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Die Erfindung betrifft eine Messstreifenanordnung gemäß dem Oberbegriff des 1. Anspruchs und ein Verfahren zum beidseitigen Anordnen von Messstreifen auf einem Substrat.
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Insbesondere problematisch bei der Gestaltung von Messstreifen für Wendemaschinen sind speziell dünne und/oder durchschlagende Bedruckstoffe.
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Bisher müssen Messstreifen in Wendemaschinen auf gegenüberliegenden Bogenseiten versetzt angeordnet werden, um eine Beeinflussung durch Durchscheinen oder Durchschlagen der Druckfarbe der unten liegenden Seite auf die zu messende Seite zu vermeiden. Um eine Beeinflussung der Messwerte durch den Rückseitendruck (in diesem Fall auch ein Messstreifen) zu verhindern, kann eine Anordnung der Messstreifen entweder versetzt in Umfangsrichtung oder durch Anordnung am Bogenanfang hinter dem Greiferbereich erfolgen. Diese Lösungen benötigen entsprechend der Messstreifenhöhe die doppelte Fläche auf dem Bedruckstoff.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine alternative Anordnung für Messstreifen auf Substraten zu schaffen.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Messstreifenanordnung mit den Merkmalen des unabhängigen ersten Anspruchs und ein Verfahren mit den Merkmalen des unabhängigen Verfahrensanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
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Die Erfindung hat den Vorteil, dass eine alternative Anordnung für Messstreifen auf Substraten, insbesondere auf beidseitig bedruckbaren Bedruckstoffen, bevorzugt auf Bogen in einer Druckmaschine, geschaffen wird.
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Die Messstreifenanordnung ist für ein beidseitig beschichtbares Substrat einsetzbar. Jedes Substrat kann dabei auf beiden Seiten mit einer Beschichtung versehen werden. Als Beschichtung kann Material, beispielsweise eine oder mehrere Farben, Lacke, Folie und/oder weitere Materialien, in einem beliebigen Beschichtungsverfahren auf dem Substrat aufgebracht werden. Die Beschichtung kann durch Kontakt oder auch ohne Kontakt (Non Impact Printing NIP) erfolgen. Insbesondere erfolgt ein beidseitiges Bedrucken eines Bedruckstoffes in einer Druckmaschine. Besonders bevorzugt kann ein Bedrucken in einer in einer Betriebsart Schön- und Widerdruck betreibbaren Bogendruckmaschine erfolgen.
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Die beidseitige Anordnung eines Messstreifens auf einem jeweiligen Substrat erfolgt derart, dass zumindest ein Teilbereich des Messstreifens einer Substratseite sich überdeckend mit zumindest einem Teilbereich des Messstreifens der anderen Substratseite, insbesondere unter Beachtung der Funktionalität von Messflächen der Messstreifen, angeordnet wird. Als Funktion einer Messfläche kann dabei die unterschiedliche durch eine Messfläche kodierte Information angesehen werden. Die Messstreifen werden dabei so gestaltet, dass die Funktionalität der Messflächen nicht eingeschränkt wird. Insbesondere werden die Messflächen nicht durch gegenüberliegende Messflächen beeinflusst bzw. gestört. Die Funktionalität kann beispielsweise dadurch sichergestellt werden, dass einer beschichteten Messfläche eine unbeschichtete Messfläche gegenüberliegend angeordnet wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt eine spezielle Konstruktion des Messstreifens für Wendemaschinen, wobei ein „Durchlichtmessstreifen" so gebaut ist, dass jeweils auf der gegenüberliegenden Druckseite nicht druckende Felder montiert werden. Besonders vorteilhaft sind Farbmessfelder auf der gegenüberliegenden Druckseite nicht bedruckt. Vorhandene Papierweißmessfelder sind weiterbildend in beiden Messstreifen unbedruckt. Die Messstreifen weisen insbesondere eine Haupterstreckung über die Bogenbreite also quer zur Bogenlaufrichtung auf. Die Größe der Messfelder ermöglicht insbesondere ein Volltonmessfeld je Farbzone. Messwerte und/oder Korrekturwerte können der Maschine beispielsweise über ein Bedienelement bzw. einen Leitstand zugeführt werden. Über eine Maschinensteuerung können entsprechend die Farbzoneneinstellungen über Stellelemente geändert werden.
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In einer Weiterbildung ist es vorgesehen, einen Schöndruckmessstreifen mit einer breiteren Aussparung beispielsweise in der Mitte für ein Bremsband in einer Auslage einer Druckmaschine auszuführen, was ein Verschmieren verhindert.
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In bevorzugter Weiterbildung hat einer oder haben beide Messstreifen eine Bogenmittenmarkierung, insbesondere einen visuellen Anlagepunkt und/oder eine Montagehilfe in der Druckvorstufe. Durch zumindest eine Seitenerkennungsmarkierung, beispielsweise eine Seitenerkennungsmarke, im Messstreifen kann die gemessene Bogenseite weiterbildend durch eine Qualitätskontrolleinrichtung bevorzugt automatisch einer Druckeinheit zugordnet werden. Weiterbildend sind insbesondere codierte Registermarken in einem oder bevorzugt beiden Messstreifen vorhanden.
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Vorteilhafterweise wird dabei nur die Papierfläche von einem Messstreifen benötigt. Die Messfelder im Bereich der Bogenmitte werden nicht durch Bremselemente verschmiert. Die Messwerte werden nicht durch die andere Druckseite beeinflusst oder verfälscht, was eine normgerechte Messung ermöglicht. Weiter wird eine vollautomatische Erkennung und Messung des Messstreifens auf beiden Seiten ermöglicht. Gleichzeitig wird eine einfache Montage in der Druckvorstufe erreicht.
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Im Folgenden soll die Erfindung beispielhaft erläutert werden. Die dazugehörigen Zeichnungen stellen dabei schematisch dar:
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1: Wendevorrichtung für eine bogenverarbeitende Maschine;
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2: Schöndruckmessstreifen eines Bogens;
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3: Widerdruckmessstreifen des Bogens.
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Die 1 zeigt in einer Ausführungsform einen Ausschnitt einer substrat-insbesondere bedruckstoffverarbeitenden Maschine, beispielsweise einer Bogendruckmaschine, insbesondere einer Bogenoffsetrotationsdruckmaschine bevorzugt in Aggregat- und Reihenbauweise mit einer Wendevorrichtung. Die Maschine enthält mindestens zwei nacheinander angeordnete Werke, welche beispielsweise als Anlage-, Druck,- Lack-, Trocken- und/oder Veredelungswerk ausgeführt sein können. Weiterhin kann die Maschine einen Anleger zur Bogenzufuhr und eine Auslage zum Ausgeben der bearbeiteten Bogen enthalten. Bevorzugt ist dabei in der Auslage eine Bogenbremse mit mindestens einem einen jeweiligen Bogen kontaktierenden Bremselement zum Verzögern und anschließenden Ablegen des Bogens beispielsweise auf einem Bogenstapel vorgesehen. Zwischen zwei Werken der Maschine ist die Wendevorrichtung angeordnet, wobei die Wendevorrichtung mindestens ein Bogenführungssystem aufweist, mit dem mindestens einer der Bogen gewendet werden kann. Bevorzugt wird durch die Wendevorrichtung ein jeweiliger von in einer Folge transportierter Bogen gewendet. Die Druckmaschine kann beispielsweise vier Druckwerke vor und vier Druckwerke nach der Wendeeinrichtung aufweisen.
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Die Wendevorrichtung ist hier zwischen einem Zylinder, beispielsweise einem Druckzylinder 4 eines vorgeordneten Werkes, insbesondere Druckwerkes, und einem weiteren Zylinder, beispielsweise einem Druckzylinder 4 und eines nachgeordneten Werkes, insbesondere Druckwerkes, der Maschine angeordnet. Die Druckzylinder 4 weisen vollflächige Mantelflächen auf und stehen hier mit Gummizylindern 5 und diese weiter mit Plattenzylindern in den Druckwerken in Wirkverbindung. In den Druckwerken sind bekannte nicht weiter dargestellte Farb- oder Farb- und Feuchtwerke angeordnet, die die entsprechende Druckfarbe auf eine auf dem jeweiligen Plattenzylinder gespannte Druckplatte aufbringen. Ein Plattenzylinder wird durch mindestens eine bevorzugt aber mehrere Walzen des zugeordneten Farb- oder Farb- und Feuchtwerkes während seiner Rotation eingefärbt. Die Einfärbung der Druckplatte kann in Farbzonen über die Breite der Druckplatte erfolgen. Die Einfärbung in den Farbzonen kann dabei separat einstellbar oder regulierbar sein. Beim Abrollen des Plattenzylinders auf dem Gummizylinder 5 wird die Druckfarbe motivgerecht auf den mit einem Gummituch bespannten Gummizylinder 5 übertragen. Zwischen dem Gummizylinder 5 und dem Druckzylinder 4 wird ein Druckspalt gebildet, durch den der zu bedruckende Bogen vom Druckzylinder 4 gefördert wird. In dem Druckspalt wird die Druckfarbe des Teildruckbildes und zumindest eines Teils eines Messstreifens vom Gummizylinder 5 motivgerecht auf den Bogen übertragen. Als Druckfarbe kann beispielsweise konventionelle Farbe und/oder UV-Farbe eingesetzt werden. Die Gummizylinder 5 und Plattenzylinder können beispielsweise einfachgroß ausgeführt sein. Alternativ oder zusätzlich kann auch eine Wendevorrichtung zwischen anderen Werken in der Maschine angeordnet sein.
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Die Maschine enthält Bogenfördersysteme, insbesondere Bogenführungszylinder, zum Transport der Bogen durch die Werke. In den Werken, beispielsweise Druckwerken, und in der Wendevorrichtung sind insbesondere Bogenführungszylinder und/oder Bogenführungstrommeln angeordnet, die bevorzugt nicht weiter dargestellte Greifersysteme zum Fixieren der Bogen für den Bogentransport aufweisen. Die Greifersysteme sind insbesondere als Klemmgreifer zum Klemmen der Bogenvorderkante ausgebildet. Die Druckzylinder 4 können beispielsweise doppeltgroß ausgeführt sein und die zu bedruckenden Bogen während ihrer Rotation durch den Druckspalt bzw. das Druckwerk transportieren. Für den Transport sind die Bogen an der Vorderkante mittels Greifersystemen geklemmt und damit fixiert. Zwischen zwei Druckzylindern 4 können die Bogen von mindestens einem Bogenfördersystem transportiert und übergeben werden.
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Beispielsweise können zwischen den Druckzylindern 4 ein oder mehrere Bogenführungszylinder angeordnet sein. Die Bogenführungszylinder können einfach- oder mehrfachgroß ausgeführt sein. Für den Bogentransport kann der oder können die Bogenführungszylinder eine vollständige Mantelfläche oder zumindest Mantelflächensegmente aufweisen, auf denen die Bogen aufgelegt werden. Alternativ können Bogenführungstrommeln aber auch als sog. Transferter ohne Mantelflächensegmente ausgeführt sein. Zwischen den Bogenführungszylindern und den Druckzylindern 4 werden die Bogen an der Vorderkante im Greiferschluss übergeben. Den Bogenfördersystemen können zusätzliche Bogenführungselemente, wie beispielsweise Bogenleitbleche, zur Bogenführung zugeordnet sein.
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Die Bogenführungszylinder werden bevorzugt von einem Zahnradgetriebe eines durchgehenden Zahnräderzuges rotatorisch angetrieben. Der durchgehende Zahnräderzug kann von einem einzigen Hauptantrieb oder auch von mehreren einzelnen an unterschiedlichen Stellen eingekoppelten Motoren angetrieben werden. In weiterer Ausführungsform ist es aber auch möglich Zylinder und/oder Walzen einzeln oder gruppenweise anzutreiben. Bevorzugt kann beispielsweise einem Plattenzylinder ein Einzelantrieb zugeordnet sein, der den Plattenzylinder im Fortdruckbetrieb einzeln und/oder unabhängig vom Zahnräderzug der Maschine antreibt. Der Einzelantrieb für den Plattenzylinder kann insbesondere als Direktantrieb mit beispielsweise konzentrisch zu dessen Zylinderachse angeordnetem und/oder unmittelbar verbundenem Rotor ausgebildet sein. In der Wendevorrichtung rotieren die hier dargestellten angetriebenen Zylinder in der durch die Pfeile angegebenen Richtung.
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Die Wendevorrichtung ist besonders bevorzugt als Dreitrommelwendung ausgeführt und enthält drei Bogenführungszylinder zum Transportieren von Bogen. Die Wendevorrichtung enthält beispielsweise eine doppeltgroße Übergabetrommel 1, eine doppeltgroße Speichertrommel 2 und eine einfachgroße Wendetrommel 3, wobei ein einfachgroßer Zylinder in der Regel einen Bogen maximalen Formates umfangsseitig aufnehmen kann.
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Die Übergabetrommel 1 ist der Speichertrommel 2 unmittelbar vorgeordnet und die Wendetrommel 3 ist der Speichertrommel 2 unmittelbar nachgeordnet. Die Maschine ist bevorzugt zwischen einer Betriebsart Schöndruck und einer Betriebsart Schön- und Widerdruck umstellbar ausgeführt. In der Betriebsart Schöndruck können die Bogen ohne Wendung zwischen den Bogenführungszylindern übergeben werden. In der Betriebsart Schön- und Widerdruck erfolgt ein Wenden der Bogen durch die Wendevorrichtung, so dass im nachfolgenden Druckwerk die Bogenrückseite bearbeitet, insbesondere bedruckt, werden kann. Die Wendetrommel 3 enthält ebenfalls nicht weiter dargestellte Greifer zur Übernahme eines Bogens von der Speichertrommel 2 an der Vorderkante im Schöndruck und der Hinterkante im Schön- und Widerdruck. Die Greifer der Wendetrommel 3 können schwenkbare Greifer und/oder Sauger oder ein Zangengreifersystem enthalten. Die Bogenübergabe von der Speichertrommel 2 an die Wendetrommel 3 erfolgt in einer Übergabezentralen. Die zwischen beiden Trommeln gebildete Übergabezentrale ist eine gedachte Line, in welcher ein von der Speichertrommel 2 gehaltener Bogen vom Greifer der Wendetrommel 3 übernommen wird. Die Übernahme des Bogens erfolgt registerhaltig während der Bogen kurzzeitig von beiden Trommeln gehalten wird. Alternativ können natürlich auch andere Zylindergrößen und/oder eine andere Anzahl von Zylindern in den Werken, beispielsweise Druckwerken, und der Wendevorrichtung eingesetzt werden. Der Wendevorrichtung können nicht dargestellte Zwischentrockner und/oder Messsysteme zugeordnet und/oder vorgeordnet sein.
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In der Wendevorrichtung wird in der Betriebsart Schön- und Widerdruck der zu wendende Bogen mit seiner Vorderkante voran auf der Speichertrommel 2 geführt. Bei der Wendung wird der Bogen von der Speichertrommel 2 an der Übergabezentralen vorbeigeführt und von der Wendetrommel 3 an der Hinterkante erfasst. Dabei wird die auf der Speichertrommel 2 liegende Hinterkante des Bogens vom Greifer, insbesondere von einem Zangengreifer oder von Greifern und/oder Saugern, die schwenkbar in der rotierenden Wendetrommel 3 gelagert sind, übernommen. Der erfasste Bogen wird anschließend während des Rotationsfortschrittes der Wendetrommel 3 nach dem Prinzip der Hinterkantenwendung gewendet, so dass seine alte Hinterkante ab seiner Bewegungsumkehr zur neuen Vorderkante und die auf der Speichertrommel 2 liegende alte Vorderkante zur neuen Hinterkante wird. In den der Wendevorrichtung vorgeordneten Druckspalten wird hier der Schöndruck inklusive mindestens eines Messstreifens auf dem Bogen aufgebracht. In der Betriebsart Schön- und Widerdruck wird in den der Wendevorrichtung nachgeordneten Druckspalten der Widerdruck inklusive mindestens eines Messstreifens auf dem Bogen aufgebracht.
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Die 2 zeigt in einer Ausführungsform einen Schöndruckmessstreifen 6 eines Bogens, welcher beispielsweise in der bogenverarbeitenden Maschine verarbeitet wurde. Bei dem dargestellten Schöndruckmessstreifen 6 ist eine Markierung der Messstreifenmitte 8 zu erkennen. Die Messstreifenmitte 8 ist bevorzugt stets bezüglich der Maschinenbreite mittig angeordnet. Die im Bereich der Messstreifenmitte 8 angeordneten Messfelder sind mit verringerter Beschichtung bzw. Farbbelegung, insbesondere ohne Farbbelegung, ausgeführt. Die verringerte Beschichtung im Bereich der Messstreifenmitte 8 erlaubt eine schnelle visuelle Erkennung, die u. a. eine einfache Ausrichtung des Bogens auf einem Messtisch ermöglicht, wodurch insbesondere geometrischen Messkoordinaten unverzüglich angefahren werden können bzw. ein Handmessgerät aufgesetzt werden kann. Weiter kann durch die bevorzugt stets bezüglich der Maschinenbreite mittig positionierte Messstreifenmitte 8 eine unmittelbare Beziehung zu den zu vermessenden Farbzonen hergestellt werden. Damit wird beispielsweise eine noch schnellere Maschinensteuerung bzw. Maschinenregelung erreicht. Bevorzugt beträgt der unbeschichtete Bereich der Messstreifenmitte 8 mindestens 10 bis 20 mm, bevorzugt mindestens 14 mm über die Bogenbreite. In dem Bereich der unbeschichteten Maschinenmitte 8 kann damit insbesondere bei maximalem Bogenformat ein abschmierfreier Kontakt mit einem Bremselement einer Bogenbremse erfolgen. Alternativ oder zusätzlich können motivabhängig und/oder formatabhängig andere Stellen im Schöndruckmessstreifen 6 für Bremselemente vorgesehen sein. Weiterhin ist im Schöndruckmessstreifen 6 die Farbzonenbreite 9, welche sich über die Bogenbreite erstreckt, dargestellt.
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Der Schöndruckmessstreifen 6 enthält weiterhin Farbmessfelder 10 für Druckfarben der Druckwerke vor der Wendeeinrichtung und freie Felder 11, die keine Farbbelegung aufweisen. Bezeichnet sind hier nur ein Farbmessfeld 10 und ein freies Feld 11. Die Farbmessfelder 10 können unterschiedlich stark beschichtet bzw. belegt sein. Die Größe der Farbmessfelder 10 ermöglicht bevorzugt ein Volltonmessfeld je Farbzone, hier bei vier Druckfarben der vier Druckwerke vor der Wendevorrichtung. Weiter sind hier Papierweißmessfelder 12 vorgesehen, welche ebenfalls unbedruckt bleiben. Auch ein im Bereich der Messstreifenmitte 8 angeordnetes Feld kann zur Papierweißmessung verwendet werden. Weiter sind bevorzugt codierte Registermarken im Schöndruckmessstreifen 6 vorhanden und/oder es sind Seitenerkennungsmarken vorgesehen, durch die die gemessene Bogenseite mittels einer Qualitätskontrolleinrichtung, insbesondere eine Kamera mit angeschlossener Rechnereinheit, automatisch dem Druckwerk zugeordnet wird. Die Rechnereinheit kann dabei mit der Maschinensteuerung verbunden oder in dieser integriert sein. Die Messung kann offline oder auch inline, insbesondere an sich in Förderrichtung bewegenden Bogen, durch die Qualitätskontrolleinrichtung vorgenommen werden. Alternativ oder zusätzlich kann die Qualitätskontrolle auch außerhalb der Maschine beispielsweise auf einem Messtisch erfolgen.
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Die 3 zeigt einen Widerdruckmessstreifen 7 desselben Bogens, welcher sich auf der gegenüberliegenden Seite des Schöndruckmessstreifens 6 befindet. Der Widerdruckmessstreifen 7 überdeckt bevorzugt den Schöndruckmessstreifen 6 über die Breite und/oder Höhe. Der Widerdruckmessstreifen 7 ist damit besonders bevorzugt deckungsgleich zum Schöndruckmessstreifen 6 angeordnet. Der Widerdruckmessstreifen 7 enthält hier ebenfalls eine Markierung der Messstreifenmitte 8, Farbmessfelder 10 und freie Felder 11. Im Bereich der Messstreifenmitte 8 können Farbmessfelder 10 angeordnet sein, da dieser Widerdruckmessstreifen 7 auf der von der Bogenbremse abgewandten Seite des Bogens angeordnet ist. Weiter sind bevorzugt codierte Registermarken im Widerdruckmessstreifen 7 vorhanden und/oder es sind Seitenerkennungsmarken vorgesehen, durch die die gemessene Bogenseite mittels der Qualitätskontrolleinrichtung insbesondere automatisch zugeordnet werden kann.
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Zur Wirkungsweise: Die Messstreifen (Schöndruckmessstreifen 6 und/oder Widerdruckmessstreifen 7) sind wechselseitig derart konzipiert, dass diese sich zumindest teilweise überdecken und bevorzugt die gleiche Lage auf dem Bogen einnehmen, wenn dieser gewendet wird, d. h. um 180° um die Bogenlängsachse (entspricht der Bogenlaufrichtung) gedreht wird. Einem Farbmessfeld 10 eines ersten Messstreifens liegt bevorzugt jeweils ein freies Feld 11 eines zweiten Messstreifens gegenüber. Einem Farbmessfeld 10 des zweiten Messstreifens liegt entsprechend bevorzugt jeweils ein freies Feld 11 des ersten Messstreifens gegenüber. Damit wird eine ordnungsgemäße Qualitätskontrolle ermöglicht. Einem Papierweißmessfeld 12 eines Messstreifens liegt bevorzugt stets ein Papierweißmessfeld 12 des anderen Messstreifens gegenüber. Weiter wird es ermöglicht Mittenmarkierungen, Registermarken und/oder Seitenerkennungsmarken in einem oder in beiden Messstreifen zu integrieren.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Übergabetrommel
- 2
- Speichertrommel
- 3
- Wendetrommel
- 4
- Druckzylinder
- 5
- Gummizylinder
- 6
- Schöndruckmessstreifen
- 7
- Widerdruckmessstreifen
- 8
- Messstreifenmitte
- 9
- Farbzonenbreite
- 10
- Farbmessfeld
- 11
- freies Feld
- 12
- Papierweißmessfeld