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Die
Erfindung betrifft eine Auslösevorrichtung,
insbesondere für
Leistungsschalter, die zumindest einen steuerbaren Auslösemagneten
mit Anker, der in Wirkverbindung zu einer nachgeordneten Auslöseklinke
steht, welche mit einer auf den Leistungsschalter wirkenden Auslösemechanik,
die mit einer als Kraftverstärker
dienenden vorgespannten Feder gekoppelt ist, in Eingriff steht,
aufweist.
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Derartige
Auslösevorrichtungen
mit Kraftverstärkung
finden Anwendung zur Betätigung
von Leistungsschaltern. Die für
hohe Ströme
ausgelegten Leistungsschalter können
nicht nur Betriebsströme und
geringe Überlastströme schalten,
sondern auch bei Fehlern hohe Überlastströme und Kurzschlussströme einschalten,
diese Fehlerströme
eine vorgegebene Zeit halten und wieder ausschalten. Der Überlaststrom
bezieht sich auf das schwächste
Glied der, in Energieflussrichtung gesehen, dem Leistungsschalter
nachgeordneten Anlage. Um solche nachgeordneten Anlagen vor Schäden durch Überlast
oder Kurzschluss zu schützen,
soll der Leistungsschalter diese Ströme in Verbindung mit den Einrichtungen des
Netzschutzes in einer definierten Zeit ausschalten.
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Beim
Einschalten des Leistungsschalters wird Energie in einem Speicher,
z. B. einer Feder, gespeichert. Um diese Energie im Fehlerfall schnell
freisetzen und damit die Kontakte des Schalters öffnen zu können, wird ein sehr schnell
arbeitender Auslösemechanismus
benötigt.
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Als
Magnetauslöser
mit Kraftverstärkung
ist hierzu aus dem Stand der Technik ein Mechanismus vorbekannt,
der im Leistungsschalter SUSOL 250A (LS Industrial Systems) eingesetzt
wird. Zur Anwendung kommt hier das Basisprinzip Magnet-Klinke-Auslösewelle
mit Magnetrückstellung.
Der Auslösemagnet
bewegt beim Auslösen
mit geringer Kraft eine Auslöseklinke.
Diese gibt einen Hebel bzw. Welle frei, die mit einer stärkeren,
als Kraftverstärker
dienenden Feder vorgespannt ist. Die Welle beginnt sich zu drehen
und löst
gleichzeitig alle zu realisierenden Stellvorgänge aus, nämlich das Schaltschloss auslösen, den
Hilfsschalter drücken
und den Auslösemagnet
zurückstellen.
Da diese Stellvorgänge
gleichzeitig ablaufen, wird die Energie der Feder auf alle Zielfunktionen
verteilt. Bei jedem einzelnen Stellvorgang werden Massen beschleunigt
sowie Reib- und Gegenkräfte überwunden.
Für jeden
Stellvorgang steht also nur ein Teil der gerade wirksamen Federkraft
zur Verfügung.
Die Stellvorgänge
laufen deshalb relativ langsam ab. Eine kurze Auslösezeit ist
jedoch unabdingbar zum schnellen Schalten und zum Schutz der Anlage
vor zu großen
Strömen.
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Zur
Erzielung einer kurzen Auslösezeit
müssen
die Federkräfte,
respektive die der Verstärkungsfeder
und die der Magnetfeder, signifikant erhöht werden. Dies geht jedoch
mit einem Magneten mit höherem
Leistungsbedarf einher, was die Herstellungskosten eines derartigen
Auslösemechanismus
empfindlich erhöht.
Zudem erfordern diese Maßnahmen einen
größeren Bauraum,
der üblicherweise
nicht zur Verfügung
steht.
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Mit
den aus dem Stand der Technik vorbekannten Lösungen lassen sich die Schaltzeiten,
die bei zeitgemäßen Leistungsschaltern
gefordert werden, teilweise nicht mehr erreichen. Gleichzeitig werden
energiearme Aktoren zum Betätigen
der Auslöseklinke
gefordert, wodurch auch die Federkräfte begrenzt sind.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht nunmehr darin, eine Auslösevorrichtung,
insbesondere für Leistungsschalter
vorzuschlagen, mit der die notwendigen Stellvorgänge bzw. Schaltfunktionen mit
nur geringen Kräften
innerhalb der geforderten Schaltzeit realisiert werden können.
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Die
Erfindung betrifft eine Auslösevorrichtung,
insbesondere für
Leistungsschalter, die zumindest einen steuerbaren Auslösemagneten
mit Anker, der in Wirkverbindung zu einer nachgeordneten Auslöseklinke
steht, welche mit einer auf den Leistungsschalter wirkenden Auslösemechanik,
die mit einer als Kraftverstärker
dienenden vorgespannten Feder gekoppelt ist, in Eingriff steht,
aufweist. Erfindungsgemäß umfasst
die Auslösemechanik
eine Nockenwelle mit mehreren Nocken, wobei jeder drehwinkelversetzten
Nocke jeweils ein Betätigungsmittel
zugeordnet ist, und im Auslösefall
zumindest zwei den jeweiligen Betätigungsmitteln zugeordnete
Stellvorgänge
zeitlich nacheinander ablaufen, so dass auf zumindest eines dieser
Betätigungsmittel
zum Absolvieren des zugehörigen
Stellvorgangs die vollständige
Federkraft über
die Nockenwelle übertragen
wird.
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Als
Stellvorgänge
sind im Sinne der Erfindung im Wesentlichen der Stellvorgang des
Auslösens
eines Schaltschlosses mittels dessen Schaltschlosshebels, das Betätigen eines
Hilfsschalters vorzugsweise unter Verwendung eines Hilfsschalterpins,
die Rückstellbewegung
der Auslöseklinke
und die Rückstellung
des Ankers des Auslösemagneten vorgesehen,
wobei die zeitkritische Hauptfunktion, das Auslösen des Schaltschlosses, zuerst
und mit maximaler Geschwindigkeit abläuft. Zum Auslösen des
Schaltschlosses steht damit die volle Federkraft zur Verfügung, was
höhere
Schaltkräfte
erlaubt und zu kürzeren
Schaltzeiten führt.
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Die
einzelnen Stellvorgänge,
Schaltschloss auslösen,
Hilfsschalter betätigen,
Rückstellung
der Auslöseklinke
und die Rückstellung
des Ankers verlaufen vorzugsweise zeitlich versetzt. Alle Stellvorgänge laufen
bevorzugt zumindest partiell zeitlich nacheinander, d. h. sequentiell,
ab, wobei zwischen dem Ende eines Stellvorgangs und dem Beginn eines
darauf folgenden Stellvorgangs eine Sicherheitszeitspanne liegt.
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Dadurch
konzentriert sich die von der Feder auf die Nockenwelle übertragene
Energie auf den/die zur entsprechenden Zeit ausgeführten Stellvorgäng(e).
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Der
entscheidende Vorteil dieser Erfindung besteht also darin, dass
die Auslösezeit
der Hauptfunktion, das Auslösen
eines Schaltschlosses, gegenüber
vorbekannten Lösungen
signifikant verkürzt werden
kann. Die erfindungsgemäße Auslösevorrichtung
nutzt die Energie des Federkraftspeichers besser aus und erfordert
dadurch weniger elektrische Auslöseenergie.
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Die
Betätigungsmittel
können
eine lineare oder rotatorische Stellbewegung ausführen. Nach der
Konzeption der Erfindung sind zumindest drei Betätigungsmittel vorgesehen, von
denen ein erstes Betätigungsmittel
als Schaltschlosshebel eine rotatorische Stellbewegung, ein zweites
Betätigungsmittel als
Hilfsschalterpin eine lineare Stellbewegung und ein drittes Betätigungsmittel
als Auslöseklinke
eine rotatorische Stellbewegung ausführt.
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Bei
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist
das als Schaltschlosshebel ausgebildete erste Betätigungsmittel
eine Kurvenkontur auf, die derart ausgebildet ist, dass nach Einnahme
der Endposition des Schaltschlosshebels bei einer durch die Federkraft
bedingten weiteren Drehbewegung der Nockenwelle die dem Schaltschlosshebel
zugeordnete Nocke entlang der Kurvenkontur gleitet, wobei sich der
Drehwinkel der Nockenwelle deutlich erhöht ohne dass sich die Endposition
des Schaltschlosshebels verändert.
Weil konstruktionsbedingt der Drehwinkel der Welle zum Auslösen des Schaltschlosses über seinen
Schaltschlosshebel definiert ist, muss der Drehwinkel der Welle
erhöht
werden, um die anderen Funktionen danach ablaufen zu lassen.
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Durch
den erhöhten
Drehwinkel der Nockenwelle wird der nutzbare Federweg der Feder
erhöht und
die Energieausbeute bei gegebener Maximalkraft steigt stark an,
beispielsweise auf das Doppelte.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung erfolgen erst nach
Einnahme der Endposition des Schaltschlosshebels die Rückstellbewegung
der Auslöseklinke
und der damit einhergehenden, jedoch zeitlich versetzten Rückstellbewegung
des Ankers des Auslösemagneten.
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Um
kürzere
Schaltzeiten zu erzielen, hat das als Schaltschlosshebel ausgebildete
erste Betätigungsmittel
seinen Stellvorgang zunächst
vollständig abgeschlossen,
bevor weitere Stellvorgänge
durch die Nocken der Nockenwelle ausgelöst werden.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird die Bewegung
der Nockenwelle unter Verwendung eines Koppelgetriebes zum Schaltschloss
bzw. dessen Schaltschlosshebel übertragen.
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Der
Winkel zwischen den beiden Federaufhängungen und dem Drehpunkt der
Nockenwelle ist erfindungsgemäß so gewählt, dass
die Federarbeit bei gegebenem Drehwinkel der Nockenwelle maximal
wird.
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Eine
weitere praxisrelevante Lösung
besteht ferner darin, dass zumindest zwei Auslösemechaniken vorgesehen sind,
die in Kraftwirkungsrichtung hintereinander, d. h. kaskadenartig,
angeordnet sind.
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Erfindungswesentlich
ist zudem, dass die Auslöseklinke
und eine Sperrnocke jeweils nach dem Prinzip der Stichpunktversetzung
ausgebildeten Konturen aufweisen, wodurch die Auslöseklinke
mit reduziertem Kraftaufwand bewegt werden kann und die verklinkte
Nockenwelle schneller freigegeben wird.
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Die
signifikanten Vorteile und Merkmale der Erfindung gegenüber dem
Stand der Technik sind im Wesentlichen:
- – im Auslösefall laufen
die den jeweiligen Betätigungsmitteln
zugeordneten Stellvorgänge
zeitlich versetzt ab, so dass auf jedes dieser Betätigungsmittel
zum Absolvieren des zugehörigen
Stellvorgangs jeweils die vollständige
Federkraft über
die Nockenwelle übertragen
wird,
- – als
Stellvorgänge
sind das Auslösen
des Schaltschlosses, das Betätigen
des Hilfsschalters, die Rückstellbewegung
der Auslöseklinke
und die Rückstellung
des Ankers des Auslösemagneten vorgesehen,
wobei die zeitkritische Hauptfunktion, das Auslösen des Schaltschlosses, zuerst
und mit maximaler Geschwindigkeit abläuft,
- – dadurch,
dass das Auslösen
des Schaltschlosses als zeitkritischster Stellvorgang zuerst ausgeführt wird,
kann die Auslösezeit
gegenüber
den aus dem Stand der Technik vorbekannten Lösungen deutlich verkürzt werden,
- – eine
kürzere
Auslösezeit
ist ein entscheidender Vorteil bei der Schalterkonstruktion und
trägt zur Entwicklung
kleinerer und preiswerter Leistungsschalter bei gleichen Schaltströmen bei,
- – der
Schaltschlosshebel des Schaltschlosses weist eine Kurvenkontur auf,
die derart ausgebildet ist, dass nach Einnahme der Endposition des Schaltschlosshebels
bei einer durch die Federkraft bedingten weiteren Drehbewegung der
Nockenwelle die dem Schaltschlosshebel zugeordnete Nocke entlang
der Kurvenkontur gleitet, wobei sich der Drehwinkel der Nockenwelle
und auch der Federweg der Feder deutlich erhöht, wodurch mehr Energie aus
der Feder gewonnen werden kann.
- – die
Drehwinkelerhöhung
ermöglicht
eine effizientere Nutzung der Federenergie und ermöglicht den
Einsatz von schwächeren,
energieärmeren Auslösemagneten,
- – die
Stichpunktversetzung an der Auslöseklinke und
an der Sperrnocke erlauben den Einsatz schwächerer, energieärmerer Auslösemagnete und
erhöhen
zudem die Auslösegeschwindigkeit,
- – durch
die kleineren zu schaltenden Kräfte
verringert sich die benötigte
elektrische Auslöseenergie,
was besonders vorteilhaft für
elektronische Auslöser
ist, die ihren Energiebedarf über
die Stromwandler der Messelektronik abdecken,
- – der
Bauraum der erfindungsgemäßen Auslösevorrichtung
wird durch die Nockenwelle nur unwesentlich erhöht.
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Die
Ziele und Vorteile dieser Erfindung sind nach sorgfältigem Studium
der nachfolgenden ausführlichen
Beschreibung der hier bevorzugten, nicht einschränkenden Beispielausgestaltungen
der Erfindung mit den zugehörigen
Zeichnungen besser zu verstehen und zu bewerten, von denen zeigen:
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1:
eine perspektivische Darstellung der Auslösevorrichtung in der Ausgangsposition,
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2:
eine perspektivische Darstellung der Auslösevorrichtung in der Zwischenposition,
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3:
eine perspektivische Darstellung der Auslösevorrichtung in der Endposition,
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4:
ein Diagramm zur Darstellung des Weges bzw. Drehwinkels in Abhängigkeit
von der Zeit alter Stellvorgänge
beim Stand der Technik,
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5:
ein Diagramm zur Darstellung des Weges bzw. Drehwinkels in Abhängigkeit
von der Zeit aller Stellvorgänge
bei der erfindungsgemäßen Auslösevorrichtung
und
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6 eine
vergleichende Diagrammdarstellung der genutzten Federenergie beim
Stand der Technik und bei der erfindungsgemäßen Auslösevorrichtung.
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Die 1 bis 3 zeigen
eine perspektivische Darstellung ein und derselben Auslösevorrichtung 1,
insbesondere für
Leistungsschalter, in der Ausgangsposition, in der Zwischenposition,
und in der Endposition. Die erfindungsgemäße Auslösevorrichtung 1 umfasst
einen steuerbaren Auslösemagneten 2 mit
Anker 2.1, der in Wirkverbindung zu einer nachgeordneten
Auslöseklinke 6.3 steht,
welche mit einer auf den Leistungsschalter wirkenden Auslösemechanik,
die mit einer als Kraftverstärker
dienenden, vorgespannten Feder 4 gekoppelt ist, in Eingriff steht.
Als Auslösemechanik
ist erfindungsgemäß eine Nockenwelle 5 mit
mehreren Nocken 5.1, 5.2, 5.4 vorgesehen.
Jeder auf der Nockenwelle 5 platzierten drehwinkelversetzten
Nocken 5.1, 5.2 und 5.4 ist jeweils ein
Betätigungsmittel 6 zugeordnet,
wobei im Auslösefall
zumindest zwei den jeweiligen Betätigungsmitteln 6.1, 6.2, 6.3 zugeordnete
Stellvorgänge zeitlich
nacheinander ablaufen, so dass auf zumindest eines dieser Betätigungsmittel 6.1, 6.2, 6.3 zum Absolvieren
des zugehörigen
Stellvorgangs die vollständige
Federkraft über
die Nockenwelle 5 übertragen
wird. Im dargestellten Beispiel umfasst die Nockenwelle 5 drei
Nocken 5.1, 5.2 und 5.4. Die erste Nocke 5.1 ist
hierbei einem als Schaltschlosshebel 6.1 ausgebildeten
ersten Betätigungsmittel 6 zugeordnet.
Der drehbar gelagerte Schaltschlosshebel 6.1 weist erfindungsgemäß eine Kurvenkontur 3 auf, deren
Funktion an späterer
Stelle noch ausführlich erläutert wird.
Mittels des Schaltschlosshebels 6.1 wird das Schaltschloss
eines nicht dargestellten Leistungsschalters mechanisch betätigt bzw.
ausgelöst. Die
Nockenwelle 5, die Auslöseklinke 6.3,
der Hilfsschalterpin 6.2 und der Auslösemagnet 2 sind in
einem nicht dargestellten Gehäuse
gelagert. Die an der Nockenwelle 5 angreifende und als
Kraftverstärker dienende
Feder 4 wird ebenfalls in diesem Gehäuse aufgehängt. Diese Feder 4 ist
im Ausgangszustand vorgespannt. Der Anker 2.1 des steuerbaren
Auslösemagneten 2 steht
in Wirkverbindung mit der Auslöseklinke 6.3,
welche bei ausgefahrenem Anker 2.1 eine weitere an der
Nockenwelle 5 angeordnete Sperrnocke 5.3 freigibt,
sodass die Feder 4 die Nockenwelle 5 in eine Drehbewegung
versetzen kann.
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Die
Funktionsweise der erfindungsgemäßen Auslösevorrichtung 1 ist
folgende: In der Ausgangsposition gemäß 1 ist der
Auslösemagnet 2 bzw. sind
dessen Spulen unbestromt. Der Anker 2.1 befindet sich vollständig innerhalb
des Auslösemagneten 2.
Die zwei Schenkel umfassende Auslöseklinke 6.3 liegt
mit einem ihrer beiden Schenkel an der Stirnseite des Ankers 2.1 an.
Ferner ist eine Mitnehmernocke 5.4 neben der Sperrnocke 5.3 angeordnet.
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Zur
Einnahme der Zwischenposition gemäß 2 wird der
Auslösemagnet 2 bestromt
und der Anker 2.1 bewegt sich axial nach außen. Zu
diesem Zeitpunkt verharren sowohl die Auslöseklinke 6.3 als auch
die Nockenwelle 5 noch in ihrer Ausgangsposition. Unmittelbar
danach wird die Auslöseklinke 6.3 in Rotation
versetzt und gibt nach Drehung um wenige Grad die Sperrnocke 5.3 der
Nockenwelle 5 frei, sodass die Nockenwelle 5 durch
die vorgespannte Feder 4 in Rotation versetzt wird. Im
Anschluss daran erfolgt die erste und wichtigste Stellbewegung der Auslösevorrichtung 1,
indem die erste Nocke 5.1 den Schaltschlosshebel 6.1 in
eine Drehbewegung versetzt. Weitere Stellbewegungen werden zu diesem Zeitpunkt
nicht ausgeführt.
Die gesamte zu diesem Zeitpunkt wirkende Federkraft steht damit
für diese erste
Stellbewegung zur Verfügung.
Der Schaltschlosshebel 6.1 wird bei fortlaufender Drehbewegung
der Nockenwelle 5 in seine Endposition gebracht, welche
im dargestellten Beispiel durch Rechtsdrehung um einen definierten
Winkel erreicht wird. Beim weiteren Drehen der Nockenwelle 5 läuft die
erste Nocke 5.1 entlang der Kurvenkontur 3 des Schaltschlosshebels 6.1.
Während
dieser Phase erreicht die dem Hilfsschalterpin 6.2 zugeordnete
Nocke 5.2 der Nockenwelle 5 den Hilfsschalterpin 6.2, bewegt
diesen und betätigt
einen nicht dargestellten Hilfsschalter. Unmittelbar nach dem Erreichen
des Kulminationspunktes der Kurvenkontur 3 des Schaltschlosshebels 6.1 beginnt
die Rückstellung
der Auslöseklinke 6.3 und
die damit einhergehende Rückstellung
des Ankers 2.1 des Auslösemagneten 2.
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Die
Diagramme der 4 und 5 zeigen den
Weg bzw. den Drehwinkel der Stellglieder in Abhängigkeit von der Zeit. Die 4 bildet
die Stellvorgänge
des Standes der Technik ab; die 5 die entsprechenden
Stellvorgänge
bei der erfindungsgemäßen Auslösevorrichtung 1.
Wie ersichtlich, erhöht sich
gemäß 4 bei
der Ankerbewegung und der Stellbewegung der Auslöseklinke 6.3 zunächst der Weg über der
Zeit progressiv. Mit Erreichen der Endposition der Auslöseklinke 6.3 starten
bei der aus dem Stand der Technik vorbekannten konventionellen Auslösemechanik
die Stellvorgänge
Auslösen
eines Schaltschlosses und Betätigen
eines Hilfsschalters. Während
dieser Phase erfolgt auch die Rückstellung
der Auslöseklinke 6.3 und
die damit einhergehende Rückstellung
des Ankers 2.1 des Auslösemagneten 2.
Alle drei bzw. vier Stellvorgänge
enden nahezu zum selben Zeitpunkt. Die zum Antrieb der Auslösemechanik
vorgesehene Feder 4 gibt während der Rotationsbewegung
der Nockenwelle 5 ihre Federenergie ab und verteilt diese
gleichzeitig auf alle drei bzw. vier Stellvorgänge, verbunden mit den bereits
erwähnten
Nachteilen.
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Bei
der erfindungsgemäßen Auslösevorrichtung
gemäß den 1 bis 3 hingegen
wird die Federenergie zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf die einzelnen
Stellvorgänge
gemäß 5 wie
folgt verteilt:
Zunächst
wird der Auslösemagnet 2 bzw.
dessen Spulen bestromt und der Anker 2.1 bewegt sich in axialer
Richtung der Auslöseklinke 6.3.
Etwas bevor der Anker 2.1 und die Auslöseklinke 6.3 ihre
maximale Auslenkung erreicht haben, gibt die Klinke die Nockenwelle 5 frei.
Diese beginnt sich zu drehen und treibt über ihre erste Nocke 5.1 ausschließlich den Schaltschlosshebel 6.1 an.
Für diesen
Stellvorgang steht die volle Federkraft zur Verfügung. Erst nach dem Erreichen
des maximalen Drehwinkels, welcher der Endposition des Schaltschlosshebels 6.1 entspricht,
werden alle weiteren Stellvorgänge
zeitversetzt ausgelöst.
Zunächst
wird die Auslöseklinke 6.3 zurückgestellt,
die gleichzeitig den Anker 2.1 in die Ausgangsposition
zurück
bewegt. Zwischen dem zeitlichen Ende der Bewegung des Schaltschlosshebels 6.1 und
dem Beginn der kurz darauf startenden Stellbewegung der zweiten
Nocke 5.2 der Nockenwelle 5 zur Betätigung des
Hilfsschalterpins 6.2 sowie der Rückstellbewegung des Ankers 2.1 liegt
eine Sicherheitszeitspanne. Alle vorgenannten Stellvorgänge, bis
auf die Stellbewegung des Schaltschlosshebels 6.1, enden
jedoch nahezu zum selben Zeitpunkt. In der Gesamtbetrachtung der 4 und 5 ist
festzustellen, dass bei der erfindungsgemäßen Auslösevorrichtung 1 gegenüber der
Auslösemechanik
aus dem Stand der Technik ein signifikanter Zeitvorteil hinsichtlich
der Einnahme der Endposition des Schaltschlosses 6.1 zu
verzeichnen ist. Mit anderen Worten, das auf den Leistungsschalter
wirkende Schaltschloss wird auf Grund der zeitversetzt startenden
Stellvorgänge
schneller ausgelöst,
da die gesamte Federkraft auf den zum jeweiligen Zeitpunkt wichtigen
Vorgang konzentriert wird.
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Die 6 zeigt
eine vergleichende Diagrammdarstellung der genutzten Federenergie
entsprechend dem Stand der Technik und der erfindungsgemäßen Auslösevorrichtung 1 bei
gegebenen Randbedingungen. Im Diagramm ist die Federenergie über dem
Drehwinkel der Nockenwelle 5 aufgetragen. Bei den vom Stand
der Technik vorbekannten Lösungen
ist der Drehwinkel der Auslösewelle
kleiner als der Drehwinkel der erfindungsgemäßen Nockenwelle 5.
Damit einher geht die dem Drehwinkel zugeordnete, genutzte Federenergie,
die bei der Auslösewelle
der bekannten Lösungen
geringer als bei der Nockenwelle 5 der erfindungsgemäßen Lösung ist.
Der erfinderische Mehrwert entspricht dem zur Verfügung stehenden
Delta ΔE
der nutzbaren Federenergie. Die unterschiedlichen Drehwinkel der
erfindungsgemäßen Nockenwelle 5 gegenüber der herkömmlichen
Auslösewelle
führen
dazu, dass bei der Erfindung einerseits die vorhandene Federenergie
effizienter genutzt werden kann und andererseits dass der Stellvorgang
des Auslösen
des Schaltschlosses 6.1 sowohl zu einem früheren Zeitpunkt beginnt
als auch schneller absolviert ist. Die Auslösevorrichtung 1 wird
jedoch erst zurückgestellt,
nachdem der Schaltschlosshebel 6.1 seine Endposition eingenommen
hat.
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- 1
- Auslösevorrichtung
- 2
- Auslösemagnet
- 2.1
- Anker
- 3
- Kurvenkontur
- 4
- Feder
- 5
- Nockenwelle
- 5.1
- erste
Nocke
- 5.2
- zweite
Nocke
- 5.3
- Sperrnocke
- 5.4
- Mitnehmernocke
- 6
- Betätigungsmittel
- 6.1
- Schaltschlosshebel
- 6.2
- Hilfsschalterpin
- 6.3
- Auslöseklinke