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Die Erfindung betrifft eine Tür für ein Wäschebehandlungsgerät, z. B. eine Waschmaschine oder ein Wäschetrocknungsgerät, aufweisend ein Sichtfenster aus Glas und mindestens einen das Sichtfenster tragenden Haltering. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Herstellen einer Tür für ein Wäschebehandlungsgerät.
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Bei einer üblichen Waschmaschine oder einem üblichen Trockner wird eine Beschickungs- oder Trommelöffnung typischerweise mit einer Tür mit einem Sichtfenster verschlossen. Das Sichtfenster kann aus einem transparenten Kunststoff oder aus Glas bestehen. Da ein Sichtfenster aus Glas bedingt durch seine Herstellung große Toleranzen aufweist und schwer zu verarbeiten ist, wird ein Sichtfenster aus Glas in der Regel zwischen zwei Kunststoffringe eingeklemmt, welche miteinander verbunden, z. B. verschraubt, verschweißt oder verrastet werden. Die Ringe dienen auch der Aufnahme eines Türscharniers und eines Türverschlusses. Diese Anordnung weist den Nachteil auf, dass sie fertigungstechnisch vergleichsweise aufwändig ist und eine hohe Genauigkeit bei ihrem Zusammenbau benötigt.
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Zum Stand der Technik hinsichtlich einer Tür für ein Wäschebehandlungsgerät, deren Aufbau und deren Herstellung wird verwiesen auf die Dokumente
EP 1 334 228 B1 und
WO 2008/000592 A1 .
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Tür für ein Wäschebehandlungsgerät mit einem Sichtfenster aus Glas bereitzustellen, welche besonders einfach herstellbar ist.
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Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind insbesondere den abhängigen Ansprüchen entnehmbar.
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Die Aufgabe wird gelöst durch eine Tür für ein Wäschebehandlungsgerät, z. B. eine Waschmaschine oder ein Wäschetrocknungsgerät, aufweisend ein Sichtfenster aus Glas und mindestens einen das Sichtfenster tragenden Haltering. Das Sichtfenster wird mittels eines einzigen Halterings gehalten. Ein zweiter Ring zum Tragen bzw. Befestigen des Sichtfensters ist nicht erforderlich, was den Zusammenbau auf eine Verbindung von nur noch zwei Teilen vereinfacht. Auch sind Toleranzen (Herstellungstoleranzen, Zusammenbautoleranzen usw.) von nur noch zwei Bauteilen zu berücksichtigen.
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Es ist eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung, dass das Sichtfenster an dem Haltering formschlüssig gehalten wird. Dadurch kann ein Spiel zwischen dem Haltering und dem Sichtfenster zugelassen werden, was die Toleranzen des aus Glas gefertigten Sichtfensters auf eine einfache Weise berücksichtigt.
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Es ist eine zusätzliche oder alternative bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung, dass das Sichtfenster an dem Haltering kraftschlüssig gehalten wird. Dadurch kann eine Bewegung des Sichtfensters nach dem Zusammenbau besonders sicher verhindert werden.
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Die formschlüssige Halterung und die kraftschlüssige Halterung des Sichtfensters können durch verschiedene Befestigungsarten erreicht werden.
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Es ist eine besonders bevorzugte Ausgestaltung, dass der Haltering mindestens zwei das Sichtfenster zumindest teilweise umgreifende Halteelemente aufweist. Dadurch kann das Sichtfenster einfach mit dem Haltering verbunden werden, und die Halteelemente erlauben je nach ihrer Ausgestaltung (Position bezüglich des Sichtfensters, Halterungsart usw.) eine formschlüssige Halterung und/oder eine kraftschlüssige Halterung des Sichtfensters.
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Es ist ebenfalls eine besonders bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung, dass die Halteelemente Kunststoffniete sind. Diese sind auf einfache Weise einstückig aus einer Kunststoffsäule erzeugbar, z. B. durch Heißverstemmen oder Verschweißen. Dadurch entsteht eine stabile Verbindung, die ohne Schrauben gefertigt werden kann. Die Toleranzen des Sichtfensters aus Glas können ausgeglichen werden, insbesondere da es einfach möglich ist, die Dome oder Nietköpfe bei ihrer Erwärmung so auszubilden, dass eine Dickenvarianz und/oder eine Durchmesservarianz des Sichtfensters berücksichtigt werden.
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Es ist ferner eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung, dass das Sichtfenster mindestens eine Aussparung zur zumindest teilweisen Aufnahme eines der Halteelemente aufweist. Dadurch kann eine Verdrehung des Sichtfensters verhindert werden und ein sicherer und gezielt positionierter Sitz des Sichtfensters erreicht werden.
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Die mindestens eine Aussparung kann dazu in einen Umfangsbereich des Sichtfensters eingebracht werden, z. B. in Form mehrerer in einem äußeren Rand eingebrachter, seitlich zugänglicher Aussparungen.
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Die Aussparungen können, um eine Rissbildung in dem Glas zu unterdrücken, vollständig gekrümmt sein, z. B. in Form eines Kreisabschnitts, insbesondere eines Halbkreises, vorliegen.
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Es ist eine zusätzliche oder alternative bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung, dass das Sichtfenster mit dem Haltering verklebt ist. Dadurch kann auf eine Bearbeitung des Halterings und des Sichtfensters nach ihrem Zusammenbringen, z. B. durch ein Erwärmen von Kunststoffsäulen zu Nieten, verzichtet werden.
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Es ist auch eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung, dass er Haltering aus einem gegen aggressive Reinigungsmittel resistenten, preisgünstigen Kunststoff, insbesondere Polypropylen, besteht.
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Es ist zudem eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung, dass die Tür einen den Haltering zumindest vorderseitig überdeckenden oder abdeckenden Zierring aufweist. Durch den Zierring können Verbindungselemente wie geschmolzene Dome verdeckt werden, so dass einem Betrachter z. B. eine optisch saubere ebene Fläche dargeboten wird, insbesondere an einem umlaufenden Rand der Tür. Der Haltering kann insbesondere ein hinterer Ring sein, welcher bei geschlossener Tür im Wesentlichen dem Wäschebehandlungsgerät zugewandt ist, und der Zierring kann ein vorderer Ring sein, welcher im Wesentlichen einer Außenseite zugewandt ist.
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Der Zierring besteht vorzugsweise aus ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymerisat). ABS eignet sich besonders gut zum Beschichten mit Metallen und Polymeren und kann unter anderem deshalb einfach und preiswert auf ein Design des Haushaltsgeräts abgestimmt werden. Die Verwendung von ABS wird möglich, da der Zierring das Sichtfenster nicht trägt.
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Der Zierring kann den Haltering auch innenseitig (zu der Beschickungsöffnung hin) überdecken oder abdecken, so dass der Zierring auch einen seitlichen Blickschutz ermöglicht.
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Der Zierring kann für eine einfache Befestigung an der Tür mit dem Haltering verrastet werden, z. B. an den Haltering angeclipst werden.
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Es ist noch eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung, dass das Sichtfenster aus Fensterglas besteht. Diese preiswerte Ausgestaltung wird ermöglicht, da die im Vergleich zu Spezialglas hohen Toleranzen durch die vorliegende Vorrichtung einfach ausgeglichen werden können.
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Es ist noch eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung, dass die Tür ferner mindestens ein Türscharnier aufweist, das auf die gleiche Weise an dem Haltering befestigt ist wie das Sichtfenster, insbesondere durch Kunststoffniete. Dadurch kann eine einheitliche Befestigungsmethode für zumindest diese beiden an dem Haltering zu befestigenden Elemente gewählt werden, was eine Herstellung weiter vereinfacht.
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Allgemein kann die Tür einen Türverschluss aufweisen.
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Die Aufgabe wird auch gelöst durch ein Verfahren zum Herstellen einer Tür für ein Wäschebehandlungsgerät, insbesondere einer Tür wie oben beschrieben, wobei das Verfahren mindestens den folgenden Schritt aufweist: Befestigen eines Sichtfensters an genau einem Haltering.
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Auch hierdurch kann ein zweiter Ring zum Tragen bzw. Befestigen des Sichtfensters entfallen, was den Zusammenbau auf eine Verbindung von nur noch zwei Teilen vereinfacht. Auch sind Toleranzen (Herstellungstoleranzen, Zusammenbautoleranzen usw.) von nur noch zwei Bauteilen zu berücksichtigen.
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Es ist eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung, dass das Verfahren weiter den folgenden Schritt aufweist: Befestigen eines Zierrings zumindest an dem Haltering. Durch den Zierring können innere Elemente, z. B. Verbindungselemente wie geschmolzene Dome verdeckt werden, so dass einem Betrachter an dem Türrand eine optisch saubere ebene Fläche dargeboten wird.
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Es ist noch eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung, dass das Verfahren ferner den folgenden Schritt aufweist: Befestigen eines Türscharniers an dem Haltering mittels der gleichen Weise wie bei dem Befestigen des Sichtfensters, insbesondere durch Kunststoffniete. Dadurch kann eine einheitliche Befestigungsmethode für zumindest diese beiden an dem Haltering zu befestigenden Elemente gewählt werden, was eine Herstellung weiter vereinfacht.
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Es ist außerdem eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung, dass der Schritt des Befestigens des Sichtfensters an dem Haltering folgenden Unterschritte aufweist: Anlegen des Sichtfensters an dem Haltering, so dass das Sichtfenster benachbart zu mindestens einer Kunststoffsäule des Halterings angeordnet ist, insbesondere so, dass die Kunststoffsäule sich zumindest teilweise in einer Aussparung des Sichtfensters befindet; und folgend Erwärmen der Kunststoffsäule so, dass ein durch das Erwärmen gebildeter Nietkopf das Sichtfenster seitlich überragt. Das Sichtfenster kann so in den Haltering eingesetzt werden, dass es fixiert ist. Die Nietköpfe oder Dome halten das Sichtfenster an seinem Platz.
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Das Erwärmen kann z. B. durch ein Heißverstemmen oder Verschweißen durchgeführt werden.
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In den folgenden Figuren wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels schematisch genauer beschrieben. Dabei können zur Übersichtlichkeit gleiche oder gleichwirkende Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sein.
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1 zeigt als Schnittdarstellung in Seitenansicht einen Ausschnitt aus einem Haltering und einem mit dem Haltering zu befestigenden Sichtfenster;
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2 zeigt den Ausschnitt aus 1 mit dem Sichtfenster an dem Haltering befestigt; und
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3 zeigt den Ausschnitt aus 2 als Schnittdarstellung durch eine Schnittebene A-A aus 2 von oben.
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1 zeigt als Schnittdarstellung in Seitenansicht einen Ausschnitt aus einem Haltering 1 und einem an dem Haltering 1 noch zu befestigenden Sichtfenster 2 aus Fensterglas, welche Teile einer Tür 3 für ein Wäschebehandlungsgerät W darstellen. Die Tür 3 trennt in einer eine Beschickungsöffnung des Wäschebehandlungsgerät W schließenden Stellung einen Wäschebehandlungsraum B gegen eine Außenseite bzw. Umgebung U ab.
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In dem gezeigten, noch nicht zusammengebauten Zustand von Haltering 1 und Sichtfenster 2 weist der Haltering 1, der aus PP hergestellt ist, mehrere nach vorne, d. h. in Richtung der Umgebung U, gerichtete kreiszylinderförmige Kunststoffsäulen 4 auf. Die Kunststoffsäulen 4 sind so positioniert, dass sie mit wenig Spiel oder spielfrei in randständige, halbkreisförmige Aussparungen 5 des Sichtfensters 2 passen, wenn dieses von vorne auf den Haltering 1 aufgesetzt wird, wie durch die Montagerichtung M angedeutet.
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2 zeigt den Ausschnitt aus 1 mit dem Sichtfenster 2 an dem Haltering 1 befestigt. In dieser Stellung liegt das Sichtfenster 2 mit einem äußeren ringförmigen Auflagebereich 6 auf dem Haltering 1 so auf, dass die Aussparungen 5 das Sichtfenster 2 gegen eine Verdrehung sichern und auch dessen Ausrichtung bestimmen können, z. B. durch eine in Umfangsrichtung asymmetrische Anordnung.
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Eine Befestigung auch entlang der Montagerichtung M wird dadurch erreicht, dass die freien Enden der Kunststoffsäulen 4 erwärmt werden und sich so zu einem Dom oder Nietkopf 7 verbreitern, wobei der Nietkopf 7 sich in Richtung des Sichtfensters 2 ausbreitet und dieses bei ausreichender Erwärmungszeit kontaktieren kann. Nach einem folgenden Abkühlen sind die Kunststoffsäulen 4 zu festen Kunststoffnieten 8 umgeformt worden, deren Nietköpfe 7 das Sichtfenster 2 halten, da sie nun seitlich über das Sichtfenster 2 ragen. Das Erwärmen kann beispielsweise mittels Verschweißens oder Heißverstemmens durchgeführt werden. Das Heißverstemmen weist den Vorteil auf, dass während des Erwärmens der Nietkopf 7 mit einer definierten Kraft auf das Sichtfenster 2 gedrückt werden kann. Die Verbindung von Haltering und Sichtfenster 2 kann ohne weitere Teile wie Schrauben usw. durchgeführt werden.
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Auf den Haltering 1 ist ein Zierring 9 aufgeschnappt, welcher den Haltering 1 in einer Betrachtung von vorne bzw. aus der Umgebung U und von der Seite an der dem Sichtfenster 2 abgewandten Seite (dem äußeren Umfangsrand der Tür 3) überdeckt und so für einen Sichtschutz sorgt. Der Zierring 9 stützt sich an dem Haltering 1 und an dem Sichtfenster 2, trägt jedoch das Sichtfenster 2 nicht. Das Sichtfenster 2 wird nur durch den Haltering 1 getragen. Zur vielfältigen optischen Ausgestaltung weist der Zierring 9 ein Grundmaterial aus ABS auf, welches z. B. lackiert oder beschichtet sein kann.
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3 zeigt den Ausschnitt aus 2 als Schnittdarstellung durch eine Schnittebene A-A aus 2 von oben als Viertelsektor.
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Das Sichtfenster 2 weist an seinem Rand 10 die halbkreisförmigen Aussparungen 5 in Umfangsrichtung äquidistant angeordnet auf. Rein zur besseren Verdeutlichung ist die obere Aussparung 5 ohne einen Kunststoffniet gezeigt, die untere Aussparung 5 nur mit der Kunststoffsäule 4 des Kunststoffniets 8 gezeigt und an der mittleren Aussparung 5 der ganze Kunststoffniet 8 mit seinem Nietkopf 7 gezeigt.
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Nicht gezeigt, aber vorhanden, ist ein Türscharnier, welches ebenfalls in einer zu 2 analogen Art wie das Sichtfenster 2 mit Kunststoffnieten auf dem Haltering 1 befestigt ist, sowie ein Türverschluss. Auch der Türverschluss kann wie das Sichtfenster 2 und das Scharnier mit Kunststoffnieten befestigt sein.
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Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel beschränkt.
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So können die Aussparungen in dem Sichtfenster auch eine andere Form annehmen, z. B. eckig, oder in Umfangsrichtung ganz von dem Glas umgeben sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haltering
- 2
- Sichtfenster
- 3
- Tür
- 4
- Kunststoffsäule
- 5
- Aussparung des Sichtfensters
- 6
- Auflagebereich
- 7
- Nietkopf
- 8
- Kunststoffniet
- 9
- Zierring
- 10
- Rand
- B
- Wäschebehandlungsraum
- M
- Montagerichtung
- W
- Wäschebehandlungsgerät
- U
- Umgebung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1334228 B1 [0003]
- WO 2008/000592 A1 [0003]