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DE102016215093B4 - Kraftfahrzeug - Google Patents

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DE102016215093B4
DE102016215093B4 DE102016215093.6A DE102016215093A DE102016215093B4 DE 102016215093 B4 DE102016215093 B4 DE 102016215093B4 DE 102016215093 A DE102016215093 A DE 102016215093A DE 102016215093 B4 DE102016215093 B4 DE 102016215093B4
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sheet
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Bayerische Motoren Werke AG
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Abstract

Kraftfahrzeug (1) mit einem Karosserie-Bauteil (2), das aus einem inneren Bauteil (3), mindestens einem mittleren Bauteil (7, 8) und aus einem äußeren Bauteil (15) aufgebaut ist, wobei die drei Bauteile (3; 7, 8; 15) an ihren Rändern (18, 19; 20, 21, 22, 23; 24, 25) über eine Bördelverbindung und eine Klebstoffverbindung (29) miteinander verbunden sind, wobei das Innenbauteil (3) oder das Außenbauteil (15) an einem Endabschnitt (28, 27) eines Randes (18, 19; 24, 25) unter Bildung eines Hohlraumes oder Zwischenraumes (26) umgebördelt ist, wobei in dem Zwischenraum (26) Klebstoff (29) gefüllt ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Endabschnitt (27, 28) des nicht umgebördelten Bauteils (15, 3) in dem Zwischenraum (26) angeordnet ist, dass zwischen einer Innenfläche (31) des Innenbauteils (3) und einer Innenfläche (30) des Außenbauteils (15) ein Zwischenraum (32) ausgebildet ist und mit Klebstoff (29) gefüllt ist, und dass in dem Zwischenraum (32) der Endabschnitt (33) des jeweilig vorhandenen mittleren Bauteils (7, 8) angeordnet ist, wobei das Innenbauteil (3) ein Innenblech (3) ist, dass das Außenbauteil (15) ein Außenblech (15) und dass das mittlere Bauteil (7, 8) mindestens ein Verstärkungsbauteil (7, 8) ist,dass der Endabschnitt (27) des Außenbleches (15) unter Bildung des Innenraumes (26) U-förmig umgebördelt ist, so dass dem Endabschnitt (27) der Rand (24, 25) des Außenbleches (15) gegenüberliegt,dass an einer ersten Verbindungsstelle der Endabschnitt (28) des Innenbleches (3) in dem Zwischenraum (26) formschlüssig angeordnet ist und mit der Innenfläche (30) des den Innenraum (26) bildenden umgebördelten Außenbleches (15) verklebt ist, so dass drei Blechabschnitte (27; 28; 24, 25) über zwei Schichten des Klebstoffes (29) miteinander verbunden sind, oder dass der Endabschnitt (28) des Innenbleches (3) unter Bildung des Innenraumes (26) U-förmig umgebördelt ist, so dass dem Endabschnitt (28) der Rand (18, 19) des Innenbleches (3) gegenüberliegt,dass an einer ersten Verbindungsstelle der Endabschnitt (27) des Außenbleches (15) in dem Zwischenraum (26) formschlüssig angeordnet ist und mit der Innenfläche (31) des Innenbleches (3) verklebt ist, so dass drei Blechabschnitte (27; 28; 18, 19) über zwei Schichten des Klebstoffes (29) miteinander verbunden sind,dass an einer zweiten Verbindungsstelle in dem Zwischenraum (32) zwischen dem Rand (18, 19) des Innenbleches (3) und dem Rand (24, 25) des Außenbleches (15) ein Endabschnitt (33) des jeweiligen Randes (20, 21; 22, 23) des jeweiligen mittleren Bauteiles (7, (8)) formschlüssig gehaltert ist und über zwei Schichten des Klebstoffes (29) mit der Innenfläche (30) des Außenbleches (15) und der Innenfläche (31) des Innenbleches (3) verklebt ist, so dass drei Blechabschnitte (18, 19; 33; 24, 25) über zwei Schichten des Klebstoffes (29) miteinander verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Es ist bereits eine Heckklappe für ein Kraftfahrzeug bekannt. Die Heckklappe weist ein Innenbauteil auf, das eine Tragstruktur der Heckklappe bildet. Das Innenbauteil zeigt in einen Fahrzeuginnenraum, beispielsweise in einen Gepäckraum. An einem umlaufenden Rand oder Flansch des Innenbauteiles ist ein Außenbauteil befestigt. Die Befestigung des Außenbauteils an dem Rand des Innenbauteiles kann beispielsweise über eine Bördelverbindung in Kombination mit einer Klebeverbindung erfolgen. In einem Hohlraum zwischen dem Außenbauteil und dem Innenbauteil kann ein Verstärkungsbauteil, beispielsweise ein Druckgussbauteil aus einem Leichtmetall, angeordnet sein.
  • Aus der DE 10 2010 025 877 A1 ist ein Kraftfahrzeug mit einem Karosserie-Bauteil bekannt, das aus einem inneren Bauteil, mindestens einem mittleren Bauteil und aus einem äußeren Bauteil aufgebaut ist, wobei die drei Bauteile an ihren Rändern über eine Bördelverbindung und eine Klebstoffverbindung miteinander verbunden sind. Ein Außenbauteil ist an einem Endabschnitt eines Randes unter Bildung eines Hohlraumes oder Zwischenraumes umgebördelt. In dem Zwischenraum ist Klebstoff gefüllt. In dem durch den Endabschnitt des äußeren Bauteils gebildeten Innenraum sind die beiden Endabschnitte des mittleren Bauteils und des inneren Bauteils angeordnet und über einen Klebstoff miteinander verbunden.
  • Bei der DE 10 2010 025 877 A1 sind vier Blechabschnitte von drei Bauteilen des Karosserie-Bauteils über drei Klebeschichten miteinander verbunden. Beim Bördeln des äußeren Bauteils über den Endabschnitt des inneren Bauteils und über den Endabschnitt des mittleren Bauteils wird ein Bördelradius bzw. die Gesamtdicke der Verbindungsstelle groß.
  • Für den Fall, dass zwischen dem Endabschnitt des inneren Bauteils und dem Endabschnitt des mittleren Bauteils eine Klebstoffschicht vorgesehen ist, sind die drei vorhandenen Spalten mit ausreichend Klebstoff zu füllen. Durch die lose Anordnung des Endabschnittes des inneren Bauteils und des Endabschnittes des mittleren Bauteils in dem durch den Endabschnitt des äußeren Bauteils gebildeten Innenraum ist die jeweilige Schichtdicke der drei Klebeschichten nicht definiert einstellbar.
  • Aus der DE 10 2006 033 751 B4 , der DE 10 2008 060 930 A1 , der DE 10 2009 059 984 A1 , der DE 10 2012 204 783 A1 , der DE 10 2012 205 594 A1 , der DE 10 2013 108 890 A1 und der US 2016/0229464 A1 ist jeweils die Befestigung von zwei Bauteilen über eine Bördelverbindung und eine Klebstoffverbindung bekannt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Kraftfahrzeug mit einem Karosserie-Bauteil zu schaffen, bei der die Verbindung zwischen drei Bauteilen des Karosserie-Bauteils an umlaufenden, gegenüberliegenden Rändern vereinfacht ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug weist ein Karosserie-Bauteil auf, das aus einem inneren Bauteil, mindestens einem mittleren Bauteil und aus einem äußeren Bauteil aufgebaut ist. Die drei Bauteile sind an ihren Rändern über eine Bördelverbindung und Klebstoff miteinander verbunden.
  • Vorteilhafterweise ist das Innenbauteil oder das Außenbauteil an einem Endabschnitt eines Randes unter Bildung eines Hohlraumes oder Zwischenraumes umgebördelt. In dem Zwischenraum ist Klebstoff gefüllt. Ein Endabschnitt des nicht umgebördelten Bauteils ist in dem Zwischenraum angeordnet. Zwischen einer Innenfläche des Innenbauteils und einer Innenfläche des Außenbauteils ist ein Zwischenraum ausgebildet und mit Klebstoff gefüllt. In dem Zwischenraum ist der Endabschnitt des jeweils vorhandenen mittleren Bauteils angeordnet.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist das Innenbauteil und/oder das Außenbauteil und/oder das mittlere Bauteil aus einem Leichtmetall oder einer Leichtmetall-Legierung hergestellt ist.
  • Das Karosseriebauteil ist vorteilhafterweise eine Heckklappe eines Kraftfahrzeuges.
  • Das Innenbauteil ist in einer vorteilhaften Ausführungsform ein Innenblech, das Außenbauteil ist ein Außenblech und das mittlere Bauteil ist mindestens ein Verstärkungsbauteil der Heckklappe.
  • Vorteilhafterweise ist das mittlere Bauteil ein Druckgussbauteil aus einem Leichtmetall oder einer Leichtmetall-Legierung.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist das Druckgussteil zweiteilig oder einteilig ausgebildet.
  • Die Heckklappe weist vorteilhafterweise eine Durchgangsöffnung für ein Heckfenster auf. Das Innenblech weist vorteilhafterweise einen Rahmen auf, der zumindest einen oberen Abschnitt der Durchgangsöffnung für das Heckfenster umgibt, wobei der Rahmen des Innenbleches einstückig mit einem Innenblechkörper verbunden ist.
  • Das Verstärkungsbauteil verstärkt in einer vorteilhaften Ausführungsform mindestens teilweise den Rahmen des Innenbleches.
  • Vorteilhafterweise verstärkt das Verstärkungsbauteil zumindest teilweise den Rahmen des Innenbleches und zumindest teilweise den Innenblechkörper des Innenbleches.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform deckt das Außenblech zumindest vollständig den Rahmen des Innenbleches und zumindest teilweise den Innenblechkörper bis auf Durchgangsöffnungen oder Ausnehmungen für Heckleuchten ab.
  • Ein Bördelradius (R) liegt vorteilhafterweise in einem Bereich von 1 mm ≤ R ≤ 3 mm.
  • Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnungen beispielshalber beschrieben. Dabei zeigen:
    • 1 eine perspektivische Explosionsansicht einer Heckklappe in zwei Zeichnungen, wobei in der ersten Zeichnung ein Innenblech mit zwei Verstärkungsbauteilen dargestellt ist und in der zweiten Zeichnung ein Außenblech gezeigt ist, wobei das Außenblech das Innenblech im zusammengebauten Zustand weitestgehend überdeckt.
    • 2 eine Schnittansicht eines Randbereiches der in der 1 gezeigten Heckklappe in zusammengebautem Zustand, die eine verklebte Bördelverbindung von drei Randbereichen zeigt und
    • 3 eine Schnittansicht entsprechend der 2, wobei die Reihenfolge der drei miteinander verklebten Bauteile im Vergleich zur 2 geändert ist.
  • Die 1 zeigt ein Karosserie-Bauteil 2 eines Kraftfahrzeuges 1, das aus einem inneren Bauteil 3, einem mittleren Bauteil 7, 8 und einem äußeren Bauteil 15 aufgebaut ist. Die drei Bauteile 3, 15, 7, 8 sind im zusammengebauten Zustand an ihren in den 2 und 3 vergrößert gezeigten Rändern 18, 19; 24, 25; 20, 21 bzw. 22, 23 über eine Bördelverbindung und Klebstoff miteinander verbunden.
  • Das in der 1 gezeigte Karosserie-Bauteil 2 des Kraftfahrzeuges 1 ist eine Heckklappe. Das innere Bauteil 3 ist ein an sich bekanntes dreidimensionales Innenblech 3 der Heckklappe 2. Das Innenblech 3 bildet in der gezeigten Ausführungsform die Tragstruktur der Heckklappe 2.
  • Das Innenblech 3 weist eine Durchgangsöffnung 4 zur Anordnung eines nicht dargestellten Heckfensters auf. Unterhalb der Durchgangsöffnung 4 ist ein Innenblechkörper 5 ausgebildet. An dem Innenblechkörper 5 ist einstückig ein Rahmen 6 ausgebildet, der die Durchgangsöffnung 4 umgibt.
  • In der gezeigten Ausführungsform sind an dem Innenblech 3 zwei als Druckgussbauteile 7 und 8 ausgebildete Verstärkungsbauteile angeordnet. Die beiden Druckgussbauteile 7 und 8 umgeben in der gezeigten Ausführungsform zumindest teilweise den Rahmen 6 des Innenbleches 3 der Heckklappe 2 mit U-förmigen Abschnitten 9, 10.
  • An den jeweiligen U-förmigen Abschnitt 9, 10 des jeweiligen Druckgussbauteils 7, 8 schließt sich einstückig jeweils ein weiterer Druckgussbauteil-Abschnitt 11, 12 an. In dem jeweiligen Druckgussbauteil-Abschnitt 11, 12 ist in der gezeigten Ausführungsform ein Aufnahmeabschnitt 13, 14 für eine nicht dargestellte Heckbeleuchtung ausgebildet.
  • Beabstandet zu dem Innenblech 3, das durch die beiden Druckgussbauteile 7, 8 verstärkt ist, ist ein Außenblech 15 dargestellt. Das Außenblech 15 überdeckt das Innenblech 3 bis beispielsweise auf zwei Ausnehmungen 16 und 17 fast vollständig. Die beiden Ausnehmungen 16 und 17 des Außenbleches 15 sind im zusammengebauten Zustand der Heckklappe 2 oberhalb der Aufnahmeabschnitte 13, 14 für die Heckbeleuchtung angeordnet.
  • Das Innenblech 3 weist einen umlaufenden Außenrand oder Außenflansch 18 auf. Ferner ist an dem Innenblech 3 ein umlaufender Innenrand oder Innenflansch 19 an der Durchgangsöffnung 4 ausgebildet.
  • Die beiden Druckgussbauteile 7, 8 weisen jeweils einen Außenrand oder Außenflansch 20, 21 auf, der dem jeweiligen gegenüberliegenden Außenrand 18 des Innenbleches 3 gegenüber liegt. Ferner weist das jeweilige Druckgussbauteil 7, 8 an dem jeweiligen U-förmigen Abschnitt 9, 10 einen in den 2 und 3 gezeigten Innenrand oder Innenflansch 22, 23 auf. Der Innenrand oder Innenflansch 22, 23 liegt dem jeweiligen Abschnitt des Innenrandes 19 des Innenbleches 3 gegenüber.
  • Das Außenblech 15 weist einen umlaufenden Außenrand oder Außenflansch 24 auf. Ferner ist ein umlaufender Innenflansch 25 im Bereich der Durchgangsöffnung 4 ausgebildet.
  • Die 2 zeigt eine erste Ausführungsform einer Bördelverbindung von drei Rändern eines Karosseriebauteils 2 in Kombination mit einer Klebeverbindung mit einem geeigneten Klebstoff 29. In der 2 sind der jeweilige Rand 18, (19) des Innenbleches 3, der jeweilige Rand 20, (21); 22, (23) des jeweiligen Druckgußbauteiles 7,8 und der jeweilige Rand 27 des Außenbleches 15 miteinander verbunden.
  • Ein Randabschnitt 24, 25 des Außenbleches 15 ist U-förmig unter Bildung eines Hohlraumes oder Zwischenraumes 26 umgebördelt, so dass ein Endabschnitt 27 des Außenrandes 24, 25 des Außenbleches 15 in Richtung zu einem Endabschnitt 28 des Innenbleches 3 zeigt. In dem Zwischenraum 26 ist ein geeigneter Klebstoff 29 eingebracht, so dass der Endabschnitt 28 des Innenbleches 3 in dem Zwischenraum 26 mit der Innenfläche 30 des Außenbleches 15 verklebt ist.
  • Zwischen einer Innenfläche 30 des Außenbleches 15 und einer Innenfläche 31 des Innenbleches 3 ist ein Hohlraum oder ein Zwischenraum 32 ausgebildet. Der Zwischenraum 32 ist in einer solchen Form und Größe ausgebildet, dass in dem Zwischenraum 32 zwischen dem Innenblech 3 und dem Außenblech 15 ein Endabschnitt 33 des jeweiligen Randes 20, 21; 22, 23 des jeweiligen Druckgussbauteiles 7, 8 formschlüssig gehaltert ist und über den in dem Zwischenraum 32 befindlichen Klebstoff 29 mit der Innenfläche 30 des Außenbleches 15 und der Innenfläche 31 des Innenbleches 3 verklebt ist.
  • Die 3 zeigt eine zweite Ausführungsform einer Bördelverbindung von drei Rändern eines Karosseriebauteils 2 in Kombination mit einer Klebeverbindung. In der 2 sind der jeweilige Rand 18, (19) des Innenbleches 3, der jeweilige Rand 20, (21); 22, (23) des jeweiligen Druckgußbauteiles 7,8 und der jeweilige Rand 27 des Außenbleches 15 miteinander verbunden. Im Unterschied zu der ersten Ausführungsform der 2 ist der Endabschnitt 28 des Innenbleches 3 unter Bildung des Innenraumes 26 U-förmig umgebördelt.
  • In dem durch den umgebördelten Endabschnitt 28 des Innenbleches 3 gebildeten Zwischenraum 26 ist der Endabschnitt 27 des Außenbleches 15 angeordnet. In dem Zwischenraum 26 ist Klebstoff 29 eingebracht, so dass der Endabschnitt 27 des Au-ßenbleches 15 in dem Zwischenraum 26 mit der Innenfläche 31 des Innenbleches 3 verklebt ist.
  • Zwischen der Innenfläche 30 des Außenbleches 15 und der Innenfläche 31 des Innenbleches 3 ist ein Zwischenraum 32 in einer solchen Form und Größe ausgebildet, dass ein Endabschnitt 33 des jeweiligen Randes 20, 21; 22, 23 des jeweiligen Druckgussbauteiles 7, 8 in dem Zwischenraum 32 formschlüssig gehaltert ist und über den in dem Zwischenraum 32 befindlichen Klebstoff 29 verklebt ist.
  • In einer Ausführungsform sind statt zwei Druckgussbauteile 7, 8, die als Verstärkungsbauteile dienen, ein einziges, als Verstärkungsbauteil dienendes Druckgussbauteil vorgesehen.
  • In einer Ausführungsform sind sowohl das Innenblech 3 als auch das Außenblech 15 sowie die Druckgussbauteile 7, 8 bzw. das einstückige Druckgussbauteil aus einem Leichtmetall, beispielsweise aus einem Aluminium oder einer Aluminiumlegierung, hergestellt.
  • Durch die Bildung von Zwischenräumen 26, 32 ergibt sich eine formschlüssige Positionierung der jeweiligen Endabschnitte, die in den Zwischenräumen 26, 32 angeordnet sind.
  • In den beschriebenen Ausführungsformen der 2 und 3 ist der Endabschnitt 33 des jeweiligen als Verstärkungsbauteil ausgebildeten mittleren Bauteils 7, 8 von dem Zwischenraum 26 beabstandet. Der Endabschnitt 33 des mittleren Bauteils 7, 8 ist ebenfalls formschlüssig durch die gegenüberliegenden Abschnitte des Innenbleches 3 und des Außenbleches 15 gehalten.
  • Die Hohlräume oder Zwischenräume 26, 27 können prozesssicher mit Klebstoff 29 gefüllt werden. Die Positionierung der einzelnen Bauteile bzw. Endabschnitte 27, 28, 33 ist erheblich vereinfacht.
  • Ein Bördelflansch 34, der sich durch den umgebogenen Endabschnitt 28 des Innenbleches 3 oder durch den umgebogenen Endabschnitt 27 des Außenbleches 15 ergibt, kann auch über längere Abschnitte 35, 36 von mehreren Zentimetern Länge hergestellt werden.
  • Die Bördelabschnitte 35, 36 sind in der 1 am Außenrand 18 des Innenbleches 3 bzw. am Außenrand 24 des Außenbleches 15 ausgebildet. Die Größe des Bördelradius R ist gering, da nur zwei Bauteile, nämlich das Innenblech 3 und das Außenblech 15, miteinander verbunden sind und der Klebstoff 29 relativ wenig Raum beansprucht. Beispielsweise liegt der Bördelradius (R) in einem Bereich von 1 mm ≤ R ≤ 3 mm, d.h. der Bördeldurchmesser D = 2 x R liegt in einem Bereich von 2 mm ≤ D ≤ 6 mm.

Claims (10)

  1. Kraftfahrzeug (1) mit einem Karosserie-Bauteil (2), das aus einem inneren Bauteil (3), mindestens einem mittleren Bauteil (7, 8) und aus einem äußeren Bauteil (15) aufgebaut ist, wobei die drei Bauteile (3; 7, 8; 15) an ihren Rändern (18, 19; 20, 21, 22, 23; 24, 25) über eine Bördelverbindung und eine Klebstoffverbindung (29) miteinander verbunden sind, wobei das Innenbauteil (3) oder das Außenbauteil (15) an einem Endabschnitt (28, 27) eines Randes (18, 19; 24, 25) unter Bildung eines Hohlraumes oder Zwischenraumes (26) umgebördelt ist, wobei in dem Zwischenraum (26) Klebstoff (29) gefüllt ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Endabschnitt (27, 28) des nicht umgebördelten Bauteils (15, 3) in dem Zwischenraum (26) angeordnet ist, dass zwischen einer Innenfläche (31) des Innenbauteils (3) und einer Innenfläche (30) des Außenbauteils (15) ein Zwischenraum (32) ausgebildet ist und mit Klebstoff (29) gefüllt ist, und dass in dem Zwischenraum (32) der Endabschnitt (33) des jeweilig vorhandenen mittleren Bauteils (7, 8) angeordnet ist, wobei das Innenbauteil (3) ein Innenblech (3) ist, dass das Außenbauteil (15) ein Außenblech (15) und dass das mittlere Bauteil (7, 8) mindestens ein Verstärkungsbauteil (7, 8) ist, dass der Endabschnitt (27) des Außenbleches (15) unter Bildung des Innenraumes (26) U-förmig umgebördelt ist, so dass dem Endabschnitt (27) der Rand (24, 25) des Außenbleches (15) gegenüberliegt, dass an einer ersten Verbindungsstelle der Endabschnitt (28) des Innenbleches (3) in dem Zwischenraum (26) formschlüssig angeordnet ist und mit der Innenfläche (30) des den Innenraum (26) bildenden umgebördelten Außenbleches (15) verklebt ist, so dass drei Blechabschnitte (27; 28; 24, 25) über zwei Schichten des Klebstoffes (29) miteinander verbunden sind, oder dass der Endabschnitt (28) des Innenbleches (3) unter Bildung des Innenraumes (26) U-förmig umgebördelt ist, so dass dem Endabschnitt (28) der Rand (18, 19) des Innenbleches (3) gegenüberliegt, dass an einer ersten Verbindungsstelle der Endabschnitt (27) des Außenbleches (15) in dem Zwischenraum (26) formschlüssig angeordnet ist und mit der Innenfläche (31) des Innenbleches (3) verklebt ist, so dass drei Blechabschnitte (27; 28; 18, 19) über zwei Schichten des Klebstoffes (29) miteinander verbunden sind, dass an einer zweiten Verbindungsstelle in dem Zwischenraum (32) zwischen dem Rand (18, 19) des Innenbleches (3) und dem Rand (24, 25) des Außenbleches (15) ein Endabschnitt (33) des jeweiligen Randes (20, 21; 22, 23) des jeweiligen mittleren Bauteiles (7, (8)) formschlüssig gehaltert ist und über zwei Schichten des Klebstoffes (29) mit der Innenfläche (30) des Außenbleches (15) und der Innenfläche (31) des Innenbleches (3) verklebt ist, so dass drei Blechabschnitte (18, 19; 33; 24, 25) über zwei Schichten des Klebstoffes (29) miteinander verbunden sind.
  2. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenbauteil (3) und/oder das Außenbauteil (15) und/oder das mittlere Bauteil (7, 8) aus einem Leichtmetall oder einer Leichtmetall-Legierung hergestellt ist.
  3. Kraftfahrzeug (1) nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Karosseriebauteil (2) eine Heckklappe (2) eines Kraftfahrzeuges (1) ist.
  4. Kraftfahrzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mittlere Bauteil (7, 8) ein Druckgussbauteil aus einem Leichtmetall oder einer Leichtmetall-Legierung ist.
  5. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckgussbauteil zweiteilig oder einteilig ausgebildet ist.
  6. Kraftfahrzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Heckklappe (2) eine Durchgangsöffnung (4) für ein Heckfenster aufweist, dass das Innenblech (3) einen Rahmen (6) aufweist, der zumindest einen oberen Abschnitt der Durchgangsöffnung (4) für das Heckfenster umgibt, dass der Rahmen (6) des Innenbleches (3) einstückig mit einem Innenblechkörper (5) verbunden ist.
  7. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungsbauteil (7, 8) mindestens teilweise den Rahmen (6) des Innenbleches (3) verstärkt.
  8. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungsbauteil (7, 8) zumindest teilweise den Innenblechkörper (5) des Innenbleches (3) verstärkt.
  9. Kraftfahrzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenblech (15) zumindest vollständig den Rahmen (6) des Innenbleches (3) und zumindest teilweise den Innenblechkörper (5) bis auf Durchgangsöffnungen oder Ausnehmungen (16, 17) für Heckleuchten abdeckt.
  10. Kraftfahrzeug (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bördelradius (R) bei 1 mm ≤ R ≤ 3 mm liegt.
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CN201780043450.0A CN109476220B (zh) 2016-08-12 2017-07-14 机动车
PCT/EP2017/067897 WO2018028938A1 (de) 2016-08-12 2017-07-14 Kraftfahrzeug
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