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DE10056414B4 - Belüftete Fußstütze für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Belüftete Fußstütze für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Belüftete Fußstütze für ein Kraftfahrzeug, insbesondere Personenkraftwagen,
– wobei die Fußstütze (1) ein Gehäuse (2) besitzt, das mindestens eine Lufteintrittsöffnung (14) und mindestens eine Luftaustrittsöffnung (9, 19) enthält und das an seiner Oberseite eine Fußabstellplatte (4) aufweist,
– wobei im Gehäuse (2) ein Stauraum (5) ausgebildet ist,
– wobei im Gehäuse (2) zumindest ein Strömungsweg (17, 18, 19) zum Belüften der Fußabstellplatte (4) ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass im Gehäuse (2) mindestens zwei voneinander unabhängige Strömungswege ausgebildet sind, wobei ein erster Strömungsweg (16, 5, 9) den Stauraum (5) belüftet, während ein zweiter Strömungsweg (17, 18, 19) unter Umgehung des Stauraums (5) die Fußabstellplatte (4) belüftet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine belüftete Fußstütze für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Personenkraftwagen, nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Eine solche ist aus der DE 198 45 100 A1 bekannt. Dort ist eine belüftete Fußstütze gezeigt, welche eine an einer Oberseite eines Gehäuses befindliche Fußabstellplatte und ein in dem Gehäuse integriertes Staufach aufweist.
  • Aus der DE 198 11 185 C1 ist eine in eine Mittelkonsole eines Fahrzeugs integrierte Klimabox bekannt.
  • In der US 5,312,155 ist eine in einem Fondbereich angeordnete Fußabstellplatte gezeigt, die eine Durchtrittsöffnung für klimatisierte Luft aufweist.
  • Eine weitere Fußstütze ist beispielsweise aus der DE 31 14 295 A1 bekannt und besitzt ein keilförmiges Gehäuse, das eine Lufteintrittsöffnung sowie mehrere Luftaustrittsöffnungen. enthält. Die Lufteintrittsöffnung ist über ein Zwischenstück an einen unter einem Kraftwagensitz endenden Kanal zur Luftversorgung des dahinter liegenden Raums angeschlossen. Die Luftaustrittsöffnungen befinden sich an den Seiten des Gehäuses. An der Oberseite des Gehäuses ist eine Fußabstellplatte ausgebildet, auf der ein Passagier, der auf dem zugehörigen Fondsitz sitzt, seine Füße abstellen kann.
  • Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 1 786 328 U ist ebenfalls eine belüftete Fußstütze bekannt, bei der zwischen einer Fußabstellplatte, einer Spritzwand des Fahrzeugs und einem Fahrzeugboden ein Hohlraum ausgebildet ist, der an eine Klimatisierungseinrichtung des Fahrzeugs angeschlossen ist. In dieser Fußabstellplatte sind mehrere Luftaustrittsöffnungen eingebracht, durch die die klimatisierte Luft aus dem Hohlraum in den Fußraum eintreten kann.
  • Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 1 749 349 U ist ein im Querschnitt keilförmiger Behälter mit einem Klappdeckel bekannt, der einen Stauraum zur Aufnahme von Autozubehör enthält. Dabei ist dieser Behälter gleichzeitig als Fußstütze verwendbar.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für eine Fußstütze der eingangs genannten Art eine vorteilhafte Ausführungsform anzugeben, die insbesondere einen erhöhten Komfort und somit einen erhöhten Gebrauchswert aufweist.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch eine Fußstütze mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, voneinander unabhängige Belüftungen für die Fußabstellplatte und für einen im Gehäuse ausgebildeten Stauraum auszubilden. Hierdurch kann eine ordnungsgemäße Belüftung der Fußabstellplatte unabhängig vom Beladungszustand des Stauraums gewährleistet werden, wodurch sich eine Komfortsteigerung ergibt.
  • Vorzugsweise kann die Fußabstellplatte an einem Deckel des Stauraums ausgebildet sein, wobei dann ein zweiter Strömungsweg, der zur Belüftung der Fußabstellplatte dient, zumindest teilweise in diesem Deckel verläuft. Der Stauraum wird dadurch von oben zugänglich.
  • Entsprechend einer Weiterbildung kann für beide Strömungswege ein gemeinsamer Lufteinlassraum vorgesehen sein, in den mindestens eine Lufteintrittsöffnung mündet und der für jeden Strömungsweg eine separate Überströmöffnung enthält, wobei eine erste Überströmöffnung den Eintritt in den ersten Strömungsweg und eine zweite Überströmöffnung den Eintritt in den zweiten Strömungsweg bildet. Durch diese Bauweise kann eine definierte Zuströmung zu den beiden Strömungswegen erzielt werden, um beispielsweise einen bestimmten Volumenstrom für die Belüftung der Fußabstellplatte gewährleisten zu können.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform können Klappenmittel vorgesehen sein, mit denen der durchströmbare Querschnitt der ersten Überströmöffnung und/oder der zweiten Überströmöffnung einstellbar ist. Auf diese Weise kann eine Regulierung der Luftströmungen erreicht werden. Insbesondere kann zwischen einer Belüftung der Fußabstellplatte und einer Belüftung des Stauraums umgeschaltet werden. Ebenso ist ein Zuschalten der Stauraambelüftung oder ein Zuschalten der Fußabstellplattenbelüftung realisierbar.
  • Wenn eine der Luftaustrittsöffnungen in einem den Stauraum begrenzenden Wandabschnitt des Gehäuses ausgebildet ist, kann gemäß einer Weiterbildung in dieser Luftaustrittsöffnung ein Geruchsfilter, insbesondere ein Aktivkohlefilter, angeordnet sein. Beispielsweise kann dann die Staubox zur Unterbringung von Schuhen dienen. Durch die Belüftung der Staubox können dann die Schuhe beispielsweise getrocknet werden, wobei eine damit einhergehende Geruchsbildung im Geruchsfilter abgefangen wird.
  • Eine in der Fußabstellplatte ausgebildete Luftaustrittsöffnung besteht vorzugsweise aus einer Vielzahl kleiner Öffnungen, die großflächig auf der Fußabstellplatte verteilt angeordnet sind. Durch diese Maßnahme ergibt sich durch die Belüftung der Fußabstellplatte ein diffuser Luftaustritt aus der Fußabstellplatte. Durch eine entsprechende Klimatisierung der zugeführten Luftströmung können beispielsweise auf der Fußabstellplatte abgestellte Füße gewärmt und/oder getrocknet werden.
  • Bei einer autarken Ausführungsform kann im Lufteinlassraum ein Gebläse angeordnet sein, das Frischluft an der Lufteintrittsöffnung ansaugt und den Überströmöffnungen zuführt. Eine derartige Ausführungsform kann grundsätzlich in jedem Fußraum eines Fahrzeugs zum Einsatz kommen.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform kann die Lufteintrittsöffnung an einen Luftauslass einer Klimatisierungseinrichtung des Kraftfahrzeugs angeschlossen sein. Ebenso ist eine Ausführungsform möglich, bei der die Lufteintrittsöffnung einen Adapter aufweist, mit dem die Lufteintrittsöffnung an einen Luftauslass einer Klimatisierungseinrichtung des Kraftfahrzeugs anschließbar ist. Diese Ausführungsformen können dann in einem Fußraum verwendet werden, wenn dieser Fußraum einen geeigneten Luftauslass besitzt.
  • Bei einer zweckmäßigen Weiterbildung kann die Fußabstellplatte elektrische Heizelemente aufweisen, mit denen beispielsweise eine Erwärmung der Luftaustrittsplatte auch ohne Belüftung erzielbar ist. Ebenso kann die aus der Luftaustrittsplatte austretende Luftströmung dadurch beheizt werden.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • Es zeigen, jeweils schematisch,
  • 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Fußstütze bei einer ersten Ausführungsform und
  • 2 eine Ansicht wie in 1, jedoch bei einer zweiten Ausführungsform.
  • Entsprechend den 1 und 2 besitzt eine erfindungsgemäße Fußstütze 1 ein im Längsschnitt etwa dreieckiges oder keilförmiges Gehäuse 2, das auf einem Fußboden 3 eines im Übrigen nicht dargestellten Kraftfahrzeugs angeordnet ist. Das Gehäuse 2 weist an seiner Oberseite eine Fußabstellplatte 4 auf, auf der ein Passagier, der in einem dieser Fußstütze 1 zugeordneten Fahrzeugsitz, z. B. Beifahrersitz oder Fondsitz, sitzt, seine Füße in einer ergonomisch günstigen Lage bequem aufstellen kann. Im Inneren des Gehäuses 2 ist ein Stauraum 5 ausgebildet, der an seiner Oberseite durch einen Deckel 6 verschließbar ist. Dieser Deckel 6 ist beispielsweise um eine quer zur Längsrichtung der Fußstütze 1 verlaufende Schwenkachse 7 schwenkbar am Gehäuse 2 gelagert. Diese Schwenkachse 7 kann bei einer anderen Ausführungsform beispielsweise auch an einer Längsseite der Fußstütze 1 angeordnet sein. In den 1 und 2 befindet sich der Deckel 6 in seiner Schließstellung. In dieser Schließstellung ist die an der Oberseite des Deckels 6 ausgebildete Fußabstellplatte 4 zum Abstellen der Füße des Passagiers verwendbar. In einer Offenstellung des Deckels 6 ist dieser um seine Schwenkachse 7 nach oben verschwenkt, wodurch sich eine großflächige Zugriffsmöglichkeit zum Stauraum 5 ausbildet.
  • In einem den Stauraum 5 zumindest teilweise begrenzenden Wandabschnitt 8 (vgl. 1) bzw. 8' (vgl. 2) ist eine erste Luftaustrittsöffnung 9 bzw. 9' ausgebildet, durch die Luft aus dem Stauraum 5 in die Umgebung der Fußstütze 1, also vorzugsweise in einen Fußraum 10 austreten kann. Zweckmäßigerweise ist in dieser ersten Luftaustrittsöffnung 9, 9' ein Geruchsfilter 11 angeordnet, das insbesondere durch ein Aktivkohlefilter gebildet sein kann. Während bei 1 die erste Luftaustrittsöffnung 9 bezüglich einer durch einen Pfeil 12 symbolisierten Fahrtrichtung nach vorn orientiert ist, weist die erste Luftaustrittsöffnung 9' gemäß 2 eine seitliche Orientierung auf.
  • In einem anderen Wandabschnitt 13 bzw. 13' des Gehäuses 2 ist eine Lufteintrittsöffnung 14 bzw. 14' ausgebildet, durch die Luft in das Gehäuse 2 eintreten kann. Bei der Variante gemäß 1 ist die Lufteintrittsöffnung 14 seitlich und bei der Variante gemäß 2 vorn am Gehäuse 2 angeordnet. Das Gehäuse 2 enthält einen Lufteinlassraum 15 bzw. 15', in den die Lufteintrittsöffnung 14, 14' einmündet. Dieser Lufteinlassraum 15, 15' weist zwei Überströmöffnungen auf, nämlich eine erste Überströmöffnung 16 bzw. 16' und eine zweite Überströmöffnung 17 bzw. 17'. Durch die erste Überströmöffnung 16 bzw. 16', den Stauraum 5 und die erste Luftaustrittsöffnung 9 bzw. 9' ist im Inneren des Gehäuses 2 ein erster Strömungsweg ausgebildet, dessen Strömungsverlauf in den Figuren durch Pfeile a symbolisiert ist. Dabei bildet die erste Überströmöffnung 16 bzw. 16' den Eintritt dieses ersten Strömungswegs. In entsprechender Weise bildet die zweite Überströmöffnung 17, 17' den Eintritt eines zweiten Strömungswegs, der ebenfalls im Gehäuse 2 ausgebildet ist. Die Luftströmung in diesem zweiten Strömungsweg ist in den Figuren durch Pfeile b symbolisch dargestellt. Dementsprechend wird dieser zweite Strömungsweg durch die zweite Überströmöffnung 17, 17' sowie durch einen im Inneren des Deckels 6 ausgebildeten Kanal 18 bzw. 18' und durch eine Vielzahl von Öffnungen 19 gebildet, welche die Fußabstellplatte 4 durchdringen. Dabei bildet die Gesamtheit der Öffnungen 19 eine zweite Luftaustrittsöffnung bzw. einen zweiten Luftaustritt, durch den Luft aus dem Gehäuse 2 in die Umgebung 10 austreten kann. Der Kanal 18 ist zwischen der an der Oberseite des Deckels 6 ausgebildeten Fußabstellplatte 4 und einer an der Unterseite des Deckels 6 angeordneten Wand 20 ausgebildet. Vorzugsweise erstreckt sich dieser Kanal 18 über die gesamte, mit den Öffnungen 19 versehene Fläche der Fußabstellplatte 4. Die zweite Überströmöffnung 17, 17' bildet den Eintritt des zweiten Strömungswegs.
  • Durch den ersten Strömungsweg (vgl. Pfeile a) kann eine Belüftung des Stauraums 5 realisiert werden, wobei Gerüche, die sich gegebenenfalls im Stauraum ausbilden, durch das Geruchsfilter 11 in der ersten Luftaustrittsöffnung 9, 9' nicht in den Fußraum 10 eindringen können. Im Unterschied dazu kann mit dem zweiten Strömungsweg (Pfeile b) eine Belüftung der Fußabstellplatte 4 erzielt werden. Durch die Vielzahl der relativ kleinen Öffnungen 19 ergibt sich ein diffuser Luftaustritt aus der Fußabstellplatte 4.
  • Der ersten Überströmöffnung 16, 16' ist bei den hier dargestellten Ausführungsformen jeweils eine erste Klappe 21 zugeordnet, mit deren Hilfe der durchströmbare Querschnitt der ersten Überströmöffnung 16, 16' einstellbar ist. Die erste Klappe 21 ist beispielsweise um eine Schwenkachse 22 schwenkbar am Gehäuse 2 gelagert.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 2 ist außerdem eine zweite Klappe 23 vorgesehen, mit deren Hilfe der durchströmbare Querschnitt der zweiten Überströmöffnung 17' einstellbar ist. Zu diesem Zweck ist die zweite Klappe um eine Schwenkachse 24 schwenkverstellbar am Gehäuse 2 gelagert.
  • Durch entsprechende Klappenstellungen kann die in den Lufteinlassraum 15, 15' eintretende Luft auf die Überströmöffnungen 16, 16' bzw. 17, 17' verteilt werden. Beispielsweise kann dann wahlweise zwischen einer Belüftung des Stauraums 5 und einer Belüftung der Fußabstellplatte 4 umgeschaltet werden.
  • Entsprechend 1 kann die Fußstütze 1 in einer ersten Ausführungsform als mehr oder weniger autarke Einheit ausgebildet sein, die zur Erzeugung der Luftströmungen ausgebildet ist. Zu diesem Zweck ist im Lufteinlassraum 15 ein Gebläse 25 angeordnet, das Frischluft an der Lufteintrittsöffnung 14 ansaugt und zu den Überströmöffnungen 16 und 17 fördert. Je nach Klappenstellung verteilt sich dann die vom Gebläse 25 geförderte Luft mehr oder weniger auf den einen oder auf den anderen Strömungsweg.
  • Das Gebläse 25 besitzt einen elektrischen Antrieb. Aus diesem Grund weist das Gehäuse 2 elektrische Verbindungsmittel 26 auf, die beispielsweise in Form eines Steckers ausgebildet sind. Mit diesen Verbindungsmitteln 26 ist die Fußstütze 1 an ein hier nicht dargestelltes elektrisches Bordnetz des Kraftfahrzeugs anschließbar. Je nach Anschlussmöglichkeit im Fahrzeug kann die Fußstütze 1 somit in jeden beliebigen Fußraum 10 angeordnet werden. Wenn beispielsweise eine Erwärmung der Fußabstellplatte 4 und/oder der durch die Fußabstellplatte 4 in den Fußraum eintretenden Luft gewünscht ist, kann in die Faußabstellplatte 4 ein elektrisches Heizelement 30 eingebaut sein, das ebenfalls über die elektrische Verbindung 26 an das Bordnetz des Fahrzeugs angeschlossen ist.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 2 ist die Lufteintrittsöffnung 14' über einen Adapter 27, der beispielsweise über eine Gummibalgmuffe 28 mit der Lufteintrittsöffnung 14' verbunden ist, an einen Luftanschluss 29 einer im Übrigen nicht dargestellten Klimatisierungseinrichtung des Kraftfahrzeugs anschließbar. Diese Ausführungsform der Fußstütze 1 eignet sich in besonderer Weise für einen stationären, also bleibenden Einbau im Fußraum 10 des Fahrzeugs. Über die Klimatisierungseinrichtung des Fahrzeugs kann die Belüftung des Stauraums 5 bzw. der Fußabstellplatte 4 mit klimatisierter Luft durchgeführt werden.
  • An der Oberseite des Gehäuses 2 können diverse Bedienelemente, wie z. B. ein Schalter oder ein Druckknopf 31, ausgebildet sein, um beispielsweise das Heizelement 30, das Gebläse 25 bzw. die Klappen 21 bzw. 23 zu schalten.

Claims (13)

  1. Belüftete Fußstütze für ein Kraftfahrzeug, insbesondere Personenkraftwagen, – wobei die Fußstütze (1) ein Gehäuse (2) besitzt, das mindestens eine Lufteintrittsöffnung (14) und mindestens eine Luftaustrittsöffnung (9, 19) enthält und das an seiner Oberseite eine Fußabstellplatte (4) aufweist, – wobei im Gehäuse (2) ein Stauraum (5) ausgebildet ist, – wobei im Gehäuse (2) zumindest ein Strömungsweg (17, 18, 19) zum Belüften der Fußabstellplatte (4) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Gehäuse (2) mindestens zwei voneinander unabhängige Strömungswege ausgebildet sind, wobei ein erster Strömungsweg (16, 5, 9) den Stauraum (5) belüftet, während ein zweiter Strömungsweg (17, 18, 19) unter Umgehung des Stauraums (5) die Fußabstellplatte (4) belüftet.
  2. Fußstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fußabstellplatte (4) an einem Deckel (6) des Stauraums (5) ausgebildet ist, wobei der zweite Strömungsweg zumindest teilweise im Deckel (6) verläuft.
  3. Fußstütze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass für beide Strömungswege ein gemeinsamer Lufteinlassraum (15) vorgesehen ist, in den die mindestens eine Lufteintrittsöffnung (14) mündet und der für jeden Strömungsweg eine separate Überströmöffnung (16, 17) enthält, wobei eine erste Überströmöffnung (16) den Eintritt in den ersten Strömungsweg und eine zweite Überströmöffnung (17) den Eintritt in den zweiten Strömungsweg bildet.
  4. Fußstütze nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass Klappenmittel (21, 23) vorgesehen sind, mit denen der durchströmbare Querschnitt der ersten Überströmöffnung (16) und/oder der zweiten Überströmöffnung (17) einstellbar ist.
  5. Fußstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Luftaustrittsöffnungen (9) in einem den Stauraum (5) begrenzenden Wandabschnitt (8) des Gehäuses (2) ausgebildet ist.
  6. Fußstütze nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Luftaustrittsöffnung (9) des Stauraums (5) ein Geruchsfilter (11), z. B. ein Aktivkohlefilter, angeordnet ist.
  7. Fußstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Luftaustrittsöffnungen (19) in der Fußabstellplatte (4) ausgebildet ist.
  8. Fußstütze nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftaustrittsöffnung der Fußabstellplatte (4) durch eine Vielzahl kleiner Öffnungen (19) gebildet ist, die großflächig auf der Fußabstellplatte (4) verteilt angeordnet sind.
  9. Fußstütze zumindest nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Lufteinlassraum (15) ein Gebläse (25) angeordnet ist, das Frischluft an der Lufteintrittsöffnung (14) ansaugt und den Überströmöffnungen (16, 17) zuführt.
  10. Fußstütze nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (2) elektrische Verbindungsmittel (26) vorgesehen sind, mit denen die Fußstütze (1) an ein elektrisches Bordnetz des Kraftfahrzeugs anschließbar ist.
  11. Fußstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Lufteintrittsöffnung (14) an einen Luftauslass (29) einer Klimatisierungseinrichtung des Kraftfahrzeugs angeschlossen ist.
  12. Fußstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Lufteintrittsöffnung (14) einen Adapter (27) aufweist, mit dem die Lufteintrittsöffnung (14) an einen Luftanschluss (29) einer Klimatisierungseinrichtung des Kraftfahrzeugs anschließbar ist.
  13. Fußstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Fußabstellplatte (4) wenigstens ein elektrisches Heizelement (30) aufweist.
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