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DE102019132430A1 - Flächenförmiges Verbundmaterial, Packungsmantel und Packung mit geschwungenen Kanten - Google Patents

Flächenförmiges Verbundmaterial, Packungsmantel und Packung mit geschwungenen Kanten Download PDF

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Publication number
DE102019132430A1
DE102019132430A1 DE102019132430.0A DE102019132430A DE102019132430A1 DE 102019132430 A1 DE102019132430 A1 DE 102019132430A1 DE 102019132430 A DE102019132430 A DE 102019132430A DE 102019132430 A1 DE102019132430 A1 DE 102019132430A1
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DE
Germany
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composite material
pack
gable
jacket
area
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102019132430.0A
Other languages
English (en)
Inventor
Norman Gierow
Philippe Hauser
Ali Kaylan
Thomas Keck
Heike Klein
Stefan Mergel
Georg Schulte
Christoph Wirtz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SIG Services AG
Original Assignee
SIG Technology AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by SIG Technology AG filed Critical SIG Technology AG
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Priority to ES20799636T priority patent/ES2960554T3/es
Priority to US17/780,835 priority patent/US12139310B2/en
Priority to EP20799636.4A priority patent/EP4065477B1/de
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Priority to JP2022531398A priority patent/JP2023504072A/ja
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Priority to PL20799636.4T priority patent/PL4065477T3/pl
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Abstract

Dargestellt und beschrieben ist ein flächenförmiges Verbundmaterial (1') zur Herstellung einer Packung (20), umfassend: eine Polymeraußenschicht, eine Polymerinnenschicht, eine faserhaltige Trägerschicht, die zwischen der Polymeraußenschicht und der Polymerinnenschicht angeordnet ist, wobei das flächenförmige Verbundmaterial (1') eine Vielzahl von Faltlinien aufweist, die so angeordnet und ausgestaltet sind, dass durch Falten des flächenförmigen Verbundmaterials (1') entlang der Faltlinien und durch Verbinden von Nahtflächen des flächenförmigen Verbundmaterials (1') eine geschlossene Packung (20) herstellbar ist, eine Mantelfläche (3), wobei die Mantelfläche (3) eine vordere Fläche (14), eine erste Seitenfläche (16A), eine zweite Seitenfläche (16B), eine erste hintere Fläche (15A) und eine zweite hintere Fläche (15B) umfasst, Bodenflächen (5), wobei die Bodenflächen (5) dreieckige Bodenflächen (5') und viereckige Bodenflächen (5'') umfassen, und Giebelflächen (6), wobei die Giebelflächen (6) dreieckige Giebelflächen (6') und viereckige Giebelflächen (6'') umfassen, wobei die Bodenflächen (5) und die Giebelflächen (6) auf gegenüberliegenden Seiten der Mantelfläche (3) angeordnet sind. Die Herstellung von Packungen mit noch komplexeren Geometrien ohne Beeinträchtigung der Steifigkeit der Packung soll erreicht werden durch eine dritte Mantelfaltlinie (18'''), die mehrere Abschnitte (I, II, III, IV) aufweist, die jeweils an eine Seitenfläche (16A, 16B) und an eine hintere Fläche (15A, 15B) angrenzen, und von denen wenigstens ein Abschnitt (II, III) gekrümmt ist und von denen wenigstens ein Abschnitt (I, IV) gerade ist. Dargestellt und beschrieben sind zudem ein Packungsmantel (9') aus einem Verbundmaterial sowie eine aus dem Verbundmaterial (1') oder dem Packungsmantel (9') hergestellte Packung (20) aus einem Verbundmaterial.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein flächenförmiges Verbundmaterial zur Herstellung einer Packung, umfassend: eine Polymeraußenschicht, eine Polymerinnenschicht, eine faserhaltige Trägerschicht, die zwischen der Polymeraußenschicht und der Polymerinnenschicht angeordnet ist, wobei das flächenförmige Verbundmaterial eine Vielzahl von Faltlinien aufweist, die so angeordnet und ausgestaltet sind, dass durch Falten des flächenförmigen Verbundmaterials entlang der Faltlinien und durch Verbinden von Nahtflächen des flächenförmigen Verbundmaterials eine geschlossene Packung herstellbar ist, eine Mantelfläche, wobei die Mantelfläche eine vordere Fläche, eine erste Seitenfläche, eine zweite Seitenfläche, eine erste hintere Fläche und eine zweite hintere Fläche umfasst, Bodenflächen, wobei die Bodenflächen dreieckige Bodenflächen und viereckige Bodenflächen umfassen, und Giebelflächen, wobei die Giebelflächen dreieckige Giebelflächen und viereckige Giebelflächen umfassen, wobei die Bodenflächen und die Giebelflächen auf gegenüberliegenden Seiten der Mantelfläche angeordnet sind.
  • Die Erfindung betrifft zudem einen Packungsmantel aus einem Verbundmaterial zur Herstellung einer Packung, umfassend: eine Mantelfläche, wobei die Mantelfläche eine vordere Fläche, eine erste Seitenfläche, eine zweite Seitenfläche, eine erste hintere Fläche und eine zweite hintere Fläche umfasst, Bodenflächen, wobei die Bodenflächen dreieckige Bodenflächen und viereckige Bodenflächen umfassen, Giebelflächen, wobei die Giebelflächen dreieckige Giebelflächen und viereckige Giebelflächen umfassen, zwei Scheinfaltlinien, die parallel zueinander durch die Mantelfläche verlaufen, und eine Längsnaht, die zwei Randbereiche des Verbundmaterials zu einem umlaufenden Packungsmantel verbindet, der sowohl im Bereich der Bodenflächen als auch im Bereich der Giebelflächen offen ist, wobei die Bodenflächen und die Giebelflächen auf gegenüberliegenden Seiten der Mantelfläche angeordnet sind, und wobei der Packungsmantel entlang von beiden Scheinfaltlinien gefaltet ist.
  • Die Erfindung betrifft schließlich eine Packung aus einem Verbundmaterial, wobei die Packung aus einem flächenförmigen Verbundmaterial nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 hergestellt ist, oder wobei die Packung aus einem Packungsmantel nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 13 hergestellt ist, und wobei die Packung im Bereich der Bodenflächen und im Bereich der Giebelflächen verschlossen ist. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Packung aus einem flächenförmigen Verbundmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 12 hergestellt ist oder dass die Packung aus einem Packungsmantel nach einem der Ansprüche 13 bis 17 hergestellt ist, und wobei die Packung im Bereich der Bodenflächen und im Bereich der Giebelflächen verschlossen ist.
  • Verpackungen (im gefüllten Zustand: „Packungen“) können auf unterschiedliche Weisen und aus verschiedensten Materialien hergestellt werden. Eine weitverbreitete Möglichkeit ihrer Herstellung besteht darin, aus einem flächenförmigen Verbundmaterial durch Zuschneiden einen „Zuschnitt“ herzustellen, aus dem durch Falten und weitere Schritte zunächst ein Packungsmantel und schließlich eine Packung entstehen. Alternativ hierzu ist es auch möglich, aus dem Verbundmaterial direkt - also ohne den Zwischenschritt des Packungsmantels - eine Packung herzustellen. Diese Herstellungsart hat unter anderem den Vorteil, dass das Verbundmaterial und die Packungsmäntel sehr flach sind und somit platzsparend gestapelt werden können. Auf diese Weise können das Verbundmaterial und die Packungsmäntel an einem anderen Ort hergestellt werden als die Faltung und Befüllung der Packung erfolgt. Als Material werden häufig Verbundstoffe eingesetzt, beispielsweise ein flächenförmiger Verbund aus mehreren dünnen Lagen aus Papier, Pappe, Kunststoff und/oder Metall, insbesondere Aluminium. Derartige Packungen finden insbesondere in der Lebensmittelindustrie große Verbreitung.
  • Ein erster Herstellungsschritt besteht häufig darin, aus einem flächenförmigen Verbundmaterial durch Zuschneiden einen „Zuschnitt“ herzustellen und aus dem Zuschnitt durch Falten und Verschweißen oder Verkleben einer Naht einen umlaufenden Packungsmantel („Sleeve“) zu erzeugen. Die Faltung erfolgt üblicherweise entlang von geprägten Faltlinien. Die Lage der Faltlinien entspricht dabei oftmals der Lage der Kanten der aus dem Packungsmantel herzustellenden Packung. Dies hat den Vorteil, dass das flächenförmige Verbundmaterial bzw. der daraus erzeugte Zuschnitt und der Packungsmantel ausschließlich an Stellen gefaltet werden, die bei der fertigen Packung ohnehin gefaltet sind. Ein Verfahren zur Herstellung einer Packung aus einem Packungsmantel ist beispielsweise aus der WO 2015/003852 A9 bekannt (dort insbesondere 1A bis 1E). Die dort beschriebene Packung weist eine rechteckige Querschnittsfläche auf und ist insgesamt quaderförmig.
  • Ein Nachteil der Faltung der Packungsmäntel entlang der späteren Packungskanten liegt jedoch darin, dass ausschließlich Packungen mit eckigen Querschnittsflächen hergestellt werden können. Zudem können ausschließlich Packungen hergestellt werden, deren Querschnittsfläche in vertikaler Richtung der Packung identisch ist. Alternative Gestaltungen wie beispielsweise Rundungen oder Freiformen anstelle der Kanten sind hingegen nicht möglich.
  • Um eine variablere Formgebung zu ermöglichen, wurden auch bereits Packungsmäntel vorgeschlagen, deren Faltkanten nicht den Packungskanten der aus dem Packungsmantel hergestellten Packung entsprechen. Dies wird dadurch erreicht, dass der Packungsmantel entlang von so genannten „Scheinfaltlinien“ gefaltet ist, die bei der Herstellung der Packung wieder zurückgefaltet werden und somit keine Kanten der Packung bilden. Dies ermöglich es, Packungen herzustellen, deren Mantelfläche keine Kanten oder jedenfalls keine geraden Kanten aufweist. Derartige Packungsmäntel und daraus hergestellte Packungen sind beispielsweise aus der DE 10 2016 003 824 A1 bekannt (dort insbesondere 2A bis 3G').
  • Wenngleich der Einsatz von „Scheinfaltlinien“ eine etwas größere Flexibilität bei der Gestaltung der Form der Mantelfläche einer Packung ermöglicht, leisten Scheinfaltlinien keinen Beitrag zur Erhöhung der Steifigkeit der Packung, sondern können die Steifigkeit der Packung sogar durch das Falten und Zurückfalten der Scheinfaltlinie verringern.
  • Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, das eingangs beschriebene und zuvor näher erläuterte flächenförmige Verbundmaterial derart auszugestalten und weiterzubilden, dass die Herstellung von Packungen, insbesondere flüssigkeitsdichten Packungen - mit noch komplexeren Geometrien ohne Beeinträchtigung der Steifigkeit der Packung ermöglicht wird.
  • Diese Aufgabe wird bei einem flächenförmigen Verbundmaterial nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 gelöst durch eine dritte Mantelfaltlinie, die mehrere Abschnitte aufweist, die jeweils an eine Seitenfläche und an eine hintere Fläche angrenzen, und von denen wenigstens ein Abschnitt gekrümmt ist und von denen wenigstens ein Abschnitt gerade ist.
  • Das erfindungsgemäße flächenförmige Verbundmaterial dient zur Herstellung einer Packung. Das flächenförmige Verbundmaterial kann auf eine definierte Größe zugeschnitten sein, wobei die Größe zur Herstellung mehrerer Packungen ausreichen kann oder nur für die Herstellung einer einzelnen Packung ausreicht. Ein auf eine definierte Größe - insbesondere auf die Größe einer einzelnen Packung - zugeschnittenes Verbundmaterial wird daher auch als „Zuschnitt“ bezeichnet. Das flächenförmige Verbundmaterial weist mehrere einander überlagernde und miteinander verbundene Schichten auf und bildet auf diese Weise einen flächenförmigen Verbund. Das flächenförmige Verbundmaterial umfasst eine Polymeraußenschicht, eine Polymerinnenschicht und eine faserhaltige Trägerschicht, die zwischen der Polymeraußenschicht und der Polymerinnenschicht angeordnet ist. Die Polymerinnenschicht und die Polymeraußenschicht verleihen dem Verbundmaterial flüssigkeitsdichte Eigenschaften, da sie aus Kunststoff hergestellt sind. Die faserhaltige Trägerschicht (vorzugsweise: Papier oder Pappe) dient hingegen vor allem dazu, dem Verbundmaterial verbesserte mechanische Eigenschaften zu verleihen, insbesondere eine verbesserte Steifigkeit. Optional kann zudem eine Barriereschicht vorgesehen sein, die ebenfalls zwischen der Polymeraußenschicht und der Polymerinnenschicht angeordnet ist (vorzugsweise zwischen der faserhaltigen Trägerschicht und der Polymerinnenschicht). Die Barriereschicht kann beispielsweise aus Aluminium hergestellt sein und soll verhindern, Licht und/oder Sauerstoff durchzulassen. Das flächenförmige Verbundmaterial weist eine Mantelfläche auf, die eine vordere Fläche, eine erste Seitenfläche, eine zweite Seitenfläche, eine erste hintere Fläche und eine zweite hintere Fläche umfasst. Das flächenförmige Verbundmaterial weist zudem Bodenflächen auf, die dreieckige Bodenflächen und viereckige Bodenflächen umfassen. Das flächenförmige Verbundmaterial weist weiterhin Giebelflächen auf, die dreieckige Giebelflächen und viereckige Giebelflächen umfassen. Vorzugsweise weisen die Bodenflächen und die Giebelflächen jeweils zwei oder drei Vierecksflächen und sechs Dreiecksflächen auf. Die Vierecksflächen dienen der Faltung des Bodens und des Giebels der Packung. Die Dreiecksflächen dienen dazu, das überschüssige Verbundmaterial zu abstehenden „Ohren“ zu falten, die anschließend an die Packung angelegt werden. Die Bodenflächen und die Giebelflächen sind auf gegenüberliegenden Seiten der Mantelfläche angeordnet. Vorzugsweise sind die Giebelflächen - bei einer stehenden Packung - oberhalb der Mantelfläche angeordnet und die Bodenflächen sind unterhalb der Mantelfläche angeordnet. Das flächenförmige Verbundmaterial weist zudem eine Vielzahl von Faltlinien auf, die so angeordnet und ausgestaltet sind, dass durch Falten des flächenförmigen Verbundmaterials entlang der Faltlinien und durch Verbinden von Nahtflächen des flächenförmigen Verbundmaterials eine geschlossene Packung herstellbar ist. Die Faltlinien (insbesondere vor dem Falten auch: „Rilllinien“) sollen also das Falten des flächenförmigen Verbundmaterials erleichtern; sie können durch Materialschwächungen erzeugt werden. Da die aus dem Verbundmaterial herzustellenden Packungen flüssigkeitsdicht sein sollen, werden als Materialschwächungen keine Perforationen, sondern (meist linienförmige) Materialverdrängungen eingesetzt, die mit Drückwerkzeugen in das Verbundmaterial eingeprägt werden.
  • Erfindungsgemäß ist eine dritte Mantelfaltlinie vorgesehen, die mehrere Abschnitte aufweist, die jeweils an eine Seitenfläche und an eine hintere Fläche angrenzen, und von denen wenigstens ein Abschnitt gekrümmt ist und von denen wenigstens ein Abschnitt gerade ist. Indem zwischen der Seitenfläche und der daran angrenzenden hinteren Fläche eine Faltlinie vorgesehen ist, wird eine Faltkante mit einem definierten Verlauf erreicht, was die Herstellung der Packung erleichtert. Die Faltkante verbessert zudem im Vergleich zu einer kantenfrei gekrümmten Form die strukturellen Eigenschaften der Packung, insbesondere die Steifigkeit. Durch den gekrümmten Verlauf der Mantelfaltlinie ist es außerdem einfacher möglich, konvexe oder konkave Flächen zu erzeugen, wodurch Luftspalte zwischen benachbarten Packungen entstehen, die die Luftzirkulation verbessern. Indem bei der dritten Mantelfaltlinie neben gekrümmten Abschnitten auch gerade Abschnitte vorgesehen sind, wird die Herstellung der Packung erleichtert. Es kann vorgesehen sein, dass zwischen beiden Seitenflächen und den daran angrenzenden hinteren Flächen jeweils eine dritte Mantelfaltlinie vorgesehen ist, die mehrere Abschnitte aufweist, die jeweils an eine Seitenfläche und an eine hintere Fläche angrenzen, und von denen wenigstens ein Abschnitt gekrümmt ist und von denen wenigstens ein Abschnitt gerade ist. Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die dritte Mantelfaltlinie wenigstens zwei Krümmungen aufweist, die in unterschiedliche Richtungen gerichtet sind, also beispielsweise eine erste Krümmung in Richtung der Seitenfläche und eine zweite Krümmung in Richtung der daran angrenzenden hinteren Fläche („geschwungene Kante“). Dies hat eine weitere Verbesserung der Luftzirkulation zwischen benachbarten Packungen zur Folge.
  • Nach einer Ausgestaltung des flächenförmigen Verbundmaterials ist vorgesehen, dass der an die Bodenflächen angrenzende Abschnitt und der an die Giebelflächen angrenzende Abschnitt der dritten Mantelfaltlinie gerade sind. Der Einsatz gerader Abschnitte ist angrenzend an die Bodenflächen und angrenzend an die Giebelflächen besonders vorteilhaft, da auf diese Weise die Verwendung einfacherer Werkzeuge zur Herstellung der Böden und Giebel der Packungen möglich ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass wenigstens zwei Abschnitte der dritten Mantelfaltlinie entgegengesetzte Krümmungsrichtungen aufweisen. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass ein Abschnitt in Richtung der hinteren Fläche gekrümmt ist und dass ein Abschnitt in Richtung der Seitenfläche gekrümmt ist. Auf diese Weise kann eine Packung erreicht werden, die sowohl konvexe als auch konkave Flächen aufweist. Vorzugsweise ist der in Richtung der Seitenfläche gekrümmte Abschnitt der dritten Mantelfaltlinie oberhalb von dem in Richtung der hinteren Fläche gekrümmten Abschnitt der dritten Mantelfaltlinie angeordnet. Dies führt im oberen Bereich - insbesondere in der oberen Hälfte - der Packung zu einer breiten, konkaven Rückseite der Packung. Da die Packungen vorzugsweise in ihrem oberen Bereich - insbesondere in der oberen Hälfte - eine schmale, konvexe Vorderseite aufweisen, können mehrere Packungen platzsparend vor- bzw. hintereinander gestellt werden, so dass eine gute Platzausnutzung erreicht wird. Zudem kann durch entgegengesetzte Krümmungsrichtungen erreicht werden, dass das durch die eine Krümmungsrichtung verringerte Füllvolumen durch die andere Krümmungsrichtung wieder ausgeglichen wird, so dass die Packungshöhe für ein gegebenes Packungsvolumen unverändert bleiben kann.
  • Eine weitere Ausgestaltung des flächenförmigen Verbundmaterials ist gekennzeichnet durch zwei Scheinfaltlinien, die parallel zueinander durch die Mantelfläche verlaufen. Unter Scheinfaltlinien werden Faltlinien verstanden, die im Gegensatz zu gewöhnlichen Faltlinien später keine Kanten der Packung bilden, sondern zwischen den Kanten der Packung angeordnet sind, beispielsweise in den Seitenflächen. Scheinfaltlinien dienen dazu, aus dem Verbundmaterial einen Packungsmantel zu erzeugen, der vorzugsweise entlang von zwei Scheinfaltlinien flach zusammengefaltet ist, um möglichst platzsparend gestapelt und transportiert werden zu können.
  • Nach einer Ausgestaltung des flächenförmigen Verbundmaterials ist vorgesehen, dass die Mantelfläche wenigstens eine Entlastungsfläche aufweist, die zwischen der vorderen Fläche und einer der beiden Seitenflächen angeordnet ist. Die Entlastungsfläche dient dazu, einen möglichst fließenden Übergang zwischen der vorderen Fläche und der Seitenfläche herzustellen. Vorzugsweise erstreckt sich die Entlastungsfläche über die gesamte Höhe der Mantelfläche, also von den Bodenflächen bis zu den Giebelflächen und trennt daher die vordere Fläche von den beiden Seitenflächen. Der technische Effekt der Entlastungsflächen liegt darin, dass das Verbundmaterial im Vergleich zu einer 90°-Kante einer quaderförmigen Packung weniger stark gefaltet bzw. geknickt werden braucht, da der Übergang von der vorderen Fläche zu den beiden Seitenflächen durch zwei weniger stark geknickte („stumpfere“) Kanten erfolgt. Dies führt zu weniger starken Belastungen des Verbundmaterials und insbesondere zu einer geringeren Gefahr von gerissenen bzw. gebrochenen Fasern in der faserhaltigen Trägerschicht (Papier- oder Pappschicht) des Verbundmaterials. Vorzugsweise weist die Mantelfläche zwei Entlastungsflächen auf, die zwischen der vorderen Fläche und jeweils einer der beiden Seitenflächen angeordnet sind. Durch die Entlastungsflächen wird zudem erreicht, dass zwischen nebeneinander angeordneten Packungen - im Gegensatz zu quaderförmigen Packungen - im Bereich der Entlastungsflächen ein Spalt bzw. Freiraum zwischen benachbarten Packungen entsteht, durch den Luft zirkulieren kann. Dies hat den Vorteil einer Verringerten Gefahr von Schimmelbildung infolge von Feuchtigkeit. Ein weiterer Vorteil von Entlastungsflächen kann darin gesehen werden, dass die an die Entlastungsflächen angrenzenden Flächen schmaler und somit stabiler ausgebildet werden können, wodurch eine erhöhte Griffsteifigkeit beim Ausgießen der gefüllten Packung erreicht werden kann.
  • Nach einer weiteren Ausbildung des flächenförmigen Verbundmaterials ist vorgesehen, dass wenigstens eine Entlastungsfläche im Bereich der Bodenflächen an eine viereckige Bodenfläche angrenzt und im Bereich der Giebelflächen an eine dreieckige Giebelfläche angrenzt. Die Dreiecksflächen im Boden- und Giebelbereich sind typischerweise den Seitenflächen eines flächenförmigen Verbundmaterials zugeordnet und grenzen daher an die Seitenflächen der daraus hergestellten Packung an. Die Vierecksflächen im Boden- und Giebelbereich sind hingegen typischerweise der vorderen Fläche und der hinteren Fläche eines flächenförmigen Verbundmaterials zugeordnet und grenzen daher an die Vorderseite und die Rückseite der daraus hergestellten Packung an. Indem die Entlastungsfläche im Bodenbereich an eine andere Fläche angrenzt als im Giebelbereich, wird erreicht, dass die Entlastungsfläche in ihrem unteren Bereich der Vorderseite der Packung zuzuordnen ist, während sie in ihrem oberen Bereich der Seite der Packung zuzuordnen ist. Die Entlastungsfläche „windet“ sich daher um eine (gedachte) vertikal verlaufende Kante der Packung herum. Diese Gestaltung der Entlastungsflächen hat den Vorteil, dass die bereits zuvor beschriebenen technischen Effekte (verringerte Belastung des Verbundmaterials, verbesserte Luftzirkulation) nicht nur an einer Seite der Packung, sondern an zwei Seiten der Packung auftreten. Alternativ oder zusätzlich hierzu kann vorgesehen sein, dass wenigstens eine Entlastungsfläche im Bereich der Bodenflächen an eine dreieckige Bodenfläche angrenzt und im Bereich der Giebelflächen an eine viereckige Giebelfläche angrenzt. Vorzugsweise berühren sich die aneinander angrenzenden Flächen nicht lediglich in einem Punkt, sondern grenzen linienförmig - also entlang einer Strecke - aneinander an.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung des flächenförmigen Verbundmaterials ist vorgesehen, dass zwischen wenigstens einer Entlastungsfläche und der daran angrenzenden vorderen Fläche eine erste Mantelfaltlinie vorgesehen ist, die vorzugsweise wenigstens abschnittsweise gekrümmt ist. Indem zwischen der Entlastungsfläche und der vorderen Fläche eine Faltlinie vorgesehen ist, wird eine Faltkante mit einem definierten Verlauf erreicht, was die Herstellung der Packung erleichtert. Die Faltkante verbessert zudem im Vergleich zu einer kantenfrei gekrümmten Form die strukturellen Eigenschaften der Packung, insbesondere die Steifigkeit. Durch den gekrümmten Verlauf der Mantelfaltlinie ist es außerdem einfacher möglich, konvexe oder konkave Flächen zu erzeugen, wodurch Luftspalte zwischen benachbarten Packungen entstehen, die die Luftzirkulation verbessern. Es kann vorgesehen sein, dass zwischen beiden Entlastungsflächen und der daran angrenzenden vorderen Fläche jeweils eine erste Mantelfaltlinie vorgesehen ist, die vorzugsweise wenigstens abschnittsweise gekrümmt ist. Es kann zudem vorgesehen sein, dass die erste Mantelfaltlinie durchgehend gekrümmt verläuft.
  • Nach einer weiteren Ausbildung des flächenförmigen Verbundmaterials ist vorgesehen, dass zwischen wenigstens einer Entlastungsfläche und der daran angrenzenden Seitenfläche eine zweite Mantelfaltlinie vorgesehen ist, die vorzugsweise wenigstens abschnittsweise gekrümmt ist. Wie bereits zuvor im Zusammenhang mit der ersten Mantelfaltlinie erläutert wurde, wird auch durch die zweite Mantelfaltlinie eine Faltkante mit einem definierten Verlauf erreicht, was die Herstellung der Packung erleichtert. Die Faltkante verbessert zudem im Vergleich zu einer kantenfrei gekrümmten Form die strukturellen Eigenschaften der Packung, insbesondere die Steifigkeit. Durch den gekrümmten Verlauf der Mantelfaltlinie ist es außerdem einfacher möglich, konvexe oder konkave Flächen zu erzeugen, wodurch Luftspalte zwischen benachbarten Packungen entstehen, die die Luftzirkulation verbessern. Es kann vorgesehen sein, dass zwischen beiden Entlastungsflächen und den daran angrenzenden Seitenflächen jeweils eine zweite Mantelfaltlinie vorgesehen ist, die vorzugsweise wenigstens abschnittsweise gekrümmt ist. Es kann zudem vorgesehen sein, dass die zweite Mantelfaltlinie durchgehend gekrümmt verläuft.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung des flächenförmigen Verbundmaterials ist wenigstens eine viereckige Giebelfläche mit zwei kleinen Giebelflächenwinkeln, die kleiner sind als 90°, mit zwei großen Giebelflächenwinkeln, die größer sind als 90° und mit einer Winkelsumme, die größer ist als 360°, vorgesehen. Durch Winkel, die ungleich 90° sind, wird eine Giebelfläche erreicht, dessen Form von einer rechteckigen oder quadratischen Form abweicht. Eine viereckige Giebelfläche mit zwei kleinen (<90°) und zwei großen (>90°) Giebelflächenwinkeln kann beispielsweise durch ein Trapez, ein Parallelogramm oder durch eine Raute erreicht werden. Eine Winkelsumme, die von 360° abweicht, kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass eine oder mehrere Seiten der viereckigen Giebelfläche nicht gerade, sondern gekrümmt verlaufen (wie dies beispielsweise bei einem Bogenvieleck bzw. Bogenpolygon der Fall ist). Eine Winkelsumme, die größer ist als 360° kann dadurch erreicht werden, dass wenigstens eine Seite der viereckigen Giebelfläche nach außen gekrümmt ist. Die Bodenflächenwinkel betragen hingegen vorzugsweise 90°, so dass sich eine rechteckige, insbesondere quadratische Bodenform ergibt. Die erfindungsgemäße Gestaltung der Giebelfläche hat mehrere Vorteile. Neben einer optisch ansprechenderen Form wird der technische Effekt erreicht, dass die aus dem flächenförmigen Verbundmaterial herzustellenden Packungen einfacher mit einer Hand gegriffen werden können, da eine Kante der Giebelfläche (vorzugsweise die vordere Kante) kürzer ist als die anderen Kanten (insbesondere die hintere Kante), so dass die Packung an der Vorderseite schmaler ist. Die erfindungsgemäße Gestaltung führt zudem zu dem technischen Effekt, dass die Berührungsfläche zwischen nebeneinander angeordneten Packungen (z.B. beim Transport oder im Verkaufsregal) geringer ist als bei quaderförmigen Packungen, deren Seitenflächen sich fast vollständig berühren. Mit anderen Worten bleibt zwischen nebeneinander angeordneten Packungen ein Spalt bzw. Freiraum, durch den Luft zirkulieren kann. Dies hat den Vorteil einer Verringerten Gefahr von Schimmelbildung infolge von Feuchtigkeit. Indem die Winkelsumme größer ist als 360° wird zudem erreicht, dass mehr Platz für ein Ausgießelement vorhanden ist. Vorzugsweise weist die viereckige Giebelfläche eine Winkelsumme wenigstens 370°, insbesondere von wenigstens 380°, bevorzugt von wenigstens 390° auf. Als vorteilhaft haben sich Winkelsummen im Bereich zwischen 390° und 410° herausgestellt.
  • Gemäß einer Weiterbildung des flächenförmigen Verbundmaterials ist vorgesehen, dass wenigstens eine der viereckigen Giebelflächen etwa trapezförmig ist. Indem die Giebelfläche des Verbundmaterials etwa trapezförmig gestaltet ist, wird auch der Giebel der daraus hergestellten Packung trapezförmig. Die Trapezform hat den Vorteil, dass eine der beiden parallelen Seiten bzw. Kanten (vorzugsweise die vordere Kante des Giebels) kürzer ist als die gegenüberliegende Seite bzw. Kante (vorzugsweise die hintere Kante des Giebels) - im Gegensatz zu einer Raute, bei der die gegenüberliegenden Seiten gleich lang sind. Dies ermöglicht es, auch Packungen mit größerem Volumen von der Vorderseite einfach mit einer Hand greifen zu können.
  • Unter einem Trapez wird allgemein ein Viereck verstanden, bei dem zwei Seiten parallel zueinander liegen. Unter trapezförmigen Vierecken sollen hier auch Vierecke mit gekrümmten Seiten verstanden werden, sofern bei einer Verbindung der vier Ecken durch (fiktive) Geraden zwei dieser Geraden parallel zueinander liegen.
  • Nach einer Ausgestaltung des flächenförmigen Verbundmaterials ist vorgesehen, dass die viereckige Giebelfläche eine an die vordere Fläche angrenzende Vorderkante aufweist, die gekrümmt ist. Vorzugsweise ist die Vorderkante der Giebelfläche von der Giebelfläche gesehen in Richtung der vorderen Fläche gekrümmt. Auf diese Weise kann die Giebelfläche vergrößert werden, was beispielsweise die Anbringung von Ausgießelementen mit größerem Durchmesser erleichtert. Eine gekrümmte Vorderkante des Giebels beeinflusst auch die Form der vorderen Fläche des Verbundmaterials und somit auch die Form der Vorderseite einer aus dem Verbundmaterial hergestellten Packung. Insbesondere lässt sich durch eine in Richtung der vorderen Fläche gekrümmte Vorderkante eine nach außen gewölbte (konvexe) Vorderseite („Frontpaneel“) der Packung erreichen. Auch dies hat neben einer ansprechenden Optik den bereits zuvor beschriebenen technischen Vorteil einer verbesserten Luftzirkulation zwischen benachbart angeordneten Packungen, was die Gefahr von Schimmelbildung verringert.
  • Nach einer weiteren Ausbildung des flächenförmigen Verbundmaterials ist vorgesehen, dass die faserhaltige Trägerschicht des Verbundmaterials eine Hauptfaserrichtung aufweist, die etwa rechtwinklig zu einer von den Bodenflächen zu den Giebelflächen verlaufenden Längskante des Verbundmaterials verläuft. Papier und Pappe sind Materialien, die aus Zellstofffasern hergestellt sind. Während die Fasern bei traditioneller (manueller) Papierherstellung gleichmäßig in alle Richtungen verteilt liegen, kann bei einer maschinellen Papierherstellung eine gezielte Ausrichtung der Fasern erreicht werden. Da das Papier in Richtung der Fasern andere mechanischen Eigenschaften aufweist als quer zur Faserrichtung (Anisotropie), kann die Ausrichtung der Fasern genutzt werden, um die für den jeweiligen Anwendungsfall optimalen Materialeigenschaften zu erhalten. Die Hauptfaserrichtung soll etwa rechtwinklig zu den beiden Längskanten des Verbundmaterials verlaufen. Da die Längskanten von dem Bodenbereich zum Giebelbereich verlaufen (also bei der Packung in senkrechter Richtung), bedeutet dies, dass die Hauptfaserrichtung bei der Packung in Umfangsrichtung der Packung verläuft, also um die Mantelfläche herum verläuft. Dies hat den Vorteil, dass beim Rillen der Packungslängskanten (die quer zur Faserrichtung verlaufen) die Kartonfasern gebrochen werden. Dies führt beim anschließenden Falten und Umformen zu einer Packung mit scharf ausgeprägten Packungskanten und damit zu einer verbesserten Packungsstabilität. Insbesondere bei einer Stauchbelastung der Packungen (z.B. beim mehrlagigen Stapeln auf einer Palette) zeigt sich im Vergleich zu Packungen mit in Längsrichtung ausgerichteten Fasern ein deutlicher Stabilitätsgewinn, da die Packungen erst bei höheren Stauchbelastungen einknicken.
  • Die eingangs beschriebene Aufgabe wird auch gelöst durch einen Packungsmantel aus einem Verbundmaterial zur Herstellung einer Packung. Der Packungsmantel umfasst eine Mantelfläche, wobei die Mantelfläche eine vordere Fläche, eine erste Seitenfläche, eine zweite Seitenfläche, eine erste hintere Fläche und eine zweite hintere Fläche, Bodenflächen, wobei die Bodenflächen dreieckige Bodenflächen und viereckige Bodenflächen umfassen, Giebelflächen, wobei die Giebelflächen dreieckige Giebelflächen und viereckige Giebelflächen umfassen, zwei Scheinfaltlinien, die parallel zueinander durch die Mantelfläche verlaufen, und eine Längsnaht, die zwei Randbereiche des Verbundmaterials zu einem umlaufenden Packungsmantel verbindet, der sowohl im Bereich der Bodenflächen als auch im Bereich der Giebelflächen offen ist, wobei die Bodenflächen und die Giebelflächen auf gegenüberliegenden Seiten der Mantelfläche angeordnet sind, und wobei der Packungsmantel entlang von beiden Scheinfaltlinien gefaltet ist. Im Hinblick auf diejenigen Eigenschaften des Packungsmantels, die bereits bei dem flächenförmigen Verbundmaterial vorhanden sind, wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen. Der Packungsmantel weist eine Längsnaht auf, die zwei Randbereiche des Verbundmaterials zu einem umlaufenden Packungsmantel verbindet. Durch die Längsnaht kann aus einem flachen - meist reckteckigen - Zuschnitt des Verbundmaterials ein in Umfangsrichtung geschlossener, umlaufender Packungsmantel hergestellt werden. Die Längsnaht kann beispielsweise durch Verkleben und/oder Verschweißen erzeugt werden. Aufgrund der Längsnaht werden derartige Packungsmäntel auch als längsnahtgesiegelte Packungsmäntel bezeichnet. Der Packungsmantel ist entlang von beiden Scheinfaltlinien gefaltet, wodurch sich eine Vorderseite und eine Rückseite - ebenso wie eine Innenseite und eine Außenseite ergibt.
  • Erfindungsgemäß zeichnet sich der Packungsmantel aus durch eine dritte Mantelfaltlinie, die mehrere Abschnitte aufweist, die jeweils an eine Seitenfläche und an eine hintere Fläche angrenzen, und von denen wenigstens ein Abschnitt gekrümmt ist und von denen wenigstens ein Abschnitt gerade ist. Indem eine Faltlinie vorgesehen ist, wird eine Faltkante mit einem definierten Verlauf erreicht, was die Herstellung der Packung erleichtert. Die Faltkante verbessert zudem im Vergleich zu einer kantenfrei gekrümmten Form die strukturellen Eigenschaften der Packung, insbesondere die Steifigkeit. Durch den gekrümmten Verlauf der Mantelfaltlinie ist es außerdem einfacher möglich, konvexe oder konkave Flächen zu erzeugen, wodurch Luftspalte zwischen benachbarten Packungen entstehen, die die Luftzirkulation verbessern. Indem bei der dritten Mantelfaltlinie neben gekrümmten Abschnitten auch gerade Abschnitte vorgesehen sind, wird die Herstellung der Packung erleichtert. Die weiteren Eigenschaften und Vorteile wurden bereits im Zusammenhang mit Patentanspruch 1 erläutert und sind von dem flächenförmigen Verbundmaterial in entsprechender Weise auf den Packungsmantel übertragbar.
  • Nach einer Ausgestaltung des Packungsmantels ist vorgesehen, dass der Packungsmantel aus einem flächenförmigen Verbundmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 12 hergestellt ist. Da der Packungsmantel aus einem der zuvor beschriebenen flächenförmigen Verbundmaterialien hergestellt ist, treten viele Eigenschaften und Vorteile des flächenförmigen Verbundmaterials auch bei dem Packungsmantel auf, so dass auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen wird.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung des Packungsmantel ist vorgesehen, dass das Verbundmaterial wenigstens eine Schicht aus Papier oder Pappe aufweist, die an der innerhalb des Packungsmantels verlaufenden Kante der Längsnaht abgedeckt ist. Bei der Schicht aus Papier oder Pappe handelt es sich vorzugsweise um die Trägerschicht. Die Abdeckung der Papierschicht bzw. Pappschicht hat den Zweck, einen Kontakt zwischen dem Inhalt der Packung und dieser Schicht zu vermeiden. Dies dient einerseits dazu, ein Austreten von Flüssigkeit durch die - nicht flüssigkeitsdichte - Papierschicht bzw. Pappschicht zu vermeiden und andererseits dazu, den Inhalt der Packung von Verunreinigungen durch die Papierschicht bzw. Pappschicht zu schützen (z.B. Fasern des Zellstoffs).
  • Zu dieser Ausgestaltung wird weiter vorgeschlagen, dass die Schicht aus Papier oder Pappe durch einen Dichtstreifen und/oder durch Umlegen des Verbundmaterials im Bereich der Längsnaht abgedeckt ist. Eine Möglichkeit der Abdeckung ist die Befestigung eines separaten Dichtstreifens. Der Dichtstreifen kann beispielsweise aus demselben Material hergestellt sein wie die innerste Lage des Verbundmaterials und mit dieser Lager verklebt oder verschweißt werden. Eine andere Möglichkeit der Abdeckung besteht darin, das Verbundmaterial im Bereich der Längsnaht umzulegen bzw. umzuklappen. Auf diese Weise treten an der innerhalb des Packungsmantels verlaufenden Kante der Längsnaht nicht mehr alle Lagen, sondern nur noch die innerste Lage des Verbundmaterials zum Vorschein. Die innerste Lage muss jedoch ohnehin aus einem Material hergestellt sein, dass für den Kontakt mit dem Inhalt der Packung geeignet ist.
  • Bei einer weiteren Ausbildung des Packungsmantels ist das Verbundmaterial im Bereich der Längsnaht geschält. Unter einem „geschälten“ Verbundmaterial wird ein Verbundmaterial verstanden, das in dem geschälten Bereich weniger Lagen aufweist als in den übrigen Bereichen. Die Schälung hat insbesondere im Bereich von Überlappungen mehrerer Materiallagen den Vorteil einer weniger starken Dickenzunahme. Besonders vorteilhaft ist daher der Einsatz von geschältem Verbundmaterial, wenn das Verbundmaterial umgelegt oder umgeklappt wird - beispielsweise im Bereich der Längsnaht.
  • Die eingangs beschriebene Aufgabe wird auch gelöst durch eine Packung aus einem Verbundmaterial, wobei die Packung aus einem flächenförmigen Verbundmaterial nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 hergestellt ist, oder wobei die Packung aus einem Packungsmantel nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 13 hergestellt ist, und wobei die Packung im Bereich der Bodenflächen und im Bereich der Giebelflächen verschlossen ist. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Packung aus einem flächenförmigen Verbundmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 12 hergestellt ist oder dass die Packung aus einem Packungsmantel nach einem der Ansprüche 13 bis 17 hergestellt ist, und wobei die Packung im Bereich der Bodenflächen und im Bereich der Giebelflächen verschlossen ist. Die Packung zeichnet sich aus durch eine dritte Mantelfaltlinie, die mehrere Abschnitte aufweist, die jeweils an eine Seitenfläche und an eine hintere Fläche angrenzen, und von denen wenigstens ein Abschnitt gekrümmt ist und von denen wenigstens ein Abschnitt gerade ist. Indem eine Faltlinie vorgesehen ist, wird eine Faltkante mit einem definierten Verlauf erreicht, was die Herstellung der Packung erleichtert. Die Faltkante verbessert zudem im Vergleich zu einer kantenfrei gekrümmten Form die strukturellen Eigenschaften der Packung, insbesondere die Steifigkeit. Durch den gekrümmten Verlauf der Mantelfaltlinie ist es außerdem einfacher möglich, konvexe oder konkave Flächen zu erzeugen, wodurch Luftspalte zwischen benachbarten Packungen entstehen, die die Luftzirkulation verbessern. Indem bei der dritten Mantelfaltlinie neben gekrümmten Abschnitten auch gerade Abschnitte vorgesehen sind, wird die Herstellung der Packung erleichtert. Die weiteren damit verbundenen Eigenschaften und Vorteile wurden bereits zuvor erläutert und sind von dem Verbundmaterial und dem Packungsmantel in entsprechender Weise auf die Packung übertragbar. Die Packung kann entweder direkt aus einem flächenförmigen Verbundmaterial hergestellt werden oder sie kann aus einem Packungsmantel hergestellt werden, der zuvor aus einem flächenförmigen Verbundmaterial hergestellt worden ist.
  • Nach einer Ausbildung der Packung ist vorgesehen, dass der an die Bodenflächen angrenzende Abschnitt und der an die Giebelflächen angrenzende Abschnitt der dritten Mantelfaltlinie gerade sind. Wie voranstehend bereits im Zusammenhang mit dem flächenförmigen Verbundmaterial beschrieben worden ist, ist der Einsatz gerader Abschnitte angrenzend an die Bodenflächen und angrenzend an die Giebelflächen besonders vorteilhaft, da auf diese Weise die Verwendung einfacherer Werkzeuge zur Herstellung der Böden und Giebel der Packungen möglich ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Packung ist vorgesehen, dass wenigstens zwei Abschnitte der dritten Mantelfaltlinie entgegengesetzte Krümmungsrichtungen aufweisen. Es kann vorgesehen sein, dass ein Abschnitt in Richtung der hinteren Fläche gekrümmt ist und dass ein Abschnitt in Richtung der Seitenfläche gekrümmt ist. Auf diese Weise kann eine Packung erreicht werden, die sowohl konvexe als auch konkave Flächen aufweist. Vorzugsweise ist der in Richtung der Seitenfläche gekrümmte Abschnitt der dritten Mantelfaltlinie oberhalb von dem in Richtung der hinteren Fläche gekrümmten Abschnitt der dritten Mantelfaltlinie angeordnet. Dies führt im oberen Bereich - insbesondere in der oberen Hälfte - der Packung zu einer breiten, konkaven Rückseite der Packung. Da die Packungen vorzugsweise in ihrem oberen Bereich - insbesondere in der oberen Hälfe - eine schmale, konvexe Vorderseite aufweisen, können mehrere Packungen platzsparend vor- bzw. hintereinander gestellt werden, so dass eine gute Platzausnutzung erreicht wird. Zudem kann durch entgegengesetzte Krümmungsrichtungen erreicht werden, dass das durch die eine Krümmungsrichtung verringerte Füllvolumen durch die andere Krümmungsrichtung wieder ausgeglichen wird, so dass die Packungshöhe für ein gegebenes Packungsvolumen unverändert bleiben kann.
  • Nach einer Ausgestaltung der Packung ist vorgesehen, dass die Packung im Bereich des Giebels eine Flossennaht aufweist, die in Richtung der vorderen Fläche umgelegt ist. Diese Gestaltung ermöglicht bei einem nach vorne abfallenden Schräggiebel beispielsweise ein besseres Ablaufen von Feuchtigkeit von der Giebelfläche, da sich keine nach oben offene „Tasche“ bildet, in der sich Feuchtigkeit sammeln könnte.
  • Ebenso kann durch diese Ausgestaltung mehr Platz für einen von Innen eingesiegelten Ausgießer erreicht werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Packung ist vorgesehen, dass die Packung einen Giebel aufweist, der etwa trapezförmig ist. Die Trapezform des Giebels hat den Vorteil, dass eine der beiden parallelen Seiten bzw. Kanten (vorzugsweise die vordere Kante des Giebels) kürzer ist als die gegenüberliegende Seite bzw. Kante (vorzugsweise die hintere Kante des Giebels) - im Gegensatz zu einer Raute, bei der die gegenüberliegenden Seiten gleich lang sind. Dies ermöglicht es, auch Packungen mit größerem Volumen von der Vorderseite einfach mit einer Hand greifen zu können.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Packung sieht vor, dass die Packung einen Schräggiebel aufweist. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass der Giebel der Packung nach vorne abfällt, also im Bereich der Vorderseite der Packung niedriger ist als im Bereich der Rückseite der Packung. Durch den schrägen Verlauf des Giebels kann erreicht werden, dass ein im Bereich des Giebels angeordnetes Ausgießelement die Stapelung von Packungen weniger beeinträchtigt als bei Packungen mit ebenem Giebel. Dies liegt darin begründet, dass das Ausgießelement bei Packungen mit schrägem Giebel - anders als bei Packungen mit ebenem Giebel - nicht zwangsläufig den höchsten Punkt der Packung bildet. Zudem kann ein besseres Ablaufen von Feuchtigkeit von der Giebelfläche erreicht werden.
  • Nach einer weiteren Ausbildung der Packung ist vorgesehen, dass die Packung im Bereich der vorderen Fläche konvex geformt ist und/oder im Bereich der hinteren Flächen konkav geformt ist. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Packung in dem oberen Bereich - insbesondere in der oberen Hälfte - im Bereich der vorderen Fläche konvex geformt ist und/oder in dem oberen Bereich - insbesondere in der oberen Hälfte - im Bereich der hinteren Flächen konkav geformt ist. Durch die Kombination aus konvexer Vorderseite und konkaver Rückseite können die Packungen trotz optisch aufwendiger Gestaltung platzsparend vor- oder hintereinander angeordnet werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Packung ist schließlich vorgesehen, dass die Packung eine Entlastungsfläche aufweist, die abschnittsweise mit der vorderen Fläche in einer Ebene liegt und die abschnittsweise mit einer Seitenfläche in einer Ebene liegt. Wie bereits zuvor im Zusammenhang mit dem flächenförmigen Verbundmaterial beschrieben wurde, hat diese Ausgestaltung zur Folge, dass sich die Entlastungsfläche von einer Seite der Packung (z.B. der Vorderseite) um eine (fiktive) Kante herum in Richtung einer anderen Seite der Packung windet. Die Entlastungsfläche dient also dazu, einen möglichst fließenden Übergang zwischen der vorderen Fläche und der Seitenfläche herzustellen. Vorzugsweise erstreckt sich die Entlastungsfläche über die gesamte Höhe der Mantelfläche, also von den Bodenflächen bis zu den Giebelflächen und trennt daher die vordere Fläche von den beiden Seitenflächen. Der technische Effekt der Entlastungsflächen liegt darin, dass das Verbundmaterial im Vergleich zu einer 90°-Kante einer quaderförmigen Packung weniger stark gefaltet bzw. geknickt werden braucht, da der Übergang von der vorderen Fläche zu den beiden Seitenflächen durch zwei weniger stark geknickte („stumpfere“) Kanten erfolgt. Dies führt zu weniger starken Belastungen des Verbundmaterials und insbesondere zu einer geringeren Gefahr von gerissenen bzw. gebrochenen Fasern in der Papier- oder Pappschicht des Verbundmaterials.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer lediglich ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
    • 1A: ein aus dem Stand der Technik bekanntes flächenförmiges Verbundmaterial zum Falten eines Packungsmantels in einer Draufsicht,
    • 1B: einen aus dem Stand der Technik bekannten Packungsmantel, der aus dem in 1A gezeigten flächenförmigen Verbundmaterial gebildet ist, in einer Vorderansicht,
    • 1C: den Packungsmantel aus 1B in einer Rückansicht,
    • 1D: den Packungsmantel aus 1B und 1C im aufgefalteten Zustand,
    • 1E: den Packungsmantel aus 1D mit verschlossenem Boden,
    • 1F: eine Packung, die aus dem in 1B gezeigten Packungsmantel gebildet ist, nach dem Verschweißen,
    • 1G: die Packung aus 1F mit angelegten Ohren,
    • 2A: ein erfindungsgemäßes flächenförmiges Verbundmaterial zum Falten eines Packungsmantels in einer Draufsicht,
    • 2B: einen ersten Bereich des flächenförmigen Verbundmaterials aus 2A in vergrößerter Ansicht,
    • 2B: einen zweiten Bereich des flächenförmigen Verbundmaterials aus 2A in vergrößerter Ansicht,
    • 3A: einen erfindungsgemäßen Packungsmantel, der aus dem in 2A gezeigten flächenförmigen Verbundmaterial gebildet ist, in einer Vorderansicht,
    • 3B: den Packungsmantel aus 3A in einer Rückansicht,
    • 4A: eine erfindungsgemäße Packung, die aus dem in 3 gezeigten Packungsmantel gebildet ist, in perspektivischer Ansicht,
    • 4B: die Packung aus 4A in einer Vorderansicht,
    • 4C: die Packung aus 4A in einer Rückansicht, und
    • 4D: die Packung aus 4A in einer Seitenansicht.
  • 1A zeigt ein aus dem Stand der Technik bekanntes flächenförmiges Verbundmaterial 1, aus dem ein Packungsmantel gebildet werden kann, in einer Draufsicht. Das flächenförmige Verbundmaterial 1 kann mehrere Lagen unterschiedlicher Materialien umfassen, beispielsweise Papier, Pappe, Kunststoff oder Metall, insbesondere Aluminium. Das Verbundmaterial 1 weist mehrere Faltlinien 2 auf, die das Falten des Verbundmaterial 1 erleichtern sollen und das Verbundmaterial 1 in mehrere Flächen aufteilen. Das Verbundmaterial 1 kann in eine Mantelfläche 3, eine Siegelfläche 4, Bodenflächen 5 und Giebelflächen 6 unterteilt werden. Aus dem Verbundmaterial 1 kann ein Packungsmantel gebildet werden, indem das Verbundmaterial 1 derart gefaltet wird, dass die Siegelfläche 4 mit dem gegenüberliegenden Randbereich der Mantelfläche 3 verbunden, insbesondere verschweißt wird. Die Mantelfläche 3 erstreckt sich - abgesehen von der Siegelfläche 4 - über die gesamte Breite des Verbundmaterials 1. Das Verbundmaterial 1 weist im Bereich der Mantelfläche 3 zwei Scheinfaltlinien 7 auf. Die beiden Scheinfaltlinien 7 sind gerade und verlaufen parallel zueinander. Zudem verlaufen die Scheinfaltlinien 7 durch einen Berührungspunkt SB von drei benachbarten Dreiecksflächen 8 der Bodenfläche 5 und durch einen Berührungspunkt SG von drei benachbarten Dreiecksflächen 8 der Giebelflächen 6. Durch die Scheinfaltlinien 7 wird die Mantenfläche 3 in einen inneren Teilbereich 3A und in zwei äußere Teilbereiche 3B geteilt. Der innere Teilbereich 3A liegt zwischen beiden Scheinfaltlinien 7 und die äußeren Teilbereiche 3B liegen neben bzw. außerhalb der beiden Scheinfaltlinien 7.
  • Die Bodenflächen 5 weisen vier Eckpunkte E5 auf und die Giebelflächen 6 weisen vier Eckpunkte E6 auf. Die Eckpunkte E5, E6 stellen Eckpunkte der aus dem Verbundmaterial 1 herzustellenden Packung dar. Jedem Eckpunkt E5 einer Bodenfläche 5 ist ein entsprechender Eckpunkt E6 einer Giebelfläche 6 zugeordnet, bei dem es sich jeweils um denjenigen Eckpunkt E6 handelt, der bei stehender Packung oberhalb dieses Eckpunktes E5 angeordnet ist. Durch zwei einander zugeordnete Eckpunkte E5, E6 verläuft eine Eckachse EA, die bei einer herkömmlichen quaderförmigen Packung einer vertikalen Packungskante entsprechen würde. Bei dem in 1A gezeigten Verbundmaterial 1 sind daher - ebenso wie bei dem daraus hergestellten Packungsmantel und der daraus hergestellten Packung - vier Eckachsen EA vorhanden (aus Gründen der Übersichtlichkeit ist stets nur eine Eckachse EA eingezeichnet). Zwischen den Eckpunkten E5 der Bodenflächen 5 und den ihnen zugeordneten Eckpunkten E6 der Giebelflächen 6 - also entlang der Eckachsen EA - sind keine Faltlinien vorgesehen.
  • 1B zeigt einen aus dem Stand der Technik bekannten Packungsmantel 9, der aus dem in 1A gezeigten flächenförmigen Verbundmaterial 1 gebildet ist, in einer Vorderansicht. Die bereits im Zusammenhang mit 1A beschriebenen Bereiche des Packungsmantels 9 sind in 1B mit entsprechenden Bezugszeichen versehen. Der Packungsmantel 9 ist durch zwei Schritte aus dem Verbundmaterial 1 entstanden: Zunächst wird das Verbundmaterial 1 entlang der beiden Scheinfaltlinien 7 gefaltet. Anschließend werden die beiden Teilbereiche 3B (links) und 3B (rechts) der Mantelfläche 3 im Bereich der Siegelfläche 4 miteinander verbunden, insbesondere verschweißt, wodurch eine (in 1B verdeckte) Längsnaht 10 entsteht. Der Packungsmantel 9 hat also eine umlaufende, in Umfangsrichtung geschlossene Struktur mit einer Öffnung im Bereich der Bodenflächen 5 und mit einer Öffnung im Bereich der Giebelflächen 6. In der Vorderansicht ist der innere Teilbereich 3A der Mantelfläche 3 sichtbar, der beidseitig von den Scheinfaltlinien 7 begrenzt wird. Die übrigen Teilbereiche 3B der Mantelfläche 3 sind auf der Rückseite des Packungsmantels 9 und daher in 1B verdeckt.
  • In 1C ist der Packungsmantel 9 aus 1B in einer Rückansicht dargestellt. Die bereits im Zusammenhang mit 1A und 1B beschriebenen Bereiche des Packungsmantels 9 sind in 1C mit entsprechenden Bezugszeichen versehen. In der Rückansicht sind die beiden äußeren Teilbereiche 3B der Mantelfläche 3 sichtbar, die durch die Längsnaht 10 miteinander verbunden sind und die beidseitig von den Scheinfaltlinien 7 begrenzt wird. Der innere Teilbereich 3A der Mantelfläche 3 ist auf der Vorderseite des Packungsmantels 9 und daher in 1C verdeckt.
  • 1D zeigt den Packungsmantel 9 aus 1B und 1C im aufgefalteten Zustand. Die bereits im Zusammenhang mit 1A bis 1C beschriebenen Bereiche des Packungsmantels 9 sind in 1D mit entsprechenden Bezugszeichen versehen. Der aufgefaltete Zustand wird durch eine Rückfaltung des Packungsmantels 9 entlang der durch die Mantelfläche 3 verlaufenden Scheinfaltlinien 7 erreicht. Die Rückfaltung erfolgt um etwa 180°. Die Rückfaltung entlang der Scheinfaltlinien 7 hat zur Folge, dass die beiden an die Scheinfaltlinie 7 angrenzenden Teilbereiche 3A, 3B der Mantelfläche 3 nicht mehr aufeinander liegen, sondern in derselben Ebene angeordnet sind. Der Packungsmantel 9 ist daher nur in seinem flachen Zustand (1B, 1C) entlang der Scheinfaltlinien 7 gefaltet; im aufgefalteten Zustand (1D) ist der Packungsmantel 9 (ebenso wie die daraus herzustellende Packung) hingegen nicht mehr entlang der Scheinfaltlinien 7 gefaltet. Daher die Bezeichnung „Schein“-Faltlinien 7.
  • 1E zeigt den Packungsmantel 9 aus 1D mit verschlossenem Boden. Die bereits im Zusammenhang mit 1A bis 1D beschriebenen Bereiche des Packungsmantels 9 sind in 1E mit entsprechenden Bezugszeichen versehen. Der vorgefaltete Zustand bezeichnet (wie in 1D) einen Zustand, in dem die Faltlinien 2 im Bereich der Giebelflächen 6 vorgefaltet worden sind. Die Bodenflächen 5 sind hingegen bereits vollständig gefaltet und verschweißt, so dass der Packungsmantel 9 einen verschlossenen Boden aufweist.
  • 1F zeigt eine Packung 11, die aus dem in 1B gezeigten Packungsmantel 9 gebildet ist, nach dem Verschweißen. Die bereits im Zusammenhang mit 1A bis 1E beschriebenen Bereiche der Packung 11 sind in 1F mit entsprechenden Bezugszeichen versehen. Die Packung 11 ist nach dem Verschweißen, also im befüllten und verschlossenen Zustand gezeigt. Im Bereich der Bodenflächen 5 und im Bereich der Giebelflächen 6 entsteht nach dem Verschließen eine Flossennaht 12.
  • Während die Flossennaht 12 im Bereich der Bodenflächen 5 bereits an die Packung 11 angelegt worden ist, steht die Flossennaht 12 im Bereich der Giebelflächen 6 noch von der Packung 11 ab. Teilbereich der Giebelflächen 6 werden bei der Vorfaltung (siehe 1E) nach außen gefaltet und bilden abstehende Bereiche aus überschüssigem Material, die auch als „Ohren“ 13 bezeichnet werden und in einem späteren Herstellungsschritt - etwa durch Klebverfahren - an die Packung 11 angelegt werden. In 1F stehen die Ohren 13 noch von der Packung 11 ab und werden in einem späteren Herstellungsschritt, etwa durch Klebverfahren, angelegt.
  • 1G zeigt die Packung 11 aus 1F mit angelegten Ohren. Die bereits im Zusammenhang mit 1A bis 1F beschriebenen Bereiche der Packung 11 sind in 1G mit entsprechenden Bezugszeichen versehen. Die oberen, im Bereich der Giebelfläche 6 angeordneten Ohren 13 sind nach unten umgeklappt und flach an die Mantelfläche 3 der Packung 11 angelegt. Vorzugsweise sind die oberen Ohren 13 mit der Mantelfläche 3 verklebt oder verschweißt.
  • 2A zeigt ein erfindungsgemäßes flächenförmiges Verbundmaterial 1' zum Falten eines Packungsmantels in einer Draufsicht. Die bereits im Zusammenhang mit 1A bis 1G beschriebenen Bereiche des Verbundmaterials 1' sind in 2A mit entsprechenden Bezugszeichen versehen. Die Bodenflächen 5 des Verbundmaterial 1' können in dreieckige Bodenflächen 5' sowie in viereckige Bodenflächen 5'' unterteilt werden. Die dreieckigen Bodenflächen 5' bilden Ohren 13 (siehe 1F), die nach innen oder außen gefaltet und an die Packung angelegt werden; die viereckigen Bodenflächen 5'' bestimmen hingegen die Form des Bodens. Bei dem in 2A gezeigten Verbundmaterial 1' sind die Ecken der viereckigen Bodenflächen 5'' etwa rechtwinklig (αB = 90°), so dass eine aus diesem Verbundmaterial 1' hergestellte Packung auch einen etwa rechteckigen, insbesondere etwa quadratischen Boden aufweist. In entsprechender Weise können die Giebelflächen 6 des Verbundmaterials 1' in dreieckige Giebelflächen 6' sowie in viereckige Giebelflächen 6'' unterteilt werden. Die dreieckigen Giebelflächen 6' bilden Ohren 13 (siehe 1F), die nach innen oder außen gefaltet und an die Packung angelegt werden; die viereckigen Giebelflächen 6" bestimmen hingegen die Form des Giebels. Bei dem in 2A gezeigten Verbundmaterial 1' sind die Ecken der viereckigen Giebelflächen 6" nicht rechtwinklig, sondern etwas kleiner (αG1 < 90°) bzw. etwas größer (αG2 > 90°) als 90°, wodurch sich eine etwa trapezförmige Form ergibt. Eine aus diesem Verbundmaterial 1' hergestellte Packung weist daher auch einen etwa trapezförmigen Giebel auf. Vorzugsweise liegen die kleinen Giebelflächenwinkel αG1 im Bereich zwischen 80° und 90°, während die großen Giebelflächenwinkel αG2 im Bereich zwischen 90° und 100° liegen. Diejenige Seite der viereckigen Giebelfläche 6'', die an die vordere Fläche 14 angrenzt wird auch als Vorderkante V bezeichnet. Die Vorderkante V ist vorzugsweise in Richtung der vorderen Fläche 14 gekrümmt.
  • Die Mantelfläche 3 des in 2A gezeigten Verbundmaterials 1' weist mehrere Faltlinien auf, der die Mantelfläche 3 in mehrere Flächen aufteilt. Die Mantelfläche 3 umfasst eine vordere Fläche 14, eine erste hintere Fläche 15A sowie eine zweite hintere Fläche 15B, eine erste Seitenfläche 16A sowie eine zweite Seitenfläche 16B, eine erste Entlastungsfläche 17A sowie eine zweite Entlastungsfläche 17B. Die vordere Fläche 14 grenzt im Bodenbereich an die viereckige Bodenfläche 5" an und grenzt im Giebelbereich an die viereckige, trapezförmige Giebelfläche 6" an. Seitlich grenzt die vordere Fläche 14 an die erste Entlastungsfläche 17A und an die zweite Entlastungsfläche 17B an. Die beiden Entlastungsflächen 17A, 17B grenzen im Bodenbereich ebenfalls (also wie die vordere Fläche 14) an die viereckige Bodenfläche 5'' an; die beiden Entlastungsflächen 17A, 17B grenzen im Giebelbereich jedoch jeweils an eine der dreieckigen Giebelflächen 6' an. Die beiden Seitenflächen 16A, 16B grenzen im Bodenbereich an eine der dreieckigen Bodenfläche 5' an und sie grenzen im Giebelbereich an eine der dreieckigen Giebelflächen 6' an. Seitlich grenzen die beiden Seitenflächen 16A, 16B an ihren Innenseiten an jeweils eine der beiden Entlastungsflächen 17A, 17B an und an ihren Außenseiten an jeweils eine der beiden hinteren Flächen 15A, 15B an (die erste Seitenfläche 16A grenzt an die erste hintere Fläche 15A und die erste Entlastungsfläche 17A an und die zweite Seitenfläche 16B grenzt an die zweite hintere Fläche 15B und die zweite Entlastungsfläche 17B an). Die beiden hinteren Flächen 15A, 15B grenzen im Bodenbereich an die viereckige Bodenfläche 5'' an und grenzen im Giebelbereich an die viereckige Giebelfläche 6'' an. Seitlich grenzen die beiden hinteren Flächen 15A, 15B an ihren Innenseiten an jeweils eine der beiden Seitenflächen 16A, 16B an (die erste hintere Fläche 15A grenzt an die erste Seitenfläche 16A an und die zweite hintere Fläche 15B grenzt an die zweite Seitenfläche 16B an).
  • Bei dem in 2A gezeigten flächenförmigen Verbundmaterial 1' weist die Mantelfläche 3 mehrere Mantelfaltlinien 18', 18'', 18''' auf. Die ersten Mantelfaltlinien 18' begrenzen die vordere Fläche 14 seitlich und bilden die Grenzen zwischen der vorderen Fläche 14 und den beiden Entlastungsflächen 17A, 17B. Vorzugsweise sind die beiden ersten Mantelfaltlinien 18' wenigstens abschnittsweise gekrümmt. Die beiden zweiten Mantelfaltlinien 18'' bilden die Grenzen zwischen den beiden Entlastungsflächen 17A, 17B und den beiden Seitenflächen 16A, 16B. Vorzugsweise sind auch die beiden zweiten Mantelfaltlinien 18'' wenigstens abschnittsweise gekrümmt. Die beiden dritten Mantelfaltlinien 18''' bilden die Grenzen zwischen den beiden Entlastungsflächen 17A, 17B und den beiden hinteren Flächen 15A, 15B. Vorzugsweise sind auch die beiden dritten Mantelfaltlinien 18''' wenigstens abschnittsweise gekrümmt. Das Verbundmaterial 1' weist zudem eine Papier- oder Pappschicht auf, dessen Hauptfaserrichtung F quer (also rechtwinklig zu zwei von den Bodenflächen 5 durch die Mantelfläche 3 zu den Giebelflächen 6 verlaufenden Längskanten L) durch die die Mantelfläche bildenden Flächen 14, 15A, 15B, 16A, 16B, 17A, 17B hindurch verläuft und somit bei einer aus diesem Verbundmaterial 1' hergestellten Packung in Umfangsrichtung der Packung verläuft. Weiterhin weist das Verbundmaterial 1' eine Schwächungszone 19 auf, die dazu dienen kann, die Position eines Ausgießelementes zu definieren. Die Schwächungszone 19 kann als überbeschichtetes Loch oder als vollständig durch das Verbundmaterial 1' gestanztes Loch ausgeführt sein.
  • 2B zeigt einen ersten Bereich des Verbundmaterials 1' aus 2A in vergrößerter Ansicht. Die bereits im Zusammenhang mit 1A bis 2A beschriebenen Bereiche des Verbundmaterials 1' sind in 2B mit entsprechenden Bezugszeichen versehen.
  • Der erste - in 2B dargestellte - Bereich des Verbundmaterials 1' betrifft den Bereich der Giebelflächen 6, insbesondere den Bereich der Giebelflächenwinkel αG1 , αG2 . Wie bereits zuvor beschrieben wurde, sind die Ecken der viereckigen Giebelflächen 6'' nicht rechtwinklig, sondern etwas kleiner (αG1 < 90°) bzw. etwas größer (αG2 > 90°) als 90°. Für die hinteren (der Rückseite der Packung zugeordneten) Giebelflächenwinkel αG1 liegt die Abweichung von einem rechten Winkel darin begründet, dass eine der beiden an den Winkel αG1 angrenzenden Faltlinien nicht rechtwinklig zum Rand des Verbundmaterials 1' verläuft, sondern um einen Winkel β1 gegenüber einer Senkrechten S1 geneigt ist (αG1 = 90°- β1 ). Für die vorderen (der Vorderseite der Packung zugeordneten) Giebelflächenwinkel αG2 hat die Abweichung von einem rechten Winkel zwei Gründe: Erstens verläuft eine der beiden an den Winkel αG2 angrenzenden Faltlinien nicht rechtwinklig zum Rand des Verbundmaterials 1', sondern um einen Winkel β2 gegenüber einer Senkrechten S2 geneigt. Zweitens verläuft die ebenfalls an den Winkel αG2 angrenzende Vorderkante V nicht gerade, sondern in Richtung der vorderen Fläche 14 gekrümmt, wobei die Vorderkante V (bzw. eine Tangente, die die Vorderkante V im Bereich der Ecke bzw. des Winkels αG2 berührt) um einen Winkel γ gegenüber einer Waagerechten W (die parallel zum oberen Rand des Verbundmaterials 1' verläuft) geneigt ist (αG2 = 90° + β2 + γ). Der Winkel β1 entspricht dem Winkel β2 ; beide Winkel liegen vorzugsweise im Bereich zwischen 2° und 6°. Die beiden hinteren Giebelflächenwinkel αG1 können daher beispielsweise einen Winkel von etwa 86° aufweisen. Der Winkel γ liegt vorzugsweise im Bereich zwischen 15° und 25°. Die beiden vorderen Giebelflächenwinkel αG2 können daher beispielsweise einen Winkel von etwa 113° aufweisen. Aus der beschriebenen Gestaltung - insbesondere aus der gekrümmten Vorderkante V - folgt, dass die Winkelsumme der viereckigen Giebelfläche 6" größer ist als 360° (2*αG1 + 2*αG2 > 360°).
  • 2C zeigt einen zweiten Bereich des flächenförmigen Verbundmaterials 1' aus 2A in vergrößerter Ansicht. Die bereits im Zusammenhang mit 1A bis 2B beschriebenen Bereiche des Verbundmaterials 1' sind in 2C mit entsprechenden Bezugszeichen versehen. Der zweite - in 2C dargestellte - Bereich des Verbundmaterials 1' betrifft den Bereich der dritten Mantelfaltlinie 18''', die die Seitenflächen 16A, 16B von den hinteren Flächen 15A, 15B trennt. Die zwischen den Seitenflächen 16A, 16B und den daran angrenzenden hinteren Flächen 15A, 15B angeordnete dritte Mantelfaltlinie 18''' weist vier Abschnitte I-IV auf: der erste Abschnitt I grenzt an die Bodenflächen 5 an und verläuft gerade. Der zweite Abschnitt II grenzt an den ersten Abschnitt I an und verläuft gekrümmt (in Richtung der hinteren Flächen 15A, 15B). Infolge der Krümmung ergibt sich ein maximaler Abstand dII zwischen der dritte Mantelfaltlinie 18''' und einer Senkrechten S, der im Bereich zwischen 0,5 mm und 2,5 mm liegen kann. Der dritte Abschnitt III grenzt an den zweiten Abschnitt II an und verläuft gekrümmt (in Richtung der Seitenflächen 16A, 16B). Infolge der Krümmung ergibt sich ein maximaler Abstand dIII zwischen der dritten Mantelfaltlinie 18''' und der Senkrechten S, der im Bereich zwischen 0,5 mm und 2,5 mm liegen kann. Der zweite Abschnitt II und der dritte Abschnitt III weisen daher entgegengesetzte Krümmungen bzw. Krümmungsrichtungen auf. Der vierte Abschnitt IV grenzt an den dritten Abschnitt III und an die Giebelflächen 6 an und verläuft gerade. Die dritte Mantelfaltlinie 18''' verläuft daher abschnittsweise gerade (in dem an die Bodenflächen 5 angrenzenden Abschnitt I sowie in dem an die Giebelflächen 6 angrenzenden Abschnitt IV) und abschnittsweise gekrümmt (in den beiden „mittleren“ Abschnitten II, III).
  • 3A zeigt einen erfindungsgemäßen Packungsmantel 9', der aus dem in 2A gezeigten flächenförmigen Verbundmaterial 1' gebildet ist, in einer Vorderansicht. Die bereits im Zusammenhang mit 1A bis 2C beschriebenen Bereiche des Packungsmantels 9' sind in 3A mit entsprechenden Bezugszeichen versehen. Der Packungsmantel 9' ist durch zwei Schritte aus dem Verbundmaterial 1' entstanden: Zunächst wird das Verbundmaterial 1' entlang der beiden Scheinfaltlinien 7 gefaltet. Anschließend werden die erste hintere Fläche 15A und die zweite hintere Fläche 15B im Bereich der Siegelfläche 4 miteinander verbunden, insbesondere verschweißt, wodurch eine (in 3A verdeckte) Längsnaht 10 entsteht. Der Packungsmantel 9' hat also eine umlaufende, in Umfangsrichtung geschlossene Struktur mit einer Öffnung im Bereich der Bodenflächen 5 und mit einer Öffnung im Bereich der Giebelflächen 6. In der Vorderansicht sind die vordere Fläche 14, die beiden Entlastungsflächen 17A, 17B und (teilweise) die beiden Seitenflächen 16A, 16B erkennbar. Die hinteren Flächen 15A, 15B sind auf der Rückseite des Packungsmantels 9' und daher in 3A verdeckt.
  • In 3B ist der Packungsmantel 9' aus 3A in einer Rückansicht dargestellt. Die bereits im Zusammenhang mit 1A bis 3A beschriebenen Bereiche des Packungsmantels 9' sind in 3A mit entsprechenden Bezugszeichen versehen. In der Rückansicht sind die beiden hinteren Flächen 15A, 15B sichtbar, die durch die Längsnaht 10 miteinander verbunden sind und die beidseitig von den dritten Mantelfaltlinien 18''' begrenzt werden. Zudem sind (teilweise) die beiden Seitenflächen 16A, 16B erkennbar. Die vordere Fläche 14 und die beiden Entlastungsflächen 17A, 17B sind auf der Vorderseite des Packungsmantels 9' und daher in 3B verdeckt.
  • 4A zeigt eine erfindungsgemäße Packung 20, die aus dem in 3 gezeigten Packungsmantel 9' gebildet ist, in perspektivischer Ansicht. Die bereits im Zusammenhang mit 1A bis 3B beschriebenen Bereiche der Packung 20 sind in 4A mit entsprechenden Bezugszeichen versehen. In 4A ist besonders gut erkennbar, dass sich die Entlastungsfläche 17A (wie auch nicht dargestellte Entlastungsfläche 17B) im Bereich des Bodens der Vorderseite der Packung 20 zuzuordnen ist, während die Entlastungsfläche 17A im Bereich des Giebels der linken Seite der Packung 20 zuzuordnen ist (die nicht dargestellte Entlastungsfläche 17B ist dementsprechend im Bereich des Giebels der rechten Seite der Packung 20 zuzuordnen). Die Entlastungsflächen 17A, 17B „winden“ sich also von der Vorderseite der Packung 20 um eine (fiktive) Kante der Packung 20 herum in Richtung einer Seite der Packung. Die Entlastungsflächen 17A, 17B bilden also einen Übergang von der Vorderseite der Packung 20 (wo sie an die vordere Fläche 14 angrenzen) zu den beiden Seiten der Packung 20 (wo sie an die beiden Seitenflächen 16A, 16B) angrenzen. In 4A ist zudem erkennbar, dass die Packung 20 einen schrägen Giebel („Schräggiebel“) aufweist, auf dem ein Schraubverschluss 21 angeordnet ist.
  • Erkennbar ist zudem die trapezförmige Gestaltung des Giebels, die dadurch erreicht wird, dass die viereckige Giebelflächen 6'' von 90° abweichende Winkel aufweisen (in 4A weisen die beiden an die hinteren Flächen 15A, 15B angrenzenden kleinen Giebelflächenwinkel αG1 einen Winkel von < 90° auf und die beiden an die vordere Fläche 14 angrenzenden großen Giebelflächenwinkel αG2 weisen einen Winkel von > 90° auf). Weiterhin ist in 4A gut erkennbar, dass sowohl die ersten Mantelfaltlinien 18' als auch die zweiten Mantelfaltlinien 18" ebenso wie die dritten Mantelfaltlinien 18''' gekrümmt sind.
  • 4B zeigt die Packung 20 aus 4A in einer Vorderansicht. Die bereits im Zusammenhang mit 1A bis 4A beschriebenen Bereiche der Packung 20 sind in 4B mit entsprechenden Bezugszeichen versehen. In 4B ist die trapezförmige Gestaltung des Giebels besonders gut erkennbar. Zudem ist der gekrümmte Verlauf der ersten Mantelfaltlinien 18' sowie der zweiten Mantelfaltlinien 18'' deutlich sichtbar.
  • 4C zeigt die Packung 20 aus 4A in einer Rückansicht. Die bereits im Zusammenhang mit 1A bis 4B beschriebenen Bereiche der Packung 20 sind in 4C mit entsprechenden Bezugszeichen versehen. In 4C ist die Zusammensetzung der Rückseite der Packung 20 aus den beiden hinteren Flächen 15A, 15B besonders gut erkennbar. Zudem ist der gekrümmte Verlauf der dritten Mantelfaltlinien 18''' deutlich sichtbar.
  • 4D zeigt schließlich die Packung 20 aus 4A in einer Seitenansicht. Die bereits im Zusammenhang mit 1A bis 4C beschriebenen Bereiche der Packung 20 sind in 4D mit entsprechenden Bezugszeichen versehen. In 4D ist die Zusammensetzung der linken Seite der Packung 20 aus der ersten Seitenfläche 16A und einem Teil der ersten Entlastungsfläche 17A besonders gut erkennbar. Durch die erste Seitenfläche 16A verläuft auch die (zurückgefaltete) Scheinfaltlinie 7. Für die in 4D nicht gezeigte gegenüberliegende rechte Seite der Packung 20 gilt entsprechendes, da die beiden Seiten identisch (spiegelsymmetrisch) zueinander gestaltet sind. Zudem ist in 4D deutlich erkennbar, dass die Packung 20 im oberen Bereich ihrer Vorderseite (rechts in 4D) konvex nach außen gewölbt ist und im oberen Bereich ihrer Rückseite (links in 4D) konkav nach innen gewölbt ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1, 1':
    Flächenförmiges Verbundmaterial
    2:
    Faltlinie
    3, 3A, 3B:
    Mantelfläche
    4:
    Siegelfläche
    5, 5', 5'':
    Bodenfläche
    6, 6', 6'':
    Giebelfläche
    7:
    Scheinfaltlinie
    8:
    Dreiecksfläche
    9,9':
    Packungsmantel
    10:
    Längsnaht
    11:
    Packung
    12:
    Flossennaht
    13:
    Ohr
    14:
    Vordere Fläche
    15A, 15B:
    erste und zweite hintere Fläche
    16A, 16B:
    erste und zweite Seitenfläche
    17A, 17B:
    erste und zweite Entlastungsfläche
    18', 18'', 18''':
    Mantelfaltlinie
    19:
    Schwächungszone
    20:
    Packung
    21:
    Schraubverschluss
    αB:
    Bodenflächenwinkel (der Faltlinien im Bodenbereich)
    αG1, αG2:
    Giebelflächenwinkel (der Faltlinien im Giebelbereich)
    β1, β2:
    Neigungswinkel (gegenüber der Senkrechten S1, S2)
    γ:
    Neigungswinkel (gegenüber der Waagerechten W)
    dII, dIII:
    Abstand (zwischen dritter Mantelfaltlinie 18''' und Senkrechte S)
    EA:
    Eckachse
    E5:
    Eckpunkt (der Bodenfläche 5)
    E6:
    Eckpunkt (der Giebelfläche 6)
    F:
    Hauptfaserrichtung
    L:
    Längskante
    S, S1, S2:
    Senkrechte
    SB:
    Berührungspunkt (der Dreicksflächen 8 der Bodenfläche 5)
    SG:
    Berührungspunkt (der Dreicksflächen 8 der Giebelfläche 6)
    V:
    Vorderkante (der viereckigen Giebelfläche 6'')
    W:
    Waagerechte
    I, II, III, IV:
    Abschnitte (der dritten Mantelfaltlinie 18''')
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2015/003852 A9 [0005]
    • DE 102016003824 A1 [0007]

Claims (25)

  1. Flächenförmiges Verbundmaterial (1') zur Herstellung einer Packung (20), umfassend: - eine Polymeraußenschicht, - eine Polymerinnenschicht, - eine faserhaltige Trägerschicht, die zwischen der Polymeraußenschicht und der Polymerinnenschicht angeordnet ist, - wobei das flächenförmige Verbundmaterial (1') eine Vielzahl von Faltlinien aufweist, die so angeordnet und ausgestaltet sind, dass durch Falten des flächenförmigen Verbundmaterials (1') entlang der Faltlinien und durch Verbinden von Nahtflächen des flächenförmigen Verbundmaterials (1') eine geschlossene Packung (20) herstellbar ist, - eine Mantelfläche (3), wobei die Mantelfläche (3) eine vordere Fläche (14), eine erste Seitenfläche (16A), eine zweite Seitenfläche (16B), eine erste hintere Fläche (15A) und eine zweite hintere Fläche (15B) umfasst, - Bodenflächen (5), wobei die Bodenflächen (5) dreieckige Bodenflächen (5') und viereckige Bodenflächen (5'') umfassen, und - Giebelflächen (6), wobei die Giebelflächen (6) dreieckige Giebelflächen (6') und viereckige Giebelflächen (6'') umfassen, - wobei die Bodenflächen (5) und die Giebelflächen (6) auf gegenüberliegenden Seiten der Mantelfläche (3) angeordnet sind, gekennzeichnet durch eine dritte Mantelfaltlinie (18'''), die mehrere Abschnitte (I, II, III, IV) aufweist, die jeweils an eine Seitenfläche (16A, 16B) und an eine hintere Fläche (15A, 15B) angrenzen, und von denen wenigstens ein Abschnitt (II, III) gekrümmt ist und von denen wenigstens ein Abschnitt (I, IV) gerade ist.
  2. Flächenförmiges Verbundmaterial (1') nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der an die Bodenflächen (5) angrenzende Abschnitt (1) und der an die Giebelflächen (6) angrenzende Abschnitt (IV) der dritten Mantelfaltlinie (18''') gerade sind.
  3. Flächenförmiges Verbundmaterial (1') nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Abschnitte (II, III) der dritten Mantelfaltlinie (18''') entgegengesetzte Krümmungsrichtungen aufweisen.
  4. Flächenförmiges Verbundmaterial (1') nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch zwei Scheinfaltlinien (7), die parallel zueinander durch die Mantelfläche (3) verlaufen.
  5. Flächenförmiges Verbundmaterial (1') nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelfläche (3) wenigstens eine Entlastungsfläche (17A, 17B) aufweist, die zwischen der vorderen Fläche (14) und einer der beiden Seitenflächen (16A, 16B) angeordnet ist.
  6. Flächenförmiges Verbundmaterial (1') nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Entlastungsfläche (17A, 17B) im Bereich der Bodenflächen (5) an eine viereckige Bodenfläche (5'') angrenzt und im Bereich der Giebelflächen (6) an eine dreieckige Giebelfläche (6') angrenzt.
  7. Flächenförmiges Verbundmaterial (1') nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen wenigstens einer Entlastungsfläche (17A, 17B) und der daran angrenzenden vorderen Fläche (14) eine erste Mantelfaltlinie (18') vorgesehen ist, die vorzugsweise wenigstens abschnittsweise gekrümmt ist.
  8. Flächenförmiges Verbundmaterial (1') nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen wenigstens einer Entlastungsfläche (17A, 17B) und der daran angrenzenden Seitenfläche (16A, 16B) eine zweite Mantelfaltlinie (18'') vorgesehen ist, die vorzugsweise wenigstens abschnittsweise gekrümmt ist.
  9. Flächenförmiges Verbundmaterial (1') nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch wenigstens eine viereckige Giebelfläche (6'') mit zwei kleinen Giebelflächenwinkeln (αG1), die kleiner sind als 90°, mit zwei großen Giebelflächenwinkeln (αG2), die größer sind als 90° und mit einer Winkelsumme, die größer ist als 360°.
  10. Flächenförmiges Verbundmaterial (1') nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der viereckigen Giebelflächen (6'') etwa trapezförmig ist.
  11. Flächenförmiges Verbundmaterial (1') nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die viereckige Giebelfläche (6'') eine an die vordere Fläche (14) angrenzende Vorderkante (V) aufweist, die gekrümmt ist.
  12. Flächenförmiges Verbundmaterial (1') nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die faserhaltige Trägerschicht des Verbundmaterials (1') eine Hauptfaserrichtung (F) aufweist, die etwa rechtwinklig zu einer von den Bodenflächen (5) zu den Giebelflächen (6) verlaufenden Längskante (L) des Verbundmaterials (1') verläuft.
  13. Packungsmantel (9') aus einem Verbundmaterial zur Herstellung einer Packung (20), umfassend: - eine Mantelfläche (3), wobei die Mantelfläche (3) eine vordere Fläche (14), eine erste Seitenfläche (16A), eine zweite Seitenfläche (16B), eine erste hintere Fläche (15A) und eine zweite hintere Fläche (15B) umfasst, - Bodenflächen (5), wobei die Bodenflächen (5) dreieckige Bodenflächen (5') und viereckige Bodenflächen (5'') umfassen, - Giebelflächen (6), wobei die Giebelflächen (6) dreieckige Giebelflächen (6') und viereckige Giebelflächen (6'') umfassen, - zwei Scheinfaltlinien (7), die parallel zueinander durch die Mantelfläche (3) verlaufen, und - eine Längsnaht (10), die zwei Randbereiche des Verbundmaterials (1') zu einem umlaufenden Packungsmantel (9') verbindet, der sowohl im Bereich der Bodenflächen (5) als auch im Bereich der Giebelflächen (6) offen ist, - wobei die Bodenflächen (5) und die Giebelflächen (6) auf gegenüberliegenden Seiten der Mantelfläche (3) angeordnet sind, und - wobei der Packungsmantel (9') entlang von beiden Scheinfaltlinien (7) gefaltet ist, gekennzeichnet durch eine dritte Mantelfaltlinie (18'''), die mehrere Abschnitte (I, II, III, IV) aufweist, die jeweils an eine Seitenfläche (16A, 16B) und an eine hintere Fläche (15A, 15B) angrenzen, und von denen wenigstens ein Abschnitt (II, III) gekrümmt ist und von denen wenigstens ein Abschnitt (I, IV) gerade ist.
  14. Packungsmantel (9') nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Packungsmantel (9') aus einem flächenförmigen Verbundmaterial (1') nach einem der Ansprüche 1 bis 12 hergestellt ist.
  15. Packungsmantel (9') nach Anspruch 13 oder Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbundmaterial wenigstens eine Schicht aus Papier oder Pappe aufweist, die an der innerhalb des Packungsmantels (9') verlaufenden Kante der Längsnaht (10) abgedeckt ist.
  16. Packungsmantel (9') nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht aus Papier oder Pappe durch einen Dichtstreifen und/oder durch Umlegen des Verbundmaterials im Bereich der Längsnaht (10) abgedeckt ist.
  17. Packungsmantel (9') nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbundmaterial im Bereich der Längsnaht (10) geschält ist.
  18. Packung (20) aus einem Verbundmaterial, - wobei die Packung (20) aus einem flächenförmigen Verbundmaterial (1') nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 hergestellt ist, oder wobei die Packung (20) aus einem Packungsmantel (9') nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 13 hergestellt ist, und - wobei die Packung (20) im Bereich der Bodenflächen (5) und im Bereich der Giebelflächen (6) verschlossen ist, gekennzeichnet durch eine dritte Mantelfaltlinie (18'''), die mehrere Abschnitte (I, II, III, IV) aufweist, die jeweils an eine Seitenfläche (16A, 16B) und an eine hintere Fläche (15A, 15B) angrenzen, und von denen wenigstens ein Abschnitt (II, III) gekrümmt ist und von denen wenigstens ein Abschnitt (I, IV) gerade ist.
  19. Packung (20) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der an die Bodenflächen (5) angrenzende Abschnitt (I) und der an die Giebelflächen (6) angrenzende Abschnitt (IV) der dritten Mantelfaltlinie (18''') gerade sind.
  20. Packung (20) nach Anspruch 18 oder Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Abschnitte (II, III) der dritten Mantelfaltlinie (18''') entgegengesetzte Krümmungsrichtungen aufweisen.
  21. Packung (20) nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Packung (20) im Bereich des Giebels eine Flossennaht (12) aufweist, die in Richtung der vorderen Fläche (14) umgelegt ist.
  22. Packung (20) nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Packung (20) einen Giebel aufweist, der etwa trapezförmig ist.
  23. Packung (20) nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Packung (20) einen Schräggiebel aufweist.
  24. Packung (20) nach einem der Ansprüche 18 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Packung (20) im Bereich der vorderen Fläche (14) konvex geformt ist und/oder im Bereich der hinteren Flächen (15A, 15B) konkav geformt ist.
  25. Packung (20) nach einem der Ansprüche 18 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Packung (20) eine Entlastungsfläche (17A, 17B) aufweist, die abschnittsweise mit der vorderen Fläche (14) in einer Ebene liegt und die abschnittsweise mit einer Seitenfläche (16A, 16B) in einer Ebene liegt.
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