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DE102013008545A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Betreiben einer Sondersignalanlage für ein Sondereinsatzfahrzeug - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Betreiben einer Sondersignalanlage für ein Sondereinsatzfahrzeug Download PDF

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DE102013008545A1
DE102013008545A1 DE102013008545.4A DE102013008545A DE102013008545A1 DE 102013008545 A1 DE102013008545 A1 DE 102013008545A1 DE 102013008545 A DE102013008545 A DE 102013008545A DE 102013008545 A1 DE102013008545 A1 DE 102013008545A1
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Martin Döring
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Volkswagen AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben mindestens einer Einsatzsignaleinrichtung (2, 3) für ein Sondereinsatzfahrzeug (1), umfassend die folgenden Schritte: – Bereitstellen (S3) einer Streckenführung für eine Sondereinsatzfahrt; und – automatisches Aktivieren (S5) der Einsatzsignaleinrichtung (2, 3) abhängig von einer durch die Sondereinsatzfahrt hervorgerufenen Gefahrensituation.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein Verfahren zum Betreiben von Sondersignalanlagen für Sondereinsatzfahrzeuge, wie beispielsweise Blaulicht und/oder Martinshorn.
  • Stand der Technik
  • Sondereinsatzfahrzeuge, wie beispielsweise Polizeifahrzeuge oder Notarztfahrzeuge, müssen ein Sondereinsatzziel möglichst schnell erreichen können. Im Einsatzfall wird in der Regel das Sondereinsatzziel insbesondere elektronisch an das Sondereinsatzfahrzeug übermittelt, wo der Auftrag zur Durchführung der Sondereinsatzfahrt durch die sich in dem Sondereinsatzfahrzeug befindlichen Einsatzkräfte angenommen werden kann.
  • Wird der Auftrag für die Sondereinsatzfahrt angenommen, so wird den Einsatzkräften von einem entsprechenden Navigationssystem eine Wegstrecke vorgeschlagen, über die das Sondereinsatzziel in der schnellstmöglichen Zeit erreicht werden kann. Die in einem Sondereinsatzfahrzeug vorgeschlagene schnellste Wegstrecke kann dabei durch Streckenabschnitte und Gebiete führen, die von herkömmlichen Fahrzeugen nicht oder nicht in der von dem Navigationssystem vorgeschlagenen Weise befahren werden dürfen. Solche Streckenabschnitte können beispielsweise durch Fußgängerzonen, in entgegengesetzter Richtung durch Einbahnstraßen, durch gesperrte Straßen oder auch quer über Geländebereiche, wie beispielsweise einen Sportplatz oder eine Wiese, führen. Sobald sich das Sondereinsatzfahrzeug während einer Sondereinsatzfahrt auf einem Streckenabschnitt bewegt, dessen Befahren im Normalfall durch ein herkömmliches Fahrzeug nicht zulässig wäre, sind die Einsatzkräfte gehalten, zumindest das Blaulicht, wenn nicht sogar das Martinshorn einzuschalten, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Sondereinsatzfahrt aufmerksam zu machen.
  • Das Einschalten von Blaulicht oder Martinshorn wird bislang durch die Einsatzkräfte manuell vorgenommen. In Stresssituationen kann jedoch das Einschalten der Sondersignalanlagen vergessen werden oder zu spät erfolgen, was zu einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern oder zu einer Behinderung der Fahrt des Sondereinsatzfahrzeugs führen kann.
  • Aus der Druckschrift US 2011/0187 559 A1 ist eine Warnvorrichtung bekannt, bei der ein Sondereinsatzfahrtsignal von einem Sondereinsatzfahrzeug gesendet wird, das sich auf einer Einsatzfahrt befindet. Nähert sich das Sondereinsatzfahrzeug während einer Einsatzfahrt einer Kreuzung, so wird das Sondereinsatzfahrtsignal derart aktiviert, dass eine an der Kreuzung vorgesehene Empfangseinrichtung das Sondereinsatzfahrtsignal empfängt und die Fahrer anderer Fahrzeuge auf die Sondereinsatzfahrt hinweist.
  • Die Druckschrift DE 197 53 086 A1 offenbart, dass, sobald sich Einsatzkräfte einem zu nutzenden Sondereinsatzfahrzeug nähern, dieses in einen Bereitschaftszustand gebracht wird, wobei insbesondere das Einschalten von Blaulicht vorgeschlagen wird.
  • Die Druckschrift US 3,775,743 A1 offenbart ein System, durch das ein Fahrer eines Fahrzeugs auf bestimmte Verkehrssituationen, insbesondere auf eine Verletzung von Verkehrsregeln, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung, sowie auf Notfälle und dergleichen hingewiesen wird.
  • Die Druckschrift DE 20 2011 100 200 U1 offenbart eine Vorrichtung, die in einem sich auf einer Sondereinsatzfahrt befindlichen Sondereinsatzfahrzeug ein Signal bereitstellt, durch das eine an einer Verkehrskreuzung vorgesehene Signalanlage angewiesen wird, ein Anhalten des Verkehrs in alle Fahrtrichtungen zu bewirken.
  • Die Druckschrift DE 10 345 701 offenbart die Steuerung einer Sondersignalanlage, wobei mithilfe einer Schalteinrichtung an einem Lenkrad eines Kraftfahrzeugs das Ein- und Ausschalten einer Sonderwarneinrichtung stufenweise in Kombination der einzelnen Sonderwarneinrichtungen erfolgen kann.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Entlastung von Einsatzkräften in einem Sondereinsatzfahrzeug bei der Durchführung einer Sondereinsatzfahrt bereitzustellen und insbesondere die Gefahr einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die Einsatzfahrt zu reduzieren.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Diese Aufgabe wird durch das Verfahren zum Betreiben einer Sondersignalanlage in einem Sondereinsatzfahrzeug gemäß Anspruch 1 sowie durch das Sondereinsatzsignalsystem, das Sondereinsatzfahrzeug und das Computerprogrammprodukt gemäß den nebengeordneten Ansprüchen gelöst.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Gemäß einem ersten Aspekt ist ein Verfahren zum Betreiben mindestens einer Einsatzsignaleinrichtung für ein Sondereinsatzfahrzeug vorgesehen, das die folgenden Schritte umfasst:
    • – Bereitstellen einer Streckenführung für eine Sondereinsatzfahrt; und
    • – automatisches Aktivieren der Einsatzsignaleinrichtung abhängig von einer durch die Sondereinsatzfahrt hervorgerufenen Gefahrensituation.
  • Eine Idee des obigen Verfahrens besteht darin, ein Sondereinsatzsignal, wie beispielsweise ein Blaulicht und/oder ein Martinshorn, zu aktivieren, wenn eine besonders hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Sondereinsatzfahrzeug während einer Sondereinsatzfahrt in eine gefährliche Verkehrssituation geraten kann. Es wird davon ausgegangen, dass eine gefährliche Verkehrssituation mit hoher Wahrscheinlichkeit dann vorliegt, wenn gegen die Straßenverkehrsordnung, die für herkömmliche Fahrzeuge gilt, verstoßen wird. Daher ist bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und der daraus resultierenden Gefahren- bzw. Gefährdungssituation vorgesehen, dass das Sondereinsatzsignal aktiviert wird.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass eine durch die Sondereinsatzfahrt hervorgerufene Gefahrensituation insbesondere dann erkannt wird, wenn eine oder mehrere der folgenden Situationen vorliegen:
    • – Überschreiten einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einem Streckenabschnitt durch das Sondereinsatzfahrzeug;
    • – Befahren eines Streckenabschnitts in einer nicht zulässigen Fahrtrichtung;
    • – Befahren eines nicht für Kraftfahrzeuge vorgesehenen Geländebereichs; und
    • – Fahren auf einem Streckenabschnitt mit hohem Verkehrsaufkommen.
  • Weiterhin kann bei Vorliegen von mehreren Einsatzsignaleinrichtungen die Art der zu aktivierenden Einsatzsignaleinrichtung abhängig von der erkannten, durch die Sondereinsatzfahrt hervorgerufenen Gefahrensituation ausgewählt werden.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass bei einer Annäherung des Sondereinsatzfahrzeugs an ein Einsatzziel der Sondereinsatzfahrt auf weniger als eine vorbestimmte Entfernung das automatische Aktivieren der Einsatzsignaleinrichtung unterbunden wird oder eine oder mehrere automatisch aktivierte Einsatzsignaleinrichtungen deaktiviert werden.
  • Ferner kann die mindestens eine Einsatzsignaleinrichtung zusätzlich für eine manuelle Aktivierung und Deaktivierung ausgebildet sein.
  • Es kann vorgesehen sein, dass eine Aktivierung der mindestens einen Einsatzsignaleinrichtung, insbesondere einer akustischen Einsatzsignaleinrichtung, unterbunden oder die mindestens eine Einsatzsignaleinrichtung deaktiviert wird, wenn dem befahrenen Streckenabschnitt eine Information zugeordnet ist, die eine Aktivierung der Einsatzsignaleinrichtung untersagt.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann die Streckenführung für eine Sondereinsatzfahrt nach einem Annehmen eines Auftrags zur Durchführung einer Sondereinsatzfahrt von einem Navigationssystem ermittelt oder über eine Empfangseinrichtung empfangen werden.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt ist ein Sondereinsatzsystem für ein Sondereinsatzfahrzeug mit mindestens einer Einsatzsignaleinrichtung vorgesehen, wobei das Sondereinsatzsystem ausgebildet ist, um:
    • – eine Streckenführung für eine Sondereinsatzfahrt bereitzustellen; und
    • – die Einsatzsignaleinrichtung abhängig von einer durch die Sondereinsatzfahrt hervorgerufenen Gefahrensituation automatisch zu aktivieren.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt ist ein Navigationssystem vorgesehen, um Einsatzkräften in dem Sondereinsatzfahrzeug eine Streckenführung für die Sondereinsatzfahrt bereitzustellen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt ist ein Sondereinsatzfahrzeug vorgesehen, umfassend:
    • – das obige Sondereinsatzsystem; und
    • – mindestens eine Einsatzsignaleinrichtung.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die mindestens eine Einsatzsignaleinrichtung ein Blaulicht und/oder ein Martinshorn umfasst.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt ist ein Computerprogramm vorgesehen, das ausgebildet ist, um alle Schritte des obigen Verfahrens auszuführen.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Darstellung eines Sondereinsatzfahrzeugs mit Einsatzsignaleinrichtungen; und
  • 2 ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung eines Verfahrens zum Betreiben der Einsatzsignaleinrichtungen.
  • Beschreibung von Ausführungsformen
  • 1 zeigt ein Sondereinsatzfahrzeug 1 zur Verwendung für Sondereinsatzfahrten, wie beispielsweise ein Polizeifahrzeug, ein Feuerwehrfahrzeug oder dergleichen. Das Sondereinsatzfahrzeug 1 ist mit Einsatzsignaleinrichtungen versehen, wie beispielsweise einem Blaulicht 2 als erste Einsatzsignaleinrichtung, um ein optisches Signal an die Verkehrsteilnehmer bereitzustellen. Ferner kann ein Martinshorn 3 als zweite Einsatzsignaleinrichtung vorgesehen sein, um die Sondereinsatzfahrt zusätzlich zu dem Blaulicht 2 auch akustisch an die umgebenden Verkehrsteilnehmer zu signalisieren. Weiterhin ist ein Sondereinsatzsystem 4 vorgesehen, das ein Navigationssystem 5 aufweisen oder mit diesem in Kommunikationsverbindung stehen kann.
  • Das Sondereinsatzsystem 4 weist eine Empfangseinrichtung 41 auf, über die Aufträge für eine Sondereinsatzfahrt insbesondere über eine Funkverbindung empfangen werden können, beispielsweise in Form einer Text-, Daten- oder Sprachmitteilung.
  • Mithilfe einer Bedieneinrichtung 42 des Sondereinsatzsystems 4 kann ein Fahrer des Sondereinsatzfahrzeugs 1 den Auftrag für die Sondereinsatzfahrt annehmen, indem er die Bedieneinrichtung 42 zur Annahme des Auftrags in einer dafür vorgesehenen Weise bedient. Der Auftrag für eine Sondereinsatzfahrt kann eine Streckenführung beinhalten, die entweder über die Empfangseinrichtung 41 in Verbindung mit der Anfrage für die Sondereinsatzfahrt oder nach der Annahme über die Bedieneinrichtung 42 empfangen oder von dem Navigationssystem 5 anhand einer Angabe über das Sondereinsatzziel generiert wird. Die Bedieneinrichtung 42 kann weiterhin ausgebildet sein, um eine, mehrere oder (im Fall von mehr als zwei) alle Einsatzsignaleinrichtungen manuell zu aktivieren oder zu deaktivieren.
  • Das Navigationssystem 5 ist dazu in der Lage, bei Vorliegen eines angenommenen Auftrags für eine Sondereinsatzfahrt ansonsten einzuhaltende Verkehrsregeln, wie beispielsweise die Verbote, Fahrstrecken in unzulässigen Fahrtrichtungen zu befahren, Geländebereiche nicht zu befahren und dergleichen, außer Acht zu lassen und dem Sondereinsatzsystem 4 eine optimale Streckenführung bereitzustellen, mit der das Sondereinsatzziel auf dem schnellstmöglichen Weg erreicht werden kann.
  • Die Streckenführung umfasst eine Serie von Streckenabschnitten, zu denen jeweils die zulässigen Fahrtrichtungen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit und andere Beschränkungen bekannt sind. Befährt nun das Sondereinsatzfahrzeug 1 die durch die Streckenführung vorgegebene Wegstrecke und wird ein Streckenabschnitt befahren, auf dem mindestens eine Regel der Straßenverkehrsordnung, beispielsweise das Durchfahren des Streckenabschnitts mit einer überhöhten Geschwindigkeit, d. h. einer Geschwindigkeit, die höher ist als die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit, oder ein Befahren des Streckenabschnitts in einer nicht zulässigen Fahrtrichtung, so kann das Sondereinsatzsystem 4 die erste und/oder zweite Einsatzsignaleinrichtung, d. h. das Blaulicht 2 und/oder das Martinshorn 3, automatisch, d. h. ohne Eingriff eines Fahrers des Sondereinsatzfahrzeugs 1, aktivieren, um andere Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Gefährdung durch die Sondereinsatzfahrt des Sondereinsatzfahrzeugs 1 hinzuweisen.
  • Insbesondere kann den Streckenabschnitten der bereitgestellten Streckenführung eine weitere Information zugeordnet sein, die ein automatisches Aktivieren einer, mehrerer oder aller Einsatzsignaleinrichtungen 2, 3 verhindert. Vor allem ein automatisches Aktivieren einer akustischen Einsatzsignaleinrichtung, wie des Martinshorns 3, zur akustischen Signalisierung der Sondereinsatzfahrt kann unterbunden werden. Dies kann beispielsweise für Streckenabschnitte zweckmäßig sein, die z. B. an Krankenhäusern vorbeiführen, um dort die Lärmbelästigung zu reduzieren.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass auf einem letzten Streckenabschnitt vor dem Erreichen des Sondereinsatzziels bzw. bei einer Annäherung des Sondereinsatzfahrzeugs 1 an das Einsatzziel auf eine vorgegebene Entfernung, wie z. B. 200 m, die zuvor automatisch aktivierte Einsatzsignaleinrichtung 2, 3 automatisch ausgeschaltet wird, da das Sondereinsatzfahrzeug 1 das Sondereinsatzziel nahezu erreicht hat. Dadurch kann ebenfalls eine übermäßige Lärmbelästigung am Sondereinsatzziel vermieden werden. Dies ist zweckmäßig, wenn mehrere Sondereinsatzfahrzeuge 1 das Sondereinsatzziel nacheinander oder gleichzeitig erreichen.
  • Das automatische Aktivieren des Blaulichts 2 und des Martinshorns 3 kann beispielsweise auch auf Streckenabschnitten erfolgen, die in bekanntem Maße Gefährdungen darstellen, wie beispielsweise auf stark befahrenen Kreuzungen und dergleichen.
  • In 2 ist das Verfahren zum Betreiben der Einsatzsignaleinrichtung 2, 3 für ein Sondereinsatzfahrzeug 1 anhand eines Flussdiagramms dargestellt.
  • In Schritt S1 wird einem Sondereinsatzfahrzeug 1 eine Anfrage bezüglich der Annahme einer Sondereinsatzfahrt übermittelt. Nehmen die Einsatzkräfte in dem Sondereinsatzfahrzeug 1 den Auftrag zur Durchführung der Sondereinsatzfahrt an (Alternative: Ja), so wird in Schritt S3 durch das Navigationssystem 5 eine Streckenführung bereitgestellt, die das Sondereinsatzfahrzeug 1 auf schnellstem Weg zu dem Einsatzziel führen soll. Andernfalls (Alternative: Nein) wird zu Schritt S1 zurückgesprungen.
  • Werden die Streckenabschnitte der von der Streckenführung vorgegebenen Fahrstrecke nun abgefahren, so kann anhand der Streckenführung und anhand einer im Navigationssystem 5 vorgesehenen Positionsbestimmung in Schritt S4 erkannt werden, ob der momentane Streckenabschnitt unter Verletzung der Straßenverkehrsordnung befahren wird, z. B. indem festgestellt wird, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als einen vorbestimmten Toleranzwert überschritten wird und/oder indem durch Vergleich der Fahrrichtung mit der zu dem Streckenabschnitt bereitgestellten Fahrtrichtungsinformation erkannt wird, ob der Streckenabschnitt in einer nicht zulässigen Richtung befahren wird, und/oder indem erkannt wird, dass ein ansonsten nicht für ein Befahren zulässiger Geländebereich befahren wird. Wird festgestellt, dass der momentane Streckenabschnitt unter Verletzung der Straßenverkehrsordnung befahren wird (Alternative: Ja), so wird in Schritt S5 mindestens eine der Einsatzsignaleinrichtungen 2, 3 automatisch aktiviert. Andernfalls (Alternative: Nein) wird zu Schritt S3 zurückgesprungen und die Abfrage zyklisch wiederholt.
  • Das Aktivieren der ersten und zweiten Einsatzsignaleinrichtung 2, 3 kann abhängig von der Art des Verstoßes gegen die normalen Verkehrsregeln erfolgen. So kann ein Fahren mit einer Geschwindigkeit über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nur zum Aktivieren des Blaulichts 2 und ein Fahren auf einem Streckenabschnitt in einer nicht zulässigen Fahrtrichtung zu einem zusätzlichen Aktivieren des Martinshorns 3 führen.
  • Weiterhin kann das Sondereinsatzsystem 4 in Schritt S4 alternativ oder zusätzlich vorsehen, mindestens eine der Einsatzsignaleinrichtungen 2, 3 automatisch einzuschalten, wenn beispielsweise auf einem Streckenabschnitt das Sondereinsatzfahrzeug 1 mit einer deutlich geringeren Geschwindigkeit fährt, als dies beispielsweise aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Entfernung zum Einsatzziel zu erwarten wäre. In diesem Fall kann auf eine hohe Verkehrsbelastung oder einen vorausliegenden Stau geschlossen werden, so dass die automatische Aktivierung beispielsweise des Martinshorns 3 als Einsatzsignaleinrichtung die Fahrer der vorausliegenden Fahrzeuge akustisch darauf hinweist, dass sich das Sondereinsatzfahrzeug 1 nähert. Die Fahrer der anderen Fahrzeuge können dann die Fahrbahn räumen, um eine Fahrgasse für das Sondereinsatzfahrzeug 1 zu bilden.
  • Wurde die Einsatzsignaleinrichtung 2, 3 in Schritt S5 automatisch aktiviert, so kann in Schritt S6 zyklisch abgefragt werden, ob sich das Sondereinsatzfahrzeug 1 wieder konform zur Straßenverkehrsordnung bewegt, d. h. ob es sich an die Grenze der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hält oder nun wieder einen Streckenabschnitt in einer zulässigen Fahrtrichtung befährt oder allgemein keinen der zuvor „begangenen” Verstöße begeht. Wird dies festgestellt (Alternative: Ja), so kann in Schritt S7 ein automatisches Deaktivieren der zuvor automatisch aktivierten Einsatzsignaleinrichtung 2, 3 erfolgen.
  • Insbesondere kann in Schritt S6 alternativ oder zusätzlich geprüft werden, ob sich die Behinderung durch das hohe Verkehrsaufkommen aufgelöst hat, z. B. mithilfe eines visuellen Erkennungssystems oder indem festgestellt wird, dass das Sondereinsatzfahrzeug 1 wieder in einem Geschwindigkeitsbereich fährt, der auf ein zügiges Vorankommen schließen lässt. Ein solcher Geschwindigkeitsbereich kann beispielsweise zwischen 60% und 100% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angenommen werden, wobei hierfür auch andere Bereiche definiert werden können. Wird festgestellt, dass sich die Behinderung durch das hohe Verkehrsaufkommen aufgelöst hat, so kann das Martinshorn 3, das zuvor automatisch aktiviert worden ist, in Schritt S7 deaktiviert werden.
  • Wird in Schritt S6 festgestellt, dass sich das Sondereinsatzfahrzeug 1 nicht wieder konform zur Straßenverkehrsordnung bewegt (Alternative: Nein), so kann in einem weiteren Abfrageschritt S8 abgefragt werden, ob sich das Sondereinsatzfahrzeug 1 innerhalb einer vorgegebenen Distanz vom Einsatzziel befindet. Ist dies der Fall (Alternative: Ja), so wird die Einsatzsignaleinrichtung 2, 3 in Schritt S9 deaktiviert und das Verfahren beendet. Andernfalls (Alternative: Nein) wird das Verfahren mit Schritt S6 fortgesetzt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Sondereinsatzfahrzeug
    2
    erste Einsatzsignaleinrichtung (Blaulicht)
    3
    zweite Einsatzsignaleinrichtung (Martinshorn)
    4
    Sondereinsatzsystem
    5
    Navigationssystem
    41
    Empfangseinrichtung
    42
    Bedieneinrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 2011/0187559 A1 [0005]
    • DE 19753086 A1 [0006]
    • US 3775743 A1 [0007]
    • DE 202011100200 U1 [0008]
    • DE 10345701 [0009]

Claims (12)

  1. Verfahren zum Betreiben mindestens einer Einsatzsignaleinrichtung (2, 3) für ein Sondereinsatzfahrzeug (1), umfassend die folgenden Schritte: – Bereitstellen (S3) einer Streckenführung für eine Sondereinsatzfahrt; und – automatisches Aktivieren (S5) der Einsatzsignaleinrichtung (2, 3) abhängig von einer durch die Sondereinsatzfahrt hervorgerufenen Gefahrensituation.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei eine durch die Sondereinsatzfahrt hervorgerufenen Gefahrensituation erkannt wird, wenn eine oder mehrere der folgenden Situationen vorliegen: – Überschreiten einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einem Streckenabschnitt durch das Sondereinsatzfahrzeug (1); – Befahren eines Streckenabschnitts in einer nicht zulässigen Fahrtrichtung; – Befahren eines für das Befahren durch Kraftfahrzeuge nicht vorgesehenen Geländebereichs; und – Fahren auf einem Streckenabschnitt mit hohem Verkehrsaufkommen.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei bei mehreren Einsatzsignaleinrichtungen (2, 3), die Art der zu aktivierenden Einsatzsignaleinrichtung (2, 3) abhängig von der erkannten, durch die Sondereinsatzfahrt hervorgerufenen Gefahrensituation ausgewählt wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei bei einem Annähern des Sondereinsatzfahrzeugs (1) an ein Einsatzziel der Sondereinsatzfahrt auf weniger als einen vorbestimmte Entfernung das automatische Aktivieren der Einsatzsignaleinrichtung (2, 3) unterbunden und/oder eine automatisch aktivierte Einsatzsignaleinrichtung deaktiviert wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei eine Aktivierung der mindestens einen Einsatzsignaleinrichtung (2, 3), insbesondere einer akustischen Einsatzsignaleinrichtung (3), unterbunden oder diese deaktiviert wird, wenn dem befahrenen Streckenabschnitt eine Information zugeordnet ist, die eine Aktivierung der Einsatzsignaleinrichtung (2, 3) untersagt.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Streckenführung für eine Sondereinsatzfahrt nach einem Annehmen eines Auftrages zur Durchführung einer Sondereinsatzfahrt von einem Navigationssystem (5) ermittelt oder über eine Empfangseinrichtung (41) empfangen wird.
  7. Sondereinsatzsystem (4) für ein Sondereinsatzfahrzeug (1) mit mindestens einer Einsatzsignaleinrichtung (2, 3), wobei das Sondereinsatzsystem (4) ausgebildet ist, um: – eine Streckenführung für eine Sondereinsatzfahrt bereitzustellen; und – die Einsatzsignaleinrichtung (2, 3) abhängig von einer durch die Sondereinsatzfahrt hervorgerufenen Gefahrensituation automatisch zu aktivieren.
  8. Sondereinsatzsystem (4) nach Anspruch 7, wobei ein Navigationssystem (5) vorgesehen ist, um Einsatzkräften in dem Sondereinsatzfahrzeug (1) eine Streckenführung für die Sondereinsatzfahrt bereitzustellen.
  9. Sondereinsatzfahrzeug (1) umfassend: – ein Sondereinsatzsystem (4) nach Anspruch 7 oder 8; und – mindestens eine Einsatzsignaleinrichtung (2, 3).
  10. Sondereinsatzfahrzeug (1) nach Anspruch 9, wobei die mindestens eine Einsatzsignaleinrichtung (2, 3) ein Blaulicht und/oder ein Martinshorn umfasst.
  11. Sondereinsatzfahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 9 und 10, wobei die mindestens eine Einsatzsignaleinrichtung (2, 3) zusätzlich zur manuellen Aktivierung und Deaktivierung ausgebildet ist.
  12. Computerprogrammprodukt, das einen Programmcode enthält, der, wenn er auf einer Datenverarbeitungseinrichtung ausgeführt wird, das Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6 durchführt.
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