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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Beschichten einer Oberfläche eines Objekts mittels einer Substanz, die durch Einwirkung von Strahlung aushärtbar ist.
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Die Beschichtung von Objekten mit UV-härtenden Substanzen, im allgemeinen UV-Lacke, durch die Belichtung der Substanzen, wenn sie auf den Objekten aufgetragen sind, ist bekannt. So beschreibt beispielsweise die
EP 05 408 84 B1 ein Verfahren zur Herstellung einer Mehrschichtlackierung mit einem mechanisch stabilen schnell trocknenden Klarlacküberzug auf Basis von strahlungshärtenden Systemen, bei dem der als Decklacküberzug eingesetzte Klarlack eine schnelle Vernetzung erlaubt, ehe ein Overspray aufgetragen wird, so dass eine glänzende oder matte, harte, klare Decklackierung erhalten wird. Dort wird zur Herstellung des Klarlacküberzugs ein ausschließlich durch radikalische und/oder kationische Polymerisation härtbares Überzugsmittel verwendet. Die Auftragung bzw. Lackierung wird bei einer Beleuchtung mit Licht einer Wellenlänge von mehr als 550 nm oder unter Ausschluss von Licht durchgeführt, die Aushärtung des Überzugsmittels, bzw. Lacks wird hingegen durch energiereiche Strahlung durchgeführt. Diese umfasst UV-Strahlung im Wellenlängenbereich von 180 bis 420 nm sowie Elektronenstrahlen.
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Ein Problem bei der Verwendung von strahlungshärtbaren Substanzen zur Ausbildung einer Beschichtung, beispielsweise einer Automobilkarosserie, entsteht durch die dort auftretenden, einer direkten Bestrahlung nicht zugänglichen Bereiche, die so genannten Schattenbereiche. Diese liegen bei Hohlräumen, Falzen und anderen Hinterschneidungen vor. Diesem Problem wird in der
EP 05 408 84 B1 durch Einsatz von Punkt-, Kleinflächen- oder Rundumstrahlern begegnet; ferner wird vorgeschlagen, die Vernetzung des Überzugsmittels zusätzlich durch eine thermische Aktivierung und die Verwendung von thermisch aktivierbaren Radikalinitiatoren auszulösen.
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Die
DE 10 2006 042 877 A1 zielt mit dem dort offenbarten Verfahren auf die Lösung der Strahlungsaushärtung von Beschichtungssubstanzen in für direkte Bestrahlung nicht zugänglichen Schattenbereichen. Die Lösung besteht hier darin, dass in den Schattenbereichen in unmittelbarer Nähe zum aufgetragenen Lack eine strahlungsstreuende Phase erzeugt oder eingetragen wird, so dass Streulicht in die Schattenbereiche gelenkt wird und die Aushärtung in den entsprechenden Schattenbereichen bewirkt. Diese strahlungsstreuende Phase wird durch ein parallel zur Strahlrichtung des UV-Strahlers appliziertes Aerosol bereitgestellt.
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Ferner ist mit der Belichtungskammer für die Aushärtung von Lacken auf Bauteilen der
DE 10 2008 014 378 A1 eine Vorrichtung bekannt, die die Aushärtung von strahlungshärtenden Lacken mit hoher Energieeffizienz, Gleichmäßigkeit und guter Ausleuchtung aller belackten Oberflächen in einer kurzen Aushärtezeit bereitstellt. Dazu ist der Innenraum der Belichtungskammer kugelförmig oder ellipsoid ausgebildet und die UV-Lampen sind sphärisch an der Innenwand der Belichtungskammer angeordnet. Dadurch wird das von den UV-Lampen erzeugte Licht konzentrisch auf einen Mittelpunkt oder eine Längsachse der Belichtungskammer fokussiert.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es wünschenswert, ein einfaches Verfahren bereitzustellen, durch das eine Oberfläche eines Objekts mit einer strahlungshärtbaren Substanz so beschichtet werden kann, dass die Substanz auch in Schattenbereichen gut aushärtet.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Ferner besteht eine Aufgabe der Erfindung in der Schaffung einer Vorrichtung, mittels der das Verfahren durchgeführt werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 2 gelöst. Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen ausgeführt.
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Eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Beschichten einer Oberfläche eines Objekts, die auch Schattenbereiche aufweisen kann, bezieht sich darauf, dass die Beschichtung durch eine strahlungshärtbare Substanz gebildet wird. Sie umfasst als ersten Schritt das Exponieren der ungehärteten Substanz der Strahlung einer Strahlungsquelle, wobei durch die Bestrahlung eine Aushärtungsreaktion, die innerhalb einer für jede der Substanzen bekannten Reaktionsdauer stattfindet, initiiert wird. Unmittelbar nach der Strahlungsexposition erfolgt das Applizieren der bestrahlten Substanz auf die Objektoberfläche während einer Aufbringungs- oder Applikationszeit, so dass die Substanz dort gleichmäßig verteilt die Beschichtung ausbildet. Erforderlich ist dazu, dass die Applikationszeit kürzer ist als die Reaktionsdauer der zuvor initiierten Aushärtungsreaktion. Anschließen erfolgt durch das aushärten Lassen der Substanz die Fertigstellung der Beschichtung auf der Objektoberfläche. So ergibt sich vorteilhaft, dass die Substanz völlig unabhängig von der Oberflächenform und unabhängig von Hinterschnitten und sonstigen Schattenbildnern gleichmäßig der Strahlungsenergie ausgesetzt wird.
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Ein Lackierverfahren für Automobilkarosserien sieht beispielsweise vor, dass der UV-Lack nach dem Austreten aus der Spritzdüse auf dem Flugweg zu der Karosserieoberfläche mit UV-Licht bestrahlt wird. Hierbei wird die Vernetzung, bzw. Aushärtung des Lacks gestartet. Reaktivität des Lacks und Bestrahlungsdosis sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass der Lack beim Auftreffen auf die Oberfläche noch flüssig, bzw. zumindest zähflüssig ist. Die vollständige Aushärtung des Lacks findet dann erst nach dem Abscheiden auf der Oberfläche statt. Die vollständige Aushärtung der nicht im Schatten liegenden Bereiche kann auch durch zusätzliche Bestrahlung aus weiteren UV-Lichtquellen unterstützt werden.
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Die Bestrahlung des Beschichtungsmaterials findet unmittelbar vor dem Auftrag auf der Objektoberfläche statt, so dass das Beschichtungsmaterial auch an den Stellen in den Schattenbereichen aushärtet, die andernfalls nachträglich gar nicht mehr oder nur schwer zu belichten sind.
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Eine zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignete Vorrichtung kombiniert daher eine oder mehrere Applikationsvorrichtungen zum Applizieren der Substanz mit einer oder mehreren Strahlungsquellen, die eine zu Initiierung der Aushärtungsreaktion geeignete Strahlung emittieren. Die Applikationsvorrichtung weist ein Substanzreservoir auf, von dem die auszubringende Substanz über einen Fluidkanal zu einer Substanz-Austrittsöffnung fließt, wenn entsprechende Fördermittel zum Fördern der Substanz von dem Reservoir zu der Austrittsöffnung dies veranlassen. Natürlich können mehrere Fluidkanäle vorgesehen sein; auch mehrere Strahlungsquellen, die die zur Aushärtung nötige Strahlung entlang eines oder mehrerer Strahlungspfade emittieren. Die Strahlungsquelle ist so angeordnet, dass die Substanz während des Ausbringens den Strahlungspfad passiert, ehe die sie auf der zu beschichtenden Oberfläche appliziert wird; also noch innerhalb der Applikationsvorrichtung während des Durchströmens des Fluidkanals oder aber nach dem Verlassen desselben durch die Austrittsöffnung. Gegebenenfalls können weitere Strahlungsquellen vorgesehen sein, die nur auf die zu beschichtende Oberfläche gerichtet sind.
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Die Strahlungsquelle und die Applikationsvorrichtung können ein gemeinsames Gehäuse aufweisen, können aber auch als getrennte Komponenten der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorliegen; entsprechend kann die Strahlungsquelle, oder können die Strahlungsquellen, und die Applikationsvorrichtung, kombiniert oder unabhängig voneinander an einem oder mehreren beweglich geführten Robotern oder Roboterarmen eines Roboters angeordnet sein.
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Es kann jedoch auch vorgesehen sein, die Strahlungsquelle und/oder die Applikationsvorrichtung an einem stationären Portal anzuordnen, die dort schwenkbar oder starr befestigt sein kann; in diesem Fall wird das zu beschichtende Objekt an dem Portal vorbeigeführt.
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Die Strahlungsquelle und die Applikationsvorrichtung können so kombiniert sein, dass die Substanz den Strahlungspfad in einem Belichtungsabschnitt passiert, der innerhalb oder außerhalb der Applikationsvorrichtung vorliegt:
Innerhalb der Applikationsvorrichtung liegt der Strahlungspfad dann, wenn die Strahlungsquelle unmittelbar innerhalb der Applikationsvorrichtung an dem Fluidkanal vorliegt, der entsprechend einen Bestrahlungsabschnitt aufweist, der aus einem für die Strahlung transparenten Material besteht, so dass die Strahlungsquelle in optischem Kontakt stehend benachbart zu dem Bestrahlungsabschnitt in einem gemeinsamen Gehäuse mit der Applikationsvorrichtung angeordnet ist.
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Alternativ kann die Strahlungsquelle in dem gemeinsamen Gehäuse oder außerhalb angeordnet sein, wobei die Strahlung mittels optischer Übertragungsmittel, insbesondere mittels Übertragungsmitteln, die Faseroptiken und Spiegeloptiken umfassen, von der Strahlungsquelle zu dem transparenten Abschnitt des Fluidkanals geleitet wird.
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Alternativ oder zusätzlich zu einem innen liegenden Bestrahlungsabschnitt kann die Bestrahlung der Substanz auch erfolgen, wenn diese die Vorrichtung verlassen hat; ist kann die Strahlungsquelle vorteilhaft benachbart zu der Austrittsöffnung entweder außerhalb eines gemeinsamen Gehäuses mit der Applikationsvorrichtung oder innerhalb desselben angeordnet. Die Strahlung wird dann auf die austretende Substanz gerichtet, wobei, wenn die Strahlungsquelle beabstandet von der Austrittsöffnung vorliegt, optische Strahlungsübertragungsmittel, insbesondere Übertragungsmittel, die Faseroptiken und Spiegeloptiken umfassen, zur Leitung der Strahlung mit der Strahlungsquelle gekoppelt sein können. So kann die Substanz nach dem Ausbringen aus dem Fluidkanal durch die Auslassöffnung als Substanzstrahl vorliegend den Strahlungspfad passieren.
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Eine strahlungshärtbare Substanz kann vorliegend eine Farbe, ein Lack, ein Klebstoff, ein Dichtstoff und/oder ein Dämmstoff sein.
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Zur Initiierung der Aushärtungsreaktion der Substanz kann die Substanz entweder selbst die Strahlung absorbieren oder sie kann einen Fotoinitiator umfassen, der die Strahlung absorbiert und die Aushärtungsreaktion initiiert.
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Ein Objekt, an dessen Oberfläche eine Beschichtung auf die erfindungsgemäße Weise ausgebildet werden kann, kann ein Kraftfahrzeugteil sein, insbesondere eine Karosserie oder ein Karosserieteil. Die zur Initiierung der Aushärtungsreaktion verwendete Strahlung kann eine energiereiche Strahlung sein, die die Wellenbereiche der UV-A-, UV-B-, UV-C-, VUV- sowie Elektronenstrahlung umfasst, und die je nach Absorptionsbereich der Substanz, respektive des Fotoinitiators ausgewählt wird.
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Falls die ausgewählte Strahlung eine UV-Strahlung ist, die Strahlungsquelle eine UV-Lampe, eine UV-Diode und/oder ein UV-Laser sein.
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Diese und weitere Vorteile werden durch die nachfolgende Beschreibung unter Bezug auf die begleitenden Figuren dargelegt.
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Der Bezug auf die Figuren in der Beschreibung dient der Unterstützung der Beschreibung und dem erleichterten Verständnis des Gegenstands. Gegenstände oder Teile von Gegenständen, die im Wesentlichen gleich oder ähnlich sind, können mit denselben Bezugszeichen versehen sein. Die Figuren sind lediglich eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der Erfindung.
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Dabei zeigen:
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1 ein Ablaufschema des erfindungsgemäßen Verfahrens,
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2 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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3 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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4 eine schematische Darstellung noch einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens können auch Objektoberflächen mit einer strahlungshärtbaren – Substanz beschichtet werden, deren Form Schattenbereiche aufweist, in denen bislang eine Strahlungsexposition zum Aushärten der Substanz nur schwer oder überhaupt nicht möglich war, etwa einem Spalt zwischen Kotflügel und Tür an einer Karosserie, an dem eine Lackierung auch um die Kanten herum erfolgen soll. Das Verfahren hat auch den Vorteil, dass Overspray, der sich in den Schattenbereichen ablagert, soweit ausgehärtet wird, dass er zu keiner Beeinträchtigung des beschichteten Bauteils mehr führt.
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Strahlungshärtbare Substanzen können dabei eine Vielzahl von Stoffen umfassen, die eben mit einem Applikator in Form eines Substanzstrahls auf die Objektoberfläche aufgebracht werden können. Dabei kann es sich um Farbe, Lacke, aber auch Klebstoffe, Dichtstoffe oder Dämmstoffe handeln. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren können nacheinander auch mehrere Schichten aus strahlungshärtbaren Substanzen ausgebildet werden.
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Bei den beschichteten Objekten kann es sich um Fahrzeugteile, etwa Teile der Karosserie oder die gesamte Karosserie handeln, es können aber auch andere Objekte, beziehungsweise Objektflächen, mit dem erfindungsgemäßen Verfahren beschicht werden.
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Wie in 1 beispielhaft an Hand eines Lackes als Substanz und einer UV-Strahlungsquelle skizziert ist, wird zunächst der ungehärtete Lack vor, während oder nach dem Austritt aus einem Lackapplikator der UV-Strahlung einer geeigneten Strahlungsquelle, etwa einer Lampe, einer Diode oder einem Laser, ausgesetzt, wodurch die Aushärtungsreaktion, die innerhalb einer Reaktionsdauer tReak erfolgt, initiiert wird. Nach der UV-Exposition wird der Lack im Schritt b) auf der Objektoberfläche appliziert, wozu eine Applikationsdauer tAppl aufzuwenden ist: Dabei ist zu beachten, dass die Applikationsdauer tAppl kleiner ist als die Reaktionsdauer tReak ist. Damit kann die Ausbildung der Beschichtung unter Nivellierung der Oberfläche und Vernetzung der Moleküle stattfinden, insbesondere auch in den Bereichen, die einer nachträglichen Belichtung nicht oder nur schwer zugänglich sind.
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Die Reaktionsdauer hängt dabei von verschiedenen Parametern ab, etwa der Konzentration eines Fotoinitiators; sie hängt aber auch von der mittels der Strahlungsquelle aufgebrachten Strahlungsintensität, bzw. Strahlungsdosis sowie einer Quantenausbeute ab, die das Verhältnis der emittierten und absorbierten Photonen/Lichtquanten beschreibt. Mittels dieser Faktoren kann die Geschwindigkeit der Initiierungsreaktion variiert werden.
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Die Aushärtungsreaktionen, die meistens durch radikalische oder ionische Polymerisation erfolgen, setzen sich dann mit dem Kettenwachstum fort, dessen Geschwindigkeit abhängig von der Monomerkonzentration in der Substanz und von der Konzentration der gebildeten Radikale/Ionen sowie dem entsprechenden Geschwindigkeitskoeffizienten ist. So ist direkt nach der Initiation die radikalischen Polymerisation durch einen nicht stationären Verlauf gekennzeichnet, während dem zunehmend Initiator-Radikale, Primär-Radikale und wenige oligomere Radikale entstehen, bei dem jedoch noch ein geringer Polymerisationsgrad vorliegt. Es schließt sich bis zu einem Umsatz von 5% ein idealstationärer Reaktionsverlauf an, bei dem die Monomerkonzentration wegen des geringen Umsatzes als konstant betrachtet werden kann, so dass die Gesamtreaktionsgeschwindigkeit nahezu konstant bleibt, während der Polymerisationsgrad steigt. Bei einem Umsatz von etwa 20% kommt es zum Ende des stationären Reaktionsverlaufs, wo die Reaktionsgeschwindigkeit abnimmt und Abbruchreaktionen stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Applikation der bestrahlten Substanz erfolgen. Im anschließenden Umsatzbereich von 20 bis 60%, kommt der Gel- oder Trommsdorff-Norrish-Effekt zum Tragen, wobei große Polymer-Radikale vorliegen, die wegen ihrer Größe diffusionsgehindert sind, so dass weniger Abbruchreaktionen stattfinden. Der etwa oberhalb eines Umsatzes von 60% eintretende Glas-Effekt führt zu einer langsamen Erstarrung der Substanz, hier erfolgt die Fertigstellung der Beschichtung. Gegebenenfalls kann eine Nachhärtung durch weitere direkt auf die Beschichtung gerichtete Strahler erfolgen.
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Geeignete Vorrichtungen 1 zur Durchführung des Verfahrens sind in 2, 3 und 4 dargestellt.
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Generell weist jede der Vorrichtungen 1 einen Applikator, respektive eine Applikationsvorrichtung 3 und eine Strahlungsquelle 4 auf; die Applikationsvorrichtung ist dabei im Bereich des Fluidkanals 5 bis hin zur Austrittsöffnung 7 gezeigt; die Substanzquelle, die mit dem Fluidkanal 5 verbunden ist, ist nicht gezeigt.
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Die ausgebrachte Substanz, die hier als Substanzstrahl A vorliegt, und der Strahlungspfad S, dem die von der Strahlungsquelle 4 emittierten Strahlung folgt, kreuzen, bevor der Substanzstrahl A auf die Oberfläche des Objekts 2 trifft, das lediglich in 2 angedeutet ist.
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Die Applikationsvorrichtung 3 kann dabei ein gängiger Applikator für ein Beschichtungsmaterial sein, er weist dazu den Fluidkanal 5 und zumindest eine Austrittsöffnung 7 auf, aus der der Substanzstrahl A austritt. Ferner umfasst der Applikator 3, allerdings figurativ nicht dargestellt, Mittel zum Fördern und Ausbringen oder Dosieren der Substanz auf; dies können etwa Dosierpumpen und/oder Druckregler sein, die die Substanz, beziehungsweise den Substanzstrahl A, entsprechend dosieren oder beschleunigen.
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In 2 ist die Vorrichtungsvariante dargestellt, in der die Applikationsvorrichtung 3 und die Strahlungsquelle 4 unabhängig voneinander die Vorrichtung 1 bilden, es kommt dabei lediglich darauf an, dass die von dem Applikator 3 ausgedüste Substanzstrahl A den Strahlungspfad S der Strahlungsquelle 4 passiert, bevor er auf die Oberfläche des Objekts 2 trifft. Dabei können Strahlungsquelle 4, beziehungsweise eine Strahlungsaustrittsvorrichtung, die mit der Strahlungsquelle 4 in optischer Verbindung steht, und die Applikationsvorrichtung 3 zusammen an einer Bewegungsmaschine, wie etwa einem beweglich geführten Roboterarm, angeordnet sein, sie können an zwei verschiedenen Bewegungsmaschinen angeordnet sein oder sie können gemeinsam oder getrennt an einem stationären Lackierportal angeordnet sein. Insbesondere, wenn die Vorrichtung 1 ein Lackierportal ist, können auch mehrere Applikationsvorrichtungen umfasst sein, die jeweils einen Substanzstrahl bereitstellen, dem wiederum jeweils zumindest eine Strahlungsquelle zugeordnet ist, bevor der jeweilige Substanzstrahl auf die zu beschichtende Oberfläche trifft.
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Weitere erfindungsgemäße Vorrichtungen 1 zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in 3 und 4 dargestellt, bei denen die Strahlungsquelle 4 in einem gemeinsamen Gehäuse 3' mit der Applikationsvorrichtung angeordnet ist, so dass quasi ein kombinierter Bestrahlungs- und Applikationskopf der Vorrichtung 1 gebildet wird, die wiederum entweder an einem beweglich geführten Roboterarm oder einem stationären Portal und dort entweder schwenkbar oder in einer festen Richtung installiert sein kann.
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3 zeigt die Variante, in der die Strahlungsquelle 4 derart im Gehäuse 3' der Applikationsvorrichtung angeordnet ist, dass der Strahlungspfad der Strahlung S direkt vor der Austrittsöffnung 7 liegt, aus dem die Substanz austritt, so dass sie durch den außen liegenden Bestrahlungsabschnitt verläuft, indem der Substanzstrahl A der Strahlung S exponiert wird.
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In 4 weist der Fluidkanal 5 innerhalb der Applikationsvorrichtung 3 einen Bereich aus einem für die Strahlung S transparenten Material auf, der in 4 gestrichelt dargestellt ist, und der den Bestrahlungsabschnitt 6 bildet, in dem die durch den Fluidkanal fließende Substanz innerhalb desselben bereits der Strahlung S ausgesetzt wird, die von der unmittelbar benachbart zu dem Fluidkanal 5 angeordneten Strahlungsquelle 4 stammt, bevor sie die Applikationsvorrichtung durch die Austrittsöffnung 7 verlässt.
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Hierbei kann unter anderem durch die Form oder auch Größe des Bestrahlungsabschnitts die richtige Dosierung der Strahlung S eingestellt werden, damit sichergestellt ist, dass die Reaktionsdauer der Aushärtungsreaktion länger ist als eine aufzuwendende Applikationsdauer. Weitere Variationsparameter, um diese erforderliche Bedingung zu erfüllen, liegen in der Substanzstrahlintensität, die über die Mittel zur Aufbringung, etwa der Dosierpumpe oder einem Druckregler, gesteuert werden.
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Für den Belichtungsabschnitt 6 in 4 kommt als UV-durchlässiges Material beispielsweise natürliches oder synthetisches Quarz in Frage. Weitere geeignete Materialien sind dem Fachmann bekannt.
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In 3 und 4 sind die emittierenden Strahlungsquellen 4 nahe dem Substanzstrom dargestellt, es kann aber auch vorgesehen sein, dass die zur Erzeugung der Strahlung erforderliche Strahlungsquelle, etwa eine UV-Lampe-Diode oder -Laser von dem Bestrahlungsabschnitt beabstandet in der Vorrichtung 1 vorliegt und dass eine Strahlungsübertragungsvorrichtung vorgesehen ist, die mit geeigneten optischen Übertragungsmitteln (figurativ nicht dargestellt) gekoppelt ist um mit der Strahlung von der Strahlungsquelle zu der zu bestrahlenden Substanz zu führen. Solche optischen Übertragungsmittel können etwa Faseroptiken und/oder Spiegeloptiken sein.
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Durch eine geeignete Wahl der auszuhärtenden Substanz, gegebenenfalls eines darin enthaltenen Initiators, sowie einer Beschleunigung des Substanzstrahls und dessen Durchmesser, ferner durch Art und Leistung der Strahlungsquelle, sowie gegebenenfalls der Einsatz von optischen Filtern, kann die Aushärtungsreaktion bezüglich ihrer Dauer derart gesteuert werden, dass die Ausbildung der Beschichtung durch die Applikaktion des bestrahlten Lacks eine gleichmäßige, gut haftende Beschichtung auch in Schattenbereichen bereitstellt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0540884 B1 [0002, 0003]
- DE 102006042877 A1 [0004]
- DE 102008014378 A1 [0005]