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Die Erfindung betrifft eine Bogenbearbeitungsmaschine mit einer Vorrichtung zur Bestimmung des Verbrauchs an Farb- und/oder Lackmenge gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 sowie ein Verfahren zum Betreiben einer Bogenbearbeitungsmaschine mit einer Vorrichtung zur Bestimmung des Verbrauchs an Farb- und/oder Lackmenge gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 12.
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In Druckmaschinen kommen verschiedenste Druckfluide beziehungsweise Druckfarben und/oder Lacke zum Einsatz. Beim Drucken werden die Druckfluide auf einen Bedruckstoff aufgetragen. Dabei werden die Druckfluide den Auftragswerken, beispielsweise Druckwerken oder Lackwerken, üblicherweise aus größeren Farb- oder Lackbehältern zugeführt.
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Durch die
DE 10 2005 058 768 B4 ist eine automatisierte Überwachung der Lackmenge bzw. der Farbmenge offenbart. Dazu wird während des Druckbetriebs der Füllstand des Behälters des oder jedes Druckwerks und/oder Lackwerks mittels eines Füllstandssensors erfasst. Aus diesen Daten wird die verbrauchte Menge an Farbe und/oder Lack ermittelt. Die Druckmaschine ist dazu mit einem inline Messsystem ausgestattet. Aus den Daten kann so beispielsweise die Menge an Lack bzw. Farbe pro bedruckten Exemplar ermittelt werden. Weiterhin kann die inline Verbrauchsmessung an Lack beziehungsweise Druckfarbe in einem Logistiksystem zur automatisierten Logistiksteuerung verwendet werden. Außerdem können aus den Daten beispielsweise Informationen über Verschmutzungen, beispielsweise an Rasterwalzen, oder über falsche Presseinstellung gewonnen werden. Alternativ kann der Füllstand auch mittelbar mit einem Durchflusssensor erfasst werden.
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Weiterhin ist durch die
WO 2005/077657 A1 eine Methode zur genauen Messung des Druckfarben- bzw. Tintenverbrauches einer Druckmaschine offenbart. Der Tintenverbrauch wird üblicherweise durch Gewichtsmessung vor und nach einem Druckjob bestimmt. Aus diesen Daten kann beispielsweise der Preis pro Druckjob berechnet werden. Die Daten können beispielsweise auf einem Display eines Leitstandes einem Anlagenbediener angezeigt werden. Die Daten können dazu auch kabellos übertragen werden.
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Weiterhin ist durch die
EP 0 227 232 A2 ein System zur Überwachung des Druckfluidzuführsystems bekannt. Dabei kommen Bodenwaagen und/oder Durchflusssensoren zum Einsatz. Dadurch kann der Druckfluidverbrauch genau analysiert werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bogenbearbeitungsmaschine mit einer Vorrichtung zur Bestimmung des Verbrauchs an Farb- und/oder Lackmenge und ein Verfahren zum Betrieben einer Bogenbearbeitungsmaschine mit einer Vorrichtung zur Bestimmung des Verbrauchs an Farb- und/oder Lackmenge zu schaffen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 bzw. des Anspruches 12 gelöst.
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Ein mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht insbesondere darin, dass die Verbrauchsmenge von unterschiedlichen Druckfluiden, wie Druckfarben oder Lacken, in Druckmaschinen in einer einfachen Art und Weise ermittelt werden kann. Dazu wird das Gewicht des bereitgestellten Farb- bzw. Lackbehälters zumindest vor und nach jedem Druckjob bestimmt. Daraus ist unter Berücksichtigung aller rheologischen Parameter ableitend die Verbrauchsmenge des Lackes oder der Farbe ermittelbar. Die Vorrichtung zur Bestimmung der Druckfluidmenge ist besonders einfach, preiswert und universell einrichtbar. Die Vorrichtung weist dabei viele Auswerte bzw. Verknüpfungsmöglichkeiten auf. Insbesondere kann auch die Verbrauchsmenge pro Druckjob und insbesondere pro Druckexemplar bestimmt werden und zielgenau Druckfarbe bzw. Tinte der Druckmaschine zugeführt werden oder die Zufuhr rechtzeitig gestoppt werden. Auch kann in einfacherweise kontrolliert werden, dass jederzeit ausreichend Lack bzw. Farbe im Behälter bzw. im Gebinde vorhanden ist. Auch eine Logistik an Produktionsmitteln kann mittels den Daten, bevorzugt über Intelligente Systeme, optimiert werden. Ein solches intelligentes System zeichnet sich bevorzugt durch Lernfähigkeit, Autonomie, Fehlertoleranz etc aus. Bevorzugt kommen in einem solchen intelligenten System Methoden der künstlichen Intelligenz zum Einsatz.
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Besonders bevorzugt kann eine direkt an der Maschine installierte Bodenwaage zum Einsatz kommen. Bevorzugt sind die Farb- bzw. Lackbehälter direkt auf einer solchen Bodenwaage platziert angeordnet. In einer bevorzugten Ausführungsform weist die zumindest eine Bodenwaage eine Einheit zur drahtlosen Datenübertragung, beispielsweise an eine Steuereinheit der Bogenbearbeitungsmaschine oder an eine Speichereinheit, auf. So kann eine Übertragung auch an mobile Geräte in einfacherweise stattfinden.
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Die Gewichtsmesseinrichtungen sind mit einer Steuereinheit und/oder zumindest mit dem Leitstand gekoppelt angeordnet. Dann können aus den Daten abgeleitete verschiedene Maschinenteile gesteuert und/oder geregelt werden. Dabei können die Daten beispielsweise drahtlos an die Steuerung übertragen werden. Bevorzugt ist die zumindest eine Bodenwaage datentechnisch mit einer Steuerung der Lackversorgung und/oder einer Kammerrakel zumindest datentechnisch gekoppelt.
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Ein weiterer mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht insbesondere darin, dass die zumindest eine Bodenwaage datentechnisch mit einem mobilen Endgerät gekoppelt werden kann. Beispielsweise können die Daten auf einer Anwendung des Endgerätes angezeigt werden und beispielsweise dem Bediener Handlungsempfehlungen erteilt werden. Dabei können die Daten in einfacherweise von der Gewichtsmesseinrichtung drahtlos übertragen werden.
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Ein weiterer mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht darin, dass die Gewichtsmesseinrichtung direkt oder indirekt über die Steuerung der Maschine mit einer Logistiksteuerung für Produktionsmittel gekoppelt angeordnet ist. Solche Produktionsmittel sind bevorzugt Mittel die zur Produktion selbst und/oder Mittel die für vorgelagerte und/oder nachgelagerte Verarbeitungsprozesse benötigt werden. Zusätzlich stehen der Logistiksteuerung Daten aus der Maschine, wie die Anzahl zu bearbeitender Bogen und/oder bereits bearbeitete Bogen sowie ein Produktionsplan, zur Verfügung. Daraus lässt sich der Verbrauch pro Druckexemplar genau bestimmen und so auch eine genaue Verbrauchsvorhersage ableiten. Beispielsweise kann mittels verschiedener Auswertemethoden oder bevorzugt mittels künstlicher Intelligenz eine genaue Verbrauchsplanung der Bogenbearbeitungsmaschine bereitgestellt werden. So kann beispielsweise die Farb- und/oder Lackzufuhr an den zukünftigen Verbrauch angepasst werden und eine Zufuhr rechtzeitig und optimiert abgeschalten werden, so dass beispielsweise die Reinigung von Auftragswerken erleichtert wird. Beispielsweise kann über die Logistiksteuerung, bevorzugt mittels künstlicher Intelligenz, auch automatisiert der Produktionsplan aus den Verbrauchsmengen verändert und/oder optimiert werden. Insbesondere kann der Automatisierungsgrad der Bogenbearbeitungsmaschine weiter erhöht werden und manuelle Eingaben des Bedieners können vermieden werden. Insbesondere werden mithilfe der Daten der zumindest einen Gewichtsmesseinrichtung, beispielsweise durch maschinelles Lernen bzw. durch neuronale Netze verbesserter Produktionsablauf bzw. eine verbesserte Zufuhr an Farbe und/oder Lack erreicht. Auch können durch die künstliche Intelligenz Abweichungen bzw. Fehler in der Einstellung der Maschine in einfacherweise erkannt werden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung einer Bogenverarbeitungsmaschine in einer bevorzugten Ausführungsform;
- 2 eine schematische Darstellung eines Bogenanlegers und einer Bogenanlage in einer bevorzugten Ausführungsform;
- 3 eine schematische Darstellung eines Unterbaumoduls eines Druckwerks in einer bevorzugten Ausführungsform;
- 4 eine schematische Darstellung eines Oberbaumoduls eines Druckwerks in einer bevorzugten Ausführungsform;
- 5 eine schematische Darstellung eines Lackwerks in einer bevorzugten Ausführungsform;
- 6 eine schematische Darstellung einer Wendeeinrichtung in einer bevorzugten Ausführungsform;
- 7 eine schematische Darstellung einer Bogenauslage in einer bevorzugten Ausführungsform.
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Eine bogenförmiges Substrat B verarbeitende Maschine, z. B. Druckmaschine, insbesondere Bogenverarbeitungsmaschine, umfasst eine beispielsweise als Bogenanleger 01 bezeichnete Substratzufuhreinrichtung 01, eine beispielsweise als Bogenanlage 03 bezeichnete Anlageeinrichtung 03 und eine beispielsweise als Bogenauslage 08 bezeichnete Substratabgabeeinrichtung 08. Zwischen der Substratzufuhreinrichtung 01 und der Substratabgabeeinrichtung 08 sind ein oder mehrere, auch als Werke 05; 06; 07 bezeichnete Bearbeitungsstufen 05; 06; 07 angeordnet, die beispielsweise als Druckwerk 05; 06, Lackwerk 07, Trockenwerk, Kalandrierwerk oder Folientransferwerk oder in anderer geeigneter Weise ausgebildet sind. Im Fall der Ausbildung der Bogenverarbeitungsmaschine als Druckmaschine, insbesondere Bogendruckmaschine, ist mindestens eines der Werke 05, 06 durch ein Druckwerk 05; 06, insbesondere Offsetdruckwerk 05; 06 gebildet, dem vorzugsweise ein oder mehrere Werke 07, insbesondere Lackwerke 07 nachgeordnet sind. Im Fall mehrerer Druckwerke 05; 06 kann auch die Anordnung eines oder mehrerer Lackwerke 07 zwischen den Druckwerken 05; 06 vorgesehen sein.
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Sofern nicht explizit unterschieden wird, soll hier vom Begriff des bogenförmigen Substrates B, insbesondere eines Bedruckstoffes B, speziell des Bogens B grundsätzlich jedes flächig und in Abschnitten vorliegendes Substrat B, also auch tafel- oder ggf. plattenförmig vorliegende Substrate B, also auch Tafeln bzw. Platten, umfasst sein. Das so definierte bogenförmige Substrat B bzw. der Bogen B ist hier bevorzugt aus Papier oder Karton, d. h. als Papier- oder Kartonbogen, ausgebildet, kann jedoch grundsätzlich auch durch Bogen B, Tafeln oder ggf. Platten aus Kunststoff, Pappe, Glas oder Metall gebildet sein.
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Der Einfachheit halber soll im Vorangegangenen und im Folgenden - falls nicht explizit unterschieden und entsprechend benannt - der Ausdruck „Druckfarbe“ im Sinne eines in einer Bearbeitungsmaschine 01, insbesondere einer Druckmaschine 01 zu verdruckenden flüssigen oder zumindest fließfähigen Färbefluids verstanden sein, der sich nicht nur auf die umgangssprachlich eher mit dem Ausdruck „Druckfarbe“ in Verbindung gebrachten höherviskosen Färbefluide für die Anwendung in Rotationsdruckmaschinen, sondern neben diesen höherviskosen Färbefluids im Besonderen auch niederviskose Färbefluids wie „Tinten“, insbesondere Inkjet-Tinten, aber auch pulverförmige Färbefluids wie z. B.
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Toner, einschließt. So sind im Vorangegangenen und im Folgenden insbesondere auch farblose Lacke gemeint, wenn von Druckfluiden und/oder Tinten und/oder Druckfarben die Rede ist. Bevorzugt sind im Vorangegangenen und im Folgenden insbesondere auch Mittel für eine Vorbehandlung (sogenanntes Grundieren oder precoating) des Bedruckstoffs 02 gemeint, wenn von Druckfluiden und/oder Tinten und/oder Druckfarben die Rede ist. Alternativ zu dem Begriff des Druckfluids ist der Begriff des Beschichtungsmittels synonym zu verstehen.
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Nachfolgend werden die einzelnen Bestandteile einer Bogenverarbeitungsmaschine an einer Bogendruckmaschine näher beschrieben.
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Wie z. B. in 1 und/oder 2 ersichtlich, ist eine als Bogenanleger 01 ausgebildete Substratzufuhreinrichtung 01, mit einer beispielsweise als Bändertisch 02 ausgebildeten Förderstrecke 02 und mit einem durch beispielsweise einen Bogenstapel 09 gebildeten Bedruckstoffgebinde 09 dargestellt, der auf einer Aufnahmeeinrichtung 10 angeordnet, z. B. einer Stapelplatte 10 aufgesetzt, ist. Die Stapelplatte 10 ist mit Transportmitteln 11 verbunden, welche sichern, dass die Oberseite des Bogenstapels 09 in einer definierten Position gehalten wird.
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Die bevorzugt als Bogenanleger 01 ausgebildete Substratzufuhreinrichtung 01 umfasst vorzugsweise Bogenvereinzelungsorgane 12 und Bogentransportorgane 13. Die Bogenvereinzelungsorgane 12 sind beispielsweise als Trennsauger 12 und die Bogentransportorgane 13 beispielsweise als Transportsauger 13 ausgebildet und sind vorzugsweise gemeinsam von einer Trenneinrichtung 14 umfasst, z. B. in einem sog. Bogentrenner 14 aufgenommen. Der Antrieb des Bogentrenners 14 ist so gestaltet, dass die Trennsauger 12 eine vorwiegend vertikale Bewegung und die Transportsauger 13 eine in oder entgegen der Bogentransportrichtung 15 vorwiegend horizontale Bewegung ausführen. Dabei sind in einer Ausführungsform für die Trennsauger 12 und die Transportsauger 13 jeweils Einzelantriebe vorgesehen. Unter Einzelantrieben werden hier ansteuerbare Antriebe verstanden, die einem oder einer Gruppe von Arbeitsorganen (Bogenvereinzelungsorgane 12 und/oder Bogentransportorgane 13) zu deren Antrieb zugeordnet sind, insbesondere zu deren Antrieb unabhängig vom Antrieb (vorzugsweise aller) anderer Arbeitsorgane oder Gruppen von Arbeitsorganen, insbesondere ohne über eine mechanische und/oder formschlüssige Antriebsverbindung zu Antrieben anderer, einzeln oder ebenfalls in einer oder mehreren Gruppen angetriebener Arbeitsorgane gekoppelt zu sein.
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Bogen B des Bogenstapels 09 sind an Anschlagelementen 16 insbesondere mit der Bogenvorderkante an Anschlagflächen von Vorderanschlägen 16 positioniert. Eine Bogenklappe 17 kann im oberen Bereich des Bogenstapels 09 eine in etwa senkrechte Fortsetzung der Anschlagflächen der Vorderanschläge 16 bilden. Die Bogenklappe 17 steht beispielsweise über eine Klappenwelle 18, mit der sie drehfest verbunden ist, in Antriebsverbindung mit einem Antrieb, vorzugsweise einem Einzelantrieb. Die Bogenklappe 17 kann damit aus der einen geradlinigen Fortsetzung der Anschlagflächen bildenden Position geschwenkt werden und so in eine die Führung der Bogen B zu dem nachgeordneten Bändertisch 02 unterstützende Lage verbracht werden. An der Rückseite des Bogenstapels 09 sind vorzugsweise Blaseinrichtungen 19, z. B. sog. Bläser 19, zum Vorlockern der im oberen Bereich des Bogenstapels 09 liegenden Bogen B und zum Ausbilden eines die Bogen B während des Förderns in Bogentransportrichtung 15 tragenden Luftpolsters positioniert. Dazu können auch seitlich des Bogenstapels 09 weitere Blaseinrichtungen 19 bzw. Bläser 19 und/oder Leitbleche vorgesehen sein.
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Um beim sog. „Wechsel“ des Bogenstapels 09, d. h. dem Nachladen der Substratzufuhreinrichtung 01 mit neuen Bogen B, insbesondere einem neuen Bedruckstoffgebinde 09, das Anhalten der Bogendruckmaschine zu vermeiden, ist der Bogenanleger 01 mit einer hier nicht dargestellten Non-Stop-Einrichtung ausgerüstet. Diese Non-Stop-Einrichtung verfügt insbesondere über einen in den Stapelbereich der Druckmaschine einfahrbaren, an einer Einschubeinheit angeordneten Hilfsstapelträger, der insbesondere als Rechen, Rollo oder Platte ausgebildet ist. Der Hilfsstapelträger übernimmt den auf einer Transportunterlage 76, insbesondere einer Palette 76 ruhenden Reststapel und hebt diesen vorzugsweise kontinuierlich an, um ein störungsfreies Vereinzeln und Abtransportieren des jeweils obersten Bogens B des Reststapels zu sichern. In dieser Zeit wird der neue, auf einer weiteren Palette 76 angeordnete Stapel eingefahren und nachfolgend der Reststapel mit dem neuen Stapel vereinigt.
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Der dem Bogenstapel 09 nachgeordnete Bändertisch 02 ist im Ausführungsbeispiel als Saugbändertisch 02 ausgebildet. Er umfasst vorzugsweise zwei Walzen 20; 21, beispielsweise eine Antriebswalze 20 und eine Umlenkwalze 21, zwischen denen eine z. B. ein- oder mehrteilige Fördereinrichtung 22; 23 vorgesehen sein kann, welche beispielsweise durch ein ein- oder mehrteiliges Tischblech 22 oder durch einen das Tischblech 22 ausbildenden Saugkasten 23 gebildet ist. Die Antriebswalze 20 und die Umlenkwalze 21 sind von mindestens einem Transportband 24 umschlungen, welches beim Saugbändertisch 02 als Saugband 24 ausgebildet ist. Das Saugband 24 wird z. B. mit Hilfe einer Spannwalze 77 gespannt und bevorzugt durch einen beispielsweise an der Antriebswalze 20 angreifenden Bandeinzelantrieb innerhalb eines Arbeitstaktes einem Geschwindigkeitsprofil folgend angetrieben. Mit der Antriebswalze 20 korrespondieren hier Taktrollen 25, die innerhalb eines Arbeitstaktes gegen die Antriebswalze 20 gesteuert werden.
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Die beispielsweise als Bogenanlage 03 bezeichnete Anlageeinrichtung 03 umfasst vorzugsweise einen Anlegtisch 26, dem eine Kontrolleinrichtung zugeordnet ist. Der Anlegtisch 26 kann als Anlegblech 26 ausgeführt sein. An den Anlegtisch 26 und damit in die Bahn der Bogen B werden im Arbeitstakt z. B. als so genannte Vordermarken 27 bezeichnete Anschläge 27, insbesondere Vorderanschläge 27, geführt. An diesen Vordermarken 27 werden die Bogen B mit ihrer Vorderkante angelegt und ausgerichtet. Den Vordermarken 27 ist ein Bogenbeschleunigungsmittel 04 nachgeordnet, welches insbesondere als Schwinggreifer 04 ausgebildet ist, welches die nach der Vorderkante sowie gegebenenfalls nach einer Seitenkante ausgerichteten Bogen B einer als Anlegtrommel 29 ausgebildeten Transfertrommel 29 zuführt, die die von der Förderstrecke 02 her kommenden Bogen B an einen Druckwerkszylinder 34 des nachfolgenden Druckwerks 05 übergibt.
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In einer anderen Ausführung wird insbesondere die Lage des Bogens B auf dem Anlegtisch 26 messtechnisch erfasst. Der Bogen B wird dann in seiner Bewegung an den Schwinggreifer 04 übergeben. Vorzugsweise während der Bewegung des Schwinggreifers 04 wird dann der Bogen B in seine korrekte Lage verbracht und ausgerichtet an die Anlegtrommel 29 übergeben.
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In den Figuren ist der Aufbau eines Druckwerkunterbaues 31 einen als Unterbaumodul 31 ausgebildeten Unterbaus 31 der Werke 05; 06, hier Druckwerke 05; 06 zu erkennen. Von den Druckwerken 05; 06 sind nur die Druckwerkzylinder 34; 36, beispielsweise die Druckzylinder 34; 36 und die das Druckbild übertragenden Druckwerkszylinder 33, beispielsweise Übertragungszylinder 33 gezeichnet, die mit den auch als Gegendruckzylinder 34; 36 bezeichneten Druckzylindern 34; 36 auch als Druckstellen 55 oder Druckspalt 55 bezeichnete Druckzonen 55 bilden. Die Übertragungszylinder 33 werden auch als Gummizylinder 33 oder Gummituchzylinder 33 bezeichnet. Die Druckzylinder 34; 36 besitzen eine bis auf wenigstens einen axial verlaufenden Zylinderkanal 56 durchgehende Zylindermanteloberfläche. Im Zylinderkanal 56 ist vorzugsweise ein Greifersystem 57 zur Übernahme und Übergabe des Bogens B im Greiferschluss angeordnet. Doppeltgroße Druckzylinder 34; 36 weisen demnach zwei in jeweils einem Zylinderkanal 56 angeordnete Greifersysteme 57 auf. Zwischen den Druckzylindern 34; 36 ist in der Regel eine als Übergabetrommel 35 ausgebildete Transfertrommel 35 mit konzentrisch zur Drehachse angeordneten und gekrümmten Bogentragelementen 58, z. B. sogenannten Trommelkappen 58, angeordnet. Alternativ kann die Übergabetrommel 35 auch ohne Trommelkappen 58 als sogenannter Transferter 35 ausgebildet sein. Für die Übernahme der Bogen B vom vorgeordneten Druckzylinder 34 und zur Übergabe an den nachgeordneten Druckzylinder 36 weisen die Übergabetrommeln 35 vorzugsweise Greifersysteme 59 auf. Während des Bogentransportes auf den Trommelkappen 58 der Übergabetrommel 35 können die Bogen B insbesondere von einer unter der Übergabetrommel 35 angeordneten Luftpolsterführung 60 gestützt und so auf die Trommelkappen 58 glatt aufgelegt werden. Die zwischen den Druckzylindern 34 angeordneten Übergabetrommeln 35, beispielsweise Transfertrommeln 35 oder Transferter 35 können einfachgroß oder mehrfachgroß ausgeführt sein, sind aber bevorzugt auch doppeltgroß ausgeführt. Einfachgroße Zylinder können einen Bogen B und zweifachgroße Zylinder können zwei Bogen B umfangsseitig aufnehmen.
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Jedes Druckwerk 05; 06 umfasst z. B. im Bereich eines sog. Druckwerksoberbaus 30 als Oberbaumodul 30 ausgebildeten Oberbau 30 einen insbesondere als Formzylinder 32, z. B. als Plattenzylinder 32, ausgeführten Druckwerkszylinder 32 und in einer Ausgestaltung für das Offsetdruckverfahren auch einen insbesondere als Übertragungszylinder 33, z. B. als Gummizylinder 33 ausgeführten Druckwerkszylinder 32. Des Weiteren umfasst das Druckwerk 05; 06 z. B. im Bereich eines sog. Druckwerkunterbaus 31 einen als Druckzylinder 34 bzw. Gegendruckzylinder 34 ausgebildeten Druckwerkszylinder 34 und eine auch als Übergabetrommel 35 bezeichnete Transfertrommel 35.
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Die Druckwerke 05; 06 sind, wie z. B. auch am schematisch dargestellten Aufbau der Druckwerke 05; 06 in den Figuren erkennbar, vorzugsweise modular aufgebaut, derart, dass der Druckwerksoberbau 30 durch ein erstes Modul 30, z. B. ein sog. Oberbaumodul 30, und der Druckwerksunterbau 31 durch ein zweites Modul 31, z. B. ein sogenanntes Unterbaumodul 31, gegeben ist. In der modularen Ausführung umfasst das Oberbaumodul 30 hierbei beispielsweise den Formzylinder 32 und in einer Ausgestaltung für das Offsetdruckverfahren auch den Übertragungszylinder 33. Das Unterbaumodul 31 weist insbesondere den Druckzylinder 34 und z. B. die Transfertrommel 35 auf. Als „modular“ bzw. Modul kann in diesem Zusammenhang eine Baueinheit verstanden sein, welche mit ihren Hauptbestandteilen oder zumindest deren Anschlusselemente bereits in einem Gestell vormontiert als Ganzes in die Maschine einzubringen und ggf. wieder zu demontieren ist, wobei das Gestell als ein vom übrigen Maschinengestell lösbares Gestell ausgebildet ist.
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Für den Fall der modularen Ausführung verläuft die horizontale Teilung zwischen Oberbaumodul 30 und Unterbaumodul 31 vorzugsweise zwischen dem Gummizylinder 33 und dem Druckzylinder 34. Die vertikale Trennlinie zwischen den Unterbaumodulen 31 bzw. zwischen den Druckwerken 05; 06 wird in Bogentransportrichtung 15 gesehen vorwiegend zwischen der Übergabetrommel 35 des Druckwerks 05 und dem Druckzylinder 36 des nachfolgenden Druckwerks 06 gelegt.
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Der oben genannte, z. B. als Gummizylinder 33 ausgeführte Übertragungszylinder 33 kann mindestens eine Befestigungseinrichtung mit einem Befestigungsmittel 38 zum Halten und/oder Spannen eines Gummituchs aufweisen. Beispielsweise kann ein als Klemm- und/oder Spannkanal 37 bezeichneter Kanal 37, in dem die als Klemm- und/oder Spannorgane 38 ausgebildeten Befestigungsmittel 38, insbesondere zum Aufspannen eines Gummituchs angeordnet, sind, vorgesehen sein.
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Dem Gummizylinder 33 ist bzgl. der Richtung des effektiven Farbstromes der z. B. als Plattenzylinder 32 ausgebildete Formzylinder 32 vorgeordnet, der z. B. ebenfalls mindestens eine Befestigungseinrichtung mit einem Befestigungsmittel 40 zum Halten und/oder Spannen einer Druckform aufweist. Der Plattenzylinder 32 kann einen auch als Klemm- und/oder Spannkanal 39 bezeichneten Kanal 39 aufweisen, in welchem sich z. B. mindestens ein als Spann- und/oder Klemmeinrichtung 40 ausgebildetes Befestigungsmittel 40 zum Aufspannen einer Druckplatte auf die Mantelfläche des Plattenzylinders 32 befindet.
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Dem Druckwerk 05; 06 kann im Bereich des Druckwerksoberbaus 30 bzw. Oberbaumoduls 30 eine automatische oder halbautomatische Plattenwechseleinrichtung 41 zugeordnet sein.
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Zum Einfärben der z. B. als Druckplatte ausgebildeten Druckform ist mindestens ein Farbwerk 42 vorgesehen. Das Farbwerk 42 kann als Kurzfarbwerk 42, als Heberfarbwerk 42, als Filmfarbwerk 42 oder in anderer geeigneter Weise ausgebildet sein. Im Fall der hier bevorzugten Ausbildung als Heberfarbwerk 42 umfasst das Farbwerk 42 mindestens einen Farbvorrat 43, der beispielsweise als Rakel oder Farbkasten 43 ausgebildet sein kann, mindestens eine durch den Farbvorrat 43 einzufärbende, beispielsweise als Duktor- oder bevorzugt als Farbkastenwalze 44 ausgebildete Farbaufnahmewalze 44, eine oder mehrere weitere Farbwerkwalzen 45 und bevorzugt einen zwischen der als Farbkastenwalze 44 ausgebildeten Farbaufnahmewalze 44 und einer ersten Farbwerkwalze 46 pendelnde Heberwalze 47, z. B. einen sog. Farbheber 47. Die Farbwerkwalzen 45 unterscheiden sich in beispielsweise zwangsangetriebene Farbreibwalzen 48 und in Farbwerkwalzen 49, die z. B. lediglich durch Friktion von den Farbreibwalzen 48 angetrieben werden. Zum Aufbringen der von der durch die Farbwerkwalzen 45 aufbereiteten Farbe, insbesondere Druckfarbe auf die Druckplatte sind im Ausführungsbeispiel vorzugsweise vier Farbauftragswalzen 50 vorgesehen.
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In der im Betrieb vorliegenden Drehrichtung 53 des Plattenzylinders 32 ist den Farbauftragswalzen 50 optional eine Feuchtauftragswalze 52 vorgeordnet. Diese ist einem Feuchtwerk 51 zugeordnet, das zum Aufbringen von Feuchtflüssigkeit auf die Oberfläche der Druckplatte bestimmt ist. Zwischen einer in Drehrichtung 53 des Plattenzylinders 32 ersten Farbauftragswalze 50 und der Feuchtauftragswalze 52 kann eine bevorzugt schaltbare Brückenwalze 54 vorgesehen sein. Dadurch ist funktionell eine Verbindung zwischen dem Feuchtwerk 51 und Farbwerk 42 möglich. Für den Fall der schaltbaren Ausführung erlaubt dies mehrere Betriebsarten zum Optimieren der Feuchtflüssigkeitszufuhr.
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Die Bogendruckmaschine kann eine Wendeeinrichtung 78 zum Wenden der zu bedruckenden Bogen B enthalten. Die Wendeeinrichtung 78 ist bevorzugt zwischen den Druckwerken 05; 06 der Maschine, insbesondere zwischen den Druckzylindern 34, angeordnet. Diese Wendeeinrichtung 78 ist vorzugsweise so konfiguriert, dass diese vom Schöndruck in den Widerdruck umgestellt werden kann, so dass die Maschine entweder in der Betriebsart Schöndruck oder in der Betriebsart Schön- und Widerdruck arbeitet. Unter dem Widerdruck ist zu verstehen, dass ein Bogen B nach dem Bedrucken durch eine Anzahl von Druckwerken 05; 06 gewendet wird, um mit den nachfolgenden Druckwerken 05; 06 dessen Rückseite zu bedrucken.
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Die Wendung erfolgt in der Regel nach dem Prinzip der Hinterkantenwendung (siehe z. B. 6). Die Wendeeinrichtung 78 kann beispielsweise als Drei-Trommel-Wendung oder als Ein-Trommel-Wendung ausgebildet sein. In der Drei-Trommel-Wendung sind drei Bogenführungszylinder 79; 80; 81 angeordnet. In Bogentransportrichtung 15 ist dabei beispielsweise ein einfachgroßer oder doppeltgroßer Bogenführungszylinder 79, z. B. Übergabetrommel 79, ein vorzugsweise doppeltgroßer Bogenführungszylinder 80, z. B. eine Speichertrommel 80 und ein vorzugsweise einfachgroßer Bogenführungszylinder 81, z. B. eine Wendetrommel 81 angeordnet. Ein einfachgroßer Bogenführungszylinder 79; 80; 81 kann dabei einen Bogen B maximalen Formates umfangsseitig aufnehmen. Ein einfachgroßer Bogenführungszylinder 79; 80; 81 weist so bezogen auf den Durchmesser des z. B. als Plattenzylinder 32 ausgebildeten Formzylinders 32 den gleichen, ein doppeltgroßer Bogenführungszylinder 79; 80; 81 einen doppelt großen Durchmesser auf.
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Die Wendetrommel 81 ist insbesondere mit einem Wendegreifersystem 82 und die Speichertrommel 80 ist dann mit je mindestens einem Bogenhaltesystemen 83 pro bogentragender Mantelfläche ausgestattet. Die Bogenhaltesysteme 83 sind vorzugsweis als Greifersystem 83 für die Bogenvorderkante ausgebildet. Vorzugsweise sind auch Fixierelemente für den hinteren Bereich eines Bogens B vorgesehen, die vorzugsweise als Saugersysteme 84 ausgebildete Bogenhaltesysteme 84 ausgebildet sind. Die Saugersysteme 84 sind vorzugsweise mit verstellbaren hinteren Mantelsegmenten verbunden und in Umfangsrichtung relativ gegenüber den Greifersystemen 83 an vorderen Mantelsegmenten verstellbar, so dass Bogen B vom max. bis min. Format in der Betriebsart Schöndruck und/oder in der Betriebsart Schön- und Widerdruck im vorderen und hinteren Bereich auf der Speichertrommel 80 gehalten werden können. Unterhalb von Speichertrommel 80 und/oder Wendetrommel 81 sind Bogenführungselemente zur Führung der Bogen B anordenbar. Weiterbildend ist der Wendeeinrichtung 78 eine Leitrakel zum Führen des Bogens B zwischen der Speichertrommel 80 und Wendetrommel 81 zugeordnet.
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Dem letzten Druckwerk 06 ist z. B. ein Lackwerk 07 nachgeordnet. Wie beispielsweise in den Zeichnungen dargestellt, ist ein als Druckzylinder 61 bzw. Gegendruckzylinder 61 ausgebildeter Druckwerkszylinder 61 im Unterbau 31, z. B. innerhalb eines Unterbaumoduls 31, angeordnet. Der Druckzylinder 61 des Lackwerks 07 ist bevorzugt den Druckzylindern 34; 36 der Druckwerke 05; 06 baugleich.
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Der Bereich eines z. B. als Oberbaumodul 62 ausgebildeten Lackwerkoberbaus 62 des Lackwerkes 07 unterscheidet sich von den Druckwerksoberbauten 30 bzw. Oberbaumodulen 30 der Druckwerke 05; 06. Innerhalb dieses Lackwerkoberbaus 62 ist ein z. B. als Lackformzylinder 63 ausgebildeter Lackwerkszylinder 63 angeordnet, auf dem über ein Befestigungssystem 64, z. B. ein Klemm- und/oder Spannsystem 64, ein z. B. als Lacktuch oder Lackplatte ausgebildetes Übertragungsmittel befestigt, z. B. aufgespannt, ist. Zum Auftragen des Lacks auf das beispielsweise in Art eines Gummituches ausgebildete Lacktuch bzw. auf die Lackplatte wird ein hier bevorzugt als Kammerrakelsystem 65 ausgebildetes Auftragsystem 65, umfassend vorzugsweise eine eine Näpfchenstruktur auf der Mantelfläche umfassende Farbwerkwalze 66, insbesondere Rasterwalze 66, und eine Rakel 67, insbesondere Kammerrakel 67 angewendet. Die Kammerrakel 67 enthält hier zwei mit der Rasterwalze 66 zusammenwirkende Rakeln 67.
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Stromabwärts des letzten Druckwerks 05; 06 oder, falls vorgesehen nach dem Lackwerk 07, ist vorzugsweise eine Trockenstrecke vorgesehen. Zur Bildung der Trockenstrecke sind im Bedruckstoffweg zwischen dem letzten als Druck- oder Lackwerk 05; 06; 07 ausgebildeten Werk 05; 06; 07 und einem z. B. durch einen Auslagestapel 71 gebildetes Produktgebinde 71 eine oder mehrere Trockeneinrichtungen 68 angeordnet. Bevorzugt sind in der Bogenauslage 08 eine oder mehrere Trockeneinrichtungen 68 ober- und/oder unterhalb des Bogenweges angeordnet. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Weg zwischen dem letzten Lack- oder Druckwerk 07; 05; 06 und der Bogenauslage 08 insbesondere durch Zwischenschaltung eines Trockenwerks verlängerbar, um so Raum für die Anordnung weiterer Trockeneinrichtungen 68 zu gewinnen. Bei Bedarf kann auch eine Zwischentrocknung in der Maschine durch den Zylindern zugeordnete Trockeneinrichtungen 68 erfolgen. Diese Zwischentrocknung kann auch durch ein in der Maschine angeordnetes Trockenwerk erfolgen.
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Die Bogenauslage 08 einer bogenverarbeitenden Maschine, hier insbesondere einer Bogendruckmaschine, speziell einer Bogenoffsetrotationsdruckmaschine, enthält ein einem Bogenführungssystem, hier als Bogenführungszylinder, speziell Druckzylinder 34, nachgeordnetes Bogenfördersystem 69, welches insbesondere als Kettenfördersystem 69 ausgebildet ist. Das Bogenfördersystem 69 enthält über Antriebs- und Umlenkmittel bewegte Zugmittel, die Greifeinrichtungen 70 zur Bogenförderung antreiben. Die Greifeinrichtungen 70 weisen Fixierorgane zur Übernahme und Fixierung der Bogen B auf. Als Fixierorgane können insbesondere Klemm- und/oder Sauggreifer zum Greifen der Bogenkanten eingesetzt werden. In nicht dargestellten Weiterbildungen sind zusätzliche Greifeinrichtungen für die Bogenhinterkanten vorgesehen.
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Das hier als Kettenfördersystem 69 ausgebildete Bogenfördersystem 69 enthält über Kettenräder 72 gelegte und von diesen angetriebene, in seitlich angeordneten nicht dargestellten Führungsschienen geführte Ketten 73, an denen eine Greifereinrichtung 70, insbesondere mehrere Greiferwagen 70 zum Transport der Bogen B angeordnet sind. Von den Greiferwagen 70 werden die Bogen B in Bogentransportrichtung 15 zu dem auf beispielsweise einer Palette 76 oder einer anders gearteten Transportunterlage gelagerten Auslagestapel 71 gefördert. Die Greiferwagen 70 enthalten vorzugsweise Vorderkantenklemmgreifer, die mit Greiferauflagen zusammenwirkende Greiferfinger aufweisen, welche beabstandet zueinander auf einer Greiferwelle angeordnet und von dieser steuerbar sind.
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Für einen sicheren Transport der von den Greiferwagen 70 gehaltenen Bogen B ist in der Bogenauslage 08 eine Bogenleitvorrichtung und zum Beispiel ein Trockner vorgesehen. Die Bogenleiteinrichtung weist den Greiferwagen 70 zugewandte Bogenleitbleche auf, die mit Blasluftdüsen versehen sind und sich über die Maschinenbreite erstrecken. Unter dem Bogenleitblech sind Blaskästen angeordnet, über welche die Blasluftdüsen mit Blasluft versorgt werden, sodass zwischen dem Bogenleitblech und den von den Greiferwagen 70 transportierten Bogen B ein Tragluftpolster ausgebildet wird. Um eine Erwärmung des Bogenleitblechs im Bereich des Trockners regeln zu können kann ein Kühlmittelkreislauf integriert sein. Um das Zusammenkleben der Bogen B auf dem Auslagestapel 71 zu vermeiden, ist im Bereich der Bogenauslage 08 vorzugsweise eine nicht weiter bezeichnete Trennmittelauftrageinrichtung, insbesondere eine Pudereinrichtung, bevorzugt kombiniert mit einer Einrichtung zum Absaugen des Puders, vorgesehen.
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Vor dem Auslagestapel 71 ist eine nicht weiter bezeichnete Bremseinrichtung zur Verzögerung der von den Greiferwagen 70 freigegebenen Bogen B angeordnet. Die Bremseinrichtung kann rotierende Saugringe und/oder umlaufende Saugbänder enthalten oder als Nachgreifersystem ausgebildet sein. Die von der Bremseinrichtung verzögerten Bogen B legen sich an Vorderanschlägen an und werden so ausgerichtet auf dem Auslagestapel 71 abgelegt. Der Auslagestapel 71 wird vorzugsweise von einem Stapelhubantrieb um die jeweils abgelegte Bogenstärke abgesenkt, so dass die Stapeloberfläche ein stets annähernd konstantes Niveau einnimmt.
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Um beim Wechsel der z. B. als Paletten 76 ausgeführten Transportunterlagen 76 das Anhalten der Bogendruckmaschine zu vermeiden, kann die Bogenauslage 08 mit einer nicht dargestellten Non-Stop-Einrichtung ausgerüstet sein. Diese umfasst vorwiegend einen Hilfsstapelträger, beispielsweise in Form eines aufrollbaren Lattentischs, insbesondere auch als Rollo bezeichnet. Das Rollo weist beweglich miteinander verbundene Stäbe auf. In seiner Ruhelage ist es vor dem Auslagestapel 71 aufgerollt angeordnet und wird zum Stapelwechsel bei laufender Bogendruckmaschine in Bogentransportrichtung 15 zwischen zwei Bogen B in eine parallel zur Oberfläche des Auslagestapels 71 liegende Arbeitsstellung abgerollt. In dieser Lage über dem Auslagestapel 71 nimmt dieser Lattentisch vorübergehend die ankommenden Bogen B auf, so dass sich ein Hilfsstapel bildet. Der Hauptstapel kann inzwischen herausgenommen und durch eine neue Transportunterlage 76, insbesondere eine Palette 76 ersetzt werden. Am Ende des Stapelwechselvorganges wird das Rollo in seine Ruhelage zurückgezogen und der Hilfsstapel dabei auf der neuen Palette 76 abgelegt.
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Der Bogendruckmaschine ist mindestens ein nicht dargestellter Antriebsmotor zugeordnet.
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In einer ersten Ausführungsform ist dieser mindestens eine Antriebsmotor z. B. als ein Hauptmotor ausgebildet und treibt z. B. einen geschlossenen Räderzug an, der einen Antriebsverbund bildet. Der Antriebsverbund umfasst dabei insbesondere die Druckzylinder 34; 36, die Übergabetrommeln 35, die Gummizylinder 33, die Plattenzylinder 32, das Lackwerk 07 und die Farbwerke 42.
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Einzelne funktionelle Einheiten der Bogendruckmaschine, wie zum Beispiel der Substratzufuhreinrichtung 01, speziell der Bogenanleger 01, die Farbaufnahmewalze 44 und/oder ggf. vorgesehene Feuchtwerke 51, können vorzugsweise durch separate Antriebe, insbesondere Einzelantriebe, d. h. ohne mechanische und/oder formschlüssige Antriebsverbindung zu Antrieben der anderen funktionellen Einheiten und dem den Hauptmotor umfassenden Antriebsverbund, angetrieben werden bzw. sein. In einer die erste Ausführungsform weiterbildenden Ausführung werden zumindest die Plattenzylinder 32 aus dem Antriebsverbund ausgegliedert und durch lediglich dem jeweiligen Plattenzylinder 32 zugeordnete separate Antriebe, insbesondere Einzelantriebe, d. h. ohne mechanische und/oder formschlüssige Antriebsverbindung zu den Antrieben der anderen Plattenzylinder 32 und zu dem den Hauptmotor umfassenden Antriebsverbund und zu Antrieben anderer funktioneller Einheiten wie beispielsweise der Substratzufuhreinrichtung 01, der Farbkastenwalzen 44 und/oder der Feuchtwerke 51, rotatorisch bewegt. Die Einzelantriebe der Plattenzylinder 32 können insbesondere durch sog. Direktantriebe gebildet sein, wobei unter dem Direktantrieb ein o. g. Einzelantrieb verstanden wird, bei dem der Antriebsmotor bzw. dessen Rotor, bevorzugt ohne dazwischenliegende Getriebeelemente, direkt oder ggf. über eine Kupplung in zueinander koaxialer Anordnung mit der Antriebswelle, insbesondere dem Zapfen, des Plattenzylinders 32 verbunden ist. Der Antriebsmotor wird vorzugsweise so ausgelegt, dass auf die Zwischenschaltung eines Getriebes verzichtet werden kann. Dabei wird die Umfangsgeschwindigkeit der Plattenzylinder 32 der Umfangsgeschwindigkeit der mit den Plattenzylindern 32 zusammenwirkenden Zylindern angepasst. Gemäß einer anderen Ausführungsform weisen mehrere der Werke 05; 06; 07, bevorzugt jedes der Werke 05; 06; 07 einen eigenen, den Antriebsverbund des betreffenden Werkes 05; 06; 07 antreibenden Antriebsmotor auf, jedoch ohne über eine mechanische und/oder formschlüssige Antriebsverbindung zu Antrieben anderer Werke 05; 06 gekoppelt zu sein. Beispielsweise weist auch das Lackwerk 07 zumindest einen eigenen Antrieb auf. Ein solcher Antrieb ist beispielsweise ein Direktantrieb und/oder ein Hilfsantrieb. Ein solcher Hilfsantrieb kann bevorzugt von dem Hauptantrieb entkoppelt werden und beispielsweise zur Positionierung einzelner Zylinder, insbesondere dem Formzylinder 63, genutzt werden.
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Die Bogen B werden in dem z. B. als Bogenstapel 09 ausgebildeten Bedruckgebinde 09 bereitgestellt. Durch den Bogentrenner 14 wird der oberste Bogen B des Bogenstapels 09 erfasst und der weiteren Verarbeitung zugeführt. Das geschieht z. B. wie folgt:
- Die Bogenvereinzelungsorgane 12 werden gegen die Oberseite des Bogenstapels 09 geführt, erfassen den jeweils obersten Bogen B und heben diesen vom darunter liegenden Bogen B ab, indem sie in ihre Ausgangslage zurückbewegt werden. Die Bläser unterblasen den von den Bogenvereinzelungsorganen 12 gehaltenen Bogen B und trennen diesen so vollflächig vom darunter liegenden Bogen B. Der von den Bogenvereinzelungsorganen 12 gehaltene und vollflächig getrennte Bogen B wird von den Bogentransportorganen 13 erfasst und von den Bogenvereinzelungsorganen 12 freigegeben. Die Bogentransportorgane 13 fördern den erfassten Bogen B in Bogentransportrichtung 15, wobei mit Beginn des Bogentransports die Bogenklappe 17 nach unten geschwenkt werden kann, so dass der Bogen B mit der Bogenvorderkante zur z. B. als Bändertisch 02 ausgebildeten Förderstrecke 02 transportiert werden kann. Die Taktrollen 25 sind anfänglich von der Antriebswalze 20 abgehoben und setzen auf den jeweiligen Bogen B auf, wenn dieser sich im Spalt zwischen den Taktrollen 25 und der Antriebswalze 20 befindet. Anschließend wird der jeweilige Bogen B von den Bogentransportorganen 13 freigegeben. Die von den Bogentransportorganen 13 in Bogentransportrichtung 15 geförderten Bogen B werden unter Einhaltung eines vorgegebenen Schuppenabstandes auf der z. B. als Bändertisch 02 ausgebildeten Förderstrecke 02 positioniert und von diesem bzw. dieser im Arbeitstakt der Bogendruckmaschine gegen die Vordermarken 27 geführt und können nachfolgend durch die beispielsweise als Schwinggreifer 04 ausgebildeten Bogenbeschleunigungsmittel 04 abgezogen werden.
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Die Greifer z. B. des Schwinggreifers 04 übergeben den Bogen B an die Greifer der Anlegtrommel 29, durch die der Bogen B an das Greifersystem 57 des Druckzylinders 34 des ersten Druckwerks 05 übergeben wird.
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Der nunmehr auf dem Druckzylinder 34 befindliche Bogen B wird durch das Farbwerk 42 über den Formzylinder 32 und in Ausführung als Offsetdruckwerk über den Übertragungszylinder 33 eingefärbt. Das geschieht z. B. wie folgt:
- Die im z. B. im als Farbkasten 43 ausgebildeten Farbvorrat 43 bevorratete Farbe, insbesondere Druckfarbe wird zonenweise dosiert auf die Farbaufnahmewalze 44, z. B. Farbkastenwalze 44, gebracht und bevorzugt von dem periodisch hin und her bewegten Farbheber 47 als Farbstreifen auf die z. B. als Farbreibwalze 48 ausgebildete erste Farbwerkwalze 46 abgelegt. Diese überträgt die Farbe über durch Friktion angetriebene Farbwerkwalzen 49 auf die Farbreibwalzen 48. Über weitere Farbwerkwalzen 45 wird die Farbe auf die Farbauftragswalzen 50 übertragen und gelangt dadurch auf die auf dem Formzylinder 32 aufgespannte Druckform, wobei in Drehrichtung 53 des Formzylinders 32 gesehen vor dem Auftrag der Farbe durch die Farbauftragswalzen 50 der Auftrag von Feuchtflüssigkeit durch die Feuchtauftragswalze 52 erfolgen kann.
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Die auf der Druckform abgelegte Farbe wird motivgerecht auf den Gummizylinder 33 übertragen und von diesem auf den vom Druckzylinder 34 geführten Bogen B transferiert.
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Der Bogen B wird nunmehr vom ersten Druckwerk 05 auf das folgende Druckwerk 06 und ggf. nachfolgende weitere Druckwerke übertragen. Das geschieht z. B. wie folgt:
- Der Bogen B wird von dem Greifersystem 57 des Druckzylinders 34 an das Greifersystem 59 der Übergabetrommel 35 übergeben und so weiter durch die gesamte Bogendruckmaschine geführt. In den einzelnen Druckwerken 05; 06 wird dann über die betreffenden Übertragungszylinder 33 die Farbe auf den Bogen B aufgebracht.
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Auf dem Weg des Bogens B durch die Bogendruckmaschine kann, falls eine Wendeeinrichtung 78 vorhanden ist, der Bogen B auch gewendet und auf seiner Rückseite bedruckt werden. Die Wirkungsweise des im Ausführungsbeispiel beschriebenen Bogenhaltesystems in der Betriebsart Schön- und Widerdruck ist z. B. folgende:
- Der auf der Speichertrommel 80 liegende, im Schöndruck bedruckte Bogen B wird vom Bogenhaltesystem 83 im Bereich der Bogenvorderkante geführt und zusätzlich von einem als Sauggreifer des Saugersystems 84 ausgebildeten Bogenhaltesystem 84 im Bereich der Bogenhinterkante fixiert. Nachdem die Bogenvorderkante den Tangentenpunkt zwischen Speichertrommel 80 und der nachfolgenden Wendetrommel 81 passiert hat, wird sie vom Bogenhaltesystem 83 freigegeben. Während die Bogenhinterkante den Tangentenpunkt zwischen Speichertrommel 80 und Wendetrommel 81 passiert, wird sie vom Wendegreifersystem 82 der Wendetrommel 81 übernommen und vom Bogenhaltesystem 84 der Speichertrommel 80 freigegeben, so dass die Bogenhinterkante dann zur Bogenvorderkante wird.
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Nachdem der Bogen B die Druckwerke 05; 06 passiert hat, kann er in einem oder mehreren Lackwerken 07 durch den Lackformzylinder 63 mit einer Lackschicht versehen werden. Das Greifersystem des Druckzylinders 61 übergibt dann den Bogen B an z. B. das Kettenfördersystem 69 der Bogenauslage 08.
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Die an der Vorderkante gegriffenen Bogen B werden von den Greiferwagen 70 nach der Übernahme vom Druckzylinder 61 und Durchlaufen eines Umlenkbereiches z. B. auf einer Bahn geführt, die nach oben weist. Dabei werden die Bogen B durch die vorgesehenen Trockeneinrichtungen 68 getrocknet und z. B. mit Puder belegt. Die Bogen B werden durch die Greiferwagen 70 bis in die Höhe des Auslagestapels 71 transportiert und dort auf diesen abgelegt.
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Bevorzugt weist jedes Druckwerk 05; 06 die halbautomatisierte und/oder automatisierte Plattenwechseleinrichtung 41 auf. Über eine solche Plattenwechseleinrichtung 41 können und/oder werden dem jeweiligen Druckwerk 05; 06 Druckplatten zugeführt und/oder Druckplatten gewechselt. Bei einem Druckplattenwechsel, beispielsweise nach Beendigung eines Druckjobs, wird eine auf dem Formzylinder 32 aufgespannte und mittels der Befestigungsmittel 40 gehaltene Druckplatte gelöst und über die Plattenwechseleinrichtung 41 aus der Druckmaschine geführt. Anschließend wird, bevorzugt automatisch, eine neue Druckplatte durch die Plattenwechseleinrichtung 41 in die Druckmaschine eingeführt und durch die Befestigungsmittel 40 auf dem Formzylinder 32 aufgespannt. Durch verschiedene Sensoren kann der Plattenwechsel in einer Steuereinrichtung erkannt werden. In Folge dessen können in der Steuereinrichtung hinterlegte Abläufe gestartet werden. Ein solcher Ablauf ist beispielsweise ein Entgummieren und/oder Entwickeln einer Druckplatte in der Druckmaschine.
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Die zumindest eine Bogenbearbeitungsmaschine 01 weist ein Tintenzuführsystem 100 auf. Bevorzugt weist dazu jedes Auftragswerk 05; 06; 07, insbesondere jedes Druckwerk 05; 06 und/oder jedes Lackwerk 07 zumindest eine mit zumindest einem Behälter 102 gekoppelten Zuführleitung 103 zur Zufuhr von Farbe und/oder Lack auf. Bevorzugt ist der zumindest eine Behälter 102 für das Lackwerk 07 bevorzugt als Lackbehälter 102 ausgebildet und mit einem Lack gefüllt. Bevorzugt ist der zumindest eine Behälter 102 für die Druckwerke 05; 06 bevorzugt als Farbbehälter 102 ausgebildet und mit einem Druckfluid bzw. einer Druckfarbe gefüllt. Jeder Behälter 102 steht bevorzugt mit einer Gewichtsmesseinrichtung 101 in Wirkverbindung. Bevorzugt ist eine solche Gewichtsmesseinrichtung 101 als Bodenwaage 101 ausgebildet. Bevorzugt weist die Gewichtsmesseinrichtung 101 eine hohe Messunsicherheit von maximal ± 8 Kg, weiter bevorzugt von maximal ± 2 Kg auf.
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Bevorzugt ist jede Gewichtsmesseinrichtung 101 mit einer Steuereinheit 104 der Bogenbearbeitungsmaschine gekoppelt angeordnet. Zusätzlich oder alternativ sind die Gewichtsmesseinrichtungen 101 mit einem Leitstand, insbesondere einer Anzeigevorrichtung bevorzugt eines Leitstandes gekoppelt angeordnet. So kann beispielsweise der Verbrauch von Lack und/oder Farbe angezeigt und/oder überwacht und/oder die Zufuhr geregelt bzw. gesteuert werden. Bevorzugt weist die zumindest eine Gewichtsmesseinrichtung 101 dazu eine Einheit zur drahtlosen Datenübertragung an eine Steuerung 104 oder an zumindest ein mobiles Endgerät auf. Alternativ oder zusätzlich werden die Daten an die Steuerung 104 herkömmlich mit Kabeln übertragen und von dort dann entweder drahtlos oder durch Kabelverbindung beispielsweise an einen Leitstand oder an ein mobiles Endgerät übertragen werden. Bevorzugt sind in der Steuereinheit 104 mehrere Auswertemethoden hinterlegt, mit welchen aufbereitete Daten an die Steuereinheit 104 bzw. das mobile Endgeräte übertragen werden. Bevorzugt werden Echtzeitdaten übertragen. Dabei handelt es sich um ein intelligentes System. Ein solches intelligentes System zeichnet sich aus durch: Lernfähigkeit, Autonomie, Fehlertoleranz etc..
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Zusätzlich oder alternativ ist jede Gewichtsmesseinrichtung 101 direkt oder indirekt mit einem mobilen Endgerät koppelbar. Dazu kann beispielsweise der Farb- bzw. Lackverbrauch auf dem mobilen Endgerät überwacht werden. Beispielsweise kann beispielsweise die Zufuhr von Farbe und/oder Lack gesteuert und/oder geregelt werden.
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Die zumindest eine Gewichtsmesseinrichtung 101 misst das Gewicht des Behälters 102 automatisch und bevorzugt dauerhaft insbesondere während des Maschinenbetriebes. Zumindest misst die zumindest eine Gewichtsmesseinrichtung 101 das Gewicht zumindest vor und nach einem Druckjob. Durch die Kopplung mit der Steuereinheit 104 kann eine Information darüber gewonnen werden, wie viele Bogen bzw. Drucke hergestellt werden. Insbesondere kann mit der Anzahl der Bogen, die bedruckt wurden, und der Änderung des Gewichts des Behälters 102 berechnet werden, wie viel Farbe bzw. Lack pro Druckexemplar benötigt wird. Beispielsweise kann der Verbrauch auf einer Anzeige des Leitstandes angezeigt werden und einen Bediener bei seinen Entscheidungen unterstützen. Bevorzugt ist die zumindest eine Gewichtsmesseinrichtung 101 direkt oder indirekt über die zumindest eine Steuereinheit 104 mit einer Logistiksteuerung gekoppelt. Eine solche Logistiksteuerung koordiniert und/oder steuert insbesondere vor und/oder nachgelagerte Prozesse sowie die Bereitstellung von Produktionsmitteln in der Bogenbearbeitungsmaschine. Insbesondere eine Produktionsmittellogistik ist mit der Logistiksteuerung steuerbar. Als Produktionsmittel werden alle Mittel bezeichnet, die in der Produktion verbraucht werden bzw. die für die Produktion benötigt werden. Beispielsweise kann in der Logistiksteuerung ein Produktionsplan hinterlegt sein. Dieser gibt an in welcher Reihenfolge und in welchem Ablauf die Produktion gefahren wird. Ausgehend davon werden Produktionsmittel bereitgestellt. Beispielsweise kann so eine vollautomatisierte Druckplattenlogistik, Druckplatten zeitgenau in Abstimmung mit dem Produktionsplan zur Maschine transportieren. Auch können vollautomatisiert Farb- und/oder Lackwechsel vorbereitet werden. Insbesondere können die Daten der zumindest einen Gewichtsmesseinrichtung 101 genutzt werden um beispielsweise den Produktionsablauf zu optimieren. Insbesondere danach zu optimieren, dass häufige Farb- und/oder Lackwerksreinigungen vermieden werden können. Weiter bevorzugt wird durch die Kopplung der Gewichtsmesseinrichtung 101 mit einer Logistiksteuerung automatisiert der Verbrauch an Farbe und/oder Lack bestimmt und der Verbrauch an Farbe und/oder Lack kann mit einem Produktionsplan abgestimmt werden. Über die Logistiksteuerung kann dann ohne manuelles Eingreifen Farbe und/oder Lack bereitgestellt werden. Auch kann die Farbzufuhr bevorzugt über die Steuereinheit 104 beschränkt werden, wenn ein Druckauftrag beispielsweise einen Farb- und/oder Lackwechsel bedingt. So kann eine Reinigung eines Auftragwerkes 05; 06; 07 vorbereitet und vereinfacht werden. Insbesondere sind in der Steuerung Programmabläufe zur automatischen Steuerung der Bogenbearbeitungsmaschine integriert.
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Bevorzugt ist die zumindest eine Gewichtsmesseinrichtung 101 bevorzugt direkt oder weiter bevorzugt indirekt über die Steuereinheit 104 mit der zumindest einen Steuerung einer Kammerrakel der Auftragswerke 05; 06; 07 gekoppelt angeordnet. Ausgehend davon kann beispielsweise die Rakel eingestellt bzw. verstellt werden.
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Zusätzlich oder alternativ werden die Daten der zumindest einen Gewichtsmesseinrichtung 101 in der Steuereinheit 104 verarbeitet. Beispielsweise kommen Methoden der künstlichen Intelligenz bzw. dem maschinellen Lernen zum Einsatz, um die Daten der Gewichtsmesseinrichtung 101 in einer verbesserten Art und Weise zu nutzen. Aus den Daten lassen sich verschiedene Lösungen zur erhöhten Automatisierung der Bogenbearbeitungsmaschine ableiten. Zum einen können über die Auswertemethoden verschiedene Handlungsempfehlungen für einen Bediener, beispielsweise an einem Leitstand oder auf einer Anwendung eines mobilen Endgerätes, angezeigt werden. Bevorzugt dazu können ebenso Echtzeitdaten der zumindest einen Gewichtsmesseinrichtung 101 angezeigt werden. Weiter bevorzugt werden die Daten der zumindest einen Gewichtsmesseinrichtung 101 direkt in einen Farb- bzw. Lackverbrauch umgerechnet. Insbesondere kann durch die Kopplung mit der Maschinensteuerung und der Information der bedruckten Bogen ein genauer Lack und/oder Farbverbrauch für jedes einzelne Druckexemplar ermittelt werden. Zusätzlich werden die Daten des Farb- Bzw. Lackverbrauches in einer Speichereinheit gespeichert. Über verschiedene Auswertemethoden wie Regression und/oder maschinelles Lernen bzw. neuronalen Netzen kann ein zukünftiger Verbrauch anhand des Produktionsplanes ermittelt werden. Beispielsweise kann eine Farb- und/oder Lackversorgung dann automatisch angepasst werden. Alternativ oder zusätzlich kann eine optimierte Form des Produktionsplanes vorgeschlagen werden, bzw. automatisiert ein neuer Produktionsplan erstellt werden. Besonders bevorzugt können dann auch die Vorbereitung, insbesondere die Bereitstellung von Produktionsmitteln optimiert werden und ebenso eine Weiterverarbeitung an den optimierten Produktionsablauf angepasst werden. Ebenso können Fehler bzw. Fehlstellungen im Produktionsprozesses, beispielsweise eine Fehlerhafte Druckpressung, durch einen abweichenden Farb- bzw. Lackverbrauch erkannt und/oder identifiziert und/oder entsprechend gehandelt werden. Durch die Daten der Gewichtsmesseinrichtung 101 kann der Produktionsplan insbesondere dahingehend optimiert werden, dass die Reinigungsschritte von Auftragswerken 05; 06; 07 reduziert bzw. verhindert werden können.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Substratzufuhreinrichtung, Bogenanleger
- 02
- Förderstrecke, Bändertisch, Saugbändertisch
- 03
- Anlageeinrichtung, Bogenanlage
- 04
- Bogenbeschleunigungsmittel, Schwinggreifer
- 05
- Werk. Bearbeitungsstufe, Druckwerk, Offsetdruckwerk
- 06
- Werk, Bearbeitungsstufe, Druckwerk, Offsetdruckwerk
- 07
- Werk, Bearbeitungsstufe, Lackwerk
- 08
- Substratabgabeeinrichtung, Bogenauslage
- 09
- Bedruckstoffgebinde, Bogenstapel
- 10
- Aufnahmeeinrichtung, Stapelplatte
- 11
- Transportmittel
- 12
- Bogenvereinzelungsorgan, Trennsauger
- 13
- Bogentransportorgane, Transportsauger
- 14
- Trenneinrichtung, Bogentrenner
- 15
- Bogentransportrichtung
- 16
- Anschlagelement, Vorderanschlag
- 17
- Bogenklappe
- 18
- Klappenwelle
- 19
- Blaseinrichtung, Bläser
- 20
- Walze, Antriebswalze
- 21
- Walze, Umlenkwalze
- 22
- Fördereinrichtung, Tischblech
- 23
- Fördereinrichtung, Saugkasten
- 24
- Transportband, Saugband
- 25
- Taktrolle
- 26
- Anlegtisch, Anlegblech
- 27
- Anschlag, Vordermarke, Vorderanschlag
- 28
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- 29
- Transfertrommel, Anlegtrommel
- 30
- Druckwerksoberbau, Oberbaumodul, Oberbau, Modul, erstes
- 31
- Druckwerksunterbau, Unterbaumodul, Unterbau, Modul, zweites
- 32
- Druckwerkszylinder, Formzylinder, Plattenzylinder
- 33
- Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder, Gummizylinder, Gummituchzylinder
- 34
- Druckwerkszylinder, Druckzylinder, Gegendruckzylinder
- 35
- Transfertrommel, Übergabetrommel, Transferter
- 36
- Druckwerkszylinder, Druckzylinder, Gegendruckzylinder
- 37
- Kanal, Klemm- und/oder Spannkanal
- 38
- Befestigungsmittel, Klemm- und/oder Spannorgane
- 39
- Kanal, Klemm- und/oder Spannkanal
- 40
- Befestigungsmittel, Spann- und/oder Klemmeinrichtung
- 41
- Plattenwechseleinrichtung
- 42
- Farbwerk, Kurzfarbwerk, Heberfarbwerk, Filmfarbwerk
- 43
- Farbvorrat, Farbkasten
- 44
- Farbkastenwalze, Duktorwalze, Farbaufnahmewalze
- 45
- Farbwerkwalze
- 46
- Farbwerkwalze, erste
- 47
- Heberwalze, Farbheber
- 48
- Farbreibwalze, zwangsgetrieben
- 49
- Farbwerkwalze, durch Friktion angetriebene
- 50
- Farbauftragswalze
- 51
- Feuchtwerk
- 52
- Feuchtauftragswalze
- 53
- Drehrichtung (32)
- 54
- Brückenwalze
- 55
- Druckzone, Druckstelle, Druckspalt
- 56
- Zylinderkanal
- 57
- Greifersystem (34; 36)
- 58
- Bogentragelement, Trommelkappe
- 59
- Greifersystem (35)
- 60
- Luftpolsterführung
- 61
- Druckwerkszylinder, Druckzylinder, Gegendruckzylinder
- 62
- Lackwerkoberbau, Oberbaumodul (07)
- 63
- Lackwerkszylinder, Lackformzylinder
- 64
- Befestigungssystem, Klemm- und/oder Spannsystem
- 65
- Auftragsystem, Kammerrakelsystem
- 66
- Farbwerkwalze, Rasterwalze
- 67
- Rakel, Kammerrakel
- 68
- Trockeneinrichtung
- 69
- Bogenfördersystem, Kettenfördersystem
- 70
- Greifeinrichtung, Greiferwagen
- 71
- Auslagestapel, Produktgebinde
- 72
- Kettenrad
- 73
- Kette
- 74
- -
- 75
- Führungsbahn
- 76
- Transportunterlage, Palette
- 77
- Spannwalze
- 78
- Wendeeinrichtung
- 79
- Bogenführungszylinder, Übergabetrommel
- 80
- Bogenführungszylinder, Speichertrommel
- 81
- Bogenführungszylinder, Wendetrommel
- 82
- Wendegreifersystem
- 83
- Bogenhaltesystem, Greifersystem
- 84
- Bogenhaltesystem, Saugersystem
- 85
- Feuchtdosierwalze
- 86
- Gummizylinderwascheinrichtung
- 100
- Zuführsystem
- 101
- Gewichtsmesseinrichtung, Bodenwaage
- 102
- Behälter, Farbbehälter, Lackbehälter
- 103
- Zuführleitung
- 104
- Maschinensteuerung
- B
- Substrat, bogenförmig, Bedruckstoff, Bogen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102005058768 B4 [0003]
- WO 2005/077657 A1 [0004]
- EP 0227232 A2 [0005]