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DE10014728B4 - Frontbaugruppe für eine Fahrgastzelle eines Fahrzeugs - Google Patents

Frontbaugruppe für eine Fahrgastzelle eines Fahrzeugs Download PDF

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DE10014728B4 DE2000114728 DE10014728A DE10014728B4 DE 10014728 B4 DE10014728 B4 DE 10014728B4 DE 2000114728 DE2000114728 DE 2000114728 DE 10014728 A DE10014728 A DE 10014728A DE 10014728 B4 DE10014728 B4 DE 10014728B4
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Abstract

Frontbaugruppe für eine Fahrgastzelle (10) eines Fahrzeugs, mit einem Armaturenbrett (11), einem mittig vom Armaturenbrett (11) hin zum Zellenboden (101) sich fortsetzenden und bis auf den Zellenboden (101) geführten Dom (12), mit einer mittig in Längsrichtung der Fahrgastzelle in diese hinein sich erstreckenden Mittelkonsole (13),
und mit einem zwischen dem Dom (12) und der Mittelkonsole (13) in einer Halterung (15) aufgenommenen, herausziehbaren Behälter (14),
dadurch gekennzeichnet,
dass der als Klimabox genutzte Behälter (14) in seiner an der Stirnwand (121) des Doms (12) anliegenden Behälterwand (141) eine Lufteinströmöffnung (25) und die Stirnwand (121) des Doms (12) eine mit temperierter Luft aus einer Klimaanlage beaufschlagbare Luftausblasöffnung (28) aufweist, die bei in die Halterung (15) eingesetztem Behälter (14) von dessen Lufteinströmöffnung (25) überdeckt ist, und dass die Lufteinströmöffnung (25) durch ein federbelastetes Schott (29) abgedeckt ist und in der Halterung (15) Mittel (30) vorgesehen sind, die das Schott beim Einsetzen...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Frontbaugruppe für eine Fahrgastzelle eines Fahrzeugs, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Bei einer bekannten Frontbaugruppe dieser Art ( DE 199 08 139 A1 ) ist ein als Modulbox bezeichneter Behälter in den Raum zwischen der Mitteltunnelkonsole und einem von der Schalttafel oder dem Armaturenbrett aus bis zum Boden nach unten gezogenen, mittigen Wandteil, einem sog. Dom, eingesetzt. Die Modulbox besteht aus mehreren übereinander angeordneten Funktionsmodulen, die zur variablen Bestückung der Modulbox in Halterungen eingesetzt sind. Als Halterungen sind Führungsschienen zur Führung und Fixierung der Funktionsmodule verwendet. Das oberste Funktionsmodul ist als Staubox und ein darunterliegendes Funktionsmodul als Flaschenhalter ausgebildet.
  • Bei einem bekannten Kraftfahrzeug ( DE 44 36 420 C2 ) ist auf einem in der Mittellängsebene des Fahrzeugs verlaufenden Tunnel eine Mittelkonsole angeordnet, die in der Fahrzeugmitte, ausgehend von dem Bereich unterhalb der Instrumententafel, sich in den Bereich zwischen den Vordersitzen des Kraftfahrzeugs erstreckt. Die als Kunststoffformteil ausgebildete Mittelkonsole enthält Bedienelemente zum Betrieb des Kraftfahrzeugs. Um die Mittelkonsole unverändert einsetzen zu können und sie dennoch bezüglich der Aufnahme von zu einer Sonderausstattung gehörenden Zusatzeinrichtungen und/oder zusätzlichen Bedienelementen auszunutzen, ist die Mittelkonsole mit vorbereiteten Anschlüssen versehen, die teilweise mechanische Halterungen und teilweise elektrische Steckver bindungen sind. Die Mittelkonsole kann wahlweise mit einer Individualbox oder mit einer Anbaukonsole versehen werden.
  • Bei einer bekannten Frontbaugruppe dieser Art ( DE 30 34 431 A1 ) sind Dom und Mittelkonsole einstückig miteinander ausgebildet. Die Mittelkonsole stützt sich auf dem Zellenboden ab und ist bis an die Unterseite des Armaturenbretts oder der Instrumententafel herangeführt und dort befestigt. In der Mittelkonsole sind mehrere Hohlräume vorhanden, die als Ablageschalen und/oder zur Aufnahme von Bedienungselementen, wie z. B. des Gangschalthebels, dienen. Der der Instrumententafel unmittelbar benachbarte Hohlraum der Konsole ist durch eine Bodenplatte mit sich daran aufwärts erstreckenden Seitenwangen begrenzt. Die freien Enden der Seitenwangen bilden Anlageflächen, die an den freien Enden von Ansätzen an der Instrumententafel zur Anlage gelangen. Die Anlageflächen weisen Aussparungen zur formschlüssigen Aufnahme von an der Unterseite der Instrumententafel ausgebildeten Nocken auf.
  • Für Fahrzeuge ist eine Klimabox zur Aufnahme von Lebensmitteln, Getränken und dgl. bekannt ( DE 198 11 185 C1 ), die über eine von einem Luftsteuerorgan gesteuerte Lufteintrittsöffnung, die innen mit einem Sieb oder Gitter abgedeckt ist, an einer Luftausblasöffnung einer Klimaanlage angeschlossen ist. Ein als Drehschieber ausgebildetes Stellglied sorgt dafür, dass das in der Klimabox eingelagerte Gut je nach Wunsch gekühlt wird und dazu die Luftausblasöffnung der Klimaanlage mit Kühlluft beaufschlagt wird, oder gewärmt wird und dazu die Luftausblasöffnung der Klimaanlage mit Warmluft beaufschlagt wird. Temperaturfühler und Steuermittel sorgen dafür, dass bei der gewünschten Einstellung "Kühlen" keine Warmluft in die Klimabox eingeleitet wird, wenn die Klimaanlage vorübergehend auf Heizen umschaltet, und bei der gewählten Einstellung "Wärmen" keine Kaltluft in die Klimabox eingeleitet wird, wenn vorübergehend die Klimaanlage auf die Betriebsart "Kühlen" umschaltet.
  • Eine ebenfalls bekannte Klimabox für Kraftfahrzeuge ( DE 40 28 658 A1 ) besteht aus einem thermisch isolierten Nutzteil mit einer Metallinnenauskleidung, die wärmeleitend mit einem im Boden befindlichen Peltierelement verbunden ist. Das Peltierelement wiederum ist wärmeleitend mit einem Abstrahler verbunden, der mittels eines Ventilators luftgekühlt ist. Ventilator und Abstrahler sind in einem Unterteil untergebracht, auf das der Nutzteil lösbar aufgesetzt ist. Die Spannungsversorgung erfolgt aus dem 12V-Fahrzeugnetz, und um die aus dem Fahrzeug herausnehmbare Klimabox auch außerhalb des Fahrzeuges benutzen zu können, ist in dem Unterteil noch ein Transformator integriert, der die Netzspannung von 220V des üblichen Lichtnetzes auf 12V heruntertransformiert. Zur transportablen Gestaltung weist die Klimabox einen oder zwei Traggriff(e) auf.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Frontbaugruppe für eine Fahrgastzelle eines Fahrzeugs der eingangs genannten Art so zu gestalten, dass eine möglichst große Vielseitigkeit in der Raumausnutzung des Frontbereichs der Fahrgastzelle in Verbindung mit einer Steigerung des Nutzungskomforts gegeben ist.
  • Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Frontbaugruppe hat den Vorteil, dass der zwischen Dom und Mittelkonsole einsteckbare Behälter bis zum Zellenboden reicht, dadurch sehr tief ist und damit in dem Behälter z. B. auch große Flaschen (PET-Flaschen) aufrecht verstaut werden können, so dass bei bereits geöffneten und wieder verschlossenen Flaschen nicht die Gefahr des Auslaufens besteht. Die große Tiefe verleiht dem Behälter ein großes Fassungsvermögen und eine gute Tragbarkeit. Damit und durch seine leichte Herauslösbarkeit aus dem Fahrzeug ist der als Klimabox genutzte Behälter als Picknickkasten, z.B. auf Rastplätzen, bestens geeignet. Durch die einerseits in der Stirnwand des Doms anliegenden Behälterwand und andererseits in der Stirnwand des Doms vorhandenen beiden Luftöffnungen, die sich nach Einsetzen des Behälters in die Halterung automatisch überdecken, wird klimatisierte Luft in den Behälter eingeblasen, die das dort eingelagerte Gut während des Fahrbetriebs klimatisiert, z.B. bei auf Kühlbetrieb eingestellter Klimaanlage kühlt. Das vorhandene, federbelastete Schott gibt die Lufteinströmöffnung des Behälters beim Einsetzen des Behälters in die Halterung selbsttätig frei und verschließt die Lufteinströmöffnung beim Herausziehen des Behälters aus der Halterung durch Federkraft automatisch. Da in vorteilhafter Weise der als Klimabox genutzte Behälter mit einer thermisch isolierenden Innenauskleidung versehen ist und die Lufteinströmöffnung beim Herausziehen des Behälters durch das Schott automatisch verschlossen wird, kann das temperierte, vorzugsweise gekühlte Gut im herausgenommenen Behälter noch langfristig im temperierten, vorzugsweise gekühlten Zustand gehalten werden.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Frontbaugruppe mit zweckmäßigen Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Patentansprüchen angegeben.
  • Ist der Behälter aus seiner Halterung entfernt, so kann der nunmehr in Fußbereich zur Verfügung stehende zusätzliche Freiraum anderweitig genutzt werden, so z.B. als Durchstieg für einen Frontpassagier beim Wechsel vom Beifahrer- auf den Fahrersitz und umgekehrt, wenn die Halterung des Behälters gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung so ausgestaltet ist, dass der bei Herausziehen des Behälters entstehende Freiraum in seiner lichten Weite zwischen den einander zugekehrten Stirnwänden von Dom und Mittelkonsole mindestens so groß bemessen ist, dass die Füße eines Frontpassagiers hindurchführbar sind. Dies trägt wesentlich zur Verbesserung des Nutzungskomforts bei, insbesondere in solchen Fällen, wo infolge extrem beengter Parkverhältnisse der Fahrer gezwungen ist, die Beifahrertür zum Verlassen oder Besteigen des Fahrzeugs zu benutzen.
  • Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels im folgenden näher beschrieben. Es zeigen in prinzipieller Darstellung:
  • 1 ausschnittweise eine Seitenansicht einer Frontbaugruppe in einer Fahrgastzelle eines Fahrzeugs,
  • 2 ausschnittweise eine Draufsicht der Frontbaugruppe in Richtung Pfeil II in 1,
  • 3 eine vergrößerte Darstellung des Ausschnitts III in 2,
  • 4 jeweils eine gleiche Darstellung wie in 2 mit und jeweils modifizierter Halterung für einen Behälter der
  • 5 Frontgruppe,
  • 6 einen Schnitt des Behälters in der Frontgruppe gemäß Linie VI-VI in 2,
  • 7 einen Schnitt längs der Linie VII-VII in 6.
  • Die in 1 in Seitenansicht und in 2 in Draufsicht jeweils schematisch dargestellte Frontbaugruppe für eine Fahrgastzelle 10 eines Fahrzeugs, hier eines Personenkraftwagens, weist eine Instrumententafel oder ein Armaturenbrett 11, einen mittig von dem Armaturenbrett 11 bis zum Zellenboden 101 der Fahrgastzelle 10 reichenden Dom 12 und eine sich mittig in Längsrichtung in die Fahrgastzelle 10 hinein erstreckende Mittelkonsole 13 auf, die auf dem Zellenboden oder einem extrem flachen Bodentunnel eines Fahrzeugs, vorzugsweise mit Frontantrieb, befestigt ist. Zwischen dem Dom 12 und der Mittelkonsole 13 ist ein Behälter 14 so integriert, daß seine Oberfläche einen kontinuierlichen Übergang vom Dom 12 zur Mittelkonsole 13 herstellt. Der bis zum Zellenboden 101 reichende Behälter 14 ist in einer Halterung 15 herausziehbar aufgenommen, wobei die Halterung 15 so ausgebildet ist, daß nach Herausziehen des Behälters 14 ein bis zum Zellenboden 101 reichender Freiraum zwischen den einander zugekehrten Stirnwänden 121 und 131 von Dom 12 und Mittelkonsole 13 vorhanden ist. Dieser Freiraum 16 ist in seiner von dem Abstand der Stirnwände 121 und 131 bestimmten lichten Breite so bemessen, daß die Füße eines Frontpassagiers hindurchführbar sind. Mit Herausziehen des Behälters 14 ist dadurch im Fußbodenbereich des Frontraums der Fahrgastzelle 10 ein Durchstieg für einen Frontpassagier beim Wechseln vom Beifahrer- auf den Fahrersitz und umgekehrt geschaffen, was z.B. des Einnehmen des Fahrerplatzes bei Einstieg durch die Beifahrertür wesentlich erleichtert und damit die Nutzung des Frontraums komfortabler macht.
  • Die Halterung 15 weist Führungsschienen 17 auf, die an den Stirnwänden 121 und 131 von Dom 12 und Mittelkonsole 13 angeordnet sind und in die der Behälter 14 formschlüssig oder mit an dem Behälter 14 angeordneten Führungselementen 18 von oben her einschiebbar ist. Im Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 sind die Führungsschienen 17 und die darin geführten Führungselemente 18 als Nut-Feder-Verbindung 19 realisiert, wobei hier beispielhaft die Führungsschiene 17 an den Stirnwänden 121 und 131 die Nut und das Führungselement 18 am Behälter 14 die Feder bilden (3). Im Ausführungsbeispiel der 4 weisen die Führungsschienen 17 Winkelprofil auf und umgreifen formschlüssig den Behälter 14 längs seiner vier Eckkanten. Zum Herausziehen und Einsetzen sowie zum Tragen ist der Behälter 14 auf seiner Oberseite mit zwei Traggriffen 20 versehen. Zur Verbesserung des optischen Erscheinungsbildes der mit dem Behälter 14 vervollständigten Frontbaugruppe ist der Behälter 14 so ausgebildet, daß nach seiner Aufnahme in der Halterung 15 die Seitenwände des Behälters 14 mit den Seitenwänden der Mittelkonsole 13 fluchten und eine gleichgestaltete Außenwandfläche aufweisen.
  • Im Ausführungsbeispiel der 5 ist die Halterung 15 von einem an dem Dom angrenzenden, allseitig bewandeten, oben offenen Hohlraum 21 in der Mittelkonsole 13 gebildet, in die der Behälter 14 mit Spiel eingesetzt ist. Der Hohlraum 21 wird von den beiden Stirnwänden 121 und 131 von Dom 12 und Mittelkonsole 13 und von zwei mit Parallelabstand voneinander über die Stirnwand 131 der Mittelkonsole 13 vorstehenden, bis an die Stirnwand 121 des Doms 12 reichenden Seitenwangen 22 umschlossen. Die beiden Seitenwangen 22 sind einstückig mit den Seitenwänden der Mittelkonsole 13 ausgebildet. Bei dieser konstruktiven Ausführung der Halterung 15 wird allerdings auf die Nutzung des nach Herausziehen des Behälters 14 aus der Halterung 15 entstehenden Freiraums 16 als Durchstieg für einen Frontpassagier verzichtet. Der beim Entfernen des Behälters 14 vorhandene Hohlraum 21 kann aber anderweitig genutzt werden, so daß die Vielseitigkeit der Raumausnutzung in der Frontbaugruppe erhalten bleibt.
  • Der Behälter 14 ist oberseitig mit einem Verschlußdeckel 23 versehen, der zweigeteilt und zwischen den Traggriffen 20 angeordnet ist. Der Verschlußdeckel 23 kann sowohl in der geöffneten als auch in der geschlossenen Position durch Federspannkräfte oder Magnetkräfte gehalten werden. Die beiden Deckelteile des Verschlußdeckels 23 sind jeweils über ein Scharnier 24 am Behälter 14 schwenkbar angelenkt. Der beschriebene Behälter ist im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Klimabox, die vorzugsweise als Kühlbox genutzt aber auch als Warmhaltebox verwendet werden kann. Er weist hierzu in seiner an der Stirnwand 121 des Doms 12 anliegenden Behälterwand 141 eine Lufteinströmöffnung 25 auf, die im Innern von einem Gitter oder Sieb 26 abgedeckt ist (6 und 7).
  • Im Innern ist der Behälter 14 mit einer thermischen Isolierschicht 27 ausgekleidet. Anstelle der Isolierschicht 27 oder zusätzlich kann der Behälter 14 mit einem Latentspeicher ausgekleidet sein. In der Stirnwand 121 des Doms 12 ist eine Luftausblasöffnung 28 (1) vorgehalten, deren Querschnitt etwa dem der Lufteinströmöffnung 25 des Behälters 14 entspricht und die an einer Klimaanlage angeschlossen ist, so daß sie mit Kühlluft, ggf. auch zum Wärmen des Behälterinneren mit Warmluft, beaufschlagt wird. Durch einen Vorwahlschalter (hier nicht dargestellt) kann sichergestellt werden, daß nur Luft mit einer Temperatur, die unterhalb (oder oberhalb) einer bestimmten Schwellwerttemperatur liegt, über die Luftausblasöffnung 28 in den Behälter 14 eintreten kann. Die Luftausblasöffnung 28 ist so angeordnet, daß sie bei in die Halterung 15 eingesetztem Behälter 14 die Lufteinströmöffnung 25 im Behälter 14 überdeckt, mit dieser also kongruent ist. Die Lufteinströmöffnung 25 ist von einem am Behälter 14 vertikal verschiebbaren Schott 29 abgedeckt. Dieses Schott 29 ist von einer nicht dargestellten Feder so belastet, daß es bei aus der Halterung 15 herausgenommenem Behälter 14 die Lufteinströmöffnung 25 verschließt (6 und 7). In der Halterung 15 sind nun Mittel vorgesehen, die beim Einsetzen des Behälters 14 in die Halterung 15 am Schott 29 angreifen und dieses gegen die Rückstellkraft der Feder nach oben schieben, so daß die Lufteinströmöffnung 25 des Behälters 14 automatisch geöffnet wird. Ein solches Mittel kann beispielsweise ein in der Halterung 15 vorstehender Stift 30 (6) sein, an dem beim Einsetzen des Behälters 14 eine am Schott 29 vorspringende Nase 31 anschlägt (6). Stift 30 und Nase 31 sind relativ zueinander so angeordnet, daß beim Anschlag des Behälters 14 an dem Zellenboden 101 das Schott 29 soweit verschoben ist, daß die Lufteinströmöffnung 25 vollständig freigegeben ist.
  • Wie nicht weiter dargestellt ist, kann der Behälter 14 zusätzlich mit einem Peltierelement ausgerüstet sein, welches sowohl extern an eine Stromquelle angeschlossen werden kann, als auch in der fahrzeugseitigen Halterung 15 automatisch mit Bordspannung versorgt wird, so daß durch einen Wählschalter zur Einstellung einer wählbaren Zeit thermostatisch gesteuerter Strom zur Nachtemperierung des Kühlgutes dem Bordnetz entnommen werden kann.
  • Bei in die Halterung 15 eingesetztem und damit an die Klimaanlage angeschlossenem Behälter 14 muß zum Schnellkühlen durch die Klimaanlage mindestens ein Teil des Verschlußdeckels 23 soweit geöffnet werden, daß ein nennenswerter Konvektionsstrom das Innere des Behälters 14 durchströmen kann, so daß die Wärme des Kühlgutes schnell abtransportiert wird. Für eine schwache Dauerdurchströmung kann zusätzlich eine selbsttätige Klappentlüftung vorgesehen werden, die schließt, sobald die Klimaanlage abgeschaltet oder der Behälter 14 aus der Halterung 15 herausgezogen wird.
  • Wie in 6 strichliniert angedeutet ist, kann in einer weiteren Ausgestaltung des Behälters 14 in diesem noch eine geschlossene von oben zugängliche Box 32 zum Aufnehmen von Kühl- oder Warmhaltegut eingesetzt sein. Die aus einem Material mit guter Wärmeleitfähigkeit gefertigte Box 32 wird mit Abstand von den Innenwänden und ggf. auch von dem Innenboden des Behälters 14 eingesetzt, so daß sie von der über die Lufteinströmöffnung 25 das Behälterinnere durchströmenden Luft umspült wird. Durch diese Box 32 wird verhindert, daß die zum Kühlen oder Warmhalten verwendete Luft direkt mit dem Kühl- oder Warmhaltegut in Berührung kommt, was in einigen Fällen dessen Geschmack beeinträchtigen könnte.

Claims (12)

  1. Frontbaugruppe für eine Fahrgastzelle (10) eines Fahrzeugs, mit einem Armaturenbrett (11), einem mittig vom Armaturenbrett (11) hin zum Zellenboden (101) sich fortsetzenden und bis auf den Zellenboden (101) geführten Dom (12), mit einer mittig in Längsrichtung der Fahrgastzelle in diese hinein sich erstreckenden Mittelkonsole (13), und mit einem zwischen dem Dom (12) und der Mittelkonsole (13) in einer Halterung (15) aufgenommenen, herausziehbaren Behälter (14), dadurch gekennzeichnet, dass der als Klimabox genutzte Behälter (14) in seiner an der Stirnwand (121) des Doms (12) anliegenden Behälterwand (141) eine Lufteinströmöffnung (25) und die Stirnwand (121) des Doms (12) eine mit temperierter Luft aus einer Klimaanlage beaufschlagbare Luftausblasöffnung (28) aufweist, die bei in die Halterung (15) eingesetztem Behälter (14) von dessen Lufteinströmöffnung (25) überdeckt ist, und dass die Lufteinströmöffnung (25) durch ein federbelastetes Schott (29) abgedeckt ist und in der Halterung (15) Mittel (30) vorgesehen sind, die das Schott beim Einsetzen des Behälters (14) von der Lufteinströmöffnung (25) abziehen.
  2. Frontbaugruppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lufteinströmöffnung (25) im Behälterinnern von einem Gitter oder Sieb (26) abgedeckt ist.
  3. Frontbaugruppe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (14) innen mit einer thermischen Isolierschicht (27) und/oder einem Latentwärmespeicher ausgekleidet ist.
  4. Frontbaugruppe nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass im Behälter (14) eine geschlossene, von oben zugängliche Box (32) so eingesetzt ist, dass sie von der in das Behälterinnere einströmenden Luft umspült ist.
  5. Frontbaugruppe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Box (32) aus gut wärmeleitendem Material besteht.
  6. Frontbaugruppe nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (15) so ausgebildet ist, dass nach Herausziehen des Behälters (14) ein bis zum Zellenboden (101) reichender Freiraum (16) vorhanden ist, dessen lichte Weite zwischen den einander zugekehrten Stirnwänden (121, 131) von Dom (12) und Mittelkonsole (13) mindestens so groß bemessen ist, dass die Füße eines Frontpassagiers hindurchführbar sind.
  7. Frontbaugruppe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (15) an den einander zugekehrten Stirnwänden (121, 131) von Dom (12) und Mittelkonsole (13) angeordnete Führungsschienen (17) aufweist, in die der Behälter (14) formschlüssig oder mit an dem Behälter (14) angeordneten Führungselementen (18) von oben her einschiebbar ist.
  8. Frontbaugruppe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschienen (17) und die darin geführten Führungselemente (18) mittels einer Nut-Feder-Verbindung (19) realisiert sind.
  9. Frontbaugruppe nach einem der Ansprüche 1–8, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände des in der Halterung (15) eingesetzten Behälters (14) mit den Seitenwänden der Mittelkonsole (13) fluchten und eine gleich gestaltete Außenwandfläche aufweisen.
  10. Frontbaugruppe nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (15) von einem am Dom (12) angrenzenden, allseitig bewandeten, oben offenen Hohlraum (21) in der Mittelkonsole (13) gebildet ist, in den der Behälter (14) mit Spiel einsetzbar ist.
  11. Frontbaugruppe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (21) von den Stirnwänden (121, 131) von Dom (12) und Mittelkonsole (13) und von zwei mit Parallelabstand voneinander über die Stirnwand (131) der Mittelkonsole (13) vorstehenden, bis an die Stirnwand (121) des Doms (12) reichenden, vorzugsweise mit den Seitenwänden der Mittelkonsole (13) einstückigen Seitenwangen (22) umschlossen ist.
  12. Frontbaugruppe nach einem der Ansprüche 1–11, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (14) mindestens einen Traggriff (20) zum Einsetzen in und Herausnehmen aus der Halterung (15), sowie zum Tragen aufweist, der vorzugsweise auf der Oberseite des Behälters (14) angeordnet ist.
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