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Die
Erfindung betrifft eine Frontbaugruppe für eine Fahrgastzelle eines
Fahrzeugs, gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Bei
einer bekannten Frontbaugruppe dieser Art (
DE 199 08 139 A1 ) ist ein
als Modulbox bezeichneter Behälter
in den Raum zwischen der Mitteltunnelkonsole und einem von der Schalttafel
oder dem Armaturenbrett aus bis zum Boden nach unten gezogenen,
mittigen Wandteil, einem sog. Dom, eingesetzt. Die Modulbox besteht
aus mehreren übereinander
angeordneten Funktionsmodulen, die zur variablen Bestückung der
Modulbox in Halterungen eingesetzt sind. Als Halterungen sind Führungsschienen
zur Führung
und Fixierung der Funktionsmodule verwendet. Das oberste Funktionsmodul
ist als Staubox und ein darunterliegendes Funktionsmodul als Flaschenhalter
ausgebildet.
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Bei
einem bekannten Kraftfahrzeug (
DE 44 36 420 C2 ) ist auf einem in der Mittellängsebene
des Fahrzeugs verlaufenden Tunnel eine Mittelkonsole angeordnet,
die in der Fahrzeugmitte, ausgehend von dem Bereich unterhalb der
Instrumententafel, sich in den Bereich zwischen den Vordersitzen
des Kraftfahrzeugs erstreckt. Die als Kunststoffformteil ausgebildete
Mittelkonsole enthält
Bedienelemente zum Betrieb des Kraftfahrzeugs. Um die Mittelkonsole
unverändert
einsetzen zu können
und sie dennoch bezüglich
der Aufnahme von zu einer Sonderausstattung gehörenden Zusatzeinrichtungen
und/oder zusätzlichen
Bedienelementen auszunutzen, ist die Mittelkonsole mit vorbereiteten
Anschlüssen
versehen, die teilweise mechanische Halterungen und teilweise elektrische
Steckver bindungen sind. Die Mittelkonsole kann wahlweise mit einer
Individualbox oder mit einer Anbaukonsole versehen werden.
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Bei
einer bekannten Frontbaugruppe dieser Art (
DE 30 34 431 A1 ) sind Dom
und Mittelkonsole einstückig
miteinander ausgebildet. Die Mittelkonsole stützt sich auf dem Zellenboden
ab und ist bis an die Unterseite des Armaturenbretts oder der Instrumententafel
herangeführt
und dort befestigt. In der Mittelkonsole sind mehrere Hohlräume vorhanden,
die als Ablageschalen und/oder zur Aufnahme von Bedienungselementen,
wie z. B. des Gangschalthebels, dienen. Der der Instrumententafel
unmittelbar benachbarte Hohlraum der Konsole ist durch eine Bodenplatte
mit sich daran aufwärts
erstreckenden Seitenwangen begrenzt. Die freien Enden der Seitenwangen
bilden Anlageflächen,
die an den freien Enden von Ansätzen
an der Instrumententafel zur Anlage gelangen. Die Anlageflächen weisen
Aussparungen zur formschlüssigen
Aufnahme von an der Unterseite der Instrumententafel ausgebildeten
Nocken auf.
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Für Fahrzeuge
ist eine Klimabox zur Aufnahme von Lebensmitteln, Getränken und
dgl. bekannt (
DE 198
11 185 C1 ), die über
eine von einem Luftsteuerorgan gesteuerte Lufteintrittsöffnung,
die innen mit einem Sieb oder Gitter abgedeckt ist, an einer Luftausblasöffnung einer
Klimaanlage angeschlossen ist. Ein als Drehschieber ausgebildetes
Stellglied sorgt dafür,
dass das in der Klimabox eingelagerte Gut je nach Wunsch gekühlt wird
und dazu die Luftausblasöffnung
der Klimaanlage mit Kühlluft
beaufschlagt wird, oder gewärmt
wird und dazu die Luftausblasöffnung
der Klimaanlage mit Warmluft beaufschlagt wird. Temperaturfühler und
Steuermittel sorgen dafür,
dass bei der gewünschten
Einstellung "Kühlen" keine Warmluft in
die Klimabox eingeleitet wird, wenn die Klimaanlage vorübergehend
auf Heizen umschaltet, und bei der gewählten Einstellung "Wärmen" keine Kaltluft in die Klimabox eingeleitet wird,
wenn vorübergehend
die Klimaanlage auf die Betriebsart "Kühlen" umschaltet.
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Eine
ebenfalls bekannte Klimabox für
Kraftfahrzeuge (
DE
40 28 658 A1 ) besteht aus einem thermisch isolierten Nutzteil
mit einer Metallinnenauskleidung, die wärmeleitend mit einem im Boden
befindlichen Peltierelement verbunden ist. Das Peltierelement wiederum
ist wärmeleitend
mit einem Abstrahler verbunden, der mittels eines Ventilators luftgekühlt ist.
Ventilator und Abstrahler sind in einem Unterteil untergebracht,
auf das der Nutzteil lösbar
aufgesetzt ist. Die Spannungsversorgung erfolgt aus dem 12V-Fahrzeugnetz, und
um die aus dem Fahrzeug herausnehmbare Klimabox auch außerhalb
des Fahrzeuges benutzen zu können,
ist in dem Unterteil noch ein Transformator integriert, der die
Netzspannung von 220V des üblichen
Lichtnetzes auf 12V heruntertransformiert. Zur transportablen Gestaltung weist
die Klimabox einen oder zwei Traggriff(e) auf.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Frontbaugruppe für eine Fahrgastzelle
eines Fahrzeugs der eingangs genannten Art so zu gestalten, dass
eine möglichst
große
Vielseitigkeit in der Raumausnutzung des Frontbereichs der Fahrgastzelle
in Verbindung mit einer Steigerung des Nutzungskomforts gegeben
ist.
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Die
Aufgabe ist erfindungsgemäß durch
die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Frontbaugruppe
hat den Vorteil, dass der zwischen Dom und Mittelkonsole einsteckbare
Behälter
bis zum Zellenboden reicht, dadurch sehr tief ist und damit in dem
Behälter
z. B. auch große
Flaschen (PET-Flaschen) aufrecht verstaut werden können, so
dass bei bereits geöffneten und
wieder verschlossenen Flaschen nicht die Gefahr des Auslaufens besteht.
Die große
Tiefe verleiht dem Behälter
ein großes
Fassungsvermögen
und eine gute Tragbarkeit. Damit und durch seine leichte Herauslösbarkeit
aus dem Fahrzeug ist der als Klimabox genutzte Behälter als
Picknickkasten, z.B. auf Rastplätzen,
bestens geeignet. Durch die einerseits in der Stirnwand des Doms
anliegenden Behälterwand
und andererseits in der Stirnwand des Doms vorhandenen beiden Luftöffnungen,
die sich nach Einsetzen des Behälters
in die Halterung automatisch überdecken,
wird klimatisierte Luft in den Behälter eingeblasen, die das dort
eingelagerte Gut während
des Fahrbetriebs klimatisiert, z.B. bei auf Kühlbetrieb eingestellter Klimaanlage
kühlt.
Das vorhandene, federbelastete Schott gibt die Lufteinströmöffnung des
Behälters
beim Einsetzen des Behälters
in die Halterung selbsttätig
frei und verschließt
die Lufteinströmöffnung beim
Herausziehen des Behälters aus
der Halterung durch Federkraft automatisch. Da in vorteilhafter
Weise der als Klimabox genutzte Behälter mit einer thermisch isolierenden
Innenauskleidung versehen ist und die Lufteinströmöffnung beim Herausziehen des
Behälters
durch das Schott automatisch verschlossen wird, kann das temperierte, vorzugsweise
gekühlte
Gut im herausgenommenen Behälter
noch langfristig im temperierten, vorzugsweise gekühlten Zustand
gehalten werden.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Frontbaugruppe
mit zweckmäßigen Weiterbildungen
und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Patentansprüchen angegeben.
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Ist
der Behälter
aus seiner Halterung entfernt, so kann der nunmehr in Fußbereich
zur Verfügung
stehende zusätzliche
Freiraum anderweitig genutzt werden, so z.B. als Durchstieg für einen
Frontpassagier beim Wechsel vom Beifahrer- auf den Fahrersitz und
umgekehrt, wenn die Halterung des Behälters gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung so ausgestaltet ist, dass der bei Herausziehen des Behälters entstehende
Freiraum in seiner lichten Weite zwischen den einander zugekehrten
Stirnwänden
von Dom und Mittelkonsole mindestens so groß bemessen ist, dass die Füße eines
Frontpassagiers hindurchführbar
sind. Dies trägt wesentlich
zur Verbesserung des Nutzungskomforts bei, insbesondere in solchen
Fällen,
wo infolge extrem beengter Parkverhältnisse der Fahrer gezwungen
ist, die Beifahrertür
zum Verlassen oder Besteigen des Fahrzeugs zu benutzen.
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Die
Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
im folgenden näher
beschrieben. Es zeigen in prinzipieller Darstellung:
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1 ausschnittweise
eine Seitenansicht einer Frontbaugruppe in einer Fahrgastzelle eines Fahrzeugs,
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2 ausschnittweise
eine Draufsicht der Frontbaugruppe in Richtung Pfeil II in 1,
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3 eine
vergrößerte Darstellung
des Ausschnitts III in 2,
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4 jeweils
eine gleiche Darstellung wie in 2 mit und
jeweils modifizierter Halterung für einen Behälter der
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5 Frontgruppe,
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6 einen
Schnitt des Behälters
in der Frontgruppe gemäß Linie
VI-VI in 2,
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7 einen
Schnitt längs
der Linie VII-VII in 6.
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Die
in 1 in Seitenansicht und in 2 in Draufsicht
jeweils schematisch dargestellte Frontbaugruppe für eine Fahrgastzelle 10 eines
Fahrzeugs, hier eines Personenkraftwagens, weist eine Instrumententafel
oder ein Armaturenbrett 11, einen mittig von dem Armaturenbrett 11 bis
zum Zellenboden 101 der Fahrgastzelle 10 reichenden
Dom 12 und eine sich mittig in Längsrichtung in die Fahrgastzelle 10 hinein
erstreckende Mittelkonsole 13 auf, die auf dem Zellenboden
oder einem extrem flachen Bodentunnel eines Fahrzeugs, vorzugsweise
mit Frontantrieb, befestigt ist. Zwischen dem Dom 12 und
der Mittelkonsole 13 ist ein Behälter 14 so integriert,
daß seine
Oberfläche
einen kontinuierlichen Übergang vom
Dom 12 zur Mittelkonsole 13 herstellt. Der bis zum
Zellenboden 101 reichende Behälter 14 ist in einer
Halterung 15 herausziehbar aufgenommen, wobei die Halterung 15 so
ausgebildet ist, daß nach
Herausziehen des Behälters 14 ein
bis zum Zellenboden 101 reichender Freiraum zwischen den
einander zugekehrten Stirnwänden 121 und 131 von
Dom 12 und Mittelkonsole 13 vorhanden ist. Dieser
Freiraum 16 ist in seiner von dem Abstand der Stirnwände 121 und 131 bestimmten
lichten Breite so bemessen, daß die
Füße eines
Frontpassagiers hindurchführbar sind.
Mit Herausziehen des Behälters 14 ist
dadurch im Fußbodenbereich
des Frontraums der Fahrgastzelle 10 ein Durchstieg für einen
Frontpassagier beim Wechseln vom Beifahrer- auf den Fahrersitz und
umgekehrt geschaffen, was z.B. des Einnehmen des Fahrerplatzes bei
Einstieg durch die Beifahrertür
wesentlich erleichtert und damit die Nutzung des Frontraums komfortabler
macht.
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Die
Halterung 15 weist Führungsschienen 17 auf,
die an den Stirnwänden 121 und 131 von
Dom 12 und Mittelkonsole 13 angeordnet sind und
in die der Behälter 14 formschlüssig oder
mit an dem Behälter 14 angeordneten
Führungselementen 18 von oben
her einschiebbar ist. Im Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 sind
die Führungsschienen 17 und
die darin geführten Führungselemente 18 als Nut-Feder-Verbindung 19 realisiert,
wobei hier beispielhaft die Führungsschiene 17 an
den Stirnwänden 121 und 131 die
Nut und das Führungselement 18
am Behälter 14 die
Feder bilden (3). Im Ausführungsbeispiel der 4 weisen
die Führungsschienen 17 Winkelprofil
auf und umgreifen formschlüssig
den Behälter 14 längs seiner
vier Eckkanten. Zum Herausziehen und Einsetzen sowie zum Tragen
ist der Behälter 14 auf
seiner Oberseite mit zwei Traggriffen 20 versehen. Zur
Verbesserung des optischen Erscheinungsbildes der mit dem Behälter 14 vervollständigten
Frontbaugruppe ist der Behälter 14 so
ausgebildet, daß nach
seiner Aufnahme in der Halterung 15 die Seitenwände des
Behälters 14 mit den
Seitenwänden
der Mittelkonsole 13 fluchten und eine gleichgestaltete
Außenwandfläche aufweisen.
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Im
Ausführungsbeispiel
der 5 ist die Halterung 15 von einem an dem
Dom angrenzenden, allseitig bewandeten, oben offenen Hohlraum 21 in
der Mittelkonsole 13 gebildet, in die der Behälter 14 mit Spiel
eingesetzt ist. Der Hohlraum 21 wird von den beiden Stirnwänden 121 und 131 von
Dom 12 und Mittelkonsole 13 und von zwei mit Parallelabstand voneinander über die
Stirnwand 131 der Mittelkonsole 13 vorstehenden,
bis an die Stirnwand 121 des Doms 12 reichenden
Seitenwangen 22 umschlossen. Die beiden Seitenwangen 22 sind
einstückig
mit den Seitenwänden
der Mittelkonsole 13 ausgebildet. Bei dieser konstruktiven
Ausführung
der Halterung 15 wird allerdings auf die Nutzung des nach
Herausziehen des Behälters 14 aus
der Halterung 15 entstehenden Freiraums 16 als
Durchstieg für
einen Frontpassagier verzichtet. Der beim Entfernen des Behälters 14 vorhandene
Hohlraum 21 kann aber anderweitig genutzt werden, so daß die Vielseitigkeit
der Raumausnutzung in der Frontbaugruppe erhalten bleibt.
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Der
Behälter 14 ist
oberseitig mit einem Verschlußdeckel 23 versehen,
der zweigeteilt und zwischen den Traggriffen 20 angeordnet
ist. Der Verschlußdeckel 23 kann
sowohl in der geöffneten
als auch in der geschlossenen Position durch Federspannkräfte oder
Magnetkräfte
gehalten werden. Die beiden Deckelteile des Verschlußdeckels 23 sind
jeweils über
ein Scharnier 24 am Behälter 14 schwenkbar
angelenkt. Der beschriebene Behälter
ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
eine Klimabox, die vorzugsweise als Kühlbox genutzt aber auch als Warmhaltebox
verwendet werden kann. Er weist hierzu in seiner an der Stirnwand 121 des
Doms 12 anliegenden Behälterwand 141 eine
Lufteinströmöffnung 25 auf,
die im Innern von einem Gitter oder Sieb 26 abgedeckt ist
(6 und 7).
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Im
Innern ist der Behälter 14 mit
einer thermischen Isolierschicht 27 ausgekleidet. Anstelle
der Isolierschicht 27 oder zusätzlich kann der Behälter 14 mit
einem Latentspeicher ausgekleidet sein. In der Stirnwand 121 des
Doms 12 ist eine Luftausblasöffnung 28 (1)
vorgehalten, deren Querschnitt etwa dem der Lufteinströmöffnung 25 des
Behälters 14 entspricht
und die an einer Klimaanlage angeschlossen ist, so daß sie mit
Kühlluft,
ggf. auch zum Wärmen
des Behälterinneren
mit Warmluft, beaufschlagt wird. Durch einen Vorwahlschalter (hier
nicht dargestellt) kann sichergestellt werden, daß nur Luft
mit einer Temperatur, die unterhalb (oder oberhalb) einer bestimmten
Schwellwerttemperatur liegt, über
die Luftausblasöffnung 28 in
den Behälter 14 eintreten kann.
Die Luftausblasöffnung 28 ist
so angeordnet, daß sie
bei in die Halterung 15 eingesetztem Behälter 14 die
Lufteinströmöffnung 25 im
Behälter 14 überdeckt,
mit dieser also kongruent ist. Die Lufteinströmöffnung 25 ist von
einem am Behälter 14 vertikal
verschiebbaren Schott 29 abgedeckt. Dieses Schott 29 ist
von einer nicht dargestellten Feder so belastet, daß es bei
aus der Halterung 15 herausgenommenem Behälter 14 die
Lufteinströmöffnung 25 verschließt (6 und 7).
In der Halterung 15 sind nun Mittel vorgesehen, die beim
Einsetzen des Behälters 14 in
die Halterung 15 am Schott 29 angreifen und dieses
gegen die Rückstellkraft
der Feder nach oben schieben, so daß die Lufteinströmöffnung 25 des
Behälters 14 automatisch
geöffnet
wird. Ein solches Mittel kann beispielsweise ein in der Halterung 15 vorstehender
Stift 30 (6) sein, an dem beim Einsetzen
des Behälters 14 eine
am Schott 29 vorspringende Nase 31 anschlägt (6).
Stift 30 und Nase 31 sind relativ zueinander so
angeordnet, daß beim
Anschlag des Behälters 14 an
dem Zellenboden 101 das Schott 29 soweit verschoben
ist, daß die Lufteinströmöffnung 25 vollständig freigegeben
ist.
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Wie
nicht weiter dargestellt ist, kann der Behälter 14 zusätzlich mit
einem Peltierelement ausgerüstet
sein, welches sowohl extern an eine Stromquelle angeschlossen werden
kann, als auch in der fahrzeugseitigen Halterung 15 automatisch
mit Bordspannung versorgt wird, so daß durch einen Wählschalter
zur Einstellung einer wählbaren
Zeit thermostatisch gesteuerter Strom zur Nachtemperierung des Kühlgutes
dem Bordnetz entnommen werden kann.
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Bei
in die Halterung 15 eingesetztem und damit an die Klimaanlage
angeschlossenem Behälter 14 muß zum Schnellkühlen durch
die Klimaanlage mindestens ein Teil des Verschlußdeckels 23 soweit geöffnet werden,
daß ein
nennenswerter Konvektionsstrom das Innere des Behälters 14 durchströmen kann,
so daß die
Wärme des
Kühlgutes
schnell abtransportiert wird. Für
eine schwache Dauerdurchströmung
kann zusätzlich
eine selbsttätige
Klappentlüftung
vorgesehen werden, die schließt,
sobald die Klimaanlage abgeschaltet oder der Behälter 14 aus der Halterung 15 herausgezogen
wird.
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Wie
in 6 strichliniert angedeutet ist, kann in einer
weiteren Ausgestaltung des Behälters 14 in diesem
noch eine geschlossene von oben zugängliche Box 32 zum
Aufnehmen von Kühl-
oder Warmhaltegut eingesetzt sein. Die aus einem Material mit guter
Wärmeleitfähigkeit
gefertigte Box 32 wird mit Abstand von den Innenwänden und
ggf. auch von dem Innenboden des Behälters 14 eingesetzt,
so daß sie
von der über
die Lufteinströmöffnung 25 das
Behälterinnere
durchströmenden
Luft umspült
wird. Durch diese Box 32 wird verhindert, daß die zum Kühlen oder
Warmhalten verwendete Luft direkt mit dem Kühl- oder Warmhaltegut in Berührung kommt, was
in einigen Fällen
dessen Geschmack beeinträchtigen
könnte.