DE19857940C1 - Verfahren zur Mehrschichtlackierung mit strahlenhärtbaren Beschichtungsmitteln - Google Patents
Verfahren zur Mehrschichtlackierung mit strahlenhärtbaren BeschichtungsmittelnInfo
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Abstract
Verfahren zur Mehrschichtlackierung durch Auftrag einer Füller- und/oder weiterer Überzugsmittelschichten auf ein Substrat und anschließend einer Decklackschicht aus einem Basislack/Klarlackaufbau oder aus einem pigmentierten Einschichtdecklack, wobei mindestens eine der Schichten des Mehrschichtaufbaus aus einem mittels energiereicher Strahlung zumindest teilweise härtbaren Beschichtungsmittel erstellt wird und diese Schicht(en) mit UV-Strahlung und IR-Strahlung bestrahlt werden, wobei zur Bestrahlung mit UV- und IR-Strahlung eine UV-Strahlungsquelle verwendet wird, die in ihrem Emissionsspektrum einen IR-Strahlungsanteil aufweist und wodurch durch abwechselndes Vorschalten eines UV-Filters und eines IR-Filters und/oder abwechselndes Vorschalten und Weglassen eines UV-Filters oder eines IR-Filters vor die Strahlungsquelle mindestens zwei Bestrahlungsintervalle ausgebildet werden, während derer unterschiedlich mit UV-Strahlung, IR-Strahlung oder gleichzeitig mit UV-Strahlung und IR-Strahlung bestrahlt wird.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Mehrschichtlackierung von Substraten unter
Verwendung strahlungshärtbarer Beschichtungsmittel. Das Verfahren kann vorteilhaft
Anwendung finden in der Fahrzeug- und Industrielackierung, bevorzugt in der
Fahrzeugreparaturlackierung.
Insbesondere in der Holzbeschichtungsindustrie ist die UV-Technologie bei der Beschichtung
und Härtung seit längerem Stand der Technik. Aber auch in anderen Anwendungsgebieten, so
auch in der Fahrzeuglackierung, ist es bekannt geworden, mittels energiereicher Strahlung
härtbare Beschichtungsmittel einzusetzen. Man nutzt auch hier die Vorteile strahlungshärtbarer
Beschichtungsmittel, wie z. B. die sehr kurzen Härtungszeiten, die geringe Lösemittelemission
der Beschichtungsmittel sowie die sehr gute Härte der daraus erhaltenen Beschichtungen.
Neben geeigneten strahlungshärtbaren Bindemitteln und Photoinitiatoren sind auch
verschiedene Arten von Strahlungsquellen sowie mögliche Verfahrensabläufe für die Härtung
mittels energiereicher Strahlung bekannt worden.
So kann beispielsweise bei der UV-Beschichtung von industriellen Gütern in einer
kontinuierlichen Bandanlage beim Einsatz von strahlungshärtbaren Bindemitteln bzw.
Beschichtungsmitteln die UV-Bestrahlung mit einer thermischen Behandlung kombiniert
werden. Das heißt, dem eigentlichen Härtungsvorgang mittels UV-Strahlung kann
beispielsweise eine Erwärmungsphase nachgeschaltet werden. Die Erwärmung bzw.
thermische Behandlung kann dabei z. B. mittels Heißluft, Heizplatte oder Infrarotstrahlung (IR-
Strahlung) realisiert werden.
So wird beispielsweise in der DE-PS-8 51 916 beschrieben, daß eine Steigerung der
Oberflächenhärte von Lacküberzügen erzielt werden kann, wenn man mittels Wärmestrahlung
härtbare Lacke nach oder während des Trocknungsvorganges einer UV-Bestrahlung unterzieht.
Die UV-Bestrahlung erfolgt mittels beliebiger UV-Lampen, z. B. Quecksilber- oder
Cadmiumdampflampen.
In der DE-PS-41 22 743 werden durch Einwirkung von Wärme, UV-Strahlen und/oder UV-
und IR-Strahlen härtbare Beschichtungen beschrieben aus einer Lösung einer komplexierten,
metallorganischen Ti- oder Zr-Verbindung mit polymerisierbaren Liganden und einem
Hydrolysat eines radikalisch polymerisierbaren Alkoxysilans.
Die DE-S 8110 IVa 175c - 23. April 1953
beschreibt ein weiteres Verfahren zum Trocknen/Härten von Lacken, bei dem
die Überzüge der Einwirkung von IR-, sichtbaren und/oder UV-Strahlen ausgesetzt werden. Als
Strahlungsquellen werden übliche IR- und UV-Strahler genannt.
Gemäß EP-A-540 884 kann die Härtung von Überzügen nach einleitender Härtung durch
energiereiche Strahlung auf thermischem Weg weitergeführt werden. Zur Strahlenhärtung
mittels energiereicher Strahlung werden übliche UV- oder Elektronenstrahlungsquellen
eingesetzt.
Die Erfinder der vorliegenden Anmeldung haben gefunden und in
der deutschen Patentanmeldung der gleichen Anmelderin vom gleichen Anmeldetag mit dem
Titel "Verfahren zur Mehrschichtlackierung" (DE 198 57 941.1-45) beschrieben, daß beispielsweise vor der UV-
Bestrahlung eine Trocknung der Beschichtung mit IR-Strahlung erfolgen kann und damit
verschiedene Eigenschaften, wie z. B. die Zwischenschichthaftung, Witterungsbeständigkeit
und Optik verbessert werden können. Auf diese Weise können auch nach Applikation des
strahlungshärtbaren Lackes erforderliche Ablüftzeiten reduziert werden. Insbesondere beim
Einsatz von strahlungshärtbaren Wasserlacken erreicht man so eine erhebliche Verkürzung der
Ablüftphase. Eine nachgeschaltete IR-Bestrahlung ist beispielsweise dann von Vorteil, wenn im
Lack neben den strahlungshärtbaren Bindemitteln weitere Bindemittel enthalten sind, die über
einen zusätzlichen Mechanismus vernetzen. In einem solchen Fall kann mit der
nachgeschalteten IR-Bestrahlung die vollständige Aushärtung rasch erzielt werden.
Eine Kombination von UV- und IR-Bestrahlung während des Härtungsvorganges im weiteren
Sinne kann beispielsweise realisiert werden, indem UV-Strahlungsquelle bzw. IR-
Strahlungsquelle und/oder das zu bestrahlende Objekt kontinuierlich aneinander vorbeigeführt
werden oder indem diskontinuierlich UV-Strahlungsquelle und IR-Strahlungsquelle
wechselseitig vor dem zu bestrahlenden Objekt plaziert werden. Nachteilig an den
geschilderten Verfahrensweisen ist, daß einerseits beim kontinuierlichen Prozeß mindestens
zwei zu durchlaufende Trocknungs- bzw. Härtungszonen (UV-Zone und IR-Zone) vorhanden
sein und UV- und IR-Zone beispielsweise durch Blendschutz voneinander getrennt sein
müssen, und daß andererseits bei der diskontinuierlichen Arbeitsweise UV- und IR-
Strahlungsquelle in Abhängigkeit von der Anzahl der gewünschten Bestrahlungsintervalle vor
dem zu bestrahlenden Objekt wechselseitig ausgetauscht werden müssen, wobei der UV-
Strahler während der IR-Trocknungsphase im allgemeinen nicht betrieben wird. Letzgenannte
diskontinuierliche Arbeitsweise sowie jeweils erforderliche Einbrennzeiten der
Strahlungsquellen, insbesondere der UV-Strahler, wirken sich im allgemeinen zeitverzögernd
auf den gesamten Lackiervorgang aus. Insbesondere bei Anwendung der diskontinuierlichen
Arbeitsweise z. B. in Lackierwerkstätten können so der Fahrzeugdurchsatz und damit
letztendlich die Rentabilität der Werkstatt beeinträchtigt werden.
Aufgabe der Erfindung war es daher, ein Verfahren zur Mehrschichtlackierung unter
Verwendung zumindest teilweise strahlungshärtbarer Beschichtungsmittel bereitzustellen,
welches es in einfacher, ökonomischer und zeitsparender Weise ermöglicht, beim Härten der
strahlungshärtbaren Beschichtungen UV-Bestrahlung und IR-Bestrahlung zu kombinieren,
ohne einen unerwünscht hohen apparativen und damit kostenintensiven Aufwand betreiben zu
müssen.
Die Aufgabe wird gelöst durch das einen Gegenstand der Erfindung bildende Verfahren zur
Mehrschichtlackierung durch Auftrag einer oder mehrerer Füller und/oder weiterer
Überzugsmitttelschichten auf ein gegebenenfalls vorbeschichtetes Substrat und anschließend
von einer Decklackschicht aus einem Basislack/Klarlackaufbau oder aus einem pigmentierten
Einschichtdecklack, wobei mindestens eine der Schichten des Mehrschichtaufbaus aus einem
mittels energiereicher Strahlung zumindest teilweise härtbaren Beschichtungsmittels erstellt
wird und diese Schicht(en) mit UV-Strahlung und IR-Strahlung bestrahlt werden, das dadurch
gekennzeichnet ist, daß zur Bestrahlung mit UV- und IR-Strahlung eine UV-Strahlungsquelle
verwendet wird, die in ihrem Emissionsspektrum einen IR-Strahlungsanteil aufweist und daß
durch abwechselndes Vorschalten eines UV-Filters und eines IR-Filters und/oder
abwechselndes Vorschalten und Weglassen eines UV-Filters oder eines IR-Filters vor die UV-
Strahlungsquelle mindestens zwei Bestrahlungsintervalle ausgebildet werden, während derer
unterschiedlich mit UV-Strahlung IR-Strahlung oder gleichzeitig mit UV-Strahlung und IR-
Strahlung bestrahlt wird.
Bei der erfindungsgemäßen Arbeitsweise ist es möglich UV-Filter und IR-Filter abwechselnd
einzusetzen. Es ist auch möglich entweder mit einem UV-Filter oder einem IR-Filter zu
arbeiten und dieses abwechselnd wegzulassen, so daß mit UV- und IR-Strahlung gleichzeitig
bestrahlt wird. Beide Arbeitsweisen können miteinander kombiniert werden, so daß
abwechselnd Bestrahlungsintervalle mit UV-Strahlung IR-Strahlung oder gemeinsam UV-
und IR-Strahlung ausgebildet werden.
Die im erfindungsgemäßen Verfahren einsetzbaren mit einem vorschaltbaren Filter
modifizierten UV-Strahlungsquellen können somit rasch und in einfacher Weise als reine IR-
Strahler verwendet werden.
Im erfindungsgemäßen Verfahren können als UV-Strahlungsquelle übliche UV-
Strahlungsquellen eingesetzt werden, sofern sie in ihrem Emissionsspektrum einen IR-
Strahlungsanteil aufweisen. Derartige UV-Strahlungsquellen sind dem Fachmann bekannt und
allgemein zugänglich. Bei dem im Emissionsspektrum der UV-Strahlungsquelle erforderlichen
IR-Strahlungsanteil handelt es sich bevorzugt um einen Strahlungsanteil im Bereich der
kurzwelligen IR-Strahlung. Es handelt sich hierbei um den Wellenlängenbereich von etwa 700
bis etwa 2500 nm. Dieser Bereich entspricht im wesentlichen den Emissionsspektren üblicher
in der Lacktrocknung einsetzbarer IR-Strahler, die im Bereich von 500 bis 2500 nm,
bevorzugt von 800 bis 2000 nm liegen. Erfindungsgemäß einsetzbare UV-Strahlungsquellen
weisen somit beispielsweise ein Emissionsspektrum, einschließlich UV- und IR-
Emissionsanteil, im Bereich von 180 bis 2500 nm, bevorzugt von 200 bis 2500 nm, besonders
bevorzugt von 200 bis 2000 nm auf.
Die in der Praxis gebräuchlichen und dem Fachmann bekannten UV-Strahlungsquellen weisen
im allgemeinen einen UV-Strahlungsanteil im Emissionsspektrum von etwa 25% auf. Daneben
liegt jeweils ein beträchtlicher IR-Strahlungsanteil im Emissionsspektrum vor. Der IR-
Strahlungsanteil kann beispielsweise bis etwa 60% betragen.
Im erfindungsgemäßen Verfahren gut einsetzbare UV-Strahlungsquellen sind z. B.
Quecksilberhochdruck-, mitteldruck- und -niederdruckstrahler. Gebräuchlich sind dabei
Lampen zwischen 5 und 200 cm Lampenlänge. In Abhängigkeit vom speziellen
Anwendungsfall und von der benötigten Strahlungsenergie sind Lampen- und
Reflektorgeometrie in üblicher Weise aufeinander abgestimmt. Die jeweilige Lampenleistung
kann beispielsweise zwischen 20 und 250 W/cm (Watt pro cm Lampenlänge) variieren.
Bevorzugt werden Lampen mit Leistungen zwischen 80 und 120 W/cm eingesetzt.
Gegebenenfalls können die Quecksilberlampen durch Einbringen von Metallhalogeniden auch
dotiert sein. Beispiele dotierter Strahler sind Eisen- oder Galliumquecksilberlampen.
Weitere Beispiele für UV-Strahlungsquellen sind Gasentladungsröhren, wie z. B.
Xenonniederdrucklampen. Neben diesen kontinuierlich arbeitenden UV-Strahlungsquellen
können jedoch auch diskontinuierliche UV-Strahlungsquellen eingesetzt werden. Bevorzugt
handelt es sich hierbei um sogenannte Hochenergieblitzeinrichtungen (kurz: UV-Blitzlampen).
Die UV-Blitzlampen können eine Mehrzahl von Blitzröhren, beispielsweise mit inertem Gas,
wie Xenon, gefüllte Quarzröhren, enthalten. Die UV-Blitzlampen weisen beispielsweise eine
Beleuchtungsstärke von mindestens 10 Megalux, bevorzugt von 10 bis 80 Megalux pro
Blitzentladung auf. Die Energie pro Blitzentladung kann beispielsweise 1 bis 10 kJoule
betragen.
Die im erfindungsgemäßen Verfahren einsetzbaren UV-Strahlungsquellen werden durch
Vorschalten eines UV- oder IR-Filters vor die UV-Strahlungsquelle modifiziert. Unter einem
UV-Filter soll ein Filter verstanden werden, der im wesentlichen keine Strahlung im
Wellenlängenbereich der UV-Strahlung, d. h. insbesondere im Bereich von etwa 180 bis 380
nm, hindurchläßt jedoch durchlässig ist für IR-Strahlung. Unter einem IR-Filter soll ein Filter
verstanden werden, der im wesentlichen keine Strahlung im Wellenlängenbereich der IR-
Strahlung, insbesondere im Bereich von etwa 700 bis 2500 nm, hindurchläßt, jedoch
durchlässig ist für UV-Strahlung. Der Wellenlängenanteil des sichtbaren Lichtes kann dabei je
nach Wahl des entsprechenden Filters ganz oder teilweise herausgefiltert oder durchgelassen
werden.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren können übliche UV- und/oder IR-Filter zur Modifizierung
der UV-Strahlungsquelle eingesetzt werden. Sie sind dem Fachmann bekannt und im Handel
erhältlich. Bei den Filtern kann es sich beispielsweise um Folien, z. B. IR-Durchlaßfolien, oder
um Glasfilter mit unterschiedlichen Transmissionskurven handeln. Die Filter sind in
unterschiedlichen Größen, Formen und verschiedenen Dicken erhältlich. Beispielsweise können
im erfindungsgemäßen Verfahren als UV-Filter die Glasfiltertypen GG, z. B. GG 474 der Firma
Schott eingesetzt werden. Ebenso können sogenannte IR-Durchlaßfolien eingesetzt werden.
Als IR-Filter können im erfindungsgemäßen Verfahren beispielsweise die Glasfiltertypen FG,
z. B. FG 3, oder BG, z. B. BG 26, BG 3, der Firma Schott eingesetzt werden.
Gerätetechnisch kann die Ausrüstung der im erfindungsgemäßen Verfahren einsetzbaren UV-
Strahlungsquellen mit dem jeweiligen Filter in beliebiger Weise ausgeführt werden. So ist es
beispielsweise möglich, den Filter über geeignete Verbindungselemente oder Halterungen so
anzubringen, daß er wegklappbar, aufsteckbar oder vorschiebbar ist. Ebenso ist es möglich,
den Filter in einer von der UV-Strahlungsquelle getrennten separaten Vorrichtung bzw.
Halterung direkt vor der UV-Strahlungsquelle zu positionieren.
Die UV-Strahlungsquellen sind im allgemeinen in eine UV-Anlage integriert, die
normalerweise aus den UV-Strahlungsquellen, dem Reflektorsystem, der Stromversorgung
elektrischen Steuerungen, der Abschirmung dem Kühlsystem und der Ozonabsaugung besteht.
Andere Anordnungen sind natürlich auch möglich, ebenso ist es möglich, nur Teile der hier
genannten Bestandteile einer UV-Anlage zu verwenden.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Mehrschichtlackierung kann unter Verwendung der
vorstehend beschriebenen mit einem Filter modifizierbaren UV-Strahlungsquellen
verschiedenartig durchgeführt werden. Es können Bestrahlungsintervalle mit UV-Strahlung,
IR-Strahlung oder UV- und IR-Strahlung beliebig miteinander kombiniert werden. Dabei
können sowohl Anzahl und Reihenfolge der jeweiligen Bestrahlungsintervalle sowie die
Bestrahlungsdauer pro Bestrahlungsintervall und die Gesamtbestrahlungsdauer variiert werden.
Beispielhaft näher erläutert seien hier das Vorschalten eines IR-Bestrahlungsschrittes vor die
UV-Bestrahlung und das Nachschalten eines IR-Bestrahlungsschrittes an die erfolgte UV-
Bestrahlung.
Zunächst soll der Härtungsprozess mit Bestrahlungsintervallen IR-Bestrahlung und
anschließende UV-Bestrahlung erläutert werden. Im ersten Schritt wird das mittels
energiereicher Strahlung zumindest teilweise härtbare Beschichtungsmittel appliziert. Die
Applikation erfolgt auf übliche Art und Weise, beispielsweise mittels Spritzapplikation. Nach
der Applikation schließt sich nach einer gegebenenfalls gewährten Ablüftphase eine
Trocknungsphase bzw. Erwärmungsphase mit IR-Strahlung an. Die Trocknungsphase soll das
Ablüften beschleunigen, das heißt durch die Wärmeeinwirkung soll das Abdunsten der in der
Beschichtung noch vorhandenen organischen Lösemittel und/oder im Falle von Wasserlacken
des Wassers in relativ kurzer Zeit erfolgen. Weiterhin wirkt sich die mit der IR-Bestrahlung
erzielte Erwärmung der Substratoberfläche auch positiv auf den Härtungsprozess mittels UV-
Strahlung aus, da bei mittels UV-Strahlung härtbaren Bindemittelsystemen eine höhere
Vernetzungsdichte erreicht werden kann, wenn die Vernetzung in der Wärme gestartet wird.
Die IR-Bestrahlung wird realisiert, indem, wie vorstehend bereits beschrieben, der
verwendeten UV-Strahlungsquelle ein UV-Filter vorgeschaltet und entsprechend bestrahlt
wird. In diesem Bestrahlungsintervall erfolgt somit nur eine Erwärmung der
Substratoberfläche, jedoch keine Vernetzung mittels UV-Strahlung. Die Bestrahlungsdauer mit
IR-Strahlung kann beispielsweise 1 bis 20 min betragen. Im Fall der Verwendung einer UV-
Blitzlampe als UV-Strahlungsquelle kann die IR-Bestrahlung auch durch Auslösen mehrerer
Blitzentladungen erfolgen. Die Bestrahlungsdauer hängt beispielsweise ab von Art und Menge
der nach Applikation noch in der Beschichtung vorhandenen Lösemittel. In Abhängigkeit von
Bestrahlungsdauer und Leistung der Strahlungsquelle können dabei an der Substratoberfläche
Temperaturen von beispielsweise 40 bis 200°C erreicht werden. Bevorzugt sollten die
Einstellungen so vorgenommen werden, daß Temperaturen von beispielsweise von 40 bis
100°C an der Substratoberfläche erreicht werden. Wenn die gewünschte Temperatur der
Substratoberfläche erreicht bzw. die vorgesehene Bestrahlungsdauer abgelaufen ist, wird der
UV-Filter entfernt. Nach Entfernung des UV-Filters beginnt im Falle von kontinuierlich
arbeitenden Strahlungsquellen augenblicklich die UV-Vernetzung. Im Fall von
diskontinuierlich zu betreibenden UV-Blitzlampen werden nach Entfernung des UV-Filters die
gewünschten UV-Blitze ausgelöst.
Die Betrahlungsdauer mit UV-Strahlung kann beim Einsatz von UV-Blitzlampen als UV-
Strahlungsquelle beispielsweise im Bereich von 1 Millisekunde bis 400 Sekunden, bevorzugt
von 4 bis 160 Sekunden, je nach Anzahl der gewählten Blitzentladungen, liegen. Die Blitze
können beispielsweise etwa alle 4 Sekunden ausgelöst werden. Die Härtung kann
beispielsweise durch 1 bis 40 aufeinanderfolgende Blitzentladungen erfolgen.
Beim Einsatz kontinuierlicher UV-Strahlungsquellen kann die Bestrahlungsdauer
beispielsweise im Bereich von einigen Sekunden bis etwa 5 Minuten, bevorzugt unter 5
Minuten liegen.
Der Abstand der UV-Strahlungsquellen zur zu bestrahlenden Substratoberfläche kann
beispielsweise 5 bis 60 cm betragen. Die Abschirmung der UV-Strahlungsquellen zur
Vermeidung von Strahlungsaustritt kann z. B. durch Verwendung eines entsprechend
ausgekleideten Schutzgehäuses um eine transportable Lampeneinheit oder mit Hilfe anderer,
dem Fachmann bekannter Sicherheitsmaßnahmen, erfolgen.
Die Kopplung einer IR-Bestrahlungsphase mit einer sich anschließenden UV-
Bestrahlungsphase unter Verwendung der im erfindungsgemäßen Verfahren einsetzbaren UV-
Strahlungsquellen mit vorgeschaltetem UV-Filter bietet unter anderem den Vorteil, daß die
Einbrennphase einer kontinuierlichen UV-Strahlungsquelle zur Vortrocknung bzw.
Erwärmung der Substratoberfläche genutzt werden kann. Sind neben den mittels UV-
Strahlung härtbaren Bindemitteln noch Bindemittel im Beschichtungsmittel enthalten, die nach
einem zusätzlichen Mechanismus vernetzen bzw. härten, dann ergibt sich noch der Vorteil, daß
durch die IR-Bestrahlung schon eine gewisse Anvernetzung stattfindet, was beispielsweise zu
einer verbesserter Standfestigkeit führt.
Im folgenden soll der Härtungsprozess mit Bestrahlungsintervallen UV-Bestrahlung und
anschließende IR-Bestrahlung erläutert werden. Im ersten Schritt wird das mittels
energiereicher Strahlung zumindest teilweise härtbare Beschichtungsmittel appliziert. Die
Applikation kann auf übliche Art und Weise, beispielsweise mittels Spritzapplikation, erfolgen.
Nach der Applikation schließt sich die Bestrahlungsphase mit UV-Strahlung an. Die
Durchführung der UV-Bestrahlung entspricht dabei den vorstehend bereits gemachten
Ausführungen. Nach Beendigung der UV-Bestrahlungsphase schließt sich die
Bestrahlungsphase mit IR-Strahlung an. Die IR-Bestrahlung wird realisiert, indem, wie
vorstehend bereits beschrieben, der verwendeten UV-Strahlungsquelle ein UV-Filter
vorgeschaltet und entsprechend bestrahlt wird. Die nachgeschaltete IR-Bestrahlungsphase
kann beispielsweise 0,5 bis 30 Minuten betragen. Ansonsten gelten die vorstehend bereits
gemachten Aussagen bezüglich der IR-Bestrahlung.
Die Kopplung einer UV-Bestrahlungsphase mit einer nachgeschalteten IR-Bestrahlungsphase
kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn im applizierten Beschichtungsmittel neben den
strahlungshärtbaren Bindemitteln noch weitere Bindemittel enthalten sind, die über einen
zusätzlichen Mechanismus vernetzen und/oder physikalisch trocknend sind. Die abschließende
IR-Trocknungsphase führt in diesen Fällen rasch zur vollständigen Aushärtung der
applizierten Beschichtung.
Neben diesen beiden nur beispielhaft erläuterten Kombinationen verschiedener
Bestrahlungsintervalle sind natürlich beliebige weitere Kombinationen von UV-, IR- oder UV-
und IR-Bestrahlung möglich. Weitere denkbare Beispiele für Kombinationen sind: IR-
Bestrahlung-UV-Bestrahlung-IR-Bestrahlung; UV-Bestrahlung-IR-Bestrahlung-UV-
Bestrahlung-IR-Bestrahlung. Desweiteren ist es auch möglich, verschiedene
Bestrahlungsintervalle im Zusammenhang mit der Durchführung mehrerer Spritzgänge oder
Arbeitsgänge oder im Zusammenhang mit der Strahlungshärtung mehrerer
aufeinananderfolgender Schichten des Mehrschichtaufbaues anzuwenden.
Beispielsweise kann nach Applikation des zumindest teilweise strahlungshärtbaren
Beschichtungsmittels in einem Spritzgang eine IR-Bestrahlung und eine anschließende UV-
Bestrahlung erfolgen, nachfolgend wird das Beschichtungsmittel in einem oder mehreren
weiteren Spritzgängen aufgebracht und es erfolgt wiederum zunächst eine IR- und
anschließend eine UV-Bestrahlung.
Ebenso ist es möglich, im Mehrschichtaufbau zunächst einen zumindest teilweise
strahlungshärtbaren Basislack zu applizieren und zunächst einer IR- und nachfolgend einer
UV-Bestrahlung zu unterwerfen. Danach wird ein zumindest teilweise strahlungshärtbarer
Klarlack appliziert und wieder zunächst einer IR- und nachfolgend einer UV-Bestrahlung
unterworfen. Gegebenenfalls kann sich in beiden Fällen eine weitere IR-Bestrahlung
anschließen. Die Strahlungshärtung der einzelnen Schichten des Mehrschichtaufbaues sowie
der mittels mehrerer Spritzgänge aufgetragenen Schichten kann dabei jeweils mit gleicher oder
unterschiedlicher Strahlungsintensität und unterschiedlicher Bestrahlungsdauer für jede Schicht
einzeln oder für zwei oder mehr Schichten gemeinsam erfolgen.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren können ein oder mehrere Schichten eines üblichen
Mehrschichtaufbaus in der Fahrzeuglackierung gehärtet werden. Dabei kann es sich
beispielsweise um einen Mehrschichtaufbau aus Grundierung Füller, Basislack, Klarlack oder
aus Grundierung, Füller, Einschichtdecklack handeln. Es können dabei ein oder mehrere
Schichten des Mehrschichtaufbaus aus zumindest teilweise strahlungshärtbaren
Beschichtungsmitteln erstellt werden.
Die im erfindungsgemäßen Verfahren verwendeten mittels energiereicher Strahlung zumindest
teilweise aushärtbaren Beschichtungsmittel unterliegen keiner Beschränkung, sie können
wäßrig, mit Lösemitteln verdünnt oder frei von Lösemitteln und Wasser sein. Es kann sich um
mittels energiereicher Strahlung bevorzugt mittels UV-Strahlung vollständig oder nur
teilweise aushärtbare Beschichtungsmittel handeln. Bei mittels energiereicher Strahlung
aushärtbaren Beschichtungsmitteln handelt es sich insbesondere um dem Fachmann bekannte
kationisch und/oder radikalisch härtende Beschichtungsmittel. Bevorzugt sind radikalisch
hütende Beschichtungsmittel. Bei Eiwirkung energiereicher Strahlung auf diese
Beschichtungsmitteln entstehen im Beschichtungsmittel Radikale, die eine Vernetzung durch
radikalische Polymerisation olefinischer Doppelbindungen auslösen.
Die bevorzugt einsetzbaren radikalisch härtenden Beschichtungsmittel enthalten übliche
Prepolymere, wie Poly- oder Oligomere, die radikalisch polymerisierbare olefinische
Doppelbindungen, insbesondere in Form von (Meth)acryloylgruppen im Molekül aufweisen.
Die Prepolymeren können in Kombination mit üblichen Reaktivverdünnern, d. h. reaktiven
flüssigen Monomeren, vorliegen.
Beispiele für Prepolymere oder Oligomere sind (meth)acrylfunktionelle
(Meth)acrylcopolymere, Epoxidharz(meth)acrylate, Polyester(meth)acrylate,
Polyether(meth)acrylate, Polyurethan(meth)acrylate, ungesättigte Polyester, ungesättigte
Polyurethane oder Silikon(meth)acrylate mit zahlenmittleren Molekularmassen (Mn) bevorzugt
im Bereich von 200 bis 10000, besonders bevorzugt von 500 bis 3000 und mit durchschnittlich
2 bis 20, bevorzugt 3 bis 10 radikalisch polymerisierbaren, olefinischen Doppelbindungen pro
Molekül. Unter (Meth)acryl ist hier Acryl und/oder Methacryl zu verstehen.
Werden Reaktivverdünner verwendet, so werden sie beispielsweise in Mengen von 1 bis 50
Gew.-%, bevorzugt von 5 bis 30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht von Prepolymeren
und Reaktivverdünnern, eingesetzt. Es handelt sich um niedermolekulare definierte
Verbindungen, die mono-, di- oder polyungesättigt sein können. Beispiele für solche
Reaktivverdünner sind: (Meth)acrylsäure und deren Ester, Maleinsäure und deren Halbester,
Vinylacetat, Vinylether, substituierte Vinylharnstoffe, Ethylen- und
Propylenglykoldi(meth)acrylat, 1,3- und 1,4-Butandioldi(meth)acrylat, Vinyl(meth)acrylat,
Allyl(meth)acrylat, Glycerintri-, -di- und -mono(meth)acrylat, Trimethylolpropantri-, -di- und
-mono(meth)acrylat, Styrol, Vinyltoluol, Divinylbenzol, Pentaerythrittri- und
-tetra(meth)acrylat, Di- und Tripropylenglykoldi(meth)acrylat, Hexandioldi(meth)acrylat. Die
Reaktivverdünner können einzeln oder im Gemisch eingesetzt werden. Bevorzugt werden als
Reaktivverdünner Diacrylate wie z. B. Dipropylenglykoldiacrylat, Tripropylenglykoldiacrylat
und/oder Hexandioldiacrylat eingesetzt.
Die radikalisch härtenden Beschichtungsmittel enthalten Photoinitiatoren, z. B. in Mengen von
0,1 bis 5 Gew.-%, bevorzugt von 0,5 bis 3 Gew.-%, bezogen auf die Summe von radikalisch
polymerisierbaren Prepolymeren, Reaktivverdünnern und Photoinitiatoren. Geeignet sind die
üblichen Photoinitiatoren, wie beispielsweise Benzoin und -derivate, Acetophenon und
-derivate, z. B. 2,2-Diacetoxyacetophenon, Benzophenon und -derivate, Thioxanthon und
-derivate, Anthrachinon, 1-Benzoylcyclohexanol, phosphororganische Verbindungen, wie z. B.
Acylphospinoxide. Die Photoinitiatoren können allein oder in Kombination eingesetzt werden.
Außerdem können weitere synergistische Komponenten, z. B. tertiäre Amine, eingesetzt
werden.
Die im erfindungsgemäßen Verfahren einsetzbaren mittels energiereicher Strahlung zumindest
teilweise härtbaren Beschichtungsmittel können neben dem mittels energiereicher Strahlung
härtbaren Bindemittelsystem ein oder mehrere weitere Bindemittel enthalten. Bei den
gegebenenfalls zusätzlich vorliegenden weiteren Bindemitteln kann es sich beispielsweise um
übliche mittels Additions- und/oder Kondensationsreaktionen aushärtbare Bindemittelsysteme
und/oder um übliche physikalisch trocknende Bindemittelsysteme handeln. Es ist auch möglich,
daß das an sich mittels energiereicher Strahlung härtbare Bindemittelsystem zusätzlich zu den
radikalisch polymerisierbaren Doppelbindungen zur Vernetzung durch Additions- und/oder
Kondensationsreaktionen fähige Gruppen aufweist.
Bei den Additions- und/oder Kondensationsreaktionen im vorstehend genannten Sinne handelt
es sich um dem Fachmann bekannte lackchemische Vernetzungsreaktionen wie beispielsweise
die ringöffnende Addition einer Epoxidgruppe an eine Carboxylgruppe unter Bildung einer
Ester- und einer Hydroxylgruppe, die Addition einer Hydroxylgruppe an eine Isocyanatgruppe
unter Bildung einer Urethangruppe, die Reaktion einer Hydroxylgruppe mit einer blockierten
Isocyanatgruppe unter Ausbildung einer Urethangruppe und Abspaltung des
Blockierungsmittels, die Reaktion einer Hydroxylgruppe mit einer N-Methylolgruppe unter
Wasserabspaltung die Reaktion einer Hydroxylgruppe mit einer N-Methylolethergruppe unter
Abspaltung des Veretherungsalkohols, die Umesterungsreaktion einer Hydroxylgruppe mit
einer Estergruppe unter Abspaltung des Veresterungsalkohols, die
Umurethanisierungsreaktion einer Hydroxylgruppe mit einer Carbamatgruppe unter
Alkoholabspaltung, die Reaktion einer Carbamatgruppe mit einer N-Methylolethergruppe
unter Abspaltung des Veretherungsalkohols. Bevorzugt sind funktionelle Gruppen enthalten,
die eine Vernetzung bei niedrigen Temperaturen, beipielsweise bei 20 bis 80°C ermöglichen.
Besonders bevorzugt kann es sich um Hydroxyl- und Isocyanatgruppen handeln.
Die im erfindungsgemäßen Verfahren einsetzbaren mittels energiereicher Strahlung zumindest
teilweise härtbaren Beschichtungsmittel können zusätzliche, für die Lackformulierung übliche
Komponenten enthalten. Sie können z. B. lackübliche Additive enthalten. Bei den Additiven
handelt es sich um die üblichen auf dem Lacksektor einsetzbaren Additive. Beispiele für solche
Additive sind Verlaufsmittel, Antikratermittel, Antischaummittel, Katalysatoren,
Haftvermittler, rheologiebeeinflussende Additive, Verdicker, Lichtschutzmittel und
Emulgatoren. Die Additive werden in üblichen, dem Fachmann geläufigen Mengen eingesetzt.
Die im erfindungsgemäßen Verfahren einsetzbaren Beschichtungsmittel können geringe
Mengen an organischen Lösemitteln und/oder Wasser enthalten. Bei den Lösemitteln handelt
es sich um übliche lacktechnische Lösemittel. Diese können aus der Herstellung der
Bindemittel stammen oder werden separat zugegeben. Beispiele für solche Lösemittel sind ein-
oder mehrwertige Alkohole, z. B. Propanol, Butanol, Hexanol; Glykolether oder -ester, z. B.
Diethylenglykoldialkylether, Dipropylenglykoldialkylether, jeweils mit C1- bis C6-Alkyl,
Ethoxypropanol, Butylglykol; Glykole, z. B. Ethylenglykol, Propylenglykol und deren
Oligomere, Ester, wie z. B. Butylacetat und Amylacetat, N-Methylpyrrolidon sowie Ketone,
z. B. Methylethylketon, Aceton, Cyclohexanon; aromatische oder aliphatische
Kohlenwasserstoffe, z. B. Toluol, Xylol oder lineare oder verzweigte aliphatische C6-C12-
Kohlenwasserstoffe.
Die im erfindungsgemäßen Verfahren einsetzbaren Beschichtungsmittel können Pigmente
und/oder Füllstoffe enthalten. Es handelt sich dabei um die üblichen in der Lackindustrie
einsetzbaren Füllstoffe und organischen oder anorganischen farb- und/oder effektgebenden
Pigmente und Korrosionsschutzpigmente. Beispiele für anorganische oder organische
Farbpigmente sind Titandioxid, mikronisiertes Titandioxid, Eisenoxidpigmente, Ruß,
Azopigmente, Phthalocyaninpigmente, Chinacridon- und Pyrrolopyrrolpigmente. Beispiele für
Effektpigmente sind: Metallpigmente, z. B. aus Aluminium, Kupfer oder anderen Metallen;
Interferenzpigmente, wie z. B. metalloxidbeschichtete Metallpigmente, z. B.
titandioxidbeschichtetes oder mischoxidbeschichtetes Aluminium, beschichteter Glimmer, wie
z. B. titandioxidbeschichteter Glimmer und Graphiteffektpigmente. Beispiele für Füllstoffe sind
Siliciumdioxid, Aluminiumsilikat, Bariumsulfat und Talkum.
Die generelle Zusammensetzung der einsetzbaren Beschichtungsmittel, beispielsweise die Art
der Pigmentierung, richtet sich danach, welche Schicht des Mehrschichtaufbaus mit den
Beschichtungsmitteln erstellt werden soll.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren können in einfacher Weise ohne großen apparativen
und kostenintensiven Aufwand die Vorzüge einer kombinierten UV/IR-Härtung ausgenutzt
werden. Rasch und ohne größere zeitliche Verzögerung können mehrere
Bestrahlungsintervalle mit IR- oder mit UV-Strahlung abwechselnd aufeinanderfolgen. Es ist
nicht erforderlich mehrere Strahlungsquellen zu positionieren, was insbesondere bei der
Ausbesserung von kleineren Schadstellen uneffektiv wäre. Insgesamt ermöglicht das
erfindungsgemäße Verfahren insbesondere in einer Lackierwerkstatt, beispielsweise zur
Reparaturlackierung, ein wirtschaftlicheres Arbeiten.
Die Erfindung soll an Hand des folgenden Beispiels näher erläutert werden.
Zunächst wurde ein mittels UV-Strahlung härtbarer Klarlack hergestellt. Dazu wurden
folgende Komponenten miteinander vermischt und mittels Schnellrührer einige Minuten
homogenisiert:
55 g Jägalux 5154 (OH- und acryloylfunktionelles Bindemittel)
10 g eines handelsüblichen Polyisocyanates (Desmodur N 75)
3,8 g eines handelsüblichen Photoinitiators auf Basis Arylphosphinoxid (Lucirin TPO)
0,5 g eines handelsüblichen Verlaufsmittels (Byketol OK)
2,5 g Butylacetat
55 g Jägalux 5154 (OH- und acryloylfunktionelles Bindemittel)
10 g eines handelsüblichen Polyisocyanates (Desmodur N 75)
3,8 g eines handelsüblichen Photoinitiators auf Basis Arylphosphinoxid (Lucirin TPO)
0,5 g eines handelsüblichen Verlaufsmittels (Byketol OK)
2,5 g Butylacetat
Auf füllerbeschichtetes KTL-Blech wurde ein Wasserbasislack (hergestellt entsprechend DE-
A 196 43 802, Herstellungsbeispiel 4) in einer resultierenden Trockenfilmschichtdicke von
etwa 15 µm appliziert. Anschließend erfolgte eine IR-Bestrahlung. Zur Bestrahlung wurde eine
mit einem aufsteckbaren UV-Filter (Glasfilter GG 475 der Firma Schott, Größe: 50 × 50 mm2,
Dicke: 2 mm) versehene UV-Blitzlampe (Leistung 3500 Ws, ca 50% IR-Strahlungsanteil im
Emissionsspektrum) eingesetzt. Die Bestrahlung erfolgte mit 30 Blitzen, die im Abstand von
etwa 4 s ausgelöst wurden, bei einem Objektabstand von etwa 20 cm.
Anschließend wurde der wie vorstehend beschrieben hergestellte mittels UV-Strahlung
härtbare Klarlack in einer resultierenden Trockenfilmschichtdicke von etwa 50 µm appliziert.
Nach einer Ablüftphase von 5 Minuten bei erfolgte eine IR-Bestrahlung des
applizierten Klarlackes. Dazu wurde die vorstehend genannte mit dem UV-Filter modifizierte
UV-Blitzlampe eingesetzt. Die Bestrahlung erfolgte mit 20 Blitzen, die im Abstand von ca. 4 s
ausgelöst wurden, bei einem Objektabstand von etwa 20 cm. Anschließend erfolgte die UV-
Bestrahlung. Dazu wurde der UV-Filter von der UV-Blitzlampe entfernt und ein IR-Filter
(Glasfilter FG 3 der Firma Schott, Größe: 50 × 50 mm2, Dicke: 2 mm) aufgesteckt. Die
Bestrahlung erfolgte mit 20 Blitzen, die im Abstand von ca. 4 s ausgelöst wurden, bei einem
Objektabstand von etwa 20 cm.
Claims (11)
1. Verfahren zur Mehrschichtlackierung durch Auftrag einer oder mehrerer Füller-
und/oder weiterer Überzugsmittelschichten auf ein gegebenenfalls vorbeschichtetes
Substrat und anschließend einer Decklackschicht aus einem Basislack/Klarlackaufbau
oder aus einem pigmentierten Einschichtdecklack, wobei mindestens eine der Schichten
des Mehrschichtaufbaus aus einem mittels energiereicher Strahlung zumindest teilweise
härtbaren Beschichtungsmittel erstellt wird und diese Schicht(en) mit UV-Strahlung und
IR-Strahlung bestrahlt werden, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bestrahlung mit UV-
und IR-Strahlung eine UV-Strahlungsquelle verwendet wird, die in ihrem
Emissionsspektrum einen IR-Strahlungsanteil aufweist und daß durch abwechselndes
Vorschalten eines UV-Filters und eines IR-Filters und/oder abwechselndes Vorschalten
und Weglassen eines UV-Filters oder eines IR-Filters vor die Strahlungsquelle
mindestens zwei Bestrahlungsintervalle ausgebildet werden, während derer
unterschiedlich mit UV-Strahlung, IR-Strahlung oder gleichzeitig mit UV-Strahlung
und IR-Strahlung bestrahlt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß abwechselnd UV-Filter und
IR-Filter vorgeschaltet und damit Bestrahlungsintervalle von IR-Strahlung und UV-
Strahlung ausgebildet werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß abwechselnd ein UV-Filter
vorgeschaltet und weggelassen wird, wodurch abwechselnde Bestrahlungsintervalle mit
IR-Strahlung und gleichzeitig UV-Strahlung und IR-Strahlung erfolgen.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß abwechselnd ein IR-Filter
vorgeschaltet und weggelassen wird, wodurch Bestrahlungsintervalle mit UV-Strahlung
und gleichzeitig IR- und UV-Strahlung ausgebildet werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Bestrahlungsintervall unter Vorschalten eines UV-Filters mit IR-Strahlung durchgeführt
wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Bestrahlungsintervall unter Vorschalten eines UV-Filters mit IR-Strahlung durchgeführt
wird, und das zweite Bestrahlungsintervall unter Vorschalten eines IR-Filters mit UV-
Strahlung durchgeführt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß anschließend ein drittes
Bestrahlungsintervall unter Vorschaltung eines UV-Filters mit IR-Strahlung
durchgeführt wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
man eine UV-Strahlungsquelle verwendet, die in ihrem Emissionsspektrum einen IR-
Strahlungsanteil im Wellenlängenbereich von 700 bis 2500 nm aufweist.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
Bestrahlungsintervalle mit IR-Strahlung allein oder IR-Strahlung zusammen mit UV-
Strahlung im Bereich von 0,5 bis 30 Minuten verwendet werden.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das
Bestrahlungsintervalle für die Bestrahlung mit UV-Strahlung in der Größenordnung von
einer Millisekunde bis 5 Minuten verwendet werden.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
als UV-Strahlungsquelle UV-Blitzlampen verwendet werden.
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