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DE102009015483B4 - Reinigungsgerät - Google Patents

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DE102009015483B4
DE102009015483B4 DE102009015483.3A DE102009015483A DE102009015483B4 DE 102009015483 B4 DE102009015483 B4 DE 102009015483B4 DE 102009015483 A DE102009015483 A DE 102009015483A DE 102009015483 B4 DE102009015483 B4 DE 102009015483B4
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Abstract

Reinigungsgerät zur Reinigung von ebenen und gekrümmten Flächen, insbesondere zur Reinigung von Druckwalzen, Druckzylindern, Gummituchdruckzylindern und anderen zylinderförmigen Rundkörpern mit einer verfahrbaren oder tragbaren Versorgungseinrichtung und wenigstens einer Handhabungseinheit (1), an der mindestens ein um zumindest zwei voneinander beabstandete parallele Walzen (2) umlaufendes endloses Reinigungsband (3) vorgesehen ist, wobei wenigstens eine der Walzen (2) mittels eines Antriebsmotors drehantreibbar ist und wobei der Handhabungseinheit (1) eine Absaugvorrichtung zugeordnet ist, zum Absaugen der von dem mindestens einen Reinigungsband (3) erfassten Partikel.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Reinigungsgerät zur Reinigung von ebenen oder gekrümmten Flächen, insbesondere zur Reinigung von Druckwalzen, Druckzylindern, Gummidruckzylindern und anderen zylinderförmigen Rundkörpern.
  • Im Offsettdruck wird die Druckfarbe beispielsweise durch Farbwalzen auf die Druckplatten übertragen. Von der Druckplatte gelangt die Farbe auf einen Gummituchdruckzylinder und wird erst von diesem beispielsweise auf das Papier übertragen.
  • Beim Umrüsten der Druckmaschine, d. h. beim Wechseln der Druckplatten, muss auch der Gummidruckzylinder gereinigt werden, damit Rückstände der Druckfarbe nicht den folgenden Druck beeinträchtigen. Zudem kommt es durch Papierfasern und Abriebstaub häufig zu Verunreinigungen auf dem Gummituch, die auch die Druckqualität vermindern und daher eine regelmäßige Reinigung auch ohne Druckplattenwechsel erforderlich machen.
  • Bei großen automatisierten Druckmaschinen, wie sie beim Zeitungsdruck eingesetzt werden, wird der Gummituchdruckzylinder vollautomatisch gereinigt. Da diese Anlagen riesig und die Umrüstintervalle recht kurz sind, wäre eine manuelle Reinigung hier unmöglich. Solche automatischen Reinigungsanlagen sind jedoch sehr teuer und nur auf großen automatisierten Druckanlagen wirtschaftlich nutzbar. Bei kleineren Druckmaschinen werden die Gummituchdruckzylinder in der Regel mühsam von Hand gereinigt. Wegen des empfindlichen Gummituchs wird dazu meist ein weiches Reinigungstuch mit entsprechendem Reinigungsmittel verwendet. Dabei ist die Person über lange Zeit der unter Umständen gesundheitsschädlichen Reinigungslauge ausgesetzt. Zudem ist das mechanische Verletzungsrisiko an der Druckmaschine recht hoch.
  • Aus der DE 10 2005 003 337 A1 kennt man bereits ein Reinigungsgerät zur Reinigung von zylindrischen Flächen in Druckmaschinen. Das vorbekannte Reinigungsgerät weist ein endloses Reinigungsband mit Bürstenbesatz auf. Das Reinigungsband ist um zwei Umlenkungen geführt und mit Hilfe eines Antriebsmotors gegebenenfalls auch in alternierende Umdrehungsrichtungen drehantreibbar. Das Reinigungsband ist in einem zur Reinigungsfläche hin offenen Gehäuse untergebracht, das eine Absaugöffnung hat, an der eine Saugquelle lösbar angekuppelt werden kann. Das aus DE 10 2005 003 337 A1 vorbekannte Reinigungsgerät stellt jedoch keine Handhabungseinheit dar, die derart kompakt ausgestaltet wäre, dass sie von Hand an der zu reinigenden Fläche entlang geführt werden könnte. Auch ist dem vorbekannten Reinigungsgerät keine mobile Versorgungseinheit zugeordnet, die eine Absaugvorrichtung umfasst, welche über eine Absaugleitung mit der Handhabungseinheit verbunden wäre. Da das aus DE 10 2005 003 337 A1 vorbekannte Reinigungsgerät sehr schwer und unhandlich ist und auch einen erheblichen Raum beansprucht, ist die Anwendbarkeit eines solchen Reinigungsgerätes in Druckmaschinen nicht unbegrenzt möglich.
  • Aus der DE 44 26 079 A1 ist bereits ein Gerät zur Reinigung von Walzen, insbesondere zur Reinigung von Papierleitwalzen in Druckmaschinen bekannt. Im Gegensatz zu Druckwalzen bzw. Druckzylindern oder Druckplatten, auf die in erheblichem Umfang Druckfarbe aufgedruckt wird, werden Papierleitwalzen nur in vergleichsweise geringem Maße verschmutzt. An Papierleitwalzen auftretende Verschmutzungen sind meist Papierreste bzw. staubartige Anhaftungen und/oder – insbesondere bei Papierleitwalzen, die im Nachgang eines Druckwerkes angeordnet sind – Druckfarbanhaftungen, die von den bedruckten Papierbahnen auf die Papierleitwalzen gelangen. Das aus DE 44 26 079 A1 vorbekannte Reinigungsgerät ist zur Reinigung bei derart leichten Verschmutzungen konstruiert worden. Zur Reinigung dieser vergleichsweise leichten Verschmutzungen weist das vorbekannte Gerät eine Bürstenwalze und eine Antriebswalze auf. Beide Walzen sind parallel zueinander angeordnet und werden in Gebrauchsstellung parallel zu der Rotationsachse der zur reinigenden Papierleitwalze an diese angepresst. Sowohl die Bürstenwalze als auch die Antriebswalze kommen dabei unmittelbar in Kontakt mit der zur reinigenden Oberfläche. Dabei überträgt die Antriebswalze ihre Rotation mittels Reibung auf die Papierleitwalze und treibt diese an, während sich die Bürstenwalze gegensinnig zu der Papierleitwalze dreht. Die für die Reinigung erforderliche Relativbewegung zwischen der Bürstenwalze und der zu reinigenden Papierleitwalze wird durch die gegensinnige Rotation der beiden Walzen erzeugt. Für eine gezielte Reinigung der Walzen ist es jedoch als nachteilig anzusehen, die zu reinigende Walze während des Reinigungsvorgangs in Bewegung versetzen zu müssen.
  • Aus der FR 2 760 660 A1 kennt man bereits ein Reinigungsgerät zur Reinigung von Druckwalzen, das eine Handhabungseinheit hat, in welche Handhabungseinheit eine Bürstenwalze drehbar gelagert ist. Die Handhabungseinheit kann dicht an eine Druckwalze gepresst werden, so dass die Druckwalze und die drehantreibare Bürstenwalze Drehachsen aufweisen. Zum Aufbringen einer Reinigungsflüssigkeit ist im vorbekannten Reinigungsgerät eine Flüssigkeitsdüse vorgesehen, wobei die auf die Druckwalze aufgesprühte Flüssigkeit durch einen im Inneren der dicht an die Druckwalze gepressten Handhabungseinheit aufgenommen und aus der Handhabungseinheit abgeführt wird. Da die in der Handhabungseinheit vorgesehene Bürstenwalze die zu reinigende Druckwalze nur in einem im wesentlichen linienförmigen Bereich beaufschlagt, ist die Reinigungswirkung und Reinigungsleistung der vorbekannten Handhabungseinheit vergleichsweise begrenzt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Reinigungsgerät der eingangs erwähnten Art zu schaffen, mit dem die Hand-Reinigung von ebenen und gekrümmten Flächen und insbesondere von Druckwalzen, Druckzylindern oder Gummituchdruckzylindern einfacher, schneller und sicherer durchführbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Reinigungsgerät gelöst, das eine verfahrbare oder tragbare Versorgungseinrichtung und wenigstens eine Handhabungseinheit umfasst, an der mindestens ein um zumindest zwei voneinander beabstandete parallele Walzen umlaufendes endloses Reinigungsband vorgesehen ist, wobei wenigstens eine der beiden Walzen mittels eines Antriebsmotors drehantreibbar ist und wobei der Handhabungseinheit eine Absaugvorrichtung zugeordnet ist, zum Absaugen der von dem mindestens einen Reinigungsband erfassten Partikel.
  • Das drehangetriebene und endlos umlaufende Reinigungsband erleichtert die Reinigung beispielsweise von Gummituchdruckzylindern wesentlich, da der Anwender nicht selbst die mechanische Reinigungsarbeit aufbringen muss. Die Handhabungseinheit des erfindungsgemäßen Reinigungsgerätes verhindert zudem den direkten Kontakt des Anwenders zu dem verwendeten Reinigungsmittel, so dass eine einfache, schnelle und sichere manuelle Reinigung der zu reinigenden Flächen möglich ist. Dabei ist das erfindungsgemäße Reinigungsgerät insbesondere zur Reinigung von Druckwalzen, Druckzylindern, Gummituchdruckzylinder und anderen zylinderförmigen Rundkörpern vor allem in der Druckindustrie vorgesehen.
  • Zur einfacheren Handhabung kann die Handhabungseinheit des erfindungsgemäßen Reinigungsgerätes an einer Führungsstange parallel zum Druckzylinder geführt sein.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn das Reinigungsband an seinem Außenumfang ein Borstenfeld trägt. Dabei kann das Borstenfeld spezielle, beispielsweise auf die empfindlichen Gummitücher angepasste Borsten aufweisen, die aus natürlichen oder synthetischen Materialien hergestellt sein können.
  • Zweckmäßig ist es aber auch, wenn das Reinigungsband aus zumindest einem Mikrofaservlies hergestellt ist oder zumindest ein solches Mikrofaservlies trägt. Dabei kann das zumindest eine lappenförmige Mikrofaservlies mittels eines an gegenüberliegenden Seiten des Mikrofaserlappens wirksamen Klett- oder dergleichen öffen- sowie schließbaren Verschlusses zu einem endlosen Reinigungsband geformt werden.
  • Der Transport des Reinigungsbandes mittels der Walzen kann dabei durch verschiedene Mechanismen erfolgen. Beispielsweise kann das Reinigungsband an seiner Innenseite wie ein Zahnriemen ausgebildet sein, während die Walzen mit entsprechenden Zähnen zum Eingreifen in das zahnriemenartige Reinigungsband ausgestaltet sind. Der Antrieb kann aber auch über Reibung durch eine entsprechende Spannung im Reinigungsband erfolgen. Weitere Transportmöglichkeiten sind dem Fachmann bekannt und ohne Änderung an der erfinderischen Idee verwendbar.
  • Da das erfindungsgemäße Reinigungsgerät eine der Handhabungseinheit zugeordnete Absaugvorrichtung umfasst, kann das Reinigungsband auch über einen längeren Zeitraum benutzt werden, ohne dass zusätzliche Maßnahmen zur Säuberung des Reinigungsbandes erforderlich wären. In bestimmten Anwendungsfällen kann es jedoch vorteilhaft sein, wenn zumindest eine Rakel vorgesehen ist, welche das mindestens eine Reinigungsband zum Abstreifen der daran befindlichen Partikel außenumfangseitig beaufschlagt. Die Rakel sorgt dafür, dass die von den Bürstenriemen aufgenommenen Schmutzpartikel abgestreift und über die Absaugvorrichtung entfernt werden. Dazu kann die Rakel in die Borsten oder das Vlies des Reinigungsbandes eingreifen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Reinigungsband immer gleich aufnahmefähig ist und eine gleich bleibende Reinigungswirkung auch nach längerem Einsatz ermöglicht.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn wenigstens eine Saugöffnung der Absaugvorrichtung im Bereich des wenigstens einen Rakels vorgesehen ist. Dabei kann insbesondere ein möglichst geringer Abstand zwischen dem Reinigungsband und der zumindest einen Saugöffnung eine zusätzliche Rakel entbehrlich machen. Ist jedoch eine zusätzliche Rakel vorgesehen, ist es zweckmäßig, wenn die Saugöffnung der Absaugvorrichtung im Bereich der zumindest einen Rakel angeordnet ist. Die Rakel ist vorzugsweise mittig im Bereich der Saugöffnung angeordnet, um eine gleichmäßige Reinigungswirkung in beiden Drehrichtungen des Reinigungsbandes zu entfalten. Die Rakel hat bevorzugt eine festgelegte Position relativ zu dem Reinigungsband und der zumindest einen Saugöffnung der Absaugvorrichtung. Eine Einstellmöglichkeit, insbesondere des Abstands zum Reinigungsband ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch problemlos realisiert werden. Die Rakel kann austauschbar ausgestaltet sein, so dass die Rakel leicht gereinigt oder ersetzt werden kann.
  • Zur einfachen Handhabung und für ermüdungsfreies, effektives Arbeiten weist die Handhabungseinheit des erfindungsgemäßen Reinigungsgerätes ein griffgünstiges Gehäuse auf. Zur besseren Unterstützung des Anwenders kann das Gehäuse einen Handgriff mit einem Sicherungsband aufweisen, mit dem die Handhabungseinheit an der Hand festgehalten wird. Dadurch ist ein nahezu kraftfreies Arbeiten mit der Handhabungseinheit möglich.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausführung gemäß der Erfindung sieht vor, dass wenigstens ein Sprührohr zum Besprühen des Reinigungsbandes mit einer Reinigungsflüssigkeit, vorzugsweise oberhalb des Reinigungsbandes, vorgesehen ist. Dadurch kann das Reinigungsband kontinuierlich mit Reinigungsflüssigkeit, beispielsweise Wasser oder Seifenlauge, benetzt werden. Der Anwender hat so keine Berührung zu dem Reinigungsmittel und das empfindliche Gummituch kann nicht durch trockene Borsten des Reinigungsbandes beschädigt werden. Das Sprührohr ist bevorzugt auswechselbar und seitlich in das Gehäuse einschiebbar.
  • Zur Versorgung des Sprührohres mit dem Reinigungsmittel weist das Sprührohr einen Flüssigkeitsanschluss auf. Dieser Flüssigkeitsanschluss kann mit einem Flüssigkeitsbehälter verbunden werden, beispielsweise durch eine Schlauchleitung.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass das Reinigungsgerät eine verfahrbare oder tragbare Versorgungseinheit hat, der zumindest eine Handhabungseinheit zugeordnet ist.
  • Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn zum Verfahren der Versorgungseinheit daran Laufrollen vorgesehen sind.
  • Um die Handhabungseinheit möglichst leicht ausgestalten zu können, ist es vorteilhaft, wenn in der Versorgungseinheit zumindest ein Absauggebläse der Absaugvorrichtung vorgesehen ist. Um die Umgebungsluft im Bereich der zu reinigenden Oberflächen nicht mit Schmutzpartikel zu belasten, ist es vorteilhaft, wenn auf der Zuluft- und/oder Abluftseite des Absauggebläses zumindest ein Schmutzfilter vorgesehen ist.
  • Die Handlichkeit der Handhabungseinheit wird noch begünstigt, wenn die Versorgungseinheit einen Vorratsbehälter für die Reinigungsflüssigkeit aufweist, welcher Vorratsbehälter mit zumindest einem Sprührohr in wenigstens einer Handhabungseinheit verbunden ist.
  • Sofern die Absaugvorrichtung nicht in die Handhabungseinheit integriert werden kann, ist es zweckmäßig, wenn diese Absaugvorrichtung an das Gehäuse der Handhabungseinheit angeflanscht ist. Dabei sieht eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung vor, dass die an der Handhabungseinheit vorgesehene Saugöffnungen der Absaugvorrichtung vorzugsweise über eine Kupplung mit dem Absauggebläse verbunden ist. Dieses Absauggebläse, das vorzugsweise in der Versorgungseinheit untergebracht ist, ist über die Kupplung mit einem Saugrohr oder einem Saugschlauch der Absaugvorrichtung lösbar anschließbar. Damit die Bewegungsfreiheit der Handhabungseinheit nicht eingeschränkt wird, kann es vorteilhaft sein, wenn die Kupplung um ihre Achse frei drehbar ist.
  • Der zum Antrieb des zumindest einen Reinigungsbandes vorgesehene Antriebsmotor kann an beliebiger Stelle im Gehäuse der Handhabungseinheit untergebracht sein. Der Antrieb der Walze oder Walzen kann direkt oder über ein Getriebe oder Zahnriemen oder dergleichen erfolgen. Damit die Handhabungseinheit möglichst kompakt ausgestaltet werden kann, ist es jedoch zweckmäßig, wenn der Antriebsmotor in eine Walze integriert ist.
  • Das erfindungsgemäße Reinigungsgerät kann nicht nur für Gummituchdruckzylinder verwendet werden, sondern auch für beliebige andere, zu reinigende Gegenstände mit flachen oder gekrümmten Oberflächen.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie dem Ausführungsbeispiel, das nachfolgend anhand der Zeichnungen noch näher erläutert wird: Es zeigt:
  • 1: die in einer „durchleuchteten Darstellung” gezeigte Handhabungseinheit eines Reinigungsgerätes, welches Reinigungsgerät von ebenen und gekrümmten Flächen bestimmt ist,
  • 2: das Reinigungsgerät aus 1 in einer perspektivischen Darstellung,
  • 3: eine der Handhabungseinheit gemäß 1 und 2 zugeordnete und verfahrbar ausgestaltete Versorgungseinheit in einer Seitenansicht,
  • 4: die Versorgungseinheit aus 3 in einer um 90° gedrehten Seitenansicht,
  • 5: die Versorgungseinheit aus 3 und 4 in einer Draufsicht auf die Unterseite und
  • 6: die verfahrbare Versorgungseinheit aus 3 bis 5 in einer perspektivischen Darstellung.
  • Die Handhabungseinheit 1 weist zwei parallele, voneinander beabstandete Walzen 2 auf. Über die Walzen 2 ist ein endlos umlaufendes Reinigungsband 3 gespannt, das an seiner Außenseite Reinigungsborsten 4 hat. An der Innenseite des Reinigungsbandes 3 ist eine Zahnprofilierung 5 vorgesehen, die in entsprechende Zähne 6 auf den Walzen 2 eingreift, wobei die an den Walzen 2 vorgesehenen Zähne 6 nur angedeutet sind.
  • Die Breite des umlaufenden Reinigungsbandes 3 kann beispielsweise etwa 100 mm und der Mittenabstand der Walzen etwa 160 mm betragen. Die einzelnen Abmessungen sind jedoch stark abhängig von dem zu reinigenden Gegenstand. Bei größeren oder kleineren Druckzylindern können auch andere Abmessungen der Handhabungseinheit 1 vorteilhaft sein. Die in 2 in einer perspektivischen Darstellung gezeigte Handhabungseinheit 1 kann beispielsweise Außenabmessungen von etwa 170 mm Länge und etwa 125 mm Breite aufweisen.
  • Das Gehäuse 7 der Handhabungseinheit 1 deckt die Flachseite des Reinigungsbandes 3 ab, so dass nur der Bereich an der Unterseite des Gehäuses 7, der mit der zu reinigenden Oberfläche in Kontakt kommt, frei ist. Wie in der Perspektivdarstellung gemäß 2 deutlich wird, sind die Seiten der Handhabungseinheit 1 ebenfalls durch das Gehäuse 7 abgedeckt.
  • Die Walzen 2 sind in Lagern 8 befestigt. Der Zwischenraum zwischen den beiden Walzen 2 ist durch eine Abdeckung 11 des Gehäuses 7 abgedeckt. Die Abdeckung 11 schützt den Anwender vor einem versehentlichen Hineingreifen in das Reinigungsband 3 und damit vor Verletzung.
  • Wenn die Handhabungseinheit 1 nicht mit beliebigem Anpressdruck auf das empfindliche Gummituch gedrückt werden soll, können seitlich an den Walzen 2 Laufrollen angeordnet sein, die auf dem zu reinigenden Druckzylinder aufliegen und die einen im Vergleich zu den Walzen 2 größeren Durchmesser haben aber im Vergleich zu der aus den Walzen 2 und dem Reinigungsband 3 gebildeten Einheit kleineren Durchmesser aufweisen, derart, dass bei dieser, hier nicht weiter dargestellten Ausführungsform die ein Borstenfeld bildenden Borsten 4 des Reinigungsbandes 3 etwas über die Laufrollen hinaus ragen. Beim Aufsetzen der Handhabungseinheit auf einen Druckzylinder liegen diese Laufrollen auf der Oberfläche des Druckzylinders auf. Der Druck auf das Gummituch ergibt sich allein durch den Überstand der Borsten 4 und nicht durch die Anpresskraft des Anwenders.
  • An der Oberseite des Gehäuses 7 ist ein Handgriff 14 vorgesehen, an dem ein hier nicht weiter dargestelltes Befestigungsband angeordnet sein kann, mit dem die Handhabungseinheit 1 sicher an der Hand gehalten wird. Handgriff 14 und gegebenenfalls auch das Befestigungsband ermöglichen ein müheloses Arbeiten ohne nennenswerten Krafteinsatz.
  • An der Innenseite des Gehäuses 7 ist oberhalb des Reinigungsbandes 3 ein Sprühröhrchen 16 quer zur Laufrichtung des Reinigungsbandes 3 angeordnet. Das Sprühröhrchen 16 ist seitlich in das Gehäuse 7 einsetzbar und beispielsweise zu Reinigungszwecken auch wieder herausnehmbar. Über das Sprühröhrchen 16 kann Reinigungsmittel – vorzugsweise kontinuierlich – auf das Reinigungsband 3 abgegeben werden. Das Sprühröhrchen 16 kann einzelne Sprühdüsen oder einfach Löcher aufweisen, durch welche die Reinigungsflüssigkeit auf das Reinigungsband 3 abgegeben wird. Um eine gleichmäßige Verteilung der Flüssigkeit auf dem Reinigungsband 3 zu erreichen, sollte der Betriebsdruck beispielsweise im Bereich um 3,5 bar liegen.
  • Zur Versorgung mit Reinigungsflüssigkeit ist an dem Sprühröhrchen 16 ein hier nicht sichtbarer Schlauch angeordnet, der eine Verbindung zu einem Flüssigkeits- beziehungsweise Vorratsbehälter herstellt. Dieser Vorratsbehälter ist separat von der Handhabungseinheit in einer verfahrbaren Versorgungseinheit 100 vorgesehen. Die Versorgungseinheit 100 ist in den 3 bis 6 näher dargestellt. Zur Förderung der Reinigungsflüssigkeit aus dem Vorratsbehälter ist an der Versorgungseinheit 100 eine Flüssigkeitspumpe 103 vorgesehen. Das in den 1 bis 6 dargestellte Reinigungsgerät weist eine Absaugvorrichtung auf, die zum Absaugen der von der Handhabungseinheit erfassten Schmutzpartikel dient. In 1 ist dargestellt, dass die Absaugvorrichtung eine im Gehäuseinneren des Gehäuses 7 vorgesehene und sich etwa schlitzförmig über die Breite des Gehäuse 7 erstreckende Saugöffnung hat. Diese Saugöffnung führt über einen Absaugkanal zu einem Saugstutzen 17, an den mittels eines Schlauches oder Rohres ein in der Versorgungseinheit 100 befindliches Absauggebläse 101 angeschlossen werden kann. Bei einem weiteren, hier nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist zwischen Handhabungseinheit 1 und dem in der Versorgungseinheit 100 befindlichen Absauggebläse 101 eine Kupplung vorgesehen, die frei um die Kupplungsachse drehbar ist, so dass die Bewegungsfreiheit beim Benutzen der Handhabungseinheit nicht durch eine starre Verbindung zum Absaugschlauch behindert wird.
  • Der Absaugkanal mit der im Bereich der vorderen Walze 8 angeordneten Saugöffnung ist im Inneren des Gehäuses 7 ausgeführt. Im Bereich der Saugöffnung kann eine hier nicht weiter dargestellte Rakel angeordnet sein, die in die Borsten 4 des Reinigungsbandes 3 eingreift. Durch eine solche Rakel wird das Abstreifen der Schmutzpartikel vom Reinigungsband 3 noch zusätzlich unterstützt, wobei die Schmutzpartikel dann zusammen mit der Reinigungsflüssigkeit beispielsweise durch die Saugöffnung und von dort in den am Ansaugstutzen 17 befindlichen Absaugschlauch gesaugt werden.
  • Dadurch wird verhindert, dass sich das Reinigungsband 3 mit Schmutz zusetzt, und dass stets eine gleich bleibende Reinigungsfunktion gewährleistet ist. Die Rakel kann etwa mittig von der vorderen Walze 2 angeordnet sein, damit die Reinigungswirkung in beiden Walzendrehrichtungen gleich ist. Sofern eine solche Rakel vorgesehen ist, kann sie zur Reinigung und zum Ersatz austauschbar sein.
  • Die Absaugung erfolgt durch das in der Versorgungseinheit 100 vorgesehene und als Nasssauger ausgebildete Absauggebläse 101, welches über einen Absaugschlauch am Absaugstutzen 17 der Handhabungseinheit 1 angeschlossen ist. Im Absauggebläse wird die abgesaugte Reinigungsflüssigkeit durch einen Filter von den abgesaugten Schmutzpartikeln befreit. Die gefilterte Reinigungsflüssigkeit kann wieder in den Vorratsbehälter gepumpt werden, von wo sie erneut zur Reinigung eingesetzt werden kann. So entsteht ein Reinigungsmittel-Kreislauf, der eine sparsame und umweltschonende Reinigung der zu reinigenden Oberflächen erlaubt. Zusätzlich kann im Absauggebläse und/oder im Vorratsbehälter ein Rührwerk angeordnet sein, das eine als Reinigungsflüssigkeit dienende Emulsion aufrecht erhält.
  • Gegebenenfalls kann auch das als Nasssauger ausgebildete Absauggebläse direkt als Vorratsbehälter für die Reinigungsflüssigkeit dienen, so dass für die Reinigungsflüssigkeit kein separater Vorratsbehälter benötigt wird.
  • Sofern die die Handhabungseinheit nicht getrennt von der Versorgungseinheit an das Stromnetz angeschlossen werden soll, kann die Stromversorgung 102 auch über die Versorgungseinheit 100 sichergestellt werden. Die Versorgungseinheit 100 ist verfahrbar ausgestaltet und weist dazu auf ihrer Unterseite Laufrollen 106 auf. Zur Vereinfachung der Inbetriebnahme können die von der Versorgungseinheit 100 zur Handhabungseinheit 1 verlaufenden Leitungen, nämlich die Stromversorgung und die Schlauchleitung für die Reinigungsflüssigkeit an oder im Absaugschlauch der Absaugvorrichtung geführt werden.
  • Aus 2 ist erkennbar, dass zur Bedienung des Reinigungsgerätes Schalter für die einzelnen Funktionen, wie z. B. Saugen, Sprühen und Drehen, vorgesehen sind. Zusätzlich kann als Schutz vor Verletzungen ein Sensor oder ein Schalter vorgesehen sein, der erkennt, ob die Handhabungseinheit 1 auf der zu reinigenden Oberfläche aufgesetzt ist oder erst dann die anderen Bedienelemente und Funktionen freigibt. Die Handhabungseinheit 1 wird in der Regel nur parallel zur Zylinderachse eines Druckzylinders bewegt. Nachdem eine Bahn vollständig gereinigt wurde, wird der Druckzylinder weitergedreht und eine neue Bahn gereinigt. Das Reinigungsgerät kann zusätzlich eine Kopplung an die Steuerung des Druckwerks enthalten, so dass der Druckzylinder vom Reinigungsgerät aus gedreht werden kann. Dadurch muss der Reinigungsvorgang nicht zum Drehen des Druckzylinders unterbrochen werden, wodurch die Reinigung schneller und effizienter durchführbar ist.
  • Zum Antrieb des Reinigungsbandes 3 ist in einer der Walzen 2 ein Elektromotor integriert. Die Stromversorgung kann von einer beliebigen Steckdose, beispielsweise an der Druckmaschine, oder aber – wie bereits oben erwähnt – auch über die Versorgungseinheit 100 erfolgen.

Claims (18)

  1. Reinigungsgerät zur Reinigung von ebenen und gekrümmten Flächen, insbesondere zur Reinigung von Druckwalzen, Druckzylindern, Gummituchdruckzylindern und anderen zylinderförmigen Rundkörpern mit einer verfahrbaren oder tragbaren Versorgungseinrichtung und wenigstens einer Handhabungseinheit (1), an der mindestens ein um zumindest zwei voneinander beabstandete parallele Walzen (2) umlaufendes endloses Reinigungsband (3) vorgesehen ist, wobei wenigstens eine der Walzen (2) mittels eines Antriebsmotors drehantreibbar ist und wobei der Handhabungseinheit (1) eine Absaugvorrichtung zugeordnet ist, zum Absaugen der von dem mindestens einen Reinigungsband (3) erfassten Partikel.
  2. Reinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Reinigungsband (3) an seinem Außenumfang ein Borstenfeld trägt.
  3. Reinigungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Reinigungsband (3) aus zumindest einem Mikrofaservlies hergestellt ist oder zumindest ein solches Mikrofaservlies trägt.
  4. Reinigungsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine lappenförmige Mikrofaservlies mittels eines Klett- oder dergleichen öffen- und schließbaren Verschlusses zu einem endlosen Reinigungsband (3) formbar ist.
  5. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Rakel vorgesehen ist, welche das mindestens eine Reinigungsband (3) zum Abstreifen der daran befindlichen Partikel außenumfangsseitig beaufschlagt.
  6. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Saugöffnung der Absaugvorrichtung im Bereich des Reinigungsbandes (3) und im Bereich der zumindest einen Rakel vorgesehen ist.
  7. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungseinheit (1) ein Gehäuse (7) mit einer griffgünstigen Form aufweist.
  8. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungseinheit (1) einen Handgriff (14) aufweist.
  9. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Sprührohr (16) zum Besprühen des zumindest einen Reinigungsbandes (3) mit einer Reinigungsflüssigkeit vorgesehen ist.
  10. Reinigungsgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Sprührohr (16) einen Flüssigkeitsanschluss aufweist.
  11. Reinigungsgerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugvorrichtung einen Anschluss (17) für eine Absaugung aufweist.
  12. Reinigungsgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschluss (17) frei um seine Achse drehbar ist.
  13. Reinigungsgerät nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschluss (17) eine lösbare Kupplung für einen Absaugschlauch oder ein Absaugrohr hat.
  14. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Rakel eine festgelegte Position hat.
  15. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Rakel austauschbar ist.
  16. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Antriebsmotor in eine Walze (2) integriert ist.
  17. Reinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Reinigungsflüssigkeit in einem Flüssigkeitskreislauf geführt ist, und dass zum Fördern der Reinigungsflüssigkeit wenigstens eine Flüssigkeitspumpe vorgesehen ist.
  18. Reinigungsgerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass in den Flüssigkeitskreislauf wenigstens ein Schmutzfilter zwischengeschaltet ist.
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