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Die Erfindung betrifft eine Schublade gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein hiermit ausgestattetes Möbelstück, insbesondere einen Schrank gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 8.
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Bei einer Schublade handelt es sich um ein oben meist auf seitlich angebrachten Schienenführungen gelagertes, offenes Behältnis, das horizontal aus einem Möbelstück, beispielsweise einem Schrank gezogen werden kann.
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Im einfachsten Fall ist die seitliche Schienenführung durch eine Nut am einen relativbeweglichen Teil, beispielsweise der Schublade, und eine in die Nut eingreifende Feder am anderen relativbeweglichen Teil, beispielsweise dem Möbelstück gebildet.
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Schubladen werden heute überwiegend mit sogenannten Teleskopschienen ausgerüstet, die das Öffnen und Schließen der Schubfächer aufgrund der verringerten Reibung im Vergleich zu einer Führung mit Nut und Feder einfacher machen. Dabei handelt es sich um eine Schienenführung aus mindestens zwei Führungsschienen, deren Profile ineinander laufen. Die Profile können ineinander gleiten, oder es können zwischen ihnen Wälzelemente angeordnete sein. Teleskopschienen können dabei als Wälz- oder Gleitführung ausgeführt sein. Teleskopschienen können als Teil-, Voll- und Überauszug ausgestaltet sein. Darüber hinaus können sie mit einer Schnellentriegelung ausgerüstet sein, die eine schnelle Trennung zweier Teleskopschienenpartien zum Zweck des Herausnehmens der Schublade ermöglicht. Solche Teleskopschienen, auf denen sich eine Schublade beispielsweise seitlich beidseitig abstützt, sei dies durch bloßes Auflegen oder durch Einhängen, mit oder ohne Verwendung von Befestigungsmitteln, werden auch als Teleskopträger bezeichnet.
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Durch
DE 25 56 093 A1 ist ein Schrank mit nach deren Herausziehen höhenverstellbaren, kurz auch als Fächer bezeichneten Schubladen beziehungsweise Schubfächern bekannt. Einzelne oder mehrere Fächer des Schranks sind nach dem Herausziehen mittels einer in den Seitenwänden des Schranks angeordneten Hebevorrichtung in die zugängliche Höhe absenkbar und in ihre Ausgangslage hebbar ausgebildet. Ein abzusenkendes oder anzuhebendes Fach wird hierbei bis zu einem Anschlag aus dem Schrank herausgezogen, wobei es mit der Hebevorrichtung gekoppelt wird. Dabei steht das Fach über alle anderen Fächer des Schranks vor. Anschließend wird die Hebevorrichtung beispielsweise durch einen Kurbeltrieb betätigt, wodurch das mit der Hebevorrichtung gekoppelte Fach vor den im Schrank verbleibenden Fächern abgesenkt oder angehoben wird. Werden mehrere Fächer gleichzeitig herausgezogen und mit der Hebevorrichtung gekoppelt so erfahren diese bei einer Betätigung der Hebevorrichtung eine gemeinsam und gleichgerichtete Vertikalbewegung.
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Nachteilig hieran ist, dass jede Schublade während des Herausziehens mit der Hebevorrichtung gekoppelt werden muss, um abgesenkt oder angehoben werden zu können. Dies setzt einen komplizierten Mechanismus voraus, der die Gefahr eines Versagens birgt, einhergehend mit schweren Verletzungen beim Umgang mit dem Schrank. Darüber hinaus scheitert ein Nachrüsten bestehender Schränke und Möbelstücke an der zentralen, einheitlich für alle Fächer des Schranks verwendeten Hebevorrichtung.
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Eine Aufgabe der Erfindung ist die Entwicklung einer höhenverstellbaren Schublade, welche nachrüstbar ist und einen zuverlässigen und gefährdungsfreien Umgang sicherstellt, sowie ein mit einer solchen Schublade ausgestattetes Möbelstück.
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Die Aufgabe wird jeweils durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Ansprüchen, den Zeichnungen sowie in der nachfolgenden Beschreibung, einschließlich der zu den Zeichnungen zugehörigen, wiedergegeben.
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Ein erster Gegenstand der Erfindung betrifft demnach eine Schublade mit einer beidseitigen Schienenführung.
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Die Schublade umfasst Mittel, mit denen eine zumindest einen Boden der Schublade umfassende Partie der Schublade gegenüber einer mit der beidseitigen Schienenführung verbundenen oder verbindbaren oder zumindest wenigstens einen Teil der beidseitigen Schienenführung umfassenden verbleibenden Partie der Schublade normal zu einer durch den Boden aufgespannten Ebene abstandsveränderlich angeordnet ist.
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Die verbleibende Partie kann wenigstens je einen Teil zweier zur Anordnung an und/oder Verbindung mit und/oder Aufnahme der beidseitigen Schienenführung vorgesehener gegenüberliegender Seitenwände umfassen.
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Die Schienenführungen sind bevorzugt durch Teleskopträger gebildet oder umfassen solche oder werden von solchen umfasst, in denen die Schublade einhängbar ist.
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Die Mittel können eine Vorrichtung umfassen, welche durch zwei in den Seitenwänden der Schublade aufgenommene, X-förmige Halter gebildet ist, deren Enden in horizontalen Führungen der Seitenwände und der Teleskopträger gleiten.
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Es ist ersichtlich, dass zumindest der erste Gegenstand der Erfindung durch eine Schublade mit höhenverstellbarem, insbesondere absenkbarem Boden verwirklicht sein kann.
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Die Schublade kann im Gesamten oder nur deren Boden nach dem Herausziehen aus einem Schrank auf eine leicht einsehbare und/oder zugängliche Höhe abgesenkt werden, ohne dass deren Inhalt herausfällt.
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Ein besonders hervorzuhebender Vorteil gegenüber dem Stand der Technik ist der sichere Umgang, welcher durch einen Verzicht auf eine bedarfsweise Kopplung einer von mehreren Schubladen mit einem Mechanismus einer zentralen Hebevorrichtung erhalten wird.
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Ein zweiter Gegenstand der Erfindung betrifft ein Möbelstück mit mindestens einer aus diesem herausziehbaren Schublade.
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Das bevorzugt als ein Schrank ausgeführte Möbelstück zeichnet sich durch mindestens eine zuvor beschriebene, nach dem Herausziehen höhenverstellbare Schublade aus.
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Zusätzliche, über die vollständige Lösung der gestellten Aufgabe und/oder über die in der voran oder nachfolgenden Beschreibung zu den einzelnen Merkmalen genannten Vorteile hinausgehende Vorteile gegenüber dem Stand der Technik sind ein im Umgang zuverlässiger und sicherer Aufbau durch zwischen den Schienenführungen und dem Boden der Schublade vorgesehene Mittel, mit denen die zumindest den Boden der Schublade umfassende Partie der Schublade gegenüber einer verbleibenden Partie nach dem Herausziehen absenkbar ist. Hierdurch ist kein störanfälliges Koppeln mit einem Mechanismus einer Hebevorrichtung erforderlich. Statt dessen ist jede Schublade, bei der eine entsprechende Höhenverstellung, insbesondere Absenkmöglichkeit – beispielsweise in Abhängigkeit von der Größe einer mit der Schublade und deren Inhalt umgehenden Person – vonnöten sein kann, mit entsprechenden Mitteln ausgestattet. Die Schublade ist dabei in bestehende Möbelstücke nachrüstbar, sei es wegen zunehmenden Alters der mit ihr umgehenden Person, oder durch das Hinzukommen von Kindern oder einen Wechsel des Eigentümers, beispielsweise von als Zubehör vermieteten oder verkauften Wohnraums weitergegebener Einbauküchen, oder schlicht wegen der aufkommenden, bisher unbekannten Möglichkeit des Absenkens hochgelegener Schubladen.
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Durch die Erfindung wird eine ausziehbare Schublade geschaffen, deren Boden, oder welche im Gesamten nach dem Herausziehen aus einem Schrank auf eine leicht einsehbare und/oder zugängliche Höhe absenkbar ist, ohne dass deren Inhalt herausfällt. Die Schublade verfügt über eine verbesserte Zugänglichkeit, insbesondere über eine vereinfachten Anpassung deren Zugangshöhe. Sie ist sicher im Umgang ist und birgt die Möglichkeit einer Nachrüstung auch bestehender Möbelstücke. Darüber hinaus wird durch Einbau einer oder mehrerer solcher Schubladen in ein Möbelstück, insbesondere in einen oberen Teil eines Möbelstücks eine vereinfachte Zugänglichkeit dessen insbesondere hoch gelegener Schubladen geschaffen.
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Es ist ersichtlich, dass zumindest der zweite Gegenstand der Erfindung verwirklicht sein kann durch einen Schrank mit Schubladen, bei dem die hochgelegenen Schubladen beispielsweise durch eine Ein- oder Vorrichtung nach ihrem Herausziehen für den Benutzer zugänglich, beispielsweise in eine für den Benutzer zugängliche Höhe gebracht und von hier aus wieder in ihre Ausgangslage zurückgeführt werden. Die Vorrichtung kann durch zwei seitliche, horizontal ausfahrbare Teleskopträger, in denen die Schublade einhängbar ist, und durch zwei in den Seitenwänden der Schublade aufgenommene, X-förmige Halter gebildet sein, deren Enden in horizontalen Führungen der Seitenwände und der Teleskopträger gleiten.
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Die vorliegende Erfindung beschreitet für die Bewegung der hochgelegenen Schubladen demnach einen anderen, einfacheren Weg. Sie ist vorzugsweise dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung im Gegensatz zur Hebevorrichtung beim Stand der Technik durch zwei seitliche, horizontal ausfahrbare Teleskopträger, in denen die Schublade einhängbar ist, und durch zwei in den Seitenwänden der Schublade aufgenommene, X-förmige Halter gebildet ist, deren Enden in horizontalen Führungen der Seitenwände und der Teleskopträger gleiten.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente zueinander in den Figuren entsprechen nicht immer den realen Größenverhältnissen, da einige Formen vereinfacht und andere Formen zur besseren Veranschaulichung vergrößert im Verhältnis zu anderen Elementen dargestellt sind. Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie die Erfindung ausgestaltet sein kann und stellen keine abschließende Begrenzung dar. Es zeigen in schematischer Darstellung:
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1 eine perspektivische Ansicht eines Schranks mit zwei Fächern und einer hochgelegenen Lifteinheit,
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2 eine perspektivische Ansicht des Schranks nach 1 mit teils herausgezogener Lifteinheit,
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3 eine perspektivische Ansicht der Lifteinheit der 1, 2,
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4 eine perspektivische Ansicht der Lifteinheit mit Dach und teils abgesenktem Schubladenteil,
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5 bis 9 perspektivische Ansichten des Schranks mit Lifteinheit, die die Möglichkeit des Ein- und Aushängens der Lifteinheit verdeutlichen,
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10 eine perspektivische Ansicht der Lifteinheit,
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11 eine perspektivische Explosionsansicht der Lifteinheit,
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12 bis 15 perspektivische Ansichten des Schranks mit verschiedenen Auszugs- und Absenkungssituationen der Lifteinheit, und
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16 bis 18 perspektivische Ansichten der Ausbildung verschiedener Schubladenteile.
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19 bis 22 verschiedene Ausführungen des Schubladenteils in perspektivischer Ansicht.
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Eine in 1 bis 22 ganz oder in Teilen dargestellte Schublade 100 mit einer beidseitigen Schienenführung 200 umfasst Mittel 300, mit denen eine zumindest einen Boden 10 der Schublade 100 umfassende Partie 700 der Schublade 100 gegenüber einer mit der beidseitigen Schienenführung 200 verbundenen oder verbindbaren oder zumindest wenigstens einen Teil der beidseitigen Schienenführung 200 umfassenden verbleibenden Partie 600 der Schublade 100 normal zu einer durch den Boden 10 aufgespannten Ebene abstandsveränderlich angeordnet ist.
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Die verbleibende Partie 600 kann wenigstens je einen Teil 110, 120 zweier zur Anordnung an und/oder Verbindung mit und/oder Aufnahme der beidseitigen Schienenführung 200 vorgesehener gegenüberliegender Seitenwände 11, 12 umfassen.
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Bevorzugt sind die Schienenführungen 200 durch Teleskopträger 5 gebildet oder umfassen Teleskopträger 5, oder werden von Teleskopträgern 5 umfasst.
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Bevorzugt umfasst die als Auszugeinrichtung dienende Schienenführung 200 vorzugsweise standardisierte Teleskopauszüge 5, in welche die Schublade 100 einhängbar und/oder auf welche die Schublade 100 auflegbar ist.
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Beispielsweise kann die Schublade 100 mit der verbleibenden Partie 600 in Teleskopträger 5 einhängbar ausgeführt sein.
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Die Mittel 300 umfassen bevorzugt eine Vorrichtung mit beidseitig der Schublade 100 zwischen der zumindest den Boden 10 der Schublade 100 umfassenden Partie 700 und der verbleibenden Partie 600 angeordneten Scherenmechanismen 301.
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Die Scherenmechanismen 301 können wie in 4 dargestellt einstufige oder mehrstufige, normal zur durch den Boden 10 aufgespannten Ebene auszieh- und wieder zusammenschiebbare Scherengitter 130, 140 umfassen.
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Die Enden 302 der Scherenmechanismen 301 gleiten bevorzugt in horizontalen Führungen 20, 21, 22, 23, 30, 31. Diese können einerseits in den Seitenwänden 11, 12 der zumindest den Boden 10 umfassenden Partie 700 und andererseits in der die Schienenführung 200 ganz oder teilweise umfassenden oder zur Anordnung an der Schienenführung 200 vorgesehenen verbleibenden Partie 600, beispielsweise an der Schienenführung 200 vorgesehen sein.
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Die Mittel 300 können demnach eine Vorrichtung umfassen, welche durch zwei in den Seitenwänden 11, 12 der Schublade 100 aufgenommene, X-förmige Halter 13, 14 gebildet ist, deren Enden 302 in horizontalen Führungen 20, 30 der Seitenwände 11, 12 und der Teleskopträger 5 oder der mit den Teleskopträgern 5 verbundenen oder verbindbaren verbleibenden Partie 600 gleiten.
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Beidseitig können alternativ mindestens zwei Scherenmechanismen vorgesehen sein, welche jeweils einen mit der verbleibenden Partie 600 um eine horizontale Achse schwenkbar verbundenen Steuerhebel und zwei um parallele Achsen gelenkig an diesem angeordnete und mit ihren verbleibenden Enden mit der zumindest den Boden 10 der Schublade 100 umfassenden Partie 700 ebenfalls um parallele horizontale Achsen schwenkbar verbundene, eine Parallelführung der die zumindest den Boden 10 der Schublade 100 umfassenden Partie 700 gegenüber der verbleibenden Partie 600 bildende Lenkerhebel umfassen.
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Die Vorrichtung kann alternativ oder zusätzlich eine oder mehrere Teleskopführungen umfassen, die beispielsweise gasdruckgestützt ausgeführt sein können, um den Absenkvorgang abzubremsen und das Anheben zu unterstützen.
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Die nachfolgend kurz auch als Lifteinheit 4 bezeichnete Schublade 100 kann Teil eines bevorzugt als ein Schrank 1 ausgeführten Möbelstücks mit mindestens einer aus diesem herausziehbaren Schublade 100 sein.
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In 1 ist ein Schrank 1 mit zwei Fächern 2, 3 und einer hochgelegenen Lifteinheit 4 dargestellt.
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Nach 2 ist die Lifteinheit 4 an Teleskopträgern 5 ausziehbar, wie der Pfeil zeigt.
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Nach 3 ist die Lifteinheit 4 aus einem die verbleibende Partie 600 bildenden Dach 6 und einem die zumindest den Boden 10 umfassende Partie 700 bildenden Schubladenteil 7 gebildet, der aus einem durch zwei untere Profile 8, 9 eingefassten Boden 10 und zwei gegenüberliegenden Seitenwänden 11, 12 besteht.
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Nach 4 sind das Dach 6 und der Schubladenteil 7 durch zwei X-förmige Halter 13, 14 verbunden.
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Nach den 5–9 ist die Lifteinheit 4 in Teleskopträgern 5 einhängbar. Dabei rasten Nocken 15 des Teleskopträgers 5 in Öffnungen 16 ein.
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Nach den 10 und 11 ist das Dach 7 aus zwei Schienen 18, 19, die mit horizontalen Führungen 20–23 versehen sind, einer Dachplatte 24, zwei Stangen 25, 26 und zwei oberen Profilen 27, 28 zusammengesetzt. Dabei sind die Stangen 25, 26 in die äußersten Ecken der Führungen 20–23 gesteckt, und sie arretieren die Dachplatte 24 in den oberen Profilen 27, 28.
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In den 12–15 sind Ansichten der Schienen 18, des Halters 14 und der Seitenwand 12 dargestellt, wobei die Seitenwand aus zwei Platten 12a, 12b zusammengesetzt ist und eine weitere Schiene 29 mit Führungen 30, 31 aufnimmt, in denen der X-förmige Halter 14 mit zwei Enden 302 gleitet.
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Die 19–22 zeigen verschiedene, mögliche Ausführungen 7a–7d des Schubladenteils 7.
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Die Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in den Ansprüchen beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst nicht explizit in den Ansprüchen oder Ausführungsbeispielen angegeben ist.
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Die Erfindung ist insbesondere im Bereich der Herstellung von Möbeln, beispielsweise Küchen- und Büromöbeln gewerblich anwendbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Schrank
- 2
- Fach
- 3
- Fach
- 4
- Lifteinheit
- 5
- Teleskopträger
- 6
- Dach
- 7
- Schubladenteil
- 7a
- Ausführung des Schubladenteils
- 7b
- Ausführung des Schubladenteils
- 7c
- Ausführung des Schubladenteils
- 7d
- Ausführung des Schubladenteils
- 8
- Profil
- 9
- Profil
- 10
- Boden
- 11
- Seitenwand
- 12
- Seitenwand
- 12a
- Platte
- 12b
- Platte
- 13
- Halter
- 14
- Halter
- 15
- Nocke
- 16
- Öffnung
- 18
- Schiene
- 19
- Schiene
- 20
- Führung
- 21
- Führung
- 22
- Führung
- 23
- Führung
- 24
- Dachplatte
- 25
- Stange
- 26
- Stange
- 27
- Profil
- 28
- Profil
- 29
- Schiene
- 30
- Führung
- 31
- Führung
- 100
- Schublade
- 110
- Teil
- 120
- Teil
- 200
- Schienenführung
- 300
- Mittel
- 301
- Scherenmechanismus
- 302
- Ende
- 600
- Partie
- 700
- Partie
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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