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DE102012023653A1 - Kraftfahrzeugkarosserie mit Leichtbauteil - Google Patents

Kraftfahrzeugkarosserie mit Leichtbauteil Download PDF

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DE102012023653A1
DE102012023653A1 DE102012023653.0A DE102012023653A DE102012023653A1 DE 102012023653 A1 DE102012023653 A1 DE 102012023653A1 DE 102012023653 A DE102012023653 A DE 102012023653A DE 102012023653 A1 DE102012023653 A1 DE 102012023653A1
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Germany
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lightweight component
vehicle body
motor vehicle
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groove
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DE102012023653.0A
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Udo Mildner
Lothar Teske
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GM Global Technology Operations LLC
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GM Global Technology Operations LLC
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Abstract

Eine Kraftfahrzeugkarosserie umfasst ein Leichtbauteil (2) aus einem Verbundwerkstoff und eine metallischen Struktur (1, 3), an der das Leichtbauteil (2) befestigt ist. Die metallische Struktur (1, 3) weist eine erste Nut (4) auf, in die ein erster Randstreifen (5) des Leichtbauteils (2) eingreift. Zwischen zwei voneinander abgewandten Oberflächen (12) des ersten Randstreifens (5) und diesen Oberflächen (12) gegenüberliegenden Seitenwänden (8, 9) der ersten Nut (4) ist eine Klebstoffschicht (11) gebildet.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugkarosserie, die wenigstens ein Leichtbauteil aus einem Verbundwerkstoff aufweist.
  • Die Ersetzung von herkömmlicherweise aus Metall gefertigten Bauteilen in einer Kraftfahrzeugkarosserie durch Bauteile aus Verbundwerkstoffen, insbesondere aus faserverstärkten Kunststoffen, verspricht erhebliche Gewichtseinsparungen und dadurch auch die Möglichkeit, den Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge zu senken. Es werden daher erhebliche Anstrengungen unternommen, Verbundwerkstoffe im Karosseriebau nutzbar zu machen. Probleme bereitet dabei unter anderem die Herstellung einer hinreichend festen und belastbaren Verbindung zwischen Bauteilen aus Verbundwerkstoff und solchen aus Metall.
  • Aus DE 10 2008 032 344 A1 ist eine Säule für eine Kraftfahrzeugkarosserie bekannt, die eine Innenschale, eine Außenschale und einen zwischen Innen- und Außenschale eingeschlossenen Verstärkungskasten aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff aufweist. Innen- und Außenschale sind miteinander verschweißt, und der Verstärkungskasten ist mit einem zwischen den Schalen eingefügten Anschlussadapter durch Klebstoff und/oder Nieten verbunden.
  • Niet- oder Schraubverbindungen erfordern ein Lochen des Leichtbauteils, wodurch der Faserverlauf unterbrochen und somit an den Verbindungsstellen die Struktur des Leichtbauteils geschwächt wird. Wenn stattdessen geklebt wird, kann zwar die Strukturschwächung des Leichtbauteils vermieden werden, trotzdem erreicht eine Flächenklebung zwischen sich gegenüberliegenden Oberflächen von metallenem Bauteil und Leichtbauteil im Allgemeinen nur eine geringe Belastbarkeit, da in Folge unterschiedlicher Verformbarkeit des Metalls und des Verbundmaterials Materialverschiebungen an der Klebung auftreten, die diese zum Ermüden und schließlich zum Reißen bringen.
  • Aufgabe der Erfindung ist daher, eine Kraftfahrzeugkarosserie zu schaffen, bei der ein Leichtbauteil aus Verbundwerkstoff und eine metallische Struktur auf einfache, rationell zu fertigende und dennoch dauerhaft belastbare Weise miteinander verbunden sind.
  • Die Aufgabe wird gelöst, indem bei einer Kraftfahrzeugkarosserie mit einem Leichtbauteil aus einem Verbundwerkstoff und einer metallischen Struktur, an der das Leichtbauteil befestigt ist, die metallische Struktur eine erste Nut aufweist, in die ein erster Randstreifen des Leichtbauteils eingreift, und zwischen zwei voneinander abgewandten Oberflächen des ersten Randstreifens und diesem gegenüberliegenden Seitenwänden der ersten Nut eine Klebstoffschicht gebildet ist. Indem der Randstreifen des Leichtbauteils beiderseits von der metallischen Struktur eingefasst und an dieser verklebt ist, gleicht sich sein Verformungsverhalten unter dynamischer Belastung an das der Metallstruktur an, so dass eine Beanspruchung der Klebstoffschicht, die zu einem Aufreißen führen könnte, verhindert wird.
  • Die metallische Struktur umfasst vorzugsweise zwei miteinander verbundene Profilelemente, von denen jedes jeweils eine Seitenwand der ersten Nut bildet.
  • Einer Ausgestaltung der Erfindung zufolge können die Profilelemente einen L-förmigen Querschnitt mit je einem ersten und einem zweiten Schenkel aufweisen, wobei die ersten Schenkel der Profilelemente die Seitenwände der ersten Nut bilden und die zweiten Schenkel aneinander befestigt sind. Eine Baugruppe, in der das Leichtbauteil mit den Profilelementen zusammengefügt ist, kann über die zweiten Schenkel wie ein herkömmliches metallisches Bauteil mit weiteren metallischen Strukturelementen zusammengefügt werden.
  • Einer anderen Ausgestaltung zufolge kann eines der Profilelemente einen Z-förmigen Querschnitt mit einem mittleren und zwei an den mittleren Schenkel angrenzenden äußeren Schenkeln aufweisen, wobei einer der äußeren Schenkel eine Seitenwand der ersten Nut bildet und der andere äußere Schenkel an dem anderen Profilelement befestigt ist. Das andere Profilelement kann im Querschnitt geradlinig sein.
  • Vorzugsweise weist das Leichtbauteil einen zweiten Randstreifen an einem von dem ersten Randstreifen abgewandten Rand auf, und der zweite Randstreifen greift in eine zweite Nut der metallischen Struktur ein. So können sich die metallische Struktur und das Leichtbauteil gegenseitig zu einer hoch belastbaren Hohlstruktur mit geschlossenem Querschnitt ergänzen.
  • So ist es insbesondere möglich, mit einem leicht und preiswert zu fertigenden einteiligen plattenartigen Leichtbauteil eine hoch belastbare Struktur zu bilden, und der hohe Aufwand, der herkömmlicherweise mit der Fertigung eines Hohlkörpers aus Verbundwerkstoff verbunden ist, entfällt.
  • Um zusammen mit der Metallstruktur einen Hohlraum bilden zu können, hat das Leichtbauteil vorzugsweise in einer Ebene, die die beiden in die Nuten der metallischen Struktur eingreifenden Randstreifen kreuzt, einen hut- oder U-förmigen Querschnitt, so dass die Randstreifen jeweils durch Krempenabschnitte des Hutquerschnitts bzw. freie Enden der Schenkel des U-Querschnitts gebildet sein können.
  • Die metallische Struktur kann zweckmäßigerweise eine Grundplatte umfassen, an der wenigstens je eine Seitenwand der ersten und der zweiten Nut angefügt ist. Die jeweils andere Seitenwand kann ebenfalls an die Grundplatte angefügt oder einteiliger Bestandteil der Grundplatte sein.
  • Die angefügten Seitenwände bilden vorzugsweise jeweils einen ersten Schenkel von Profilelementen, die jeweils einen an der Grundplatte befestigten zweiten Schenkel haben. Wenn die zweiten Schenkel dieser Profilelemente sich vor einem zur Grundplatte offenen Hohlraum des Leichtbauteils erstrecken, kann ein besonders kompakter Querschnitt des Aufbaus aus Leichtbauteil und metallischer Struktur erhalten werden, der insbesondere für eine Säule der Kraftfahrzeugkarosserie gut geeignet ist.
  • Die Grundplatte und eine beiderseits des Leichtbauteils an der Grundplatte befestigte Verkleidung können das Leichtbauteil umschließen, so dass es von außen nicht sichtbar wird.
  • Zwei geradlinig langgestreckte Profile, die die erste und die zweite Nut der Metallstruktur bilden, können zu einem das Leichtbauteil einfassenden Rahmen verbunden sein und so zusammen mit dem Leichtbauteil eine als Einheit zu handhabende Baugruppe bilden, die an anderen metallischen Teilen der Kraftfahrzeugkarosserie in ähnlicher Weise montiert werden kann wie eine herkömmliche rein metallische Komponente.
  • Der Rahmen kann zweckmäßigerweise entsprechend dem Querschnitt des Leichtbauteils gekrümmte Profile umfassen, die die geradlinig langgestreckten Profile verbinden und so das Leichtbauteil auf seinem gesamten Umfang einschließen.
  • Einer zweiten bevorzugten Anwendung der Erfindung zufolge umfasst die metallische Struktur eine Bodenplatte einer Fahrgastzelle oder eines Laderaums, und das Leichtbauteil bildet einen die Bodenplatte kreuzenden Querträger.
  • Einer dritten Anwendungsmöglichkeit zufolge kann das Leichtbauteil als Behälter geformt sein, der eine Öffnung der metallischen Struktur, z. B. eine Öffnung der Bodenplatte, ausfüllt, um so unterhalb der Bodenplatte zusätzlichen Stauraum zu schaffen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügte Figur. Aus dieser Beschreibung und der Figur gehen auch Merkmale der Ausführungsbeispiele hervor, die nicht in den Ansprüchen erwähnt sind. Solche Merkmale können auch in anderen als den hier spezifisch offenbarten Kombinationen auftreten. Die Tatsache, dass mehrere solche Merkmale in einem gleichen Satz oder in einer anderen Art von Textzusammenhang miteinander erwähnt sind, rechtfertigt daher nicht den Schluss, dass sie nur in der spezifisch offenbarten Kombination auftreten können; stattdessen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass von mehreren solchen Merkmalen auch einzelne weggelassen oder abgewandelt werden können, sofern dies die Funktionsfähigkeit der Erfindung nicht in Frage stellt. Es zeigen:
  • 1 Teile einer B-Säule einer Kraftfahrzeugkarosserie gemäß einer ersten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung;
  • 2 einen ersten Querschnitt einer unter Verwendung der in 1 gezeigten Teile zusammengefügten B-Säule;
  • 3 einen zweiten Querschnitt der B-Säule;
  • 4 einen zu 2 analogen Querschnitt gemäß einer Abwandlung der ersten Ausgestaltung;
  • 5 ein Leichtbauteil und Teile eines das Leichtbauteil einfassenden Rahmens in auseinandergezogener Ansicht gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung:
  • 6 das unter einer Bodenplatte einer Kraftfahrzeugkarosserie montierte Leichtbauteil aus 5 in einem Querschnitt;
  • 7 die Bodenplatte und das Leichtbauteil in einem Längsschnitt;
  • 8 ein Leichtbauteil und eine Bodenplatte gemäß einer dritten Ausgestaltung der Erfindung; und
  • 9 ein Querschnitt durch eine Verbindung zwischen dem Leichtbauteil und der Bodenplatte aus 8.
  • 1 zeigt in einer perspektivischen Ansicht ein aus einem flachen Blechzuschnitt geformtes inneres Schließteil 1, das in einer fertig zusammengefügten Kraftfahrzeugkarosserie eine der Fahrgastzelle zugewandte Wandung einer B-Säule bilden wird. Dem inneren Schließteil 1 gegenüberliegend ist ein Leichtbauteil 2 aus glas-, kohlenstoff- oder aramidfaserverstärktem Kunststoff gezeigt. Das Leichtbauteil 2 ist plattenförmig in dem Sinne, dass seine dreidimensionale Gestalt wie die des inneren Schließteils 1 durch Verformen einer Platte aus Flachmaterial erhalten werden könnte und frei von Hohlräumen ist. Es ist allerdings nicht erforderlich, dass das Leichtbauteil 2 durch einen Umformprozess aus Flachmaterial erhalten wird. Das Leichtbauteil 2 kann auch erhalten werden, indem eine Form mit Matten aus kunstharzimprägniertem Fasermaterial überdeckt wird und anschließend die Matten zwischen dieser und einer komplementären Form gepresst und erhitzt werden, um das Leichtbauteil 2 von vornherein in der gewünschten dreidimensionalen Form zu erhalten.
  • An das innere Schließteil 1 angeschweißte oder in anderer geeigneter Weise daran befestigte Profile 3 bilden an diversen Stellen des inneren Schließteils 1 zu dem Leichtbauteil 2 hin offene Nuten 4, die, wie in 2 gezeigt, einen Randstreifen 5 des Leichtbauteils 2 aufnehmen. Die Profile 3 sind zusammengefügt aus je zwei Profilelementen 6, 7 in Gestalt von L-förmig gebogenen Blechstreifen. Jeweils ein Schenkel jedes Profilelements 6, 7 bildet eine Seitenwand 8, 9 der Nut 4, die beiden anderen Schenkel 10 sind miteinander und mit dem inneren Schließteil 1 punktverschweißt. Eine starre Klebstoffschicht 11 füllt die Nuten 4 zwischen den Seitenwänden 8, 9 und diesen gegenüberliegenden Oberflächen 12 des Randstreifens 5 aus.
  • Die an dem Schließteil 1 anliegenden Schenkel 10 der Profilelemente 6, 7 erstrecken sich jeweils vor einem zu dem inneren Schließteil 1 hin offenen Hohlraum 13 des Leichtbauteils 2. So bleiben seitlich über das Leichtbauteil 2 hinausragende Ränder 14 des inneren Schließteils 1 verfügbar, um daran eine in 1 nicht gezeigte sich im Bogen um das Leichtbauteil 2 herum erstreckende – in 2 und 3, nicht aber in 1 gezeigte – äußere Seitenwand 15 zu befestigen.
  • Indem das Leichtbauteil 2 an mehreren über seine Höhe hinweg verteilten Stellen fest in den Nuten 4 der Profile 3 gehalten ist, bildet es zusammen mit dem inneren Schließteil 1 eine hoch belastbare Hohlstruktur, die es ermöglicht, eine erforderliche Belastbarkeit der B-Säule bei geringen Querschnittsabmessungen und entsprechend geringem Gewicht zu realisieren.
  • In der Schnittebene der 3 befinden sich keine Profile 3, und das Leichtbauteil 2 berührt das innere Schließteil 1 nicht. Stattdessen ist das Leichtbauteil 2 hier durch außenseitig aufgetragenen Klebstoff 16 mit der äußeren Seitenwand 15 verbunden.
  • 4 zeigt eine Abwandlung der B-Säule in einem zu 2 analogen Querschnitt. Das innere Schließteil 1 hat hier einen flach hutähnlichen Querschnitt mit zwei Seitenwänden 17, die jeweils ein Mittelstück 18 mit den seitwärts abstehenden Rändern 14 verbinden und sich quer zu diesen erstrecken. Sie bilden jeweils Seitenwände von Nuten 4, deren andere Seitenwände 8 von einem gewinkelten Profilelement 6 des bereits in 2 gezeigten Typs gebildet sind.
  • 5 zeigt in einer auseinandergezogenen Ansicht ein Leichtbauteil 19 aus faserverstärktem Kunststoff gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung. Es hat einen hutförmigen Querschnitt mit einem von einer Bodenwand 20 und zwei Seitenwänden 21 begrenzten Hohlraum 13 und von Oberkanten der Seitenwände 21 nach außen abstehenden Randstreifen 22. Zwei geradlinig langgestreckte Profile 23 sind vorgesehen, um aus seitlicher Richtung auf die Randstreifen 22 aufgesteckt zu werden. Wie in 6 zu erkennen, umfassen die Profile 23 jeweils ein Profilelement 24 in Form eines ebenen Blechstreifens und ein im Querschnitt gekröpftes Profilelement 25, die jeweils eine von zwei Seitenwänden einer einen Randstreifen 22 aufnehmenden Nut 26 bilden. Die flachen Profilelemente 24 sind länger als die gekröpften 25 und stehen an beiden Enden über diese über.
  • Zwei weitere Profile 27 bilden jeweils Nuten 28, die mehrfach abgewinkelt verlaufen, um die stirnseitigen Ränder des Leichtbauteils 19 aufzunehmen. Wie die geradlinigen Profile 23 sind auch die gewinkelten Profile 27 aus zwei miteinander verschweißten Profilelementen 29, 30 aus Blech zusammengefügt, von denen jedes eine Seitenwand der Nut 28 bildet. Der im Querschnitt flache, obere Blechstreifen 29 ist hier kürzer als der untere, gekröpfte Blechstreife 30, so dass Enden 31 des gekröpften Blechstreifens 30 wie in 5 gezeigt freiliegen. Indem die überstehenden Enden der Blechstreifen 24 an diesen Enden 31 verschweißt werden, wird ein das Leichtbauteil 19 entlang seines gesamten Randes umschließender Rahmen 32 erhalten. Über den Rahmen 32 kann das Leichtbauteil 19 wie ein herkömmliches Metallbauteil unter Verwendung der dafür üblichen Montagetechniken wie Schweißen, Nieten etc. verbauten werden.
  • 6 zeigt das Leichtbauteil 19, verbaut unter einer Bodenplatte 33 einer Fahrgastzelle oder eines Laderaums einer Kraftfahrzeugkarosserie in einem Querschnitt. Die Randstreifen 22 greifen in die von den Profilen 23 gebildeten Nuten 26 spielhaltig ein, und der Zwischenraum zwischen den Oberflächen 12 der Randstreifen 22 und gegenüberliegenden Seitenwänden der Nuten 26 ist mit festem Klebstoff 11 ausgefüllt.
  • 7 zeigt ein Ende des Leichtbauteils 19 in einem Längsschnitt. Das Profil 27 ist hier an einer Querträgerverlängerung 34 befestigt, die wie das Leichtbauteil eine Bodenwand und Seitenwände aufweist, von denen in 7 nur die Bodenwand zu sehen ist. Boden- und Seitenwände der Verlängerung 34 erstrecken sich geringfügig gegen die entsprechenden Wände 20, 21 des Leichtbauteils 19 versetzt, in Verlängerung von diesen bis zu einem nicht dargestellten Längsträger der Karosserie. Mit diesem können die Wände der Verlängerung 34 einteilig zusammenhängen oder fest, durch Verschweißung, Verschraubung etc., verbunden sein.
  • Ein drittes Anwendungsbeispiel der Erfindung ist in 8 in einer auseinandergezogenen perspektivischen Ansicht und in 9 in einem Detailschnitt gezeigt. Ein Leichtbauteil 35 aus faserverstärktem Kunststoff ist hier als ein im Wesentlichen quaderförmiger, oberseits offener Kasten geformt, dessen Seitenwände 36 an ihrem oberen Rand einen nach außen abstehenden, umlaufenden Flansch 37 aufweisen. An dem Flansch 37 sind mehrere Profile 38 verklebt. Wie in 9 zu sehen, sind die Profile 38 wie die Profile 23, 27 der zweiten Ausgestaltung jeweils aus einem flachen und einem gekröpften Profilelement 39, 40 aus Blech zusammengesetzt, die jeweils eine Seitenwand einer den Flansch 37 und einer umgebenden Klebstoffschicht 11 aufnehmenden Nut 41 bilden. In einer Laderaum-Bodenplatte 42 (die mit der Bodenplatte 33 der 5, 6 identisch sein kann), ist eine Öffnung 43 ausgeschnitten, deren Kantenlänge den Längen der Seitenwände 36 des Leichtbauteils 35 entsprechen. Um die Öffnung 43 herum verteilte Bohrlöcher 44 der Bodenplatte 42 sowie komplementär dazu angeordnete, mit Schweißmuttern 45 bestückte Bohrlöcher der Profile 38 sind vorgesehen, um mit Hilfe darin eingeführter Schrauben 46 das Leichtbauteil 35 unter der Öffnung 43 zu fixieren und dabei ein Dichtprofil 47 zwischen der Oberseite des Flansches 37 und der Bodenplatte 42 zu komprimieren.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    inneres Schließteil
    2
    Leichtbauteil
    3
    Profil
    4
    Nut
    5
    Randstreifen
    6
    Profilelement
    7
    Profilelement
    8
    Seitenwand
    9
    Seitenwand
    10
    Schenkel
    11
    Klebstoffschicht
    12
    Oberfläche
    13
    Hohlraum
    14
    Rand
    15
    äußere Seitenwand
    16
    Klebstoff
    17
    Seitenwand
    18
    Mittelstück
    19
    Leichtbauteil
    20
    Bodenwand
    21
    Seitenwand
    22
    Randstreifen
    23
    Profil
    24
    Profilelement
    25
    Profilelement
    26
    Nut
    27
    Profil
    28
    Nut
    29
    Blechstreifen
    30
    Blechstreifen
    31
    Enden
    32
    Rahmen
    33
    Bodenplatte
    34
    Verlängerung
    35
    Leichtbauteil
    36
    Seitenwand
    37
    Flansch
    38
    Profil
    39
    Profilelement
    40
    Profilelement
    41
    Nut
    42
    Bodenplatte
    43
    Öffnung
    44
    Bohrloch
    45
    Schweißmutter
    46
    Schrauben
    47
    Dichtprofil
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102008032344 A1 [0003]

Claims (15)

  1. Kraftfahrzeugkarosserie mit einem Leichtbauteil (2; 19; 35) aus einem Verbundwerkstoff und einer metallischen Struktur (1, 3; 33, 23; 42, 38), an der das Leichtbauteil (2; 19; 35) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die metallische Struktur (1, 3; 33, 23; 42, 38) eine erste Nut (4; 26, 28; 41) aufweist, in die ein erster Randstreifen (5; 22; 37) des Leichtbauteils (2; 19; 35) eingreift und dass zwischen zwei voneinander abgewandten Oberflächen (12) des ersten Randstreifens (5; 22; 37) und diesen Oberflächen (12) gegenüberliegenden Seitenwänden (8, 9) der ersten Nut (4; 26, 28; 41) eine Klebstoffschicht (11) gebildet ist.
  2. Kraftfahrzeugkarosserie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die metallische Struktur (1, 3; 33, 23; 42, 38) zwei miteinander verbundene Bauteile (1, 6; 6, 7; 24, 25; 29, 30; 39, 40), insbesondere zwei Profilelemente (6, 7; 24, 25; 29, 30; 39, 40) umfasst, von denen jedes jeweils eine Seitenwand der ersten Nut (4; 26, 28; 41) bildet.
  3. Kraftfahrzeugkarosserie nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilelemente (6, 7) einen L-förmigen Querschnitt mit je einem ersten und einem zweiten Schenkel aufweisen, wobei die ersten Schenkel der Profilelemente die Seitenwände (8, 9) der ersten Nut (4) bilden und die zweiten Schenkel (10) aneinander befestigt sind.
  4. Kraftfahrzeugkarosserie nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eines der Profilelemente (25; 30; 40) einen Z-förmigen Querschnitt mit einem mittleren und zwei an den mittleren Schenkel angrenzenden äußeren Schenkeln aufweist, wobei einer der äußeren Schenkel eine Seitenwand der ersten Nut (26; 28; 41) bildet und der andere äußere Schenkel an dem anderen Profilelement (24; 29; 39) befestigt ist.
  5. Kraftfahrzeugkarosserie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leichtbauteil (2; 19) einen zweiten Randstreifen (5; 22) an einem von dem ersten Randstreifen (5; 22) abgewandten Rand aufweist, und dass der zweite Randstreifen (5; 22) in eine zweite Nut (4; 26) der metallischen Struktur eingreift.
  6. Kraftfahrzeugkarosserie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leichtbauteil (2; 19; 35) einteilig plattenartig ausgebildet ist.
  7. Kraftfahrzeugkarosserie nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Leichtbauteil (2; 19) in einer die beiden Randstreifen (5; 22) kreuzenden Ebene einen hut- oder U-förmigen Querschnitt aufweist.
  8. Kraftfahrzeugkarosserie nach Anspruch 5 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die metallische Struktur eine Grundplatte (1) umfasst, an der wenigstens je eine Seitenwand (8, 9) der ersten und der zweiten Nut (4) angefügt ist.
  9. Kraftfahrzeugkarosserie nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die angefügten Seitenwände (8, 9) Schenkel von Profilelementen (6, 7) sind, die jeweils einen an der Grundplatte (1) befestigten und sich vor einem zur Grundplatte (1) offenen Hohlraum (13) des Leichtbauteils (2) erstreckenden zweiten Schenkel (10) aufweisen.
  10. Kraftfahrzeugkarosserie nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (1) und eine beiderseits des Leichtbauteils (2) an der Grundplatte (1) befestigte Verkleidung (15) das Leichtbauteil (2) umschließen.
  11. Kraftfahrzeugkarosserie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie wenigstens eine Säule aufweist, in der das Leichtbauteil (2) eine Verstärkungsstruktur bildet.
  12. Kraftfahrzeugkarosserie nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwei geradlinig langgestreckte Profile (23), die die erste und die zweite Nut (26) der Metallstruktur bilden, zu einem die Ränder des Leichtbauteils (19) einfassenden Rahmen (32) verbunden sind.
  13. Kraftfahrzeugkarosserie nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (32) ferner entsprechend dem Querschnitt des Leichtbauteils (19) gekrümmte Profile (27) umfasst, die die geradlinig langgestreckten Profile (23) verbinden.
  14. Kraftfahrzeugkarosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 7, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die metallische Struktur eine Bodenplatte (33) einer Fahrgastzelle oder eines Laderaums umfasst und das Leichtbauteil (19) ein die Bodenplatte (33) kreuzender Querträger ist.
  15. Kraftfahrzeugkarosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Leichtbauteil (35) als ein Behälter geformt ist, der eine Öffnung (43) der metallischen Struktur ausfüllt.
DE102012023653.0A 2012-11-28 2012-11-28 Kraftfahrzeugkarosserie mit Leichtbauteil Withdrawn DE102012023653A1 (de)

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US14/091,359 US9079616B2 (en) 2012-11-28 2013-11-27 Motor vehicle body with lightweight component
CN201310613293.6A CN103847799A (zh) 2012-11-28 2013-11-27 具有轻质构件的机动车车身

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