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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Klimatisierung der Fahrgastzelle eines Kraftfahrzeugs mit Frontsitzen und Fondsitzen, die zwischen den Frontsitzen und den Fondsitzen angeordnet ist und Luftaustrittsöffnungen in Bodennähe und im Bereich eines Fahrgastzellendaches umfasst.
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Eine derartige Klimatisierungsvorrichtung ist aus der
DE 199 23 188 C2 bekannt. Diese vorbekannte Klimatisierungsvorrichtung ist in einem Trennwandmodul zwischen den Frontsitzen und den Fondsitzen angeordnet und umfasst eine absenkbare Trennscheibe.
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Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine gattungsgemäße Klimatisierungsvorrichtung bereitzustellen, die eine gleichmäßige Klimatisierung der gesamten Fahrgastzelle ermöglicht und insbesondere bei Fahrzeugen mit drehbaren Frontsitzen sowohl im Fuß- als auch im Kopfbereich eine wirksame Klimatisierung ermöglicht.
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Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, sowie der Erläuterung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in den Figuren dargestellt sind.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die Klimatisierungsvorrichtung zentral zwischen den Frontsitzen und Fondsitzen in einem am Boden der Fahrgastzelle anbringbaren Behälter angeordnet ist, wobei sich seitlich des Behälters die Fußbereiche von Fondpassagieren befinden, und dass diese ferner eine sich bis in die Nähe des Fahrgastzellendaches vertikal erstreckende Luftführungssäule mit mindestens einer Luftaustrittsöffnung umfasst. Die Erfindung ermöglicht eine insassennahe Klimatisierung mit hoher Energieeffizienz sowie einen verbesserten thermischen Komfort und eine geringere Zugbelastung der Fahrzeuginsassen durch Einbringung von Kaltluft über die mindestens eine Luftaustrittsöffnung der Luftführungssäule. Somit kann eine oftmals als unangenehm empfundene Anblasung von Knien oder Oberarmen wie bei einer herkömmlichen klimatisierten Belüftung über Mittel- oder Fondmitteldüsen vermieden werden. Die Luftführungssäule erstreckt sich zumindest so weit vertikal nach oben, dass die zumindest eine Luftaustrittsöffnung etwa im oder leicht oberhalb des Kopfbereichs der Fahrzeuginsassen angeordnet ist. Diese kann alternativ auch bis zu dem Dach bzw. Himmel der Fahrgastzelle reichen.
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Die erfindungsgemäße Klimatisierungsvorrichtung kann zum Kühlen, Heizen oder zur Belüftung der Fahrgastzelle Verwendung finden. Im Klimatisierungsbehälter befinden sich vorzugsweise Komponenten wie Gebläse, Filter, Wärmetauscher, elektrische Heizer, Verdampfer, Luftverteiler, um einen autarken Klimatisierungsbetrieb unabhängig von einer möglicherweise im Frontbereich des Kraftfahrzeugs vorhandenen Klimaanlage zu ermöglichen.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung umfasst die Klimatisierungsvorrichtung mindestens einen Lufteintrittskanal zur Zuführung von klimatisierter Luft aus einer Front-Klimaanlage des Kraftfahrzeugs. Bei dieser Weiterbildung kann die zur Klimatisierung verwendete Luft teilweise oder vollständig von einer fahrzeugseitigen Klimaanlage bereitgestellt werden, sodass auf zusätzliche Energie verbrauchende Heizungs- oder Kühlungsaggregate verzichtet werden kann. Dadurch ist diese Weiterbildung baulich einfacher.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung umfasst der Klimatisierungsbehälter eine horizontale Deckplatte als Ablagefläche. Auf diese Weise kann die Deckplatte des Klimatisierungsbehälters als Tisch für die Fondinsassen verwendet werden.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung umfasst der Klimatisierungsbehälter mindestens ein Staufach. Derartige Staufächer sind typischerweise in die Mittelkonsole zwischen Frontsitzen und Fondsitzen eingelassen, um Gegenstände wie Schlüssel, Flaschen etc. zu halten bzw. zu fixieren. Ein derartiges Staufach kann offen sein, insbesondere um Flaschen oder Getränkedosen hinein zu stellen, oder mit einer verschiebbaren oder aufklappbaren Klappe versehen sein. Vorzugsweise sind mehrere derartige Staufächer in der Deckplatte oder der Seitenwand des Klimatisierungsbehälters vorgesehen.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung umfasst der Klimatisierungsbehälter mindestens ein in einer Seitenwand angeordnetes seitlich ausziehbares Schubfach. Vorzugsweise sind auf jeder Seite des Klimatisierungsbehälters ein oder mehrere derartiger Schubfächer angeordnet. Derartige Schubfächer können auch als Behälteraufnahmen für Getränkebehälter ausgebildet sein.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind zumindest einzelne der Staufächer bzw. Schubfächer kühl- oder heizbar. Auf diese Weise kann eine Art Mini-Kühlschrank zur Aufbewahrung zu kühlender Getränke bereitgestellt werden.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung erstreckt sich die Luftführungssäule bis zum Fahrgastzellendach und ist mit einem Anschluss für einen in dem Fahrgastzellendach angeordneten Luftführungskanal mit mindestens einer Dach-Luftaustrittsöffnung versehen. Hierdurch ist es möglich, einen Teil der im Kopfbereich in den Fahrgastraum strömenden klimatisierten Luft in die Deckenrandbereiche des Fahrgastraumes zu leiten und von dort, also im Bereich von B- oder C-Säulen in den Fahrgastraum eintreten zu lassen und somit eine noch gleichmäßigere Klimatisierung des Fahrgastraumes im Fondbereich zu erzielen.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Luftführungssäule transparent ausgebildet. Dadurch zerteilt diese optisch den Fahrgastraum nicht und führt nicht zu einer optischen Verengung des Fahrgastraumes durch die vertikale Luftführungssäule.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Luftführungssäule mit Beleuchtungsmitteln zur Anzeige des Betriebszustandes versehen. Hierdurch ist es möglich, den Fahrzeuginsassen den Betriebszustand der Klimatisierungsvorrichtung zu signalisieren, insbesondere, ob diese im Heizbetrieb (beispielsweise durch Beleuchtungsmittel mit rötlichem Licht) oder im Kühlbetrieb (beispielsweise durch Beleuchtungsmittel mit bläulichem Licht) läuft. Auch kann der Betriebszustand des Gebläses durch eine Art Lauflicht dargestellt werden.
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Die Erfindung betrifft ferner ein Kraftfahrzeug mit einer vorbeschriebenen Vorrichtung, wobei die Frontsitze vorzugsweise nach hinten verschwenkbar sind, so dass die Klimatisierungsvorrichtung dann mittig zwischen den vier Sitzen bzw. den darauf sitzenden Fahrzeuginsassen angeordnet ist und eine gleichmäßige Klimatisierung für alle Insassen ermöglicht.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der - unter Bezug auf die Zeichnung - zumindest ein Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben ist. Beschriebene und/oder bildlich dargestellte Merkmale bilden für sich oder in beliebiger, sinnvoller Kombination den Gegenstand der Erfindung. Gleiche, ähnliche und/oder funktionsgleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die Figur zeigt eine perspektivische Darstellung eines Fahrgastinnenraumes mit einer Klimatisierungsvorrichtung.
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Die einzige Figur zeigt perspektivisch eine Fahrgastzelle 10 mit zwei Frontsitzen 12a, 12b, die in einer um 180° nach hinten gedrehten Stellung gezeigt sind sowie zwei Fondsitze 14a, 14b. Auf allen vier Sitzen 12a, 12b, 14a, 14b sind Fahrzeuginsassen 15 dargestellt. Zwischen den vier Sitzen 12a, 12b, 14a, 14b befindet sich ein Klimatisierungsbehälter 16, in dessen Innerem nicht dargestellte Bauteile wie Gebläse, Heiz- und/oder Kühlvorrichtungen angeordnet sind. Der Klimatisierungsbehälter 16 befindet sich zentral in der Fahrgastzelle 10 und hat eine derartige Quererstreckung, dass im Fußbereich 17 genügend Raum für die Beine bzw. Füße der Insassen bleibt. Die Oberseite des Klimatisierungsbehälters 16 ist als horizontale Deckplatte 18 ausgebildet, um Gegenstände wie Behälter darauf abstellen zu können. Aus der Deckplatte 18 erstreckt sich vertikal eine Luftführungssäule 20 mit mehreren vorzugsweise am Umfang verteilten Luftaustrittsöffnungen 22. Vorzugsweise hat die Luftführungssäule 20 eine derartige vertikale Erstreckung, dass die Luftaustrittsöffnungen 22 etwa in Kopfhöhe der Fahrzeuginsassen 15 angeordnet sind.
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Im unteren Bereich des Klimatisierungsbehälters 16 sind mehrere untere Luftaustrittsöffnungen 24 angeordnet, die dazu dienen, klimatisierte Luft in den Fußbereich 17 zu leiten. Oberhalb der Luftaustrittsöffnungen 24 sind Schubfächer 26 in der Seitenwand des Klimatisierungsbehälters eingelassen. Diese Schubfächer können gekühlt oder beheizt sein.
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In der Vorderwand 28 (und eventuell auch der nicht gezeigten Rückwand) des Klimatisierungsbehälters 16 ist mindestens eine Umluft-Ansaugöffnung 30 zur Ansaugung von Umluft aus der Fahrgastzelle 10 für die Aufbereitung und Ausstoßung über die Luftaustrittsöffnungen 22, 24 angeordnet.
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Die dargestellte Ausführungsform enthält ferner eine Klimaanlagen-Ansaugöffnung 32, die über nicht dargestellte Kanäle mit einer Klimaanlage des Fahrzeugs verbunden ist und von dieser mit klimatisierter Luft beschickt wird.
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An der Luftführungssäule 20 kann ferner eine höhenverstellbare Halterung 34 für einen Bildschirm oder Tablett-Computer 36 oder mehrere derartige Geräte vorgesehen. Auch kann die Halterung 34 oder weitere Halterungen zur Anbringung von Beleuchtungsmitteln zur Ausleuchtung der Deckplatte 18 dienen, beispielsweise über Schwanenhals-Halterungen.
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Alternativ zu der in der Figur dargestellten Ausführungsform kann eine alternative Luftführungssäule 20 an der Stirnseite mit einer nicht dargestellten Öffnung versehen sein, die bündig mit einer entsprechenden Öffnung im nicht dargestellten Fahrgastzellendach verbunden ist, um klimatisierte Luft in Luftführungen im Fahrgastzellendach zu fördern.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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