DE102010007287A1 - Beschlag für Eckschränke - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Beschlag für Eckschränke, insbesondere für Kücheneckschränke, mit einem über eine Eckschranktür vorderseitig zugänglichen, im Grundriss im wesentlichen rechteckigen Innenraum, mit einem im Innenraum des Eckschrankes ortsfest abstützbaren Träger zur Halterung von zumindest einem einteiligen Tablar von halbkreisähnlicher Grundgestalt, wobei der Träger zumindest einen das Tablar abstützenden und das Tablar auf einer vorbestimmten Bewegungsbahn aus einer Innenstellung im Innenraum des Eckschrankes in eine im wesentlichen vor der Türöffnung des Eckschrankes gelegene Außenstellung überführenden Lenker aufweist, der gelenkig mit der Unterseite des Tablars über einen Trägerbeschlag gelenkig mit einem Eckschrankteil, insbesondere einem Seitenwandteil schwenkbeweglich verbunden ist, wobei zwischen der die Türöffnung verschließenden Eckschranktür und dem Tablar eine Mitnehmervorrichtung zur Kopplung der Tür mit dem Tablar während zumindest eines Teils der Öffnungsbewegung der Tür vorgesehen ist.
- Ein Beschlag für Eckschränke ist aus der
DE-20 2004 011 200 U1 bekannt. Bei diesem Beschlag weist der Träger zwei eine vorbestimmte Bewegungsbahn des Tablars steuernde Lenker auf, wobei ein Lenker an einer ortsfesten Tragsäule im Innenbereich des Eckschrankes schwenkbeweglich abgestützt ist und ein anderer an einer Seitenwand des Eckschrankes. Die beiden Lenker sind gelenkig mit der Unterseite eines jeden Tablars verbunden, so dass sie dafür Sorge tragen können, dass das Tablar so beweglich abgestützt ist, dass nicht nur eine Schwenkbewegung um eine Achse durchgeführt werden kann, sondern vielmehr das Tablar auch noch eine zusätzliche Bewegung zu einer kreisförmigen Bewegungskurve durchführen kann, was es ermöglicht, dass aufgrund dieser durch die beiden Lenker gesteuerten Bewegungsbahn eine Endlage einzunehmen ist, in der das Tablar weitestgehend vor der Türöffnung des Eckschrankes gelegen ist. - Besonders vorteilhaft hierbei ist, dass auch bei Vorsehen mehrerer und mit Abstand übereinander angeordneter Tablare aufgrund der einzelnen, jedem Tablar zugeordneten Lenker die Tablare auch einzeln herausschwenkbar sind, ohne die anderen vorgesehenen Tablare zwingend mitnehmen zu müssen. Dabei ist jede Tablarstellfläche für den Benutzer von oben her zugänglich.
- Aus der
DE 20 2005 016 432 U1 ist ein Schwenkauszug für einen Eckschrank bekannt, der in analoger Weise wie das aus dem zuvor genannten Dokument beschriebene Beschlagssystem mit zwei Lenkern arbeitet, bei denen einer an einer Seitenwandung des Schrankes befestigt ist und ein anderer an einer vertikalen Tragsäule. Aufgrund der beiden vorgesehenen Lenker ist auch bei diesem System ein Tablar weitestgehend vor die Türöffnung zu überführen. Aufgrund einer dort vorgesehenen tragarmähnlichen Konstruktion können dabei jedoch zwei übereinander angeordnete Tablare nur gemeinsam in ihre vor der Türöffnung gelegene Außenstellung überführt werden, so dass das unter einem oberen Tablar gelegene untere Tablar von oben her nicht mehr frei zugänglich ist. - Aus der
DE-10 2007 009 894 B3 ist ein Eckschrank der eingangs genannten Art bekannt, der zudem ein Kopplungsmittel mit einem Bolzen und einem Führungsstück aufweist. Dazu ist als Mitnehmervorrichtung ein Bolzen und ein Führungsstück an dem Tablar vorgesehen, wobei der Bolzen bis zu einer Zwischenstellung des Tablars zur Übertragung der Eckschranktürbewegung auf das Tablar an dem Führungsstück angreift, wozu an der Eckschranktür schwenkbeweglich eine Hebelanordnung vorgesehen ist, die mit dem Bolzen verbunden ist, der seinerseits in einer schlitzartigen Bolzenaufnahme des tablarseitigen Fußstückes für eine Kopplung eingreift. Diese Mitnehmervorrichtung baut aufwändig und setzt eine lagegenaue Montage voraus, um den Bolzen der Hebelanordnung an die schlitzartige Aufnahme überführen zu können. - Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Beschlag für Eckschränke der eingangs genannten Art zu schaffen, der eine sichere Mitnahme des Tablars während einer Türaufnahme gewährleistet, darüber hinaus jedoch auch eine leichte Entkopplung ermöglicht.
- Zur Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich der Beschlag für Eckschränke der eingangs genannten Art durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale aus. Hinsichtlich wesentlicher weiterer Ausgestaltungen wird auf die die Ansprüche 2 bis 13 verwiesen.
- Damit ist ein Beschlag für Eckschränke zur Verfügung gestellt, der mit einfachen Mitteln die sichere Mitnahme des Tablars im Verlaufe einer Türaufschwenkbewegung in die Offenstellung ermöglicht. Die Mitnehmervorrichtung ist als einfaches ortsfest zu montierendes Bauteil auszubilden, das keine schlitzartigen Führungsbahnen benötigt, sondern lediglich durch die vorzugsweise federbelastete schwenkbeweglich gehalterte Klinke und einen angeformten Steg, die einfache Kunststoffbauteile sein können, eine sichere Mitnahme der Tür bzw. der Tablare über das Kopplungsglied ermöglicht und automatisch durch ein weiteres Herausbewegen des Tablars nach Überführung der Tür in ihre Offenstellung und/oder die Zwischenstellung die Entkopplung ermöglicht. Umgekehrt ist es möglich, dass das Kopplungsglied für einen Wiedereinkopplungsvorgang die federbelastetete schwenkbewegliche Klinke herunterdrückt und den Steg wieder hintergreift, so dass Tür und Tablar wieder eingekoppelt sind. Dazu sind lageoptimierte Befestigungsstellen, wie dies der Stand der Technik erfordert, nicht notwendig. Ebenfalls geschieht dies bei einer freien Bewegungsmöglichkeit des Kopplungsgliedes, so dass Entkopplung und Wiedereinkopplung leicht und geräuscharm erfolgen können. Ist eine Einzugvorrichtung für die Tür vorgesehen, kann die Wiedereinkopplung sogar völlig automatisch nahezu geräuschlos vollzogen werden.
- Hinsichtlich wesentlicher weiterer Ausgestaltungen wird auf weitere Unteransprüche, die nachfolgende Beschreibung verwiesen. In der Zeichnungen zeigen:
-
1 ein Ausführungsbeispiel eines Eckschrankes in Draufsicht mit einem Tablar in Schließstellung des Tablars und der Eckschranktür; -
1.1 ein Ausführungsbeispiel des Beschlages mit seiner Mitnehmervorrichtung und seiner Mitnehmerklinke in der Schließstellung des Tablars und der Eckschranktür gemäß der Einzelheit A in1 ; -
2 eine zu1 analoge Darstellung im Verlaufe der Öffnungsbewegung der Tür und des mitgenommenen Tablars; -
2.1 die Einzelheit B in2 ; -
3 eine zu1 und3 analoge Darstellung zum Ende der Mitnahmebewegung des Tablars durch die Tür; -
3.1 die Einzelheit C nach3 ; -
4 eine zu den1 bis3 analoge Darstellung kurz nach Entkopplung des Tablars von der Eckschranktür; -
4.1 vergrößert die Einzelheit D von4 ; -
5 eine weitere Öffnungsbewegung des Tablars in der Offenstellung der Eckschranktür in analoger Darstellung zu den1 bis4 ; -
5.1 die Einzelheit B nach5 ; -
6 eine zu den1 bis5 analoge Darstellung bei geöffneter Eckschranktür und wieder in die Schließstellung zurückgeführten Tablar bei Entkopplung des Tablars von der Eckschranktür; -
7 bis9 die Rücküberführung der Eckschranktür in die Schließstellung bei verschiedenen Stellungen der Eckschranktür, wobei das Tablar und die Eckschranktür noch nicht wieder eingekoppelt sind. -
7.1 ,8.1 und9.1 die Einzelheiten F, G, H aus den7 ,8 und9 und -
10 eine zu den1 bis9 analoge Darstellung des Eckschrankes mit geschlossenem Tablar und geschlossener Eckschranktür im wieder eingekoppelten Zustand von Tablar und Eckschranktür. - In den Zeichnungen sind grundsätzlich gleichwirkende Teile mit übereinstimmenden Bezugsziffern beziffert.
- In den gezeigten Ausführungsbeispielen ist allgemein mit
1 jeweils ein Eckschrank in Draufsicht gezeigt, der Seitenwände2 sowie eine Eckschranktür3 aufweist sowie ein Tablar4 , das über zwei Lenker5 und6 aus der in1 dargestellten Schließstellung in die Offenstellung zu überführen ist. In den2 bis5 ist jeweils eine Stellung gezeigt, in der die Tür sich in der Öffnungsbewegung befindet, wobei das Tablar mit der Tür bewegungsgekoppelt ist. - In
5 ist die Offenstellung der Tür3 dargestellt. Nach dieser Offenstellung der Tür ist das Tablar4 noch weiter zu bewegen, so dass es in seiner Endoffenstellung im wesentlichen ganz vor der Türöffnung gelegen ist. Im einzelnen ist diese zwangsgesteuerte Öffnungsbewegung des Tablars bis hin in die vollständige Offenstellung Gegenstand derEP 1 616 503 B1 , auf die zur weiteren Erläuterung der Öffnungsbewegung des Tablars verwiesen wird mit der Anmerkung, dass bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel keine ortsfest abgestützte zentrale Trägersäule wie bei dem vorgenannten EP-Patent vorgesehen ist sondern zwei Lenker5 und6 , die an der Seitenwandung2 bzw. an einem Türpfosten, jeweils im Bereich der Türöffnung, an dem Eckschrank1 schwenkbeweglich befestigt sind. - Insgesamt ist eine allgemein mit
7 bezifferte Mitnehmervorrichtung vorgesehen, die einen ortsfest an der Tür3 befestigten Mitnehmer8 aus z. B. einem Kunststoffmaterial aufweist, an dem eine Klinke9 , die von einer Feder10 belastet ist, schwenkbeweglich gehaltert ist. Diese Mitnehmerklinke9 hat eine Führungsbahn11 , die mit einem Bolzen12 eines Kopplungsgliedes13 zusammenwirkt, das seinerseits durch eine Feder14 belastet und an dem Tablar4 befestigt ist. Der Mitnehmer8 hat seinerseits einen Steg8.1 . mit einer Führungsfläche8.2 . Der Steg8.1 . wird im gekoppelten Zustand von Tür3 und Tablar4 von dem Kopplungsbolzen12 des Kopplungsgliedes13 hintergriffen und kann sich beim Entkoppeln frei von dem Steg8.1 wegbewegen (4.1 und5.1 ). Für einen Wiedereinkopplungsvorgang (7.1 ) gleitet der Bolzen zunächst entlang an der Führungsfläche8.2 des Mitnehmers8 , trifft dann auf die Mitnehmerklinke9 (8.1 ), verschwenkt diese (9.1 ) und schnappt dann wieder hinter den Steg8.1 des Mitnehmers8 (10.1 ). - In
1 ist die Ausgangsstellung im eingekoppelten Zustand der Mitnehmerklinke9 und des Kopplungsglieds13 gezeigt. Dabei hintergreift die Spitze der Mitnehmerklinke9 das Kopplungsglied13 . In den2 und3 ist die Öffnungsbewegung der Tür3 dargestellt, wobei sich jeweils die Mitnehmerklinke9 an den Kopplungsbolzen12 anlehnt und dabei das Tablar4 in die in den2 und3 gezeigte Offenstellung zwangsweise mitnimmt. - Hat die Tür
3 die in4 gezeigte Offenstellung erreicht, kann das Tablar4 durch eine von einer Bedienperson eingeleitete weitere Öffnungsschwenkbewegung von der Mitnehmervorrichtung7 und damit der Mitnehmerklinke9 entkoppelt werden, wobei sich der Bolzen12 mitsamt dem Kopplungsglied13 frei von dem ortsfest angebrachten Mitnehmer8 entfernen kann. - Soll das Tablar
4 wieder in seine Schließstellung verbracht werden, wie dies in6 gezeigt ist, ist dies von der Bedienperson durchzuführen. In6 befindet sich die Tür3 noch in ihrer Offenstellung. Diese kann dann wiederum in die Schließstellung verbracht werden, wie dies in den7 bis10 gezeigt ist. Dabei ergeben sich die jeweiligen Stellungen von Mitnehmerklinke9 und Kopplungsglied13 bzw Kopplungsglied12 wie in den7.1 bis10.1 dargestellt. Aus der zunächst noch nicht gekoppelten Stellung nach7.1 bewegt sich der Bolzen12 gemäß der Darstellung nach8.1 auf der Führungsbahn11 der Mitnehmerklinke9 und drückt diese gegen die Kraft der Feder10 gemäß der Darstellung nach9.1 . im Uhrzeigersinn, d. h. in der Zeichnung nach unten, wobei in der endgültigen Schließstellung aufgrund der vorgesehenen Führungsbahn9 und der Spitze der Mitnehmerklinke9 diese dann nach Erreichen der Schließstellung der Tür3 überschnappt und das Kopplungsglied13 mit dem Bolzen12 hintergreift, wobei dann für einen nachfolgenden Öffnungsvorgang die Kopplung wieder hergestellt ist. - Im einzelnen nicht näher dargestellt kann das Tablar mit einer Einzugsvorrichtung versehen sein, die eine Dämpfungsvorrichtung ausbildet, um zum Ende einer Schließbewegung das Tablar selbsttätig einzuziehen, wobei die Wiedereinkopplung, je nach dem, wie die Mitnehmerklinke gestaltet ist, auch schon kurz vor Erreichen der Endschließstellung eine Zwangskopplung zwischen Tür
3 und Tablar4 herstellen kann, um das Tablar4 und die Tür3 mit Hilfe der Einzugsvorrichtung automatisch in die Schließendstellung zu überführen. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- DE 102007009894 B3 [0005]
- EP 1616503 B1 [0026]
Claims (13)
- Beschlag für Eckschränke (
1 ), insbesondere für Kücheneckschränke, mit einem über eine Eckschranktür (3 ) vorderseitig zugänglichen, im Grundriss im wesentlichen rechteckigen Innenraum, bestehend aus mindestens einem im Innenraum des Eckschrankes (1 ) ortsfest abstützbaren Träger zur Halterung von zumindest einem einteiligen Tablar von halbkreisähnlicher Grundgestalt, wobei der Träger zumindest einen das Tablar (4 ) abstützenden und das Tablar (4 ) auf einer vorbestimmten Bewegungsbahn aus einer Innenstellung im Innenraum des Eckschrankes (1 ) in eine im wesentlichen vor der Türöffnung des Eckschrankes (1 ) gelegene Außenstellung überführenden Lenker (5 ,6 ) aufweist, der gelenkig mit der Unterseite des Tablars (4 ) und über einen Trägerbeschlag mit einem Eckschrankteil, insbesondere einem Seitenwandteil (2 ), schwenkbeweglich verbunden ist, wobei zwischen der die Türöffnung verschließenden Eckschranktür (3 ) und dem Tablar (4 ) eine Mitnehmervorrichtung (7 ) zur Kopplung der Tür (3 ) mit dem Tablar (4 ) während zumindest eines Teils der Öffnungsbewegung der Tür (3 ) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmervorrichtung (7 ) einen ortsfest an der Tür (3 ) angebrachten Mitnehmer (8 ) aufweist, der mit einer schwenkbeweglich gehalterten Mitnehmerklinke (9 ) versehen ist, die während einer Öffnungsbewegung der Eckschranktür (3 ) in einer Kopplungsstellung mit einem Kopplungsglied (13 ) des Tablars (4 ) haltbar ist, nach zumindest einer teilweisen Offenstellung der Eckschranktür (3 ) von dem Kopplungsglied (13 ) des Tablars (4 ) im Verlaufe einer weiteren Öffnungsbewegung des Tablars (4 ) von der Mitnehmerklinke (9 ) entkoppelbar ist und nach Überführung des Tablars (4 ) in eine Zwischenschwenkstellung und/oder nach Überführung des Tablars (4 ) in die Schließstellung mit dem Kopplungsglied (13 ) wieder koppelbar ist. - Beschlag für Eckschränke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmerklinke (
9 ) unter Beaufschlagung einer Federkraft an dem Mitnehmer (8 ) abstützbar ist. - Beschlag für Eckschränke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmerklinke (
9 ) eine Führungsbahn (11 ) für das Kopplungsglied (13 ) des Tablars (4 ) aufweist. - Beschlag für Eckschränke nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopplungsglied (
13 ) des Tablars (4 ) einen Kopplungsbolzen (12 ) aufweist, der an der Führungsbahn (11 ) der Mitnehmerklinke (9 ) für einen Kopplungsvorgang entlanggleitet und von der Mitnehmerklinke (9 ) im Kopplungszustand hintergreifbar ist. - Beschlag für Eckschränke nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopplungsbolzen (
12 ) die Mitnehmerklinke (9 ) im Verlaufe eines Kopplungsvorganges gegen die Kraft einer Feder (10 ) verschwenkt. - Beschlag für Eckschränke nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmerklinke (
9 ) des Mitnehmers (8 ) sich einenends gegen die Kraft einer Druckfeder (10 ) an einem Widerlager (15 ) abstützt, - Beschlag für Eckschränke nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Widerlager (
15 ) des Mitnehmers (8 ) als Bolzen ausgebildet ist. - Beschlag für Eckschränke nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopplungsglied (
13 ) des Tablars (4 ) federbelastet ausgebildet ist. - Beschlag für Eckschränke nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass des Kopplungsglied (
13 ) des Tablars (4 ) nach Entkopplung von der Mitnehmerklinke (9 ) frei beweglich aus der Mitnehmervorrichtung (7 ) bewegbar ist. - Beschlag für Eckschränke nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der ortsfest an der Tür (
3 ) angebrachte Mitnehmer (8 ) einen von den Kopplungsglied hintergreifbaren Steg (8.1 ) aufweist, der bei einem Entkopplungsvorgang von Tür (3 ) und Tablar (4 ) von diesem wegbewegar ist. - Beschlag nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (
8.1 ) eine Führungsfläche (8.2 ) aufweist, an der ein Teil des Kopplungsgliedes (13 ) im Verlaufe einer Bewegung einer Wiedereinkopplung entlanggleitet. - Beschlag nach Anspruch 5 und Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das an der Führungsfläche (
8.2 ) entlanggleitbare Teil des Kopplungsgliedes (13 ) der Kopplungsbolzen (12 ) ist, der nach Passieren der Führungsfläche (8.2 ) auf die Mitnehmerklinke (9 ) wirkt und diese verschwenkt und nach Verschwenken der Mitnehmerklinke (9 ) im Verlaufe einer weiteren Bewegung des Kopplungsvorgangs den Steg (8.1 ) wieder hintergreift. - Beschlag für Eckschränke nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmerklinke (
9 ) während der Öffnungsbewegung das Kopplungsglied (13 ) übergreift und aus dieser Übergreifstellung von der Mitnehmerklinke (9 ) entkoppelbar ist und für eine Wiedereinkopplungsvorgang aus einer Untergreifstellung des Kopplungsgliedes (13 ) in eine Übergreifstellung des Kopplungsgliedes (13 ) überführbar ist.
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