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DE102006042877A1 - Verfahren zur Strahlenhärtung von Beschichtungen in für direkte Bestrahlung unzugänglichen Bereichen - Google Patents

Verfahren zur Strahlenhärtung von Beschichtungen in für direkte Bestrahlung unzugänglichen Bereichen Download PDF

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DE102006042877A1
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phase
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Reinhold Dr. rer. nat. Hilpert
Josef Dr. Ritter
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    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05DPROCESSES FOR APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05D3/00Pretreatment of surfaces to which liquids or other fluent materials are to be applied; After-treatment of applied coatings, e.g. intermediate treating of an applied coating preparatory to subsequent applications of liquids or other fluent materials
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    • B05D3/067Curing or cross-linking the coating

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Abstract

Verfahren zur Herstellung einer harten Lackschicht aus einem UV-härtbaren Lack auf einem Bauteil, insbesondere einem Karosseriebauteil, durch Belichtung des aufgetragenen UV-härtbaren Lacks mit einer oder mehreren Strahlern für UV-Licht oder energiereicher Strahlung, wobei zumindest in den Schattenbereichen der Strahler in unmittelbarer Nähe zum aufgetragenen UV-härtbaren Lack eine strahlungsstreuende Phase erzeugt oder eingetragen wird, die Streulicht oder Streustrahlung in die Schattenbereiche lenkt und zu einer Aushärtung in den entsprechenden Schattenbereichen führt, sowie geeignete Bestrahlungsvorrichtung.

Description

  • Heutzutage gängige Lackierungen für Automobilkarosserien sind in der Regel mehrschichtige Lack- oder Decklacksysteme. Der Aufbau der Automobil-Lacksysteme lässt sich häufig als eine Klarlackschicht (Top Coat) auf einer Basislack-Schicht (Base Coat) beschreiben. Die Basislackschicht wird häufig auf eine elektrophoretisch abgeschiedene Grundierung aufgetragen. Dabei werden Basislack und Klarlack bevorzugt nass-in-nass appliziert. Der Basislack wird dann zusammen mit dem Klarlack eingebrannt, wie z.B. in EP 402772 A1 , EP 38127 A1 und EP 184761 A1 beschrieben wird.
  • Als letzte Überzugsschicht (Top Coat) werden oftmals Klarlacke aufgetragen. Dabei sind unterschiedlichste Einkomponenten (1K)-, Zweikomponenten (2K)-, Mehrkomponenten (3K, 4K), sowie Pulver- oder Pulverslurry-Klarlacke oder neuerdings auch UV-härtbare Klarlacke gängig. Gattungsgemäße Einkomponenten(1K)-, Zweikomponenten(2K)- oder Mehrkomponenten(3K, 4K)-Klarlacke sind beispielsweise aus den veröffentlichten Anmeldungen US 5,474,811 , US 5,356,669 , US 5,605,965 , WO 94/10211, WO 94/10212, EP 0594068 A1 , EP 0594071 A1 , EP 594142 A1 , EP 0604992 A1 , EP 0596460 A1 oder WO 92/22615 bekannt.
  • Von besonderem Interesse sind durch UV-Licht, beziehungsweise energiereiche Strahlung (auch als aktinische Strahlung bezeichnet) härtende Top-Coats, da sie insbesondere eine hohe Kratzfestigkeit aufweisen, wie beispielsweise aus der DE 103 45 903 A1 oder der DE 103 21 812 A1 bekannt. Ebenso sind Lacke und entsprechende Verfahren von Interesse, die thermisch und UV-härtende Zusammensetzungen nutzen, wie beispielsweise in DE 10 2005 044 784 A1 offenbart.
  • Aus der EP 0540884 A1 ist ein Verfahren zur Herstellung einer Mehrschichtlackierung durch Auftrag eines Klarlacküberzugs auf eine getrocknete oder vernetzte farbgebende oder effektgebende Basislackschicht bekannt. Zur Herstellung des Klarlacküberzugs wird ein ausschließlich durch radikalische und/oder kationische Polymerisation härtbares Überzugsmittel verwendet. Der Auftrag des Überzugsmittels erfolgt bei einer Beleuchtung mit Licht einer Wellenlänge von über 550 nm oder unter Ausschluss von Licht, worauf die Härtung durch energiereiche Strahlung eingeleitet wird.
  • Aus der DE 199 20 801 A1 sind gattungsgemäße hochkratzfeste mehrschichtige Klarlackierungen und diese enthaltende Mehrschichtlackierungen für grundierte oder ungrundierte Substrate bekannt. Diese sind herstellbar, indem man (1) mindestens eine Klarlackschicht I aus einem mit aktinischer Strahlung und thermisch härtbaren Beschichtungsstoff I auf die Oberfläche des Substrats oder nass-in-nass auf die Oberfläche einer Basislackschicht III appliziert und partiell aushärtet und (2) eine weitere Klarlackschicht II aus einem mit aktinischer Strahlung sowie gegebenenfalls thermisch härtbaren Beschichtungsstoff II, enthaltend Nanopartikel, auf die Oberfläche der Klarlackschicht(en) I appliziert, wonach man (3) die Klarlackschichten I und II sowie gegebenenfalls die Basislackschicht III gemeinsam mit aktinischer Strahlung und thermisch aushärtet. In einer alternativen Ausführungsform können die Klarlackschichten I gegebenenfalls zusammen mit den Basislackschichten III vollständig mit aktinischer Strahlung und thermisch ausgehärtet werden, wonach man die äußere Oberfläche der Klarlackschichten I aufraut, mit der Klarlackschicht II beschichtet und dieser mit aktinischer Strahlung sowie gegebenenfalls thermisch aushärtet.
  • Die Verbreitung der Strahlungshärtung in der Automobillackierung wird bisher unter anderem durch den Umstand behindert, dass eine gleichmäßige Belichtung der gesamten Karosserie oder komplexer Karosserieteile nur mit erheblichem Aufwand möglich ist. Das Ausleuchten von Schattenzonen erweist sich als schwierig. Dabei ist unter anderem auch der unvermeidliche Overspray der Beschichtung problematisch, der sich ungewollt auch in Schattenzonen niederschlägt, wo er für eine direkte Bestrahlung mit einer UV-Lampe nicht mehr zugänglich ist. Dies führt dann zum Verschmieren und Verschmutzen der nicht gehärteten Beschichtungen bei der Weiterverarbeitung, insbesondere aber zu einer späteren Belastung des Fahrzeuginnenraums durch Fogging aus der ungehärteten Schicht.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung ein Verfahren zur UV-, bzw. Lichtinduzierten Härtung von Automobillacken bereit zu stellen, das eine vollständige Aushärtung des Lacks auch in den Schattenzonen, insbesondere von Karosserieteilen, sicherstellt.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung einer harten Lackschicht aus einem UV-härtbaren Lack auf einem Bauteil, insbesondere einem Karosseriebauteil, durch Belichtung des aufgetragenen UV-härtbaren Lacks mit einer oder mehreren Strahlern für UV-Licht oder energiereicher Strahlung, wobei zumindest in den Schattenbereichen der Strahler in unmittelbarer Nähe zum aufgetragenen UV-härtbaren Lack eine strahlungsstreuende Phase erzeugt oder eingetragen wird, die Streulicht oder Streustrahlung in die Schattenbereiche lenkt und zu einer Aushärtung in den entsprechenden Schattenbereichen führt, mit den Merkmalen des Anspruchs 1,
    sowie mit einer Vorrichtung zur UV-Härtung von UV-härtbaren Lacken oder Klebstoffen, umfassend einen UV-Strahler und einen Flüssigkeitszerstäuber, wobei der Flüssigkeitszerstäuber ein Aerosol erzeugt, das parallel zur Strahlrichtung des UV-Strahlers abgeblasen wird, mit den Merkmalen des Anspruchs 16.
  • Es ist somit erfindungsgemäß vorgesehen, dass zumindest in den Schattenbereichen der Strahler in unmittelbarer Nähe zum aufgetragenen UV-härtbaren Lack eine strahlungsstreuende Phase erzeugt oder eingetragen wird, die Streulicht oder Streustrahlung in die Schattenbereiche lenkt und zu einer Aushärtung in den entsprechenden Schattenbereichen führt. Geeignete Strahlung ist UV-Licht, energiereiche Strahlung, beziehungsweise aktinische Strahlung. Durch die Bereitstellung einer strahlungsstreuenden Phase im Bereich der Schattenzonen mit an die verwendete Strahlung in Material und Größe angepassten Streukörpern führt das verursachte räumliche Streulicht einer starken Strahlungsquelle zur Aushärtung auch der Anteile der Beschichtung in den Schattenbereichen. Durch die erfindungsgemäße Streuung der Strahlung ist es möglich die benötigte Anzahl an Strahlern zu reduzieren, deren Anordnung zu vereinfachen und möglicherweise überhaupt nicht direkt bestrahlbare Bereiche auszuhärten.
  • Die Erfindung beruht darauf, dass elektromagnetische Strahlen auch im Bereich des UV- und NIS-Spektrums an Aerosolen mehr oder weniger stark räumlich gestreut werden. Die resultierende Streuung ist abhängig von der Eigenabsorption und vom Durchmesser der Teilchen. Die Streuung wird insbesondere beschrieben durch die Mie-Streuung bei Teilchengröße im Bereich der Wellenlänge der Strahlung und der Rayleigh-Streuung bei Teilchengrößen viel kleiner als die Wellenlänge der Strahlung. In Verbindung mit einer starken Strahlungsquelle (mehrere Strahler oder Laser), insbesondere einer UV-Strahlungsquelle, kann der Effekt der Strahlung dazu benutzt werden, die Strahlung auch auf Oberflächen in den Schattenzonen eines komplexen, dreidimensionalen Körpers, wie z.B. eines Karosserieteils oder einer Kraftfahrzeugkarosserie, umzuleiten. Hierfür muss speziell im Bereich der Schattenzonen ein stabiles, streuendes Medium beziehungsweise eine streuende Phase, wie z.B. ein Nebel beziehungsweise ein Aerosol (in Gasen feinst verteilte Feststoffe oder Flüssigkeiten) bereitgestellt werden. Das Aerosol kann an die Schattenbereiche herangeführt oder auch erst dort erzeugt werden.
  • Wird das Erscheinungsbild des UV-härtbaren Lacks durch den Kontakt mit der streuenden Phase negativ beeinflusst, beispielsweise durch Einlagerung von Aerosolpartikeln oder -tröpfchen in die Lackschicht, ist es zweckmäßig, die Aushärtung in zwei Prozessschritte aufzuteilen. In einem ersten Schritt werden die direkter Strahlung zugänglichen Oberflächen ausgehärtet. In einem zweiten Schritt erfolgt die erfindungsgemäße Härtung der Schattenzonen. Da die Schattenzonen des Belichtungsprozesses in der Regel außerhalb der Sichtbereiche der späteren Kraftfahrzeuge, oft sogar durch weitere Bauteile verdeckt angeordnet sind, ist ein makelloses Erscheinungsbild des Lacks hier nicht erforderlich. Häufig reicht es sogar aus, wenn in den Nicht-Sichtbereichen keine vollständige Aushärtung erfolgt, sondern nur Grifffestigkeit erreicht wird. Hierfür typische Bereiche eines Türseitenteils sind beispielsweise Mulden, in denen später Türgriffe untergebracht werden, oder die Rückseiten im Kantenbereich, wo sich Overspray abgelagert hat.
  • Für den Fall, dass das streuende Medium den unausgehärteten UV-härtbaren Lack nicht negativ beeinflusst, wird die Aushärtung auf allen lackierten Oberflächen bevorzugt in einem einzigen gemeinsamen Prozessschritt durchgeführt. Dabei ist es möglich, die strahlungsstreuende Phase im Wesentlichen auf die Schattenbereiche zu beschränken oder das gesamte Bauteil der strahlungsstreuenden Phase auszusetzen. Im letzteren Fall trägt die Streuung der Strahlung zusätzlich zu einer vorteilhaften gleichmäßigeren Strahlungsverteilung auf den direkt bestrahlbaren Oberflächen bei. Hierdurch wird die Lackqualität erhöht.
  • Die strahlungsstreuende Phase wird besonders bevorzugt durch ein Aerosol gebildet, das Feststoffteilchen und/oder Flüssigkeitstropfen enthält. Als Gasphase des Aerosols können gewöhnliche Luft oder auch Sondergase verwendet werden. In einer bevorzugten Ausgestaltung wird ein sauerstoffarmes oder sauerstofffreies Gas, beispielsweise N2, He oder CO2 verwendet, so dass die schädliche Wirkung des Sauerstoffs als Radikalfänger vermindert wird.
  • Die Verwendung von Luft als Prozessgas ist beispielsweise für besonders reaktive Lackzusammensetzungen möglich, wie beispielsweise in der DE 103 45 903 A1 .
  • In einer ersten Ausgestaltung der strahlungsstreuenden Phase, werden die Flüssigkeitstropfen im Wesentlichen aus Wasser, Alkoholen, mehrfachen Alkoholen oder deren Mischungen gebildet. Die Verwendung dieser hydrophilen Tröpfchen ist dann besonders zu bevorzugen, wenn ein UV-härtbarer Lack auf der Basis von organischen Lösungsmitteln verwendet wird. Hierdurch wird verhindert, dass ein Auflösen des noch nicht ausgehärteten Lacks erfolgen kann. Geeignete einfache Alkohole sind insbesondere Methanol, Ethanol, Propanol. Geeignete mehrfache Alkohole sind unter anderem Glykol, Diethylenglykol oder Glycerin, sowie höhermolekulare Polyalkohole, welche die Flüchtigkeit der Tröpfchen verringern.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der strahlungsstreuenden Phase, werden die Flüssigkeitstropfen im Wesentlichen durch Kolloide oder Emulsionen aus wässriger Phase und organischer Phase gebildet werden. Durch die Kolloide oder Emulsionen werden die Tröpfchen stabilisiert und die Geschwindigkeit der Verdampfung verringert.
  • Bevorzugt wird die organische Phase der Kolloide oder Emulsionen aus wässriger Phase und Wachsen, Fettsäuren, Polyethylenglycolen, Polypropylenglycolen, Ölen oder deren Mischungen gebildet werden. Als Nebenbestandteile können Hilfsmittel wie Emulgatoren oder Stabilisatoren eingesetzt werden.
  • Des Weiteren sind auch Öle für die Bildung der erfindungsgemäßen Flüssigkeitstropfen geeignet. Aerosole mit Öltröpfchen sind insbesondere bei wässrigen bzw. wasserbasierten Lacken zu bevorzugen, um das Auflösen des nicht ausgehärteten Lacks zu verhindern.
  • In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist die strahlungsstreuende Phase aus einem Rauch oder Staub von Mikropartikeln aus Polymeren, Wachsen, Fettsäuren, Polyethylenglycolen und/oder Polypropylenglycolen gebildet wird. Es ist dabei von Vorteil, Mikropartikel zu wählen, die in Wasser oder einfachen organischen Lösungsmitteln lösbar sind, so dass Ablagerungen auf dem gehärteten Lack ohne weiteres entfernbar sind.
  • Zu geeigneten anorganischen Mikropartikeln gehört pyrogene Kieselsäure, bzw. SiO2-Nanopartikel, wie sie beispielsweise auch als Nanofüller für kratzfeste Lacke Verwendung finden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der strahlungsstreuenden Phase wird der Rauch oder Staub durch Gelpartikel gebildet. Hierbei eignen sich sowohl organische als auch anorganische Gele. Unter den anorganischen Gelen sind insbesondere Kieselsäuregele und zu nennen.
  • Zur besseren Handhabung kann es zweckmäßig sein, den UV-härtbaren Lack vor der Aushärtung mit UV-Licht oder energiereicher Strahlung zunächst durch Trocknung, Erwärmung oder schwache Belichtung vorzuhärten. Hierdurch wird nicht die Endhärte, sondern ein teilgehärteter oder gelartiger Zustand erreicht. Naturgemäß wird bei einer Belichtung in diesem Schritt noch keine Härtung der Schattenbereiche erreicht. Eine Trocknung und/oder Erwärmung ist besonders dann zweckmäßig, wenn ein Lacksystem aus thermisch härtendem Basislack und UV-härtbarem Decklack auf dem Bauteil aufgetragen ist. Derartige Lackzusammensetzungen sind beispielsweise aus der DE 10 2005 044 784 A1 bekannt.
  • In bevorzugter Ausgestaltung wird der UV-härtbare Lack auf einen noch nicht gehärteten Basislack aufgetragen und vor der Bestrahlung durch UV-Licht oder energiereiche Strahlung eine thermische Härtung des Basislacks durchgeführt. Beispielsweise können Basislack und Decklack nass-in-nass aufgetragen werden, gefolgt von einer thermischen Härtung des Basislacks. In der Regel wird dieser Verfahrensschritt auch zu einer Trocknung beziehungsweise Teilhärtung des Decklacks führen. Die Endhärte des UV-härtbaren Decklacks wird aber erst nach der strahlungsinduzierten Polymerisation (bzw. UV-Härtung) erreicht.
  • In einer anderen Variante wird ein UV-härtbarer Decklack, insbesondere Klarlack, auf das Bauteil, eine Grundierung oder eine Basislackschicht aufgetragen und zunächst durch schwache Belichtung, beispielsweise Schwarzlicht vorgehärtet. Gegebenenfalls kann auch Tageslicht zur Vorhärtung des Decklacks genutzt werden.
  • Das Verfahren wird bevorzugt bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen, bei der Ausbesserung oder Lackreparatur oder der Möbelherstellung angewendet.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist eine Vorrichtung zur UV-Härtung von UV-härtbaren Lacken oder Klebstoffen. Hierbei handelt es sich um eine der möglichen Bestrahlungsvorrichtungen zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Die Vorrichtung weist unter anderem einen UV-Strahler und einen Flüssigkeitszerstäuber auf. Der Flüssigkeitszerstäuber erzeugt dabei ein Aerosol, das parallel zur Strahlrichtung des UV-Strahlers abgeblasen wird. Der Aerosol-Strahl wird somit auf die durch den UV-Strahler auszuhärtende Oberfläche geleitet und bewirkt dort die Streuung des UV-Lichts. Hierdurch können die Schattenbereiche der Oberfläche vom UV-Streulicht erreicht und ausgehärtet werden. Neben der Anwendung für die Lackhärtung ist insbesondere auch die Härtung von UV-härtenden Klebern von Interesse. Die Kleber sind meist für direkte Bestrahlung unzugänglich angeordnet. Ebenso ist die Vorrichtung gut für kleine Teile oder kleine Flächen, wie beispielsweise bei der Lackreparatur oder bei der Lackierung von Kleinteilen geeignet.
  • Das Aerosol kann beispielsweise direkt hinter einer Gasdüse erzeugt werden, wobei die Gasdüse in etwa parallel zur Strahlrichtung des UV-Strahlers ausgerichtet ist. Je nach Strahlwinkel kann der Aerosolstrahl aufgeweitet (zerstäubt) oder fokussiert werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung wird das Aerosol im Strahlengang des UV-Strahlers erzeugt. Beispielsweise kann die UV-Lampe im Inneren eines Aerosol-Strahlrohrs angeordnet werden.

Claims (19)

  1. Verfahren zur Herstellung einer harten Lackschicht aus einem UV-härtbaren Lack auf einem Bauteil, insbesondere einem Karosseriebauteil, durch Belichtung des aufgetragenen UV-härtbaren Lacks mit einer oder mehreren Strahlern für UV-Licht oder energiereicher Strahlung, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in den Schattenbereichen der Strahler, in unmittelbarer Nähe zum aufgetragenen UV-härtbaren Lack, eine strahlungsstreuende Phase erzeugt oder eingetragen wird, die Streulicht oder Streustrahlung in die Schattenbereiche lenkt und zu einer Aushärtung in den entsprechenden Schattenbereichen führt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die strahlungsstreuende Phase durch ein Aerosol mit Feststoffteilchen und/oder Flüssigkeitstropfen gebildet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeitstropfen im wesentlichen aus Wasser, Alkoholen, mehrfachen Alkoholen oder deren Mischungen gebildet werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeitstropfen durch Kolloide oder Emulsionen aus wässriger Phase und organischer Phase gebildet werden.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeitstropfen durch Öle, oder durch Kolloide oder Emulsionen aus wässriger Phase und Wachsen, Fettsäuren, Polyethylenglycolen, Polypropylenglycolen, Ölen oder deren Mischungen gebildet werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die strahlungsstreuende Phase aus einem Rauch oder Staub von Mikropartikeln aus Wachsen, Fettsäuren, Polyethylenglycolen und/oder Polypropylenglycolen gebildet wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die strahlungsstreuende Phase aus einem Rauch oder Staub von nanodisperser Kieselsäure oder einem Kieselsäuregel gebildet wird.
  8. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der UV-härtbare Lack vor der Aushärtung mit UV-Licht oder energiereicher Strahlung zunächst durch Trocknung, Erwärmung oder schwache Belichtung vorgehärtet wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass als UV-härtbarer Lack ein Klarlack mit organischem Lösungsmittel oder ein Pulverlack verwendet wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass als UV-härtbarer Lack ein Klarlack mit Wasser als Lösungsmittel verwendet wird.
  11. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der UV-härtbare Lack auf eine Grundierung oder eine Basislackbeschichtung aufgetragen wird.
  12. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der UV-härtbare Lack nass-in-nass auf einen Basislack aufgetragen wird und vor der Bestrahlung durch UV-Licht oder energiereiche Strahlung eine thermische Härtung des Basislacks erfolgt.
  13. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dass die Gasphase des Aerosols aus Helium, Stickstoff und/oder Kohlendioxid besteht.
  14. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dass das gesamte Bauteil von der strahlungsstreuenden Phase umgeben wird.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass dass die strahlungsstreuende Phase über Zuführvorrichtungen lokal an die Schattenbereiche herangeführt wird.
  16. Vorrichtung zur UV-Härtung von UV-härtbaren Lacken oder Klebstoffen, umfassend einen UV-Strahler und einen Flüssigkeitszerstäuber dadurch gekennzeichnet, dass der Flüssigkeitszerstäuber ein Aerosol erzeugt, das parallel zur Strahlrichtung des UV-Strahlers abgeblasen wird.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Aerosol hinter einer Gasdüse erzeugt wird, die in etwa parallel zur Strahlrichtung des UV-Strahlers ausgerichtet ist.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Aerosol im Strahlengang des UV-Strahlers erzeugt wird.
  19. Verwendung einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18 für ein Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15.
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