Rakelkammer, verhindert wird. Durch ein zyklisches Arretieren und die starr Ausführung der Blockiereinrichtung kann trotz Verschleiß der Arbeitsrakel und/oder der Schließrakel und unabhängig vom Rakelkammerdruck die Dichtheit der Rakelkammer gewährleistet werden.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung einer Bogenbearbeitungsmaschine in einer bevorzugten Ausführungsform;
- 2 eine schematische Darstellung eines Lackwerks in einer bevorzugten Ausführungsform;
- 3 eine schematische Darstellung einer Farbwerkwalze in einem Lackwerk sowie der Anstelleinheit für die Rakelkammer in einer bevorzugten Ausführungsform;
- 4 eine schematische Darstellung einer Anstellvorrichtung einer Kammerrakel an eine Rasterwalze mit einem Sensor in einer bevorzugten Ausführungsform;
- 5 eine perspektivische Darstellung der Anstellvorrichtung der Kammerrakel an die Farbwerkwalze in einer bevorzugten Ausführungsform;
- 6 eine Seitenansicht der Anstellvorrichtung der Kammerrakel an die Farbwerkwalze in einer bevorzugten Ausführungsform;
- 7 eine schematische Darstellung der Anstellvorrichtung der Kammerrakel an die Farbwerkwalze mit einer Blockiereinrichtung in einem entriegelten Zustand in einer bevorzugten Ausführungsform;
- 8 eine schematische Darstellung einer Anstelleinheit der Rakelkammer an die Farbwerkwalze mit einer Blockiereinrichtung im Blockierzustand in einer bevorzugten Ausführungsform.
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Eine Bearbeitungsmaschine 01 bearbeitet bevorzugt bogen- oder Bahnförmig ausgebildete Materialien. Eine bogenförmiges Substrat 02 verarbeitende Bearbeitungsmaschine 01, z. B. Bogenbearbeitungsmaschine 01, umfasst eine beispielsweise als Bogenanleger 100 bezeichnete Substratzufuhreinrichtung 100, eine beispielsweise als Bogenanlage 300 bezeichnete Anlageeinrichtung 300 und eine beispielsweise als Bogenauslage 800 bezeichnete Substratabgabeeinrichtung 800.
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Zwischen der Substratzufuhreinrichtung 100 und der Substratabgabeeinrichtung 800 sind ein oder mehrere, auch als Werke 500; 600; 700 bezeichnete Bearbeitungsstufen 500; 600; 700 angeordnet, die beispielsweise als Druckwerk 500; 600, Lackwerk 700, Trockenwerk, Kalandrierwerk oder Folientransferwerk oder in anderer geeigneter Weise ausgebildet sind. Im Fall der Ausbildung der Bogenbearbeitungsmaschine 01 als Druckmaschine 01, insbesondere Bogendruckmaschine 01, ist mindestens eines der Werke 500; 600 durch ein Druckwerk 500, 600, insbesondere Offsetdruckwerk 500, 600 gebildet, dem vorzugsweise ein oder mehrere Werke 700, insbesondere Lackwerke 700 nachgeordnet sind. Im Fall mehrerer Druckwerke 500, 600 kann auch die Anordnung eines oder mehrerer Lackwerke 700 zwischen den Druckwerken 500; 600 vorgesehen sein. Die als Bogenanleger 100 ausgebildete Substratzufuhreinrichtung 100 weist eine beispielsweise als Bändertisch 200 ausgebildeten Förderstrecke 200 auf.
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Sofern nicht explizit unterschieden wird, soll hier vom Begriff des bogenförmigen Substrates 02, insbesondere eines Bedruckstoffes 02, speziell des Bogens 02 grundsätzlich jedes flächig und in Abschnitten vorliegendes Substrat 02, also auch tafel- oder ggf. plattenförmig vorliegende Substrate 02, also auch Tafeln bzw. Platten, umfasst sein. Das so definierte bogenförmige Substrat 02 bzw. der Bogen 02 ist hier bevorzugt aus Papier oder Karton, d. h. als Papier- oder Kartonbogen, ausgebildet, kann jedoch grundsätzlich auch durch Bogen 02, Tafeln oder ggf. Platten aus Kunststoff, Pappe, Glas oder Metall gebildet sein.
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Um beim sog. „Wechsel“ des Bogenstapels 101, d. h. dem Nachladen der Substratzufuhreinrichtung 100 mit neuen Substrat 02 bzw. Bogen 02, insbesondere einem neuen Bedruckstoffgebinde 101, das Anhalten der Bogendruckmaschine 01 zu vermeiden, ist der Bogenanleger 100 mit einer hier nicht dargestellten Nonstop-Einrichtung ausgerüstet. Diese Nonstop-Einrichtung verfügt insbesondere über einen in den Stapelbereich der Druckmaschine 01 einfahrbaren, an einer Einschubeinheit angeordneten Hilfsstapelträger, der insbesondere als Rechen, Rollo oder Platte ausgebildet ist.
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Der dem Bogenstapel 101 nachgeordnete Bändertisch 200 ist im Ausführungsbeispiel als Saugbändertisch 200 ausgebildet. Er umfasst vorzugsweise zwei Walzen, beispielsweise eine Antriebswalze und eine Umlenkwalze, zwischen denen eine z. B. ein- oder mehrteilige Förderfläche vorgesehen sein kann, welche beispielsweise durch ein ein- oder mehrteiliges Tischblech oder durch einen das Tischblech ausbildenden Saugkasten gebildet ist.
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Die beispielsweise als Bogenanlage 300 bezeichnete Anlageeinrichtung 300 umfasst vorzugsweise einen Anlegtisch, dem eine Kontrolleinrichtung zugeordnet ist. Der Anlegtisch kann als Anlegblech ausgeführt sein. An den Anlegtisch und damit in die Bahn der Bogen 02 werden im Arbeitstakt z. B. als so genannte Vordermarken bezeichnete Anschläge, insbesondere Vorderanschläge, geführt. An diesen Vordermarken werden die Bogen 02 mit ihrer Vorderkante angelegt und ausgerichtet. Den Vordermarken ist ein Bogenbeschleunigungsmittel 400 nachgeordnet, welches insbesondere als Schwinggreifer 400 ausgebildet ist, welches die nach der Vorderkante sowie gegebenenfalls nach einer Seitenkante ausgerichteten Bogen 02 einer als Anlegtrommel ausgebildeten Transfertrommel zuführt, die die von der Förderstrecke 200 her kommenden Bogen 02 an einen Druckzylinder 501 des nachfolgenden Druckwerks 500 übergibt.
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In einer anderen Ausführung wird insbesondere die Lage des Bogens 02 auf dem Anlegtisch messtechnisch erfasst. Der Bogen 02 wird dann in seiner Bewegung an den Schwinggreifer 400 übergeben. Vorzugsweise während der Bewegung des Schwinggreifers 400 wird dann der Bogen 02 in seine korrekte Lage verbracht und ausgerichtet an die Anlegtrommel übergeben.
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Die Druckwerke 500; 600 weist die Druckzylinder 501; 601 und die das Druckbild übertragenden Übertragungszylinder 502; 602 auf, die mit dem auch als Gegendruckzylinder 501; 601 bezeichneten Druckzylindern 501; 601 auch als Druckstellen oder Druckspalt bezeichnete Druckzonen bilden. Die Übertragungszylinder 502; 602 werden auch als Gummizylinder 502; 602 oder Gummituchzylinder 502; 602 bezeichnet. Die Druckzylinder 501; 601 besitzen eine bis auf wenigstens einen axial verlaufenden Zylinderkanal durchgehende Zylindermanteloberfläche. Im Zylinderkanal ist vorzugsweise ein Greifersystem zur Übernahme und Übergabe des Bogens 02 im Greiferschluss angeordnet. Doppeltgroße Druckzylinder 501; 601 weisen demnach zwei in jeweils einem Zylinderkanal angeordnete Greifersysteme auf. Zwischen den Druckzylindern 501; 601 ist in der Regel eine als Übergabetrommel 504; 604 ausgebildete Transfertrommel 504; 604 mit konzentrisch zur Drehachse angeordneten und gekrümmten Bogentragelementen, z. B. sogenannten Trommelkappen angeordnet. Alternativ kann die Übergabetrommel 504; 604 auch ohne Trommelkappen als sogenannter Transferter 504; 604 ausgebildet sein. Für die Übernahme der Bogen 02 vom vorgeordneten Druckzylinder 501 und zur Übergabe an den nachgeordneten Druckzylinder 601 weisen die Übergabetrommeln 504; 604 vorzugsweise Greifersysteme auf. Während des Bogentransportes auf den Trommelkappen der Übergabetrommel 504; 604 können die Bogen 02 insbesondere von einer unter der Übergabetrommel 504; 604 angeordneten Luftpolsterführung gestützt und so auf die Trommelkappen glatt aufgelegt werden. Die zwischen den Druckzylindern 501; 601 angeordneten Übergabetrommeln 504; 604 oder Transfertrommeln 504; 604 oder Transferter 504; 604 können einfachgroß oder mehrfachgroß ausgeführt sein, sind aber bevorzugt auch doppeltgroß ausgeführt. Einfachgroße Zylinder können einen Bogen 02 und zweifachgroße Zylinder können zwei Bogen 02 umfangsseitig aufnehmen.
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Jedes Druckwerk 500; 600 umfasst z. B. im Bereich eines sog. Druckwerksoberbaus einen insbesondere als Formzylinder 503; 603, z. B. als Plattenzylinder 503; 603, ausgeführten Druckwerkszylinder 503; 603 und in einer Ausgestaltung für das Offsetdruckverfahren auch einen insbesondere als Übertragungszylinder 502; 602, z. B. als Gummizylinder 502; 602 ausgeführten Druckwerkszylinder 502; 602. Des Weiteren umfasst das Druckwerk 500, 600 z. B. im Bereich eines sog. Druckwerkunterbaus einen als Druckzylinder 501; 601 bzw. Gegendruckzylinder 501; 601 ausgebildeten Druckwerkszylinder 501; 601 und eine auch als Übergabetrommel 504; 604 bezeichnete Transfertrommel 504; 604.
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Die Druckwerke 500; 600 sind, wie z. B. auch am schematisch dargestellten Aufbau der Druckwerke 500; 600 in den Figuren erkennbar, vorzugsweise modular aufgebaut, derart, dass der Druckwerksoberbau durch ein erstes Modul, z. B. ein sog. Oberbaumodul, und der Druckwerksunterbau durch ein zweites Modul, z. B. ein sogenanntes Unterbaumodul, gegeben ist. Dem Druckwerk 500; 600 kann im Bereich des Druckwerksoberbaus bzw. Oberbaumoduls eine automatische oder halbautomatische Plattenwechseleinrichtung zugeordnet sein.
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Zum Einfärben der z. B. als Druckplatte ausgebildeten Druckform ist mindestens ein Farbwerk 505; 605 vorgesehen. Das Farbwerk 505; 605 kann als Kurzfarbwerk 505; 605, als Heberfarbwerk 505; 605, als Filmfarbwerk 505; 605 oder in anderer geeigneter Weise ausgebildet sein. Im Fall der hier bevorzugten Ausbildung als Heberfarbwerk 505; 605 umfasst das Farbwerk 505; 605 mindestens einen Farbvorrat, der beispielsweise als Rakel oder Farbkasten 506; 606 ausgebildet sein kann, mindestens eine durch den Farbkasten 506; 606 einzufärbende, beispielsweise als Duktor- oder bevorzugt als Farbkastenwalze ausgebildete Farbaufnahmewalze, eine oder mehrere weitere Farbwerkwalzen und bevorzugt einen zwischen der als Farbkastenwalze ausgebildeten Farbaufnahmewalze und einer ersten Farbwerkwalze pendelnde Heberwalze z. B. einen sog. Farbheber.
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Die Bogendruckmaschine 01 kann eine Wendeeinrichtung zum Wenden der zu bedruckenden Bogen 02 enthalten. Die Wendeeinrichtung ist bevorzugt zwischen den Druckwerken 500; 600 der Bogendruckmaschine 01, insbesondere zwischen den Druckzylindern 501; 601 angeordnet. Diese Wendeeinrichtung ist vorzugsweise so konfiguriert, dass diese vom Schöndruck in den Widerdruck umgestellt werden kann, so dass die Bogendruckmaschine 01 entweder in der Betriebsart Schöndruck oder in der Betriebsart Schön- und Widerdruck arbeitet. Unter dem Widerdruck ist zu verstehen, dass ein Bogen 02 nach dem Bedrucken durch eine Anzahl von Druckwerken 500; 600 gewendet wird, um mit den nachfolgenden Druckwerken 500; 600 dessen Rückseite zu bedrucken.
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Dem letzten Druckwerk 600 ist z. B. ein Lackwerk 700 nachgeordnet. Wie beispielsweise in den Figuren dargestellt, ist ein als Druckzylinder 701 bzw. Gegendruckzylinder 701 ausgebildeter Zylinder im Unterbau, z. B. innerhalb eines Unterbaumoduls, angeordnet. Der Druckzylinder 701 ist bevorzugt den Druckzylindern 501; 601 der Druckwerke 500; 600 baugleich.
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Der Bereich eines z. B. als Oberbaumodul 702 ausgebildeten Lackwerkoberbaus 702 des Lackwerkes 700 unterscheidet sich von den Druckwerksoberbauten bzw. Oberbaumodulen der Druckwerke 500; 600. Innerhalb dieses Lackwerkoberbaus 702 ist ein z. B. als Lackformzylinder 703 ausgebildeter Lackwerkszylinder 703 angeordnet, auf dem über ein Befestigungssystem 704, z. B. ein Klemm- und/oder Spannsystem 704, ein z. B. als Lacktuch oder Lackplatte ausgebildetes Übertragungsmittel befestigt, z. B. aufgespannt, ist. Zum Auftragen des Lacks auf das beispielsweise in Art eines Gummituches ausgebildete Lacktuchs bzw. auf die Lackplatte wird ein hier bevorzugt als Kammerrakelsystem 706 ausgebildetes Auftragsystem 706, umfassend vorzugsweise eine eine Näpfchenstruktur auf der Mantelfläche umfassende Farbwerkwalze 707, insbesondere Rasterwalze 707, und eine Kammerrakel 708 angewendet. Die Kammerrakel 708 enthält hier zwei mit der Rasterwalze 707 zusammenwirkende Rakeln.
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Stromabwärts des letzten Druckwerks 500; 600 oder nach dem Lackwerk 700, ist vorzugsweise eine Trockenstrecke vorgesehen. Zur Bildung der Trockenstrecke sind im Bedruckstoffweg zwischen dem letzten als Druck- oder Lackwerk 500; 600; 700 ausgebildeten Werk 500; 600; 700 und einem z. B. durch einen Auslagestapel 801 gebildetes Produktgebinde 801 eine oder mehrere Trockeneinrichtungen angeordnet. Bevorzugt sind in der Bogenauslage 800 eine oder mehrere Trockeneinrichtungen ober- und/oder unterhalb des Bogenweges angeordnet. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Weg zwischen dem letzten Lack- oder Druckwerk 700; 500; 600 und der Bogenauslage 800 insbesondere durch Zwischenschaltung eines Trockenwerks verlängerbar, um so Raum für die Anordnung weiterer Trockeneinrichtungen zu gewinnen. Bei Bedarf kann auch eine Zwischentrocknung in der Bogendruckmaschine 01 durch den Zylindern zugeordnete Trockeneinrichtungen erfolgen. Diese Zwischentrocknung kann auch durch ein in der Bogendruckmaschine 01 angeordnetes Trockenwerk erfolgen.
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Die Bogenauslage 800 einer bogenverarbeitenden Druckmaschine 01, hier insbesondere einer Bogendruckmaschine 01, speziell einer Bogenoffsetrotationsdruckmaschine 01, enthält ein einem Bogenführungssystem, hier als Bogenführungszylinder, nachgeordnetes Bogenfördersystem 802, welches insbesondere als Kettenfördersystem 802 ausgebildet ist. Das Bogenfördersystem 802 enthält über Antriebs- und Umlenkmittel bewegte Zugmittel, die Greifeinrichtungen zur Bogenförderung antreiben. Die Greifeinrichtungen weisen Fixierorgane zur Übernahme und Fixierung der Bogen 02 auf. Als Fixierorgane können insbesondere Klemm- und/oder Sauggreifer zum Greifen der Bogenkanten eingesetzt werden. In nicht dargestellten Weiterbildungen sind zusätzliche Greifeinrichtungen für die Bogenhinterkanten vorgesehen.
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Das hier als Kettenfördersystem 802 ausgebildete Bogenfördersystem 802 enthält über Kettenräder gelegte und von diesen angetriebene, in seitlich angeordneten nicht dargestellten Führungsschienen geführte Ketten, an denen Greiferwagen zum Transport der Bogen 02 angeordnet sind. Von den Greiferwagen werden die Bogen 02 in Transportrichtung T zu dem auf beispielsweise einer Palette oder einer anders gearteten Transportunterlage gelagerten Auslagestapel 801 gefördert. Die Greiferwagen enthalten vorzugsweise Vorderkantenklemmgreifer, die mit Greiferauflagen zusammenwirkende Greiferfinger aufweisen, welche beabstandet zueinander auf einer Greiferwelle angeordnet und von dieser steuerbar sind.
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Für einen sicheren Transport der von den Greiferwagen gehaltenen Bogen 02 ist in der Bogenauslage 800 eine Bogenleitvorrichtung und zum Beispiel ein Trockner vorgesehen. Die Bogenleiteinrichtung weist den Greiferwagen zugewandte Bogenleitbleche auf, die mit Blasluftdüsen versehen sind und sich über die Maschinenbreite erstrecken. Unter dem Bogenleitblech sind Blaskästen angeordnet, über welche die Blasluftdüsen mit Blasluft versorgt werden, sodass zwischen dem Bogenleitblech und den von den Greiferwagen transportierten Bogen 02 ein Tragluftpolster ausgebildet wird. Um eine Erwärmung des Bogenleitblechs im Bereich des Trockners regeln zu können kann ein Kühlmittelkreislauf integriert sein. Um das Zusammenkleben der Bogen 02 auf dem Auslagestapel 800 zu vermeiden, ist im Bereich der Bogenauslage 800 vorzugsweise eine nicht weiter bezeichnete Trennmittelauftrageinrichtung, insbesondere eine Pudereinrichtung, bevorzugt kombiniert mit einer Einrichtung zum Absaugen des Puders, vorgesehen.
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Nachdem der Bogen 02 die Druckwerke 500, 600 passiert hat, kann er in einem oder mehreren Lackwerken 700 durch den Lackformzylinder 703 mit einer Lackschicht versehen werden. Das Greifersystem des Druckzylinders 701 übergibt dann den Bogen 02 an z. B. das Kettenfördersystem 802 der Bogenauslage 800.
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Das zumindest eine Lackwerk 700, weiter bevorzugt das zumindest eine Oberbaumodul 702 des zumindest einen Lackwerks 700, umfasst zumindest eine Farbwerkwalze 707, insbesondere die zumindest eine Rasterwalze 707, sowie zumindest ein Kammerrakelsystem 706. Das zumindest eine Kammerrakelsystem 706 umfasst zumindest eine Kammerrakel 708 sowie zumindest eine Anstellvorrichtung 709 zur Anstellung der Kammerrakel 708 an die zumindest eine Farbwerkwalze 707.
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Die zumindest eine Kammerrakel 708 umfasst zumindest eine Arbeitsrakel 715, zumindest eine Schließrakel 714 sowie zumindest eine Rakelkammer 716. Die zumindest eine Kammerrakel 708 ist im Betrieb an die zumindest eine Farbwerkwalze 707, insbesondere die zumindest eine Rasterwalze 707 angestellt angeordnet. Es bildet sich zumindest eine Rakelkammer 716, welche bevorzugt durch die zumindest eine Farbwerkwalze 707, die zumindest eine Arbeitsrakel 715, die zumindest eine Schließrakel 714 sowie die Rakelkammerwand eine geschlossenen Raumbereich ausbildet. Die zumindest eine Arbeitsrakel 715 ist im Betrieb insbesondere so an die zumindest eine Farbwerkwalze 707 angestellt, dass nur eine vorher festgelegte Menge an Farbe und/oder Lack auf der Rasterwalze 707 bleibt. Bevorzugt ist die Farbe auf der zumindest einen Rasterwalze 707 bevorzugt nur in den Näpfen der Rasterwalze 707 angeordnet. Die zumindest eine Schließrakel 714 ist den Raumbereich der zumindest eine Rakelkammer 716 abdichtend angeordnet.
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Die zumindest eine Kammerrakel 708 ist bevorzugt durch die zumindest eine Anstellvorrichtung 709 an die zumindest eine Farbwerkwalze 707, insbesondere die zumindest eine Rasterwalze 707, anstellbar und/oder angestellt angeordnet. Die zumindest eine Anstellvorrichtung 709 ist bevorzugt mit einem Pneumatik- und/oder Hydraulikantrieb ausgebildet. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die zumindest eine Anstellvorrichtung 709 die zumindest eine Kammerrakel 708 mit einer konstanten Kraft FA , beispielsweise Anstellkraft FA anstehend an die zumindest eine Farbwerkwalze 707 angeordnet. Insbesondere ist die Kraft FA eine Kraft die durch den Druck PA, bzw. den Anstelldruck Pa , der Hydraulik und/oder der Pneumatik erzeugt wird. Dem entgegengesetzt und entgegengerichtet wirken Kräfte FR auf die zumindest eine Arbeitsrakel 715 und die zumindest eine Schließrakel 714. Insbesondere führen die Kräfte FR zu einem Verschleiß der zumindest einen Arbeitsrakel 715 und der zumindest eine Schließrakel 714. Die bevorzugte konstante Kraft FA sorgt dann für eine Nachstellung und/oder Nachführung der zumindest einen Kammerrakel 708 an die zumindest ein Rasterwalze 707.
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Das zumindest eine Kammerrakelsystem 706 weist zumindest einen Sensor 711, insbesondere zumindest einen abstandsermittelnden Sensor 711, insbesondere zumindest eine Abstandssensor 711, auf. Der zumindest eine Abstandssensor 711 ist bevorzugt als induktiver und/oder analoger Sensor 711 ausgebildet und weist bevorzugt zwei Elemente 712; 713, ein Detektorelement 712 und zumindest ein Abstandelement 713, auf. Das zumindest eine Detektorelement 712 oder das zumindest eine Abstandselement 713 ist bevorzugt ortsfest und/oder gestellfest, bevorzugt am Gestell 710 und/oder an der Aufhängung 710 der zumindest einen Anstellvorrichtung 709 an dem zumindest einen Kammerrakelsystem 706 angeordnet. Das andere Element 712; 713, welches nicht ortsfest angeordnet ist, ist bevorzugt bewegbar an der zumindest einen Kammerrakel 708 angeordnet. Insbesondere ist der zumindest eine Abstandssensor 711 den Abstand von dem Detektorelement 712 zu dem Abstandselement 713 messend angeordnet. Insbesondere den kürzesten Abstand der zueinander gerichteten Oberflächen des zumindest eine Detektorelements 712 und des zumindest einen Abstandselements 713. Weiter bevorzugt ist der zumindest eine Abstandssensor 711 den Abstand der zumindest einen Kammerrakel 708 und/oder einem der Kammerrakel 708 zugeordneten Punkt zu einem ortsfesten und/oder gestellfesten Referenzpunkt messend angeordnet. Der zumindest eine Abstandssensor 711 ist bevorzugt in Wirkverbindung mit zumindest einer Farbzufuhrpumpe oder mit zumindest einer Lackzufuhrpumpe des zumindest einen Kammerrakelsystems 706 angeordnet.
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Der zumindest eine Sensor 711 ist zumindest ein Signal mit einem Referenzabstand X0 bzw. einen Referenzabstand X0 erzeugend angeordnet. Die zumindest eine Farbzufuhrpumpe oder die zumindest eine Lackzufuhrpumpe ist bei Überschreitung eines kritischen Abstandes und/oder eines Grenzabstandes Xmin ; Xmax von dem Referenzabstand X0 gestoppt angeordnet und/oder der zumindest eine Sensor 711 ist bei Überschreitung des Grenzabstandes Xmin ; Xmax ein Alarmsignal auslösend angeordnet. Die Abweichung Anstellvorrichtung 709 vom Referenzabstand X0 entspricht einem Maß für den Rakelverschleiß der zumindest einen Kammerrakel 708 und/oder einem Maß für einen Druckanstieg in der zumindest einen Kammerrakel 708. Der Grenzabstand Xmin entspricht einem Maß für den kritischen Rakelverschleiß und der Grenzabstand Xmax entspricht bevorzugt einem Maß für den kritischen Druckanstieg.
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Weiter bevorzugt umfasst das zumindest eine Kammerrakelsystem 706 eine Blockiereinrichtung 721. Die zumindest eine Blockiereinrichtung 721 ist von einem entriegelten Zustand in einen Blockierzustand überführbar.
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Die zumindest eine Blockiereinrichtung 721 ist, bevorzugt in dem Blockierzustand, insbesondere eine Bewegung der Kammerrakel 708 entgegen einer Anstellrichtung A der Anstellvorrichtung 709 blockierend angeordnet. Die zumindest eine Blockiereinrichtung 721 weist dabei zumindest ein Sperrelement 722 und zumindest eine Gegendruckelement 723 auf. Das zumindest eine Sperrelement 722 ist bevorzugt als Sperrscheibe 722 ausgebildet und in Kontakt mit der zumindest einen Anstellvorrichtung 709 und/oder der zumindest eine Kammerrakel 708 angeordnet. Das zumindest eine Sperrelement 722 ist insbesondere bewegbar und/oder beweglich mit der zumindest einen Anstellvorrichtung 709 angeordnet. In Wirkverbindung mit dem zumindest einen Sperrelement 722 ist insbesondere das zumindest eine Gegendruckelement 723 angeordnet. Bevorzugt ist das zumindest eine Gegendruckelement 723 über das zumindest eine Sperrelement 722, eine Bewegung entgegen der Anstellrichtung A blockierend angeordnet. Insbesondere ist bei einer Bewegung entgegen der Anstellrichtung A der zumindest einen Kammerrakel 708, das zumindest eine Gegendruckelement 723 eine Kraft in Anstellrichtung A auf die Kammerrakel 708 aufbringend angeordnet. Insbesondere ist das Gegendruckelement 723 die Gegenkraft mechanisch und/oder hydraulisch und/oder pneumatisch aufbringend angeordnet. Beispielsweise ist das zumindest eine Gegendruckelement 723 als Sperrzylinder 723 ausgebildet. Ein solcher Sperrzylinder 723 ist beispielsweise ein Hydraulikzylinder 723 und/oder Pneumatikzylinder 723 und/oder mechanischer Federzylinder 723.
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Im Folgenden wird die Funktionsweise der Systeme näher beschrieben. Die zumindest eine Kammerrakel 708 wird im Betrieb an die zumindest eine Farbwerkwalze 707 oder an die zumindest eine Lackwerkwalze 707 angestellt. Insbesondere wird die zumindest eine Kammerrakel 708 so angestellt, dass die zumindest eine Arbeitsrakel 715 und/oder die zumindest eine Schließrakel 714 mit einer festgelegten Kraft FA auf die zumindest eine Farbwerkwalze 707 drückt. Die Kraft FA wird beispielsweise manuell über Sichtprüfung festgelegt. Die Anstellvorrichtung 709 drückt mit einer konstanten Kraft FA während des Betriebs auf die zumindest eine Kammerrakel 708. Eine solche Art der Anstellung kann beispielsweise als kraftbasierte Anstellung bezeichnet werden. Bevorzugt ist die zumindest eine Anstellvorrichtung 709 die zumindest eine Kammerrakel 708 im Betrieb permanent mit einer konstanten Kraft FA an die zumindest eine Farbwerkwalze 707 oder die zumindest eine Lackwerkwalze 707 anstehend angeordnet. Insbesondere ist dadurch gewährleistet, dass während des Betriebs die Arbeitsrakel 715 mit gleichbleibender Kraft angestellt wird. Insbesondere führt dieses Anstellverhalten bei Rakelverschleiß zu einem Nachführen der zumindest einen Arbeitsrakel 715 an die zumindest eine Farbwerkwalze 707 oder die zumindest eine Lackwerkwalze 707. Bei zu großem Rakelverschleiß verändern sich die Eigenschaften der zumindest einen Arbeitsrakel 715 und es kann zu Undichtigkeiten führen. Weiter können Undichtigkeiten durch einen Druckanstieg in der zumindest eine Rakelkammer 716 auftreten.
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In der zumindest einen Rakelkammer 716 herrscht im Betrieb ein gewisser Flüssigkeitsdruck PPK , welcher zu einer Kraft FPK auf die zumindest eine Kammerrakel 708 entgegen der Anstellrichtung A führt. Bei Änderung der Viskosität der Farbe und/oder bei Verstopfungen kann der Druck PK ansteigen und die Kammerrakel 708 von der Farbwerkwalze 707 oder von der zumindest einen Lackwerkwalze 707 wegdrücken.
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Große Flüssigkeitsmengen können aus der zumindest einen Rakelkammer 716 austreten und zu starken Verschmutzungen in der Bogenbearbeitungsmaschine 01 führen. Bevorzugt entspricht die Anstellkraft FA der Kraft FPK in Addition mit der Kraft FR die auf die Arbeitsrakel 715 und/oder die Schließrakel 714 wirken.
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Somit ergeben sich durch den Rakelverschleiß und den Druckanstieg entgegengesetzte Bewegungen. Dieses Verhalten wird mittels des zumindest einen Sensors 711, insbesondere des Abstandssensors 711, erfasst und/oder misst. Je nach Anordnung des Abstandssensors 711 verändert bzw. vergrößert oder verkleinert sich der Abstand X zwischen dem zumindest eine Detektorelement 712 und dem zumindest eine Abstandselement 713 bei Verschleiß der Kammerrakel 708. Der Druckanstieg in der Rakelkammer 716 führt zu einer entgegengesetzten Veränderung des Abstandes X.
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Das zumindest eine Detektorelement 712 und das zumindest eine Abstandselement 713 weisen bei Betriebsbeginn einen, Referenzwert X0 bzw. einen Referenzabstand X0 und/oder aktuellen Abstand X auf. Der Abstand X ist ein Maß und/oder kann genutzt werden als Maß für einen Verschleiß der zumindest einen Kammerrakel 708 und/oder einen Druckanstieg in der zumindest einen Kammerrakel 708.
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Bei Betriebsbeginn werden Grenzabstände Xmin ; Xmax des Abstandes X für einen kritischen Rakelverschleiß Xmin und für einen kritischen Druckanstieg Xmax bestimmt und/oder angegeben. Bei Erreichen und/oder Unterschreiten des Grenzwertes für den Rakelverschleiss Xmin wird eine Warnung an einen Anlagenbediener gesendet, dass eine der Rakeln 714; 715 und/oder beide Rakeln 714; 715 ihre Verschleißgrenze erreicht haben.
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Der Grenzabstand Xmin für den Rakelverschleiß wird festgelegt durch einen maximalen Verschleißweg und dem Referenzabstand X0 . Je nach Anordnung des Abstandsensors 711 wird der maximale Verschleißweg addiert oder subtrahiert von dem Referenzabstand X0 . Der Rakelverschleiß ist ein kontinuierlicher und langsamer Prozess. Insbesondere kann mithilfe des Grenzabstandes Xmin des kritischen Rakelverschleißes und dem aktuellen Weg des Rakelverschleißes bzw. dem Abstand X eine Restlebensdauer der zumindest einen Arbeitsrakel 715 und/oder Schließrakel 714 angegeben werden. Bei Erreichen der Verschleißgrenze der zumindest einen Arbeitsrakel 715 bzw. Schließrakel 714 kann und/oder wird die zumindest eine Farbzulaufpumpe abgeschalten und/oder ein Anlagenbediener gewarnt. Insbesondere bewegt sich der bewegliche Sensor 713 bevorzugt in einer Richtung SR bei Rakelverschleiß. Bei einem Druckanstieg in der zumindest einen Rakelkammer 716 ist das zumindest eine bewegliche Element 712; 713 des Sensors 711 in der Richtung SA angeordnet. Die Richtung SA ist bevorzugt der Richtung SR entgegengerichtet. Beide Richtungen SA und SR sind bevorzugt parallel zur Anstellrichtung A der zumindest einen Anstellvorrichtung 709 angeordnet.
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Der Grenzabstand Xmax bzw. Abstand für den Druckanstieg bestimmt sich aus einem kritischen Abstand zwischen der Farbwerkwalze 707 und/oder der Lackwerkwalze 707 und der zumindest einen Arbeitsrakel 715. Dabei ist insbesondere der Rakelverschleiß zu berücksichtigen. Zu Beginn wird ein Grenzabstand Xmax,0 festgelegt. Dieser Wert ergibt sich aus dem maximal zulässigen Abstand der zumindest einen Arbeitsrakel 715 und/oder Schließrakel 714 von der zumindest eine Farbwerkwalze 707 oder der zumindest einen Lackwerkwalze 707 und eine daraus ermittelte Abstandsänderung des zumindest einen Sensors 711 und dem Referenzabstand X0 . Der Grenzabstand Xmax wird laufend mit voranschreitendem Verschleiß nachgeführt. Insbesondere so nachgeführt, dass der kritische Abstand zwischen der zumindest einen Arbeitsrakel 715 bzw. Schließrakel 714 und der zumindest einen Farbwerkwalze 707 oder der zumindest einen Lackwerskwalze 707 erkannt werden kann. Insbesondere muss der Rakelverschleiß je nach Anordnung des zumindest einen Abstandssensor 711 addiert oder subtrahiert werden.
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Als Formel ausgedrückt ergibt sich der nachgeführte Grenzabstand
Xmax für den kritische Druckanstieg zu:
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Je nach Sensoranordnung müssen die Vorzeichen der Formeln getauscht werden.
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In einem folgenden Beispiel soll die Vorgehensweise noch einmal beschrieben werden. Die Anordnung des Sensors 711 ist dabei nicht auf diese Ausführungsform beschränkt.
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Beispielsweise ist das zumindest eine Detektorelement 712 gestellfest, bevorzugt am Gestell 710, und/oder ortsfest angeordnet. Das zumindest eine Abstandelement 713 ist beweglich an der zumindest eine Rakelkammer 716 angeordnet. Insbesondere ist das zumindest eine Abstandselement 713 von dem zumindest einen Detektorelement 712 beabstandet angeordnet. Der zumindest eine Sensor 711 misst den Abstand X zwischen der zumindest einen Kammerrakel 708 und/oder einem der zumindest einen Kammerrakel 708 zugeordneten Punkt und einem ortsfesten und/oder gestellfesten Referenzpunkt. Der zumindest eine Sensor 711 überwacht den Verschleiß der zumindest einen Kammerrakel 706 und einen Druckanstieg in der zumindest einen Rakelkammer 708. Bei Überschreiten und/oder Unterschreiten eines Grenzabstandes Xmin für den Rakelverschleiß der Kammerrakel 708 und/oder bei Überschreitung eines Grenzabstandes Xmax eines kritischen Druckanstieges in der Rakelkammer 706 wird eine Farbzufuhr oder Lackzufuhr durch zumindest eine Farbzufuhrpumpe oder zumindest eine Lackzufuhrpumpe an die zumindest eine Rakelkammer 706 unterbrochen wird und/oder dass ein Bediener gewarnt.
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Nach Einstellung der Bogendruckmaschine 01 auf passende Betriebsparameter wird der Referenzwert bzw. der Referenzabstand X0 gemessen. Dieser beträgt bevorzugt 5 mm (fünf Millimeter). Als Grenzabstand Xmin für den kritischer Rakelverschleiß wird eine Abnutzung und oder ein Rakelweg und/oder eine Abstandsänderung vom Referenzabstand X0 von 0,5 mm (null Komma null fünf Millimeter) betrachtet. Der Grenzabstand Xmin für den Rakelverschleiß ergibt sich durch die Substraktion des Referenzabstands zur kritischen Änderungen von 0,5 mm (null Komma fünf Millimeter) zu 4,5 mm (vier Komma fünf Millimeter). Der zumindest eine Sensor 711 gibt nun ein Warnsignal und/oder schaltet die Farbzufuhrpumpe oder die Lackzufuhrpumpe bei Erreichen des Abstandes X von 4,5 mm (vier Komma fünf Millimeter) ab. Laufend vorher kann die Restlebensdauer der zumindest einen Arbeitsrakel 715 und/oder der zumindest einen Schließrakel 714 angegeben werden.
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Als Formel ausgedrückt ergibt sich ein Grenzabstand Xmin für kritischer Rakelverschleiß in diesem Beispiel mit:
Zur Bestimmung der Abweichung von dem Referenzwert
X0 wird zur Identifikation des unzulässigen Druckanstieges
Xmax der Grenzabstand
Xmin des Rakelverschleißs mit berücksichtigt. Beispielsweise ist ein Abstand
X von Arbeitsrakel
715 zur Farbwerkwalze
707 von 0,5 mm (null Komma fünf Millimeter) kritisch. Insbesondere wird dieser Wert experimentell festgelegt und gibt einen Wert an bei dem Undichtigkeiten der Rakelkammer
716 entstehen und/oder fast entstehen. Insbesondere kann dann ein Grenzabstand
Xmax des kritischer Druckanstieg mit einem Referenzwert bzw. Referenzabstand
X0 = 5 mm plus 0,5 mm (null Komma fünf Millimeter) angegeben werden. Insbesondere ist der Grenzabstand
Xmax für den kritischen Druckanstieg dann bei 5,5 mm (fünf Komma fünf Millimeter) festgelegt. Wenn zusätzlich Rakelverschleiß von 0,1 mm vorliegt, reduziert sich der Grenzabstand
Xmax für den kritischen Druckanstieg um diesen Wert. Insbesondere liegt der Grenzabstand
Xmax für den kritische Druckanstieg dann bei 5,4 mm (fünf Komma vier Millimeter). Anders ausgedrückt wird der kritische Druckanstieg
Xmax dann aus dem aktuellen Abstand
X mit dem kritischen Abstand von der zumindest einen Arbeitsrakel
715 und der zumindest einen Farbwerkwalze
707 von 0,5 mm (null Komma fünf Millimeter) addiert.
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Als Formel Ausgedrückt ergibt sich der Grenzabstand
Xmax für den kritischen Druckanstieg in diesem Beispiel mit:
Die zumindest eine Blockiereinrichtung
721 wird zyklisch nachgestellt und an den Verschleiß angepasst. Die Nachstellung erfolgt über die zumindest eine Anstellvorrichtung
709 pneumatisch und/oder hydraulisch. Insbesondere wird dazu das zumindest eine Sperrelement
722 zyklisch durch den Sperrzylinder
723 nachgestellt und die zumindest eine Blockiereinrichtung
721 anschließend wieder in den Blockierzustand überführt. In dieser Stellung ist bevorzugt keine Bewegung der zumindest einen Rasterwalze
707 in der Richtung
SA und/oder entgegen der Anstellrichtung
A der zumindest einen Anstellvorrichtung
709 mehr möglich.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die zumindest eine Anstellvorrichtung 709 die zumindest eine Blockiereinrichtung 721 eine Bewegung und/oder ein Nachführen der zumindest einen Kammerrakel 708 in der Anstellrichtung A der zumindest einen Anstellvorrichtung 709 durchlassend angeordnet und/oder lässt die Bewegung durch. Bevorzugt ist die zumindest eine Kammerrakel 708 im entriegelten Zustand in und entgegengesetzt der Anstellrichtung A bewegbar angeordnet. Der zumindest eine Sperrzylinder 723 baut die Gegenkraft und/oder den Gegendruck pneumatisch und/oder hydraulisch und/oder mechanisch auf. Insbesondere wird zur Überführung der zumindest einen Blockiereinrichtung 721 von einem Blockierzustand in einen entriegelten Zustand die Gegenkraft des zumindest einen Sperrzylinders 723 gelöst.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Bearbeitungsmaschine, Bogenbearbeitungsmaschine, Druckmaschine, Bogendruckmaschine, Bogenoffsetrotationsdruckmaschine
- 02
- Substrat, bogenförmig, Bedruckstoff, Bogen
- 100
- Substratzufuhreinrichtung, Bogenanleger
- 101
- Bogenstapel, Bedruckgebinde
- 200
- Förderstrecke, Bändertisch, Saugbändertisch
- 300
- Anlageeinrichtung, Bogenanlage
- 400
- Bogenbeschleunigungsmittel, Schwinggreifer
- 500
- Werk, Bearbeitungsstufe, Druckwerk, Offsetdruckwerk
- 501
- Druckwerkszylinder, Druckzylinder, Gegendruckzylinder
- 502
- Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder, Gummizylinder, Gummituchzylinder
- 503
- Druckwerkszylinder, Formzylinder, Plattenzylinder
- 504
- Übergabetrommel, Transfertrommel, Transferter
- 505
- Farbwerk, Kurzfarbwerk, Heberfarbwerk, Filmfarbwerk
- 506
- Farbkasten
- 600
- Werk, Bearbeitungsstufe, Druckwerk, Offsetdruckwerk
- 601
- Druckwerkszylinder, Druckzylinder, Gegendruckzylinder
- 602
- Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder, Gummizylinder, Gummituchzylinder
- 603
- Druckwerkszylinder, Formzylinder, Plattenzylinder
- 604
- Übergabetrommel, Transfertrommel, Transferter
- 605
- Farbwerk, Kurzfarbwerk, Heberfarbwerk, Filmfarbwerk
- 606
- Farbkasten
- 700
- Werk, Bearbeitungsstufe, Lackwerk
- 701
- Druckzylinder, Gegendruckzylinder
- 702
- Oberbaumodul, Lackwerkoberbau
- 703
- Lackwerkszylinder, Lackformzylinder
- 704
- Befestigungssystem, Klemm- und/oder Spannsystem
- 705
- -
- 706
- Kammerrakelsystem, Auftragssystem
- 707
- Farbwerkwalze, Rasterwalze
- 708
- Kammerrakel
- 709
- Anstellvorrichtung
- 710
- Gestell, Aufhängung
- 711
- Sensor, abstandsermittelnd, Abstandssensor
- 712
- Element, Detektorelement
- 713
- Element, Abstandselement
- 714
- Schließrakel
- 715
- Arbeitsrakel
- 716
- Rakelkammer
- 717
- -
- 718
- -
- 719
- -
- 720
- -
- 721
- Blockiereinrichtung
- 722
- Sperrelement, Sperrscheibe
- 723
- Gegendruckelement, Sperrzylinder, Hydraulikzylinder, Pneumatikzylinder, Federzylinder
- 800
- Substratabgabeeinrichtung, Bogenauslage
- 801
- Auslagestapel, Produktgebinde
- 802
- Bogenfördersystem, Kettenfördersystem
- A
- Anstellrichtung
- T
- Transportrichtung
- SR
- Richtung, Rakelverschleiß
- SA
- Richtung, Druckanstieg
- X
- Abstand, aktuell (711)
- X0
- Referenzwert, Referenzabstand (711)
- Xmin
- Grenzabstand, kritischer Rakelverschleiß
- Xmax
- Grenzabstand, kritischer Druckanstieg
- Xmax,0
- Grenzabstand zu Beginn
- FA
- Kraft, Anstellkraft (709)
- FR
- Kraft (714; 715)
- FPK
- Kraft (716)
- Pa,
- Druck Anstelldruck (709)
- PPK
- Flüssigkeitsdruck (716)
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102012201378 A1 [0005]
- DE 102007018133 A1 [0006]