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Gebiet der Technik
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Fahrerinformation, insbesondere auf die Bereitstellung von Information über gegenwärtig geltende Verkehrsbeschränkungen.
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Hintergrund
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Moderne Kraftfahrzeuge werden zunehmend mit Systemen zur Unterstützung und Information eines Fahrers ausgestattet. So können beispielsweise portable oder fest eingebaute Navigationsgeräte anhand einer aktuellen Position des Fahrzeugs aus einer Datenbank eine an dieser Position geltende Geschwindigkeitsbegrenzung ermitteln und dem Fahrer anzeigen. Die Datenbank kann dabei lokal im Fahrzeug angeordnet sein oder sich an einem anderen Ort außerhalb des Fahrzeugs befinden. In letzterem Fall erfolgt der Zugriff auf die Datenbank über eine drahtlose Kommunikationsverbindung, beispielsweise über eine in einem Mobilfunknetz aufgebaute Datenverbindung. Darüber hinaus können Fahrzeuge mit Kameras ausgestattet sein, welche an Straßen und Wegen aufgestellte Verkehrszeichen erfassen, erkennen und dem Fahrer die erkannte, durch das Verkehrszeichen signalisierte Verkehrsbeschränkung anzeigen.
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Bekannte, über eine reine Anzeigefunktion hinausgehende Systeme signalisieren dem Fahrer einen möglichen Verstoß gegen eine gegenwärtige Verkehrsbeschränkung. Aus der
EP 2 407 754 A2 ist beispielsweise bekannt, einen Abgleich des Fahrverhaltens des Fahrers und der geltenden Verkehrsregeln vorzunehmen und den Fahrer bei Nichtbeachtung der Verkehrsregeln darauf aufmerksam zu machen.
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Ein anderes, aus der
DE 10 2006 043 757 B3 bekanntes System aktiviert einen Dialog zur Abfrage der Kenntnisse der Verkehrsregeln, wenn eine Überwachung des Fahrverhaltens dazu Anlass gibt.
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Die
US 2014/0309864 A1 offenbart ein Fahrzeugsystem, das in Abhängigkeit von einem Aufenthaltsort des Fahrzeugs Anzeigen am Armaturenbrett des Fahrzeugs ändert, beispielsweise wenn an einem Ort andere Maßeinheiten gelten als zuvor, und das in Abhängigkeit von dem Aufenthaltsort des Fahrzeugs eine Information über geltende Verkehrsregeln ausgegeben wird, wenn diese von dem vorherigen Aufenthaltsort abweichen. Zudem werden, je nach Aufenthaltsort und bei einer dort gebräuchlichen, von einer vom Fahrer bevorzugten Sprache abweichenden Landessprache, Verkehrszeichen entsprechend übersetzt.
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Die
US 2014/0067259 A1 zeigt ein System, welches bei Annäherung an eine Straßenkreuzung oder einen Verkehrskreisel einen Fahrer die dort jeweils gültigen Abbiegeregeln erklärt und eine Straßenseite oder Fahrspur angibt, auf die abzubiegen ist.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Begriffsklärungen
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Der Begriff Verkehrsbeschränkung bezieht sich auf Beschränkungen des fließenden und des ruhenden Verkehrs, z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote, vorgeschriebene oder verbotene Fahrtrichtungen, Park- oder Halteverbote, aber auch auf bestimmte Gebote, wie beispielsweise das Gebot, in Tunneln das Abblendlicht einzuschalten, oder auf Gefahrzeichen, die vor Gefahren oder potentiell gefährlichen Eigenschaften eines Verkehrswegs warnen. Eine Beschränkung kann also zwingend einzuhalten sein oder auch lediglich eine Aufforderung darstellen, an die zeitlichen und örtlichen Umstände angepasst zu fahren und/oder erhöhte Aufmerksamkeit zu zeigen. Dabei sind Verkehrsbeschränkungen im Sinne der vorliegenden Erfindung nicht ausschließlich solche, die Verkehrsteilnehmern über eine entsprechende Beschilderung signalisiert werden, sondern auch solche, die über eine bestimmte Art oder einen Typ eines Verkehrswegs oder über eine örtliche oder bauliche Gegebenheit des Verkehrswegs allgemein gelten. Hierunter fallen beispielsweise allgemein gültige Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb geschlossener Ortschaften, auf Landstraßen, Bundesstraßen, Schnellwegen und Autobahnen und ihren jeweiligen Entsprechungen in anderen Ländern, oder die Vorfahrtregelung an Kreuzungen gleichberechtigter Straßen, an welchen im kontinentalen Europa in vielen Ländern im Allgemeinen der von rechts kommende Verkehrsteilnehmer Vorfahrt genießt, wenn sie nicht explizit durch Verkehrszeichen geregelt ist. Verkehrsbeschränkungen umfassen also Regeln, Gebote und Gesetze, die für Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr gelten und von diesen einzuhalten sind.
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Der Begriff Position steht für einen Aufenthaltsort auf der Erdoberfläche oder in bzw. auf einem für den Straßenverkehr vorgesehenen oder geeigneten Bauwerk. Je nach Kontext kann eine Position auch die Repräsentation eines Aufenthaltsorts in einer Land- oder Straßenkarte bezeichnen.
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Ein Kraftfahrzeug ist im Kontext dieser Beschreibung ein auf der Erdoberfläche oder in bzw. auf mit dieser verbundenen Bauwerken verkehrendes Motorfahrzeug.
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Technische Aufgabe
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Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein verbessertes Verfahren und eine verbesserte Vorrichtung zur Fahrerinformation anzugeben.
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Technische Lösung
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Diese Aufgabe wird gelöst durch das in Anspruch 1 angegebene Verfahren und die in Anspruch 11 angegebene Vorrichtung. Weiterentwicklungen und Ausgestaltungen des Verfahrens und der Vorrichtung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Fahrerinformation erkennt zunächst eine an oder ab einer Position eines Kraftfahrzeugs gültige Verkehrsbeschränkung. Die Erkennung kann beispielsweise über eine optische Erkennung von entlang eines Weges oder einer Straße aufgestellten oder angebrachten Verkehrszeichen im näheren Umfeld des Kraftfahrzeugs erfolgen. Auch nicht durch Verkehrsschilder signalisierte Verkehrsbeschränkungen können über eine optische Erkennung erkannt werden. So kann beispielsweise eine Straßenkreuzung anhand typischer Merkmale erkannt werden, etwa anhand auf der Straße angebrachter Linien, oder über den Kontrast zwischen den sich kreuzenden Fahrbahnen und der Umgebung. Die Erkennung kann aber auch durch eine für einen Aufenthaltsort des Kraftfahrzeugs in einer Datenbank abgelegte Information über Verkehrsbeschränkungen erfolgen. Dazu ist es nötig, die Position des Kraftfahrzeugs kontinuierlich oder periodisch in geeigneten Abständen zu erfassen und mit korrespondierenden Einträgen in der Datenbank abzugleichen. Die Datenbank kann dabei temporär oder dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden sein, es ist jedoch auch möglich, auf eine nicht zumindest zeitweise mit dem Fahrzeug verbundene Datenbank mittels einer Vorrichtung zur drahtlosen Kommunikation zuzugreifen. Eine solche Vorrichtung ist beispielsweise eine Datenverbindung über ein Mobiltelefonnetz. Eine Vielzahl anderer drahtloser Datenverbindungen ist denkbar; die Art der drahtlosen Datenverbindung ist dabei unerheblich für die Erfindung. Die unterschiedlichen Erkennungsmethoden können zur Erhöhung der Erkennungsgenauigkeit auch kombiniert werden.
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Erfindungsgemäß werden in Reaktion auf ein empfangenes Auslösesignal die Verkehrsbeschränkung erläuternde Informationen an einen Fahrer ausgegeben. Die Ausgabe kann über einen Bildschirm in Form eines entsprechenden Textes erfolgen. Vorzugsweise erfolgt die Ausgabe der Information jedoch als Sprachausgabe über entsprechend in oder am Kraftfahrzeug vorgesehene Lautsprecher. Eine Kombination von Sprachausgabe und Ausgabe eines Textes über einen Bildschirm ist selbstverständlich auch möglich.
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Die Information beschreibt beispielsweise ein an einer Kreuzung erkanntes Verkehrszeichen, z. B. ein "Vorfahrt-gewähren!"-Schild (z. B. Zeichen 205 der StVO) mit "Achtung! Der von links oder rechts kommende Verkehr hat an dieser Kreuzung Vorrang", oder ein an einer Straße aufgestelltes Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h (z. B. Zeichen 274 der StVO) mit "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf diesem Streckenabschnitt beträgt 80 Kilometer pro Stunde". Bei Annäherung an eine Kreuzung oder eine Einmündung, an der die Vorfahrt nicht durch Schilder geregelt ist, kann entsprechend die allgemein gültige Vorfahrtsregelung beschrieben werden, z. B. mit "Wenn die Vorfahrt nicht durch Schilder geregelt ist, hat der von rechts kommende Verkehr Vorrang". Die an den Fahrer ausgegebene Information ist also eine erzählerische Beschreibung der durch ein Verkehrszeichen signalisierten oder durch eine örtliche Gegebenheit der Straße oder des Weges vorgegebenen, vom Fahrer anzuwendenden Verhaltensweise.
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Die Information enthält gegebenenfalls auch eine Information darüber, ob eine Verkehrsbeschränkung für das Fahrzeug überhaupt relevant ist, beispielsweise nach der Art des Fahrzeugs, oder ob sie nur zu während bestimmter Tageszeiten oder bei bestimmten Wetterverhältnissen zu beachten ist. Auch eine Gültigkeit für eine bestimmte Strecke ab dem Standort eines Verkehrsschilds kann als erläuternde Information ausgegeben werden, und/oder ein Hinweis auf die Verkehrsbeschränkung aufhebende örtliche und/oder bauliche Gegebenheiten.
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Bei einer Ausgestaltung der Erfindung wird zusätzlich zu der Erklärung der aktuellen Verkehrsbeschränkung ein Hinweis ausgegeben, ob die Verkehrsbeschränkung durch ein entsprechendes Verkehrszeichen wieder aufgehoben wird, und das oder die entsprechenden Verkehrszeichen werden entsprechend beschrieben bzw. erklärt. So kann beispielsweise die Erläuterung oder Erklärung eines Überholverbots ergänzt werden durch "Das Überholverbot wird aufgehoben durch ein Überholverbots-Ende-Zeichen". Diese Ausgestaltung ist vorteilhaft, wenn die aktuelle Verkehrsbeschränkung nicht ohnehin nur für eine bestimmte Streckenlänge gültig ist, die beispielsweise von einem Standort eines entsprechenden Verkehrszeichens gemessen wird.
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Bei einer Ausgestaltung der Erfindung kann wahlweise eine Information ausgegeben werden, wenn eine zuvor gültige Verkehrsbeschränkung nicht mehr gültig ist. Dies kann dann vorteilhaft sein, wenn eine Verkehrsbeschränkung nicht explizit durch entsprechende Beschilderung aufgehoben wird, beispielsweise nur bis zur nächsten Straßenkreuzung gilt. Vorzugsweise wird hier die Information erst ausgegeben, wenn nach einer Straßenkreuzung oder einer anderen baulichen Gegebenheit, die eine Verkehrsbeschränkung aufhebt, die Verkehrsbeschränkung nicht wiederholt erkannt wird oder durch eine andere Verkehrsbeschränkung ersetzt wird. Alternativ oder zusätzlich kann in diesem Fall eine erweiterte Erkennung vorgesehen sein, die einen weiter voraus liegenden Bereich des Verkehrswegs optisch und/oder mittels einer entsprechenden Datenbankabfrage erfasst und eine Erkennung entsprechend vornimmt.
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Bei einer Variante der vorhergehenden Ausgestaltung wird ein eine Verkehrsbeschränkung aufhebendes Verkehrszeichen nach der Erkennung erläutert, wenn die entsprechende vorhergehende Verkehrsbeschränkung erläutert wurde.
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Bei einer Ausführung der Erfindung wird eine erkannte Verkehrsbeschränkung zumindest zeitweise als visuelle oder akustische Information an den Fahrer ausgegeben. Ein erkanntes Verkehrszeichen kann z. B. für eine kurze Zeit auf einem im Sichtfeld des Fahrers angeordneten Bildschirm wiedergegeben werden, oder eine Sprachausgabe informiert über die erkannte Verkehrsbeschränkung. Im Fall einer Kreuzung, an der die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist, kann eine schematische Darstellung der Kreuzung angezeigt werden, die beispielsweise um ein oder mehrere Grafiken oder Symbole ergänzt ist, die zeigen, ein aus welcher Richtung kommendes, kreuzendes Fahrzeug Vorrang hat. Die Grafiken oder Symbole können auch animiert dargestellt sein.
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Das Auslösesignal, auf dessen Erkennung hin die die Verkehrsbeschränkung erläuternden Informationen ausgegeben werden, umfasst beispielsweise das Betätigen eines Schalters durch den Fahrer oder das Erkennen einer von dem Fahrer ausgeführten, speziellen Geste in einem definierten zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang mit der Erkennung der Verkehrsbeschränkung. Der Schalter kann dabei auch eine entsprechende Fläche auf einer berührungsempfindlichen Oberfläche sein, beispielsweise auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm. Für die Gestenerkennung kann eine Kamera verwendet werden, die Bereiche des Innenraums des Kraftfahrzeugs erfasst, beispielsweise eine zur Müdigkeitserkennung ohnehin vorhandene Kamera. Es ist auch möglich, die Geste auf der berührungsempfindlichen Oberfläche mit einem oder mehreren Fingern auszuführen, beispielsweise durch "Zeichnen" eines Fragezeichens auf einer entsprechenden Fläche. Das Auslösesignal kann aber auch ein mittels einer Spracherkennungsvorrichtung erkannter entsprechender Sprachbefehl sein, beispielsweise "Erkläre Verkehrszeichen!" Der Sprachbefehl kann in ansonsten bekannter Weise eingegeben und erkannt werden, dabei kann es für die Erkennung von Sprachbefehlen nötig sein, eine Spracheingabe explizit zu aktivieren.
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Der zeitliche Zusammenhang ist beispielsweise ein definierter Zeitraum nach dem Erkennen der Verkehrsbeschränkung. Der Zeitraum kann von einem Benutzer einstellbar sein und/oder automatisch angepasst werden, z. B. in Abhängigkeit von einer Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs. Wenn innerhalb eines noch nicht abgelaufenen Zeitraums eine neue Verkehrsbeschränkung erkannt wird, wird eine danach erkannte Geste oder Betätigung eines Schalters auf die neue Verkehrsbeschränkung bezogen.
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Der räumliche Zusammenhang ist beispielsweise eine maximale zurückgelegte Entfernung nach dem Erkennen der Verkehrsbeschränkung. Die maximale Entfernung kann von einem Benutzer einstellbar sein und/oder automatisch angepasst werden, z. B. in Abhängigkeit von einer Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs. Wenn innerhalb der maximalen Entfernung eine neue Verkehrsbeschränkung erkannt wird, wird eine danach erkannte Geste oder Betätigung eines Schalters auf die neue Verkehrsbeschränkung bezogen.
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Wenn das Auslösesignal ein Sprachbefehl ist, der zunächst die Aktivierung der Spracheingabe erfordert, genügt es bei einer Ausgestaltung der Erfindung, wenn die Aktivierung der Spracheingabe in dem mit einer vorhergehenden Erkennung einer Verkehrsbeschränkung korrespondierenden zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang erfolgt. Die Information wird dann zu der korrespondierenden Verkehrsbeschränkung ausgegeben, auch wenn nach der Aktivierung der Spracheingabe und innerhalb des zeitlichen oder räumlichen Zusammenhangs der zuvor erkannten Verkehrsbeschränkung eine neue Verkehrsbeschränkung erkannt wird. Sollen Informationen für die neu erkannte Verkehrsbeschränkung ausgegeben werden kann dazu ein gesonderter Sprachbefehl vorgesehen sein, oder ein Auswahldialog vorgesehen sein.
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Bei einer Ausgestaltung der Erfindung, bei der der Erkennung eine zumindest zeitweilige visuelle Wiedergabe oder akustische Ausgabe der Verkehrsbeschränkung folgt, kann der Zusammenhang durch die Dauer der visuellen Wiedergabe oder akustischen Ausgabe gegeben sein.
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Wenn eine visuelle Wiedergabe der Verkehrsbeschränkung erfolgt kann das Betätigen eines Schalters einem Berühren eines berührungsempfindlichen Bildschirms an der Stelle der Wiedergabe der Verkehrsbeschränkung entsprechen. Wenn beispielsweise ein ein erkanntes Verkehrsschild darstellendes Symbol auf dem Bildschirm dargestellt ist, kann ein Berühren des Symbols auf dem berührungsempfindlichen Bildschirm das Auslösesignal darstellen, das die Ausgabe der die Verkehrsbeschränkung erläuternden Informationen bewirkt.
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Wenn in der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung die Wiedergabe nicht auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm erfolgt, jedoch eine Gestenerkennung vorgesehen ist, kann die Geste beispielsweise einem Zeigen auf den Bildschirm oder auf einen Bereich des Bildschirms entsprechen, auf dem die Verkehrsbeschränkung wiedergegeben ist. Wenn eine akustische Ausgabe der Verkehrsbeschränkung erfolgt und eine Gestenerkennung vorgesehen ist, kann die Geste beispielsweise einem Zeigen auf ein Ohr des Fahrers entsprechen.
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In einer anderen Ausgestaltung ist keine gesonderte Wiedergabe bei Erkennen einer Verkehrsbeschränkung vorgesehen, jedoch kann der Fahrer mittels einer dazu vorgesehenen Geste, eines entsprechenden Sprachbefehls oder einer Betätigung eines Schalters eine Wiedergabe der am aktuellen Ort gültigen Verkehrsbeschränkung und/oder einer erläuternden Information auslösen. In dieser Ausgestaltung kann ein Fahrer beispielsweise die Geste zur Wiedergabe und/oder Erläuterung ausführen, wenn er glaubt an einem Verkehrsschild vorbeigefahren zu sein, er sich dessen aber nicht ganz sicher ist, oder wenn er glaubt ein Verkehrsschild übersehen zu haben. Diese Ausgestaltung ist auch dann vorteilhaft, wenn der Fahrer sein Kraftfahrzeug parken möchte, sich aber nicht sicher ist, ob dies an der gegenwärtigen Position zulässig ist.
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Bei Ausgestaltungen mit einer Erkennung von Gesten des Fahrers zur Ausgabe von erläuternden Informationen kann eine laufende Ausgabe von erläuternden Informationen mittels einer entsprechenden Geste auch wieder abgebrochen werden, beispielsweise mittels einer vom Fahrer wegzeigenden Wischbewegung. Wenn die erläuternden Informationen nach Betätigung eines Schalters wiedergegeben werden, oder nach Eingabe eines Sprachbefehls, kann der Abbruch der Ausgabe auf entsprechende Weise erfolgen.
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Bei einer Ausgestaltung der Erfindung ist das Auslösesignal ein für einen bestimmten Zeitraum gültiges Signal, welches nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer einzelnen, zuvor erkannten Verkehrsbeschränkung steht. Beispielsweise kann ein Fahrer vor Antritt einer Fahrt eine Zeit einstellen, während der jede erkannte Verkehrsbeschränkung erläutert wird. Diese Ausgestaltung ist zum Beispiel bei Fahrten in andere Länder vorteilhaft, wenn dort von dem Fahrer bekannten heimischen Verkehrszeichen abweichende Verkehrszeichen verwendet werden, oder wenn bei bestimmten Straßenkonstellationen andere Verkehrsregeln gelten. In diesem Fall ermöglicht das erfindungsgemäße Verfahren eine rechtzeitige erläuternde Information über die jeweils geltenden Verkehrsregeln oder dem Fahrer nicht geläufige Verkehrszeichen.
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Bei einer anderen Ausgestaltung, die als Weiterentwicklung zu anderen hier vorgestellten Ausgestaltungen angesehen werden kann, werden erläuternde Informationen nur zu Verkehrsbeschränkungen aus einem oder mehreren bestimmten Themengebieten ausgegeben. So kann ein Fahrer beispielsweise ihm bekannte Verkehrsbeschränkungen von der Erläuterung ausschließen, etwa Geschwindigkeitsbeschränkungen, während Informationen zu anderen Verkehrsbeschränkungen ausgegeben werden. Diese Ausgestaltung ermöglicht ein "Auffrischen" der Kenntnisse von seltener auftretenden Verkehrsbeschränkungen.
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Bei wiederum einer anderen Ausgestaltung, die ebenfalls als Weiterentwicklung zu anderen hier vorgestellten Ausgestaltungen angesehen werden kann, werden bereits erklärte Verkehrsregeln oder Verkehrszeichen nicht wiederholt, oder es wird nur eine begrenzte Anzahl von Wiederholungen ausgegeben.
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Bei einer Ausgestaltung der Erfindung werden erläuternde Informationen automatisch ausgegeben, wenn der Fahrer eine erkannte Verkehrsbeschränkung nicht einhält. In einer Variante der Ausgestaltung werden erläuternde Informationen automatisch ausgegeben, wenn der Fahrer wiederholt innerhalb eines festgelegten oder einstellbaren Zeitraums erkannte Verkehrsbeschränkungen nicht einhält. Dabei kann wiederholtes Nichteinhalten für einzelne Verkehrsbeschränkungen separat erfasst werden. Bei diesen Ausgestaltungen der Erfindung kann eine bestimmte zeitliche und/oder räumliche Toleranz vorgesehen sein, innerhalb derer der Fahrer seine Fahrweise so verändern muss, dass die erkannten Verkehrsbeschränkung eingehalten wird.
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In einer Weiterentwicklung der vorstehenden Ausgestaltung wird der Zeitraum, innerhalb dessen erläuternde Informationen automatisch ausgegeben werden, automatisch angepasst. Wenn beispielsweise der Fahrer erkannte Verkehrsbeschränkungen innerhalb eines ersten Zeitraums wiederholt nicht einhält, folgt ein zweiter Zeitraum darauf, innerhalb dessen trotz Einhaltens erkannter Verkehrsbeschränkungen erläuternde Informationen zu allen oder ausgewählten Verkehrsbeschränkungen ausgegeben werden. Dabei wird darauf abgehoben, dass die Ausgabe vom Fahrer möglicherweise als störend empfunden wird, und er die Ausgabe nur durch konsequentes Einhalten der Verkehrsbeschränkungen unterbinden kann. Die Dauer des zweiten Zeitraumes kann dabei von der Anzahl der nicht eingehaltenen Verkehrsbeschränkungen innerhalb des ersten Zeitraums abhängig sein.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung erfolgt eine Plausibilitätsprüfung der Erkennung. Diese kann durch eine ausschließlich optische Überwachung des Fahrweges erfolgen, oder durch die Kombination von optischer Erkennung und Datenbankabfrage zu einem Aufenthaltsort des Kraftfahrzeugs. Die Plausibilitätsprüfung ermittelt, ob eine Verkehrsbeschränkung situationsbedingt zu einer zuvor erkannten Verkehrsbeschränkung passt. Wenn beispielsweise in einer Baustelle die Geschwindigkeit begrenzt ist, und innerhalb der Baustelle ein normalerweise gültiges Schild mit einer anderen, höheren Geschwindigkeitsbegrenzung nicht abgedeckt oder entfernt wurde, kann hier eine Falschanzeige der Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgen. Eine Plausibilitätsprüfung kann die Falschanzeige verhindern.
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Wenn der Fahrweg optisch überwacht wird, können bestimmte Eigenschaften des Fahrwegs als zu einer Baustelle zugehörig identifiziert werden, beispielsweise gelbe Markierungen auf der Straße, oder eine Häufung von Absperreinrichtungen, welche üblicherweise durch Signalfarben auffällig gestaltet sind, etwa Rot und Weiß. Wenn nun eine erste Verkehrsbeschränkung erkannt wird, und in engem räumlichen Zusammenhang damit bestimmte, für eine Baustelle typische Eigenschaften des Fahrwegs erkannt werden, kann eine darauffolgend erkannte Verkehrsbeschränkung als möglicherweise ungültig klassifiziert werden, wenn diese nicht zu einer Baustelle passt. Wenn zum Beispiel innerhalb einer Baustelle eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h gilt, und innerhalb der Baustelle eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h erkannt wird, kann davon ausgegangen werden, dass die zuletzt erkannte Geschwindigkeitsbeschränkung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gültig ist. Üblicherweise in Baustellen gültige Verkehrsbeschränkungen können dabei in einer mit dem Kraftfahrzeug verbundenen Datenbank gespeichert sein. Bei Erkennung einer nicht plausiblen Verkehrsbeschränkung kann dann der Fahrer auf die Situation hingewiesen werden, so dass ein Fehlverhalten vermieden werden kann.
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Bei einer Kombination aus optischer Erkennung und Datenbankabfrage wird eine erkannte Verkehrsbeschränkung mit entsprechenden Einträgen für den Erkennungsort in einer Datenbank verglichen. Wenn für einen Ort kein der optischen Erkennung entsprechender Eintrag vorliegt, oder wenn die optisch erkannte Verkehrsbeschränkung und der Datenbankeintrag für den Ort unterschiedlich sind, kann auf eine temporäre Veränderung der Verkehrsbeschränkung geschlossen werden, wie zum Beispiel in einer Baustelle. Wenn daraufhin eine weitere Verkehrsbeschränkung erkannt wird, insbesondere einer weniger restriktive als die zuerst erkannte, kann der Fahrer nun informiert werden, dass die später erkannte Verkehrsbeschränkung möglicherweise nicht gültig ist, und die zuvor erkannte Verkehrsbeschränkung möglicherweise weiter einzuhalten ist.
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Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung werden ein oder mehrere Fahrstrecken als wiederholt oder regelmäßig gefahrene Strecken automatisch erkannt oder von dem Fahrer als solche gekennzeichnet. Da der Fahrer die Strecke gut kennt, weiß er, an welchen Orten bestimmte Verkehrsbeschränkungen gelten, und es ist wahrscheinlich, dass er die entsprechende Beschilderung nicht mehr bewusst wahrnimmt. Wenn sich nun eine Verkehrsbeschränkung entlang der Strecke ändert ist es möglich, dass der Fahrer diese Änderung übersieht. Erfindungsgemäß wird schon bei einer Annäherung an eine Position mit geänderter Verkehrsbeschränkung ein Hinweis darauf ausgegeben, so dass der Fahrer sein Fahrverhalten rechtzeitig darauf einstellen kann. Die wiederholt oder regelmäßig gefahrenen Fahrstrecken können dabei für einzelne Fahrer individuell gespeichert werden. Eine automatische Fahrererkennung ist beispielsweise über kodierte Fahrzeugschlüssel möglich, oder durch biometrische Erkennungsverfahren, beispielsweise Gesichtserkennung.
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Eine erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst mindestens eine erste, zur Erkennung einer Verkehrsbeschränkung eingerichtete Einheit, eine zweite, zum Empfangen eines Auslösesignals eingerichtete Einheit und eine dritte Einheit zur Ausgabe von die Verkehrsbeschränkung erläuternden Informationen. Die erste Einheit umfasst beispielsweise eine mit einer Bilderkennungs- oder Bildauswertungsvorrichtung verbundene Kamera und/oder eine mit einer Datenbank kommunikativ verbundene Vorrichtung zur Ermittlung einer aktuellen Position eines Kraftfahrzeugs, welche für eine aktuelle Position in der Datenbank gespeicherte Verkehrsbeschränkungen abruft. Die zweite Einheit umfasst beispielsweise einen Schalter, einen berührungsempfindlichen Bildschirm oder eine Vorrichtung zur Erkennung von Sprachbefehlen. Die dritte Einheit umfasst beispielsweise einen Bildschirm oder einen mit einem Verstärker verbundenen Lautsprecher. Bei einer Audioausgabe kann eine Vorrichtung zur Umwandlung von Text in Sprache vorgesehen sein, die in der Datenbank gespeicherte Text-Informationen in Sprache umwandelt und über den Lautsprecher ausgibt. Die erste, zweite und dritte Einheit können mittels eines oder mehreren digitalen Datenbussen bzw. analogen Audioverbindungen miteinander kommunikativ verbunden sein. Jede der Einheiten kann mit einem oder mehreren Mikroprozessoren verbunden sein, die ihrerseits mit einer oder mehreren flüchtigen und/oder nichtflüchtigen Speichereinheiten und/oder Speichermedien operativ verbunden sein können. Die ein oder mehreren Mikroprozessoren führen dabei, einzeln oder in Kooperation, einen oder mehrere Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens aus, wenn sie entsprechende in dem nichtflüchtigen Speicher gespeicherte Programmbefehle ausführen.
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Kurze Beschreibung der Zeichnung
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Im Folgenden wird die Erfindung mit Bezug auf die Figuren der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigt:
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1 ein exemplarisches Flussdiagramm einer ersten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens;
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2 ein exemplarisches Flussdiagramm einer zweiten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens;
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3 ein exemplarisches Flussdiagramm einer dritten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens; und
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4 ein exemplarisches Blockdiagramm einer Vorrichtung zur Durchführung einer oder mehrerer Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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In den Figuren sind gleiche oder ähnliche Elemente mit denselben Referenznummern bezeichnet.
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Beschreibung von Ausführungsformen
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1 zeigt ein Flussdiagramm einer ersten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens 100. In Schritt 102 wird zunächst kontinuierlich oder periodisch überprüft, ob eine Verkehrsbeschränkung erkannt wurde. Die Überprüfung kann dabei auf eine oder mehrere der weiter oben beschriebenen Arten erfolgen. Schritt 102 wird zumindest solange wiederholt, bis eine Verkehrsbeschränkung erkannt wurde. Wenn eine Verkehrsbeschränkung erkannt wurde, "ja"-Zweig von Schritt 102, wird in Schritt 104 überprüft, ob ein Auslösesignal empfangen wurde. Wenn kein Auslösesignal empfangen wurde, "nein"-Zweig von Schritt 104, wird in Schritt 106 überprüft, ob eine bestimmte Zeit seit Erkennung der Verkehrsbeschränkung vergangen ist, oder ob eine bestimmte Distanz seit der Erkennung der Verkehrsbeschränkung zurückgelegt wurde. Falls nicht, "nein"-Zweig von Schritt 106, wird die Überprüfung wiederholt. Falls ja, "ja"-Zweig von Schritt 106, wird die Überprüfung beendet und das Verfahren beginnt von vorne. Wenn ein Auslösesignal empfangen wurde, "ja"-Zweig von Schritt 104, wird in Schritt 108 die Information ausgegeben.
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2 zeigt ein Flussdiagramm einer zweiten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens 100. In Schritt 102 wird, wie in der mit Bezugnahme auf 1 beschriebenen Ausgestaltung, zunächst kontinuierlich oder periodisch überprüft, ob eine Verkehrsbeschränkung erkannt wurde. Die Überprüfung kann dabei auf eine oder mehrere der weiter oben beschriebenen Arten erfolgen. Schritt 102 wird zumindest solange wiederholt, bis eine Verkehrsbeschränkung erkannt wurde. Wenn eine Verkehrsbeschränkung erkannt wurde, "ja"-Zweig von Schritt 102, wird die erkannte Verkehrsbeschränkung in Schritt 103 wiedergegeben, bevor in Schritt 104 überprüft wird, ob ein Auslösesignal empfangen wurde. Wenn kein Auslösesignal empfangen wurde, "nein"-Zweig von Schritt 104, wird in Schritt 106 überprüft, ob eine bestimmte Zeit seit Erkennung der Verkehrsbeschränkung vergangen ist, oder ob eine bestimmte Distanz seit der Erkennung der Verkehrsbeschränkung zurückgelegt wurde. Falls nicht, "nein"-Zweig von Schritt 106, wird die Überprüfung wiederholt. Falls ja, "ja"-Zweig von Schritt 106, wird die Überprüfung beendet und das Verfahren beginnt von vorne. Wenn ein Auslösesignal empfangen wurde, "ja"-Zweig von Schritt 104, wird in Schritt 108 die Information ausgegeben. In einer in der Figur nicht dargestellten Variante wird die Abfrage, ob ein Auslösesignal empfangen wurde, so lange durchgeführt, wie die erkannte Verkehrsbeschränkung ausgegeben wird.
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3 zeigt ein Flussdiagramm einer dritten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens 100. In Schritt 102 wird, wie in der mit Bezugnahme auf 1 beschriebenen Ausgestaltung, zunächst kontinuierlich oder periodisch überprüft, ob eine Verkehrsbeschränkung erkannt wurde. Die Überprüfung kann dabei auf eine oder mehrere der weiter oben beschriebenen Arten erfolgen. Schritt 102 wird zumindest solange wiederholt, bis eine Verkehrsbeschränkung erkannt wurde. Wenn eine Verkehrsbeschränkung erkannt wurde, "ja"-Zweig von Schritt 102, wird in Schritt 105 eine Plausibilitätskontrolle durchgeführt, bevor in Schritt 104 überprüft wird, ob ein Auslösesignal empfangen wurde. Wenn kein Auslösesignal empfangen wurde, "nein"-Zweig von Schritt 104, wird in Schritt 106 überprüft, ob eine bestimmte Zeit seit Erkennung der Verkehrsbeschränkung vergangen ist, oder ob eine bestimmte Distanz seit der Erkennung der Verkehrsbeschränkung zurückgelegt wurde. Falls nicht, "nein"-Zweig von Schritt 106, wird die Überprüfung wiederholt. Falls ja, "ja"-Zweig von Schritt 106, wird die Überprüfung beendet und das Verfahren beginnt von vorne. Wenn ein Auslösesignal empfangen wurde, "ja"-Zweig von Schritt 104, wird in Schritt 108 die Information ausgegeben.
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In den vorstehend beschriebenen exemplarischen Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind für eine bessere Verständlichkeit die einzelnen Schritte als sequentiell abgearbeitet dargestellt. Einzelne der Schritte, insbesondere Abfragen auf erkannte Verkehrsbeschränkungen, können jedoch auch zumindest teilweise parallel zu anderen Schritten des Verfahrens ablaufen oder fortgeführt werden. Beispielsweise kann die Abfrage auf Verkehrsbeschränkungen unmittelbar nach erkennen einer solchen weiter kontinuierlich ausgeführt werden, während auf ein Auslösesignal zur Ausgabe der Information gewartet wird, oder während die Information ausgegeben wird.
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4 zeigt ein exemplarisches Blockdiagramm einer beispielhaften Vorrichtung zur Durchführung einer oder mehrerer Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens. Eine erste Einheit zur Erkennung von Verkehrsbeschränkungen 400, beispielsweise ein zur Verkehrszeichenerkennung eingerichtete Anordnung mit einer Kamera, eine zweite Einheit zum Empfangen eines Auslösebefehls 402, und eine dritte Einheit zur Ausgabe von die Verkehrsbeschränkung erläuternden Informationen 404, sind mittels eines Bussystems 410 kommunikativ miteinander verbunden. Außerdem ist in der Figur eine vierte Einheit 406 gezeigt, welche eine aktuelle Position eines Kraftfahrzeugs ermittelt, und eine fünfte Einheit 408, welche eine Datenbank enthält oder mit einer Datenbank kommuniziert. Die vierte und fünfte Einheit sind ebenfalls an das Bussystem 410 angeschlossen. Das Bussystem kann aus mehreren Bussen bestehen, wobei ein oder mehrere Vorrichtungen zur Vermittlung der Kommunikation zwischen den Bussen (nicht dargestellt) vorgesehen sein können. Die Vorrichtungen zur Vermittlung der Kommunikation zwischen den Bussen können auch in einem oder mehreren der durch die in der Figur gezeigten Funktionsblöcke repräsentierten Einheiten 400–408 implementiert sein. Die von den Funktionsblöcken repräsentierten Einheiten 400–408 können jeweils flüchtigen und/oder nichtflüchtigen Speicher sowie ein oder mehrere Mikroprozessoren aufweisen. In nichtflüchtigen Speichern der Vorrichtungen 400–408 können Programminstruktionen oder Teile davon gespeichert sein welche, wenn sie von einem oder mehreren Mikroprozessoren in Verbindung mit jeweiligem flüchtigen und/oder nichtflüchtigen Speicher ausgeführt werden, ein oder mehrere der Ausgestaltungen des Verfahrens ausführen. Aus Gründen der Klarheit sind Spannungsversorgungen, Benutzerschnittstellen und dergleichen, die in ein oder mehreren der Vorrichtungen 400–408 gleichwohl vorgesehen sein können, in der Figur nicht gezeigt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 2407754 A2 [0003]
- DE 102006043757 B3 [0004]
- US 2014/0309864 A1 [0005]
- US 2014/0067259 A1 [0006]